Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 10 WF 3403/04   

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OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 10 WF 3403/04 (https://dejure.org/2004,2561)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.10.2004 - 10 WF 3403/04 (https://dejure.org/2004,2561)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 10 WF 3403/04 (https://dejure.org/2004,2561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussprechen der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts bei Anwendbarkeit des Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG); Erstattung von Reisekosten des Anwalts sowohl durch den Gegner ...

  • Anwaltsblatt

    § 121 ZPO, § 46 RVG

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3; ; RVG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3; RVG § 46
    Erstattung von Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts bei Anwendbarkeit des RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 687
  • MDR 2005, 539
  • AnwBl 2005, 295
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Ein Teil meint, eine Nachfrage sei nicht erforderlich, weil es seiner Einwilligung nicht bedürfe (OLG Hamm MDR 2001, 832 und FamRZ 2004, 708, 709; OLG Celle MDR 2000, 1038, 1039; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106 und NJW 2005, 687; OLG Naumburg OLGReport 2002, 310; KG NJW-RR 2005, 924; Hartung, in: Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl. § 46 Rdn. 29; Musielak/ Fischer, ZPO 4. Aufl. § 121 Rdn. 18).
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (vgl. dazu OLG Nürnberg 6. Oktober 2004 - 10 WF 3403/04 - NJW 2005, 687).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Im Hinblick auf die Änderungen mit Inkrafttreten des RVG am 01.07.2004 (§ 46 RVG hat die Einschränkung des § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO nicht übernommen, § 121 Abs. 3 ZPO ist allerdings unverändert geblieben) und die - von der im hiesigen Bezirk bislang üblichen Praxis der Beiordnung auswärtiger Rechtsanwälte "zu den Bedingungen eines am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts" - abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (NJW 2005, 687) erscheine eine Grundsatzentscheidung des Senats, ggf. auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur weiteren Klärung dieser eine Vielzahl von PKH-Verfahren betreffenden Rechtsfrage geboten.

    Der Senat ist allerdings, anders als das OLG Hamm (NJOZ 2005, 767; NJW 2005, 1724) und wohl auch das OLG Nürnberg (NJW 2005, 687), der Auffassung, dass in einem solchen Fall keine uneingeschränkte Beiordnung auszusprechen ist auf der Basis einer bei der Entscheidung über die Beiordnung des Rechtsanwalts zu treffenden Prognose der voraussichtlichen Reisekosten.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 11 Ta 126/05

    Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts

    Mit Schriftsatz vom 08.04.2005, bei Gericht eingegangen am 11.04.2005, hat er darum gebeten, den Schriftsatz vom 10.03.2005 als Beschwerde gegen den Prozesskostenhilfebeschluss zu betrachten und auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg (Beschl. vom 06.10.2004 - 10 WF 3403/04 -) verwiesen.

    e) Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des OLG Nürnberg (Beschl. vom 06.10.2004 - 10 WF 3403/04 -, Anwaltsblatt, 2005, 295; Bl. 24 d.A.) beruft, ergibt sich hieraus nichts anderes.

  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort

    Deswegen könne jener, auch wenn er nicht damit einverstanden sei, nur zu den Bedingungen eines zugelassenen Rechtsanwalts beigeordnet werden (Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 121 Rdnr. 13 m. w. N.; OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Hamm AGS 2005, 71 und NJW 2005, 1724; OLG Köln MDR 2005, 1130; OLG Düsseldorf AGS 2005, 513; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2005 - 5 WF 190/05

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Soweit das Amtsgericht ausgeführt hat, gemäß § 121 Abs. 3 ZPO komme nur die Beiordnung mit der angefochtenen Maßgabe in Betracht, ist diese Auslegung der Vorschrift zu eng, denn bei der Frage, ob durch die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts Mehrkosten im Sinne von § 121 Abs. 3 ZPO entstehen, ist auch im Wege einer Gesamtbetrachtung zu prüfen, ob neben einem Prozessbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts zusätzlich ein Verkehrsanwalt gemäß § 121 Abs. 4 ZPO am Wohnort des Antragsgegners beizuordnen wäre (BGH, NJW 2004, 2749, 2750, OLG Hamm 5 WF 66/05, NJW 2005, 1724 f., und 6 WF 269/04, MDR 2005, 538, OLG Nürnberg MDR 2005, 539 f, OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2005, 567, OLG Karlsruhe, NJW 2005, 2718 f.).

    Es kann deswegen hier dahingestellt bleiben, ob eine Beiordnung mit der vorgenannten Einschränkung - eventuell sogar ohne vorherige Rückfrage - erfolgen könnte (so OLG Karlsruhe, NJW 2005, 2718 f., Rechtsbeschwerde zum BGH ist eingelegt, Az. II ZA 12/05) oder die Beachtung des § 121 Abs. 3 ZPO im so verstandenen Sinne einer späteren Vergleichsberechnung im Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten bleiben soll, wofür die Neuregelung des § 46 RVG spricht (vgl. OLG Hamm, MDR 2005, 538, OLG Nürnberg MDR 2005, 539 f.) und der § 48 RVG nicht entgegensteht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AS 2113/11
    Ein Teil meint, eine Nachfrage sei nicht erforderlich, weil es seiner Einwilligung nicht bedürfe (OLG Hamm MDR 2001, 832 und FamRZ 2004, 708, 709; OLG Celle MDR 2000, 1038, 1039; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106 und NJW 2005, 687; OLG Naumburg OLGReport 2002, 310; KG NJW-RR 2005, 924; Hartung, in: Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl. § 46 Rdn. 29; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 121 Rdn. 18).

    Der Einwand, es gebe auch Fälle, in denen die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts das Mehrkostenverbot nicht berühre (vgl OLG Düsseldorf Rpfleger 2004, 709, 710; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 10 WF 3403/04 = NJW 2005, 687-688), greift nicht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AL 2113/11

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Beschränkung gemäß Mehrkostenverbot

    Ein Teil meint, eine Nachfrage sei nicht erforderlich, weil es seiner Einwilligung nicht bedürfe (OLG Hamm MDR 2001, 832 und FamRZ 2004, 708, 709; OLG Celle MDR 2000, 1038, 1039; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106 und NJW 2005, 687; OLG Naumburg OLGReport 2002, 310; KG NJW-RR 2005, 924; Hartung, in: Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl. § 46 Rdn. 29; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 121 Rdn. 18).

    Der Einwand, es gebe auch Fälle, in denen die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts das Mehrkostenverbot nicht berühre (vgl OLG Düsseldorf Rpfleger 2004, 709, 710; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 10 WF 3403/04 = NJW 2005, 687-688), greift nicht.

  • OLG Nürnberg, 02.08.2007 - 9 WF 918/07

    Zur Beschränkung der Erstattungsfähigkeit von Kosten für einen nicht im Bezirk

    Das Oberlandesgericht Nürnberg geht davon aus, dass § 121 Abs. 3 ZPO der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts nicht entgegensteht, wenn dadurch ein Verkehrsanwalt eingespart werden kann oder die Kosten, die der Partei zu Informationsgesprächen mit einem beim Prozessgericht zugelassenen Anwalt erwachsen, ähnlich hoch wären (OLG Nürnberg NJW 2005, 687).
  • OLG Dresden, 28.09.2006 - 23 WF 646/06

    Ablehnung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 3 ZPO

    Diese Vorschrift verlangt grundsätzlich auch nach dem Wegfall des Lokalisierungsgebots durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 17.12.1999 (BGBl. I, S. 2448) weiterhin Gültigkeit (herrschende Meinung, vgl. nur Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 2005; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Düsseldorf RPfleger 2004, 709; KG FamRZ 2005, 2006; OLG Köln MDR 2005, 1130; OLG Hamm FamRZ 2006, 350; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2005 - 5 WF 190/05 - (zitiert nach juris); Musielak-Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 121 Rdn.18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 121 Rdn.58 jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 18.11.2005 - 18 Ta 269/05

    Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

  • LAG München, 07.09.2009 - 8 Ta 272/09

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

  • LAG München, 05.09.2007 - 11 Ta 286/07

    Beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts bei der Prozesskostenhilfe

  • OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08

    Einschränkung der zu erstattenden Anwaltskosten bei Beiordnung eines auswärtigen

  • LAG München, 13.06.2006 - 11 Ta 186/06

    Reisekostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2009 - 3 Ta 656/09

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

  • OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05

    Umfang der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 3 Ta 359/10

    Mehrkostenverbot bei der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts;

  • LAG Hamburg, 23.04.2010 - 4 Ta 7/10

    Reisekosten des Prozessbevollmächtigten

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2010 - 3 Ta 382/10

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; konkludentes Einverständnis mit einer

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.11.2004 - 8 W 262/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10335
OLG Hamburg, 23.11.2004 - 8 W 262/04 (https://dejure.org/2004,10335)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2004 - 8 W 262/04 (https://dejure.org/2004,10335)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2004 - 8 W 262/04 (https://dejure.org/2004,10335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernissse an die Entstehung der Gebühr nach §§ 31 Abs. 1 S. 1, 61 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 37 Nr. 7 § 61; ZPO § 544 Abs. 1
    Anwaltsgebühren für Vertretung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1018
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Voraussetzungen des Entstehens einer

    7 a) Allein die Entgegennahme der Berufungsschrift und deren Weiterleitung an die Partei reicht hierfür nicht aus, da diese Tätigkeiten gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 9 RVG noch zum ersten Rechtszug gehören und durch die dort entstandenen Anwaltsgebühren abgegolten sind (Senatsbeschluss vom 03.04.2008 - 11 W 1133/08; OLG Hamburg MDR 2005, 1018; Hansens, RVGreport 2005, 315; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, a.a.O. , § 19 Rn. 95, 100, 101).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines vor dem BGH nicht postulationsfähigen

    So lehnt die Rechtsprechung der Obergerichte den Anfall, zumindest aber die Erstattungsfähigkeit einer Ratsgebühr ab, wenn nicht wenigstens die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels überprüft wurden (OLG Stuttgart/Senat MDR 1982, 412; OLG Köln JurBüro 1986, 1035; OLG Schleswig SchlHA 1989, 130; OLG Karlsruhe AnwBl 1996, 412; KG Berlin AnwBl 1998, 103; OLG Hamm AnwBl 2001, 371; OLG Hamburg AGS 2005, 388; OLG Brandenburg MDR 2006, 1259), wofür aber der Gesetzgeber den Gebührentatbestand nach Nr. 2200 RVG-VV a. F. bzw. Nr. 2100 RVG-VV n. F. vorgesehen hat.
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06

    Anwaltsgebühr: Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Berufung der Gegenseite; mit den

    Auch eine Stellungnahme des Anwalts gegenüber seiner Partei zur prozessualen Situation im Berufungsverfahren (OLG Hamburg, MDR 2005, 1018) und eine (unaufgeforderte) Stellungnahme des Anwalts gegenüber seiner Partei zur Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (BGH aaO.) ist vielfach noch der Tätigkeit im ersten Rechtszug zuzurechnen.
  • OLG Köln, 21.09.2012 - 17 W 155/12

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

    Der Senat teilt in dieser Frage die noch zur Vorschrift des § 37 Nr. 7 BRAGO vertretene Auffassung des OLG Hamburg (Beschl. v. 23.11.2004 - 8 W 262/04 - = MDR 2005, 1018, 1019), wonach die Partei bereits im Rahmen der im Berufungsrechtszug angefallenen Gebühren von ihrem Prozessbevollmächtigten eine Stellungnahme zum weiteren Verfahren und Vorgehen erwarten kann, ohne dass hierdurch ein neuer Gebührentatbestand erfüllt wird.
  • OLG Köln, 30.12.2013 - 17 W 179/13

    Vergütung eines nicht am BGH (BGH) zugelassenen Rechtsanwalts für eine sinnvolle

    Der Senat teilt in dieser Frage die noch zur Vorschrift des § 37 Nr. 7 BRAGO vertretene Auffassung des OLG Hamburg (Beschl. v. 23.11.2004 - 8 W 262/04 - = MDR 2005, 1018, 1019), wonach die Partei bereits im Rahmen der im Berufungsrechtszug angefallenen Gebühren von ihrem Prozessbevollmächtigten eine Stellungnahme zum weiteren Verfahren und Vorgehen erwarten kann, ohne dass hierdurch ein neuer Gebührentatbestand erfüllt wird.
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 18 WF 207/08

    Anwaltskosten des Rechtsmittelgegners bei Zurücknahme der Berufung

    Eine Stellungnahme zu einem Fristverlängerungsgesuch der Gegenseite im Rechtsmittelverfahren wird von der Rechtsprechung ebenfalls in der Regel noch dem ersten Rechtszug zugerechnet (vgl. OLG Köln OLGR 1998, 150; OLG Hamburg OLGR 2002, 163. Auch eine Stellungnahme des Anwalts gegenüber seiner Partei zur prozessualen Situation im Berufungsverfahren (OLG Hamburg MDR 2005, 1018 ) oder eine (unaufgeforderte) Stellungnahme des Anwalts gegenüber seiner Partei zur Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (BGH aaO.) ist vielfach noch der Tätigkeit im ersten Rechtszug zuzurechnen.
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Rechtsprechung
   KG, 11.01.2005 - 7 U 87/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10354
KG, 11.01.2005 - 7 U 87/04 (https://dejure.org/2005,10354)
KG, Entscheidung vom 11.01.2005 - 7 U 87/04 (https://dejure.org/2005,10354)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 7 U 87/04 (https://dejure.org/2005,10354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Handlung des Verwalters eines Objekts für seinen Auftraggeber; Ausführung der Tätigkeit eines Hausverwalters im eigenen Interesse; Bestellung einer Lieferung im Namen eines Hauseigentümers durch einen dieses Haus betreuenden Hausverwalters

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 164 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 433

  • rechtsportal.de

    BGB § 164 Abs. 1 Satz 2; BGB § 433
    Zahlungsanspruch gegen Hausverwaltung als Empfänger der Rechnung über Heizöllieferung für verwaltetes Gebäude?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretung der Hauseigentümergemeinschaft durch den Hausverwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02

    Anzeige der Übernahme der Hausverwaltung mit Änderung des Rechnungsversands kein

    Auszug aus KG, 11.01.2005 - 7 U 87/04
    Der Verwalter eines Objektes handelt regelmäßig für seinen Auftraggeber; ein eigenes Verpflichtungsinteresse ist ihm fremd (KG MDR 2004, 988), es sei denn, das Geschäft betrifft unmittelbar seine eigene berufliche Tätigkeit (z. B. Beschaffung von Büromaterial).

    So bedeutet nach allgemeiner Ansicht die Aufforderung des Hausverwalters an Versorgungsbetriebe, die Rechnung nunmehr unmittelbar an ihn zu senden, gerade nicht eine Veränderung der zuvor begründeten rechtlichen Beziehungen, sondern nur, dass bei unveränderter Aufrechterhaltung der ursprünglichen Vertragsbeziehungen die mit der Bezahlung verbundenen Maßnahmen durch den Verwalter im Namen und im Auftrag des Hauseigentümers erledigt werden (KG MDR 2004, 988 m. w. N.).

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03

    Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter

    Auszug aus KG, 11.01.2005 - 7 U 87/04
    Diese Rechtsprechung hat nunmehr auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03 - ) bestätigt und sogar klargestellt, dass dies unabhängig von dem Umfang der vergebenen Arbeiten gelte.
  • KG, 12.12.1995 - 7 U 5280/95

    Handeln des Hausverwalters in eigenem oder fremden Namen bei größeren

    Auszug aus KG, 11.01.2005 - 7 U 87/04
    Bei einem durch die Hausverwaltung ohne ausdrückliche Benennung der Hauseigentümer erteilten Werkvertrag ist deshalb anerkannt, dass der Hausverwalter die Willenserklärung nicht im eigenen Namen, sondern im Namen der Hauseigentümer abgibt (KG MDR 1996, 582).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 U 467/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21234
OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 U 467/03 (https://dejure.org/2004,21234)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.10.2004 - 1 U 467/03 (https://dejure.org/2004,21234)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 1 U 467/03 (https://dejure.org/2004,21234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157 § 271 Abs. 1
    Fehlende Angaben zu Lieferfristen im Falle hochwertiger gebrauchter EDV-Prozessoren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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