Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04, 4 U 146/04 - 28   

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https://dejure.org/2004,3267
OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04, 4 U 146/04 - 28 (https://dejure.org/2004,3267)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.10.2004 - 4 U 146/04, 4 U 146/04 - 28 (https://dejure.org/2004,3267)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 4 U 146/04, 4 U 146/04 - 28 (https://dejure.org/2004,3267)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung des Werkunternehmers: Beratungspflicht hinsichtlich der technischen Eignung eines Werkes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen eine Kachelöfen vertreibende und einbauende Firma; Voraussetzungen für ein Anspruch aus culpa in contrahendo (c.i.c.); Pflicht einer Firma zur Aufklärung über das mit der Verwendung des Werks verbundene Risiko, über die Tauglichkeit des ...

  • Judicialis

    ZPO § 448; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Werkunternehmer - Beratungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen Verletzung der dem Werkunternehmer obliegenden Aufklärungs- und Beratungspflichten - hier: im Zusammenhang mit dem Einbau einer Kachelofenanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beratungs - und Aufklärungspflicht des Werkunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 766
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.11.1986 - X ZR 38/85

    Aufklärungspflicht d. Herst. im industriellen Anlagenbau

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    So werden - abgeleitet aus dem Grundsatz von Treu und Glauben - beim Werkvertrag Aufklärungs- und Beratungspflichten des Unternehmers anerkannt, die den Unternehmer auch ohne ausdrückliche Abrede dazu verpflichten, den Besteller auf das mit der Verwendung des Werks verbundene Risiko oder darüber aufzuklären, ob das bestellte Werk für den vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich ist und den Bedürfnissen des Bestellers entspricht (BGH, Urt. v. 25.11.1986 - X ZR 38/85, NJW-RR 1987, 664; Staudinger/Soergel, BGB, 13. Aufl., § 631 Rdn. 139).

    Schließlich kommt eine Aufklärung umso eher in Betracht, je kleiner der zur sachgerechten Aufklärung erforderliche Aufwand des Unternehmers ist (zur Kasuistik: BGH, NJW-RR 1987, 664; Staudinger/Soergel, aaO., § 631 Rdn. 139; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 78 f. mit umfangreichem Nachweis in FN 147).

  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03

    Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Denn der grundsätzliche Vorrang der werkvertraglichen Sonderregelungen für fahrlässig unrichtige Angaben gilt gerade nicht, wenn der Unternehmer nach Maßgabe der vorskizzierten Kriterien zur Beratung des Bestellers über Eigenschaften der Werkleistung verpflichtet ist (BGH, Urt. v. 16.6.2004 - VIII ZR 303/03, NJW 2004, 2301; Urt. v. 23.7.1997 - VIII ZR 238/96, NJW 1997, 3227; Wolf, WM Sonderbeilage Nr. 2/1998, S. 26; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 101).

    Auf diese Differenzierung kommt es im vorliegenden Fall nicht an, da sich die Rechtsfolgen der Verletzung einer rechtlich selbständigen und einer unselbstständigen Beratungspflicht nur hinsichtlich der Frage der Verjährung unterscheiden, auf die es im vorliegenden Fall nicht ankommt (vgl. BGH, NJW 2004, 2301).

  • BGH, 05.04.1967 - VIII ZR 32/65

    Verkäuferhaftung des Händlers wegen Verletzung einer Belehrungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Vielmehr reicht es aus, wenn der Unternehmer nach Lage der Dinge die Notwendigkeit einer Beratung erkennen muss und er mit der Entgegennahme des Angebots zugleich die Pflicht zur Beratung des Bestellers gewissermaßen konkludent übernimmt (MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 102; vgl. BGHZ 47, 312, 315 f.).
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Denn der grundsätzliche Vorrang der werkvertraglichen Sonderregelungen für fahrlässig unrichtige Angaben gilt gerade nicht, wenn der Unternehmer nach Maßgabe der vorskizzierten Kriterien zur Beratung des Bestellers über Eigenschaften der Werkleistung verpflichtet ist (BGH, Urt. v. 16.6.2004 - VIII ZR 303/03, NJW 2004, 2301; Urt. v. 23.7.1997 - VIII ZR 238/96, NJW 1997, 3227; Wolf, WM Sonderbeilage Nr. 2/1998, S. 26; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 101).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 136/76

    Pflichten der Bank bei finanzierter Unternehmensbeteiligung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Schließlich gilt die Kausalitätsvermutung, wonach es grundsätzlich Sache des sich pflichtwidrig verhaltenden Vertragsteiles ist, darzulegen und zu beweisen, dass der andere Vertragsteil den Vertrag auch bei korrekter Aufklärung in gleicher Weise abgeschlossen hätte (MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO, vor § 275 Rdn. 188; vgl. BGHZ 72, 92, 106; 124, 151, 159; Palandt/Heinrichs, aaO, § 280 Rdn. 39).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Auch hinsichtlich des tenorierten Zahlungsanspruchs ist die Entscheidung des Landgerichts frei von Beanstandungen: Da sich der Kläger als Rechtsfolge aus der Verletzung der Aufklärungspflicht zur Aufhebung des Werkvertrags entschieden hat (vgl. hierzu: BGHZ 69, 53, 56 f.; 111, 75, 82; 114, 87, 94 f.; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 189 mit umf.
  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Auch hinsichtlich des tenorierten Zahlungsanspruchs ist die Entscheidung des Landgerichts frei von Beanstandungen: Da sich der Kläger als Rechtsfolge aus der Verletzung der Aufklärungspflicht zur Aufhebung des Werkvertrags entschieden hat (vgl. hierzu: BGHZ 69, 53, 56 f.; 111, 75, 82; 114, 87, 94 f.; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 189 mit umf.
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Schließlich gilt die Kausalitätsvermutung, wonach es grundsätzlich Sache des sich pflichtwidrig verhaltenden Vertragsteiles ist, darzulegen und zu beweisen, dass der andere Vertragsteil den Vertrag auch bei korrekter Aufklärung in gleicher Weise abgeschlossen hätte (MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO, vor § 275 Rdn. 188; vgl. BGHZ 72, 92, 106; 124, 151, 159; Palandt/Heinrichs, aaO, § 280 Rdn. 39).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89

    Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2004 - 4 U 146/04
    Auch hinsichtlich des tenorierten Zahlungsanspruchs ist die Entscheidung des Landgerichts frei von Beanstandungen: Da sich der Kläger als Rechtsfolge aus der Verletzung der Aufklärungspflicht zur Aufhebung des Werkvertrags entschieden hat (vgl. hierzu: BGHZ 69, 53, 56 f.; 111, 75, 82; 114, 87, 94 f.; MünchKomm(BGB)/Emmerich, aaO., vor § 275 Rdn. 189 mit umf.
  • AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06

    Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines

    Schließlich kommt eine Aufklärung umso eher in Betracht, je kleiner der zur sachgerechten Aufklärung erforderliche Aufwand der Mitarbeiter der KfZ-Werkstatt ist ( BGH, NJW-RR 1987, Seite 664 ; BGH, VersR 1967, Seiten 707 f.; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2005, Seiten 190 ff. = BauR 2005, Seite 766 = BauRB 2005, Seite 104 ).

    Vielmehr reicht es aus, wenn der Unternehmer nach Lage der Dinge die Notwendigkeit einer Beratung erkennen muss und er mit der Entgegennahme des Angebots zugleich die Pflicht zur Beratung des Kunden gewissermaßen konkludent übernimmt ( BGH, BGHZ 47, Seiten 312 ff. ; BGH, VersR 1967, Seiten 707 f.; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2005, Seiten 190 ff. = BauR 2005, Seite 766 = BauRB 2005, Seite 104 ).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3300
OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05 (https://dejure.org/2005,3300)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.02.2005 - 4 W 4/05 (https://dejure.org/2005,3300)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 4 W 4/05 (https://dejure.org/2005,3300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 951 Abs. 1 S. 1 BGB; § 818 Abs. 2 BGB; § 22 Abs. 1 FGG; § 29 Abs. 4 FGG; § 27 Abs. 1 FGG; § 23 Abs. 1 WEG; § 23 Abs. 4 WEG; § 21 Abs. 2 WEG
    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen Wohnungseigentümer; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Instandsetzung einer mangelhaft eingebauten Dämmung; Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruchs für Instandsetzungsmaßnahmen des ...

  • Wolters Kluwer

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen Wohnungseigentümer; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Instandsetzung einer mangelhaft eingebauten Dämmung; Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruchs für Instandsetzungsmaßnahmen des ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur ordnungsgemäßen Beschaffenheit einer Eigentumswohnung (hier: Trittschall) und zum Aufwendungsersatz gegen die Eigentümergemeinschaft; §§ 21 Abs. 3, 4 WEG; 687, 818 Abs. 2, 951 Abs. 1 BGB

  • Judicialis

    WEG § 21; ; BGB § 687 Abs. 1; ; BGB § 951

  • rechtsportal.de

    Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für Instandsetzungsmaßnahmen eines Wohnungseigentümers an Gemeinschaftseigentum und nachträglichen Einbau einer Trittschalldämmung

  • ibr-online

    Trittschalldämmung: Haftung d. Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachträglichen Trittschallschutz selbst bezahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer renoviert Boden - Ob die Eigentümergemeinschaft dafür zahlen muss, hängt vom Standard der Ausstattung ab

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Schallisolierung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Kostenbeteiligung der Gemeinschaft für nachträglichen Trittschallschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 379 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01

    Wohnungseigentum: Maßgebliche DIN-Normen bei Veränderungen des Oberbodenbelags

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Das gilt auch dann, wenn unterstellt wird, dass der Trockenestrich zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 598; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Frankfurt NZM 2005, 68, 69).

    Im Gegenteil können allenfalls die Wohnungseigentümer denjenigen Sondereigentümer auf Mängelbeseitigungen in Anspruch nehmen, der nachträglich Veränderungen des Oberbodenbelages vornehmen lässt, die nicht dem zum Zeitpunkt der Vornahme der Arbeiten für den Trittschallschutz geltenden DIN-Normen entsprechen (vgl. OLG Frankfurt NZM 2005, 68).

  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93

    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Der Senat teilt die von den Antragsgegnern angeführte Auffassung des OLG Stuttgart (vgl. NJW-RR 1994, 1497), dass den Erwerbern von Wohnungseigentum anheim gestellt werden kann, ob und in welchem Umfang sie eine Sanierung in den von ihnen erworbenen Altbauwohnungen wünschen.
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Das gilt auch dann, wenn unterstellt wird, dass der Trockenestrich zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 598; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Frankfurt NZM 2005, 68, 69).
  • OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 50/03

    Anspruch auf Zahlung restlichen Architektenhonorars; Mangelnde Prüfbarkeit von

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, die anwaltlich vertretene Partei auf die Möglichkeit der Beantragung einer Erklärungsfrist hinzuweisen (vgl. OLG Celle, Urt. vom 13.11.2004 - 14 U 50/03).
  • GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91

    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Bei der Aufteilung von Altbauten in Eigentumswohnungen im Jahr 1984 bestand keine Verpflichtung, den Schallschutz auf den neuesten Stand zu bringen (vgl. gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, NJW 1992, 3290).
  • OLG Celle, 20.12.2001 - 4 W 286/01

    Wohnungseigentum; Erstattungsanspruch; Notgeschäftsführung; Eilbedürftigkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Mit Recht hat das Landgericht angenommen, dass ein Anspruch des Antragstellers auf Kostenerstattung gegenüber den Antragsgegnern nicht in Betracht kommt, weil der Antragsteller vor der Durchführung der von ihm behaupteten Instandsetzungsarbeiten an dem Trockenestrich einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG nicht herbeigeführt hat und weil auch die Voraussetzungen einer Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG nicht vorliegen (vgl. auch Senat OLGR Celle 2002, 94).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZB 60/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis aufgrund nicht

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Dem Antragsteller ist nämlich sein durch die eidesstattliche Versicherung des Dr. G. N. vom 31. Januar 2005 glaubhaft gemachter Vortrag nicht zu widerlegen, dass die Postsendung, für deren eilige Beförderung wegen des erst auf den 3. Januar 2005 notierten Fristablauf eigentlich keine Veranlassung bestand, gleichwohl mit der Beschwerdeschrift am 30. Dezember 2004 zwischen 18 und 19 Uhr in H. in einen Briefkasten mit Spätleerung (22 Uhr) eingeworfen worden sein soll, so dass nach den maßgeblichen (vgl. BGH NJW 2003, 3712) normalen Postlaufzeiten mit dem Eingang der Sendung bei dem Oberlandesgericht Celle am Folgetage zu rechnen war.
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 3 Wx 120/01

    Wohnungseigentum - Austausch des Bodenbelags - Trittschallbelästigung -

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Das gilt auch dann, wenn unterstellt wird, dass der Trockenestrich zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 598; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Frankfurt NZM 2005, 68, 69).
  • OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht mit Rücksicht auf die von dem Antragsteller zitierte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 21. März 2002 (vgl. ZMR 2002, 618) geboten.
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Hierbei ist auszugehen vom Ausstattungsstandard der Anlage im Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum (z.B. OLG Celle OLG-Report 2005, 190).

    Insbesondere sind die technischen Standards im Errichtungszeitpunkt ein wichtiges Kriterium für die einzuhaltenden Trittschallschutzgrenzwerte (OLG Celle OLG-Report 2005, 190; OLG Frankfurt NZM 2006, 903; Hogenschurz MDR 2003, 201/203).

  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei

    Soweit es in der älteren obergerichtlichen Rechtsprechung, die vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2015 - V ZR 246/14 ergangen ist, im Rahmen eines Bereicherungsanspruchs aus §§ 951, 812 ff. BGB als ausreichend angesehen wurde, dass die Aufwendungen, für die der klagende Wohnungseigentümer Ersatz verlangt, für den Geschäftsherrn "später" unausweichlich sowieso angefallen wären (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05, ZMR 2007, 129, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris) oder die durchgeführten Arbeiten und der dafür entstandene Aufwand objektiv notwendig waren und die Wohnungseigentümergemeinschaft deshalb einen eigenen Aufwand in entsprechender Höhe erspart hat (OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2005 - 4 W 4/05, Rn. 22, zitiert nach juris), ist dies durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt.
  • OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer durch

    Ergänzend können in diesem Zusammenhang technische Regelungen, insbesondere die maßgeblichen DIN-Normen zur Bestimmung des maßgeblichen Schutzniveaus herangezogen werden (OLG Celle OLG Report 2005, 190;OLG München NZM 2008, 133).
  • LG München I, 06.06.2011 - 36 S 18712/10

    Wohnungseigentum: Pflicht zur nachträglicher Verbesserung des Schallschutzes

    Hierbei ist auszugehen vom Ausstattungsstandard im Zeitpunkt der Begründung vom Wohnungseigentum (zum Beispiel OLG Celle, OLG-Report 2005, 190).

    Insbesondere sind die technischen Standards im Errichtungszeitpunkt ein wichtiges Kriterium für die einzuhaltenden Trittschallschutzgrenzwerte (OLG Celle, OLG-Report 2005, 190; OLG Frankfurt NZM 2006, 903).

  • KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05

    Wohnungseigentumsrecht: Kostenpflicht und Beteiligteneigenschaft des Verwalters

    Dem Verwalter in einem Wohngeldverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zwischen den nach § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG beteiligten Wohnungseigentümern, in dem er nur diese vertritt und nicht selbst Beteiligter ist, dürfen nicht die Mehrkosten auferlegt werden (unter Aufgabe von KG NZM 2005, 462), weil es an einem Verfahrensrechtsverhältnis fehlt (vgl. Drasdo, NJW-Spezial 2005, 245).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.04.2003 - 22 U 196/02   

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https://dejure.org/2003,5510
OLG Köln, 01.04.2003 - 22 U 196/02 (https://dejure.org/2003,5510)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.04.2003 - 22 U 196/02 (https://dejure.org/2003,5510)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. April 2003 - 22 U 196/02 (https://dejure.org/2003,5510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 203/91

    Kurze Verjährung für Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung einer zur Probe

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2003 - 22 U 196/02
    Danach ist unter anderem das der Berufungsschrift beigefügte Urteil des erstinstanzlichen Gerichts zur Auslegung dieser Berufungsschrift heranzuziehen (vgl. z. B. BGH NJW 92, 2413 - l. Sp.; 99, 1554 f).

    Deshalb war es im Streitfall nicht nur aus Kostengründen (vgl. BGH NJW 92, 2413 - r. Sp. -), sondern der Sache selbst wegen allein sinnvoll, daß beide Beklagten gegen das landgerichtliche Urteil Berufung einlegten, um eine Abweisung der Klage insgesamt, also gegen beide Beklagten zu erreichen.

  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2003 - 22 U 196/02
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. BGH NJW 1993, 2943, 2944 l. Sp.; 96, 320; 99, 1554 f).

    Danach ist unter anderem das der Berufungsschrift beigefügte Urteil des erstinstanzlichen Gerichts zur Auslegung dieser Berufungsschrift heranzuziehen (vgl. z. B. BGH NJW 92, 2413 - l. Sp.; 99, 1554 f).

  • BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93

    Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2003 - 22 U 196/02
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. BGH NJW 1993, 2943, 2944 l. Sp.; 96, 320; 99, 1554 f).
  • BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95

    Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2003 - 22 U 196/02
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. BGH NJW 1993, 2943, 2944 l. Sp.; 96, 320; 99, 1554 f).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 03.11.2004 - 1 Ss 231/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13527
OLG Jena, 03.11.2004 - 1 Ss 231/04 (https://dejure.org/2004,13527)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.11.2004 - 1 Ss 231/04 (https://dejure.org/2004,13527)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. November 2004 - 1 Ss 231/04 (https://dejure.org/2004,13527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandlung gegen die Thüringer Verordnung über die Fütterung und Kirrung von Wild; Vorlage geringer Mengen Futtermittel außerhalb der Notzeit

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Jagd - Wild

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 89
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