Rechtsprechung
   OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03   

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https://dejure.org/2004,2768
OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03 (https://dejure.org/2004,2768)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.03.2004 - 4 U 812/03 (https://dejure.org/2004,2768)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. März 2004 - 4 U 812/03 (https://dejure.org/2004,2768)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 12 Nr. 1 II e AKB
    Abgrenzung eines Unfallschadens zu einem Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz für einen Motorschaden ; Innere Betriebsstörung; Begriff des Betriebsschadens ; Umkippen eines Lkw ; Deckung mittelbarer Schäden ; Grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers

  • versicherung-recht.de

    § 3 PflichtversG

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    AKB § 12 Nr. 1 II e

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II e
    Abgrenzung eines versicherten Unfallschadens von einem nicht versicherten Betriebsschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Nr. 1 Abs. II Buchst. e
    Abgrenzung eines Unfallschadens zu einem Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen umgekippten LWKs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 12 Nr. 1 II e AKB
    Abgrenzung eines Unfallschadens zu einem Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung

  • IWW (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Unfall- und Betriebsschaden

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Versicherung - Abgrenzung von Unfall- und Betriebsschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 750
  • VersR 2004, 1261
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1997 - IV ZR 1/97

    Begriff des Unfallschadens

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Der Senat folgt insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des BGH, der in seiner Entscheidung vom 5.11.1997 (VersR 1998, 179, 180; ebenso bereits OLG Nürnberg VersR 1997, 1480 als Vorinstanz; vgl. weiter OLG Karlsruhe VersR 1988, 371 [umgestürzter Traktor]) das Vorliegen eines Betriebsschadens für den Fall verneint hat, dass ein Lkw beim Abkippen von Bauschutt auf einem Deponiegelände umgekippt ist.

    Voraussetzung für die Deckung mittelbarer Schäden ist allein, dass sie in adäquater Weise auf das Unfallereignis zurückzuführen sind (für alle: Knappmann aaO, § 12 AKB Rn 47 mwN; vgl. auch BGH VersR 1998, 179, 180).

  • OLG Hamm, 27.10.1993 - 20 U 111/93

    Vollkaskoversicherung; Schäden an der Ölwanne eines Lkw; Hochstehende Ablaufrinne

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob das Festfressen des Motors auf eine durch einen Unfall beschädigte Ölwanne zurückzuführen ist (dazu OLG Hamm r+s 1994, 86) oder darauf, dass der Motor infolge der durch das Umkippen verursachten Seitenlage nicht mehr ausreichend mit Schmieröl versorgt wurde.

    Dagegen ist nicht erforderlich, dass der (mittelbare) Schaden "plötzlich" entstanden ist (Stiefel/Hoffmann AKB 17. Aufl. 2000, § 12 Rn. 82, 83; vgl. auch OLG Hamm r+s 1994, 86; Knappmann aaO, § 12 AKB Rn 48 aE).

  • BGH, 06.02.1954 - II ZR 65/53

    Begriff des Unfalls

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Allein die Schadensursache muss von außen kommen, dagegen kann der Schaden selbst auf eine innere Betriebsstörung zurückzuführen sein (so schon BGH VersR 1954, 113; vgl. weiter Knappmann in Prölss/Martin VVG 26. Aufl. 1998, § 12 AKB Rn. 46 mwN.) Ebenso wie das Auffahren auf ein Hindernis (dazu BGH VersR 1981, 450) ist auch das Umkippen eines Kfz als Unfall zu qualifizieren (OLG Hamm VersR 1976, 626; Knappmann aaO, § 12 AKB Rn. 51).
  • OLG Köln, 24.09.1996 - 9 U 15/96
    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Dies gilt entgegen der Entscheidung des OLG Köln vom 24.9.1996 - 9 U 15/96 (ZfS 1997, 305) auch dann, wenn das umgekippte Kfz zu Arbeiten auf einem Tagebaugelände (so im dortigen Sachverhalt) oder (wie hier) auf einem Deponiegelände eingesetzt wird.
  • BGH, 02.07.1969 - IV ZR 625/68

    Begriff des Betriebsschadens

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Mit dieser Regelung wurde vielmehr der Versicherungsschutz nach § 12 Nr. 1 II e) AKB erweitert und zwar um solche Verwindungs- und Einknickschäden, die auf den normalen Betrieb des versicherten Lkw zurückzuführen sind und damit ohne die Klausel von der Deckung ausgenommen wären, wie zum Beispiel Rahmenschäden beim Abkippen von Schüttgut (dazu BGH VersR 1969, 940).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80

    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Allein die Schadensursache muss von außen kommen, dagegen kann der Schaden selbst auf eine innere Betriebsstörung zurückzuführen sein (so schon BGH VersR 1954, 113; vgl. weiter Knappmann in Prölss/Martin VVG 26. Aufl. 1998, § 12 AKB Rn. 46 mwN.) Ebenso wie das Auffahren auf ein Hindernis (dazu BGH VersR 1981, 450) ist auch das Umkippen eines Kfz als Unfall zu qualifizieren (OLG Hamm VersR 1976, 626; Knappmann aaO, § 12 AKB Rn. 51).
  • OLG Hamm, 26.11.1975 - 20 W 15/75

    Abgrenzung des vom Vollkaskoversicherungsschutz gedeckten Unfallschadens

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Allein die Schadensursache muss von außen kommen, dagegen kann der Schaden selbst auf eine innere Betriebsstörung zurückzuführen sein (so schon BGH VersR 1954, 113; vgl. weiter Knappmann in Prölss/Martin VVG 26. Aufl. 1998, § 12 AKB Rn. 46 mwN.) Ebenso wie das Auffahren auf ein Hindernis (dazu BGH VersR 1981, 450) ist auch das Umkippen eines Kfz als Unfall zu qualifizieren (OLG Hamm VersR 1976, 626; Knappmann aaO, § 12 AKB Rn. 51).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.1986 - 12 U 202/86
    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Der Senat folgt insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des BGH, der in seiner Entscheidung vom 5.11.1997 (VersR 1998, 179, 180; ebenso bereits OLG Nürnberg VersR 1997, 1480 als Vorinstanz; vgl. weiter OLG Karlsruhe VersR 1988, 371 [umgestürzter Traktor]) das Vorliegen eines Betriebsschadens für den Fall verneint hat, dass ein Lkw beim Abkippen von Bauschutt auf einem Deponiegelände umgekippt ist.
  • OLG Nürnberg, 28.11.1996 - 8 U 2337/96

    Begriff des Betriebsschadens in der Kraftfahrtversicherung; Umstürzen eines mit

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Der Senat folgt insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des BGH, der in seiner Entscheidung vom 5.11.1997 (VersR 1998, 179, 180; ebenso bereits OLG Nürnberg VersR 1997, 1480 als Vorinstanz; vgl. weiter OLG Karlsruhe VersR 1988, 371 [umgestürzter Traktor]) das Vorliegen eines Betriebsschadens für den Fall verneint hat, dass ein Lkw beim Abkippen von Bauschutt auf einem Deponiegelände umgekippt ist.
  • AG Hamburg, 27.02.2009 - 54A C 124/08

    Ölwannenschaden - Haftung Vollkaskoversicherung

    Ein etwaiges Verschulden des Klägers würde an der rechtlichen Einordnung des Schadens als Unfallschaden nichts ändern (vgl. Prölls/Martin, 27. Aufl., Versicherungsvertragsgesetz, § 12 AKB, Rn. 51; OLG Jena, Urteil vom 24.3.2004, Az. 4 U 812/03).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3262
OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04 (https://dejure.org/2004,3262)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2004 - 17 U 67/04 (https://dejure.org/2004,3262)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 17 U 67/04 (https://dejure.org/2004,3262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorschussanspruch für Mangelbeseitigungskosten aus einem Werkvertrag; Unzulässige Verwendung der Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) bei planerischen Ingenieurleistungen; Übertragung der Grundsätze der so genannten Sekundärhaftung ...

  • Judicialis

    BGB § 214; ; BGB a.F. § 635; ; BGB a.F. § 638; ; BGB a.F. § 639; ; VOB/B § 13 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit deer VOB/B bei pauschaler Bezugnahme auf die VOB/B in den VertragsunterlagenHemmung der Verjährung eines aus Mängeln des Ingenieurwerks hergeleiteten Ersatzanspruchs des Bestellers gegen den Ingenieur

  • ibr-online

    Verjährungshemmung durch Mängelprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungshemmung durch Mängelprüfung (IBR 2004, 687)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 893
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 10.07.2003 - VII ZR 329/02

    Anforderungen an die Fachkenntnisse eines Architekten; Verhältnis der Haftung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04
    Haften aufgrund - wie hier - selbständiger Verträge beauftragte Architekten und Ingenieure nebeneinander wegen eigener Fehler, können sie dem Bauherrn kein Mitverschulden entgegenhalten, weil beide nicht Erfüllungsgehilfen des Bauherrn im Verhältnis zum jeweils anderen sind (BGH, NJW-RR 2003, 1454, 1455; 2002, 1531; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 12. Teil RN.

    Der Beklagten Ziffer 2 waren dagegen - auch unter Berücksichtigung, dass die HOAI öffentliches Preisrecht enthält und keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Ingenieurverträgen (BGH, NJW-RR 2003, 1454, 1455 m. w. N.) - umfassende Ingenieurleistungen übertragen worden.

  • BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76

    Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04
    Der Senat verkennt nicht, dass die Verjährung eines aus Mängeln des Ingenieurwerks hergeleiteten Ersatzanspruchs nicht schon dann gehemmt wird, wenn der Ingenieur dem Bauherrn bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Bauunternehmer unterstützt, denn Gegenstand der Prüfung oder Nachbesserung muss das Werk des Unternehmers sein (BGH, NJW 1964, 647, 648; 1978, 1311, 1312, 2393).

    Verletzt der Architekt schuldhaft diese Untersuchungs- und Beratungspflicht, so ist er dem Bauherrn wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, NJW 1978, 1311, 1312, 1313; 1985, 328, 330; 1996, 1278, 1279; NJW-RR 1986, 182, 183; NJW-RR 2004, 954, 955).

  • BGH, 11.05.1978 - VII ZR 313/75

    Hemmung der Verjährung durch Prüfung des Werks eines Dritten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04
    Der fahrlässig handelnde Unternehmer würde sonst einen gegen Treu und Glauben verstoßenden Vorteil gegenüber solchen Unternehmern erlangen, die ihre Prüfungspflicht mit der gebotenen Sorgfalt erfüllen und damit im Bezug auf die gegen sie selbst gerichteten Ansprüche jedenfalls eine Hemmung der Verjährung herbeiführen (BGH, NJW 1978, 2393, 2394; Staudinger/Peters, BGB, Stand März 2000, § 639 RN. 4; Ganten/Motzke/Kohler, Beck´scher VOB-Kommentar, 1. Auflage, § 13 VOB/B RN. 251).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92

    Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04
    Diese Voraussetzung hat der Unternehmer nachzuweisen (BGH, NJW-RR 1994, 373, 374).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 23 U 65/03

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei einem unbezifferten Feststellungsantrag;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04
    Nach den Grundsätzen der Sekundärhaftung gilt danach die 30-jährige Verjährungsfrist (BGH, Beschluss vom 17.06.2004, VII ZR 345/03; a. A.: OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 454, 456, 457: fünfjährige Verjährungsfrist, die hier jedoch gleichfalls noch nicht abgelaufen wäre).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 345/03

    Arglistiges Verschweigen unterlassener Bauüberwachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04
    Nach den Grundsätzen der Sekundärhaftung gilt danach die 30-jährige Verjährungsfrist (BGH, Beschluss vom 17.06.2004, VII ZR 345/03; a. A.: OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 454, 456, 457: fünfjährige Verjährungsfrist, die hier jedoch gleichfalls noch nicht abgelaufen wäre).
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZR 50/84

    Planungsverschulden und Bauaufsichtsverschulden eines Architekten für Schäden in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04
    Verletzt der Architekt schuldhaft diese Untersuchungs- und Beratungspflicht, so ist er dem Bauherrn wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, NJW 1978, 1311, 1312, 1313; 1985, 328, 330; 1996, 1278, 1279; NJW-RR 1986, 182, 183; NJW-RR 2004, 954, 955).
  • BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95

    Pflicht des Architekten zum Hinweis des Auftraggebers auf Ansprüche gegen ihn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04
    Verletzt der Architekt schuldhaft diese Untersuchungs- und Beratungspflicht, so ist er dem Bauherrn wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, NJW 1978, 1311, 1312, 1313; 1985, 328, 330; 1996, 1278, 1279; NJW-RR 1986, 182, 183; NJW-RR 2004, 954, 955).
  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04
    Verletzt der Architekt schuldhaft diese Untersuchungs- und Beratungspflicht, so ist er dem Bauherrn wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, NJW 1978, 1311, 1312, 1313; 1985, 328, 330; 1996, 1278, 1279; NJW-RR 1986, 182, 183; NJW-RR 2004, 954, 955).
  • BGH, 30.12.1963 - VII ZR 88/62

    Architekten-Umfang d.Pflichten d.Architekten;Verjährung d. Ansprüche d. Bauherrn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04
    Der Senat verkennt nicht, dass die Verjährung eines aus Mängeln des Ingenieurwerks hergeleiteten Ersatzanspruchs nicht schon dann gehemmt wird, wenn der Ingenieur dem Bauherrn bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Bauunternehmer unterstützt, denn Gegenstand der Prüfung oder Nachbesserung muss das Werk des Unternehmers sein (BGH, NJW 1964, 647, 648; 1978, 1311, 1312, 2393).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2002 - 1 U 273/02

    Umbau eines Kachelofens: Mängelbeseitigungsanprüche

  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 397/02

    Auslegung eines Architektenvertrages betreffend den Beginn der Verjährung

  • OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 5 U 248/88

    Baubetreuer und Generalübernehmer: Haftung für Planungsmängel

  • OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98

    Haftung des Architekten für Planungsfehler bei falscher Drehrichtung einer

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 166/86

    Geltung der "als Ganzes" einbezogenen VOB/B

  • OLG München, 05.04.1974 - 19 U 3354/73

    Architekten/Ingenieure-Verjährung v. SE-Ansprüchen wg. Schlechterfüllung

  • BGH, 04.11.1982 - VII ZR 53/82

    Geltendmachung von Mängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 22.07.2004 - VII ZR 275/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Veräußerung des Werks

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99

    Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages

  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 66/01

    Rechtsfolgen selbständiger Beauftragung des Architekten und des Statikers

  • OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12

    Schneelast bringt 6 Monate alte Halle zum Einsturz - Dachdeckerbetrieb haftet

    Vielmehr beschränkt sich die Tätigkeit des Tragwerksplaners regelmäßig auf die Erstellung der Statik und die Bewehrungskontrolle, entspricht aber nicht der Position eines Sachwalters des Bauherrn bei der Errichtung des Bauvorhabens (OLGR Karlsruhe 2005, 26, 29).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2005 - 22 U 32/04

    Auslegung des Art. 229 § 6 EGBGB - Verhandlung i.S.d. § 203 BGB

    Auch die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 19.10.2004 (Az. 17 U 67/04) geht davon aus, das eine neue Verjährung beginnt (vergl. Bl. 333 GA), während die Entscheidung des OLG Dresden vom 17.3.2005 (Az. 4 U 2065/04) nicht übertragbar ist, weil ein neuer Hemmungstatbestand durch Einreichung einer Klage bereits innerhalb der Hemmungsfrist des § 204 BGB n.F. entstand (vergl. Bl. 338 GA).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.03.2004 - 4 U 97/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8555
OLG Zweibrücken, 25.03.2004 - 4 U 97/02 (https://dejure.org/2004,8555)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.03.2004 - 4 U 97/02 (https://dejure.org/2004,8555)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. März 2004 - 4 U 97/02 (https://dejure.org/2004,8555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Teilklage aus einem weiterreichenden Vergütungsanspruch; Darlegungslast und Beweislast bei einer Stornoklausel; Wirkung einer Abschlagszahlung unter Vorbehalt; Voraussetzungen für die Aufnahme eines Aktivprozesses

  • Judicialis

    BGB § 362; ; BGB § 366 Abs. 1; ; InsO § 85

  • rechtsportal.de

    BGB § 362; BGB § 366 Abs. 1; InsO § 85
    Verrechnungsbestimmung nach Leistung und Aufnahme des Rechtsstreits über Widerklage durch Insolvenzverwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2004 - 4 U 97/02
    Soweit es an einer zulässigen Aufnahme durch den Beklagten fehlt, bleibt der Rechtsstreit gem. § 240 ZPO unterbrochen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1156, 1157; Thomas-Putzo, ZPO 25. Aufl. § 240 Rdn. 8).
  • OLG Frankfurt, 15.07.1970 - 2 U 10/70
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2004 - 4 U 97/02
    Der Kläger hat dieses Angebot durch die Entgegennahme der Zahlung stillschweigend angenommen (vgl. dazu etwa OLG Frankfurt VersR 1971, 186; Palandt/Heinrichs, BGB 63. Aufl. § 366 Rdn. 4 m. w. N.).
  • OLG Köln, 11.06.2015 - 8 U 54/14

    Zulässigkeit der nachträglichen Verrechnung eines in einer Verkehrsunfallsache

    Ein solches Vorgehen enthält das Angebot auf Abschluss eines Vertrages, mit dem der Schuldner zu einer erst nach Leistung erfolgenden Verrechnungsbestimmung ermächtigt wird; dieser Vertrag wird durch die Entgegennahme der Zahlung stillschweigend angenommen (OLG Frankfurt/Main, VersR 1971, 186; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. März 2004 - 4 U 97/02, OLGR 2005, 26, 29; MünchKomm-BGB/Fetzer, 6. Aufl., § 366 Rn. 9; Staudinger/Olzen, BGB, 2011, § 366 Rn. 32).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09

    Anwaltliches Vergütungsrecht: Berechnung der Verfahrensgebühr bei nur teilweiser

    Vielmehr konnten Klage und Widerklage eine getrennte Entwicklung nehmen, da die Klage als Passivprozess wieder aufzunehmen war, die Widerklage dagegen als Aktivprozess (§ 85 InsO; Thüringer OLG NZI 2002, 112; BGH NJW-RR 2004, 925; OLGR Zweibrücken 2005, 26; je m. w. N.).
  • LG Darmstadt, 29.07.2014 - 28 O 303/12
    Der Kläger nahm dieses Angebot konkludent durch Entgegennahme der Zahlung (Gutschrift) an (vgl. OLG Frankfurt, a. a. O.; OLGR Zweibrücken 2005, 26 (29)).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.09.2004 - Verg 21/04   

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https://dejure.org/2004,172
BayObLG, 20.09.2004 - Verg 21/04 (https://dejure.org/2004,172)
BayObLG, Entscheidung vom 20.09.2004 - Verg 21/04 (https://dejure.org/2004,172)
BayObLG, Entscheidung vom 20. September 2004 - Verg 21/04 (https://dejure.org/2004,172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung des Nachprüfverfahrens; Verstoß gegen Vergabevorschriften im Zusammenhang mit der Wertung des Nebenangebots; Erteilung des Zuschlags ohne Berücksichtigung eines Nebenangebots; Offenlegung einer Mischkalkulation nach Angebotsabgabe

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antragsänderung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss von Angeboten, in denen Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umgelegt sind; Antragsänderung im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss von Angeboten, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 der Vergabeordnung und ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Angebotsausschluss bei Mischkalkulation

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsanmerkung)

    Angebotsausschluss wegen Unvollständigkeit der Unterlagen

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss des Angebots wegen Mischkalkulation! (IBR 2004, 711)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 173 (Ls.)
  • BauR 2005, 610 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 121
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2004 - Verg 21/04
    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (BGHZ 154, 32/45 ; BGH VergabeR 2003, 558 mit Anm. Kus; BGH VergabeR 2004, 473 mit Anm. Stolz).

    Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in ,,Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen (wie BGH Beschluss vom 18.5.2004, X ZB 7/04).

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2004 - Verg 21/04
    Es ist allein Sache des Auftraggebers, welche Preise und Angaben er für bestimmte im LV beschriebene Leistungen fordert (BGH VergabeR 2003, 558).

    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (BGHZ 154, 32/45 ; BGH VergabeR 2003, 558 mit Anm. Kus; BGH VergabeR 2004, 473 mit Anm. Stolz).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2004 - Verg 21/04
    Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (BGHZ 154, 32/45 ; BGH VergabeR 2003, 558 mit Anm. Kus; BGH VergabeR 2004, 473 mit Anm. Stolz).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2004 - Verg 21/04
    Wenn schon während des Nachprüfungsverfahrens eine Wertung nachgeholt wird, wäre es nach Erledigung der ursprünglichen Rüge im Allgemeinen eine unnötige Förmelei, einen Antragsteller deswegen auf ein neues Nachprüfungsverfahren zu verweisen (vgl. OLG Düsseldorf NVwZ 2004, 1146 f. m.w.N.).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus BayObLG, 20.09.2004 - Verg 21/04
    Auf die Frage, ob das Nebenangebot nicht gewertet werden durfte, weil der Auftraggeber nicht die Mindestanforderungen erläutert hat, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen (EuGH NZBau 2004, 279 - Traunfellner), kommt es an dieser Stelle nicht mehr an.
  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

    Hierunter fällt z.B. die Abhilfe durch den öffentlichen Auftraggeber, weil die Rechtsverletzung des antragstellenden Bieter durch eine solche Maßnahme beseitigt wird, seine Beschwer entfällt und sein Nachprüfungsantrag nachträglich gegenstandslos wird (BayObLG vom 20.9.2004 - Verg 21/04; OLG Naumburg vom 21.6.2010 - 1 Verg 12/09; Brauer in Ziekow/Völlink Vergaberecht § 114 GWB Rn. 35; Summa in jurisPK-VergR 2. Aufl. § 114 GWB Rn. 94; Maier in Kulartz/Kus/Portz GWB-Vergaberecht 2. Aufl. § 114 GWB Rn. 71).
  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 7/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Diese Feststellung kann darauf beruhen, dass der Bieter die Preisverlagerung selbst offen legt (vgl. BGH, Beschluss v. 18. Mai 2004, X ZB 7/04, a.a.O.; BayObLG, Beschluss v. 20. September 2004, Verg 21/04; letztlich auch OLG Rostock, Beschluss v. 10. Juni 2005, 17 Verg 9/05).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2004 - Verg W 10/04

    Anforderungen an die Vollständigkeit und die Angabe von Preisen in einem Angebot

    Derartige Angebote sind von der Wertung auszuschließen, § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A (BGH VergabeR 2004, 473, 477; BayObLG, Beschluss vom 20.9.2004, Verg 21/04).

    Es mag zwar sein, dass Ab- und Aufpreisungen im Einzelfall kaum nachweisbar sein werden, wenn der Bieter sie nicht gerade selbst zugibt (OLG Dresden VergabeR 2004, 507, 509; so aber in BayObLG, Beschluss vom 20.9.2004, Verg 21/04).

  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

    Die Regelungen der §§ 263, 264 ZPO seien anzuwenden (BayObLG, Beschl. v. 20.09.2004, Az.: Verg 21/04).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Bieter, dem der Zuschlag wirksam erteilt wurde, dadurch nicht in seinen Rechten verletzt wird und die Rechte dritter Bieter nicht berührt sind (s. auch BayObLG, B. v. 20.09.2004, Az.: Verg 021/04).

  • OLG Naumburg, 15.01.2021 - 7 U 39/20

    Neubau Schnittstelle ÖPNV - Vergabeverfahren: Entstehung eines vorvertraglichen

    Räumt der Bieter im Rahmen der Aufklärung des Angebotes eine Preisverlagerung nicht ein (so BGH, Beschluss v. 18.05.2004, X ZB 7/04, a.a.O., BayObLG, Beschluss v. 29.09.2004, Verg 21/04 "Hochwasserdamm", VergabeR 2005, 121; OLG Rostock, Beschluss v. 10.06.2005, 17 Verg 9/05, nach veris; zuletzt OLG München, Beschluss v. 03.12.2015, Verg 9/15, nach veris) oder ergibt sich die Preisverlagerung nicht schon allein aus dem Umstand, dass der Bieter in einzelnen Leistungspositionen die - zulässigen - Kalkulationsvorgaben des Auftraggebers nicht eingehalten hat (vgl. BGH, Urteil v. 07.01.2003, X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558, in juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.04.2007, VII-Verg 3/07, nach veris), so ist Maßstab für die Feststellung einer unzulässigen Preisverlagerung regelmäßig der Vergleich der Preisangaben mit den Angaben des Bieters zu seiner internen Preisermittlung (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 22.09.2005, 1 Verg 7/05, a.a.O.).
  • VK Münster, 28.06.2007 - VK 10/07

    Angebot unklar: Kein Anspruch auf Nachverhandlung!

    Vielmehr kann in diesen Fällen sogleich die von der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren nachgeholte Beurteilung der Vergabestelle einer Überprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen unterzogen werden, in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003, Verg 34/03; BayObLG, Beschluss vom 20.09.2004, Verg 21/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 02.09.2005, 1 Verg 8/05.
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.04.2005 - VK 9/05

    Beweislast für eine Mischkalkulation

    Zu berücksichtigen ist vielmehr, dass sich die verfahrensgegenständliche Angebotskonstellation schon in keinster Weise mit den Fallgruppen vergleichen lässt, die in der Judikatur - neben den Fällen, in denen das Auf- und Abpreisen von Bietern selbst zugegeben wurde (BGH, a.a.O.; BayOblG, Beschluss vom 20. September 2004 - Verg 21/04-) - als Mischkalkulation eingestuft werden.
  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/011-05

    Mischkalkulation muss nachgewiesen werden!

    Auch der Vortrag der Beigeladenen, welche eine Entscheidung des BayObLG, Beschluss vom 20.09.2004, AZ: Verg 21/04 als in der Sache zutreffend bezeichnete, berührt eine andere Problematik als die hier zur Entscheidung anstehende.
  • VK Baden-Württemberg, 18.10.2005 - 1 VK 62/05

    Wertung von Nebenangeboten

    (OLG Düsseldorf, Beschluss Verg 12/03 vom 17.05.2004 und Beschluss Verg 21/04 vom 29.06.2004).
  • VK Bund, 16.09.2004 - VK 3-104/04

    Bau- und Ausrüstungsleistungen bei der Erneuerung der Hochgleistragwerke

    Vor diesem Hintergrund entspricht es Billigkeitsgrundsätzen in entsprechender Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO, dass die Beigeladene ihre Kosten selbst trägt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Mai 2004, Verg. 12/03 und vom 29. Juni 2004, Verg. 21/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2007 - 2 VK 5/06

    Schadensersatzanspruch aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis im Rahmen eines

  • VK Bund, 22.03.2005 - VK 3-13/05

    Spezialtiefbauarbeiten - Baugrube - im Rahmen der Grundinstandsetzung und

  • VK Rheinland-Pfalz, 11.09.2015 - VK 1-19/15

    Nachforderung nur bei innerhalb der Angebotsfrist vorzulegenden Erklärungen

  • VK Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 1 VK 43/05

    Anforderungen an Nebenangebote

  • VK Bund, 01.08.2005 - VK 3 79/05

    Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung berufsvorbereitender

  • VK Bund, 21.12.2004 - VK 3-110/04

    Europaweite Ausschreibung der Bauleistungen und Ausführungsleistungen zur

  • VK Bund, 29.07.2004 - VK 3-89/04

    Neubau von zwei Institutsgebäuden und zentralen Einrichtungen,

  • VK Bund, 04.05.2005 - VK 2-27/05

    Bau des Zwischenangriffsstollens für den Bau des Tunnels B

  • VK Bund, 21.09.2004 - VK 3-110/04

    Bau- und Ausrüstungsleistungen bei der Erneuerung der Hochgleistragwerke

  • VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - VK 14/05

    Vergabe- Ausschluss wegen Mischkalkulation

  • VK Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - 14/05

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge (binnen 1 - 3 Tagen nach positiver

  • VK Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - VK 16/04

    Unzulässigkeit von Preisangaben von 0,00 EUR

  • VK Berlin, 18.03.2010 - VK B 2 3/10

    Voraussetzungen für einen Eilbeschluss

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5711
OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01 (https://dejure.org/2003,5711)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2003 - 1 U 20/01 (https://dejure.org/2003,5711)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 1 U 20/01 (https://dejure.org/2003,5711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheitserfordernis bei Schmerzensgeldansprüchen; Schmerzensgeldanspruch des behinderten Kindes gegen den die Schwangerschaft begleitenden Arzt; Berücksichtigung der Ergebnisse eines im Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachtens im nachfolgenden Zivilverfahren; ...

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; ZPO § ... 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 355 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 a Abs. 1; ; BGB § 31; ; BGB § 242; ; BGB § 249 a. F.; ; BGB § 276; ; BGB § 278; ; BGB § 823; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de

    Arzthaftung: Schadensersatz wegen nicht erkannter Missbildungen eines ungeborenen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 10.03.1999 - 1 U 54/98

    Beweislastumkehr bei schwerem Behandlungsfehler - Schadensersatz und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01
    Für den Antrag auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes gemäß § 847 Abs. 1 BGB [a. F.] bedarf es anerkanntermaßen keiner Bezifferung, sondern - neben der Darlegung der für die Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldbetrages erforderlichen Tatsachen - lediglich der Angabe der ungefähren Größenordnung oder eines Mindestbetrages, um dem Bestimmtheitserfordernis nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen (BGHZ 132, S. 341, 350 f.; BGH NJW 1992, S. 311 f.; Senat, NJW-RR 2000, S. 24, 25 = OLG-NL 1999, S. 125, 128; vgl. auch Palandt/Thomas, BGB, 61. Aufl. 2002, § 847 Rdnr. 14; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 253 Rdnr. 14 f. m.w.N.).

    Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist schon dann gegeben, wenn die Entstehung eines Schadens - sei es auch nur entfernt - möglich, aber noch nicht vollständig gewiß ist und der Schaden daher noch nicht abgeschätzt, insbesondere noch nicht abschließend beziffert werden kann (s. BGH NJW 1984, S. 1552, 1554; NJW-RR 1988, S. 445; NJW 1991, S. 2707, 2708; Senat, NJW-RR 2000, S. 24, 25; Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rdnr. 7 a, 8).

  • BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79

    Beweiswürdigung bei der Verwertung von Zeugenaussagen aus einem Strafverfahren im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01
    Die im Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachten durften als Urkundsbeweis in den Prozeß eingeführt und verwertet werden (vgl. BGH VersR 1981, S. 1127, 1128; Zöller/Greger, a.a.O., § 355 Rdnr. 4 und § 373 Rdnr. 9).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 158/82

    Erweiterung der Vertragshaftung des Arztes durch Vertragsschluß mit dritten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01
    b) Die Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Arztes und deren Ursächlichkeit für den eingetretenen Körper- bzw. Gesundheitsschaden trägt grundsätzlich der Geschädigte (so BGHZ 89, S. 263; Bd. 99, S. 391; BGH NJW 1987, S. 705; NJW 1988, S. 2949; Münch.Komm./Mertens, BGB, 3. Aufl. 1997, § 823 Rdnr. 406).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01
    Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist schon dann gegeben, wenn die Entstehung eines Schadens - sei es auch nur entfernt - möglich, aber noch nicht vollständig gewiß ist und der Schaden daher noch nicht abgeschätzt, insbesondere noch nicht abschließend beziffert werden kann (s. BGH NJW 1984, S. 1552, 1554; NJW-RR 1988, S. 445; NJW 1991, S. 2707, 2708; Senat, NJW-RR 2000, S. 24, 25; Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rdnr. 7 a, 8).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01
    b) Die Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Arztes und deren Ursächlichkeit für den eingetretenen Körper- bzw. Gesundheitsschaden trägt grundsätzlich der Geschädigte (so BGHZ 89, S. 263; Bd. 99, S. 391; BGH NJW 1987, S. 705; NJW 1988, S. 2949; Münch.Komm./Mertens, BGB, 3. Aufl. 1997, § 823 Rdnr. 406).
  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01
    Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist schon dann gegeben, wenn die Entstehung eines Schadens - sei es auch nur entfernt - möglich, aber noch nicht vollständig gewiß ist und der Schaden daher noch nicht abgeschätzt, insbesondere noch nicht abschließend beziffert werden kann (s. BGH NJW 1984, S. 1552, 1554; NJW-RR 1988, S. 445; NJW 1991, S. 2707, 2708; Senat, NJW-RR 2000, S. 24, 25; Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rdnr. 7 a, 8).
  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 60/91

    Beschwer bei Unterschreitung der Schmerzensgeldforderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01
    Für den Antrag auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes gemäß § 847 Abs. 1 BGB [a. F.] bedarf es anerkanntermaßen keiner Bezifferung, sondern - neben der Darlegung der für die Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldbetrages erforderlichen Tatsachen - lediglich der Angabe der ungefähren Größenordnung oder eines Mindestbetrages, um dem Bestimmtheitserfordernis nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen (BGHZ 132, S. 341, 350 f.; BGH NJW 1992, S. 311 f.; Senat, NJW-RR 2000, S. 24, 25 = OLG-NL 1999, S. 125, 128; vgl. auch Palandt/Thomas, BGB, 61. Aufl. 2002, § 847 Rdnr. 14; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 253 Rdnr. 14 f. m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01
    Für den Antrag auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes gemäß § 847 Abs. 1 BGB [a. F.] bedarf es anerkanntermaßen keiner Bezifferung, sondern - neben der Darlegung der für die Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldbetrages erforderlichen Tatsachen - lediglich der Angabe der ungefähren Größenordnung oder eines Mindestbetrages, um dem Bestimmtheitserfordernis nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen (BGHZ 132, S. 341, 350 f.; BGH NJW 1992, S. 311 f.; Senat, NJW-RR 2000, S. 24, 25 = OLG-NL 1999, S. 125, 128; vgl. auch Palandt/Thomas, BGB, 61. Aufl. 2002, § 847 Rdnr. 14; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 253 Rdnr. 14 f. m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01
    b) Die Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Arztes und deren Ursächlichkeit für den eingetretenen Körper- bzw. Gesundheitsschaden trägt grundsätzlich der Geschädigte (so BGHZ 89, S. 263; Bd. 99, S. 391; BGH NJW 1987, S. 705; NJW 1988, S. 2949; Münch.Komm./Mertens, BGB, 3. Aufl. 1997, § 823 Rdnr. 406).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.12.2003 - 1 U 20/01
    Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist schon dann gegeben, wenn die Entstehung eines Schadens - sei es auch nur entfernt - möglich, aber noch nicht vollständig gewiß ist und der Schaden daher noch nicht abgeschätzt, insbesondere noch nicht abschließend beziffert werden kann (s. BGH NJW 1984, S. 1552, 1554; NJW-RR 1988, S. 445; NJW 1991, S. 2707, 2708; Senat, NJW-RR 2000, S. 24, 25; Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rdnr. 7 a, 8).
  • OLG Hamm, 20.04.2018 - 20 U 150/17

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei Unfruchtbarkeit des

    Steht die Unfruchtbarkeit des Ehegatten/Partners fest, genügt für die Annahme eines Versicherungsfalls hinsichtlich des Versicherten nicht die bloße Möglichkeit, dass auch bei diesem mitwirkende Ursachen vorhanden waren; dies muss vielmehr zur Überzeugung des Gerichts feststehen (OLG München, Urteil vom 23.11.2004 - 25 U 3379/04, MedR 2005, 158; Prölss/Martin-Voit, VVG, 30. Aufl. 2018, § 192 VVG Rn. 39 a.E.).
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