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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04   

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https://dejure.org/2004,8623
OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04 (https://dejure.org/2004,8623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.08.2004 - 2 UF 39/04 (https://dejure.org/2004,8623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. August 2004 - 2 UF 39/04 (https://dejure.org/2004,8623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Zusatzklage; Berechnung des Barunterhaltsbedarfs eines Kindes aus geschiedener Ehe; Berücksichtigung eines Splittingvorteils bei der Bemessung des Kindesunterhalts; Anrechnung von Erziehungsgeld auf den Familienunterhalt; Einkommensmindernde ...

  • Judicialis

    BGB § 1570; ; BGB § ... 1578 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1601; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1610; ; BGB § 1610 Abs. 1; ; BGB § 1612a Abs. 1; ; RegelbetragsVO § 1; ; BundeserziehungsgeldG § 9; ; ZPO § 323

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kürzung um den Splittingvorteil bei der Berechnung des Kindesunterhaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Splittingvorteil bei Kindesunterhalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Für die Berechnung des Unterhalts eines Kindes aus geschiedener Ehe ist das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen gem. § 1610 Abs. 1 BGB maßgebend; dieses ist nicht um den Splittingvorteil aus der neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen zu kürzen (Abgrenzung zu BVerfG FamRZ 2003, 1821).

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.10.2003 (FamRZ 2003, 1821 ff) steht dem nach Auffassung des Senats nicht entgegen.

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die die unterhaltsrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit eingegangener Verbindlichkeiten ergeben sollen, trägt der Unterhaltsverpflichtete, da er hierbei die Minderung seiner Leistungsfähigkeit geltend macht (vgl. BGH, FamRZ 1992, 797, 798).
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 27 UF 36/00

    Verpflichtung des Unterhaltsschuldners in einer Jugendamtsurkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Es handelt sich nicht um eine Abänderungsklage i.S.v. § 323 ZPO, sondern um eine Zusatzklage, weil der Beklagte die vollstreckbare Urkunde vor dem Jugendamt allein nach seinem Belieben errichtet hat und die Klägerin mit dem titulierten Betrag von vornherein nicht einverstanden war, so dass hiermit keine Festsetzung des geschuldeten Unterhalts verbunden war (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 323 Rdnr. 47; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 676; OLG Hamm, OLGR 2000, 59; a.A. wohl OLG Köln, FamRZ 2001, 1716).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2001 - 9 WF 70/01

    Abänderung eines Unterhaltstitels in Form einer Jugendamtsurkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Es handelt sich nicht um eine Abänderungsklage i.S.v. § 323 ZPO, sondern um eine Zusatzklage, weil der Beklagte die vollstreckbare Urkunde vor dem Jugendamt allein nach seinem Belieben errichtet hat und die Klägerin mit dem titulierten Betrag von vornherein nicht einverstanden war, so dass hiermit keine Festsetzung des geschuldeten Unterhalts verbunden war (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 323 Rdnr. 47; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 676; OLG Hamm, OLGR 2000, 59; a.A. wohl OLG Köln, FamRZ 2001, 1716).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80

    Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Für den Barunterhaltsbedarf der Kinder aus geschiedener Ehe, die bei einem sie betreuenden Elternteil leben, sind im Hinblick auf § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB regelmäßig nur die Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen Elternteils maßgebend, (vgl. BGH, NJW 1983, 1429, 1430; FamRZ 1981, 543, 545; Wendl/Scholz, das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rdnr. 118).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03

    Zum Tischgebet im Kindergarten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Ein Rückschluss darauf, dass dies auch gegenüber Unterhaltsansprüchen der Kinder aus einer früheren Ehe gelten muss, lässt sich hieraus nicht ziehen (vgl. Schürmann, FamRZ 2003, 1828; Gutdeutsch, FamRZ 2004, 501).
  • OLG Hamm, 14.09.1994 - 11 UF 31/94

    Anrechnung des Erziehungsgeldes auf Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Dies ergibt sich aus § 9 BundeserziehungsgeldG, der eine Ausnahme von der Nichtberücksichtigung des Erziehungsgeldes nur für den Fall vorsieht, dass der gem. § 1603 Abs. 2 BGB Unterhaltspflichtige dieses bezieht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1995, 805; 2003, 1962).
  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81

    Lebensstellung minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des angemessenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Für den Barunterhaltsbedarf der Kinder aus geschiedener Ehe, die bei einem sie betreuenden Elternteil leben, sind im Hinblick auf § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB regelmäßig nur die Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen Elternteils maßgebend, (vgl. BGH, NJW 1983, 1429, 1430; FamRZ 1981, 543, 545; Wendl/Scholz, das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rdnr. 118).
  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Allerdings ist ihm entgegen der Ansicht der Klägerin nicht zuzumuten, sich neben seiner Vollzeitbeschäftigung als Koch noch eine Nebentätigkeit zu suchen (vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 661).
  • OLG Hamm, 14.03.2003 - 11 UF 87/02

    Zur Unterhaltsberechnung nach der neuen Mängelfallrechtssprechung des BGH

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Dies ergibt sich aus § 9 BundeserziehungsgeldG, der eine Ausnahme von der Nichtberücksichtigung des Erziehungsgeldes nur für den Fall vorsieht, dass der gem. § 1603 Abs. 2 BGB Unterhaltspflichtige dieses bezieht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1995, 805; 2003, 1962).
  • OLG Hamm, 17.11.1999 - 5 UF 96/99

    Abänderbarkeit eines Unterhaltstitels als vollstreckbare Urkunde nach materiellem

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.06.2004 - 4 W 117/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4738
OLG Celle, 30.06.2004 - 4 W 117/04 (https://dejure.org/2004,4738)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.06.2004 - 4 W 117/04 (https://dejure.org/2004,4738)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 4 W 117/04 (https://dejure.org/2004,4738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 GBO; § 247 Abs. 1 BGB
    Erforderlichkeit der Angabe eines Höchstzinssatzes bei der Grundbucheintragung einer Grundschuld zur Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes; Beschwerde einer Rechtsverletzung durch ein Gericht bei gleicher Entscheidung in der Sache bei Berücksichtigung der getätigten ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1115, 247
    Höchstzinssatz für Grundschuld auch bei Bezugnahme auf Basiszinssatz erforderlich

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Angabe eines Höchstzinssatzes bei der Grundbucheintragung einer Grundschuld zur Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes; Beschwerde einer Rechtsverletzung durch ein Gericht bei gleicher Entscheidung in der Sache bei Berücksichtigung der getätigten ...

  • Judicialis

    BGB § 1115; ; BGB § 1192

  • rechtsportal.de

    BGB § 1115; BGB § 1192
    Grundschuld, Zinssatz, Bestimmtheitsgrundsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundschuld: Angabe eines Höchstzinssatzes erforderlich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.05.1975 - V ZR 131/73

    Bestimmtheit der Eintragung des Höchstzinssatzes einer Grundschuld ohne

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2004 - 4 W 117/04
    Dem gemäß hat der BGH die Eintragung einer automatischen Anpassung des Zinssatzes an den Bundesbankdiskontsatz, der ebenso wie der Basiszinssatz nach § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht wurde, nur mit der Maßgabe gebilligt, dass gleichzeitig der Höchstzinssatz und der Mindestzinssatz der Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden (vgl. BGH NJW 1975, 1314, 1315; BGHZ 35, 22, 24, 25).

    Jeder Teilnehmer am Grundbuchverkehr soll in die Lage versetzt werden, aus dem Grundbuchvermerk selbst, also ohne Heranziehung der Eintragungsbewilligung, das größtmögliche Ausmaß der Zinsbelastung zu erkennen (vgl. BGH NJW 1975, 1314, 1315).

  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 147/02

    Angabe des Höchstzinssatzes für Hypothek

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2004 - 4 W 117/04
    Er folgt dabei der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der in der Entscheidung des OLG Schleswig (vgl. DNotZ 2003, 354) vertretenen Rechtsauffassung zur Notwendigkeit der Angabe eines Höchstzinssatzes auch bei Zinsgleitklauseln, so dass die Voraussetzungen für die von der Antragstellerin angeregten Vorlage der Sache bei dem Bundesgerichtshof nicht vorliegen.
  • BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61

    Hypothek mit veränderlichem Zinssatz

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2004 - 4 W 117/04
    Dem gemäß hat der BGH die Eintragung einer automatischen Anpassung des Zinssatzes an den Bundesbankdiskontsatz, der ebenso wie der Basiszinssatz nach § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht wurde, nur mit der Maßgabe gebilligt, dass gleichzeitig der Höchstzinssatz und der Mindestzinssatz der Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden (vgl. BGH NJW 1975, 1314, 1315; BGHZ 35, 22, 24, 25).
  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 143/05

    Anforderungen an die Angabe des Zinssatzes einer Grundschuld im Grundbuch

    Es sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 12. Dezember 2002 (FGPrax 2003, 58 f.) und des Oberlandesgerichts Celle vom 30. Juni 2004 (OLGR 2004, 476 f.) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 15 W 217/05

    variable Grandschuldzinsen

    2) Wegen Abweichung von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Schleswig (FGPrax 2003, 58) und Celle (OLGR 2004, 476) wird die Sache gem. § 79 Abs. 2 GBO dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    Einer dahingehenden abschließenden Entscheidung stehen jedoch die auf weitere Beschwerde ergangenen Beschlüsse des 2. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12.12.2002 - 2 W 147/02 -(abgedruckt u.a. in FGPrax 2003, 58) und des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 30.06.2004 - 4 W 117/04 - (OLGR 2004, 476) entgegen.

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.03.2004 - 5 UF 123/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5222
OLG Zweibrücken, 16.03.2004 - 5 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5222)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.03.2004 - 5 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5222)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. März 2004 - 5 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt; Anerkennung und Rechtswirkungen einer im Ausland vorgenommenen Adoption

  • Judicialis

    EGBGB Art. 22 Abs. 1; ; FGG § 16a; ; ZPO § 438 Abs. 1; ; ZPO § 438 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeitsfeststellung einer Adoption in Kasachstan als Unterhaltsanspruchsvoraussetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 159
  • FamRZ 2004, 1516
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98

    Auslegung eines Adoptionsbeschlusses aus Kasachstan

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2004 - 5 UF 123/03
    Für Adoptionsbeschlüsse des Exekutivkomitees nach dem hier anwendbaren kasachischen Recht ist dies bereits bejaht worden (BayObLG in StAZ 2000, 104, 105).
  • LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Entscheidend ist allein, dass die ausländische Stelle vor ihrer Entscheidung eine Prüfung der (dortigen) gesetzlichen Voraussetzungen vorgenommen hat und nicht nur eine reine Registrierung erfolgt ist (vgl. Münchener Kommentar/Klinkhardt, 4. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 92; Münchener Kommentar/Maurer, 5. Aufl., § 2 AdWirkG Rdnr. 2; Palandt/Thorn, 68. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 12; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1516, - zitiert nach juris - KG FamRZ 2009, 1603, Rdnr. 16 - zitiert nach juris - OLG Frankfurt RPfleger 2009, 565 f.; OLG Köln, FGPrax 2009, 165, 166; AG Hamm vom 3. Februar 2006 - XVI 41/05 - zitiert nach juris -).
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