Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03   

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https://dejure.org/2003,7061
OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03 (https://dejure.org/2003,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.2003 - 11 WF 160/03 (https://dejure.org/2003,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 11 WF 160/03 (https://dejure.org/2003,7061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs; Auskunft über das gesamte Vermögen aus abhängiger Erwerbstätigkeit; Systematische Aufstellung der Bruttoeinkünfte einschließlich ...

  • Judicialis

    BGB § 1361 IV; ; BGB § 1605 I; ; BGB § 260; ; BGB § 261; ; ZPO §§ 567 ff; ; ZPO § 569; ; ZPO § 793; ; ZPO § 888; ; ZPO § 888 I; ; ZPO § 891

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 4; BGB § 1605 Abs. 1; BGB § 260
    Inhalt und Umfang der Auskunftspflicht des zum Unterhalt verpflichteten Ehegatten zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt - Anforderungen an ein Auskunftsbegehren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03
    Nach anerkannter und vom Senat geteilter Auffassung (Urteil 11 UF 408/01 im Anschluss an BGH NJW 1983, 2243, 2244; vgl. auch OLG München, FamRZ 1996, 307; ebenso u.a. Wendl/Staudigl-Haußleiter, 5. Aufl. § 1 Rz. 567) hat der Gläubiger im Rahmen der genannten Bestimmungen einen Anspruch auf Vorlage einer systematischen, in sich geschlossenen Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht.
  • OLG Köln, 18.03.1998 - 1 W 11/98

    Einwand Erfüllung Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beurteilte Frage, ob sich der Schuldner im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens nach § 888 ZPO überhaupt mit Erfolg auf eine Erfüllung des titulierten Anspruchs berufen kann (vgl. hierzu Zöller-Stöber, 23. Aufl. ZPO, § 888 Rz. 11 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, 60. Aufl. ZPO, § 888 Rz. 8 m.w.N.; OLG Köln, OLGR 1998, 332 m.w.N.), bedarf daher im Streitfall keiner abschließenden Klärung.
  • OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95

    Klage auf Auskunfterteilung; Erfordernis der Erteilung näherer Angaben zu

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03
    Nach anerkannter und vom Senat geteilter Auffassung (Urteil 11 UF 408/01 im Anschluss an BGH NJW 1983, 2243, 2244; vgl. auch OLG München, FamRZ 1996, 307; ebenso u.a. Wendl/Staudigl-Haußleiter, 5. Aufl. § 1 Rz. 567) hat der Gläubiger im Rahmen der genannten Bestimmungen einen Anspruch auf Vorlage einer systematischen, in sich geschlossenen Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht.
  • OLG Hamm, 05.10.1983 - 5 UF 297/83
    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03
    An einer solchen Aufstellung fehlt es, wenn der Verpflichtete nur eine Reihe von Belegen vorlegt oder über mehrere Schriftsätze verteilt Einzelauskünfte gibt, ohne diese "zu einem geschlossenen Werk zusammenzufügen" (BGH FamRZ 1983, 1232; Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO.; Kalthoener/Büttner-Niepmann, 8. Aufl. Rz. 595 a).
  • AG Ludwigslust, 19.05.2010 - 5 F 24/09

    Unterhaltsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit eines Auskunftsverlangens wegen zuvor

    Das erfordert aber in der Regel die Vorlage einer in sich geschlossenen Aufstellung, nicht also zeitlich nacheinander erteilte Teilauskünfte, und mehr als die Mitteilung, wenn auch vollständiger, ungeordneter Fakten (vgl. OLG Köln a. a. O.); an einer solchen Aufstellung fehlt es nicht zuletzt, wenn der Verpflichtete nur eine Reihe von Belegen vorlegt oder über mehrere Schriftsätze verteilt Einzelauskünfte gibt, ohne diese ,zu einem geschlossenen Werk zusammenzufügen" (vgl. OLG Hamm FuR 2004, 264 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 09.12.2004 - 21 UF 486/04

    Anforderungen an Inhalt und Form der Auskunft; Pflicht des

    Die bloße Vorlage von Belegen reicht ebenso wenig, wie die zeitlich nacheinander erfolgende Herausgabe jeweils für sich betrachtet unvollständiger Teilauskünfte (vgl. OLG Hamm FuR 2004, 264 ; OLG Köln, FamRZ 2003, 235 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.2003 - 11 WF 170/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5919
OLG Hamm, 27.10.2003 - 11 WF 170/03 (https://dejure.org/2003,5919)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2003 - 11 WF 170/03 (https://dejure.org/2003,5919)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 11 WF 170/03 (https://dejure.org/2003,5919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fortbestehen eines Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Weitere berufsvorbereitende Maßnahme als notwendige Qualifizierungsphase; Anspruch des Kindes auf Vorbildung zu angemessenem Beruf enstprechend der Fähigkeiten und Neigungen

  • Judicialis

    BGB § 1602; ; BGB § 1603; ; BGB § 1610 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1602; BGB § 1603; BGB § 1610 Abs. 2
    Zum Fortbestehen des Anspruchs des Kindes auf Ausbildungsunterhalt bei fehlendem Ausbildungsplatz nach berufsvorbereitender Maßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zweite Chance - Sohn nimmt an berufsvorbereitender Maßnahme teil: Ausbildungsunterhalt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1131
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 18.04.2006 - 10 WF 234/05

    Ausbildungsunterhalt für die Dauer eines berufsvorbereitenden Praktikums

    Dazu gehören auch Berufspraktika und zwar unabhängig davon, ob sie nach der Studienordnung vorgeschrieben sind (vgl. FG Köln aaO; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 560, 561 - zum berufsvorbereitenden Lehrgang; OLG Hamm FamRZ 2004, 1131, 1132 - ebenfalls zum berufsvorbereitenden Lehrgang).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.10.2003 - 5 UF 211/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4475
OLG Zweibrücken, 21.10.2003 - 5 UF 211/02 (https://dejure.org/2003,4475)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.10.2003 - 5 UF 211/02 (https://dejure.org/2003,4475)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 5 UF 211/02 (https://dejure.org/2003,4475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Befristete Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleich; Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Barwertverordnung; Teilanfechtung und Beschwerdegegenstand bei Anfechtung von Beschlüssen im Versorgungsausgleich; Umrechnung von ...

  • Judicialis

    BGB § 1375 Abs. 1; ; BGB § 1587 b Abs. 1; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Versorgungsausgleich; Zugewinnausgleich; abgetretene Rechte und Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung; Sicherungsabtretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 632
  • FamRZ 2004, 642
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.10.2003 - 5 UF 211/02
    Das Beschwerdeverfahren war mit Rücksicht auf die seit 1. Januar 2003 nicht mehr anwendbare Barwertverordnung (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1695) durch Senatsbeschluss vom 9. April 2003 ausgesetzt worden.
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung

    Die Vertreter der Gegenauffassung (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 642; Borth Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 395; Staudinger/Rehme BGB [2004] § 1587 Rn. 12) berufen sich darauf, dass eine Sicherungsabtretung von Rechten aus einer Rentenversicherung deren Berücksichtigung im Versorgungsausgleich solange nicht entgegenstünde, bis die Sicherheit in Anspruch genommen oder das entsprechende Recht sonst aus dem Vermögen des betroffenen Ehegatten ausgeschieden sei.
  • OLG Nürnberg, 03.01.2007 - 7 UF 330/06

    Zur Frage, ob Rentenversicherungen in den Versorgungsausgleich mit einzubeziehen

    Richtig ist auch, dass in der Literatur (vgl. z.B. Borth, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Seite 219; Staudinger/Rehme, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neubearbeitung 2004, § 1587, Rn 12; Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Aufl., Rn 98) und Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 642) die Auffassung vertreten wird, dass eine Abtretung von Rechten aus einer Rentenversicherung durch einen Ehegatten lediglich zur Sicherheit der Zurechnung der entsprechenden Anrechte zu diesem Ehegatten im Rahmen des § 1587 Abs. 1 BGB jedenfalls solange nicht entgegenstehen soll, bis die Sicherheit in Anspruch genommen oder das entsprechende Recht sonst aus dem Vermögen des betroffenen Ehegatten ausgeschieden ist.
  • OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Einbeziehung zur Sicherung eines Kredits

    Werden Anrechte eines Ehegatten, welche gemäß § 2 VersAusglG grundsätzlich dem Ausgleich unterliegen, zur Absicherung eines Kredites an den Kreditgeber abgetreten, führt dies, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist, nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre (vgl. BGH FamRZ 2011, 963; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 642).
  • OLG Hamm, 15.04.2013 - 4 UF 37/13

    Behandlung sicherungsabgetretener Anrechte im Versorgungsausgleich

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2011, 1671) führt die Abtretung eines Anrechts eines Ehegatten nach § 2 VersAusglG an den Kreditgeber zur Absicherung eines Kredits nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 642; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012; Gutdeutsch, FamRB 2012, 187; a.A. Kemper/Norpoth, 284, 285).
  • AG Lüdenscheid, 08.06.2005 - 5 F 56/05

    Berücksichtigung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich bei einem

    Dem entspricht es, wenn in Rechtsprechung und Literatur die Einbeziehung von zur Sicherheit abgetretenen Anwartschaften aus einer privaten Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich grundsätzlich befürwortet wird (vgl. OLG Y, FamRZ 2004, 642; Winter in: Soergel, 13. Aufl., § 1587 a BGB, Rdnr. 313; Brudermöller in: Palandt, 64. Aufl., § 1587 a BGB, Rdnr. 98).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.12.2003 - 9 U 120/02   

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https://dejure.org/2003,9083
OLG Schleswig, 17.12.2003 - 9 U 120/02 (https://dejure.org/2003,9083)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.12.2003 - 9 U 120/02 (https://dejure.org/2003,9083)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 9 U 120/02 (https://dejure.org/2003,9083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzforderung der Krankenkasse gegen Pflegeheim; Entscheidungsverantwortung über Fixierung einer sturzgefährdeten Heimbewohnerin ; Betreuung hinsichtlich Gesundheitssorge

  • archive.org

    Haftung des Pflegeheimbetreibers: Bewirkung einer Fixierung einer sturzgefährdeten, betreuten Bewohnerin

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Pflichtwidrigkeit unterlassener Fixierung einer sturzgefährdeten Heimbewohnerin

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ist das Heim für Fixierung zuständig?

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2003 - 9 U 120/02
    Sie hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht gelassen (vgl. zu den rechtlichen Maßstäben den Senat in jeder Hinsicht überzeugend: OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867 ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04

    Sturz eines Heimbewohners: Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung des

    Die Pflege muss ansatzweise bezahlbar bleiben (vgl. OLG Schleswig OLGR 2004, 85 f. [juris-Rn. 9]); eine völlige Irrelevanz wirtschaftlicher Grenzen lässt sich auch aus §§ 28 Abs. 3 SGB XI und § 3 Abs. 1 HeimG nicht herleiten (vgl. BGH a. a. O.).

    Im Rahmen dieser Vertretbarkeitsprüfung ist zu berücksichtigen, ob und ggf. welche Schutzmaßnahmen der Medizinische Dienst für erforderlich gehalten hat (vgl. - weiter gehend - OLG Schleswig OLGR 2004, 85 f. [juris-Rn. 6]).

    Der Senat hat die Klägerin in beiden Berufungsverhandlungen darauf hingewiesen, dass damit ein Ursachenzusammenhang zwischen dem unterlassenen Anlegen einer Hüftschutzhose und der eingetretenen Verletzung nicht schlüssig behauptet ist (vgl. OLG Schleswig OLGR 2004, 85 f. [juris-Rn. 10]).

  • AG Brandenburg, 30.10.2014 - 31 C 106/13

    Zur Haftung des Trägers eines Altenheims bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs

    Eine ständige Überwachung durch das Pflegepersonal hätte den Rahmen üblicher und mit einem vernünftigen personellen Einsatz realisierbarer Maßnahmen aber hier deutlich überschritten (OLG Koblenz, Beschluss vom 11.08.2014, Az.: 5 U 788/14, u. a. in: ArztR 2014, Seite 256; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.06.2013, Az.: 3 U 240/13, u. a. in: NJW-RR 2014, Seiten 458 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010, Az.: I-24 U 16/10, u. a. in: PflR 2011, 25 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2010, Az.: I-24 U 141/09, u. a. in: NJW-RR 2010, Seiten 1533 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2008, Az.: I-24 U 165/07, u. a. in: BtPrax 2009, Seiten 250 ff. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2008, Az.: I-24 U 166/07, u. a. in: VersR 2008, Seiten 1079 f.; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.05.2005, Az.: 14 U 168/04, u. a. in: OLG-Report 2005, Seiten 904 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 17.12.2003, Az.: 9 U 120/02, u. a. in: OLG-Report 2004, Seiten 85 f.; OLG München, Urteil vom 25.07.2003, Az.: 27 U 237/03, u. a. in: VersR 2004, Seiten 618 f.; OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2002, Az.: 24 U 87/01, u. a. in: VersR 2003, Seiten 73 f.; AG Paderborn, PflR 2012, Seiten 608 ff.).

    127 Eine lückenlose Beaufsichtigung solcher Heimbewohner würde eine erhebliche Überdehnung der Pflichten des Pflegepersonals bedeuten und würde somit auch über das der Beklagten hier Zumutbare hinaus gehen (OLG Koblenz, Beschluss vom 11.08.2014, Az.: 5 U 788/14, u. a. in: ArztR 2014, Seite 256; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.06.2013, Az.: 3 U 240/13, u. a. in: NJW-RR 2014, Seiten 458 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010, Az.: I-24 U 16/10, u. a. in: PflR 2011, 25 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2010, Az.: I-24 U 141/09, u. a. in: NJW-RR 2010, Seiten 1533 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2008, Az.: I-24 U 165/07, u. a. in: BtPrax 2009, Seiten 250 ff. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2008, Az.: I-24 U 166/07, u. a. in: VersR 2008, Seiten 1079 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.01.2008, Az.: 4 U 318/17, u. a. in: FamRZ 2008, Seiten 2197 ff.; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.05.2005, Az.: 14 U 168/04, u. a. in: OLG-Report 2005, Seiten 904 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 17.12.2003, Az.: 9 U 120/02, u. a. in: OLG-Report 2004, Seiten 85 f.; OLG München, Urteil vom 25.07.2003, Az.: 27 U 237/03, u. a. in: VersR 2004, Seiten 618 f.; OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2002, Az.: 24 U 87/01, u. a. in: VersR 2003, Seiten 73 f.; AG Paderborn, PflR 2012, Seiten 608 ff.).

    141 Insofern war die hiesige Beklagte als Trägerin des Altenheims grundsätzlich auch nicht berechtigt, die Bewegungsfreiheit der Streitverkündeten im Heim und dem zugehörigen Freigelände nach eigenem Gutdünken durch technische und/oder administrative Vorkehrungen zu beschränken (OLG Schleswig, Urteil vom 17.12.2003, Az.: 9 U 120/02, u. a. in: OLG-Report 2004, Seiten 85 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 21.03.2002, Az.: 5 U 1648/01, u. a. in: NJW-RR 2002, Seiten 867 f.; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.11.2004, Az.: 2-1 S 178/03, u. a. in: NJW 2005, Seiten 1952 f.), so dass die Mitarbeiter der Beklagten - ohne gerichtliche Genehmigung - hier auch nicht die Streitverkündete mittels der beiden Bremsen des Rollstuhls ständig fixieren durften, da der Streitverkündete weiterhin das Recht zusteht, sich ein paar Meter mit ihrem Rollstuhl zu bewegen wenn sie es will.

  • KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03

    Heimvertrag: Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Heimbewohner vor Schädigung

    Wenn sich aber dem von der Klägerin mit einer eingehenden Untersuchung der Patienten beauftragten Arzt derartige Maßnahmen nicht aufdrängten, so mussten sie sich auch dem Pflegepersonal der Beklagten nicht aufdrängen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868, OLGR Schleswig 2004, 85).

    Aus dem Verfahren - 12 U 230/03, an dem die AOK Schleswig Holstein beteiligt ist, ist dem Gericht bekannt, dass die Wirksamkeit von Protektorhosen im medizinischen Schrifttum nach wie vor umstritten ist, und das Tragen von Protektoren die Gefahr des Wundliegens erhöht (vgl. hierzu OLGR Schleswig 2004, 85).

    Dadurch wären jedoch die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Pflegeheimes überspannt (OLG Schleswig a.a.O.; sowie Schleswig OLGR 2004, 85, OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867; KG; Urteil vom 25.5.2004 - 14 U 37/03 -).

  • AG Brandenburg, 29.10.2014 - 31 C 106/13
    Eine ständige Überwachung durch das Pflegepersonal hätte den Rahmen üblicher und mit einem vernünftigen personellen Einsatz realisierbarer Maßnahmen aber hier deutlich überschritten ( OLG Koblenz , Beschluss vom 11.08.2014, Az.: 5 U 788/14, u. a. in: ArztR 2014, Seite 256; OLG Koblenz , Beschluss vom 17.06.2013, Az.: 3 U 240/13, u. a. in: NJW-RR 2014, Seiten 458 ff.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 13.07.2010, Az.: I-24 U 16/10, u. a. in: PflR 2011, 25 ff.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 16.02.2010, Az.: I-24 U 141/09, u. a. in: NJW-RR 2010, Seiten 1533 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 11.11.2008, Az.: I-24 U 165/07, u. a. in: BtPrax 2009, Seiten 250 ff. OLG Düsseldorf , Beschluss vom 20.03.2008, Az.: I-24 U 166/07, u. a. in: VersR 2008, Seiten 1079 f.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 24.05.2005, Az.: 14 U 168/04, u. a. in: OLG-Report 2005, Seiten 904 f.; OLG Schleswig , Urteil vom 17.12.2003, Az.: 9 U 120/02, u. a. in: OLG-Report 2004, Seiten 85 f.; OLG München , Urteil vom 25.07.2003, Az.: 27 U 237/03, u. a. in: VersR 2004, Seiten 618 f.; OLG Hamm , Urteil vom 30.04.2002, Az.: 24 U 87/01, u. a. in: VersR 2003, Seiten 73 f.; AG Paderborn , PflR 2012, Seiten 608 ff. ).

    Eine lückenlose Beaufsichtigung solcher Heimbewohner würde eine erhebliche Überdehnung der Pflichten des Pflegepersonals bedeuten und würde somit auch über das der Beklagten hier Zumutbare hinaus gehen ( OLG Koblenz , Beschluss vom 11.08.2014, Az.: 5 U 788/14, u. a. in: ArztR 2014, Seite 256; OLG Koblenz , Beschluss vom 17.06.2013, Az.: 3 U 240/13, u. a. in: NJW-RR 2014, Seiten 458 ff.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 13.07.2010, Az.: I-24 U 16/10, u. a. in: PflR 2011, 25 ff.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 16.02.2010, Az.: I-24 U 141/09, u. a. in: NJW-RR 2010, Seiten 1533 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 11.11.2008, Az.: I-24 U 165/07, u. a. in: BtPrax 2009, Seiten 250 ff. OLG Düsseldorf , Beschluss vom 20.03.2008, Az.: I-24 U 166/07, u. a. in: VersR 2008, Seiten 1079 f.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 29.01.2008, Az.: 4 U 318/17, u. a. in: FamRZ 2008, Seiten 2197 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 24.05.2005, Az.: 14 U 168/04, u. a. in: OLG-Report 2005, Seiten 904 f.; OLG Schleswig , Urteil vom 17.12.2003, Az.: 9 U 120/02, u. a. in: OLG-Report 2004, Seiten 85 f.; OLG München , Urteil vom 25.07.2003, Az.: 27 U 237/03, u. a. in: VersR 2004, Seiten 618 f.; OLG Hamm , Urteil vom 30.04.2002, Az.: 24 U 87/01, u. a. in: VersR 2003, Seiten 73 f.; AG Paderborn , PflR 2012, Seiten 608 ff. ).

    Insofern war die hiesige Beklagte als Trägerin des Altenheims grundsätzlich auch nicht berechtigt, die Bewegungsfreiheit der Streitverkündeten im Heim und dem zugehörigen Freigelände nach eigenem Gutdünken durch technische und/oder administrative Vorkehrungen zu beschränken ( OLG Schleswig , Urteil vom 17.12.2003, Az.: 9 U 120/02, u. a. in: OLG-Report 2004, Seiten 85 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 21.03.2002, Az.: 5 U 1648/01, u. a. in: NJW-RR 2002, Seiten 867 f.; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 12.11.2004, Az.: 2-1 S 178/03, u. a. in: NJW 2005, Seiten 1952 f. ), so dass die Mitarbeiter der Beklagten - ohne gerichtliche Genehmigung - hier auch nicht die Streitverkündette mittels der beiden Bremsen des Rollstuhls ständig fixieren durften, da der Streitverkündete weiterhin das Recht zusteht, sich ein paar Meter mit ihrem Rollstuhl zu bewegen wenn sie es will.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13

    Anerkennung eines Dienstunfalls - zur Frage der Verletzung einer Aufklärungs-

    Für einen Zurechnungszusammenhang zwischen einem pflichtwidrigen Unterlassen und Schaden muss die unterbliebene Handlung hinzugedacht und festgestellt werden, dass der Schaden dann nicht eingetreten wäre; die bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts genügt nicht (vgl. Schleswig-Holsteinische OLG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 9 U 120/02 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2006 - 1 U 102/04 -, juris) .
  • LG Berlin, 15.02.2011 - 37 O 516/09

    Schadenersatzanspruch: Sturz eins dementen Heimbewohners im Treppenhaus eines

    Anders als in dem dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG gefällten Urteil vom 17. Dezember 2003, 9 U 120/02, zugrunde liegenden Fall war hier jede andere Sichtweise unvertretbar.
  • AG Paderborn, 26.04.2011 - 57 C 680/08

    Schadenersatz wegen Pflichtverletzung des Trägers eines Seniorenpflegheims

    Eine lückenlose Überwachung ist auch bereits nach der Rechtsprechung nicht finanzierbar und würde eine erhebliche Überdehnung der Pflichten des Pflegepersonals bedeuten (vgl. OLG Hamm in ZfS 2003, 279 f.; OLG Schleswig, Urteil v. 17.12.2003, AZ: 9 U 120/02).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - 19 U 3/04

    Verletzung von Aufsichtspflichten durch den Träger eines Altenheimes gegenüber

    Bei dieser Sachlage ist der Träger des Pflegeheims nicht gehalten, von sich aus entsprechende Maßnahmen zu initiieren (so auch OLG Schleswig OLGR 2004, 85 f.).
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Rechtsprechung
   KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7863
KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02 (https://dejure.org/2003,7863)
KG, Entscheidung vom 24.06.2003 - 1 VA 14/02 (https://dejure.org/2003,7863)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 1 VA 14/02 (https://dejure.org/2003,7863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer; Befreiung von der Beibringungspflicht des Ehefähigkeitszeignisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts gemäß § 1309 Abs.2 Satz 1 BGB; Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers im Befreiungsverfahren nach ...

  • Judicialis

    BGB § 1309; ; BDSG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1309; BDSG § 13 Abs. 1
    Beiziehung von Ausländerakten im Verfahren zur Befreiung von der Beibringung ausländischer Ehefähigkeitszeugnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 545 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 3 VA 2/01

    Im Rahmen des Befreiungsverfahrens ist grundsätzlich nur die Ehefähigkeit zu

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02
    Die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist daher zu versagen, wenn die Absicht zur Eingehung einer Scheinehe - gegebenenfalls nach Durchführung von Ermittlungen gemäß § 5 Abs. 4 PStG - offenkundig im Sinne von erwiesen ist (vgl. zu Vorstehendem eingehend Senat StAZ 2001, 298 m.w.N.; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1115, und StAZ 2003, 112).
  • OLG Naumburg, 31.07.2001 - 3 VA 1/01

    Ehefähigkeitszeugnis - Missbrauch - Videokontakt

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02
    Die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist daher zu versagen, wenn die Absicht zur Eingehung einer Scheinehe - gegebenenfalls nach Durchführung von Ermittlungen gemäß § 5 Abs. 4 PStG - offenkundig im Sinne von erwiesen ist (vgl. zu Vorstehendem eingehend Senat StAZ 2001, 298 m.w.N.; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1115, und StAZ 2003, 112).
  • KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99
    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02
    Gemäß § 11 Abs. 2 PStV hat derjenige, der nicht Deutscher ist, durch seinen Reisepass oder durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaates seine Staatsangehörigkeitsverhältnisse nachzuweisen, wobei es allgemeiner Auffassung entspricht, dass der Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers im Befreiungsverfahren nach § 1309 BGB, wie im Verfahren der Anmeldung der Eheschließung selbst, grundsätzlich durch Vorlage eines gültigen Reiseausweises zu führen ist (vgl. Senat StAZ 2000, 303/304 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 19.09.2006 - 3 W 106/06

    Voraussetzungen zur Befreiung von der Vorlagepflicht eines

    Auch im Übrigen wird es durch Behörden in Serbien und Montenegro nicht erteilt (vgl. KG, Beschl. vom 24.06.2003 - 1 VA 14/02 - OLG-NL 2004, 85 = StAZ 2004, 9).

    aa) Der Nachweis der Staatszugehörigkeit und der Identität ist dabei regelmäßig mindestens durch eine beglaubigte Kopie des Reisepasses (Kummer: Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis zur Befreiung von der Beibringung ausländischer Ehefähigkeitszeugnisse, StAZ 1999, 281), durch die Vorlage eines Ausweises (KG, Beschl. vom 27.06.2000 - 1 VA 32/99 - FGPrax 2000, 198 = StAZ 2000, 303 =FamRZ 2000, 1363 [LS]; KG, Beschl. vom 24.06.2003, a.a.O. ) oder sonstiger geeigneter Papiere zu führen, soweit diese die Staatsangehörigkeit ausweisen (Kummer, a.a.O.).

    Den Präsidenten des Oberlandesgerichts als Organ der Justizverwaltung trifft jedoch in Verfahren über die Erteilung der Befreiung der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zumindest die Verpflichtung, die Angaben des Antragstellers von Amts wegen zu überprüfen (vgl. auch KG, Beschl. vom 24.06.2003, a.a.O.).

  • KG, 09.05.2005 - 12 U 14/04

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer

    Bei kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderungen von bis zu 15 km/h auf Grund eines Unfalls mit Heckaufprall spricht nach ständiger Rechtsprechung des Senats kein Beweis des ersten Anscheins für eine unfallbedingte Verletzung im Bereich der Halswirbelsäule; für den Beweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verhalten des Schädigers und einer Körperverletzung ist vielmehr nach § 286 ZPO der volle Beweis erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 12. Februar 2004 - 12 U 219/02 - = NZV 2004, 460 = KGR 2004, 523; Urteil vom 28. August 2003 - 12 U 88/02 - = KGR 2004, 85 = NZV 2004, 252; Urteil vom 1. Juli 2002, 12 U 8427/00; Urteil vom 21. Oktober 1999 - 12 U 8303/95 - = NJW 2000, 877).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9370
OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02 (https://dejure.org/2003,9370)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.09.2003 - 16 U 104/02 (https://dejure.org/2003,9370)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. September 2003 - 16 U 104/02 (https://dejure.org/2003,9370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Negativfeststellungsklage zu Ansprüchen aus Vertriebsvertrag und aus kaufrechtlichen Beziehungen; Verlust des Rügerechts betreffend die internationale Zuständigkeit des Gerichts bei rügeloser Einlassung; Begriff des zuerst angerufenen Gerichts; Heilung von ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Zum Geltungsbereich des Haager Zustellungsübereinkommens vom 15.11.1965 (im folgenden : HZÜ) hat demzufolge der BGH entschieden (Beschl. vom 2.12.1992, BGHZ 120, 305, 320 ff.), dass keine Heilungsmöglichkeit bestehe, weil diese in dem Übereinkommen nicht vorgesehen sei.
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    a) Entscheidend dafür, ob derselbe Anspruch im Sinne des Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ verfolgt wird, ist nicht die formale Identität der Anträge, sondern der "Kernpunkt" beider Streitigkeiten (sogen. "Kernpunkt"-Rechtsprechung des EuGH, vgl. Urt. vom 8.12.1987 - Rs 144/86 -, NJW 1989, 665, 666 unter 16.; BGH vom 11.12.1996, NJW 1997, 870, 872 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    a) Entscheidend dafür, ob derselbe Anspruch im Sinne des Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ verfolgt wird, ist nicht die formale Identität der Anträge, sondern der "Kernpunkt" beider Streitigkeiten (sogen. "Kernpunkt"-Rechtsprechung des EuGH, vgl. Urt. vom 8.12.1987 - Rs 144/86 -, NJW 1989, 665, 666 unter 16.; BGH vom 11.12.1996, NJW 1997, 870, 872 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 13.11.2001 - VI ZB 9/01

    Nachweis der Klagezustellung im Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Hinreichende Tatsachen zur Entkräftung dieser eine ordnungsgemäße Zustellung beweisenden öffentlichen Urkunde hat die Klägerin nicht dargetan (vgl. zur Beweiskraft des Zustellungszeugnisses gemäß § 418 Abs. 1 ZPO, die selbst einer ausländischen Urkunde zukommt, BGH BB 2002, 68).
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 75/99

    Überprüfung der Zuständigkeit des Gerichts im Anerkennungsverfahren; Begriff der

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Demgemäß kann auch vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Art. 18 EuGVÜ, wonach das erste Verteidigungsvorbringen nach dem für das angerufene Gericht geltenden Prozeßrecht eine nachträgliche Rüge der fehlenden Zuständigkeit ausschließt (vgl. BGH vom 18.9.2001, NJW-RR 2002, 1357-1359; EuGH vom 24.6.1981 - Rs150/80 -, IPRax 1982, 234-238; vgl. auch OLG Koblenz vom 30.11.1990, RIW 1991, 63 f. = EuZW 1991, 158-160), von einer solchen rügelosen Einlassung der Beklagten im vorliegenden Fall nicht die Rede sein.
  • OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 110/02

    Einfluss einer Forderungsabtretung auf die Feststellung der Identität der in zwei

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Die Aushändigung der Klage an die Beklagte erfolgte am 12.10.2001 (Anlagen B 15 und B 16 in der Sache 16 U 110/02, OLG Köln).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Immerhin behandelt der Bundesgerichtshof in seiner immer noch maßgeblichen, vielfach und allein zitierten Entscheidung vom 25.11.1993 (BGHZ 124, 237 ff.) die Frage lediglich für deliktische Ansprüche und spricht davon, dass die Grundsätze über die Behandlung doppelrelevanter Tatsachen auch für die internationale Entscheidungszuständigkeit deutscher Gerichte gelten "sollen" (a.a.O., S. 241).
  • EuGH, 07.06.1984 - 129/83

    Zelger / Salinitri

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    a) Die Bestimmung des Art. 21 EuGVÜ ist nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 7.6.1984 - Rs 129/83 -, NJW 1984, 2759) dahin auszulegen, daß als "zuerst angerufenes Gericht" dasjenige anzusehen ist, bei dem die Voraussetzungen für die Annahme einer endgültigen Rechtshängigkeit zuerst vorliegen; diese Voraussetzungen sind für jedes der betroffenen Gerichte nach seinen nationalen Vorschriften zu bestimmen.
  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
    Der Umstand, dass die Beklagte mit der Klage vom 31.3.2001 eine weitere juristische Person verklagt hat und damit für diese Klage keine vollständige Parteienidentität besteht, steht der Anwendung des Art. 21 EuGVÜ nicht entgegen (vgl. EuGH vom 6.12.1994 - C 406/92 -, JZ 1995, 616-619 unter Leitsatz 2.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.11.2003 - 3 U 208/03   

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https://dejure.org/2003,12282
OLG Rostock, 21.11.2003 - 3 U 208/03 (https://dejure.org/2003,12282)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.11.2003 - 3 U 208/03 (https://dejure.org/2003,12282)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. November 2003 - 3 U 208/03 (https://dejure.org/2003,12282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Verfolgung von Mietforderungen im Urkundsprozess; Verurteilung trotz klageerweiterndem Schriftsatz ohne Einhaltung der Einlassungsfrist; Auslegung der Vereinbarung über eine Staffelmiete; Verpflichtung zur ausreichenden Begründung von Mängeln an der ...

  • Judicialis

    ZPO § 269; ; ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269; ZPO § 522 Abs. 2
    Berufung gegen ein Urteil, das ein prozesswidrig erlassenes Versäumnisurteil bestätigt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03

    Normzweck des § 522 Abs. 2 ZPO n.F.: Behandlung der aus prozessualen Gründen

    Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2003 - 3 U 208/03
    Erfolg hat ein Rechtsmittel nur, wenn das Berufungsgericht das angefochtene Urteil derart zu Gunsten des Berufungsklägers ändert, dass seine Beschwer geringer ist als zuvor (OLG Rostock [3. Zivilsenat] NJW 2003, 1676 = MDR 2003, 1073; OLG Rostock [6. Zivilsenat] MDR 2003, 828).

    Wenn dies durch Urteil geschehen kann, so kann dies auch durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zulässig, denn der Beschluss tritt an die Stelle des Berufungsurteils (OLG Rostock MDR 2003, 828).

  • OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03

    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2003 - 3 U 208/03
    Erfolg hat ein Rechtsmittel nur, wenn das Berufungsgericht das angefochtene Urteil derart zu Gunsten des Berufungsklägers ändert, dass seine Beschwer geringer ist als zuvor (OLG Rostock [3. Zivilsenat] NJW 2003, 1676 = MDR 2003, 1073; OLG Rostock [6. Zivilsenat] MDR 2003, 828).

    In dem Rahmen, in dem die ZPO ein Teilurteil zulässt (§ 301 ZPO), ist eine teilweise Zurückweisung der Berufung durch Beschluss angezeigt (OLG Rostock [3. Zivilsenat] NJW 2003, 1676 = MDR 2003, 1073).

  • BGH, 18.06.2003 - VIII ZR 240/02

    Zur Fortgeltung von Kündigungsfristen in Wohnungsmietverträgen nach dem

    Auszug aus OLG Rostock, 21.11.2003 - 3 U 208/03
    Die Erwägungen der Referenten des Gesetzesentwurfs bieten zwar im Rahmen der Gesetzesauslegung beachtliche Hinweise, binden indessen die Gerichte nicht bei der Rechtsanwendung, soweit sich diese Vorstellungen nicht im Gesetz niederschlagen (vgl. BGH NJW 2003, 2739 [2741]).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02   

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https://dejure.org/2002,23969
OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02 (https://dejure.org/2002,23969)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2002 - 7 U 3/02 (https://dejure.org/2002,23969)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2002 - 7 U 3/02 (https://dejure.org/2002,23969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 BGB; § 632 BGB; § 2 Abs. 1 VOB/B; § 2 Abs. 2 VOB/B; § 13 Nr. 5 VOB/B; § 13 Nr. 6 VOB/B
    Abnahme der Werkleistung als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Unternehmers; Stillschweigende Abnahme von Bauleistungen mit einer teilweisen vorbehaltlosen Bezahlung der Schlussrechnung; Anspruch auf Beseitigung von vom Unternehmer nicht zu ...

  • Wolters Kluwer

    Abnahme der Werkleistung als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Unternehmers; Stillschweigende Abnahme von Bauleistungen mit einer teilweisen vorbehaltlosen Bezahlung der Schlussrechnung; Anspruch auf Beseitigung von vom Unternehmer nicht zu ...

  • ibr-online

    Löcher in Bodenplatte: Nachbesserung oder Minderung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Löcher in Bodenplatte: Nachbesserung oder Minderung? (IBR 2003, 14)

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  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Nachbesserung dann unverhältnismäßig, wenn der mit der Nachbesserung erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldbetrages steht (BGH, ZfBR 2002, 345/347 m.w.N.).

    Dies gilt um so mehr, als dass der Baumangel äußerlich nicht erkennbar ist, so dass sich der Beklagte im Unterschied zu dem von ihm erwähnten Sachverhalt, in dem der Bundesgerichtshof eine Nachbesserung mit einem Aufwand von über 30.000 DM hinsichtlich der Verunreinigung einer Garagenfassade mit Mörtelresten als nicht unverhältnismäßig angesehen hat (BGH, ZfBR 2002, 345), nicht auf eine optische Beeinträchtigung des Bauwerks berufen kann.

  • OLG Hamm, 13.06.1989 - 26 U 233/88

    Besteller eines Werkes; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Beseitigung eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Im übrigen gilt ohnehin der Grundsatz, dass in dem Fall, in dem der Besteller Nachbesserungsarbeiten durch den Unternehmer ablehnt und stattdessen Gegenansprüche geltend macht, die Abnahme der Werkleistung nicht mehr Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Unternehmers ist, weil seine Vorleistungspflicht wegen Entfallens des Erfüllungsanspruchs nicht mehr besteht (vgl. BGH, NJW 1979, 549; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1365 [OLG Hamm 13.06.1989 - 26 U 233/88] ; ferner Ingenstau/Korbion, VOB, 12. Auflage, zu B § 16 Rdnr. 16, 18/19).
  • BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00

    Schadensersatzansprüche des Grundstückseigentümers bei Übertragung des Eigentums

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Der Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers und die hieraus folgenden Rechte aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B bestehen nach Veräußerung des Bauwerks nur fort, wenn die Gewährleistungsansprüche an den Erwerber mit abgetreten worden sind und dieser mit einer Mängelbeseitigung einverstanden ist oder sie zu dulden hat (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB/B, 12. Auflage, zu B § 13 Rdnr. 451; BGH, NJW 2001, 2250; BGH, BauR 2002, 779, 780) [BGH 17.01.2002 - III ZR 315/00] .
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 29/78

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Im übrigen gilt ohnehin der Grundsatz, dass in dem Fall, in dem der Besteller Nachbesserungsarbeiten durch den Unternehmer ablehnt und stattdessen Gegenansprüche geltend macht, die Abnahme der Werkleistung nicht mehr Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Unternehmers ist, weil seine Vorleistungspflicht wegen Entfallens des Erfüllungsanspruchs nicht mehr besteht (vgl. BGH, NJW 1979, 549; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1365 [OLG Hamm 13.06.1989 - 26 U 233/88] ; ferner Ingenstau/Korbion, VOB, 12. Auflage, zu B § 16 Rdnr. 16, 18/19).
  • BGH, 04.05.2001 - V ZR 435/99

    Übergang des Schadensersatzanspruchs bei Übereignung eines beschädigten

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Der Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers und die hieraus folgenden Rechte aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B bestehen nach Veräußerung des Bauwerks nur fort, wenn die Gewährleistungsansprüche an den Erwerber mit abgetreten worden sind und dieser mit einer Mängelbeseitigung einverstanden ist oder sie zu dulden hat (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB/B, 12. Auflage, zu B § 13 Rdnr. 451; BGH, NJW 2001, 2250; BGH, BauR 2002, 779, 780) [BGH 17.01.2002 - III ZR 315/00] .
  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Demgegenüber steht dem Auftraggeber zwar ein nach§ 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B begründeter Schadensersatzanspruch, der auf Ausgleich des zur Mängelbeseitigung notwendigen Betrages gerichtet ist, weiterhin zu, auch wenn er das Grundstück mit dem mangelhaften Bauwerk veräußert hat, bevor er den zur Nachbesserung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat (BGH, NJW 1987, 645).
  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Im Übrigen wären vorliegend im Hinblick auf den vom Beklagten dargestellten Aufwand die Voraussetzungen des § 251 II 1 BGB erfüllt (vgl. BGH BauR 1973, 112 ff).
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