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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.09.2004 - 16 W 97/04   

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https://dejure.org/2004,7474
OLG Schleswig, 14.09.2004 - 16 W 97/04 (https://dejure.org/2004,7474)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.09.2004 - 16 W 97/04 (https://dejure.org/2004,7474)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. September 2004 - 16 W 97/04 (https://dejure.org/2004,7474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch durch die Kammer, der der betroffene Richter angehört; Befangenheitssache als Nebenverfahren; Übertragung der Entscheidung über die Ablehnung eines Einzelrichters an den Vertreter des Einzelrichters ; Maßgeblichkeit der Qualität der ...

  • Judicialis

    ZPO § 45; ; ZPO § 348; ; ZPO § 348 a; ; ZPO § 526

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45; ZPO § 348; ZPO § 348a; ZPO § 526
    Zuständigkeit zur Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen Einzelrichter bei Richterablehnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei Ablehnungsgesuch gegen Einzelrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Die Oberlandesgerichte Köln (OLGR 2005, 481, 482), Frankfurt (OLGR 2004, 271), Schleswig (OLGR 2005, 10, 11) sowie der 14. Zivilsenat (NJW-RR 2005, 1660) und der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 82) vertreten die Auffassung, dass auch nach den Änderungen durch das Zivilprozessrechtsreformgesetz weiterhin die Kammer nach § 45 Abs. 1 ZPO zur Entscheidung berufen sei.

    Der Rechtsbeschwerde ist darin zuzustimmen, dass diese Regelung nur dann einen Sinn ergibt, wenn man bei dem Landgericht unter dem Gericht im Sinne der Vorschrift die nach § 60 GVG zu bildende und nach § 72 GVG mit drei Richtern unter Einschluss des Vorsitzenden besetzte Kammer versteht (so auch OLG Schleswig OLGR 2005, 10 f.), während bei einer Zuständigkeit des Einzelrichters der letzte Satzteil "ohne dessen Mitwirkung" nicht passte, weil ein Einzelrichter nicht an der Entscheidung mitwirkt, sondern diese trifft und der abgelehnte Einzelrichter über ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch nicht selbst entscheiden darf.

    Der gesetzliche Richter für das selbständige Zwischenverfahren der Richterablehnung (Zöller/Vollkommer, ZPO, 64. Aufl., § 46 Rdn. 1) ist in § 45 Abs. 1 ZPO abweichend bestimmt worden (OLG Schleswig OLGR 2005, 10, 11).

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05

    Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der

    Zudem "(stehe) der Justiz gut an", wegen der Bedeutung des gesetzlichen Richters, dem Ansehen der Justiz und der höheren Richtigkeitsgewähr von Kollegialentscheidungen, Befangenheitsgesuche durch den vollbesetzten Spruchkörper und nicht durch einen Vertreterkollegen des abgelehnten Einzelrichters entscheiden zu lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. April 2004 - 1 W 26/04 -, OLGR 2004, 271; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. September 2004 - 16 W 97/04 -, OLGR 2005, 10; OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 15 W 23/04 -,OLGR 2005, 82 und Beschluss vom 15. Juli 2005 - 14 W 8/05 -, veröffentlicht in juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2005 - 8 W 4/05 -, OLGR 2005, 481; ebenso - wenn auch zumeist unter Berufung auf ältere Rechtsprechung vor der Zivilprozessreform 2002 - die Kommentarliteratur: Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 45 Rdnrn. 1,2; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rdnr. 4; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 45 Rdnrn. 1, 9; Hk-ZPO/Kayser, § 45 Rdnr. 2; zweifelnd: Feiber in MünchKomm.
  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen

    Der Senat schließt sich jedenfalls für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch, das sich gegen den gemäß §§ 526, 527 Abs. 4 ZPO obligatorischen Einzelrichter am Oberlandesgericht richtet, der bisher herrschenden Ansicht an, die trotz der Einführung des originären Einzelrichters und der Neufassung von § 45 ZPO durch das ZPO-RG weiterhin Geltung beanspruchen kann (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2004, 271 f; OLG Schleswig OLGR 2005, 10 f; OLG Oldenburg - 14. ZS - NJW-RR 2005, 1660; OLG Köln OLGR 2005, 481 ff; OLG Oldenburg - 15. ZS - OLGR 2005, 82 für den Fall des obligatorischen Einzelrichters).
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2006 - 19 W 23/06

    Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen die Zurückweisung eines

    Die Frage, ob in den Fällen des mit Zivilprozessreformgesetz geänderten § 45 ZPO für den Fall der landgerichtlichen Zuständigkeit der Einzelrichter oder die Kammer für das Ablehnungsgesuch zuständig ist, ist sowohl für die Fälle des § 45 Abs. 1 ZPO als auch des § 45 Abs. 3 ZPO von den Obergerichten in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden (Köln OLGR 2005, 481; Frankfurt OLGR 2004, 271; Schleswig OLGR 2005, 10; Oldenburg OLGR 2005, 82 und NJW-RR 2005, 1660; Karlsruhe OLGR 2003, 523 und 2004, 490; KG NJW 2004, 2104).
  • OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05

    Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter ;

    Die Erwägung des OLG Schleswig (OLGR Schleswig 2005, 10), beim Landgericht entschieden stets nur Kammern, weshalb diese das "Gericht" im Sinne von § 45 Abs. 1 ZPO seien, führt nicht weiter.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 4 W 10/06

    Richterablehnung: Zuständigkeit für die Entscheidung über ein gegen den

    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte als herrschend zu bezeichnenden Ansicht aus ( OLG Karlsruhe OLGR 2003, 523; 2004, 490; KG MDR 2004, 1377; OLG Naumburg MDR 2005, 1246; OLG Oldenburg -15.ZS- MDR 2005, 1129 - 1130, zitiert nach JURIS; OLG Zweibrücken vom 18.11.2005 - 3 W 220/05-; Vossler, MDR 2006, 304 m. w. N.; a. A. OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 271; OLG Schleswig OLGR 2005, 10, OLG Oldenburg-14. ZS- MDR 2006, 169; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rz. 4; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rz. 2; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22 Aufl., § 45 Rz. 1; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 45 Rz. 1; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 45 Rz. 1; zweifelnd Feiber in MünchKomm/Aktualisierungsband ZPO - Reform, 2. Aufl., § 45 Rz. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 29.01.2004 - 1 UF 366/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8919
OLG Jena, 29.01.2004 - 1 UF 366/03 (https://dejure.org/2004,8919)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.01.2004 - 1 UF 366/03 (https://dejure.org/2004,8919)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 1 UF 366/03 (https://dejure.org/2004,8919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt; Folgen der Unfähigkeit eines Ehegattens zum Aufkommen für den eigenen Unterhalt nach der Ehescheidung; Geltendmachung des Differenzbetrags zwischen den eigenen Einkünften und dem vollen Unterhalt; Erfordernis eines zeitlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1573 Abs. 2 § 1577 Abs. 1, 4
    Voraussetzungen des Nachscheidungsaufstockungsunterhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1207
  • FamRZ 2004, 1726 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15

    Verfahren auf Trennungsunterhalt: Aufstockungsunterhalt wegen Vorwegabzugs des

    (1) Ob ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts auch für den Fall durchzuführen ist, dass der für die Kinder barunterhaltspflichtige Ehegatte erst infolge des Abzugs über ein geringeres Einkommen verfügt und er demzufolge gegenüber seinem Ehegatten unterhaltsberechtigt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur mit der Erwägung in Zweifel gezogen worden, dass der betreuende Ehegatte dadurch indirekt zum Barunterhalt für die Kinder beitragen müsse (OLG Köln NJW-RR 2001, 1371, 1372; OLG Jena FamRZ 2004, 1207, 1208; Niepmann/Schwamb Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 12. Aufl. Rn. 28, 1052; weitergehend gegen den Vorwegabzug des Kindesunterhalts OLG Hamburg FamRZ 1992, 1187, 1188 und FamRZ 1986, 1001; anderer Ansicht OLG Stuttgart MDR 2012, 1417; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 151, 152; FA-FamR/Maier 10. Aufl. 6. Kapitel Rn. 681; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1578 Rn. 211; Johannsen/Henrich/Hammermann Familienrecht 6. Aufl. § 1573 Rn. 40).
  • OLG Stuttgart, 01.08.2012 - 11 WF 161/12

    Nachehelicher Unterhalt: Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Berechnung des

    Nach dem Grundsatz der Halbteilung kann in diesen Fällen der Tatbestand des § 1573 Abs. 2 BGB nicht verneint werden (so auch OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Maier, 8. Aufl. 2011, Kap. 6, Rn. 532; aA OLG Thüringen FamRZ 2004, 1207; Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Aufl. 2012, § 1573 Rn. 15; differenzierend Wendl/Bömelburg, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 8. Aufl. 2011, § 4, Rn. 319, Ablehnung eines Einsatzzeitpunktes, wenn der Anspruch erst lange Zeit nach der Scheidung erstmals geltend gemacht wird).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 16 UF 196/14

    Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch des für den Kindesunterhalt

    In diesen Fällen sei deshalb von einem Vorwegabzug des Kindesbarunterhalts abzusehen (OLG Köln NJW-RR 2001, 1371; Thüringer Oberlandesgericht FamRZ 2004, 1207; OLG Hamburg FamRZ 1986, 1001).
  • OLG Jena, 08.06.2009 - 1 UF 424/08

    Inanspruchnahme eines kinderbetreuenden Ehegatten auf Trennungsunterhalt

    Der Senat (FamRZ 2004, 1207) folgt der in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht, die einen Unterhaltsanspruch des Ehegatten verneint, wenn der Vorwegabzug des Kindesunterhalts den Ehegattentrennungsunterhaltsanspruch erst auslösen (oder erhöhen) würde.
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