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   OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03   

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https://dejure.org/2003,4254
OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03 (https://dejure.org/2003,4254)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.10.2003 - 2 W 97/03 (https://dejure.org/2003,4254)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 2 W 97/03 (https://dejure.org/2003,4254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 91, 93 448

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht des Beklagten trotz sofortigen Anerkenntnisses; Veranlassung der Erhebung einer Klage auf Abgabe einer Freigabeerklärung gegenüber einer Hinterlegungsstelle; Beweisführung des Nichterhalts zweier Schreiben; Anwendung des Freibeweisverfahrens; Zugang ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 91 Abs. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 99 Abs. 2; ; ZPO § 276; ; ZPO § 286; ; ZPO § 294; ; ZPO § 448; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 91 93 448
    Veranlassung zur Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 648
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 25.01.1995 - 19 W 18/94
    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Dass dies auch dann gilt, wenn die Veranlassung zur Klageerhebung von materiellrechtlichen Voraussetzungen abhing, für die bei der Sachentscheidung der Kläger die Darlegungs- und Beweislast trägt, liegt nahe (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62 mit Auseinandersetzung der Gegenauffassung), bedarf hier jedoch keiner Entscheidung, da ein solcher Fall nicht vorliegt.

    Die Beweislastverteilung führt in den Fällen, in denen - wie hier - der Erhalt eines vorprozessualen Aufforderungsschreibens zwischen den Parteien streitig ist, dazu, dass es dem Beklagten obliegt, den fehlenden Zugang eines Aufforderungsschreibens zu beweisen (vgl. OLG Jena, OLG Report Jena 2003, 41; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 1666; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm, MDR 1999, 956; MünchKomm.

    Erst im Anschluss daran muss der darlegungs- und beweispflichtige Beklagte den Vortrag des Klägers widerlegen (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZB 10/92

    Freibeweisverfahren bei Berufungseinlegung

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Für derartige Fragen gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, das so genannte Freibeweisverfahren (vgl. etwa BGH NJW 1987, 2875; NJW-RR 1992, 1338 für die Prüfung der Prozess- und Rechtszugvoraussetzungen).

    Vielmehr muss der Beweispflichtige auch bei dem Freibeweisverfahren die volle Überzeugung im Sinne des § 286 ZPO herbeiführen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1338; NJW 2000, 814; Thomas/Putzo, a.a.O. , Vor § 284 Rdn. 6), es sei denn, das Gesetz lässt - ausnahmsweise - Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO genügen.

  • OLG Zweibrücken, 21.10.1981 - 7 W 21/81
    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Dies ist jedoch im Rahmen der Prüfung des § 93 ZPO rechtlich unerheblich, da es bei der Frage, ob ein Beklagter Veranlassung zur Klage gegeben hat, auf ein Verschulden nicht ankommt (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 1982, 1083; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rdn. 3; MünchKomm. zur ZPO/Belz a.a.O., § 93 Rdn. 7).
  • OLG Naumburg, 27.05.1999 - 7 W 38/99

    Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Die Beweislastverteilung führt in den Fällen, in denen - wie hier - der Erhalt eines vorprozessualen Aufforderungsschreibens zwischen den Parteien streitig ist, dazu, dass es dem Beklagten obliegt, den fehlenden Zugang eines Aufforderungsschreibens zu beweisen (vgl. OLG Jena, OLG Report Jena 2003, 41; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 1666; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm, MDR 1999, 956; MünchKomm.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99

    Vernehmung von Zeugen im Rahmen des Freibeweises

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Vielmehr muss der Beweispflichtige auch bei dem Freibeweisverfahren die volle Überzeugung im Sinne des § 286 ZPO herbeiführen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1338; NJW 2000, 814; Thomas/Putzo, a.a.O. , Vor § 284 Rdn. 6), es sei denn, das Gesetz lässt - ausnahmsweise - Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO genügen.
  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 5 W 4/99
    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Die Beweislastverteilung führt in den Fällen, in denen - wie hier - der Erhalt eines vorprozessualen Aufforderungsschreibens zwischen den Parteien streitig ist, dazu, dass es dem Beklagten obliegt, den fehlenden Zugang eines Aufforderungsschreibens zu beweisen (vgl. OLG Jena, OLG Report Jena 2003, 41; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 1666; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm, MDR 1999, 956; MünchKomm.
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Unabhängig davon kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, eine Parteivernehmung von Amts wegen nur dann in Betracht, wenn die richterliche Gesamtwürdigung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung erbracht hat, das heißt, es muss mehr für als gegen die behauptete Tatsache sprechen (vgl. nur BGH, NJW 1989, 3222 [3223]; siehe auch Zöller/Greger, a.a.O., § 448 Rdn. 4).
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Zugegangen ist eine Willenserklärung vielmehr bereits dann, wenn und sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (vgl. BGHZ 67, 271 [275]).
  • BGH, 26.06.1997 - V ZB 10/97

    Zeitpunkt der Zustellung an einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03
    Dies führt dazu, dass das Gericht nicht an die gesetzlichen Beweismittel gebunden ist, vielmehr stehen das Verfahren und die Beweismittel im Ermessen des Gerichts (vgl. BGH NJW 1997, 3319; siehe auch Thomas/Putzo, a.a.O., Vor § 284 Rdn. 6).
  • OLG Naumburg, 13.11.2006 - 10 W 52/05

    Beweislast des Beklagten für sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO

    Während einige Oberlandesgerichte und Teile des Schrifttums meinen, dass der Verletzte im Bestreitensfall den tatsächlichen Zugang nachzuweisen habe, um das Risiko des § 93 ZPO auszuräumen (vgl. OLG Dresden WRP 1997, 1201, 1203; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 199, 200 obiter dictum; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 1997, 23 - 24; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG, Rdn. 1.31 m.w.N.), stehen die Mehrzahl der Oberlandesgerichte und die meisten Stimmen in der Rechtslehre auf dem Standpunkt, nicht der abmahnende Gläubiger, sondern der abgemahnte Schuldner trage das Beweislastrisiko für die streitige Zugangsfrage (vgl. OLG Braunschweig NJW 2005, 372 - 373 zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2004, 648 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 270 - 271 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1996, 42 - 45 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe WRP 1997, 477 - 478 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe WRP 2003, 1146 - 1147; OLG Stuttgart WRP 1996, 477 - 479 zitiert nach juris; OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1666 - 1667 zitiert nach juris; Büscher in Fezer, UWG, Bearbeitung 2005, § 12 UWG Rdn. 6; Deutsch in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 1 V., Rdn.101; Teplitzky, Kap. 41 Rdn. 5, 10).

    Will er den Kostenvorteil aus der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen, muss er darlegen und erforderlichenfalls auch beweisen, dass er keinen Anlass zur Anrufung des Gerichts gegeben hat (vgl. OLG Köln MDR 2004, 648; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Naumburg JurBüro 1999, 431 - 432 zitiert nach juris; Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 6 Stichwort "Beweislast").

    Dass dies auch dann zu gelten hat, wenn die Veranlassung zur Klageerhebung von materiell-rechtlichen Voraussetzungen abhängt, für die bei der Sachentscheidung der Kläger die Darlegungs- und Beweislast zu tragen hat, erscheint nahe liegend, bedarf hier aber keiner abschließenden Entscheidung des Senats; denn bei dem Zugang des Abmahnschreibens handelt es sich nicht zugleich für eine materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den streitgegenständlichen Unterlassungsanspruch (ebenso OLG Köln MDR 2004, 648; OLG Naumburg JurBüro 1999, 431 - 432 zitiert nach juris).

    Bleibt das Beweisergebnis hierbei zu einzelnen Umständen offen, so ist der erforderliche Negativbeweis nicht geführt (vgl. OLG Köln MDR 2004, 648; OLG Naumburg JurBüro 1999, 597 - 598 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1996, 42, 43).

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2009 - 5 W 27/09

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Kostenfolge eines nach Ablauf der Frist

    Dabei ist nur auf das Verhalten vor dem Prozess abzustellen, zu dessen Beurteilung allerdings auch das Verhalten nach der Klageerhebung herangezogen werden kann; auf ein Verschulden und auf die materielle Rechtslage kommt es nicht an (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2004, 58; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 1999, 431; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 62; Musielak/Wolst, 6. Aufl., § 93, Rn. 2; Zöller/Herget, aaO., § 93, Rn. 3).

    Er verkennt, dass er wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO die Darlegungs- und gegebenenfalls auch Beweislast für die ihm günstige Tatsache trägt, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - MDR 2007, 1162; OLG Köln, OLGR 2004, 58; OLG Hamm, MDR 2004, 1078; OLG Hamm, MDR 1999, 956; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 1999, 431; Musielak/Wolst, aaO., § 93, Rn. 2).

  • LG Köln, 22.12.2006 - 13 T 232/06

    Anerkennung eines Klageanspruchs ohne Veranlassung zur Klageerhebung; Erfordernis

    Ein Beklagter gibt Veranlassung zur Klageerhebung, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf ein Verschulden und die materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (z.B. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 93 Rn. 3; OLG Köln, OLGR 2004, 58 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09

    Veranlassung zur Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, MDR 2007, 1162 ; OLG Köln, OLGR 2004, 58; OLG Hamm, MDR 2004, 1078 ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.10.2003 - 13 WF 689/03   

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https://dejure.org/2003,6750
OLG Koblenz, 13.10.2003 - 13 WF 689/03 (https://dejure.org/2003,6750)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.10.2003 - 13 WF 689/03 (https://dejure.org/2003,6750)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 13 WF 689/03 (https://dejure.org/2003,6750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts; Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt; Bedeutung eines Abbrechens oder Unterbrechens der Ausbildung; Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bei einer zwischenzeitlichen Unterbrechung ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1610 Abs. 2 § 1615l
    Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt wegen Schwangerschaft der Unterhaltsberechtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch bei Schwangerschaft Ausbildungsunterhalt?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kind unterwegs - Schwangere unterbricht ihre Ausbildung - kann sie trotzdem vom Vater Unterhalt verlangen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 636
  • FamRZ 2004, 1892
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 25.02.2000 - 11 UF 264/99

    Abänderungsklage - Darlegungs- und Beweislast - Wegfall des

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.10.2003 - 13 WF 689/03
    Denn ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann für die Berufsausbildungszeit (z. B. Schulzeit) nur insgesamt angenommen werden oder nicht (vgl. BGH, FamRZ 90, S. 149, 150; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 904, 905 ).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 83/88

    Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bei Verzögerung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.10.2003 - 13 WF 689/03
    Denn ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann für die Berufsausbildungszeit (z. B. Schulzeit) nur insgesamt angenommen werden oder nicht (vgl. BGH, FamRZ 90, S. 149, 150; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 904, 905 ).
  • BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Denn jedenfalls fehlt es in Anbetracht des oben Gesagten an einer Obliegenheitsverletzung, wenn sich das unterhaltsberechtigte Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres der Kindesbetreuung eines eigenen Kindes widmet, anstatt eine Ausbildung aufzunehmen (vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 2004, 1892 zum Fall der Ausbildungsunterbrechung).
  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Denn die Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes begründen kein schuldhaftes bzw. vorwerfbares Verhalten der Unterhaltsberechtigten dem Unterhaltsverpflichteten gegenüber (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2004, 1892 zum Fall der Ausbildungsunterbrechung).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10764
OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03 (https://dejure.org/2003,10764)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.07.2003 - 5 U 119/03 (https://dejure.org/2003,10764)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 5 U 119/03 (https://dejure.org/2003,10764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Haftung aus Frachtvertrag; Verlust des Transportgutes ; Verschulden des Frachtführers; Beweislast des Frachtführers; Verteilung der Beweislast; Qualifiziertes Organisationsverschulden ; Verzicht auf die Obhutspflichten des Frachtführers; Unterbleiben der ...

  • Judicialis

    HGB §§ 407 ff.; ; HGB §§ ... 425 ff.; ; HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 425 Abs. 2; ; HGB § 426; ; HGB § 427; ; HGB § 428; ; HGB § 429; ; HGB § 429 Abs. 3 S. 2; ; HGB § 430; ; HGB § 431; ; HGB § 431 Abs. 1; ; HGB § 431 Abs. 2; ; HGB § 431 Abs. 4; ; HGB § 432; ; HGB § 433; ; HGB § 434; ; HGB § 435; ; HGB § 436; ; HGB § 437; ; HGB § 438; ; HGB § 449; ; HGB § 449 Abs. 2; ; HGB § 459; ; ADSp § 7; ; ADSp § 7 Buchst. b; ; ADSp § 7 Buchst. c; ; ADSp § 7 Ziff. 7; ; ADSp § 51 Buchst. b S. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB §§ 305 c; ; BGB §§ 307 ff.

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz aus einem Frachtgeschäft wegen des Verlustes von Transportgut

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03
    Bemüht sich der Frachtführer nicht, diese Aufklärungspflicht angemessen zu erfüllen, so spricht eine von ihm zu widerlegende Vermutung für sein qualifiziertes Verschulden (vgl. BGHZ 127, 275, 284; 129, 345 ff., 350 - 352; 145, 170 ff.; 149, 337 ff.; BGH Transportrecht 02, 306 ff.; BGH NJW-RR 02, 1108 ff.; BGH VersR 86, 1019 ff.; 95, 320 ff.; vgl. auch Koller, Transportrecht, 4. Aufl., RdNr. 21 zu § 435, m.w.Nachw.).

    Die Rechtsprechungsgrundsätze zum qualifizierten Organisationsverschulden finden grundsätzlich auch Paketdienstleistungsunternehmen Anwendung, bei denen es - bei der Beklagten - auf Massenumschlag, Massenlagerung und Massenbeförderung ankommt und deren Kunden eine kostengünstige Leistung und eine kurze Beförderungsdauer erwarten (vgl. BGHZ 149, 337, 349 ff.; BGH Transportrecht 03, 255, 257; auch für "Standard"-Sendungen: BGH Transportrecht 02, 306, 308).

    Mit der privilegierten Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen ist die Inanspruchnahme von Schnellpaketdiensten nicht vergleichbar (BGHZ 149, 337, 349 ff.).

    Damit ist aber allenfalls ein Verzicht auf die Schnittstellenkontrolle i.S.d. § 7 Buchst. b und c ADSp 1993 bzw. Ziff.7 ADSp 1999, deren Verletzung wiederholt Anlaß für die Bejahung eines qualifizierten Verschuldens in der Rechtsprechung bildete (vgl. etwa BGHZ 149, 337 ff.; BGH NJW-RR 2002, 1108, 1109; BGH Transportrecht 02, 306, 308 f.; BGH Transportrecht 03, 255, 257), und dessen Dokumentation angesprochen, nicht aber ein weitergehender Verzicht auf sonstige Kontrollmaßnahmen und andersartige Verlustvorkehrungen (vgl. auch die Interpunktion in Ziffer 2 Satz 4 der Beförderungsbedingungen).

    Dies hat zur Folge, daß der eingetretene Schaden dem Versender bei wertender Betrachtung anteilig zuzurechnen ist (vgl. etwa BGHZ 149, 337, 352 ff.; BGH NJW-RR 02, 1108, 1110 ff.; BGH NJW 99, 3627 f.; BGH, Urteil vom 8.5.2003, Az. ZR 234/02).

    Der Versender hätte daher die Beklagte auch auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam machen müssen (vgl. BGHZ 149, 337, 353).

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 182/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03
    Bemüht sich der Frachtführer nicht, diese Aufklärungspflicht angemessen zu erfüllen, so spricht eine von ihm zu widerlegende Vermutung für sein qualifiziertes Verschulden (vgl. BGHZ 127, 275, 284; 129, 345 ff., 350 - 352; 145, 170 ff.; 149, 337 ff.; BGH Transportrecht 02, 306 ff.; BGH NJW-RR 02, 1108 ff.; BGH VersR 86, 1019 ff.; 95, 320 ff.; vgl. auch Koller, Transportrecht, 4. Aufl., RdNr. 21 zu § 435, m.w.Nachw.).

    Damit ist aber allenfalls ein Verzicht auf die Schnittstellenkontrolle i.S.d. § 7 Buchst. b und c ADSp 1993 bzw. Ziff.7 ADSp 1999, deren Verletzung wiederholt Anlaß für die Bejahung eines qualifizierten Verschuldens in der Rechtsprechung bildete (vgl. etwa BGHZ 149, 337 ff.; BGH NJW-RR 2002, 1108, 1109; BGH Transportrecht 02, 306, 308 f.; BGH Transportrecht 03, 255, 257), und dessen Dokumentation angesprochen, nicht aber ein weitergehender Verzicht auf sonstige Kontrollmaßnahmen und andersartige Verlustvorkehrungen (vgl. auch die Interpunktion in Ziffer 2 Satz 4 der Beförderungsbedingungen).

    Dies hat zur Folge, daß der eingetretene Schaden dem Versender bei wertender Betrachtung anteilig zuzurechnen ist (vgl. etwa BGHZ 149, 337, 352 ff.; BGH NJW-RR 02, 1108, 1110 ff.; BGH NJW 99, 3627 f.; BGH, Urteil vom 8.5.2003, Az. ZR 234/02).

  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03
    Bemüht sich der Frachtführer nicht, diese Aufklärungspflicht angemessen zu erfüllen, so spricht eine von ihm zu widerlegende Vermutung für sein qualifiziertes Verschulden (vgl. BGHZ 127, 275, 284; 129, 345 ff., 350 - 352; 145, 170 ff.; 149, 337 ff.; BGH Transportrecht 02, 306 ff.; BGH NJW-RR 02, 1108 ff.; BGH VersR 86, 1019 ff.; 95, 320 ff.; vgl. auch Koller, Transportrecht, 4. Aufl., RdNr. 21 zu § 435, m.w.Nachw.).

    Sie umfassen etwa auch organisatorische Vorkehrungen gegen den Zugriff Dritter auf das Transportgut während des Transports und an den Umschlagstellen, gegen Fehlverladungen, gegen rechtswidriges Handeln der eigenen Beschäftigten (Entwendung), sie umfassen z.B. Überwachungsmaßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der hierzu getroffenen Vorkehrungen, ausreichende Nachforschungen zur Wiederauffindung des nicht angekommenen Transportgutes, eine ausreichende Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit der Beschäftigten bei deren Einstellung etc.; die getroffenen organisatorischen Maßnahmen müssen zuverlässig ineinander greifen, um den Verlust von Transportgut wirksam vermeiden zu können (vgl. etwa BGHZ 129, 345, 350 ff.; OLG Stuttgart, Transportrecht 02, 200, 201; Kammergericht Transportrecht 93, 352; OLG München Transportrecht 93, 436, 438; OLG Düsseldorf Transportrecht 02, 73, 75).

  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03
    Der Beklagten ist also durch das Unterlassen der Wertdeklaration die Möglichkeit genommen, den Schadenseintritt einzugrenzen und auf diese Weise von der qualifizierten Haftung freizukommen (vgl. BGH, Urteil vom 8.5.2003, Az. I ZR 234/02).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 15/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Verlust und Beschädigung von Lagergut

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03
    Bemüht sich der Frachtführer nicht, diese Aufklärungspflicht angemessen zu erfüllen, so spricht eine von ihm zu widerlegende Vermutung für sein qualifiziertes Verschulden (vgl. BGHZ 127, 275, 284; 129, 345 ff., 350 - 352; 145, 170 ff.; 149, 337 ff.; BGH Transportrecht 02, 306 ff.; BGH NJW-RR 02, 1108 ff.; BGH VersR 86, 1019 ff.; 95, 320 ff.; vgl. auch Koller, Transportrecht, 4. Aufl., RdNr. 21 zu § 435, m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03
    Bemüht sich der Frachtführer nicht, diese Aufklärungspflicht angemessen zu erfüllen, so spricht eine von ihm zu widerlegende Vermutung für sein qualifiziertes Verschulden (vgl. BGHZ 127, 275, 284; 129, 345 ff., 350 - 352; 145, 170 ff.; 149, 337 ff.; BGH Transportrecht 02, 306 ff.; BGH NJW-RR 02, 1108 ff.; BGH VersR 86, 1019 ff.; 95, 320 ff.; vgl. auch Koller, Transportrecht, 4. Aufl., RdNr. 21 zu § 435, m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03
    Bemüht sich der Frachtführer nicht, diese Aufklärungspflicht angemessen zu erfüllen, so spricht eine von ihm zu widerlegende Vermutung für sein qualifiziertes Verschulden (vgl. BGHZ 127, 275, 284; 129, 345 ff., 350 - 352; 145, 170 ff.; 149, 337 ff.; BGH Transportrecht 02, 306 ff.; BGH NJW-RR 02, 1108 ff.; BGH VersR 86, 1019 ff.; 95, 320 ff.; vgl. auch Koller, Transportrecht, 4. Aufl., RdNr. 21 zu § 435, m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 70/97

    Verlust von Transportgut infolge von Organisationsmängeln im Betrieb des

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03
    Dies hat zur Folge, daß der eingetretene Schaden dem Versender bei wertender Betrachtung anteilig zuzurechnen ist (vgl. etwa BGHZ 149, 337, 352 ff.; BGH NJW-RR 02, 1108, 1110 ff.; BGH NJW 99, 3627 f.; BGH, Urteil vom 8.5.2003, Az. ZR 234/02).
  • BGH, 06.10.1994 - I ZR 179/92

    Umzugstransportvertrag: Zwischenlagerung - Hinweispflichten - Beweislast

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03
    Bemüht sich der Frachtführer nicht, diese Aufklärungspflicht angemessen zu erfüllen, so spricht eine von ihm zu widerlegende Vermutung für sein qualifiziertes Verschulden (vgl. BGHZ 127, 275, 284; 129, 345 ff., 350 - 352; 145, 170 ff.; 149, 337 ff.; BGH Transportrecht 02, 306 ff.; BGH NJW-RR 02, 1108 ff.; BGH VersR 86, 1019 ff.; 95, 320 ff.; vgl. auch Koller, Transportrecht, 4. Aufl., RdNr. 21 zu § 435, m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2004 - 3 U 148/03

    Forderungseinziehung durch Transportversicherung; Beschränkung der Haftung des

    Im Unterschied zu der genannten Entscheidung und auch der Entscheidung des OLG Bamberg (v. 29.07.2003, Az.: 5 U 119/03) ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich, dass die Versicherungsnehmerin davon Kenntnis hatte, dass der Spediteur die Sendung im Falle einer Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandeln werde.
  • OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04

    Mögliche Schadensersatzansprüche des Transportversicherers wegen des Verlustes

    Sie umfassen z.B. auch organisatorische Vorkehrungen" gegen den Zugriff Dritter auf das Transportgut während des Transports und an den Umschlagstellen, gegen Fehlverladungen, gegen rechtswidriges Handeln der eigenen Beschäftigten etc. (vgl. OLG Bamberg 5 U 119/03).
  • OLG Nürnberg, 01.09.2004 - 12 U 1603/04

    Zum Transportrecht bei einer durch den Versender für den Kunden zur Verfügung

    Der Wert des Pakets war auch nicht derart ungewöhnlich (anders als in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27.07.2002, Az.: 5 U 119/03: 100.000,00 EUR) dass sich schon daraus eine Verpflichtung zur Wertangabe ergeben hätte.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - I-4 U 105/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8355
OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - I-4 U 105/02 (https://dejure.org/2003,8355)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2003 - I-4 U 105/02 (https://dejure.org/2003,8355)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2003 - I-4 U 105/02 (https://dejure.org/2003,8355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Leistungsantrag; Begriff des Neumassegläubigers; Eintritt erneuter Masseunzulänglichkeit; Verletzung eines Aussonderungsrechts; Haftung des Insolvenzverwalters; Nachforschungspflicht des Verwalters; Bestehen eines erweiterten ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.05.1969 - VIII ZR 142/68

    Lieferungsgeschäft zwischen einem ausländischen Verkäufer und einem deutschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 105/02
    Das ist indes unschädlich, da AGB im Falle einer ständigen Geschäftsverbindung bereits durch wiederholte, selbst für einen flüchtigen Leser gut erkennbare Hinweise auf Rechnungen zum Bestandteil von Verträgen werden (BGHZ 42, 53, 55 = NJW 1964, 1788, 1789; NJW 1965, 1324; WM 1969, 772; WM 1979, 893 Palandt/ Heinrichs § 2 AGBG Rn. 24).
  • BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 305/62

    Übergang des erweiterten Eigentumsvorbehalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 105/02
    Das ist indes unschädlich, da AGB im Falle einer ständigen Geschäftsverbindung bereits durch wiederholte, selbst für einen flüchtigen Leser gut erkennbare Hinweise auf Rechnungen zum Bestandteil von Verträgen werden (BGHZ 42, 53, 55 = NJW 1964, 1788, 1789; NJW 1965, 1324; WM 1969, 772; WM 1979, 893 Palandt/ Heinrichs § 2 AGBG Rn. 24).
  • BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63

    Gefahrübergang beim Versendungskauf - Begriff der Gefahr in § 447 BGB - Übergang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 105/02
    Das ist indes unschädlich, da AGB im Falle einer ständigen Geschäftsverbindung bereits durch wiederholte, selbst für einen flüchtigen Leser gut erkennbare Hinweise auf Rechnungen zum Bestandteil von Verträgen werden (BGHZ 42, 53, 55 = NJW 1964, 1788, 1789; NJW 1965, 1324; WM 1969, 772; WM 1979, 893 Palandt/ Heinrichs § 2 AGBG Rn. 24).
  • BGH, 09.05.1996 - IX ZR 244/95

    Pflicht des Konkursverwalters zur Beachtung von Aussonderungsrechten bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 105/02
    Kommt indessen aufgrund der Angaben des Anspruchsstellers ein Aussonderungsrecht in Betracht, so muss sich der Verwalter darauf einrichten, selbst wenn er es bestreiten will (BGH VersR 1997, 322, 323).
  • OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89

    Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt verkaufter Sachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 105/02
    Der Verwalter, der unberechtigt fremdes Eigentum zur Masse zieht, handelt fahrlässig, wenn er die Sachlage unzureichend aufklärt (OLG Hamm, NJW 1985, 865, 867; OLG Köln NJW 1991, 2570, 2571).
  • OLG Hamm, 22.01.1985 - 27 U 156/84

    Zurückweisung einer Berufung in Sachen Zahlung einer Klagesumme; Fahrlässige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 105/02
    Der Verwalter, der unberechtigt fremdes Eigentum zur Masse zieht, handelt fahrlässig, wenn er die Sachlage unzureichend aufklärt (OLG Hamm, NJW 1985, 865, 867; OLG Köln NJW 1991, 2570, 2571).
  • OLG Köln, 29.06.2001 - 19 U 199/00

    Miet- und Pachtzinsansprüche keine Masseforderung bei "schwachem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 105/02
    Richtig ist zwar, dass Altmassegläubiger nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit, die im Streitfall am 29. Oktober 1999 beim Insolvenzgericht eingegangen ist (GA 76), nur noch auf Feststellung der Leistungspflicht klagen können (OLG Köln, OLGR 2001, 336; Landfermann in HK-Inso, § 210 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.10.2003 - 9 U 95/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17417
OLG Celle, 01.10.2003 - 9 U 95/03 (https://dejure.org/2003,17417)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.10.2003 - 9 U 95/03 (https://dejure.org/2003,17417)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 9 U 95/03 (https://dejure.org/2003,17417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 632
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

    Auszug aus OLG Celle, 01.10.2003 - 9 U 95/03
    Dabei steht es der Kenntnis einzelner für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlicher Tatsachen, wie insbesondere des Namens und der Anschrift der Verantwortlichen, gleich, wenn sich der Verletzte diese Kenntnis in zumutbarer Weise mühelos und ohne erheblichen Kostenaufwand verschaffen kann (vgl. BGH NJW 1996, 2932, 2934) [BVerwG 31.08.1995 - 5 C 9/95].
  • BVerwG, 17.10.1996 - 5 C 9.95

    Ausbildungsförderung - Unwirksamkeit des § 6 Abs. 4 BAföG -TeilerlaßV wegen

    Auszug aus OLG Celle, 01.10.2003 - 9 U 95/03
    Dabei steht es der Kenntnis einzelner für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlicher Tatsachen, wie insbesondere des Namens und der Anschrift der Verantwortlichen, gleich, wenn sich der Verletzte diese Kenntnis in zumutbarer Weise mühelos und ohne erheblichen Kostenaufwand verschaffen kann (vgl. BGH NJW 1996, 2932, 2934) [BVerwG 31.08.1995 - 5 C 9/95].
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.10.2003 - 5 UF 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7380
OLG Zweibrücken, 09.10.2003 - 5 UF 28/03 (https://dejure.org/2003,7380)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.10.2003 - 5 UF 28/03 (https://dejure.org/2003,7380)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 5 UF 28/03 (https://dejure.org/2003,7380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 380
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 20.08.2003 - 1 UF 366/02

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgungskasse Thüringen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.2003 - 5 UF 28/03
    Hiermit kann somit eine Dynamik in der Anwartschaftsphase nicht gestützt werden (gegen Thüringer OLG, Beschluss vom 20.8 2003, 1 UF 366/02).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.2003 - 5 UF 28/03
    Das Beschwerdeverfahren war mit Rücksicht auf die seit 1. Januar 2003 nicht mehr anwendbare Barwertverordnung (vgl. BGH FamRZ 2001, 1695) durch Senatsbeschluss vom 1. April 2003 ausgesetzt worden.
  • BGH, 25.03.1992 - XII ZB 88/89

    Dynamische Versorgung durch Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.2003 - 5 UF 28/03
    Der Bundesgerichtshof hat es als möglich angesehen, bei einem Abweichen der Wertsteigerungen in diesem Bereich bereits eine Dynamik anzunehmen (BGH FamRZ 1992, 1051).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 2 UF 69/06

    Versorgungsausgleich: Durchführung bei Vereinbarung der Ehegatten über einen

    Da die Anwartschaften aus der Pflichtversicherung lediglich im Leistungsstadium, nicht aber auch im Anwartschaftsstadium dynamisch sind (BGH FamRZ 2004, 380), ist dieses Anrecht in Anwendung der Barwertverordnung in ein volldynamisches umzuwerten (§ 1587 a Abs. 3 Nr. 2 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts

    Denn in diesem Falle hätte der 4. Familiensenat wegen der Abweichung von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (so dem Beschluss des OLG Zweibrücken vom 9. Oktober 2003, FamRZ 2004, 380) die Rechtsbeschwerde zugelassen, über die der Bundesgerichtshof sodann entsprechend seiner Entscheidung vom 7. Juli 2004 entschieden hätte.
  • OLG Dresden, 27.05.2004 - 21 UF 164/04

    Bewertung von Rentenanwartschaften bei der Zusatzversorgung bei der VBL

    Wieder andere vertreten die Meinung, sie seien in der Anwartschaftsphase statisch, im Leistungsstadium dynamisch (OLG München, 16. Zivilsenat - Familiensenat - FamRZ 2004, 639 für ab dem 1. Januar 2002 erworbene Anwartschaften; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat - FamRZ 2004, 380 für die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden; AG Tempelhof-Kreuzberg FamRZ 2003, 1932; OLG Schleswig FamRZ 2003, 1931 für eine Betriebsrente der Bayer AG; ebenso wohl AG Meldorf FamRZ 2003, 1756).
  • OLG München, 03.11.2003 - 4 UF 42/03

    Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich in einem

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 16 U 17/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20733
OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 16 U 17/99 (https://dejure.org/2000,20733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2000 - 16 U 17/99 (https://dejure.org/2000,20733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 16 U 17/99 (https://dejure.org/2000,20733)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ansprüche der insolventen Besitzgesellschaft gegenüber der gleichzeitig insolventen Betriebsgesellschaft wegen der Entfernung von Zubehörstücken

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Verfahrensgang

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