Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04   

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OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04 (https://dejure.org/2005,5107)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.04.2005 - 6 U 42/04 (https://dejure.org/2005,5107)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. April 2005 - 6 U 42/04 (https://dejure.org/2005,5107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prognoserisiko nach Beginn der Nachbesserungsarbeiten; Grenze der Erforderlichkeit und Notwendigkeit der Nachbesserungsversuche

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; BGB § 251 Abs. 2; ; BGB § 633 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 635 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang und zur Höhe von erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigung durch Folgeunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welchen Umfang hat die Nachbesserung? (IBR 2005, 1284)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Erstunternehmer auch für fehlgeschlagene Ersatzvornahme einstehen? (IBR 2005, 533)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 U 78/98

    Streit um die Verwendung der Bezeichnung für ein Kondom

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04
    Diese Akte 22 O 143/97 Landgericht Coburg = 6 U 78/98 OLG Bamberg wurde beigezogen.
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90

    Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04
    Erstattungsfähig sind daher auch diejenigen Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (zu alledem: Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, 4. Aufl., Rdnr. 973 ff.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 1586 ff.; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, Rdnr. 261 ff.; Kleine-Möller, Merl, Handbuch des Privaten Baurechts, 3. Aufl., Rdnr. 380 ff.; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., Rdnr. 150 ff.; BGH NJW-RR 1989, 86; BGH NJW-RR 1991, 789).
  • OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99

    Ausführung einer Schneefanganlage im Erzgebirge; Lückenhaftigkeit des

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04
    Selbst dann, wenn die vom Drittunternehmer für die Mangelbeseitigung in Rechnung gestellte Vergütung das Doppelte oder Dreifache der Kosten ausmacht, die dem Schadensverursacher entstehen würden, kann nicht ohne weiteres gesagt werden, dass die Aufwendungen das Erforderliche übersteigen (MünchKomm zum BGB, 3. Aufl., § 633, Rdnr. 149 ff.; OLG Dresden BauR 2000, 1341 ff.).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87

    Haftung des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04
    Erstattungsfähig sind daher auch diejenigen Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (zu alledem: Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, 4. Aufl., Rdnr. 973 ff.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 1586 ff.; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, Rdnr. 261 ff.; Kleine-Möller, Merl, Handbuch des Privaten Baurechts, 3. Aufl., Rdnr. 380 ff.; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., Rdnr. 150 ff.; BGH NJW-RR 1989, 86; BGH NJW-RR 1991, 789).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 5 U 135/14

    Umfang der Pflicht eines Architekten zur Bauüberwachung

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Hamm BauR 2015, 994 ff; OLG Düsseldorf BauR 2012, 960; OLG Bamberg OLGR 2005, 408).

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Hamm BauR 2015, 994 ff; OLG Düsseldorf BauR 2012, 960; OLG Bamberg OLGR 2005, 408).

  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13

    Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Einschätzungs- und

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04, juris).

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04, juris).

  • OLG Köln, 22.12.2016 - 3 U 89/15

    Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!

    Für die Unterkonstruktionen ergibt sich die Umsetzung der Planung hingegen bereits aus dem von der Klägerin selbst vorgelegten Foto CC 15. Abgesehen davon, dass es an einem substantiierten Bestreiten der Klägerin zur Höhe der von der Fa. G abgerechneten Kosten fehlt, trägt diese aber als Veranlasserin der Mehrkosten auch das sog. Prognoserisiko hinsichtlich der Erforderlichkeit der von dem Auftraggeber ergriffenen Maßnahmen, die dieser als vertretbar ansehen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - AZ: 21 U 100/10; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - AZ: 6 U 42/04; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2014 - AZ: 24 U 64/13).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 21 U 100/10

    Umfang der Gewährleistung für Werkmängel

    Damit sind erstattungsfähig auch diejenigen Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 1.04.2005, 6 U 42/04, BeckRS 2005 30353713; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.08.2006 - 23 U 138/01, IBR 2009, 651).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 4 U 132/99

    VOB-Vertrag: Mängelbeseitigungsaufforderung mit Verlangen nach einer ungeeigneten

    c) Liegt mithin eine wirksame (außerordentliche) Kündigung des Bauvertrages vor, kann die Beklagte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats diejenigen Aufwendungen erstattet verlangen, die ein wirtschaftlich denkender Bauherr auf Grund sachkundiger Beratung für eine vertretbare, d.h. geeignete und Erfolg versprechende Maßnahme der Mängelbeseitigung aufgebracht hätte (BGH Urteil vom 29. September 1988 - VII ZR 182/87; auch OLG Bamberg Urteil vom 1. April 2005 - 6 U 42/04).
  • LG Mühlhausen, 14.04.2023 - 6 O 247/17

    Werkvertrag: Erstattungsfähigkeit von Personalkosten zur Schadensermittlung von

    Die Frage, ob ein vernünftig, wirtschaftlich denkender Bauherr die Arbeiten für erforderlich halten durfte, ist eine Rechtsfrage und keine Beweisfrage, die einer sachverständigen Begutachtung bedürfe (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005, Az. 6 U 42/04).

    Hieraus zieht die Rechtsprechung den Schluss, dass selbst dann, wenn die vom Drittunternehmer für die Mangelbeseitigung in Rechnung gestellte Vergütung das Doppelte oder Dreifache der Kosten ausmacht, die dem Schadensversursacher entstehen würden, nicht ohne weiteres angenommen werden könne, dass die Aufwendungen das Erforderliche übersteigen (OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005, Az. 6 U 42/04; OLG Dresden BauR 2000, 1341).

  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13

    Umfang des Anspruchs auf Mängelbeseitigung

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10, zitiert nach juris; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2012 - 10 U 34/12

    VOB-Vertrag: Mangelhafter Personenaufzug bei angeordneter Sonderprüfung zum

    Dabei ist der Auftraggeber berechtigt, unter mehreren Maßnahmen die sicherste zu wählen (OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005, 6 U 42/04, nach juris Rn. 23).
  • OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15

    Bauvertrag: Kostenersatzanspruch für Selbstvornahme einer Nachsanierung durch

    Erstattungsfähig sind andererseits auch solche nutzlosen Aufwendungen, die als erforderlich i.S.v. § 633 Abs. 3 BGB anzusehen sind (BGH Urteil vom 29.9.1988 - VII ZR 182/87 - [NJW-RR 1989, 86, 88]; OLG Bamberg Urteil vom 1.4.2005 - 6 U 42/04 - [OLGR 2005, 408, 409]).
  • VG Köln, 26.10.2005 - 21 K 4418/05

    Keine Preselection-Schnittstelle für mündliche Kundenaufträge

    Siehe dazu Piepenbrock, in: Beck´scher TKG Kommentar, 2. Aufl. 2000, Rdnr. 3 zu § 7 NZV Anh. § 39. Für eine Anwendung von § 7 NZV auf vorliegende Problematik LG Kiel, Urteil vom 1. September 2004 - 14 O 79/04 - ; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. April 2005 - 6 U 42/04 - .
  • OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 10 U 204/12

    Schadenersatz wegen mangelhafter Tragwerksplanung (mangelnde Standsicherheit bei

  • OLG München, 23.05.2019 - 28 U 2908/18

    Berufung des Streithelfers, Zug-um-Zug-Verurteilung, Sachverständigengutachten,

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.02.2005 - 2 W 36/05   

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https://dejure.org/2005,3683
OLG Celle, 24.02.2005 - 2 W 36/05 (https://dejure.org/2005,3683)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.02.2005 - 2 W 36/05 (https://dejure.org/2005,3683)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 2 W 36/05 (https://dejure.org/2005,3683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zweites Versäumnisurteil; Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 3104; ; RVG VV Nr. 3105

  • rechtsportal.de

    Zweites Versäumnisurteil - Terminsgebühr

  • ibr-online

    Ermäßigungstatbestand nach dem RVG im zweiten Versäumnisurteil?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG findet auf den Fall eines zweiten Versäumnisurteils keine Anwendung, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Gebührenabrechnung beim zweiten Versäumnisurteil

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 21.06.2006 - 17 W 126/06

    Anwaltsgebühren bei zweitem Versäumnisurteil

    Die Vorschrift des Nr. 3105 VV wird von einem Teil der Rechtsprechung (OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.11.2005 - 4 W 2257/05 -, OLG-Report 2006, 169) und Literatur (Hansens, JurBüro 2004, 251; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., RVG § 15 Rz.20; Onderka, AGS 2005, 188) dahingehend ausgelegt, dass sie auch greift, wenn der Rechtsanwalt, der - wie vorliegend - bereits in einem ersten Termin ein Versäumnisurteil erwirkt hat, in einem weiteren Verhandlungstermin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt.

    Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung (OLG Celle, Beschl. v. 24.02.2005 - 2 W 36/05 -, AGS 2005, 188; OLG München, Beschl. v. 08.02.2006 - 11 W 659/06 -, AGS 2006, 161; LG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2005 - 25 T 443/05 -, AGS 2006, 162; LG Regensburg, Beschl. v. 12.09.2005 - 4 O 2406/04 (1) -, JurBüro 2005, 648) und Literatur (Zöller/Herget, ZPO, 25.Aufl., § 345 Rz.7; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., Nr. 3105 VV Rz.16; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG, 1.Aufl., Terminsgebühr Anmerkung 4.4.2; Schons, AGS 2006, 164) geht hingegen zutreffend davon aus, dass Nr. 3105 VV entsprechend dem insoweit klaren Wortlaut voraussetzt, dass der Rechtsanwalt nur einen Termin wahrgenommen hat, die Vorschrift also keine Anwendung findet, wenn der Rechtsanwalt in einem zweiten Verhandlungstermin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt hat.

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 10 W 104/05

    Gebühren des Rechtsanwalts für erstes und zweites Versäumnisurteil

    Die Formulierung "Wahrnehmung nur eines Termins" ist nach Auffassung des Senats nicht dahingehend auszulegen, dass die Gebührenermäßigung nur dann eingreift, wenn der Rechtsanwalt nur einen Termin wahrnimmt und in diesem ein Versäumnisurteil erwirkt, umfasst vielmehr auch den Fall, dass derselbe Rechtsanwalt in einem weiteren Termin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt (a.A.: OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 W 36/05, JurBüro 2005, 302; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 345 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2005 - 10 W 104/05

    Einmalige Forderungsmöglichkeit einer 0,5 Terminsgebühr nach Nr. 3105

    Die Formulierung "Wahrnehmung nur eines Termins" ist nach Auffassung des Senats nicht dahingehend auszulegen, dass die Gebührenermäßigung nur dann eingreift, wenn der Rechtsanwalt nur einen Termin wahrnimmt und in diesem ein Versäumnisurteil erwirkt, umfasst vielmehr auch den Fall, dass derselbe Rechtsanwalt in einem weiteren Termin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt (a.A.: OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 W 36/05, JurBüro 2005, 302; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 345 Rn. 7).
  • OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06

    Anwaltsgebühren bei Erlass eines zweiten Versäumnisurteils

    Nach einer im Schrifttum vertretenen Auffassung soll es bei dieser 0, 5 Terminsgebühr auch dann bleiben, wenn der Rechtsanwalt mehrere Termine wahrgenommen hat, in denen jeweils eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten war und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt worden ist, also auch in dem hier vorliegenden Fall, in dem der Rechtsanwalt im ersten Verhandlungstermin ein Versäumnisurteil erwirkt hat und in einem weiteren Termin ein 2. Versäumnisurteil (so Hansens, JurBüro 2004, 251; ders., RVGreport 2005, 150; vgl. auch Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG , 16. Aufl., VV 3105 Rdn. 25).
  • LG Bonn, 21.03.2006 - 15 O 403/05
    - vgl. dazu auch Beschluss des OLG Gelle vom 24.02.2005 - 2 W 36/05.
  • LG Aachen, 19.12.2005 - 5 T 264/05

    Terminsgebühr

    Der Prozessbevollmächtigte war nämlich entgegen den Tatbestandsvoraussetzungen der Nr. 3105 VV RVG nicht mit der " Wahrnehmung nur eines Termins " befasst, sondern mit der Wahrnehmung zweier Termine (ebenso Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 345, Rdnr.7; OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 W 36/05 -).
  • AG Kaiserslautern, 14.06.2005 - 1 C 241/05

    Höhe der Kostenfestsetzung

    Die vom Klägervertreter angeführte Entscheidung des OLG Celle vom 24.2.2005 2 W 36/05 , wonach der Ermäßigungstatbestand des Nr. 3105 VV RVG auf den Fall eines 2. Versäumnisurteils keine Anwendung findet, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat, greift hier nicht, da diese auf die doppelte Terminwahrnehmung abstellt.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05   

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https://dejure.org/2005,12478
OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2005,12478)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.02.2005 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2005,12478)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2005,12478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Unterbevollmächtigten beziehungsweise fiktiver Reisekosten des Hauptbevollmächtigten bei Auftrag an Anwalt am dritten Ort ; Rechtmäßigkeit einer Verneinung der Erstattungsfähigkeit in Höhe der fiktiven Terminsreisekosten ; ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Unterbevollmächtigten bzw. fiktiver Reisekosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Erstattung der vollen Kosten der von ihren Prozessbevollmächtigten (Bremen) beauftragten Unterbevollmächtigten (Itzehoe) kann die Klägerin schon deswegen nicht verlangen, weil diese Kosten fiktive Terminsreisekosten der Prozessbevollmächtigten um weit mehr als 10% übersteigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.09.2004, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93 m.w.Nachw.).

    Anerkanntermaßen können Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Anwalts als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen sein, soweit sie sich nämlich im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Anwalt am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93; NJW-RR 2004, 858 = VersR 2005, 93).

  • BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Anerkanntermaßen können Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Anwalts als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen sein, soweit sie sich nämlich im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Anwalt am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93; NJW-RR 2004, 858 = VersR 2005, 93).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
  • BGH, 17.02.2004 - XI ZB 37/03

    Erstattung von Reisekosten des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.2005 - 16 Wx 41/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7919
OLG Köln, 18.03.2005 - 16 Wx 41/05 (https://dejure.org/2005,7919)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2005 - 16 Wx 41/05 (https://dejure.org/2005,7919)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2005 - 16 Wx 41/05 (https://dejure.org/2005,7919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FEVG § 5 Abs. 1; AsylVfG § 14; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Anhörung, Landgericht, Verfahrensmangel, Unerlaubte Einreise, Haftgründe, Asylantrag, Offensichtlich unbegründet

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2; ; FEVG § 5; ; FGG § 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    AufenthG § 62 Abs. 2; FEVG § 5; FGG § 12
    Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen und zur Sachaufklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 11.01.2002 - 16 Wx 283/01

    Rechtliches Gehör in der Beschwerdeinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 16 Wx 41/05
    Von einer erneuten Anhörung in zweiter Instanz kann daher nur dann abgesehen werden, wenn auch unter Berücksichtung der Amtsermittlungspflicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Anhörung keine neuen Erkenntnisse bringen wird (Senat OLGReport Köln 2002, 365).
  • BGH, 28.02.2001 - V ZB 8/01

    Zulässigkeit einer Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 16 Wx 41/05
    Für das weitere Verfahren ist noch anzumerken, das nunmehr unabhängig von den unterschiedlichen Auffassungen zur Auslegung des § 14 Abs. 4 Nr. 4 (jetzt Abs. 3 Nr. 4) AsylVfG (vgl. hierzu einerseits OLG Düsseldorf OLGReport 2000, 107 u. OLG Karlsruhe NVwZ-Beilage I 2000, 111; andererseits BayObLG NVwZ-Beilage I 2001, 48; offengelassen vom BGH BGHReport 2001, 341) ohne weiteres der Haftgrund der unerlaubten Einreise gem. § 62 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG eingreifen kann, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 24.02.2005 den Asylantrag des Betroffenen als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen hat, so dass es einer positiven Feststellung der Entziehungsabsicht nicht bedarf.
  • OLG München, 25.05.2007 - 34 Wx 42/07

    Anhörung der Verlobten des Betroffenen im Abschiebungsverfahren

    Wenn es in einem Abschiebungshaftverfahren auf die Art und die Intensität von familiären Bindungen ankommt, bedarf es grundsätzlich der (persönlichen) Anhörung des Partners (vgl. OLG Celle InfAuslR 2005, 423; OLG Köln OLG-Report 2005, 408).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 208/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12917
BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 208/04 (https://dejure.org/2005,12917)
BayObLG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 2Z BR 208/04 (https://dejure.org/2005,12917)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 2Z BR 208/04 (https://dejure.org/2005,12917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 21; ; WEG § 28; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 § 21 § 28 § 43 Abs. 1 Nr. 1
    Unzulässiger Antrag zur Einhaltung gerichtlicher Entscheidungen durch Wohnungseigentümer - Geltendmachung eines gemeinschaftlichen Zahlungsanspruchs durch einzelnen Eigentümer - Antragstellung bei unterbliebener Jahresabrechnung des Verwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags zur Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer zur Einhaltung von ergangenen gerichtlichen Entscheidungen; Begrenzung der Ermittlungspflicht des Gerichts in echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Geltendmachung der allen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2005, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 208/04
    Für diese Anträge, die in § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG ihre Rechtsgrundlage haben, fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil die Antragsteller zur Geltendmachung der allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Ansprüche weder durch Gemeinschaftsbeschluss ermächtigt worden sind noch eine erfolglose Befassung der Eigentümerversammlung mit dem Gegenstand, der den Anträgen zugrunde liegt, vorliegt (BGH NJW 1990, 2386; Palandt/Bassenge BGB 64. Aufl. § 21 WEG Rn. 10).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 208/04
    Hierbei ist davon auszugehen, dass jeder Beteiligte die für ihn vorteilhaften Umstände von sich aus vorbringt (BGH NJW 2001, 1212/1214; BayObLG NZM 2002, 616 f.).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Dieser erfüllt mit der Erstellung der Abrechnung eine ihm durch das Gesetz auferlegte eigene Verpflichtung, er wird dabei - anders als die Revision meint - also nicht als Vertreter der Gemeinschaft tätig (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 2Z BR 208/04 - juris Rn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2009 - 5 W 204/09

    Zustellung an den Verwalater im WEG -Verfahren bei Interessenkollision;

    Beantragt ein einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG in zulässiger Weise, dass das Gericht dem Verwalter die Aufstellung der Jahresabrechnungen aufgibt (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 23.2.2005 - 2Z BR 208/04, zitiert nach juris), so sind an diesem Verfahren gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG die übrigen Wohnungseigentümer - als materiell Beteiligte - formell zu beteiligen, also zum Verfahren hinzuzuziehen.
  • LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 575/06

    Jahresabrechnung: Individualanspruch gegen den Ex-Verwalter

    Während für Anträge nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG a. F. dem Antragsteller in der Regel das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn er nicht durch Gemeinschaftsbeschluss zur Geltendmachung ermächtigt worden ist bzw. die Eigentümerversammlung sich nicht erfolglos mit dem Gegenstand des Antrages befasst hat (BGH NJW 1990, 2386; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 21 WEG Rdnr. 89 f), kann grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG a. F. beantragen, dass das Gericht dem Verwalter die Aufstellung der Jahresabrechnung aufgibt (Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 WEG Rdnr. 8 und 59; BayObLG, Beschluss vom 15.03.1990, Az.: BReg 2 Z 18/90, zitiert nach juris, Rdnr. 9 ff.; BayObLG, Beschluss vom 23.02.2005, Az.: 2 Z BR 208/04, zitiert nach juris, Rdnr. 23 ff; OLG München, Beschluss vom 22.11.2006, Az.: 34 Wx 55/06, zitiert nach juris, Rdnr. 44; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.1993, Az.: 15 W 260/92, zitiert nach juris, Rdnr. 15).
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