Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 13 U 24/03   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Bankenhaftung: Hinweis- und Aufklärungspflichten der Bank bei der Kapitalanlageberatung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlageberatung; Kapitalanlageberatung; Hinweispflicht; Aufklärungspflicht; Beratungspflicht; Bank; Deka-Fonds

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anlageberatung; Kapitalanlageberatung; Hinweispflicht; Aufklärungspflicht; Beratungspflicht; Bank; Deka-Fonds

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt, 10.12.2002 - 8 O 4/02
  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 13 U 24/03



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Jena, 17.05.2005 - 5 U 693/04  

    Anlegergerechte Beratung

    Der Schaden besteht demnach in dem geleisteten Kaufpreis abzüglich eines erzielten Verkaufserlöses (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2004, Az.: 13 U 24/03; Kammergericht Berlin, Urteil vom 20. August 2004, Az.: 25 U 1/04; Kammergericht Berlin, Urteil vom 11. März 2004, Az.: 19 U 71/03).

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.2004 - 9 U 110/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren, zweispuriges Abbiegen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 7, 17 Abs. 1 StVG, 1 Abs. 2, 6, 7 Abs. 4 u. 5 StVO
    Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren, zweispuriges Abbiegen

  • rechtsportal.de

    Verantwortlichkeit für Verkehrsunfall bei Fahrstreifenwechsel nach zweispurigem Abbiegen

  • Judicialis

    Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren, zweispuriges Abbiegen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abbiegen - Fahrspurwechsel - paarweises Nebeneinander-Abbiegen

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Abbiegen - paarweises Nebeneinander-Abbiegen - Fahrspurwechsel

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Reißverschlussverfahren: Sorgfaltspflichten und Haftung

Verfahrensgang

  • LG Dortmund, 25.02.2004 - 15 O 161/03
  • OLG Hamm, 16.11.2004 - 9 U 110/04

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 2005, 1548



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Saarbrücken, 31.03.2009 - 4 U 26/08  

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn im Zusammenhang mit

    Die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs tritt regelmäßig vollständig zurück (vgl. KG, OLGR 2003, 272; OLGR Hamm 2005, 262; vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 Rdn. 16 m.w.N.).

Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • rechtsportal.de

    Beratungsvertrag beim Immobilienkauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienmakler - Beratungspflichten bei den sog. "Schrottimmobilien"-Käufen

  • Judicialis

    Beratungsvertrag beim Immobilienkauf

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Hannover, 19.08.2004 - 2 O 21/04
  • OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06  

    Immobilien - Schrottimmobilien: Rückabwicklung des Vertrags

    Der Senat hat das in vergleichbaren Parallelfällen, an denen immer die Beklagte beteiligt war, wiederholt entschieden; daran ist festzuhalten (zuletzt u. a. 16 U 187/04 vom 26. April 2005, 16 U 193/04 vom 8. März 2005, 16 U 185/05 vom 2. Mai 2006 sowie 16 U 234/05 vom 23. Mai 2006 - jene Entscheidung betrifft ebenfalls eine Wohnung aus dem Objekt Emden).

    Ähnlich wie in den vom Senat bereits entschiedenen Parallelfällen (16 U 127/04, 16 U 193/04 und 16 U 187/04) betrug der Nominalzins hier 7, 85 % bei einem Disagio von 2 % und einer Zinsfestschreibung von 5 Jahren.

    Diese sind - wie dem Senat aus anderen vergleichbaren Verfahren bekannt ist (vgl. etwa 16 U 193/04) - mit wenigstens 100 bis 150 DM realistisch zu veranschlagen und hätten als weitere Belastung auch in dem Besuchsbericht genannt werden müssen, um dem Erwerber ein zutreffendes Bild des nötigen eigenen Aufwandes vor Augen zu führen.

    Zu den Steuervorteilen verweist der Senat auf die Gründe des Urteils vom 8. März 2005 (16 U 193/04 = OLGR Celle 2005, 262).".

  • OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07  

    Immobilienanlagen - Beratungs- und Aufklärungspflichten bei „Schrottimmobilien"

    Soweit es die zugeflossenen Steuervorteile betrifft, kommt hinzu, dass diese schon vom Grunde her nicht im Wege der Vorteilsausgleichung abzuziehen sein dürften (vgl. Urteil des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 - Urteil des OLG Celle vom 8. März 2005 - 16 U 193/04 -, OLGR 2005, 262).
  • OLG Celle, 26.04.2005 - 16 U 187/04  

    Immobilien - Rücktrittsrecht bei sog. Schrottimmobilien

    Ferner wird verwiesen auf das weitere Verfahren 16 U 193/04, in dem am 8. März 2005 ein Urteil verkündet worden ist und welches dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten bekannt ist, weil er an diesem Verfahren ebenfalls beteiligt war.
mehr
  • OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06  

    Verletzung eines Beratungsvertrages beim Verkauf sog. Schrottimmobilien; Pflicht

    Der Abzug von Steuervorteilen kommt danach nicht in Betracht; anderenfalls würde er zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Beklagten zu Lasten des Finanzamts führen (vgl. Urteil des 16. Zivilsenats vom 8. März 2005 - 19 U 193/04 -, veröffentlicht in: OLGR 2005, 262).
  • OLG Hamm, 18.08.2006 - 34 U 146/05  
    Diese massive Einschränkung der Vertragsfreiheit der Kläger und die damit verbundenen, jeglicher Einflussnahme durch die Kläger entzogenen Risiken bedurften der Aufklärung durch die Beklagte zu 1) (vgl. OLG Celle, Urteil vom 8. März 2005, 16 U 193/04).

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04; 15 W 368/04; 15 W 369/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

  • ibr-online

    Wohnungseigentum - Öffnungsklausel der Teilungserklärung

  • Judicialis

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05  

    Wohnungseigentum - Rückwirkende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Entscheidend kann nur sein, dass die Eigentümerversammlung als das nach der Teilungserklärung dazu berufene Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft die Regelung getroffen hat (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2004, 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04, zitiert nach JURIS).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 368/04  

    gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    15 W 367/04 OLG Hamm 15 W 368/04 OLG Hamm 15 W 369/04 OLG Hamm.

    - für das Verfahren dritter Instanz bis zur Verfahrensverbindung auf 25.000,00 EUR (15 W 367/04) und 37.500,00 EUR (15 W 369/04), danach auf 62.500,00 EUR.

  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 369/04  

    gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    15 W 367/04 OLG Hamm 15 W 368/04 OLG Hamm 15 W 369/04 OLG Hamm.
  • OLG Hamm, 20.04.2004 - 15 W 367/04  
    - für das Verfahren erster Instanz auf 104.500,00 , - für das Erstbeschwerdeverfahren 11 T 34/04 auf 37.000,00 , für das Erstbeschwerdeverfahren 11 T 50/04 auf 37.500,00 , - für das Verfahren dritter Instanz bis zur Verfahrensverbindung auf 25.000,00 (15 W 367/04) und 37.500,00 (15 W 369/04), danach auf 62.500,00 .

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.11.2004 - 13 W 3195/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 1 O 646/03
  • OLG Nürnberg, 19.11.2004 - 13 W 3195/04



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08  

    Kapitallebensversicherung: Verjährungsfristbeginn für Nacherfüllungsansprüche

    Für jedes der einzelnen Verfahren entsteht dabei die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach dem Wert des jeweiligen (Teil)Anspruchs, wobei die bereits für das ursprüngliche Verfahren erhobene Gebühr im Verhältnis der neu berechneten Einzelgebühren aufzuteilen und anzurechnen ist (OLGR Nürnberg 2005, 262 unter 2; Zöller/Greger, a.a.O., § 145 Rn 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - 9 E 1187/10  

    Gerichtskosten nach einer verwaltungsgerichtlichen Trennungsentscheidung zur

    vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 1996 - 6 Ko 45/96 GK -, StB 1997, 279; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. November 2004 - 13 W 3195/04 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 1 W 443/09 -, juris, m. w. N.; Oestreich/Hellstab/Trenkle, Kommentar zum GKG, Stand Dezember 2008, Nrn. 5110, 5111 Rn. 10; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 93 Rn. 26.
  • LG Düsseldorf, 13.07.2007 - 20 S 203/06  
    Hätte die Kammer für Handelssachen im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren gegen die Vermittler gemäß § 145 ZPO abzutrennen und nur diesen abgetrennten Teil an die Zivilkammer zu verweisen, wäre die Gebühr gemäß Nr. 1210 der Anlage 1 zum GKG in dem vor der Zivilkammer geführten Verfahren zusätzlich angefallen (OLG Nürnberg, Urteil vom 19.11.2004, Az: 13 W 3195/2004 m.w.N.).
mehr
  • KG, 10.05.2010 - 1 W 443/09  

    Voraussetzungen einer Verfahrenstrennung; Höhe der Gerichtsgebühren

    Bei Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 ZPO fällt in jedem der neuen Verfahren die Gebühr gemäß Nr. 1210 KV GKG nach dem dann maßgebenden Einzelstreitwert erneut an (vgl. OLG Nürnberg, OLGR 2005, 262, 263; OLG München, NJW-RR 1996, 1279; BFH, Beschluss v. 22. Sept. 2008 - II E 14/07; Zöller/Greger, a.a.O., § 147 Rn. 28); die Pauschgebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht durch jede Prozesshandlung immer wieder erneut, wenn nicht als "Dauergebühr" allein durch den Verfahrensablauf (BVerwG, NJW 1960, 1973; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 204).
  • FG Thüringen, 03.11.2006 - IV 70047/05  

    Festsetzung von Gebühren eines Prozessbevollmächtigten in einem vom

    Ab dem Zeitpunkt des Abtrennungsbeschlusses des Arbeitsgerichtes A-Stadt war zwar nach der herrschenden Meinung in der Finanzgerichtsbarkeit und nach der ganz überwiegenden Meinung in den übrigen Gerichtsbarkeiten ein neues und selbstständiges Verfahren entstanden, das grundsätzlich eigenständig zu entscheiden und auch aus kostenrechtlicher Sicht selbstständig zu behandeln ist (Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung , Rdn. 12 zu § 73 FGO , Gräber, Kommentar zur FGO , Rdn. 29 zu § 73 FGO , Baumbach, Kommentar zur ZPO , Rdn. 6 zu § 145 ZPO , Zöller, Kommentar zur ZPO , Rdn. 7 zu § 145 ZPO , Beschlüsse des FG Münster vom 9. Juli 1996 12 Ko 5812/95 Kostenfestsetzungsbeschluss, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 1056, und vom 15. Dezember 1999 5 Ko 4041/99 Kostenfestsetzungsbeschluss, zitiert nach Juris, des FG Düsseldorf vom 26. November 1996 6 Ko 45/96 GK, zitiert nach Juris, des OLG Nürnberg vom 19. November 2004 13 W 3195/04, zitiert nach Juris, und des OLG Zweibrücken 28. Februar 2003 4 W 20/03, zitiert nach Juris).

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 369/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

  • Judicialis

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04  

    Wohnungseigentum - Öffnungsklausel der Teilungserklärung

    15 W 369/04.

    OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2004 - 15 W 367/04; 15 W 368/04; 15 W 369/04.

    - für das Verfahren dritter Instanz bis zur Verfahrensverbindung auf 25.000,00 EUR (15 W 367/04) und 37.500,00 EUR (15 W 369/04), danach auf 62.500,00 EUR.

  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05  

    Wohnungseigentum - Rückwirkende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auch wenn der in einer Gemeinschaftsordnung festgesetzte Verteilungsschlüssel bei Vorliegen einer Öffnungsklausel grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss abgeändert werden kann, ist eine solche Abänderung ist jedoch nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2832; Senat FGPrax 2000, 100/102; Beschl. v. 20.12.2004, 15 W 367 - 369/04 = OLGReport 2005, 262 (Ls.)).
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