Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 297/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7431
OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 297/02 (https://dejure.org/2003,7431)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.07.2003 - 11 U 297/02 (https://dejure.org/2003,7431)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 11 U 297/02 (https://dejure.org/2003,7431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Herausgabeklage einer ausländischen Abtei hinsichtlich zu einer Auktion eingelieferter historischer Bücher: Widerlegung der Eigentumsvermutung zugunsten des einliefernden Privatmannes; Darlegungs- und Beweislastverteilung zur behaupteten Ersitzung abhanden gekommener ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 812 BGB; § 372 BGB; § 985 BGB; Art. 43 Abs. 1 EGBGB; § 1006 BGB; § 935 BGB; § 937 Abs. 2 BGB
    Anspruch auf Einwilligung in die Herausgabe des Streitgegenstandes; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Eigentumsvermutung bei gestohlenen Sachen; Fehlen von Aussonderungsstempeln der Bibliothek

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einwilligung in die Herausgabe des Streitgegenstandes; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Eigentumsvermutung bei gestohlenen Sachen; Fehlen von Aussonderungsstempeln der Bibliothek

  • bibliotheksurteile.de

    Unrechtmäßiger Erwerb antiquarischer Bücher | Kirchenbibliothek

  • Judicialis

    BGB § 985; ; BGB § 935; ; BGB § 937

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 985; BGB § 935; BGB § 937
    Abhandenkommen historischer Bücher: Eigentumsvermutung zu Gunsten der sie ehemals besitzenden Bibliothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 06.09.2017 - 12 U 2086/15

    Darlegungs- und Beweislast bei Ersitzung

    Die Darlegungs- und Beweislast für fehlenden guten Glauben (die Bösgläubigkeit) des Ersitzenden bei Begründung des Eigenbesitzes oder für während der Dauer des zehnjährigen Eigenbesitzes erlangte positive Kenntnis der Nichtberechtigung hat deshalb grundsätzlich, wer die Ersitzung bestreitet und gegen den Ersitzenden einen Anspruch aus dem Eigentum an der Sache geltend machen will (OLG Celle, OLGR 2004, 70, Tz. 53 bei juris; LG Berlin Kunst und Recht 2009, 20, Tz. 40 bei juris; Herrler in: Palandt, BGB, 76. Aufl. § 937 Rn. 1; Kindl in: Bamberger/Roth, BeckOK-BGB, 41. Edition 2016, § 937 Rn. 10; Lenders in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 937 BGB Rn. 17; Baldus in: MünchKomm-BGB, 7. Aufl. 2017, § 937 Rn. 87; Wiegand in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 937 Rn. 11), im Streitfall mithin der Kläger.

    Solche Nachprüfungs- und Erkundigungspflichten sind jedenfalls im Falle einer konkreten Verdachtssituation erforderlich, in der sich dann eine Bösgläubigkeit ergibt, wenn der Erwerber einem sich aufdrängenden objektiven Verdacht nicht nachgeht und eine gebotene Aufklärung unterlässt (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.1972 - VIII ZR 66/71, MDR 1973, 44, juris Tz. 8; Urteil vom 13.04.1994 - II ZR 196/93, NJW 1994, 2022, juris Tz. 19; OLG Celle, OLGR 2004, 70, juris Tz. 54).

    j) Soweit der Kläger in den nachgelassenen Schriftsätzen auf das oben (unter B V 2 und B VI 2) zitierte Urteil des OLG Celle vom 10.07.2003 (OLGR 2004, 70) verweist und den ersten Leitsatz dieses Urteils zitiert, erschließt sich dem Senat die Bedeutung dieses Hinweises nicht.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3049
OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03 (https://dejure.org/2003,3049)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.10.2003 - 16 Wx 97/03 (https://dejure.org/2003,3049)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 16 Wx 97/03 (https://dejure.org/2003,3049)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; ZPO § 546; ; WEG § 14; ; WEG § 21; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 2; ; BGB § 665

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 22
    WEG -Verfahren: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei baulichen Veränderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmung zu baulichen Veränderungen durch den Verwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderungen und Verwalterzustimmung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwalterzustimmung zu baulichen Veränderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 683 (Ls.)
  • ZMR 2004, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
    Die Befugnisse der Wohnungseigentümergemeinschaft wiederum konnten keine weitergehenden sein, als diejenigen der Verwalterin, der regelmäßig zunächst eine Beschlussfassung der Gemeinschaft zu einer baulichen Veränderung herbeiführt, bevor sie eine Zustimmung zu einer konkreten Maßnahme erteilt, also letztlich Weisungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 21 WEG i. V. m. § 665 BGB einholt (vgl. hierzu BGH NJW 1996, 1216; Bub WE 1998, 16 [19]).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
    Auch wenn trotz des Zustimmungserfordernisses des § 22 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft bestand (BGH NZM 2000, 1184), wäre der Beschluss auf den Anfechtungsantrag eines Wohnungseigentümers, der dem nicht zugestimmt hat, für ungültig zu erklären, wenn er eine bauliche Veränderung zum Gegenstand hätte, die ihn über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigte, ihm also ein Nachteil erwachsen würde, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht; denn dann verstieße der Beschluss gegen § 22 Abs. 1 WEG (vgl. Senat NZM 2001, 293 = ZMR 2001, 474 = OLGReport Köln 2001, 341; Merle a. a. O. § 22 Rdn. 246 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
    Auch wenn trotz des Zustimmungserfordernisses des § 22 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft bestand (BGH NZM 2000, 1184), wäre der Beschluss auf den Anfechtungsantrag eines Wohnungseigentümers, der dem nicht zugestimmt hat, für ungültig zu erklären, wenn er eine bauliche Veränderung zum Gegenstand hätte, die ihn über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigte, ihm also ein Nachteil erwachsen würde, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht; denn dann verstieße der Beschluss gegen § 22 Abs. 1 WEG (vgl. Senat NZM 2001, 293 = ZMR 2001, 474 = OLGReport Köln 2001, 341; Merle a. a. O. § 22 Rdn. 246 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
    Hinzu kommt nach der vorliegenden Teilungserklärung, die der Senat selbst auslegen kann (BGHZ 121, 236), dass die Voraussetzungen für eine etwaige Versagung nicht nur wegen des bereits angesprochenen Maßstabes, sondern auch wegen des Personenkreises andere sind als nach dem Gesetz.
  • OLG Köln, 21.11.2001 - 16 Wx 185/01

    Ungenaue Protokollierung der Anwesenheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
    Wegen der übrigen Antragsgegner ist der Verwalterin, die wegen der Fassung der Teilungserklärung nach der Senatsentscheidung vom 21.11.2001 - 16 Wx 185/01 - (OLGReport Köln 2002, 137) nicht allgemein zur gerichtlichen Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft ermächtigt werden kann, in der Eigentümerversammlung vom 06.03.2003, also auch noch vor Abschluss des Erstbeschwerdeverfahrens fallbezogen zur Vertretung in den derzeit laufenden Verfahren bevollmächtigt und nachträglich eine Genehmigung der Verfahrensführung erteilt worden.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 3 Wx 159/95
    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
    Die Rechtsprechung und die h. M. gehen davon aus, das dies im Regelfall nicht der Fall ist, sondern dass es sich bei der Verwalterzustimmung lediglich um ein Vorschalterfordernis handele, das eigenmächtiges Handeln eines Wohnungseigentümers, der meint, dass niemand beeinträchtigt sei, verhindern soll (vgl. BayObLG WE 1992, 195 u. ZWE 2000, 217; OLG Düsseldorf NJW-NJW-RR 1997, 1103; KG NZM 1998, 771 = ZMR 1998, 657; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2899-2900; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 22 Rdn. 283 mit weiteren Nachweisen; Staudinger/Bassenge, BGB 62. Auflage, § 22 WEG Rdn. 26; a. A. Bub WE 1998, 16 [19]; Staudinger/Bub, WEG, § 22 Rdn. 25; differenzierend Schuschke OLGReport Köln 2000, K 9 [12] u. ZWE 2000, 146 [149]).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
    Im Übrigen wäre ein etwaiger Verfahrensfehler dadurch, dass die Verwalterin im Rechtsbeschwerdeverfahren beteiligt worden ist, geheilt worden (vgl. BGH NJW 1998, 755).
  • KG, 18.03.1998 - 24 W 2334/97

    Bauliche Veränderung an Wohnungseigentum: Zustimmung des Verwalters anstelle

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
    Die Rechtsprechung und die h. M. gehen davon aus, das dies im Regelfall nicht der Fall ist, sondern dass es sich bei der Verwalterzustimmung lediglich um ein Vorschalterfordernis handele, das eigenmächtiges Handeln eines Wohnungseigentümers, der meint, dass niemand beeinträchtigt sei, verhindern soll (vgl. BayObLG WE 1992, 195 u. ZWE 2000, 217; OLG Düsseldorf NJW-NJW-RR 1997, 1103; KG NZM 1998, 771 = ZMR 1998, 657; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2899-2900; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 22 Rdn. 283 mit weiteren Nachweisen; Staudinger/Bassenge, BGB 62. Auflage, § 22 WEG Rdn. 26; a. A. Bub WE 1998, 16 [19]; Staudinger/Bub, WEG, § 22 Rdn. 25; differenzierend Schuschke OLGReport Köln 2000, K 9 [12] u. ZWE 2000, 146 [149]).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.1992 - 3 W 30/92

    Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage;

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
    Die Rechtsprechung und die h. M. gehen davon aus, das dies im Regelfall nicht der Fall ist, sondern dass es sich bei der Verwalterzustimmung lediglich um ein Vorschalterfordernis handele, das eigenmächtiges Handeln eines Wohnungseigentümers, der meint, dass niemand beeinträchtigt sei, verhindern soll (vgl. BayObLG WE 1992, 195 u. ZWE 2000, 217; OLG Düsseldorf NJW-NJW-RR 1997, 1103; KG NZM 1998, 771 = ZMR 1998, 657; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2899-2900; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 22 Rdn. 283 mit weiteren Nachweisen; Staudinger/Bassenge, BGB 62. Auflage, § 22 WEG Rdn. 26; a. A. Bub WE 1998, 16 [19]; Staudinger/Bub, WEG, § 22 Rdn. 25; differenzierend Schuschke OLGReport Köln 2000, K 9 [12] u. ZWE 2000, 146 [149]).
  • OLG Köln, 07.06.1995 - 16 Wx 78/95

    Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Genehmigung eines Balkons bei

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03
    Der Senat hat es bisher offen gelassen, welcher Auffassung zu folgen ist (vgl. Beschluss vom 07.06.1995 - 16 Wx 78/95 - = WE 1997, 32, von Bub a. a. O. zu Unrecht zum Beleg für seine Auffassung zitiert) und schließt sich jedenfalls für den hier gegebenen Fall einer unterschiedlich strukturierten Wohnungseigentümergemeinschaft, die aus insgesamt 20 Teil- und Wohnungseigentumseinheiten besteht, der h. M. an.
  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 152/99

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde nach Erledigung der

  • OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03

    Wahl des Versammlungsortes der Wohnungseigentümerversammlung

    Der Senat hat aber bereits in dieser Entscheidung und sodann in seinem Beschluss vom 15.10.2003 (16 Wx 97/03) klar zum Ausdruck gebracht, dass der Verwalterin eine entsprechende Befugnis sehr wohl für den Einzelfall im Beschlusswege erteilt werden kann.
  • OLG Frankfurt, 24.04.2006 - 20 W 294/03

    Wohnungseigentum: Abbedingung des Einstimmigkeitserfordernisses bei baulichen

    Nach ganz herrschender Meinung ist der § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG regelmäßig auch dann nicht wirksam abbedungen, wenn die Teilungserklärung bauliche Veränderungen von einer schriftlichen Einwilligung des Verwalters abhängig macht und bei Versagung die Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümer vorsieht (KG Wohnungseigentum 1991, 328; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1103; OLG Köln ZMR 2004, 146; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 283; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 22, Rdnr. 26; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 31, 33; Rieke/Schmid: WEG, 2005, § 22 Rdnr. 35; a. A. Staudinger/Bub: WEG, 2005, § 22, Rdnr. 26).
  • LG Düsseldorf, 26.05.2014 - 25 S 125/13

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft i.R.e. baulichen

    Die erforderliche Zustimmung des Verwalters entsprechend § 6 Abs. 3 der Teilungserklärung kann auch nicht als sogenanntes "Vorschalterfordernis" angesehen werden, mit dem das gesetzliche Zustimmungserfordernis nachteilig betroffener Wohnungseigentümer nicht ersetzt werden soll (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 15.10.2003 - 16 Wx 97/03; LG München I, Schlussurteil vom 28.05.2009 - 36 S 17062/08; Schlussurteil vom 16.04.2012 - 1 S 11654/11 WEG; Bärmann-Merle, 12. Auflage 2013, § 22 Rn. 334).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 17 U 24/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6802
OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 17 U 24/03 (https://dejure.org/2003,6802)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2003 - 17 U 24/03 (https://dejure.org/2003,6802)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 17 U 24/03 (https://dejure.org/2003,6802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft; Teilleistung bei Bauvertrag über mehrere Objekte

  • Judicialis

    VOB/B § 17 Nr. 1 Abs. 2; ; ZPO § 513

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VOB/B § 17 Nr. 1 Abs. 2; ZPO § 513
    Sicherungsumfang einer Gewährleistungsbürgschaft

  • ibr-online

    Abgrenzung Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zunft-starke.de (Kurzinformation)

    Kann eine Gewährleistungsbürgschaft für fehlende Fertigstellungen in Anspruch genommen werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Gewährleistungsbürgschaft für Fertigstellungsleistungen in Anspruch genommen werden? (IBR 2004, 14)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 30.10.1997 - 12 U 40/97

    Bürgschaft auf ersten Anfordern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 17 U 24/03
    Die Gegenansicht meint, dass Ansprüche des Auftraggebers auf Restfertigstellung grundsätzlich von einer Gewährleistungssicherheit erfasst seien, da es auch insoweit um Ansprüche des Auftraggebers nach Abnahme gehe (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Auflage, B § 17 Rn. 21; nach Vertragsauslegung ebenfalls: OLG Hamm, NJW-RR 1987, 686; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1393, 1395).
  • OLG Hamm, 24.06.1986 - 21 U 150/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 17 U 24/03
    Die Gegenansicht meint, dass Ansprüche des Auftraggebers auf Restfertigstellung grundsätzlich von einer Gewährleistungssicherheit erfasst seien, da es auch insoweit um Ansprüche des Auftraggebers nach Abnahme gehe (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Auflage, B § 17 Rn. 21; nach Vertragsauslegung ebenfalls: OLG Hamm, NJW-RR 1987, 686; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1393, 1395).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2006 - 17 U 123/05
    Sie wurde schließlich rechtskräftig verurteilt, zur Beseitigung bestimmter Mängel an die Wohnungseigentümergemeinschaft 72 960, 40 EUR zu zahlen ( Senat, Urteil vom 30.7.2004 - 17 U 24/03 ).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5035
OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03 (https://dejure.org/2003,5035)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.10.2003 - 4 W 94/03 (https://dejure.org/2003,5035)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 4 W 94/03 (https://dejure.org/2003,5035)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3; ZPO §§ 485 ff.
    Kostenentscheidung bei Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online

    Kostengrundentscheidung nach Antragsrücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 821 (Ls.)
  • NZBau 2004, 392
  • BauR 2004, 139 (Ls.)
  • BauR 2004, 390 (Ls.)
  • BauR 2004, 541
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 28.03.1998 - 1 W 97/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03
    Die Antragsgegnerin hat nach Rücknahme des Antrags der Antragstellerin auf Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren Anspruch auf eine Kostengrundentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO (vgl. z. B. OLG München, BauR 98, 891; OLG Koblenz, BauR 98, 1045; Brandenburgisches OLG, BauR 96, 584).
  • OLG Brandenburg, 27.09.1995 - 8 W 177/95

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03
    Die Antragsgegnerin hat nach Rücknahme des Antrags der Antragstellerin auf Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren Anspruch auf eine Kostengrundentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO (vgl. z. B. OLG München, BauR 98, 891; OLG Koblenz, BauR 98, 1045; Brandenburgisches OLG, BauR 96, 584).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 17 W 48/97

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostengrundentscheidung bei Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03
    Die Antragsgegnerin hat nach Rücknahme des Antrags der Antragstellerin auf Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren Anspruch auf eine Kostengrundentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO (vgl. z. B. OLG München, BauR 98, 891; OLG Koblenz, BauR 98, 1045; Brandenburgisches OLG, BauR 96, 584).
  • OLG München, 19.06.1998 - 13 W 1700/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2003 - 4 W 94/03
    Auf den Ausgang des Hauptverfahrens kann es daher keinerlei Auswirkung mehr haben (vgl. z. B. OLG München, BauR 98, 1279).
  • OLG Köln, 07.05.2009 - 11 W 24/09

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Antrags auf Durchführung eines

    Soweit der 3. Zivilsenat des OLG Köln ( OLGR 01, 355 ) und das OLG Zweibrücken ( BauR 04, 541 ) eine Entscheidung nach § 269 Abs. 3 S.2 ZPO im selbständigen Beweisverfahren in einem entsprechenden Fall mit der Begründung bejahen, im Hinblick auf die frühzeitige Antragsrücknahme fehle es an einem im Hauptsacheverfahren verwertbaren Beweisergebnis, vermag sich der erkennende Senat dem nicht anzuschließen.
  • OLG Koblenz, 01.09.2008 - 1 W 392/08

    Voraussetzungen einer isolierten Kostenentscheidung im selbständigen

    Auch die vom Landgericht im Nichtabhilfebeschluss hilfsweise erwähnte entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO (vgl. dazu BGH MDR 2005, 227 ,228; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 821; OLG München NJW-RR 2001, 1439 f.; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung , 26. Auflage 2007, § 91 Rn. 13 "selbständiges Beweisverfahren") rechtfertigt eine Kostenentscheidung im - noch anhängigen - selbständigen Beweisverfahren nicht.
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.09.2003 - 17 UF 784/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18406
OLG München, 10.09.2003 - 17 UF 784/03 (https://dejure.org/2003,18406)
OLG München, Entscheidung vom 10.09.2003 - 17 UF 784/03 (https://dejure.org/2003,18406)
OLG München, Entscheidung vom 10. September 2003 - 17 UF 784/03 (https://dejure.org/2003,18406)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 13a Abs. 1 S. 1; ZPO § 516 Abs. 3
    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde des öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers in der Folgesache wegen Versorgungsausgleichs

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 709
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 16.10.2007 - 4 UF 107/07

    Kostenentscheidung im Zusammenhang mit der Folgesache Versorgungsausgleich:

    Der Senat hält demgegenüber § 13a FGG für anwendbar (ebenso der 3. Familiensenat des OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.1985, Az. 3 UF 372/84, FamRZ 1986, 368 [mit ausführlicher Begründung]; OLG München FamRZ 2004, 709; KG FamRZ 1995, 376; BayObLG FamRZ 1995, 184; Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 629a Rn. 13 m.w.N.), da sich dem Gesetz kein allgemeiner Grundsatz entnehmen lässt, wonach im Verbundverfahren die Kostenvorschriften des FGG über die im Gesetz geregelten Fälle hinaus durch die Kostenregelungen der ZPO verdrängt werden sollen.
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