Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02   

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OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02 (https://dejure.org/2003,6024)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2003 - 6 U 212/02 (https://dejure.org/2003,6024)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 6 U 212/02 (https://dejure.org/2003,6024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 1; VerpackV § 6 Abs. 1 und 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb unter dem Gesichspunkt des Verleitens Dritter zum Rechtsbruch; Verstoß gegen Vorschriften der Verpackungsordnung und deren wettbewerbsbezogene Schutzfunktion; Verbot der Bildung von Selbstentsorgergemeinschaften zur Quotenerfüllung; Regelungen der ...

  • Judicialis

    VerpackV § 6; ; VerpackV § 6 Abs. 1; ; VerpackV § 6 Abs. 1 Satz 5; ; VerpackV § 6 Abs. 2; ; VerpackV § 6 Abs. 3; ; VerpackV § 6 Abs. 5 Satz 1; ; VerpackV § 11; ; UWG § 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; VerpackV § 6 Abs. 1, 3
    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Entsorgungsdienstleistungen mit Initiierung einer Selbstentsorgergemeinschaft mit gemeinsamer Quotenerfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 213/02

    Zulässigkeit von Selbstentsorgergemeinschaften von Verkaufsverpackungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02
    Der Beurteilung zugrunde zu legen ist die behördliche Fachmeinung, wie sie sich zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung darstellt (BGH a.a.O. Seite 270 - "Sportwetten-Genehmigung"), wobei diese wegen der Übereinstimmung der Konzepte im hier fraglichen Bereich auch herangezogen werden kann, soweit die Geschäftstätigkeit der Beklagten des Parallelverfahrens 6 U 213/02 OLG Köln, der Fa. C. GmbH, Gegenstand war.

    In einem kurze Zeit nach Inkrafttreten der novellierten Verpackungsverordnung verfassten internen Vermerk des Referats WA II 3 des Bundesumweltministeriums vom 19.10.1998 (Anlage BE 2 des Parallelverfahrens 6 U 213/02), welches in der mündlichen Verhandlung am 09.05.2003 seinem wesentlichen Inhalt nach verlesen worden ist, heißt es:.

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02
    Der Begriff der Sittenwidrigkeit i.S. des § 1 UWG ist wettbewerbsbezogen auszulegen (BGH WRP 2003, 262, 264 - "Altautoverwertung"; BGH WRP 2002, 943, 944 f - "Elektroarbeiten"; BGH GRUR 2002, 269 - "Sportwetten-Genehmigung"; BGH GRUR 2000, 1076, 1078 - "Abgasemissionen"; BGH GRUR 2000, 237, 238 - "Giftnotruf-Box"; BGH WRP 1999, 643, 647 - "Hormonpräparate").
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02
    Die Verwirklichung der abfallwirtschaftlichen Ziele der Vermeidung und Verwertung von (Verpackungs-)Abfällen durch Kooperation verschiedener Gruppen liegt auch der Verpackungsordnung zugrunde (BVerfGE 98, 106 ff = NJW 1998, 2341 ff zur VerpackV von 1991).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02
    Der Begriff der Sittenwidrigkeit i.S. des § 1 UWG ist wettbewerbsbezogen auszulegen (BGH WRP 2003, 262, 264 - "Altautoverwertung"; BGH WRP 2002, 943, 944 f - "Elektroarbeiten"; BGH GRUR 2002, 269 - "Sportwetten-Genehmigung"; BGH GRUR 2000, 1076, 1078 - "Abgasemissionen"; BGH GRUR 2000, 237, 238 - "Giftnotruf-Box"; BGH WRP 1999, 643, 647 - "Hormonpräparate").
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02
    Der Begriff der Sittenwidrigkeit i.S. des § 1 UWG ist wettbewerbsbezogen auszulegen (BGH WRP 2003, 262, 264 - "Altautoverwertung"; BGH WRP 2002, 943, 944 f - "Elektroarbeiten"; BGH GRUR 2002, 269 - "Sportwetten-Genehmigung"; BGH GRUR 2000, 1076, 1078 - "Abgasemissionen"; BGH GRUR 2000, 237, 238 - "Giftnotruf-Box"; BGH WRP 1999, 643, 647 - "Hormonpräparate").
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02
    Der Begriff der Sittenwidrigkeit i.S. des § 1 UWG ist wettbewerbsbezogen auszulegen (BGH WRP 2003, 262, 264 - "Altautoverwertung"; BGH WRP 2002, 943, 944 f - "Elektroarbeiten"; BGH GRUR 2002, 269 - "Sportwetten-Genehmigung"; BGH GRUR 2000, 1076, 1078 - "Abgasemissionen"; BGH GRUR 2000, 237, 238 - "Giftnotruf-Box"; BGH WRP 1999, 643, 647 - "Hormonpräparate").
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02
    Der Begriff der Sittenwidrigkeit i.S. des § 1 UWG ist wettbewerbsbezogen auszulegen (BGH WRP 2003, 262, 264 - "Altautoverwertung"; BGH WRP 2002, 943, 944 f - "Elektroarbeiten"; BGH GRUR 2002, 269 - "Sportwetten-Genehmigung"; BGH GRUR 2000, 1076, 1078 - "Abgasemissionen"; BGH GRUR 2000, 237, 238 - "Giftnotruf-Box"; BGH WRP 1999, 643, 647 - "Hormonpräparate").
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02
    Soweit damit ein Konkurrenzschutz zugunsten dualer Systeme wie der Klägerin als Nebenwirkung verbunden ist, ist festzuhalten, dass Schutz vor Wettbewerb allenfalls dann geboten sein kann, "wenn sonst die Gemeinwohlbelange gefährdet würden, denen die Berufsausübungsregelungen eines Berufs gerade zu dienen bestimmt sind" (vgl. BVerfG NJW 1998, 3481, 3483 = BVerfGE 97, 12 ff).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02
    Der Begriff der Sittenwidrigkeit i.S. des § 1 UWG ist wettbewerbsbezogen auszulegen (BGH WRP 2003, 262, 264 - "Altautoverwertung"; BGH WRP 2002, 943, 944 f - "Elektroarbeiten"; BGH GRUR 2002, 269 - "Sportwetten-Genehmigung"; BGH GRUR 2000, 1076, 1078 - "Abgasemissionen"; BGH GRUR 2000, 237, 238 - "Giftnotruf-Box"; BGH WRP 1999, 643, 647 - "Hormonpräparate").
  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 213/02
    In dem Parallelverfahren 6 U 212/02 OLG Köln nimmt die Klägerin eine weitere Gesellschaft, die wie die Beklagte eine Selbstentsorgergemeinschaft zur Erfüllung der verpackungsrechtlichen Vorgaben mit der Möglichkeit zum Mengenausgleich anbietet, in Anspruch.

    Die Akte 6 U 212/02 OLG Köln war zu Informationszwecken beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    In den - ausweislich TOP 8 des Protokolls vom 07.05.2002 beschlossenen - "Rahmenbedingungen zur Führung eines Mengenstromnachweises für Selbstentsorger" (vgl. die Fassung von Februar 2003 - Anlage BB 3 des beigezogenen Parallelverfahrens 6 U 212/02), gleichlautend in früheren Entwürfen (Stand 23.07.1999 - Anlage BB 1 des Parallelverfahrens, Stand 22.09.1999 - Anlage BB 2 des Parallelverfahrens und Stand 11.01.2000 - Anlage B 1 des Parallelverfahrens) erachtet die LAGA (APV) das Konzept der Beklagten, was den hier beanstandeten Mengenausgleich betrifft, ausdrücklich für zulässig.

  • OLG Jena, 23.07.2008 - 4 U 403/08
    Diesen Grundsätzen Rechnung tragend hat sich in der Rechtsprechung eine Bagatellgrenze für Bodenunebenheiten im Bereich von 2 bis 2, 5 cm entwickelt, mit denen ein sorgfältiger Fußgänger rechnen muss ( BGH VersR 1979, 1055; OLG Frankfurt OLGR 2004, 5; OLG Hamm NJW-RR 2005, 255; OLG Schleswig MDR 2003, 29; OLG Jena NJW 1998, 247).
  • OLG Köln, 07.02.2018 - 16 U 157/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für den Fußgängerbereich einer Straße

    Fußend auf diesen Grundsätzen hat sich in der Rechtsprechung zwar eine Bagatellgrenze für Bodenunebenheiten unterhalb des Bereichs von 2 bis 2, 5 cm entwickelt, mit denen ein sorgfältiger Fußgänger rechnen muss (BGH VersR 1979, 1055; OLG Köln VersR 1992, 355 = NZV 1992, 365; OLG Frankfurt OLGR 2004, 5; OLG Celle NdsRpfl 2000, 105; OLG Hamm NJW-RR 2005, 255; OLG Schleswig MDR 2003, 29; OLG Jena NJW 1998, 247; OLG Jena MDR 2012, 645 = BeckRS 2012, 07389; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 823 Rdn. 223 Stichwort "Wege/Gehwege"; Staudinger/Hager, BGB, Bearbeitung 2009, § 823 Rdn. E 160 jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.06.2010 - 1 U 1526/09

    Amtshaftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht:

    a) Die Grundsätze der - auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen und angewendeten - obergerichtlichen Rechtsprechung können wie folgt zusammengefasst werden (vgl. etwa OLG Celle OLGR 2007, 637 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2004, 5 f.; Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - 1 U 785/08 - Überblick bei Stein/Itzel/Schwall , Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 2005, Rn. 473 ff. und 541; s. auch Spindler in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2007, § 823 Rn. 330):.
  • LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aus der Verletzung einer

    Es ist zwar anerkannt, dass Straßen und Gehwege nicht schlechthin gefahrenlos und frei von allen Mängeln sein müssen (OLG Frankfurt Urteil vom 28. Juli 2003, - 1 O 45/01, OLGR Frankfurt 2004, 5-6, OLG Celle Urteil vom 07. März 2001, - 9 U 218/00, BGH VersR 1979, 1055, OLG Koblenz Urteil vom 13. Mai 1998- 1 U 105/97, MDR 1999, 39-40).
  • LG Offenburg, 09.10.2020 - 3 O 43/20

    Verkehrssicherungspflicht bei privaten Parkplätzen

    Ein Benutzer von solchen Verkehrsflächen muss mit größeren Bodenunebenheiten rechnen als ein sorgfältiger Fußgänger auf öffentlichen Straßen rechnen muss (Bereich von 2 bis 2, 5 cm vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2004, 5; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 255; OLG Schleswig, MDR 2003, 29; OLG Jena, NJW 1998, 247).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5276
OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03 (https://dejure.org/2003,5276)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.10.2003 - 4 U 115/03 (https://dejure.org/2003,5276)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 4 U 115/03 (https://dejure.org/2003,5276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch bei Sturz im Treppenhaus wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; LBOAVO BW § 4 Abs. 4
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kleinkindern im Treppenhaus eines Gerichtsgebäudes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in öffentlichen Gebäuden gegenüber Kleinkindern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zweijähriger stürzt im Gerichtsgebäude ab - Keine Amtspflichtverletzung - keine Entschädigung vom Staat

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Durch die Treppe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1, 2; BauOAV BW § 4 Abs. 4
    Verkehrssicherungspflicht im Treppenhauses eines Gerichtsgebäudes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 21
  • MDR 2004, 396
  • VersR 2005, 663
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1969 - VI ZR 271/67

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung von Treppen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03
    Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann dem gemäß selbst dann in Betracht kommen, wenn eine Treppe den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen entspricht (vgl. BGH VersR 1969, 665, 666).
  • OLG Hamm, 23.05.2001 - 13 U 253/00

    Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers: Gefahren für Kinder durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03
    Es bedarf damit immer nur solcher Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch aus ex-ante Sicht für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 233).
  • OLG Stuttgart, 05.08.1998 - 4 U 73/97

    Verkehrssicherungspflicht und zumutbarer Selbstschutz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03
    Dabei löst nicht jede nur denkbare Gefährdung eine Verkehrssicherungspflicht aus, sondern erst eine solche, die die Möglichkeit einer Schutzgutverletzung für den Sachkundigen nahe legt (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2000, 333, 334).
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 8 U 23/06

    Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von Mäharbeiten an öffentlichen

    Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH VersR 1994, 1486; OLG Stuttgart VersR 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2021 - 11 U 168/18

    Schadensersatzanspruch eines Kleinkindes wegen Verbrennungen durch ein

    Die Möglichkeiten der Eltern sind mit den Anforderungen an die Pflichten des Verkehrssicherungspflichtigen in Beziehung zu setzen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 08.10.2003 - 4 U 115/03 -, juris Rn. 12; MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 489).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10

    Schadensersatzpflicht des Eissporthallenbetreibers:

    Allerdings müssen Treppen auch nicht schlechthin gefahrlos und frei von allen Mängeln sein, der Verkehrssicherungspflichtige hat in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der seinerseits die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, NJW 2002, 1265; zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Sicherungsvorkehrungen bei Treppen auch OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 21).
  • OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19

    Amtshaftung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht eines öffentlichen

    Auch ist zu berücksichtigen, dass ein umfassender Schutz für kleine Kinder nur durch ihre Beaufsichtigung gewährleistet ist; die Verantwortung der Eltern begrenzt mithin die Verkehrssicherungspflicht, weil der Verkehrssicherungspflichtige in gewissem Maße darauf vertrauen darf, dass die für ein Kind Verantwortlichen ein Mindestmaß an sorgfältiger Beaufsichtigung wahrnehmen (BGH NJW 1994, 3348 f.; BGH FamRZ 1995, 989, 990; Senat, NJW-RR 2004, 21, 22; Staudinger-Hager, a.a.O., § 823 Rn. E 45).
  • AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/06

    Verkehrssicherungspflicht: Benutzen von in den Straßenraum ragenden Betonfüßen

    Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH Versicherungsrecht 1994, 1486; OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7063
OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02 (https://dejure.org/2002,7063)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.07.2002 - 7 U 232/02 (https://dejure.org/2002,7063)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 7 U 232/02 (https://dejure.org/2002,7063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Ersitzungsfähigkeit des Bruchteilseigentums; Klarstellung des anerkannten Teils des Streitgegenstandes; Begrenzung eines Anerkenntnisses in zulässiger Weise auf einen Teil des Klageanspruchs; Anspruch auf Auskehrung des auf dem Notaranderkonto befindlichen Betrages an ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGZGB-DDR § 11 Abs. 2; GVerfO-DDR § 11; GDokO-DDR § 17

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 370
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 03.12.1992 - 4 U 3/92

    Erfordernis vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung; Rechtsgeschäft eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Jedenfalls aber muss - selbst wenn man über die Verweisung des § 3 EGZGB eine unmittelbare Heranziehung des § 11 Abs. 2 EGZGB nicht vertreten wollte - das Fehlen einer der Regelung des § 11 EGZGB vergleichbaren Regelung in der GBVerfO-DDR als planwidrige gesetzliche Lücke angesehen werden (Stadler, DtZ 1997, 82ff., 83; OLG Naumburg, MDR 1993, 811; LG Potsdam, VIZ 1995, 613ff., 615; im Ansatz auch OLG Brandenburg, OLG-NL 1999, 11ff., 13 mit der freilich verfehlten These, § 11 EGZGB sehe keine Rückwirkung vor).
  • LG Potsdam, 12.05.1995 - 10 O 46/95

    Ersitzung bei Konsumgrundstück

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Jedenfalls aber muss - selbst wenn man über die Verweisung des § 3 EGZGB eine unmittelbare Heranziehung des § 11 Abs. 2 EGZGB nicht vertreten wollte - das Fehlen einer der Regelung des § 11 EGZGB vergleichbaren Regelung in der GBVerfO-DDR als planwidrige gesetzliche Lücke angesehen werden (Stadler, DtZ 1997, 82ff., 83; OLG Naumburg, MDR 1993, 811; LG Potsdam, VIZ 1995, 613ff., 615; im Ansatz auch OLG Brandenburg, OLG-NL 1999, 11ff., 13 mit der freilich verfehlten These, § 11 EGZGB sehe keine Rückwirkung vor).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Der Umstand, dass die hiesige Klägerin zu 2) an diesem Rechtsstreit nicht beteiligt war, ist unerheblich, da die Rechtskraft eines gegen nur einige Streitgenossen ergangenen Urteils gleichwohl zu beachten ist (BGH, NJW 1989, 2133f.; NJW 1996, 1060).
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Der Umstand, dass die hiesige Klägerin zu 2) an diesem Rechtsstreit nicht beteiligt war, ist unerheblich, da die Rechtskraft eines gegen nur einige Streitgenossen ergangenen Urteils gleichwohl zu beachten ist (BGH, NJW 1989, 2133f.; NJW 1996, 1060).
  • BGH, 20.03.1996 - IV ZR 366/94

    Verjährung erbrechtlicher Ansprüche in der ehemaligen DDR; Berufung auf die

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2002 - 7 U 232/02
    Der Umstand, dass ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der Ansprüche in der ehemaligen DDR gerichtlich durchsetzen wollte, mit einer staatlichen Treuhandverwaltung für das erlangte Vermögen rechnen musste, ist nicht geeignet, eine Hemmung des Laufs von Fristen zu tragen (BGH, ZIP 1996, 850ff., 851).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03   

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https://dejure.org/2003,7887
OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03 (https://dejure.org/2003,7887)
OLG München, Entscheidung vom 28.08.2003 - 6 U 2593/03 (https://dejure.org/2003,7887)
OLG München, Entscheidung vom 28. August 2003 - 6 U 2593/03 (https://dejure.org/2003,7887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfallgeschehen wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils; Konkretisierung des Inhalts der Verkehrssicherungspflicht durch technische Regelwerke; ...

  • Judicialis

    BGB § 823 a. F.; ; BGB § 847 a. F.

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 847
    Umfang der Sicherungspflichten für die obere Stellfläche eines Kfz-Stapelparkers

  • rechtsportal.de

    Zum Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten im Rahmen der Vermietung eines sog. Stapelparkplatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Anordnung eines Stapelparkers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz in die Tiefe - Duplex-Garage war nicht verkehrssicher

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stapelparker: Vermieter haftet bei unzureichender Absturzsicherung trotz TÜV-Abnahme! (IBR 2004, 17)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 845
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03
    Denn derartige Maßnahmen befreien den Verkehrssicherungspflichtigen nicht von der eigenen Prüfung und schließen Fahrlässigkeit nicht schlechthin aus, wenn, wie vorliegend, eine auch für den Laien erkennbare Gefahrenlage besteht (BGH NJW 94, 2232), Es kann daher aus der Sicht des Senats dahinstehen, ob der Sachverständige Sch die von ihm unter dem 29.11.1985 in Rechnung gestellte "Durchführung der Prüfung an obiger Anlage, einschließlich Ausstellung der Prüfbescheinigung" (Anlage B 2) tatsächlich durchgeführt hat und ob, gegebenenfalls welche, Beanstandungen sich hierbei ergeben haben.
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 1 U 161/99

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden

    Auszug aus OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03
    Dies gilt in besonderer Weise nach Einholung des von der Allianz in Auftrag gegeben Gutachtens des Sachverständigen Sch vom 22.11.2002 gemäß Anlage K 3 a. Aus der Sicht des Senats zutreffend ist daher das OLG Naumburg in seinem Urteil vom 28.11.2001 (NJW-RR 02, 672 ff) davon ausgegangen, dass ein uneinsichtiges vorgerichtliches und prozessuales Verhalten des Schadensersatzpflichtigen (bzw. seiner Versicherung) eine signifikante Erhöhung des Schmerzensgeld-Kapitalbetrages rechtfertigen kann.
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Auszug aus OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03
    Da aber eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muß nicht für alle denkbar entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden, sondern sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 78, 1629).
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