Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03   

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OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3450)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2003 - 8 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3450)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2003 - 8 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhinderung einer Selbstschädigung, Marokkanischer Staatsangehöriger, Alkoholismus

  • Judicialis

    BGB § 1906

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906
    Zur Frage des Alkoholismus als Rechtfertigung für eine Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung bei Alkoholismus?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschlossene Unterbringung als Maßnahme gegen den Alkoholismus; Unterbringung wegen Gefahr der erheblichen Selbstgefährdung; Differenzierung hinsichtlich des Unterbringungsgrundes; Abwägung zwischen Selbstbestimmung und Zwang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 834 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00

    Unterbringung bei Alkoholismus - die Voraussetzungen sind genau zu prüfen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).

    Dabei kann auch die Gefahr einer akut drohenden Verwahrlosung beachtlich sein (OLG Naumburg aaO), wobei deren Erheblichkeit mit konkret festgestellten Tatschen belegt sein muss (OLG Hamm BtPrax 2001, 40).

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).

    Insbesondere bedarf es einer eindeutigen Stellungnahme des Sachverständigen zur Frage, ob und inwieweit der Betroffene krankheitsbedingt gehindert ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGRep 1995, 31 = FamRZ 1995, 695; FamRZ 1998, 1327, 1328).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    Dabei reicht es aus, dass der Ausschluss der freien Willensbestimmung partiell die Umstände betrifft, aus denen sich die Unterbringungsnotwendigkeit ergibt; bei einem Alkoholkranken kann dies angenommen werden, wenn er gegenüber seiner Erkrankung völlig unkritisch und deshalb nicht in der Lage ist, seinen Alkoholgenuss in freier Willensbestimmung zu steuern und so einen Rückfall in den Alkoholmissbrauch, der zu weiteren Schädigungen führen müsste, zu vermeiden (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).

    Unter diesen engen Voraussetzungen kann - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - letztlich auch ein "Wegsperren" des Betroffenen zu seinem Wohle zulässig sein (vgl. BayObLGZ 1993, 18; NJW-FER 2001, 150,151).

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen; die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Person stellt ein so hohes Rechtsgut dar, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 22, 180,219; 58, 208,224 = NJW 1982, 691,692; NJW 1998, 1774, 1775; vgl. auch BGHZ 145, 297 bzgl. ambulanter Zwangsmedikation, OLG Hamm BtPrax 2003, 42 bzgl. Zwangseinweisung in ein Altersheim).
  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94

    Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zu geschlossenen Unterbringung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Insbesondere bedarf es einer eindeutigen Stellungnahme des Sachverständigen zur Frage, ob und inwieweit der Betroffene krankheitsbedingt gehindert ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGRep 1995, 31 = FamRZ 1995, 695; FamRZ 1998, 1327, 1328).
  • OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98

    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Alkoholsüchtigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).
  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 189/02

    Zwangseinweisung des Betroffenen in einem Altenheim

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen; die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Person stellt ein so hohes Rechtsgut dar, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 22, 180,219; 58, 208,224 = NJW 1982, 691,692; NJW 1998, 1774, 1775; vgl. auch BGHZ 145, 297 bzgl. ambulanter Zwangsmedikation, OLG Hamm BtPrax 2003, 42 bzgl. Zwangseinweisung in ein Altersheim).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen; die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Person stellt ein so hohes Rechtsgut dar, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 22, 180,219; 58, 208,224 = NJW 1982, 691,692; NJW 1998, 1774, 1775; vgl. auch BGHZ 145, 297 bzgl. ambulanter Zwangsmedikation, OLG Hamm BtPrax 2003, 42 bzgl. Zwangseinweisung in ein Altersheim).
  • BayObLG, 22.02.1974 - RReg. 8 St 52/73

    Unterlassungstat als Rauschtat

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09

    1. Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger zu hindern, sich gesundheitlich

    Unter diesen engen Voraussetzungen kann - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - auch ein Wegsperren des Betroffenen zu seinem Wohl zulässig sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2003, Az.: 8 W 130/03 [richtig: 8 W 135/03 - d. Red.] , Rn. 20 [zitiert nach juris]).

    Weiter dürfte entscheidend sein, ob die Betreuerin mit dem erforderlichen Nachdruck den Wunsch des Betroffenen beachtet hat, in seine Heimat zurückzukehren (vgl. dazu OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 834 Rn. 23 [zitiert nach juris]).

    Nach Aktenlage liegt es nicht fern, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Genehmigung einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB gegeben sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2003, Az.: 8 W 130/03 [richtig: 8 W 135/03 - d. Red.] , Rn. 13 [zitiert nach juris]).

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Rechtsprechung
   OLG München, 20.05.2003 - 23 U 4260/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10052
OLG München, 20.05.2003 - 23 U 4260/02 (https://dejure.org/2003,10052)
OLG München, Entscheidung vom 20.05.2003 - 23 U 4260/02 (https://dejure.org/2003,10052)
OLG München, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 23 U 4260/02 (https://dejure.org/2003,10052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit einer als "freiwilliger Zugewinnausgleich" bezeichneten Übertragung von Immobilien; Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens einer wertausschöpfenden Belastung eines Grundstücks; Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen der wertausschöpfenden ...

  • zvi-online.de

    AufG §§ 1, 3, 4, 11
    Gläubigerbenachteiligung durch wertausschöpfende Belastungen eines Grundstücks bei Übertragung an Ehefrau des Schuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AnfG § 1
    Gläubigerbenachteiligung durch Belastung eines Grundstücks

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2004, 1044
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 135/05

    Gläubigeranfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei unentgeltlichen

    Maßgeblich ist nicht der nominale Wert der Grundpfandrechte, sondern nur der Betrag, in welchem die schuldrechtlichen Forderungen noch tatsächlich valutieren (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2005, 188; OLG München WM 2004, 1044).

    Dem OLG München ist darin zu folgen, dass für den Zeitpunkt einer wertausschöpfenden Belastung durch Grundpfandrechte auf den Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlungen, nicht aber auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen ist (vgl. OLG München WM 2004, 1044).

    Würde man für den Zeitpunkt der wertausschöpfenden Belastung auf den Zeitpunkt der mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess abstellen, könnte sich der Anfechtungsgegner durch nachträgliche Belastungen des Grundstücks der Anfechtungsklage entziehen, was den Anwendungsbereich des Anfechtungsgesetzes deutlich einengen würde, worauf das OLG München (WM 2004, 1044) zu Recht hingewiesen hat.

    Diese Belastungen soweit sie bei der Grundstücksübertragung nicht vorhanden waren, muss der Beklagte beseitigen oder Wertersatz leisten (vgl. OLG München WM 2004, 1044).

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 245/06

    Wahrung der Anfechtungsfrist durch Geltendmachung des Anspruchs auf Wertersatz

    Daher sind derartige Leistungen als unentgeltliche Zuwendungen anzusehen (BGH, Urt. v. 21. Januar 1999 - IX ZR 429/97, ZIP 1999, 316, 317; OLG München WM 2004, 1044, 1045; Huber, AnfG 10. Aufl. § 4 Rn. 35; HK-InsO/Kreft, 4. Aufl. § 134 Rn. 12; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 134 Rn. 36; Jaeger/Henckel, InsO § 134 Rn. 23).
  • BFH, 10.11.2020 - VII R 55/18

    Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gemäß § 15 AnfG

    Dies gilt auch für den Nießbrauch zugunsten des S (obwohl dieser vor Erlass der Einspruchsentscheidung im August 2017 bestellt wurde), weil diese Belastung von ihm bzw. ihm zurechenbar von seiner gesetzlichen Vertreterin begründet wurde (vgl. etwa Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- München vom 20.05.2003 - 23 U 4260/02, Zeitschrift für Verbraucherinsolvenzrecht 2003, 650; Huber, AnfG, a.a.O., § 1 Rz 41, m.w.N.).
  • FG Bremen, 25.01.2018 - 2 K 89/17

    Übertragung eines belasteten Grundstücks = Gläubigerbenachteiligung?

    Denn die einmal eingetretene Gläubigerbenachteiligung kann nicht durch spätere Umstände - vor Vollendung der Vermögensverschiebung durch Eigentumsübertragung - wieder beseitigt werden (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Mai 2003 23 U 4260/02, ZVI 2003, 650, WM 2004, 1044).

    Als erzielbarer Wert ist im Zweifel der Verkehrswert des Grundstücks zugrunde zu legen (MünchKommAnfG-Kirchhof, 2012, § 11 Rz 124; Huber, Anfechtungsgesetz, 11. Aufl., § 11 Rz 43; OLG München, Urteil in ZVI 2003, 650, WM 2004, 1044).

  • LG Tübingen, 24.05.2005 - 1 O 2/05

    Anfechtungsrecht: Ausstattung als unentgeltliche anfechtbare Zuwendung und

    Eine unentgeltliche Leistung in diesem Sinne liegt damit vor, wenn kein Rechtsanspruch auf die Leistung bestand und keine Gegenleistung erbracht wurde (BGHZ 113, 393; BGHZ 71, 61; OLG München WM 2004, 1044; Hess/Weis, Anfechtungsrecht, § 4 AnfG, Rn. 3).

    Dementsprechend wird von der weitaus überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - darunter auch Vertreter der Ansicht, die eine Anfechtbarkeit von Ausstattungen i.S.d. § 1624 BGB ablehnt (Huber, AnfG, 9. A. 2000, § 4 Rn. 23; Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. A. 2000, § 134 Rn. 24) - davon ausgegangen, dass sog. ehebedingte Zuwendungen unentgeltliche Zuwendungen i.S.d. Anfechtungsrechts und damit anfechtbar sind (BGHZ 71, 61; OLG München WM 04, 1044; MK-InsO-Kirchhof, 2002, § 134, Rn. 37).

  • OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 2 U 262/11

    Benachteiligung der Gläubiger im Zwangsversteigerungsverfahren durch Übertragung

    Daß eine Gläubigerbenachteiligung bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung festgestellt werden kann, schließt es nicht aus, daß sie schon zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., OLGR 2007, 561 ff.; OLG München, WM 2004, 1044).
  • FG Hessen, 09.11.2011 - 3 K 1122/07

    Anfechtung einer Grundstücksübertragung durch Duldungsbescheid: Keine

    Ansonsten hätte es der Anfechtungsgegner in der Hand, durch nachträgliche Belastung der ihm übertragenen Sache die Anfechtungsmöglichkeit des Gläubigers entfallen zu lassen (Urteil vom 20.05.2003 23 U 4260/02, WM 2004, 1044).
  • LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08

    Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundvermögen; Übertragung des hälftigen

    Für Anfechtungen außerhalb des Insolvenzverfahrens (§ 1 Abs. 1 AnfG) kann jedoch nichts anderes gelten, zumal tatbestandlich dieselben Voraussetzungen zu erfüllen sind (BGH ZEB 1985, 372, 373; OLG München OLGR 1997, 33; WM 2004, 1044; FG Berlin EFG 2004, 961; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 188; Huber, a. a. O., § 4 Rdnr. 35).

    Gerade der Umstand, dass in dem notariellen Übertragungsvertrag die ehebedingte Zuwendung ausdrücklich als "schenkweise" erfolgt bezeichnet worden ist, belegt das Fehlen einer Gegenleistung für die Übertragung (vgl. OLG München WM 2004, 1044, 1045 für den Fall eines "freiwilligen" Zugewinnausgleichs).

  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2338/17

    Wertersatz bei Weiterveräußerung des anfechtbar Erlangten

    Denn ein Anspruch des FA auf Beseitigung vom Kläger vorgenommener Belastungen der Grundstücke setzte voraus, dass der Kläger - anders als hier - als Eigentümer zur Duldung der Zwangsvollstreckung in die Grundstücke verpflichtet ist (unselbständiger Anspruch, vgl. Wilhelm/ Wilhelm, ZIP 1999, 267, 273; Huber, EWiR 2004, 361; vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 14. Juli 1981 VII R 49/80, BFHE 133, 501, BStBl II 1981, 751).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2945
OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03 (https://dejure.org/2003,2945)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.10.2003 - 7 U 152/03 (https://dejure.org/2003,2945)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 7 U 152/03 (https://dejure.org/2003,2945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    BGB §§ 676 f, 676 g
    Online-Banking

  • Wolters Kluwer

    Gutschrift auf einem Bankkonto als abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis einer Bank gegenüber einem Kunden; Pflicht zur Rückleitung eines Überweisungsbetrages an ein überweisendes Kreditinstitut; Ermöglichung eines Onlinezugriffs auf die Kontoentwicklung ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 676f § 676g Abs. 1 S. 1
    Prüfung einer bankinternen Überweisung im Online-Banking

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 676 f, 676g Abs. 1 Satz 1, § 676a Abs. 2 Satz 2, 3
    Anspruch auf Gutschrift bei einer institutsinternen Überweisung im Electronic Banking erst mit Zustandekommen des Überweisungsvertrages

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Sofortige Wirksamkeit bei Electronic Banking

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Stornierung einer Onlineüberweisung

  • beck.de (Leitsatz)

    Gutschrift bei Onlinebanking

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sofortige Wirksamkeit bei Electronic Banking

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 353
  • MMR 2004, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03
    Wie das Landgericht zutreffend ausführt, stellt die Gutschrift auf einem Bankkonto ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der Bank gegenüber dem Kunden dar (BGHZ 103, 143 ff. m.w.N.).

    Dies gilt sowohl für den belegbegleitenden, im Interbankverhältnis elektronisch durchgeführten Überweisungsverkehr (BGHZ 103, 143 ff.; OLG Zweibrücken, NJW 1985, 1034) als auch für eine - wie hier - im elektronischen Datenverkehr beleglos durchgeführte Überweisung (BGH NJW 2000, 804 f. mit zustimmender Anmerkung von Darleder EWiR 2000, 283; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 45 ; Häuser in MK- HGB , ZahlungsV B 228; Palandt/Sprau, BGB , 62. Aufl., § 676 f., Rdn. 10).

    Zwar genügt es hierzu, dass der Zahlungseingang aufgrund fernmündlicher Auskunft aus der EDV-Anlage ermittelt werden kann (BGHZ 103, 143 ff.).

  • BGH, 23.11.1999 - XI ZR 98/99

    Entstehung des Anspruchs aus der Gutschrift bei Überweisung durch elektronische

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03
    Dies gilt sowohl für den belegbegleitenden, im Interbankverhältnis elektronisch durchgeführten Überweisungsverkehr (BGHZ 103, 143 ff.; OLG Zweibrücken, NJW 1985, 1034) als auch für eine - wie hier - im elektronischen Datenverkehr beleglos durchgeführte Überweisung (BGH NJW 2000, 804 f. mit zustimmender Anmerkung von Darleder EWiR 2000, 283; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 45 ; Häuser in MK- HGB , ZahlungsV B 228; Palandt/Sprau, BGB , 62. Aufl., § 676 f., Rdn. 10).

    - dadurch, dass dem Kunden der ihn betreffende Datenbestand der Bank zum Beispiel über einen Kontoauszugsdrucker oder online vorbehaltlos zur Verfügung gestellt wird (sogen. autorisierte Abrufpräsenz; vgl. BGH NJW 2000, 804 ; Häuser, aaO., B 227, 228).

    Zum anderen war die Klägerin - entgegen den Ausführungen im Schriftsatz vom 28.08.2003 - vor Durchführung der Nachdisposition nicht berechtigt, über den Gutschriftbetrag zu verfügen (vgl. BGH, NJW 2000, 804 f. a.E.; Häuser, aaO., B 226).

  • OLG Zweibrücken, 12.01.1984 - 4 U 136/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03
    Dies gilt sowohl für den belegbegleitenden, im Interbankverhältnis elektronisch durchgeführten Überweisungsverkehr (BGHZ 103, 143 ff.; OLG Zweibrücken, NJW 1985, 1034) als auch für eine - wie hier - im elektronischen Datenverkehr beleglos durchgeführte Überweisung (BGH NJW 2000, 804 f. mit zustimmender Anmerkung von Darleder EWiR 2000, 283; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 45 ; Häuser in MK- HGB , ZahlungsV B 228; Palandt/Sprau, BGB , 62. Aufl., § 676 f., Rdn. 10).
  • OLG Nürnberg, 18.04.1996 - 8 U 3213/95

    Rechtsnatur einer Gutschrift aufgrund eines Überweisungsauftrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03
    Dies gilt sowohl für den belegbegleitenden, im Interbankverhältnis elektronisch durchgeführten Überweisungsverkehr (BGHZ 103, 143 ff.; OLG Zweibrücken, NJW 1985, 1034) als auch für eine - wie hier - im elektronischen Datenverkehr beleglos durchgeführte Überweisung (BGH NJW 2000, 804 f. mit zustimmender Anmerkung von Darleder EWiR 2000, 283; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 45 ; Häuser in MK- HGB , ZahlungsV B 228; Palandt/Sprau, BGB , 62. Aufl., § 676 f., Rdn. 10).
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 338/03

    Zeitpunkt des Eingangs eines überwiesenen Betrages bei der Empfängerbank

    Das Berufungsgericht (ZIP 2004, 353) hat sie, einschließlich des in der Berufungsinstanz gestellten Hilfsantrages auf Gutschrift von 15.752,80 EUR nebst Zinsen, abgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 5 U 124/05

    Verpflichtung des Herstellers zur Rücknahme von Fahrzeugen bei Beendigung des

    Für den bankmäßigen Geschäftsverkehr ist bei Kontobuchungen im Wege der elektronischen Datenverarbeitung anerkannt, dass die elektronische Gutschrift regelmäßig unter dem Vorbehalt der sogenannten Nachdisposition steht und es eines Organisationsaktes der Bank bedarf, durch den diese mit äußerlich erkennbarem Rechtsbindungswillen die Daten der Gutschrift dem Überweisungsempfänger zugänglich macht (vgl. OLG Koblenz, ZIP 2004, 353, Juris Rz. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.08.2003 - 4 U 119/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7067
OLG Zweibrücken, 28.08.2003 - 4 U 119/02 (https://dejure.org/2003,7067)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.08.2003 - 4 U 119/02 (https://dejure.org/2003,7067)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. August 2003 - 4 U 119/02 (https://dejure.org/2003,7067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Lizenznehmers gegen Markeninhaber auf Zustimmung zur Klageerhebung aus Lizenzvertrag ; Vertrag über Markenverwendung in Deutschland; Anwendbarkeit deutschen Rechts; Erlöschen des Markenrechts ; Zustimmung zur Löschung; Schadensersatzanspruch aus positiver ...

  • Judicialis

    MarkG § 30; ; MarkG § 48

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 30; MarkenG § 48
    Treuepflichten des Markenrechtsinhabers gegenüber Lizenznehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1997 - X ZR 127/95

    "Tinitus-Masker"; Fristlose Kündigung eines Lizenzvertrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.08.2003 - 4 U 119/02
    Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, nach denen dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages bis zu dessen vereinbarter Beendigung nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (vgl. etwa BGH GRUR 1997, 610, 611; Fezer aaO § 30 Rdn. 37; Ingerl/Rohnke, Markengesetz § 30 Rdn. 29, jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZB 62/98

    EASYPRESS; Verzicht auf Marke im laufenden Löschungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.08.2003 - 4 U 119/02
    Der darin liegende Verzicht der Beklagten wirkt konstitutiv und hat in seinem ausgesprochenen Umfang zum Erlöschen des Markenrechts geführt (vgl. BGH GRUR 2001, 337, 339; Fezer, Markenrecht 3. Aufl. § 48 Rdn. 2, jew. m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 184/89

    "pulp-wash"; Fristlose Kündigung eines Lizenzvertrages wegen eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.08.2003 - 4 U 119/02
    Eine Abmahnung kann zwar ihrerseits entbehrlich sein, wenn durch den Kündigungsgrund die Vertrauensgrundlage dermaßen erschüttert ist, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann (BGH GRUR 1992, 112, 114; Fezer aaO; Ingerl/Rohnke aaO).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.08.2003 - 4 U 119/02
    Eine solche ist für eine Kündigung aus wichtigem Grund regelmäßig erforderlich, weil erst die Missachtung der Abmahnung die Frage nahe legt, ob eine Fortführung des Vertrages für den anderen Teil unzumutbar ist (BGH GRUR 1997 aaO; BGH NJW-RR 1996, 1108; Fezer aaO; Ingerl/Rohnke aaO, jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.11.2003 - 9 U 196/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8676
OLG Hamm, 25.11.2003 - 9 U 196/02 (https://dejure.org/2003,8676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2003 - 9 U 196/02 (https://dejure.org/2003,8676)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2003 - 9 U 196/02 (https://dejure.org/2003,8676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a; GG Art. 34
    Pflicht zur Baumkontrolle ist begrenzt auf hinreichend gesicherte anerkannte Kontrollmethoden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Baumschau

  • arboristik.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verkehrssicherungspflicht für Bäume - Der Schlankheitsgrad in der Rechtsprechung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StrWG NW §§ 9 9a; BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34
    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht betreffend Windwurf- und Bruchgefahr von Straßenbäumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 598
  • NZV 2004, 456
  • VersR 2004, 1017
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87

    Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2003 - 9 U 196/02
    Zwar gehört es etwa in einem Arzthaftungsprozess in aller Regel unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit zur Gewährung des rechtlichen Gehörs, der nicht sachkundigen Partei Gelegenheit zu geben, zu einem mündlich erstatteten Sachverständigengutachten über schwierige medizinische Fragen nochmals Stellung zu nehmen, nachdem sie sich etwa selbst anderweitig sachverständig gemacht hat (BGH NJW 1988, 2302).
  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 258/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast für

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2003 - 9 U 196/02
    Zwar erstreckt sich diese Pflicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auch auf solche Bäume, die als Bestandteil eines neben einer Straße gelegenen Waldes "unauffällig im Wald stehen", d.h. ihren Standort zwar am Rande eines an die Straße grenzenden Waldstücks haben, dort jedoch in keiner Weise hervortreten, weil sie keine Eigentümlichkeiten aufweisen, die sie vom Waldsaum abheben und äußerlich der Straße zuordnen (BGH VersR 1989, 477).
  • LG Arnsberg, 25.10.2007 - 2 O 293/06

    Grundlagen der Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers eines Waldgrundstücks;

    Dieser Wert stellt einen durch empirische Untersuchungen gewonnenen Befund dar, der auch von der Rechtsprechung nicht in Zweifel gezogen wird (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 598, 599).
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