Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03   

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https://dejure.org/2004,4274
OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03 (https://dejure.org/2004,4274)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.03.2004 - 9 U 145/03 (https://dejure.org/2004,4274)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. März 2004 - 9 U 145/03 (https://dejure.org/2004,4274)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LawCommunity.de

    Beweislast für Vertragsschluss bei Internetauktion

  • IWW
  • aufrecht.de

    Keine Beweislastumkehr zu Lasten des Passwortinhabers bei Internetauktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastverteilung bezüglich eines Vertragsschlusses im Rahmen einer Internetversteigerung ; Beweislastumkehr nach Gefahrkreisen

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433
    Darlegungs- und Beweislast des Internetversteigerers beim Zustandekommen eines Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Beweisbarkeit von Vertragsschlüssen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Käufer nicht der Käufer ist... - eBay-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast bei Internetauktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast bei Internetauktion

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beweislastumkehr nach Gefahrkreisen bei Internet-Auktionen (IBR 2005, 1059)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Magdeburg, 21.10.2003 - 6 O 1721/03

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03
    Die Berufung des Klägers gegen das am 21.10.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (6 O 1721/03) wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06

    Zur Vermutung der Käufereigenschaft bei Kaufvertrag über das

    Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (OLG Köln CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn CR 2002, 393 = MMR 2002, 255; und CR 2004, 218 = MMR 2004, 179; OLG Naumburg OLGR 2005, 105 = OLG-NL 2005, 51; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, Az. 8 O 15/05; Hoffmann NJW 2004, 2569, 2571; und NJW 2005, 2595, 2597; s. in and.
  • AG Bremen, 20.10.2005 - 16 C 168/05

    Rechtsscheinhaftung und Vertragsstrafe für Spaßbieter

    Zwar hat der Teilnehmer einer Internetversteigerung wegen der unzureichenden technischen Sicherheit der Zugangssicherung durch Benutzername und Passwort die Identität seines Vertragspartners zu beweisen ( OLG Naumburg, [Urt. v. 02.02.2004 - 9 U 145/03,] OLG-NL 2005, 51), dies steht jedoch einem hinreichenden Rechtsschein, auf den der Geschäftsverkehr vertrauen darf, nicht entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2016 - L 14/9 U 13/12
    Der im Jahre 1933 geborene Kläger betreibt seit Jahrzehnten ein landwirtschaftliches Unternehmen in H., Ortsteil I ... Er führte in der Vergangenheit mehrfach Klageverfahren gegen die Rechtsvorgängerin der Beklagten betreffend die Veranlagung seines Hofes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung und die Beitragsbemessung (vgl. zuletzt Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen - 9. Senat - vom 20. Oktober 2008 - L 9 U 145/03 -).

    Mit Schriftsatz vom 28. Januar 2005 hat die Beklagte mit Blick auf das beim LSG Niedersachsen-Bremen damals noch anhängige Berufungsverfahren (Az. L 9 U 145/03) die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des LSG beantragt.

    In Bezug auf die Beitragsbescheide für die Veranlagungsjahre 1997, 1998 und 2000 bis 2006 sei darauf hinzuweisen, dass bereits nach der ebenfalls den Kläger dieses Rechtsstreits betreffenden Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 20. Oktober 2008 - L 9 U 145/03 - die Erhebung des Arbeitsbedarfsbeitrags und des Grundbeitrags zulässig sei.

    Dem Senat haben außer den Prozessakten die den Kläger betreffenden Verwaltungsunterlagen der Beklagten sowie die Vorprozessakten des SG Lüneburg/LSG Niedersachsen-Bremen zu den Az: S 2 U 216/00 bzw. L 9 U 145/03 vorgelegen.

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch der 9. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 20. Oktober 2008 - L 9 U 145/03 -, das die Bemessung der Beiträge des Klägers zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung im Jahre 1999 zum Gegenstand hatte, in der Sache keine andere Auffassung vertreten hat.

    Das SG konnte sich für die Beantwortung der zu entscheidenden Rechtsfragen auf zahlreiche Entscheidungen des BSG und das im Vorprozess des Klägers zum Beitragsjahr 1998 ergangene Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 20. Oktober 2008 (L 9 U 145/03) beziehen.

  • LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06

    Haftung für rechtswidrige Äußerungen in Forum durch Haushaltsmitglieder

    Soweit der Verfügungsbeklagte seine abweichende Rechtsauffassung auf zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg (Urteil vom 02.02.2004 - 9 U 145/03) und Köln (Urteil vom 13.01.2006 - 19 U 120/05) stützt, sind diese Entscheidungen bereits im Kern auf den vorliegenden Sachverhalt und die vorliegend zu beurteilende Rechtsfrage nicht übertragbar.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - I-24 U 157/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2046
OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - I-24 U 157/04 (https://dejure.org/2004,2046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2004 - I-24 U 157/04 (https://dejure.org/2004,2046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2004 - I-24 U 157/04 (https://dejure.org/2004,2046)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllen des Rückgabeanspruchs des Vermieters nur durch Schlüsselübergabe und vollständige Räumung der Mietsache durch den Mieter; Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung bis zur Räumung der Mietsache durch den Mieter; Treuwidrigkeit der Zurückweisung des ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 546; ; BGB § 546a; ; BGB § 556; ; BGB § 557 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Annahmeverzug des Vermieters bei Zurückweisung des Rückgabeangebots unvollständig geräumter Mietflächen?

  • ibr-online

    Rücknahme des Mietobjekts verweigert: Annahmeverzug?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 744
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 24 U 157/04
    Ein Vermieter, der ein solches Angebot zurückweist (etwa mit der Begründung, die Räume seien in einem schlechten Erhaltungszustand oder fällige Schönheitsreparaturen noch nicht erledigt), kommt in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Mieter die Räume nicht (mehr) vorenthält und eine Nutzungsentschädigung nicht (mehr) schuldet (vgl. BGH NJW 1983 1049 und 1988, 2665, 2666; Senat MDR 2002, 1244=ZMR 2003, 23 und MDR 2003, 1411=ZMR 2004, 27 jew. m.w.Nachw.).

    Ein Vermieter, der die Rücknahme nicht geräumter Mietflächen ablehnt, gerät deshalb auch nicht in Annahmeverzug (BGH NJW 1983, 1049, 1050 und NJW 1988, 2665; Senat aaO).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01

    Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 24 U 157/04
    Ein Vermieter, der ein solches Angebot zurückweist (etwa mit der Begründung, die Räume seien in einem schlechten Erhaltungszustand oder fällige Schönheitsreparaturen noch nicht erledigt), kommt in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Mieter die Räume nicht (mehr) vorenthält und eine Nutzungsentschädigung nicht (mehr) schuldet (vgl. BGH NJW 1983 1049 und 1988, 2665, 2666; Senat MDR 2002, 1244=ZMR 2003, 23 und MDR 2003, 1411=ZMR 2004, 27 jew. m.w.Nachw.).

    Anders wäre der Fall nur dann zu entscheiden, wenn die Vermieter den Beklagten gebeten hätten, die Sachen (einstweilen) in den Räumen zu lassen, um sie einem potentiellen Mietnachfolger zur Übernahme anbieten zu können (vgl. dazu BGH NJW 1988, 2665 und Senat MDR 2002, 1244=ZMR 2003, 23), oder sonst mit einem Verbleib der Sachen in den Mieträumen einverstanden gewesen wären.

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 24 U 157/04
    Ein Vermieter, der die Rücknahme nicht geräumter Mietflächen ablehnt, gerät deshalb auch nicht in Annahmeverzug (BGH NJW 1983, 1049, 1050 und NJW 1988, 2665; Senat aaO).

    Anders wäre der Fall nur dann zu entscheiden, wenn die Vermieter den Beklagten gebeten hätten, die Sachen (einstweilen) in den Räumen zu lassen, um sie einem potentiellen Mietnachfolger zur Übernahme anbieten zu können (vgl. dazu BGH NJW 1988, 2665 und Senat MDR 2002, 1244=ZMR 2003, 23), oder sonst mit einem Verbleib der Sachen in den Mieträumen einverstanden gewesen wären.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 24 U 49/03

    Vorenthaltung der Mietsache bei nicht vollständiger Räumung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 24 U 157/04
    Ein Vermieter, der ein solches Angebot zurückweist (etwa mit der Begründung, die Räume seien in einem schlechten Erhaltungszustand oder fällige Schönheitsreparaturen noch nicht erledigt), kommt in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Mieter die Räume nicht (mehr) vorenthält und eine Nutzungsentschädigung nicht (mehr) schuldet (vgl. BGH NJW 1983 1049 und 1988, 2665, 2666; Senat MDR 2002, 1244=ZMR 2003, 23 und MDR 2003, 1411=ZMR 2004, 27 jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2009 - 24 U 109/08

    Ansprüche des Vermieters bei Renovierung der Mieträume erst nach Ende der

    Ohne Belang ist, ob sich die Mietsache bei der Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand befindet (vgl. Senat MDR 2005, 744 = OLGR 2005, 105 m. w. Nachw.) und ob der Mieter noch (unselbständigen) Besitz hat, etwa um die Räume in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen und dafür auch (noch) Schlüssel in seinem Besitz hat (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2008, 544; 2001, 200 jew. m. w. N.; ebs. BGH NJW 1987, 2072).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 U 152/05

    Ausschluss des vertraglichen Kündigungsrechts eines Mieters - Ordnungsgemäße

    Der Begriff des "Vorenthaltens" besagt, dass der Mieter die Mietsache nicht zurückgibt und das Unterlassen der Herausgabe dem Willen des Vermieters widerspricht (vgl. BGH NJW 1983, 112; NJW 1984, 1527; Senat MDR 2005, 744 = DWW 2005, 156 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 200/11

    Nutzungsentschädigungsanspruch: Welche Verjährungsfrist?

    Dass sich das Objekt bei der Rückgabe nicht in vertragsgemäßem Zustand befand, ist insoweit unerheblich (vgl. Senat MDR 2005, 744 = OLGR 2005, 105 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 24 U 181/07

    Zur Aktivlegitimation des Untervermieters

    Sie hätten somit die Besitzausübung der Vermieterin, wenn diese die Räume am 14. Juli 2006 übernommen hätte, nur unwesentlich beeinträchtigt (vgl. hierzu auch BGH NJW 1983, 1049 (1050); NJW 1988, 2665; Senat MDR 2005, 744 = DWW 2005, 156 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.12.2004 - 6 W 136/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2412
OLG Celle, 17.12.2004 - 6 W 136/04 (https://dejure.org/2004,2412)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.12.2004 - 6 W 136/04 (https://dejure.org/2004,2412)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Dezember 2004 - 6 W 136/04 (https://dejure.org/2004,2412)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Ausnahme vom Grundsatz rechtlicher Identität von Grundstückseigentümer und Besteller bei Eheleuten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 648 BGB; § 242 BGB
    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Durchbrechung der Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer als Voraussetzung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bei Eheleuten; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Durchbrechung der Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer als Voraussetzung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bei Eheleuten; ...

  • Judicialis

    BGB § 648

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB § 648
    Bauhandwerkersicherungshypothek bei Eheleuten - Erfordernis der Identität von Besteller und Grundstückseigentümer

  • ibr-online

    Voraussetzungen der Bauhandwerkersicherungshypothek

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 648
    Bauhandwerkersicherungshypothek aus Auftrag des Ehemanns auf Grundstück der Ehefrau

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauhandwerkersicherungshypothek bei Beauftragung durch Ehegatten des Eigentümers? (IBR 2005, 87)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 460
  • MDR 2005, 567
  • BauR 2005, 1050
  • BauR 2005, 443 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01

    Bauhandwerkersicherungshypothek - Identität zwischen Besteller und

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2004 - 6 W 136/04
    Deshalb kommt eine Durchbrechung des im Gesetz vorgesehenen Identitätserfordernisses unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nur beim Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, in denen bei bloß formaljuristischer Betrachtung untragbare, den Bauhandwerker unerträglich benachteiligende Ergebnisse erzielt würden (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Frankfurt, MDR 2001, 1405).
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2004 - 6 W 136/04
    Da das zu bebauende Grundstück der Antragsgegnerin allein gehört, wie nunmehr durch die eidesstattliche Versicherung der Anwalts und Notariatssekretärin ####### glaubhaft gemacht ist, fehlt es mithin an der nach dem Gesetzeswortlaut von § 648 BGB erforderlichen rechtlichen Identität (vgl. BGHZ 102, 95 ff.) zwischen Besteller der erbrachten Werkleistung und Eigentümer des Grundstücks, an dem die Vergütungsforderung aus dem Werkvertrag gesichert werden soll.
  • OLG Hamm, 10.09.1981 - 6 U 151/81
    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2004 - 6 W 136/04
    Bei dieser Sachlage ist es dem Bauunternehmer, auch wenn man eine Einsichtnahme in das Grundbuch vor Vertragsschluss nicht für geboten hält (Ingenstau/Korbion-Joussen, a.a.O., Rn. 35; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 256; a. A. etwa OLG Hamm, BauR 1982, 285), jedenfalls zuzumuten, durch Nachfrage bei den Vertragsverhandlungen eine Klarstellung der Verhältnisse herbeizuführen, wenn er den Werkvertrag nur mit einem der Ehegatten schließt.
  • LG Traunstein, 24.02.1982 - 3 S 3687/81
    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2004 - 6 W 136/04
    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, bei Eheleuten müsse sich, weil beiden Ehegatten die bei der Errichtung eines gemeinsamen Familienwohnhauses erbrachten Werkleistungen aus dem nur von einem Ehegatten geschlossenen Vertrag in gleicher Weise zugute kämen, der andere Ehegatte im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Bereich der dinglichen Haftung wie ein Besteller behandeln lassen (vgl. OLG Frankfurt, BauR 2001, 129; LG Traunstein, Urteil v. 24. Februar 1982 - 3 S 3687/81 , zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2000 - 12 U 41/00

    Teil- und Schlußurteil in der Berufung: Einheitliche Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2004 - 6 W 136/04
    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, bei Eheleuten müsse sich, weil beiden Ehegatten die bei der Errichtung eines gemeinsamen Familienwohnhauses erbrachten Werkleistungen aus dem nur von einem Ehegatten geschlossenen Vertrag in gleicher Weise zugute kämen, der andere Ehegatte im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Bereich der dinglichen Haftung wie ein Besteller behandeln lassen (vgl. OLG Frankfurt, BauR 2001, 129; LG Traunstein, Urteil v. 24. Februar 1982 - 3 S 3687/81 , zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 21 W 7/06

    Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek bei fehlender Identität zwischen

    Grundsätzlich kann der Unternehmer die Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB nur verlangen, wenn Besteller und Grundstückseigentümer rechtlich dieselbe Person sind (formale Beurteilung); eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügt in der Regel nicht (BGHZ 102, 95/100; OLG Hamm, BauR 1990, 365; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834 f.; 2003, 576; NJW-RR 2005, 460; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. 2006, § 648 Rdn. Rdn. 3; Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Aufl. 2005, Rdn. 253).

    Allerdings schließt das nicht aus, dass sich der Grundstückseigentümer ausnahmsweise nach § 242 BGB wie ein Besteller behandeln lassen muß, wenn sich sonst wegen der formalen Beurteilung ein untragbares Ergebnis ergäbe (BGHZ 102, 95/102 ff.; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834/835; 2003, 576 f.; NJW-RR 2005, 460/461; Palandt/Sprau, a.a.O.; Pastor in: Werner/Pastor, Rdn. 258).

    Gegen eine solche Auslegung spricht vor allem, dass ansonsten der - mit der Gründung einer GmbH regelmäßig verfolgte und von der Rechtsordnung gebilligte - Zweck, die persönliche Haftung zu beschränken, verfehlt würde (vgl. BGHZ 102, 95/103 f.; OLG Frankfurt/M. MDR 2001, 1405 f.; ähnlich OLG Celle, NJW-RR 2005, 460/461 für zwangsläufige Kenntnis eines Ehegatten beim Bau eines gemeinsamen Hauses).

    Auf die von dem Antragsgegner aufgeworfene (Streit-) Frage, ob der Unternehmer, der eine Leistung auf einem bestellerfremden Grundstück erbringt, durch die Möglichkeit, schon vor Ausführung der Arbeiten eine Sicherheit nach § 648 a BGB zu verlangen, in der Regel ausreichend geschützt ist (bejahend OLG Celle, BauR 2000, 101/102; NJW-RR 2005, 460/461; ablehnend OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; KG, BauR 1999, 921; Pastor: in Werner/Pastor, Rdn. 258, Palandt/Sprau, § 648 Rdn. 3), kommt es danach im Streitfall nicht an.

  • OLG Celle, 05.03.2015 - 13 U 12/15

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung auf Bewilligung einer Vormerkung zur

    Es ist daher mit einem Bruchteil von 1/3 der zu sichernden Forderung anzusetzen (OLG Celle, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 6 W 136/04, juris Rn. 10; Musielak/Heinrich, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2012 - 23 W 27/12

    Anspruch auf Bauhandwerkersicherung gegen den Grundstückseigentümer, der nicht

    Schließlich sind auf § 242 BGB beruhende Ausnahmen von der grundsätzlichen Notwendigkeit der Identität zwischen Auftraggeber und Grundstückseigentümer auch deshalb im Zweifel eher eng zu fassen, weil für den Werkunternehmer regelmäßig die Möglichkeit einer rechtzeitigen Absicherung der Werklohnforderung gegenüber dem Auftragnehmer gemäß § 648a BGB besteht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2004, 6 W 136/04, OLGR 2005, 105; Kniffka/Koeble, a.a.O., 10. Teil, Rn 15 mwN; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 258 mwN in Fn 281/282; Ingenstau/Korbion-Joussen, a.a.O., Anhang 1, Rn 31 mwN).
  • OLG Dresden, 06.11.2007 - 10 W 1212/07

    Eintragung einer Sicherungshypothek am Grundstück des Ehepartners

    b) Nach den Glaubhaftmachungen des Antragstellers (vgl. Anlage AS 5) war Herr ### - der Ehemann der Antragsgegnerin - im Zeitpunkt der Vergabe von Architektenleistungen an den Antragsteller vermögenslos (vgl. zu diesem Kriterium: OLG Celle, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 6 W 136/04, NJW-RR 2005, S. 460 f).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.01.2005 - 22 U 223/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4469
OLG Celle, 06.01.2005 - 22 U 223/01 (https://dejure.org/2005,4469)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.01.2005 - 22 U 223/01 (https://dejure.org/2005,4469)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - 22 U 223/01 (https://dejure.org/2005,4469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die dem Leistungsschuldner durch eine Auftragsänderung des Auftraggebers entstanden sind; Mehrkosten für den Einbau eines stärkeren Getriebes in ein Walzenwindwerk; Ersatz nutzloser Aufwendungen für das ursprünglich vorgesehene ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die dem Leistungsschuldner durch eine Auftragsänderung des Auftraggebers entstanden sind; Mehrkosten für den Einbau eines stärkeren Getriebes in ein Walzenwindwerk; Ersatz nutzloser Aufwendungen für das ursprünglich vorgesehene ...

  • Judicialis

    VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 8 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 2 Nr. 5; VOB/B § 8 Nr. 1
    Änderungsanordnung des Auftraggebers als Änderungskündigung

  • ibr-online

    Änderungs-Anordnung des Auftraggebers als Änderungskündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Änderung der ursprünglichen Leistungsbeschreibung nach Baubeginn entspricht einer Teilkündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Änderungsanordnung des Auftraggebers als Änderungskündigung? (IBR 2005, 134)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 885
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 02.10.2007 - 7 U 1/07

    VOB-Vertrag: Geltendmachung einer Abschlagsforderung nach Erteilung der

    34 Auch dann, wenn der Auftraggeber durch seine Anordnung die vertraglich vorgesehene Leistung so ändert, dass sie durch eine andere ersetzt wird, kann der Auftragnehmer Aufwendungen, die er für die entfallende Leistung bereits hatte, in entsprechender Anwendung des § 8 Nr. 1 VOB/B ersetzt verlangen (vergl. OLGR Celle 2005, 105).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 2 W 54/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8465
OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 2 W 54/04 (https://dejure.org/2004,8465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.11.2004 - 2 W 54/04 (https://dejure.org/2004,8465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. November 2004 - 2 W 54/04 (https://dejure.org/2004,8465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17a Abs 3 S 2 GVG, § 130 SGB 5, § 130a SGB 5, § 51 SGG, § 40 VwGO
    Rechtswegabgrenzung: Klage eines Apothekerverbandes gegen einen Sozialhilfeträger wegen der Abrechnung von Arzneimittellieferungen

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg für eine Klage eines Apothekerverbandes gegen den Sozialhilfeträger wegen der Abrechnung für Lieferungen von auf Kosten des Sozialhilfeträgers verordneter Mittel; Folgen des zivilrechtlichen Charakters einer streitgegenständlichen Vereinbarung zwischen ...

  • Judicialis

    GVG § 17 a III S. 2; ; SGB V § 130; ; SGB V § 130 a; ; SGG § 51; ; VwGO § 40

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg für Klage eines Apothekerverbandes gegen Sozialhilfeträger wegen Abrechnung für Lieferungen von auf Kosten des Sozialhilfeträgers verordneter Mittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1999 - III ZB 15/99

    Zivilrechtsweg für Streitigkeiten über Rahmenvereinbarung zwecks Belieferung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 2 W 54/04
    Dem ist der BGH in seiner Entscheidung NJW 2000, S. 872 gefolgt.

    Da eine solche ausdrückliche Zuweisung fehlt, hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 2000, S. 872 nach Auffassung des erkennenden Senats unverändert Gültigkeit, so dass vorliegend der Rechtsweg zu den Zivilgerichten, nicht aber zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist.

    Ein Grund, von der Entscheidung des BGH, NJW 2000, S. 872 ff. abzuweichen, ist vorliegend nicht erkennbar.

    Es handelt sich deshalb keineswegs um eine Spezialmaterie, über die nur die Verwaltungsgerichte oder die Sozialgerichte entscheiden können (s. hierzu auch BGH in NJW 2000, 872 ff.).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 2 W 54/04
    In einem solchen Fall haben bereits die gemeinsamen Senate der obersten Gerichtshöfe des Bundes mit Beschluss vom 10. April 1986 entschieden: "Für Klagen auf Zulassung zur Belieferung von Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln aufgrund eines Vertrages zwischen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung oder ihren Verbänden mit Leistungserbringern, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben." (BGHZ 97, 312 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.11.2004 - 12 W 101/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14400
OLG Naumburg, 09.11.2004 - 12 W 101/04 (https://dejure.org/2004,14400)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.11.2004 - 12 W 101/04 (https://dejure.org/2004,14400)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. November 2004 - 12 W 101/04 (https://dejure.org/2004,14400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidungen im Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung ausländischer Schuldtitel

  • Judicialis

    AVAG § 3 Abs. 3; ; AVAG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 348 Abs. 3; ; ZPO § 348 a Abs. 2; ; ZPO § 568 Satz 1; ; ZPO § 572 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 572 Abs. 4; ; GVG § 21 g

  • rechtsportal.de

    Verbot der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen im Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 17.05.2002 - 16 W 13/02

    Kein originärer Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach der EuGVVO

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2004 - 12 W 101/04
    Die Rechtsfigur des Einzelrichters beim Landgericht ist im Gegensatz hierzu dadurch gekennzeichnet, dass er an Stelle der Kammer entscheidet und gem. §§ 348 Abs. 3, 348 a Abs. 2 ZPO jeweils die Möglichkeit besteht, deren Zuständigkeit (wieder) herbeizuführen (vgl. OLG Köln, IPRax 2003, 354 mit im Ergebnis zust. Anm. Geimer, a. a. O. 337, 338; Geimer/Schütze, IZVR, 2. Aufl., 2004, Rdn. 44 zu Art. 43 EuGVVO; Thomas/Putzo/Hüßtege, Rdn. 18 zu Art. 43 EuGVVO; Feskorn, NJW 2003, 856, 857; a. A. Zöller-Geimer, Rdn. 1 zu § 13 AVAG im Widerspruch zur vorstehenden Fundstelle).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 41/02

    Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung des einstweiligen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2004 - 12 W 101/04
    Die Regelung bringt den auch auf das Verfahren der Vollstreckbarerklärung ausländischer Schuldtitel anwendbaren allgemeinen Rechtsgrundsatz zum Ausdruck, eine erneute Überprüfung der in der Hauptsache getroffenen Entscheidung im Rahmen von Nebenentscheidungen mit der Gefahr einander widersprechender Ergebnisse zu verhindern, obwohl diese nicht angefochten worden ist (vgl. BGH FamRZ 2003, 1269).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2013 - 2 W 22/13
    Darüber hinaus soll aber auch der Gefahr widersprechender Entscheidungen begegnet werden, die sich unter Umständen dann ergeben kann, wenn das Rechtsmittelgericht im Rahmen der Überprüfung des Kostenausspruchs - inzident - zu einer anderen Bewertung der Hauptsache als das Ausgangsgericht gelangt, die Entscheidung insoweit aber bereits in Rechtskraft erwachsen ist (OLG Naumburg 09.11.2004 12 W 101/04; MüKo/Schulz, ZPO 4. Aufl.: § 99 Rn 1 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.08.2004 - 4Z Sch 13/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13738
BayObLG, 25.08.2004 - 4Z Sch 13/04 (https://dejure.org/2004,13738)
BayObLG, Entscheidung vom 25.08.2004 - 4Z Sch 13/04 (https://dejure.org/2004,13738)
BayObLG, Entscheidung vom 25. August 2004 - 4Z Sch 13/04 (https://dejure.org/2004,13738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Abwendungsbefugnis als vorläufige Sicherungsma; Erklärung eines Schiedsspruchs für vollstreckbar; Voraussetzungen für die Aktivlegitimation in einem Schiedsverfahren; Konsequenzen der Anerkennung oder Vollstreckung des Schiedsspruchs

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1059 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO, § 1063 Abs. 2., 2. Alt. ZPO; § 134 BGB; § 132 InsO; § 57 AktG
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - Vollstreckbarerklärung; - Antragsbefugnis Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - ordre public

  • Judicialis

    ZPO § 1063 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 1064 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 1063 Abs. 3 Satz 3 § 1064 Abs. 2
    Abwendungsbefugnis des Schiedsbeklagten nur gegenüber vorläufiger Sicherungsmaßnahme

  • ibr-online

    Schiedsverfahren - Abwendungsbefugnis gegenüber einer Zwangsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2004, 319
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.01.2008 - III ZB 11/07

    Insolvenzverwalter kann die Einrede der Insolvenzanfechtung im

    Vergleichbar hat ein anderer Senat des Oberlandesgerichts (KG, Urteil vom 1. November 2006 - 26 U 28/06) zu der Frage argumentiert, ob eine Verfahrensaussetzung gemäß § 148 ZPO veranlasst ist, wenn in einem anderen Rechtsstreit die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der im zu entscheidenden Rechtsstreit zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung geltend gemacht wird; allein das Bestehen eines Gegenanspruchs stelle keine Vorgreiflichkeit dar (abweichend in der Begründung, aber zum selben Ergebnis - keine Aussetzung - führend Musielak/Voit, ZPO 5. Aufl. 2007 § 1029 Rn. 24 zu einer ähnlichen Fallgestaltung ; siehe auch BayObLG, Beschluss vom 25. August 2004 - 4 Z Sch 13/04 - juris Rn. 15 = SchiedsVZ 2004, 319 ).
  • KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04
    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 25. August 2004 - 4Z Sch 13/04 - BayObLGR 2005, 105), die in einem vergleichbaren Fall keinen Aufhebungsgrund gesehen hat, beschäftigt sich mit diesem rechtlichen Ansatz schon nicht.
  • OLG Schleswig, 15.05.2008 - 16 Sch 7/07
    Von einer Sicherheitsleistung kann die Vollstreckung nicht abhängig gemacht werden (Stein/Jonas-Schlosser, ZPO, Band 9, 22. Aufl., § 1064 Rn 3; BayObLG SchiedsVZ 2004, 319).
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