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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1145/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10958
OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1145/03 (https://dejure.org/2004,10958)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.2004 - 5 U 1145/03 (https://dejure.org/2004,10958)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 5 U 1145/03 (https://dejure.org/2004,10958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsverpflichtung eines Arztes aus dem Behandlungsvertrag gegenüber den Erben des Patienten zur Vorbereitung von Schadenersatzforderungen; Rechtsgrundlagen und Sinn und Zweck der ärztlichen Dokumentationspflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 847
    Keine allgemeine umfassende Auskunftspflicht des Arztes zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Auskunftsverpflichtung eines Arztes gegenüber dem Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 278 § 611 § 823 Abs. 1 § 847
    Haftung des durch den Zahnarzt hinzugezogenen Anästhesisten bei einem zahnärztlichen Eingriff; Auskunftspflicht des Zahnarztes und des Anästhesisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 410
  • NJW-RR 2004, 792 (Ls.)
  • VersR 2004, 1323
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 10 U 130/05

    Zum Erfolg einer Kautionsklage bei schlüssigem Vortrag des Bestehens einer

    Soweit in der Rechtsprechung ohne weitere Erörterung davon ausgegangen wird, das Zurückbehaltungsrecht erstrecke sich auf den gesamten Mietzins- bzw. Zahlungsanspruch (OLG München, ZMR 1996, 487 (Mietvertrag); OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 513; OLG Koblenz, GuT 2002, 52), vermag der Senat dieser Auffassung jedenfalls nach den besonderen Umständen des Streitfalls nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 30.03.2017 - 15 U 97/16

    Anspruch des Auftraggebers eines Dokumentarfilms über seine Person auf

    In einem solchen Fall müssen vielmehr bis auf die Entstehung des Schadens alle Anspruchsvoraussetzungen feststehen (vgl. BGH, Urt. v. 8.7.1980 - VI ZR 159/78, juris Rn. 105 ff.; BGH, Urt. v. 23.2.2006 - I ZR 237/03, NJW-RR 2006, 1048; OLG Koblenz, Urt. v. 15.1.2004 - 5 U 1145/03, NJW-RR 2004, 410; Wenzel (Burkhardt), Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 15 Rn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2010 - 5 U 11/10

    Haftung des Heilpraktikers für fehlerhafte Behandlung: Beweislast für Infektion

    Die Beweiserleichterungen aus Dokumentationsversäumnissen betreffen in erster Linie den Nachweis von Behandlungsfehlern durch Unterbleiben gebotener und aufzeichnungspflichtiger, aber nicht dokumentierter diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen (so OLG Koblenz VersR 2004, S. 1323 - 1324; Senatsurteil vom 25. Januar 2000, Az. 5 U 14/99, veröffentlicht in NJW-RR 2001, S. 667 - 671).
  • LG Köln, 11.05.2010 - 3 O 477/08

    Kostenauferlegung auf Klägerseite nach Erledigungserklärung des Rechtsstreits

    Die Klägerin hatte einen Anspruch auf Herausgabe der bisher noch nicht herausgegebenen Teile der Behandlungsdokumentation im Zusammenhang mit der Behandlung durch den Beklagten in der Zeit vom 04.12.2002 bis zum 06.04.2004 in gut lesbarer Kopie gegen Kostenersatz gemäß §§ 611, 242 BGB (vgl.zur Herausgabepflicht von Kopien gegen Kostenerstattung: BGH NJW 1983, 328, 329; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 694; OLG Koblenz VersR 2004, 1323; OLG Köln GesR 2006, 93; Lutterbeck in Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht, Kapitel 5 Rdn. 125; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl.2007, S. 449 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 17.07.2009 - 8 O 129/09
    (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 410).
  • OLG München, 10.06.2010 - 1 U 2376/10

    Arztrecht: Minderung der Vergütung bei Behandlungsfehlern; Auskunftsanspruch

    11 Neben dem vorgenannten Recht des Patienten zur Einsicht in die Krankenunterlagen besteht keine allgemeine umfassende Auskunftspflicht der Behandlungsseite (Martis/Winkhart, a.a.O. , Seite 450; OLG Koblenz, VersR 2004, 1323).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.12.2003 - 11 W 75/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3764
OLG Karlsruhe, 02.12.2003 - 11 W 75/03 (https://dejure.org/2003,3764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2003 - 11 W 75/03 (https://dejure.org/2003,3764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 11 W 75/03 (https://dejure.org/2003,3764)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Behandlung des Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren innerhalb der Klageerwiderungsfrist als sofortiges Anerkenntnis; Stellen eines abweichenden Sachantrags seitens des Beklagten; Veranlassung zur Klageerhebung

  • Judicialis

    UStG § 14; ; ZPO § 93; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 276 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 331 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zur Annahme eines "sofortigen" Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren gemäß § 276 ZPO innerhalb Klageerwiderungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Anerkenntnis - Wie lange ist ein Anerkenntnis ein "sofortiges"?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Nach der Gegenansicht kann der Beklagte jedenfalls dann, wenn er innerhalb der Frist gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO zunächst nur seine Verteidigungsbereitschaft anzeigt, jedoch keinen Sachantrag ankündigt, noch innerhalb der anschließenden Frist zur Klageerwiderung "sofort" anerkennen (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 1996, 392, 393 f.; OLG Brandenburg, MDR 2005, 1310; OLG Hamburg, MDR 2002, 421 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 513, 514; OLG Nürnberg, NJW 2002, 2254, 2255; OLG Schleswig, MDR 1997, 971, 972; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 93 Rn. 4; Zöller/Greger, aaO, § 276 Rn. 13; Deichfuß, MDR 2004, 190, 192; Meiski, NJW 1993, 1904, 1905; Vossler, NJW 2006, 1034, 1035).
  • OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 357/05

    Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen die

    Nach einer im Vordringen befindlichen Ansicht kommt es im schriftlichen Vorverfahren hingegen auf den ersten Sachantrag an (OLG Brandenburg MDR 2005, 1310; OLG Hamburg MDR 2002, 421; OLG Karlsruhe OLG-Report Karlsruhe 2004, 513 f.; OLG Nürnberg NJW 2002, 2254).
  • KG, 29.12.2005 - 8 W 81/05

    Kostenrecht: Sofortiges Anerkenntnis nach Verteidigungsanzeige im schriftlichen

    Nach überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur liegt bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein sofortiges Anerkenntnis nur vor, wenn das Anerkenntnis innerhalb der zweiwöchigen Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO bzw. in der innerhalb dieser Frist eingereichten Erklärungsschrift abgegeben wird, während ein nach vorheriger Erklärung der Verteidigungsbereitschaft erst in der späteren Klageerwiderung erklärtes Anerkenntnis nicht mehr als sofortiges anzusehen ist (Thomas/Putzo, ZPO; 27. Auflage, § 93 ZPO, Rdnr. 9; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 64. Auflage, § 93 ZPO, Rdnr. 97; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage, § 93 ZPO), Rdnr. 6; Musielak, ZPO, 4. Auflage, § 93 ZPO, Rdnr. 5; OLG Karlsruhe OLG Report 2004, 513; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1573, 1575; OLG Dresden Beschluss vom 08.04.03 - 11 W 428/03 -, JURIS ; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 138; OLG Köln OLG-Report 2002, 160; Kammergericht KG- Report 2001, 403; OLG Braunschweig JurBüro 1999, 36; OLG Celle NJW-RR 1998, 1370; OLG Nürnberg MDR 1998, 680; a.A. OLG Bamberg NJW-RR 1996, 392; OLG Schleswig MDR 1997, 971; OLG Hamburg MDR 2002, 421; Zöller/Herget, ZPO, 25. Auflage, § 93 ZPO, Rdnr. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.07.2004 - 3 U 22/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5533
OLG Celle, 07.07.2004 - 3 U 22/04 (https://dejure.org/2004,5533)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.07.2004 - 3 U 22/04 (https://dejure.org/2004,5533)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 3 U 22/04 (https://dejure.org/2004,5533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; § 278 BGB; § 9 Abs. 3 VerbrKrG
    Abschluss eines Darlehensvertrages durch einen vollmachtlosen Vertreter; Entlassung aus den Verpflichtungen aus Darlehensverträgen; Anspruch auf Schadensersatz; Vorliegen der Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Darlehensvertrages durch einen vollmachtlosen Vertreter; Entlassung aus den Verpflichtungen aus Darlehensverträgen; Anspruch auf Schadensersatz; Vorliegen der Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht

  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § 164; ; BGB § 607

  • rechtsportal.de

    BGB § 145; BGB § 164; BGB § 607
    Persönlicher Vertragsschluß zwischen Bank und Darlehensnehmer auch über Initiative eines vollmachtlosen Vertreters möglich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wann ist ein Darlehen persönlich ausgehandelt?

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Wann ist ein Darlehen persönlich ausgehandelt?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ein vollmachtloser Vertreter steht einem Vertragsabschluss nicht immer im Weg

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 145, 164, 607
    Trotz Einschaltung eines vollmachtlosen Vertreters Vertragsschluss zwischen Bank und Darlehensnehmer persönlich aufgrund von Nachverhandlungen der Vertragsbedingungen durch Darlehensnehmer persönlich

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2005, 691
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2004 - 3 U 22/04
    § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG a.F. setzt nämlich - wie der Bundesgerichtshof ausdrücklich ausgesprochen hat - nicht voraus, dass der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder gar der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten ist (BGH, NJW 2000, 2352, 2354).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2004 - 3 U 22/04
    Im Übrigen hat das Landgericht zutreffend festgestellt, dass - gerade auch angesichts der steigenden Zinsen - eine geringfügige Überschreitung der Streubreite um 0, 18 %Punkte im Ergebnis nicht so relevant ist, dass hier nicht mehr von einem Realkredit zu üblichen Bedingungen ausgegangen werden kann (vgl. BGH NJW 2003, 2093).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Celle, 07.07.2004 - 3 U 22/04
    Zwar gehen die Parteien zu Recht davon aus, dass der Treuhandvertrag - und damit auch die darin enthaltene Vollmacht - wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist (Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG i. V. m. § 134 BGB, vgl. nur BGH, WM 2004, 417, 421).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05

    Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds durch Darlehensverträge:

    Die Abtretungserklärung des Ehemanns verschafft der Klägerin ein solches Interesse nicht, weil eine Abtretung sich nur auf Ansprüche bezieht, nicht auf Verbindlichkeiten (vgl. auch OLG Celle, WM 2005, 691).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.11.2022 - L 8 U 81/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Entfallen des

    In einem sich hieran anschließenden Widerspruchs- (Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2003) und vor dem Sozialgericht Augsburg geführten Klageverfahren (S 3 U 22/04) schlossen die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung am 23. Mai 2006 einen Vergleich, nach dem die Beklagte der Klägerin ab 1. Juni 2005 eine Verletztenrente nach einer MdE von 35 vH gewährt (bei maßgeblichem JAV in Höhe von 17.938,68 EUR).
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