Weitere Entscheidungen unten: KG, 07.02.2005 | OLG Bamberg, 22.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.03.2005 - 25 WF 45/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6488
OLG Köln, 24.03.2005 - 25 WF 45/05 (https://dejure.org/2005,6488)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2005 - 25 WF 45/05 (https://dejure.org/2005,6488)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05 (https://dejure.org/2005,6488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes des Verfahrens; Grundlagen für die Bemessung des Gegenstandswertes für das Zwangsgeldfestsetzungsverfahren; Kriterien für die Bewertung der Interessen des Gläubiger an der Vornahme der Handlung

  • Judicialis

    BRAGO § 57 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 888

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 57 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 888
    Gegenstandswert des Zwangsgeldverfahrens bei lastenfreier Umschreibung grundschuldbelasteter Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02

    Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2005 - 25 WF 45/05
    Während nach der einen Auffassung das Interesse des Gläubigers in der Regel dem der Hauptsache entspricht (so u.a. OLG Nürnberg Rpfleger 1963, 218; KG JurBüro 1973, 150; wohl auch BayObLG NZM 2002, 489, 491; Zöller/Herget a.a.O.; Schuschke/Walker a.a.O.; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann a.a.O.; Thomas/Putzo a.a.O.; Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl. § 888 ZPO Rn 17; Hillach/Rohs a.a.O.; Anders/Gehle/Kunze a.a.O.), ist nach der anderen Meinung nur ein Bruchteil des Wertes der Hauptsache anzusetzen (vgl. Schneider/Herget a.a.O. Rn 3511; Stein/Jonas/Roth a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21

    Rechtsfolgen fehlender Signatur unter Beschwerdeschrift

    Maßgeblich ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG der Wert des Interesses, den die Löschung der Daten bei der SCHUFA Holding AG für den Gläubiger hatte (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 W 34/14, NJOZ 2014, 1943; OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, NJOZ 2005, 2277, 2278).
  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 32/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    Er richtet sich entgegen der Auffassung des Landgerichts in dem Nichtabhilfebeschluss vom 3. April 2009 nicht nach der Höhe des beantragten oder festgesetzten bzw. festzusetzenden Zwangsgeldes (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. April 2007 - 2 W 39/07, OLGR Celle 2007, 876, zitiert nach juris, Tz. 13. OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, OLGR Köln 2005, 259, zitiert nach juris, Tz. 5 - jeweils zu § 888 ZPO - .

    Während nach der einen Auffassung das Interesse des Gläubigers in der Regel dem der Hauptsache entspricht (vgl. Gerold/Schmidt/MüllerRabe, a. a. O., § 25 Rdn. 13. AnwKRVG/Wolf, a. a. O., § 25 Rdn. 17. Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rdn. 115. zu § 888 ZPO: OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, OLGR Köln 2005, 259, zitiert nach juris, Tz. 6 sowie OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 71/07, OLGR Celle 2008, 91), soll nach anderer Ansicht im Regelfall nur ein Bruchteil des Wertes der Hauptsache anzusetzen sein, wobei überwiegend eine Spanne von 1/5 bis 1/3 vertreten wird (vgl. Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 40 Rdn. 62. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 1991 - 4 W 72/91, WRP 1992, 198 (1/5 - 1/3).

  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 33/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    Er richtet sich entgegen der Auffassung des Landgerichts in dem Nichtabhilfebeschluss vom 3. April 2009 nicht nach der Höhe des beantragten oder festgesetzten bzw. festzusetzenden Zwangsgeldes (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. April 2007 - 2 W 39/07, OLGR Celle 2007, 876, zitiert nach juris, Tz. 13. OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, OLGR Köln 2005, 259, zitiert nach juris, Tz. 5 - jeweils zu § 888 ZPO - .

    Während nach der einen Auffassung das Interesse des Gläubigers in der Regel dem der Hauptsache entspricht (vgl. Gerold/Schmidt/MüllerRabe, a. a. O., § 25 Rdn. 13. AnwKRVG/Wolf, a. a. O., § 25 Rdn. 17. Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rdn. 115. zu § 888 ZPO: OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, OLGR Köln 2005, 259, zitiert nach juris, Tz. 6 sowie OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 71/07, OLGR Celle 2008, 91), soll nach anderer Ansicht im Regelfall nur ein Bruchteil des Wertes der Hauptsache anzusetzen sein, wobei überwiegend eine Spanne von 1/5 bis 1/3 vertreten wird (vgl. Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 40 Rdn. 62. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 1991 - 4 W 72/91, WRP 1992, 198 (1/5 - 1/3).

  • OLG Naumburg, 21.07.2014 - 10 W 34/14

    Zwangsgeldantrag zur Erwirkung einer nicht vertretbaren Handlung:

    Teilweise wird in der Literatur und Rechtsprechung insoweit vertreten, der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in der Vollstreckung richte sich nur nach einem Bruchteil des Wertes der Hauptsache (vgl. Zöller-Herget, 30. Aufl., § 3, Rn 16, Stichwort: "Ordnungs- und Zwangsmittelfestsetzung"; § 888, Rn 20), teilweise, so auch vom Senat, wird - trotz der nicht selten begrenzten Wirkung des Zwangsverfahrens - dem Wortlaut von § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG folgend die Auffassung vertreten, maßgeblich sei das ungeteilte Erfüllungsinteresse des Gläubigers an der titulierten Verpflichtung, deren Erfüllung erwirkt werden soll (OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2005, Aktenzeichen: 25 WF 45/05, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 11.10.2011 - 5 W 211/11

    Zwangsgeldverfahren: Streitwert bei Durchsetzung des Auskunftsanspruchs einer

    Dieser Ansicht ist auch die überwiegende Rechtsprechung und Kommentarliteratur (OLG Köln, OLGR 2005, 259; OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 75; Herget in: Zöller, ZPO, 28.Aufl., § 3 Rdn. 16 "Ordnungs- und Zwangsmittelfestsetzung", Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 29.Aufl., § 3 Rdn. 188, Hartmann, KostG, 38.Aufl., § 25 RVG Rdn. 11).
  • LAG Hamm, 05.10.2007 - 10 Ta 245/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zwangsvollstreckung eines

    Auch die Schwere, die Anzahl der Unterlassungsverstöße und die Vorwerfbarkeit müssen bei der Wertfestsetzung Berücksichtigung finden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.11.1999 - MDR 2000, 229; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2003 - OLGR 2004, 121; OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2005 - OLGR 2005, 259).
  • LAG Hamburg, 20.01.2015 - 5 Ta 1/13

    Gegenstandswert eines Ordnungsgeldantrages

    "Während nach der einen Auffassung das Interesse des Gläubigers in der Regel dem der Hauptsache entspricht (vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., § 25 Rdn. 13; AnwK-RVG/Wolf, a. a. O., § 25 Rdn. 17; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rdn. 115; zu § 888 ZPO: OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, OLGR Köln 2005, 259, zitiert nach juris, Tz. 6 sowie OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 71/07, OLGR Celle 2008, 91), soll nach anderer Ansicht im Regelfall nur ein Bruchteil des Wertes der Hauptsache anzusetzen sein, wobei überwiegend eine Spanne von 1/5 bis 1/3 vertreten wird (vgl. Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 40 Rdn. 62; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 1991 - 4 W 72/91, WRP 1992, 198 (1/5 - 1/3); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschlüsse vom 30. Juni 1993 - 3 W 110/93, WRP 1994, 42 (1/5) und 11. Mai 1982 - 3 W 53/82, WRP 1982, 592 (1/5); OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Dezember 1981 - 2 W 48/81, WRP 1982, 432, 433 (1/10 aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles); einen Überblick über die OLG-Rspr. bietet Harte/Henning/Retzer, a. a. O., § 12 Rdn. 887 f.).
  • OLG Hamm, 15.04.2011 - 5 W 27/11

    Gegenstandswert der Vollstreckung der Erwirkung einer Handlung, Duldung oder

    Nach Auffassung des Senats entspricht das Interesse der Gläubigerin an der Vornahme der Handlung vorliegend dem der Hauptsache (vgl. Herget in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 3, Rn. 16, Stichwort "Ordnungs- und Zwangsmittelfestsetzung"; OLG Köln NJOZ 2005, 2277).
  • LG Flensburg, 11.03.2020 - 6 HKO 18/19

    Gegenstandswert eines Ordnungsgeldverfahrens zur Vollstreckung eines

    Nach anderer Auffassung entspricht der Wert der zu erwirkenden Unterlassung dem Hauptsachewert (OLG Hamm, Beschluss vom 14.03.2017, 4 W 34/16, Rn. 25, juris; OLG München, Beschluss vom 03.06.2015, 29 W 885/15, Rn. 7, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2015, 14 W 85/15, beck-online; OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2005, 25 WF 45/05, Rn. 6, juris; für den Antrag auf Androhung des Ordnungsgeldes: OLG Hamm, Beschluss vom 21.5.2015, 4 W 77/14 beck-online).
  • LG Bonn, 14.12.2017 - 12 O 16/16

    Festsetzen des Gegenstandswerts nach dem Wert der zu erwirkenden Handlung für den

    Der Streitwert war mithin gleich dem Wert für das einstweilige Verfügungsverfahren festzusetzen (vgl. OLG Köln, Beschl. vom 24.03.2005 - 25 WF 45/05, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 07.02.2005 - 24 W 27/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4176
KG, 07.02.2005 - 24 W 27/04 (https://dejure.org/2005,4176)
KG, Entscheidung vom 07.02.2005 - 24 W 27/04 (https://dejure.org/2005,4176)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - 24 W 27/04 (https://dejure.org/2005,4176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Regelung des Beginns der Berufungsfrist 5 Monaten nach der Verkündung eines Urteils auf eine Beschwerde in Wohnungseigentumsverfahren; Geltung eines Stimmrechtsausschlusses für ein Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Judicialis

    WEG § 25 Abs. 4; ; BGB § 781; ; ZPO § 517

  • rechtsportal.de

    WEG § 25 Abs. 4 ; BGB § 781 ; ZPO § 517
    Stimmrechtsverbot bei Schuldanerkenntnis; Lauf der Beschwerdefrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Spätester Beginn der Beschwerdefrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 429
  • ZMR 2005, 570
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99

    Beginn der Berufungsfrist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus KG, 07.02.2005 - 24 W 27/04
    Die Regelung des § 517 ZPO, wonach spätestens mit dem Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung eines Urteils die Berufungsfrist beginnt, ist auf die Beschwerdefrist in Wohnungseigentumsverfahren nicht anzuwenden (wie bei BayObLGZ 1999, 82).

    Die Regelung des § 517 ZPO (§ 516 ZPO a.F.), wonach spätestens mit dem Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung eines Urteils die Berufungsfrist beginnt, ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht entsprechend anwendbar, was auch für das sogenannte echte Streitverfahren z.B. das Wohnungseigentumsverfahren gilt (BayObLG 1999, 82 = NJW-RR 1999, 957 = ZMR 1999, 650).

  • KG, 10.12.1993 - 24 W 6967/93
    Auszug aus KG, 07.02.2005 - 24 W 27/04
    Auf der anderen Seite ist darauf hinzuweisen, dass der absolute Revisionsgrund des § 547 Nr. 6 ZPO, nämlich das vollständige Fehlen von Entscheidungsgründen, der nach § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG auch für das Wohnungseigentumsverfahren gilt (KG OLGZ 1994, 405 = NJW-RR 1994, 599 = ZMR 1994, 432), vorliegend nicht eingreift, weil die angefochtene Entscheidung des Landgerichts innerhalb der 5-Monats-Frist der Geschäftsstelle übergeben worden ist.
  • AG Potsdam, 16.06.2022 - 31 C 1/22

    Wer kann zum Beirat gewählt werden?

    erklärt (so aber in der klägerseits zitierten Entscheidung des KG Berlin, Beschluss vom 07.02.2005, 24 W 27/04, recherchiert bei juris am 02.05.2022).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10490
OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04 (https://dejure.org/2004,10490)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.12.2004 - 1 W 70/04 (https://dejure.org/2004,10490)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 1 W 70/04 (https://dejure.org/2004,10490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Statthafter Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse; Festsetzung einer Korrespondenzanwaltsgebühr; Unterbevollmächtigung als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    BRAGO § 11 Abs. 1 S. 1; ; BRAGO § 11 Abs. 1 S. 2; ; BRAGO § 11 Abs. 1 S. 3; ; BRAGO § 11 Abs. 1 S. 4; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAGO § 31 Abs. 1 S. 1... Nr. 4; ; BRAGO § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a.F; ; BRAGO § 33 Abs. 3; ; BRAGO § 52; ; BRAGO § 53 a.F.; ; BRAGO § 53 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Kosten für einen Korrespondenzanwalt, der in Untervollmacht für den Hauptbevollmächtigten auftritt, weil dieser wegen starken Schneefalls gehindert war, zum Gerichtstermin zu erscheinen

  • ibr-online

    Erstattung der Kosten bei Bestellung eines Unterbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
    (BGH JurBüro 2003, 202 ff. zu den Terminsreisekosten mit Hinweis auf u.a. OLG Bremen JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998; 2001, 1000).

    Ein solcher Ausnahmefall käme in Betracht, wenn ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich gewesen wäre, etwa weil als Partei des Rechtsstreits ein gewerbliches Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung aufgetreten (BGH JurBüro 2003, 202 ff.) oder weil der Informationsfluss zwischen Partei und Anwalt nicht aufgrund persönlicher Gespräche vonstatten gegangen wäre wie bei der Klage einer Bank, einer Versicherung oder eines größeren Leasing-Unternehmens, die Forderungen aus ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einklagen (OLG München NJW-RR 2003, 785 f.), bzw. weil es sich bei den mit der Sache befassten Mitarbeitern in einem Unternehmen um rechtskundiges Personal gehandelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufgewiesen hätte (BGH NJW-RR 2004, 1212 f.).

    Darüber hinaus sind in einem solchen Fall auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH JurBüro 2003, 202 ff.; LG Dresden AGS 2003, 415; KG Berlin AGS 2002, 139).

    Es kommt somit allein darauf an, ob dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (BGH JurBüro 2003, 202 ff).

  • OLG Bremen, 07.06.2001 - 2 W 54/01

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
    (BGH JurBüro 2003, 202 ff. zu den Terminsreisekosten mit Hinweis auf u.a. OLG Bremen JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998; 2001, 1000).
  • KG, 11.09.2001 - 1 W 447/01

    Kosten eines auswärtigen, in der Nähe der Partei niedergelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
    Darüber hinaus sind in einem solchen Fall auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH JurBüro 2003, 202 ff.; LG Dresden AGS 2003, 415; KG Berlin AGS 2002, 139).
  • BGH, 13.05.2004 - I ZB 3/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
    Ein solcher Ausnahmefall käme in Betracht, wenn ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich gewesen wäre, etwa weil als Partei des Rechtsstreits ein gewerbliches Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung aufgetreten (BGH JurBüro 2003, 202 ff.) oder weil der Informationsfluss zwischen Partei und Anwalt nicht aufgrund persönlicher Gespräche vonstatten gegangen wäre wie bei der Klage einer Bank, einer Versicherung oder eines größeren Leasing-Unternehmens, die Forderungen aus ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einklagen (OLG München NJW-RR 2003, 785 f.), bzw. weil es sich bei den mit der Sache befassten Mitarbeitern in einem Unternehmen um rechtskundiges Personal gehandelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufgewiesen hätte (BGH NJW-RR 2004, 1212 f.).
  • OLG München, 12.02.2003 - 11 W 700/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
    Ein solcher Ausnahmefall käme in Betracht, wenn ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich gewesen wäre, etwa weil als Partei des Rechtsstreits ein gewerbliches Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung aufgetreten (BGH JurBüro 2003, 202 ff.) oder weil der Informationsfluss zwischen Partei und Anwalt nicht aufgrund persönlicher Gespräche vonstatten gegangen wäre wie bei der Klage einer Bank, einer Versicherung oder eines größeren Leasing-Unternehmens, die Forderungen aus ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einklagen (OLG München NJW-RR 2003, 785 f.), bzw. weil es sich bei den mit der Sache befassten Mitarbeitern in einem Unternehmen um rechtskundiges Personal gehandelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufgewiesen hätte (BGH NJW-RR 2004, 1212 f.).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00

    Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
    (BGH JurBüro 2003, 202 ff. zu den Terminsreisekosten mit Hinweis auf u.a. OLG Bremen JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998; 2001, 1000).
  • OLG Koblenz, 16.06.2003 - 14 W 396/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Hauptbevollmächtigten im Falle eigener

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
    Darüber hinaus sind in einem solchen Fall auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH JurBüro 2003, 202 ff.; LG Dresden AGS 2003, 415; KG Berlin AGS 2002, 139).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Bestellung durch auswärtigen Beklagten

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
    (BGH JurBüro 2003, 202 ff. zu den Terminsreisekosten mit Hinweis auf u.a. OLG Bremen JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998; 2001, 1000).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - 7 D 2/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für einen

    im Falle der Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Anreise zum Termin wegen Schneefalls: OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2004 - 1 W 70/04 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht