Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 12.11.2004 | OLG München, 28.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 223/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4788
OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 223/04 (https://dejure.org/2005,4788)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.05.2005 - 14 U 223/04 (https://dejure.org/2005,4788)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 14 U 223/04 (https://dejure.org/2005,4788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Verkehrslage im Falle eines vorausfahrenden, sich verlangsamenden und nach rechts abbiegenden Fahrzeugs für dahinter fahrende Personen

  • Judicialis

    BGB § 254; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; StVO § 9 Abs. 5
    Mitverschulden bei Überholen in unklarer Verkehrslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Allein die Tatsache, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug verlangsamt und nach rechts eingeordnet wird, schafft noch keine unklare Verkehrslage

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 18.11.2004 - 14 U 108/04

    Ermittlung der Mitverschuldensquote beim Zustandekommen eines Verkehrsunfalls;

    Auszug aus OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 223/04
    Allein, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug relativ langsam fährt und sich nach rechts einordnet, schafft keine unklare Verkehrslage für den nachfolgenden Verkehr dahingehend, dass dessen Führer nach links abzubiegen (oder gar zu wenden) beabsichtigt, vgl. Senatsurteil vom 18. November 2004, 14 U 108/04, Beck-RS 2004, 11821; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, Rn. 35 zu § 5 StVO m. w. N.).
  • LG Hanau, 13.06.2023 - 2 S 62/22

    Hälftige Mithaftung bei vermeidbarer Kollision mit verkehrswidrig wendendem

    Nach der Rechtsprechung zu § 9 Abs. 5 StVO spricht der Anscheinsbeweis gegen den Wendenden, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Wendemanöver zu einem Zusammenstoß kommt (vgl. das vom Kläger zitierte Urteil OLG Celle, Urteil vom 12.05.2005 - 14 U 223/04).
  • OLG München, 22.07.2020 - 10 U 601/20

    Alleinhaftung bei Verstoß gegen die Rückschaupflicht bei einem Abbiegevorgang

    Zutreffend haben die Berufungsführer darauf hingewiesen, dass eine unklare Verkehrslage nicht dadurch entsteht, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug relativ langsam fährt und sich nach rechts einordnet und dann nach links abbiegt (vgl. auch OLG Celle, Urt. vom 12.05.2005, Az. 14 U 223/04), vor allem, wenn wie hier kein Blinker gesetzt wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 15 U 132/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3266
OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 15 U 132/04 (https://dejure.org/2004,3266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2004 - 15 U 132/04 (https://dejure.org/2004,3266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2004 - 15 U 132/04 (https://dejure.org/2004,3266)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB
    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast im Zusammenhang mit der Durchführung von Mäharbeiten

  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast im Zusammenhang mit der Durchführung von Mäharbeiten; Widmung eines Weges nach seinem äußeren Befund unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsverhältnisse sowie der allgemeinen ...

  • Judicialis

    BGB § 823 I

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Landes als Träger der Straßenbaulast im Zusammenhang mit Mäharbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mäharbeiten am Straßenrand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bei Mäharbeiten an einer Landesstraße

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 15 U 132/04
    Der Pflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nach den Verhältnissen im Einzelfall alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl. BGH, VersR 1979, 1055).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 15 U 132/04
    Es ist ein diesem Verkehrsbedürfnis entsprechender, hinreichend sicherer, gefahrloser Zustand der Verkehrsfläche herbeizuführen und zu erhalten; andererseits muss der Benutzer die Straße so hinnehmen, wie sie sich darbietet, und sein Verhalten den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen (vgl. BGHZ 108, 273).
  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 15 U 132/04
    Daraus ergibt sich hinsichtlich des Inhalts und des Umfangs der Straßenverkehrssicherungspflicht allerdings kein Unterschied, denn das Haftungsprivileg des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB gilt bei der in allen Bundesländern außer Hessen hoheitlich ausgestalteten Straßenverkehrssicherungspflicht nicht (vgl. BGH, VersR 1994, 618).
  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 15 U 132/04
    Maßgeblich ist deshalb zunächst, für welche Art von Verkehr ein Weg nach seinem äußeren Befund unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsverhältnisse sowie der allgemeinen Verkehrsauffassung gewidmet ist (vgl. BGH, VersR 1989, 847).
  • BGH, 26.10.1972 - III ZR 2/71

    Verfüllen von Leitungsgräben durch die Stadtwerke - Verletzung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 15 U 132/04
    Das beklagte Land trifft grundsätzlich, wie der Kläger zutreffend ausführt, eine laufende Überwachungspflicht, um sichtbare Mängel oder Veränderungen festzustellen (vgl. BGH, NJW 1973, 277, 278).
  • OLG Hamm, 12.08.2016 - 11 U 121/15

    Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss grundsätzlich

    Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gehört es auch, dass der Verkehrssicherungspflichtige eine Organisation schaffen und überwachen muss, die gewährleistet, dass er über Glatteisbildung auf den der Streupflicht unterliegenden Verkehrsflächen informiert wird (OLG Frankfurt, Urteil v. 12.11.2004 - 15 U 132/04 -, Rn. 28, juris; Hager, a.a.O.) Es muss dabei organisatorisch gewährleistet sein, dass dann, wenn die Witterungsverhältnisse die Möglichkeit der Glättebildung nahe legen, die der Streupflicht unterliegenden Bereiche systematisch überprüft werden und etwaige Glättemeldungen zuverlässig an die für den Winterdienst verantwortlichen Personen gelangen (OLG Hamm, Urteil v. 13.09.2002 - 9 U 49/02 -, Rn. 16, juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7368
OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05 (https://dejure.org/2005,7368)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2005 - 34 Wx 45/05 (https://dejure.org/2005,7368)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2005 - 34 Wx 45/05 (https://dejure.org/2005,7368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2; AsylVfG § 26 a Abs. 2; AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 3; AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 3; FGG § 12; FreihEntzG § 5 Abs. 1 S. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Asylgesuch, Drittstaatenregelung, Asylantrag, Sachaufklärungspflicht, Anhörung, Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2; ; FGG § 12; ; FreihEntzG § 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Abschiebungshaft gegen Minderjährige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Verhängung von Abschiebungshaft gegen Minderjährige; Aufklärung der Frage der Minderjährigkeit eines von Abschiebungshaft Betroffenen von Amts wegen

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
    Bei einer solchen Fallgestaltung setzt die Erlangung einer Aufenthaltsgestattung (§ 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG) einen förmlichen Asylantrag im Sinne des § 14 AsylVfG voraus (vgl. BGHZ 153, 18).

    Der aus einem sicheren Drittstaat unerlaubt eingereiste Ausländer genießt aber nach Art. 16a Abs. 2 GG kein Asylrecht, so dass in diesen Fällen für eine Vorverlagerung des Aufenthaltsrechts keine Veranlassung besteht (vgl. BGHZ 153, 18/21).

  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04

    Zurückweisungshaftanordnung für einen minderjährigen Ausländer

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
    Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs wird es deshalb regelmäßig erfordern, dass die Ausländerbehörde prüft, ob mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise in Betracht kommen, z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 30.8.2004, 20 W 245/04 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; KG Beschluss vom 18.3.2005, 26 W 84/04; OLG Köln vom 11.9.2002, 16 Wx 164/2002 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 164/02

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft gegenüber Minderjährigen

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
    Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs wird es deshalb regelmäßig erfordern, dass die Ausländerbehörde prüft, ob mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise in Betracht kommen, z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 30.8.2004, 20 W 245/04 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; KG Beschluss vom 18.3.2005, 26 W 84/04; OLG Köln vom 11.9.2002, 16 Wx 164/2002 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • BayObLG, 07.07.2000 - 3Z BR 197/00

    Asylverfahren minderjähriger Ausländer

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
    Die Minderjährigkeit eines Ausländers schließt nicht generell die Anordnung von Sicherungshaft nach § 62 Abs. 2 AufenthG aus (BayObLG Beschluss vom 26.6.2003, 4Z BR 38/03; BayObLGZ 2000, 203, jeweils zu § 57 Abs. 2 AuslG).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01

    Einreise eines Ausländers mit Hilfe eines Schleusers

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
    Ob auch der vom Landgericht bejahte Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG gegeben ist, kann im Hinblick auf den aus der Abschiebungshaft heraus gestellten Asylantrag zweifelhaft sein (vgl. OLG Düsseldorf, FG Prax 2004, 254 einerseits, BayObLGZ 1999, 97 andererseits), braucht aber nicht entschieden zu werden (siehe auch BayObLG InfAuslR 2001, 343).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 127/99

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft bei verspätetem Asylantrag

    Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
    Ob auch der vom Landgericht bejahte Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG gegeben ist, kann im Hinblick auf den aus der Abschiebungshaft heraus gestellten Asylantrag zweifelhaft sein (vgl. OLG Düsseldorf, FG Prax 2004, 254 einerseits, BayObLGZ 1999, 97 andererseits), braucht aber nicht entschieden zu werden (siehe auch BayObLG InfAuslR 2001, 343).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06

    Abschiebung: Ausschluss der Abschiebungshaft gegen Minderjährige

    a) Allerdings schließt die Minderjährigkeit eines abzuschiebenden Ausländers nicht generell die Anordnung von Haft aus (BayObLGZ 2000, 203; OLG München OLGR München 2005, 393).

    Das Fehlen einer derartigen Möglichkeit muss die Ausländerbehörde im jeweiligen Einzelfall nachvollziehbar darlegen (OLG München, OLGR München 2005, 393, 394 m.w.N.).

    c) Sollte das Landgericht danach erneut zu dem Ergebnis gelangen, der Betroffene sei tatsächlich noch minderjährig, wird die antragstellende Behörde darzulegen haben, warum für sie - auch mit Amtshilfe des zuständigen Jugendamts - keine Möglichkeit besteht, als milderes Mittel gegenüber der Abschiebungshaft den Betroffenen z.B. in einem Jugendheim - ggfs. auch außerhalb von Rheinland-Pfalz - unterzubringen (vgl. OLG München OLGR München 2005, 393, 394; Renner, Ausländerrecht 8. Aufl. § 62 AufenthG Rdnr. 11, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    a) Allerdings kommt bei minderjährigen Ausländern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von Sicherungshaft wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. August 2004 - 20 W 245/04, juris, Rn. 3; OLG Köln, OLGR 2003, 193; OLG München, OLGR 2005, 393, 394; OLG Rostock, OLGR 2006, 993, 994; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, 599; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand, 61. Aktual.
  • LG Ingolstadt, 22.05.2019 - 22 T 2423/18

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Asylanerkennung sowie

    Zwar kommt bei minderjährigen Ausländern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von Sicherungshaft wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.8. 2004 - 20 W 245/04, BeckRS 2004, 08997; OLG Köln, OLG-Report 2003, 193; OLG München, OLGR 2005, 393 [394]; OLG Rostock, OLGR 2006, 993, 994; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 599; Hailbronner, AusländerR, Stand: 61. Aktual.
  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 20 W 565/05

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit der Haftanordnung bei Vorliegen eines

    bei Melchior = InfAuslR 2005, 324 und vom 28. April 2005 in der Sache 34 Wx 45/05 - dok.
  • OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06

    Erstattungsschuldner für außergerichtliche Auslagen des Betroffenen in

    Die Anordnung von Abschiebungshaft darf als "ultima ratio" nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel zur Sicherung der Abschiebung nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1475; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.1.2006, Az. 20 W 565/05, OLG München, OLGR 2005, 393/394; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188).
  • OLG Rostock, 09.08.2006 - 3 W 138/05

    Abschiebehaftanordnung bei behaupteter Minderjährigkeit

    Bestehen Zweifel, ob die Betroffene minderjährig ist, ist das Gericht zudem verpflichtet, dies umfassend aufzuklären (OLG München, OLGR München 2005, 393).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 20 W 124/06

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Haft zur Sicherung der

    Dieser Rechtsprechung haben sich zwischenzeitlich auch das Kammergericht (Beschlüsse vom 18. März 2005 in der Sache 25 W 64/04 = InfAuslR 2005, 268 und vom 14. Oktober 2005 in der Sache 25 W 66/05 dok. bei Melchior) sowie das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 28. April 2005 in der Sache 34 Wx 045/05 dok. bei Melchior= OLGR München 2005, 393) und das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 9. März 2006 in der Sache 3 W 36/06 dok. bei Melchior) angeschlossen.
  • OLG München, 09.05.2005 - 34 Wx 37/05

    Verhältnismäßigkeit der Abschiebungshaft gegen Minderjährige

    z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung (siehe auch Senat Beschluss vom 28.4.2005, 34 Wx 045/05).«.
  • LG München I, 03.04.2008 - 13 T 328/08

    D (A), Abschiebungshaft, Antrag, Ausländerbehörde, Anhörung, Minderjährige,

    Bei Jugendlichen ist streng zu prüfen, ob mildere Mittel als gerade die Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise in Betracht kommen, wie z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung (OLG München, OLG-Report 2005, 393).
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