Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 25.09.2003 | OLG Saarbrücken, 06.08.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.08.2003 - 11 UF 243/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2705
OLG Hamm, 01.08.2003 - 11 UF 243/02 (https://dejure.org/2003,2705)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.08.2003 - 11 UF 243/02 (https://dejure.org/2003,2705)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. August 2003 - 11 UF 243/02 (https://dejure.org/2003,2705)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung der Kosten eines Computers zum Einsatz von Lernprogrammen bei Lernschwierigkeiten als Sonderbedarf; Vorhersehbarkeit und Planbarkeit der Anschaffung eines Computers; Möglichkeit der Bildung von Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderbedarf - Computer bei Lerndefiziten des Kindes

  • Judicialis

    BGB § 1613 Abs. 2; ; BGB § 1613 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1613 Abs. 2; BGB § 1613 Abs. 3
    Aufwendungen für die Anschaffung eines Computers als unregelmäßiger Bedarf im Sinne des § 1613 Abs. 2 BGB , der nachträglich eingefordert werden kann?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Computer als Sonderbedarf?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Computer für 12-jährige Schülerin - Muss der unterhaltspflichtige Vater für diesen "Sonderbedarf" extra zahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 858
  • FamRZ 2004, 830
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 12.01.1993 - 2 WF 381/92

    Sonderbedarf; Klassenfahrt; Kosten für eine Brille mit Etui; Anrechung der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2003 - 11 UF 243/02
    Wenn das nicht der Fall ist, kann der aufgetretene Sonderbedarf trotz seiner Vorhersehbarkeit zusätzlich geltend gemacht werden (OLG Hamm, FamRZ 1993, S. 996; OLG Bremen Familienrechtsberater 2003, S. 74).
  • AG Starnberg, 21.11.2018 - 2 F 366/16

    Unterhaltsverfahren: Einkommensermittlung bei Gesellschaftergeschäftsführer

    Von den weiteren Positionen Aufnahmegebühr der Schule (1.800,00 EUR), Aufnahmegebühr für den ..., (1.760,00 EUR), Einzahlung in die Klassekasse (100,00 EUR) und Spindgebühr (24,00 EUR) stellen erste beiden allenfalls wohl Sonderbedarf des Kindes dar (vgl. OLG Naumburg NJW 2012, 623), die letzteren beiden dürften ebenso wie Aufwendungen für schulische Lern- und Arbeitsmittel in der Regel von den Tabellensätzen mit umfasst, also weder Mehrbedarf noch Sonderbedarf sein (vgl. OLG Hamm NJW 2004, 858).
  • OLG Koblenz, 15.11.2004 - 13 UF 305/04

    Trennungsunterhalt: Anrechnung des Wohnwerts bei Leerstand des Familienheims;

    Das OLG Karlsruhe setzt in der vom Beklagten zitierten Entscheidung ( NJW 2004, 858) bei einer Konstellation wie hier zwar zunächst bei beiden Parteien zur Bestimmung des Bedarfs gleich hohe fiktive Zinseinkünfte an und vermindert auf beiden Seiten das für die Zinsen maßgebende Kapital in gleicher Höhe um unterhaltsrechtlich nicht  anzuerkennende Ausgaben; es will hingegen weiterhin unterhaltsrechtlich anerkennenswerte Ausgaben auf Seiten des Unterhaltsberechtigten berücksichtigen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6739
OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02 (https://dejure.org/2003,6739)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.09.2003 - 8 U 251/02 (https://dejure.org/2003,6739)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. September 2003 - 8 U 251/02 (https://dejure.org/2003,6739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftpflichtversicherung: Konkludentes Anerkenntnis bei Ermittlungen des Versicherers zur Schadensursache und der Haftungsverantwortlichkeit; Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 VVG; § 67 VVG; § 149 VVG; § 151 Abs. 1 VVG; § 158 Abs. 1 S. 1 VVG; § 635 BGB a.F.; § 278 BGB; § 2 Ziff. 1 Abs. 2 AVB94; § 16 Ziff. 5 AVB94
    Versicherungsschutz aus Betriebshaftpflichtversicherung; Schäden aus mangelhafter Erfüllung eines Bauvertrages; Anerkennung der Eintrittspflicht durch schlüssiges Verhalten; Anstellen von Ermittlungen zur Schadensursache; Schadensersatzpflicht des Versicherers aus ...

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsschutz aus Betriebshaftpflichtversicherung; Schäden aus mangelhafter Erfüllung eines Bauvertrages; Anerkennung der Eintrittspflicht durch schlüssiges Verhalten; Anstellen von Ermittlungen zur Schadensursache; Schadensersatzpflicht des Versicherers aus ...

  • Judicialis

    VVG § 158; ; AVB 94 § 2 Ziff. 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    VVG § 158; AVB 94 § 2 Ziff. 1 Abs. 2
    Vorliegen eines Anerkenntnisses bzw. einer schadensersatzbegründenden Pflichtverletzung des Haftpflichtversicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 466
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 130/00

    Betriebshaftpflichtversicherung: Ist entgangener Gewinn infolge von Baumängeln

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02
    Der Ausschluss dieser Schäden ergibt sich daraus, dass es in diesen Fällen nicht um die Versicherung gegen die gesetzliche Haftpflicht, sondern um die eigentliche Vertragserfüllung und die damit verbundenen Gewährleistungsansprüche sowie ihre Surrogate geht (vgl. BGH VersR 1985, 1153; OLG Stuttgart VersR 2001, 187; OLG Koblenz VersR 2000, 94, 95).
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83

    Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02
    Der Ausschluss dieser Schäden ergibt sich daraus, dass es in diesen Fällen nicht um die Versicherung gegen die gesetzliche Haftpflicht, sondern um die eigentliche Vertragserfüllung und die damit verbundenen Gewährleistungsansprüche sowie ihre Surrogate geht (vgl. BGH VersR 1985, 1153; OLG Stuttgart VersR 2001, 187; OLG Koblenz VersR 2000, 94, 95).
  • OLG Koblenz, 21.12.1998 - 10 W 841/98

    Betriebshaftpflichtversicherung: Besteht Versicherungsschutz für mangelhafte

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02
    Der Ausschluss dieser Schäden ergibt sich daraus, dass es in diesen Fällen nicht um die Versicherung gegen die gesetzliche Haftpflicht, sondern um die eigentliche Vertragserfüllung und die damit verbundenen Gewährleistungsansprüche sowie ihre Surrogate geht (vgl. BGH VersR 1985, 1153; OLG Stuttgart VersR 2001, 187; OLG Koblenz VersR 2000, 94, 95).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01 - 21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9067
OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01 - 21 (https://dejure.org/2003,9067)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.08.2003 - 5 U 283/01 - 21 (https://dejure.org/2003,9067)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. August 2003 - 5 U 283/01 - 21 (https://dejure.org/2003,9067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Verweisung eines Stukkateurs auf eine Vergleichstätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Berufsunfähigkeit eines Stuckateurs wegen erheblicher degenerativer Veränderung der Bandscheibenetagen und pathologischer Beeinträchtigung der Beweglichkeit der Wirbelsäule; Prägende Tätigkeitsbestandteile der Arbeit als ...

  • Judicialis

    EAVB § 1 Nr. 1; ; EAVB § 2 Nr. 1

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01
    Dass die Beklagte den Kläger nicht auf beide Tätigkeiten verweisen kann, beruht nicht auf der Lage auf dem Arbeitsmarkt, deren Risiken die Beklagte nicht versichert hat (BGH VersR 99, 515).
  • BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92

    Gewährung von Rentenzahlungen und Freistellung von der Prämienzahlungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01
    Vielmehr muss der Versicherer die berufliche Tätigkeit in ihren sie sachlich prägenden Merkmalen - nach Arbeitszeit, körperlicher und intellektueller Inanspruchnahme und nach Verdienst - so kennzeichnen, dass ein anschauliches, für den Versicherten angreifbares Bild der Vergleichstätigkeit entsteht (BGH VersR 93, 953, 954 m.w.N.; OLG Köln VersR 99, 518).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.1982 - 12 U 190/81

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs einer Grundschullehrerin auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01
    Voraussichtlich dauernd außer Stande, seinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, ist ein Versicherter auch dann, wenn die rein tatsächlich zunächst mögliche Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit - auf Grund einer das altersübliche übersteigende Maß bestehenden Gebrechlichkeit - den Versicherten einem wahrscheinlich eintretenden Risiko weiterer Wirbelsäulenschäden und der Verschlimmerung des bestehenden Leidens aussetzen würde (vgl. BGH VersR 91, 450; OLG Karlsruhe VersR 1983, 281; VersR 01, 89).
  • OLG Hamm, 20.01.1999 - 20 U 145/98

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Gleichwertigkeit von Vergleichsberufen mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01
    Das überschreitet das von ihm hinzunehmende Maß (BGH VersR 98, 1537; OLG Hamm VersR 92, 1338; OLG München VersR 01, 73; OLG Hamm NJW-RR 99, 901).
  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90

    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01
    Voraussichtlich dauernd außer Stande, seinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, ist ein Versicherter auch dann, wenn die rein tatsächlich zunächst mögliche Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit - auf Grund einer das altersübliche übersteigende Maß bestehenden Gebrechlichkeit - den Versicherten einem wahrscheinlich eintretenden Risiko weiterer Wirbelsäulenschäden und der Verschlimmerung des bestehenden Leidens aussetzen würde (vgl. BGH VersR 91, 450; OLG Karlsruhe VersR 1983, 281; VersR 01, 89).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01
    Das obliegt ihm nicht (BGH VersR 95, 159; BGH VersR 97, 436).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97

    Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01
    Vielmehr muss der Versicherer die berufliche Tätigkeit in ihren sie sachlich prägenden Merkmalen - nach Arbeitszeit, körperlicher und intellektueller Inanspruchnahme und nach Verdienst - so kennzeichnen, dass ein anschauliches, für den Versicherten angreifbares Bild der Vergleichstätigkeit entsteht (BGH VersR 93, 953, 954 m.w.N.; OLG Köln VersR 99, 518).
  • OLG München, 08.05.1991 - 27 U 558/90

    Umfang der Darlegungslast des Versicheres zu Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01
    Die Akkordentlohnung gehört zu den Vergütungsbestandteilen, die die Lebensstellung bestimmen (OLG Hamm VersR 1992, 1338; OLG München VersR 92, 1339, 1342).
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 215/97

    Wahrung der bisherigen Lebensstellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01
    Das überschreitet das von ihm hinzunehmende Maß (BGH VersR 98, 1537; OLG Hamm VersR 92, 1338; OLG München VersR 01, 73; OLG Hamm NJW-RR 99, 901).
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01
    Voraussichtlich dauernd außer Stande, seinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, ist ein Versicherter auch dann, wenn die rein tatsächlich zunächst mögliche Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit - auf Grund einer das altersübliche übersteigende Maß bestehenden Gebrechlichkeit - den Versicherten einem wahrscheinlich eintretenden Risiko weiterer Wirbelsäulenschäden und der Verschlimmerung des bestehenden Leidens aussetzen würde (vgl. BGH VersR 91, 450; OLG Karlsruhe VersR 1983, 281; VersR 01, 89).
  • LG Düsseldorf, 13.01.1999 - 11 O 247/93

    Erschütterungen durch eine Straßenbahn

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

    Vielmehr muss der Versicherer die berufliche Tätigkeit in ihren sie sachlich prägenden Merkmalen - nach Arbeitszeit, körperlicher und intellektueller Inanspruchnahme und nach Verdienst - so kennzeichnen, dass ein anschauliches, für den Versicherten angreifbares Bild der Vergleichstätigkeit entsteht (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 , VersR 1993, 953 (954) m.w.N.; Senat, Urt. v. 06.08.2003, 5 U 283/01 -21 -, OLGR Saarbrücken 2004, 9-11, [...], Rdnr. 29; OLG Köln VersR 99, 518).
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