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   OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03   

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OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03 (https://dejure.org/2003,2966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2003 - 10 U 275/03 (https://dejure.org/2003,2966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 10 U 275/03 (https://dejure.org/2003,2966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistung aus der Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls; Nichtbeachten einer roten Lichtzeichenanlage; Augenblicksversagen; Fehldeutung des Hupens anderer Verkehrsteilnehmer; Korrektur scheinbarer Säumigkeit; ...

  • Judicialis

    AKB § 12 Nr. 1 II lit. 2); ; AKB § 13 Nr. 1; ; VVG § 61

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Missdeutung eines Hupsignals als Entschuldigungsgrund bei Rotlichtverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Nr. 1 II lit. 2; AKB § 13 Nr. 1; VVG § 61
    Vollkaskoversicherung - Verkehrsunfall aufgrund Rotlichtverstoßes; Missdeutung eines akustischen Signals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 114
  • NZV 2004, 255
  • VersR 2004, 728
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03
    Vielmehr sind die Umstände zu berücksichtigen, welche die subjektive, personale Seite der Verantwortlichkeit betreffen (BGH NJW 1992, 2418).

    Ein Augenblicksversagen genügt entgegen der weit verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1, 992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266) allein noch nicht, um aus subjektiver Sicht ein objektiv grob fahrlässiges Fahrverhalten zu entschuldigen (BGHZ 119, 147, 149 = VersR 1992, 1085).

    Es müssen noch weitere Umstände hinzukommen, die es rechtfertigen, im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände den Schuldvorwurf geringer als grob fahrlässig zu bewerten (BGH NJW 1992, 2418).

    Bei der Bestimmung, ob der Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig, d.h. unentschuldbar gehandelt hat, kann nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGH, NJW 1992, 2418).

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH - IV ZR 173/01 - BGH Report 2003, 428; BGH VersR 1997, 351).
  • OLG Hamm, 31.01.1990 - 20 U 235/89

    Zahlungsverzug des Versicherungsnehmers; Zugang des Ablehnungsschreibens;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03
    Ein Augenblicksversagen genügt entgegen der weit verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1, 992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266) allein noch nicht, um aus subjektiver Sicht ein objektiv grob fahrlässiges Fahrverhalten zu entschuldigen (BGHZ 119, 147, 149 = VersR 1992, 1085).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH - IV ZR 173/01 - BGH Report 2003, 428; BGH VersR 1997, 351).
  • OLG Hamm, 06.02.1991 - 20 U 253/90

    Rotlichtfall; Halten vor roten Ampel; Fahren trotz Rotzeichens; Momentane

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03
    Ein Augenblicksversagen genügt entgegen der weit verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1, 992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266) allein noch nicht, um aus subjektiver Sicht ein objektiv grob fahrlässiges Fahrverhalten zu entschuldigen (BGHZ 119, 147, 149 = VersR 1992, 1085).
  • OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89

    Anspruch der Pächterin einer Pizzeria gegen eine Rechtsanwaltskanzlei auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03
    Ein Augenblicksversagen genügt entgegen der weit verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1, 992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266) allein noch nicht, um aus subjektiver Sicht ein objektiv grob fahrlässiges Fahrverhalten zu entschuldigen (BGHZ 119, 147, 149 = VersR 1992, 1085).
  • OLG Köln, 02.03.1990 - 20 U 195/89

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei Brand einer Friteuse

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03
    Ein Augenblicksversagen genügt entgegen der weit verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1, 992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266) allein noch nicht, um aus subjektiver Sicht ein objektiv grob fahrlässiges Fahrverhalten zu entschuldigen (BGHZ 119, 147, 149 = VersR 1992, 1085).
  • OLG Köln, 07.02.2001 - 13 U 125/00

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Scheitern der Ehe der Tochter

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03
    Vielmehr müssen noch weitere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. hierzu auch OLG Koblenz NVersZ 20Q1, 419 = OLGR 2001, 400 = Zfs 2001, 415).
  • OLG Koblenz, 28.10.2010 - 2 U 1021/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Mieter eines Fahrzeugs;

    Entschuldigungsgründe, die über ein Augenblicksversagen hinausgehen, können neben dem Heranfahren, Anhalten und Wiederanfahren bei Rotlicht auf Grund Fehldeutung eines im Blickfeld des Fahrers liegenden optischen Signals auch die Fehlreaktion auf Grund eines akustischen Signals (Hupen) sein (in Anknüpfung an NJW 2003, 1118 = VersR 2003, 363; BGH-Report 2003, 428 [430] mit Anm. Reinert; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 114 = VersR 2004, 728).

    Das Nichtbeachten einer roten Lichtzeichenanlage stellt wegen der damit verbundenen Gefahren zwar in aller Regel ein objektiv grob fahrlässiges Fehlverhalten dar (BGH; Urteil vom 29.01.2003 - IV ZR 173/01 - NJW 2003, 1118 = VersR 2003, 363; OLG Koblenz, Urteil vom 17.10.2003 - 10 U 275/02 - NJW-RR 2004, 114 = OLGR 2004, 77 = VersR 2004, 728).

  • OLG Frankfurt, 11.08.2004 - 7 U 156/03

    Fahrzeugversicherung: Repräsentantenstellung des Ehegatten; Versäumung der

    Da auch subjektive Besonderheiten nicht dargetan sind, die im Einzelfall das Unterlassen der Beachtung der rot zeigenden Lichtzeichenanlage in einem milderen Licht erscheinen lassen, ist auch von einer subjektiven grobfahrlässigen Herbeiführung des Unfallereignisses auszugehen (vgl. auch BGH VersR 1992, 1085; BGH Rechtsprechungsreport 2003, 428 (430); OLG Koblenz OLG-Report 2004, 77 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - 4 U 254/07

    Grob fahrlässige Herbeifühung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Hierbei ist das Nichtbeachten eines roten Ampelsignals wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren für den öffentlichen Straßenverkehr in der Regel als objektiv grob fahrlässig zu bewerten (BGH, Urteil vom 29. Januar 2003, IV ZR 173/01, aaO.; OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 2000, 20 U 166/99, NJW-RR 2000, 1477; OLG Koblenz, Urteil vom 17. Oktober 2003, 10 U 375/03, NJW-RR 2004, 114; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 2003, 12 U 89/03, NJW-RR 2004, 389).
  • OLG Hamm, 29.04.2005 - 20 U 25/05

    Fahrzeugversicherung - Kaskoversicherung: Keine grobe Fahrlässigkeit bei

    Das Landgericht hat nach umfassender Sachaufklarung zu Recht ein auch subjektiv grob fahrlässiges Verhalten verneint (vgl. BGH, VersR 2003, 364; OLG Koblenz, VersR 2004, 728; OLG Jena, VersR 1997, 691; Senat, r+s 2000, 232; VersR 1995, 92).
  • OLG Hamburg, 17.11.2004 - 14 U 80/04

    Es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Kfz-Führer bei einer mehrspurigen

    Soweit andere Entscheidungen von OLG zu diesem Problemkreis vorliegen (s. insbes. OLG Hamm NJW-RR 2000, 1477; OLG Koblenz VersR 2004, 728; OLG München NJW-RR 96, 407), sind die zugrunde liegenden Sachverhalte allenfalls ähnlich, nicht jedoch identisch.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.09.2003 - 21 U 8/03   

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https://dejure.org/2003,6837
OLG Hamm, 25.09.2003 - 21 U 8/03 (https://dejure.org/2003,6837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2003 - 21 U 8/03 (https://dejure.org/2003,6837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2003 - 21 U 8/03 (https://dejure.org/2003,6837)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Mängel bei der Errichtung eines kroatischen Restaurants nebst angeschlossenem Hotel; Unzureichender Schallschutz von Türblättern; Anspruch auf Ersatz von Mangelbeseitigungskosten

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfolgshaftung bei Vereinbarung bestimmter Ausführungsart?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB: Deutlich überhöhtes Sicherheitsverlangen des Auftragnehmers ist unwirksam! (IBR 2004, 315)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schallschutz mit vorgeschlagener Herstellungsart nicht erreichbar: Mehrvergütungsanspruch? (IBR 2004, 554)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 377
  • NZBau 2004, 445
  • BauR 2004, 868
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98

    Dichtigkeit eines Daches

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2003 - 21 U 8/03
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kalkulation des Werklohns allein auf den Vorstellungen des Auftragnehmers beruht (BGH BauR 1999, 37, 38; siehe auch BGH NJW 1984, 2457, 2458 = BauR 1984, 510; BGH NJW BauR 1987, 207, 208; BGH BauR 2000, 411, 412; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 1563).
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 360/85

    Leistungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2003 - 21 U 8/03
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kalkulation des Werklohns allein auf den Vorstellungen des Auftragnehmers beruht (BGH BauR 1999, 37, 38; siehe auch BGH NJW 1984, 2457, 2458 = BauR 1984, 510; BGH NJW BauR 1987, 207, 208; BGH BauR 2000, 411, 412; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 1563).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2003 - 21 U 8/03
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kalkulation des Werklohns allein auf den Vorstellungen des Auftragnehmers beruht (BGH BauR 1999, 37, 38; siehe auch BGH NJW 1984, 2457, 2458 = BauR 1984, 510; BGH NJW BauR 1987, 207, 208; BGH BauR 2000, 411, 412; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 1563).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2003 - 21 U 8/03
    Sicherheit kann zudem nicht nur für noch ausstehende, sondern auch für bereits erbrachte Leistungen gefordert werden (BGH NJW 2001, 822, 824 = BauR 2001, 386).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2003 - 21 U 8/03
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kalkulation des Werklohns allein auf den Vorstellungen des Auftragnehmers beruht (BGH BauR 1999, 37, 38; siehe auch BGH NJW 1984, 2457, 2458 = BauR 1984, 510; BGH NJW BauR 1987, 207, 208; BGH BauR 2000, 411, 412; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 1563).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12

    Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

    Den Ausführungen des LG im angefochtenen Urteil, die Beklagte hätte in jedem Fall - auch bei überhöhtem Sicherheitsverlangen der Klägerin - zumindest eine nach ihrer Auffassung angemessene Sicherheit beibringen müssen, zumal hinzu komme, dass es sich bei beiden Parteien um im Werkvertragsrecht versierte Kaufleute handele und nach den Gesamtumständen für beiden Seiten hinreichend klar ersichtlich gewesen sei, dass die Klägerin bei fruchtlosem Fristablauf eine Vertragsbeendigung gewünscht habe, vermischt in unzulässiger Weise die Frage nach den notwendigen förmlichen - wie oben ausgeführt - vom Gesetzgeber bewusst mehrstufig gestalteten Voraussetzungen für die Annahme eines Leistungsverweigerungsrechts (§ 648a Abs. 1 BGB) bzw. einer Vertragsaufhebung (§ 648a Abs. 5, 643, 645 BGB) mit der Frage, ob bei einem als solchen berechtigten und nur hinsichtlich des geforderten Betrages zu hohen Sicherheitsverlangen der Besteller Sicherheit zumindest in objektiv angemessener Höhe zu leisten hat (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2000, VII ZR 82/99, BGHZ 146, 24; OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2003, 21 U 8/03, NJW-RR 2004, 377; Palandt-Sprau, a.a.O., § 648a, Rn 6 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2018 - 22 U 83/17

    Wie lange muss die Frist zur Stellung einer § 648a BGB-Sicherheit bemessen sein?

    Den Ausnahmefall, dass das Sicherungsverlangen der Insolvenzschuldnerin offenkundig stark überhöht war und daher keine Folgen entfalten konnte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2003, 21 U 8/03, NJW-RR 2004, 377; Kniffka/Koeble, a.a.O., 10. Teil, Rn 132; Ingenstau u.a./Joussen, VOB, 20. Auflage 2017, Anhang 2, Rn 143 mwN), hat das LG zutreffend verneint.
  • OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der

    Zum Zeitpunkt des Vergleichschlusses am 14. Januar 2004 war - seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. April 2001 (VII ZR 161/00) - in Rechtsprechung und Literatur herrschende Auffassung, dass der gegenüber einem werkvertraglichen Vergütungsanspruch in Ansatz gebrachte Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. bzw. § 13 Nr. 7 VOB/B des Auftraggebers wegen Baumängeln nicht als selbständiger Anspruch anzusehen ist, sondern im Rahmen der Differenztheorie zur Schadensberechnung einen bloßen, zur Verrechnung gestellten unselbständigen Rechnungsposten darstellt (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Januar 1978 - VII ZR 175/75 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2002 - 5 U 61/01 - OLG Oldenburg, Urteil vom 25. März 2003 - 2 U 232/02 - OLG Köln, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 3 U 141/00 - OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2003 - 19 U 2278/02 - OLG Braunschweig, Urteil vom 29. Januar 2004 - 8 U 173/99; OLG Hamm, Urteil vom 25. September 2003 - 21 U 8/03 - OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. März 2005 - 6 U 155/00 - ebenso Werner/Pastor 11. Aufl. 2005, Rdnr. 2577; dogmatische Bedenken von Ingenstau/Korbion, 15. Aufl. 2003,§ 13 Nr. 7 VOB/B, Rdnr. 154 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03   

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https://dejure.org/2003,6168
OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03 (https://dejure.org/2003,6168)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.2003 - 5 U 87/03 (https://dejure.org/2003,6168)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 2003 - 5 U 87/03 (https://dejure.org/2003,6168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufwertes einer gekündigten Lebensversicherung; Zulässigkeit der Hinterlegung gemäß § 372 S. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Ungewissheit über die Person des Gläubigers bei Streit über schuldrechtlichen (Rück-)Abtretungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 81
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 211/95

    Hinterlegung wegen Ungewißheit über die Person des Gläubigers

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03
    Vielmehr müssen Umstände hinzutreten, die beim Schuldner zu objektiv verständlichen Zweifeln über die Person des Gläubigers geführt haben (vgl. BGHZ 7, 302, 303; BGH, WM 1985, 912; NJW 1997, 1501, 1502).

    Solche Zweifel können insbesondere entstehen, wenn der Anspruch vom ursprünglichen Gläubiger abgetreten wurde und in der Folge Unklarheit hinsichtlich der Wirksamkeit der Abtretung besteht (vgl. BGH, NJW 1997, 1501, 1502; ebenso bereits RGZ 70, 88, 90; RGZ 89, 401, 402).

    § 409 BGB begründet für den Schuldner nur ein Recht, aber keine Pflicht zur Leistung an den Scheinberechtigten und schließt eine Befugnis zur Hinterlegung nicht aus (BGH, NJW 1997, 1501, 1502; BGH, NJW 2001, 231, 232).

    Solche Einwendungen können zum einen nicht zu einer Ungewissheit über die Person des Gläubigers, sondern nur über den Bestand oder die Durchsetzbarkeit der Forderung führen (vgl. OLG Frankfurt, WM 1988, 214, 215; weniger klar BGH, NJW 1997, 1501, 1502).

  • BGH, 18.04.1985 - III ZR 5/84

    Zulässigkeit der Schuldbefreiung durch Hinterlegung - Schuldbefreiung bei

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03
    Eine unrichtige Vorstellung von den gesetzlichen Voraussetzungen der Hinterlegung kann den objektiven Mangel dieser Voraussetzungen nicht ersetzen (BGHZ 7, 302, 305; BGH, WM 1985, 912; Westermann in Erman, BGB, 10. Aufl. 2000, § 372 Rn. 2).

    Vielmehr müssen Umstände hinzutreten, die beim Schuldner zu objektiv verständlichen Zweifeln über die Person des Gläubigers geführt haben (vgl. BGHZ 7, 302, 303; BGH, WM 1985, 912; NJW 1997, 1501, 1502).

    Dementsprechend kann etwa eine Anfechtung einer Zuwendung an den Zedenten nach dem Anfechtungsgesetz mangels dinglicher Wirkung nichts an der Gläubigerstellung des Zessionars ändern und führt nicht zu einer Ungewissheit im Sinne von § 372 S. 2 BGB (BGH, WM 1985, 912, 913).

  • BGH, 12.02.2003 - XII ZR 23/00

    Voraussetzungen der Erfüllungswirkung einer Hinterlegung

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03
    Zur Einschaltung ihrer Rechtsabteilung war die Beklagte im Rahmen ihrer Sorgfaltsanforderungen verpflichtet (vgl. BGH, NJW 2003, 1809, 1810; Wenzel in Münchener Kommentar, 4. Aufl. 2001, § 372 Rn. 11).

    Die Hinterlegung dient allein dazu, dem Schuldner ein Erfüllungssurrogat zu bieten, wenn ansonsten die Erfüllung auf Schwierigkeiten stößt (vgl. BGH, NJW 2003, 1809, 1810).

    Zweifel über das Bestehen der Schuld stellen aber keinen Hinterlegungsgrund dar, da sie nicht die Frage betreffen, wem eine bestimmte Schuld zusteht (BGH, WM 1980, 1386; Zeiss in Soergel, BGB, 12. Aufl. 1990, § 372 Rn. 4 a. E.; Wenzel in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl. 2001, § 372 Rn. 10; vgl. auch BGH, NJW 2003, 1809, 1810).

  • RG, 09.02.1917 - III 374/16

    Hinterlegung

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03
    Solche Zweifel können insbesondere entstehen, wenn der Anspruch vom ursprünglichen Gläubiger abgetreten wurde und in der Folge Unklarheit hinsichtlich der Wirksamkeit der Abtretung besteht (vgl. BGH, NJW 1997, 1501, 1502; ebenso bereits RGZ 70, 88, 90; RGZ 89, 401, 402).

    Dies ist regelmäßig nach erfolgter Anfechtung einer Abtretung anzunehmen, wenn Streit darüber besteht, ob diese begründet war (RGZ 89, 401, 402).

  • BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52

    Hinterlegung im Ost-West-Streit

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03
    Eine unrichtige Vorstellung von den gesetzlichen Voraussetzungen der Hinterlegung kann den objektiven Mangel dieser Voraussetzungen nicht ersetzen (BGHZ 7, 302, 305; BGH, WM 1985, 912; Westermann in Erman, BGB, 10. Aufl. 2000, § 372 Rn. 2).

    Vielmehr müssen Umstände hinzutreten, die beim Schuldner zu objektiv verständlichen Zweifeln über die Person des Gläubigers geführt haben (vgl. BGHZ 7, 302, 303; BGH, WM 1985, 912; NJW 1997, 1501, 1502).

  • OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86

    Hinterlegungsgrund; Person des Gläubigers; Ungewißheit; Prätendentenstreit;

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03
    Solche Einwendungen können zum einen nicht zu einer Ungewissheit über die Person des Gläubigers, sondern nur über den Bestand oder die Durchsetzbarkeit der Forderung führen (vgl. OLG Frankfurt, WM 1988, 214, 215; weniger klar BGH, NJW 1997, 1501, 1502).
  • BGH, 30.11.1973 - V ZR 48/72
    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03
    Auch bei einer Sicherungsabtretung stehen dem Schuldner aus der zu Grunde liegenden Sicherungsabrede zwischen Alt- und Neugläubiger keine Einwendungen zu (BGH, NJW 1974, 185, 186).
  • BGH, 19.10.2000 - IX ZR 255/99

    Abtretung einer titulierten Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03
    § 409 BGB begründet für den Schuldner nur ein Recht, aber keine Pflicht zur Leistung an den Scheinberechtigten und schließt eine Befugnis zur Hinterlegung nicht aus (BGH, NJW 1997, 1501, 1502; BGH, NJW 2001, 231, 232).
  • BGH, 15.10.1980 - VIII ZR 192/79

    Widerrufsrecht beim Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03
    Zweifel über das Bestehen der Schuld stellen aber keinen Hinterlegungsgrund dar, da sie nicht die Frage betreffen, wem eine bestimmte Schuld zusteht (BGH, WM 1980, 1386; Zeiss in Soergel, BGB, 12. Aufl. 1990, § 372 Rn. 4 a. E.; Wenzel in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl. 2001, § 372 Rn. 10; vgl. auch BGH, NJW 2003, 1809, 1810).
  • RG, 05.12.1908 - I 44/06
    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03
    Solche Zweifel können insbesondere entstehen, wenn der Anspruch vom ursprünglichen Gläubiger abgetreten wurde und in der Folge Unklarheit hinsichtlich der Wirksamkeit der Abtretung besteht (vgl. BGH, NJW 1997, 1501, 1502; ebenso bereits RGZ 70, 88, 90; RGZ 89, 401, 402).
  • OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15

    Zur Hinterlegungsberechtigung des Lebensversicherers nach Wideruf der

    Dabei kann von einer Versicherungsgesellschaft, die bundesweit tätig ist und über ausreichenden juristischen Sachverstand zur Prüfung rechtlicher Fragen verfügt, grundsätzlich erwartet werden, dass sie die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen des Zumutbaren zur Überprüfung der Sach- und Rechtslage nutzt und erst dann hinterlegt, soweit auch nach pflichtgemäßer Prüfung weiterhin objektive Zweifel an der Person des Gläubigers verbleiben (OLG Frankfurt, Urteil v. 28.07.2004 - 7 U 11/04, VersR 2005, 1067; OLG Köln, Urteil v. 10.11.2003 - 5 U 87/03, VersR 2005, 81).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 124/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3853
OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 124/02 (https://dejure.org/2003,3853)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.2003 - 17 U 124/02 (https://dejure.org/2003,3853)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 17 U 124/02 (https://dejure.org/2003,3853)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • JurPC

    BGB § 823 Abs. 2; WpHG § 31 Abs. 1Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2
    Aufklärungspflichten bei Wertpapierkäufen in einer Direktbank

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufklärungspflichten bei Wertpapierkäufen in einer Direktbank

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Sicherungsinteresses einer kreditgebenden Bank durch Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte; Schutz eines Bankkunden vor risikoreichen Geschäften; Erfahrung mit Wertpapieren und gesonderte Aufklärung über das Risiko kreditfinanzierter Wertpapierkäufe bei ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; WpHG § 31 Abs. 1Nr. 1; ; WpHG § 31 Abs. 2 Nr. 1; ; WpHG § 31 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufklärungspflicht an einen erfahrenen Bankkunden im risikoreichen Wertpapiergeschäft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Haftung trotz überschrittener Beleihungsgrenze

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Keine Haftung trotz überschrittener Beleihungsgrenze

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2; WpHG § 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2
    Kein Schutz des erfahrenen Bankkunden vor Risiko kreditfinanzierter Wertpapierkäufe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1052
  • NJW-RR 2005, 440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 124/02
    Die Forderung von Sicherheiten und damit das Recht, bei fehlenden Sicherheiten einen Auftrag nicht auszuführen, hat nicht den Sinn, Bankkunden von risikoreichen, sie möglicherweise überfordernden Geschäften abzuhalten und dadurch vor sich selbst zu schützen, sondern dient dem Interesse der Bank sowie der Funktionsfähigkeit des Banken- und Börsensystems und des Kapitalmarkts als Institution (vgl. BGH NJW 2002, 62, 63).

    Die Entscheidung und Verantwortung, ob risikoreiche Geschäfte trotz unzureichender Eigenkapitalausstattung abgeschlossen werden sollen, obliegt vielmehr allein dem Kunden (vgl. BGH NJW 2002, 62, 63).

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 124/02
    Die notwendige Aufklärung über Risiken bei Wertpapiergeschäften kann ein Wertpapierhandelsunternehmen, welches - wie die Klägerin - Kundenaufträge nur ausführt, dabei durch standardisierte Informationsbroschüren erteilen (vgl. BGH NJW 2000, 359, 361 sowie Ziff. 3.6 und Ziff. 3.2 der Richtlinie gemäß § 35 Abs. 2 WpHG).

    Deshalb wird eine Aufklärungs- und Beratungspflicht verneint, wenn ein Kunde mit einem gezielten Auftrag zum Erwerb eines bestimmten Wertpapiers an das Kreditinstitut herantritt oder sich als erfahren geriert (vgl. BGH NJW 1998, 2673; NJW 2000, 359, 361).

  • OLG München, 07.01.2002 - 17 U 4466/01

    Aktienkauf - vermögensüberschreitende Order des Kunden - Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 124/02
    Die Regelung bezweckt damit den Schutz der Banken und enthält keine Verpflichtung, einen Kaufauftrag abzulehnen, wenn eine bestimmte Beleihungsgrenze des Depotguthabens überschritten wird (ebenso OLG München, Urt. v. 07.01.2002, 17 U 4466/01).
  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 216/97

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften; Erlangung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 124/02
    Deshalb wird eine Aufklärungs- und Beratungspflicht verneint, wenn ein Kunde mit einem gezielten Auftrag zum Erwerb eines bestimmten Wertpapiers an das Kreditinstitut herantritt oder sich als erfahren geriert (vgl. BGH NJW 1998, 2673; NJW 2000, 359, 361).
  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 17 U 88/02

    Abnahmefähigkeit trotz optischen Mangels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 124/02
    Die Akten im Parallelrechtsstreit der C-Broker AG gegen den Beklagten (17 U 88/02) lagen zu Informationszwecken vor.
  • OLG Frankfurt, 22.09.1994 - 16 U 138/93

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Effektengeschäften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 124/02
    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob grundsätzlich überhaupt eine Aufklärung über das Risiko bei kreditfinanzierten Wertpapiergeschäften erfolgen muss, da es selbstverständlich ist, dass mit der Spekulation auf Kredit erhebliche Gefahren verbunden sind (so OLG Frankfurt, WM 1995, 245, 248).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.09.2003 - 11 U 134/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,37072
OLG Celle, 26.09.2003 - 11 U 134/03 (https://dejure.org/2003,37072)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.09.2003 - 11 U 134/03 (https://dejure.org/2003,37072)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. September 2003 - 11 U 134/03 (https://dejure.org/2003,37072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auskunftsanspruch des Gläubigers eines Zahlungsanspruchs nach den Grundsätzen von Treu und Glauben

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Auskunft über die Höhe eines vermeintlichen Anspruchs; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Wolters Kluwer

    Auskunft über die Höhe eines vermeintlichen Anspruchs; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Judicialis

    BGB § 242

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Stade - 5 O 371/02
  • OLG Celle, 26.09.2003 - 11 U 134/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1978 - VII ZR 17/76

    Bank als "Zahlstelle" nach Globalabtretung

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2003 - 11 U 134/03
    Bezüglich der Auskunftsansprüche, die allein Gegenstand des Berufungsverfahrens sind, folgt auch nichts der Klägerin Günstigeres aus der in Bezug genommenen Entscheidung BGHZ 72, 316; das dortige Verfahren hatte eine Auskunftspflicht überhaupt nicht zum Gegenstand.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7763
OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02 (https://dejure.org/2003,7763)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.05.2003 - 1 UF 503/02 (https://dejure.org/2003,7763)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 1 UF 503/02 (https://dejure.org/2003,7763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren der Vaterschaftsfeststellung; Rechtskraft eines Urteil nach dem Recht der DDR über Ablehnung der Unterhaltspflicht ohne Vaterschaftsfeststellung; Durchbrechung der Rechtskraft eines Unterhaltsurteils durch Statusurteil

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 640 e Abs. 1; ; EGBGB Art. 234 § 7; ; EGBGB Art. 234 § 7 Abs. 1; ; EGBGB Art. 234 § 7 Abs. 4; ; EGFGB/DDR § 8 Abs. 2; ; BGB § 1717 a. F.; ; FGB § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Vaterschaft nach früherer Abweisung einer Unterhaltsklage durch ein DDR-Kreisgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 602
  • FamRZ 2003, 1843
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 295/95

    Vaterschaftsfeststellung bei in der ehemaligen DDR vor dem Beitritt geborenen

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Die Klägerin ist auch nicht durch die Frist des § 56 Abs. 2 FGB an der Klage gehindert, denn diese Vorschrift ist nach dem Inkrafttreten des BGB, das eine Frist zur Erhebung der Vaterschaftsfeststellungsklage nicht kennt, ebenfalls gegenstandslos geworden (BGH, NJW 1997, 2053 ff.; Staudinger/Rauscher, a.a.O., Rn. 22).
  • OLG Celle, 26.04.1991 - 15 U 27/90
    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Die Klägerin ist auch nicht durch § 8 Abs. 2 EGFGB/DDR an der Klage gehindert, denn diese Vorschrift ist gegenstandlos und kein fortgeltendes Recht (OLG Celle, DtZ 1991, 350; Staudinger/Rauscher, 1996, Art. 234 § 7 EGBGB, Rn. 40; Seidel, Münchener Kommentar, EGBGB, Art. 234 § 7, Rn. 9).
  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 62/92

    Verhältnis einer Abstammungsklage nach dem NEG zu einem klageabweisenden

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Dazu hat der BGH (FamRZ 1974, 87) entschieden, dass der frühere Grundsatz aufrecht erhalten worden ist, wonach ein Statusurteil die Rechtskraft eines Unterhaltsurteils durchbricht.
  • BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Das Unterlassen der Beiladung stellt einen Verfahrensfehler dar (BGHR 2003, 224).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.08.2003 - 3 W 531/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21824
OLG Koblenz, 15.08.2003 - 3 W 531/03 (https://dejure.org/2003,21824)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.08.2003 - 3 W 531/03 (https://dejure.org/2003,21824)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. August 2003 - 3 W 531/03 (https://dejure.org/2003,21824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf ergänzende Beweiserhebung; Ergänzung eines Sachverständigengutachtens bei nicht anhängigem Rechtsstreit; Darstellung von erforderlichen Maßnahmen und der Dauer der Mängelbeseitigung; Gesetzeszweck des selbstständigen Beweisverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 3
    Umfang der Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05

    Selbständiges Beweisverfahren bei Ansprüchen aus privater Unfallversicherung

    Deshalb ist es gerechtfertigt, die Vorschrift weit auszulegen und Tatsachenfeststellungen so weit zuzulassen, dass eine vorgerichtliche Einigung ermöglicht wird (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1674; OLG Koblenz, OLGR 2004, 77).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.09.2001 - 16 U 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25761
OLG Frankfurt, 27.09.2001 - 16 U 41/00 (https://dejure.org/2001,25761)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2001 - 16 U 41/00 (https://dejure.org/2001,25761)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2001 - 16 U 41/00 (https://dejure.org/2001,25761)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ansprüche der insolventen Besitzgesellschaft gegenüber der gleichzeitig insolventen Betriebsgesellschaft wegen der Entfernung von Zubehörstücken

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Verfahrensgang

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