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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03   

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https://dejure.org/2004,4363
OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03 (https://dejure.org/2004,4363)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2004 - 20 W 370/03 (https://dejure.org/2004,4363)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 20 W 370/03 (https://dejure.org/2004,4363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 WoEigG, § 43 WoEigG, § 45 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung; gesellschaftsrechtliche Bindungen einzelner Wohnungseigentümer; Beschwerdeberechtigung für sofortige weitere Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stimmrecht eines im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümers in einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung; Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung bei Fehlen von Einladungen an alle ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung; gesellschaftsrechtliche Bindungen einzelner Wohnungseigentümer; Beschwerdeberechtigung für sofortige weitere Beschwerde)

  • Judicialis

    WEG § 25; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25; WEG § 43
    Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung bei aus dem Grundbuch nicht ersichtlichen gesellschaftsrechtlichen Bindungen einzelner Wohnungseingentümer - Verstoß gegen eine Bindung im Stimmrechtsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02

    Rechtsbeschwerde gegen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
    Die von der weiteren Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. WuM 1990, 321; NZM 1998, 668; vgl. darüber hinaus auch FGPrax 2003, 67) äußern sich zu dieser formellen Frage allerdings nicht ausdrücklich.

    Sie hat nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit ist für sie die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 67; NZM 1998, 81; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 43, Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 78; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 27 FGG Rz. 8).

    Dass die weitere Beteiligte mit Kosten des Beschwerdeverfahrens belastet worden ist, ändert hieran nichts, § 20 a FGG (vgl. auch BayObLG FGPrax 2003, 67).

    Auch wenn die sofortige weitere Beschwerde der weiteren Beteiligten, die sich vor allem auch gegen die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen richtete, unzulässig ist, hat der Senat im Rahmen der Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu IV und V die Kostenentscheidung des Landgerichts von Amts wegen zu überprüfen (vgl. auch BayObLG FGPrax 2003, 67).

    Für das Verschulden ist nach der Rechtsprechung ein objektiver Maßstab anzusetzen (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 67).

    Danach wäre ein sorgfältiger Verwalter das Risiko einer Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses aufgrund der vielfältigen unwägbaren Fragen im Hinblick auf die Vollmachten, die selbst von der weiteren Beteiligten im vorliegenden Verfahren teilweise unterschiedlich bewertet werden (vgl. etwa die unterschiedliche Behandlung der Vollmachten für die Miteigentümer ME 11 und ME 16), nicht eingegangen (vgl. auch insoweit etwa BayObLG FGPrax 2003, 67).

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
    Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGB NJW 1993, 1329; NJW 1987, 650).

    Die von der weiteren Beschwerde aufgeworfene Frage des Vertrauensschutzes bzw. eines Verstoßes der anfechtenden Wohnungseigentümer gegen Treu und Glauben wegen bisheriger anderweitiger Handhabung der Gemeinschaft in diesem Zusammenhang (vgl. dazu etwa BGHZ 99, 90; 121, 236; OLG Hamm ZWE 2002, 486) vermag nicht zu greifen.

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
    Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGB NJW 1993, 1329; NJW 1987, 650).

    Die von der weiteren Beschwerde aufgeworfene Frage des Vertrauensschutzes bzw. eines Verstoßes der anfechtenden Wohnungseigentümer gegen Treu und Glauben wegen bisheriger anderweitiger Handhabung der Gemeinschaft in diesem Zusammenhang (vgl. dazu etwa BGHZ 99, 90; 121, 236; OLG Hamm ZWE 2002, 486) vermag nicht zu greifen.

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 106, 113) muss schon aus praktischen Erwägungen das Stimmrecht an formale Kriterien gebunden sein.

    Für den Zeitpunkt einer Eigentümerversammlung lässt sich für alle Beteiligten mit der gebotenen Klarheit die Stimmberechtigung aus dem Grundbuch entnehmen (vgl. im Einzelnen BGHZ 106, 113; vgl. weiter Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 WEG Rz. 102, 106 mit weiteren Nachweisen).

  • BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 36/98

    Erteilung einer Untervollmacht durch einen für eine Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
    Die von der weiteren Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. WuM 1990, 321; NZM 1998, 668; vgl. darüber hinaus auch FGPrax 2003, 67) äußern sich zu dieser formellen Frage allerdings nicht ausdrücklich.
  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 87/97

    Keine sofortige weitere Beschwerde ohne eigene sofortige Beschwerde - Abänderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
    Sie hat nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit ist für sie die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 67; NZM 1998, 81; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 43, Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 78; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 27 FGG Rz. 8).
  • BayObLG, 05.04.1990 - BReg. 2 Z 14/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
    Die von der weiteren Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. WuM 1990, 321; NZM 1998, 668; vgl. darüber hinaus auch FGPrax 2003, 67) äußern sich zu dieser formellen Frage allerdings nicht ausdrücklich.
  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
    Die von der weiteren Beschwerde aufgeworfene Frage des Vertrauensschutzes bzw. eines Verstoßes der anfechtenden Wohnungseigentümer gegen Treu und Glauben wegen bisheriger anderweitiger Handhabung der Gemeinschaft in diesem Zusammenhang (vgl. dazu etwa BGHZ 99, 90; 121, 236; OLG Hamm ZWE 2002, 486) vermag nicht zu greifen.
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
    Tatsächlich ist eine Vollmacht, die ein Wohnungseigentümer einer anderen Person zur Vertretung in einer bestimmten Eigentümerversammlung gibt, regelmäßig so auszulegen, dass sie sich lediglich auf diese Versammlung erstreckt (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 183; Bielefeld, a.a.O., Seite 470; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468; Amtsgericht Neuss, WuM 1994, 505).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2003 - 3 Wx 391/02

    Wirkung einer einem Miteigentümer für konkrete Eigentümerversammlung erteilten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
    Ebenfalls unentschieden bleiben kann die vom Senat allerdings ebenfalls nur eingeschränkt überprüfbare Auslegungsfrage, ob - wie die Vorinstanzen angenommen haben - die eine Ja-Stimme für die Eigentümerin ME 13 abzuziehen wäre, weil in der bloßen Neuerteilung einer Vollmacht noch nicht ohne weiteres ein Widerruf der alten Vollmacht gesehen werden könnte; jedenfalls für den Regelfall dürfte ein Widerruf aber wohl anzunehmen sein (vgl. Erman/Palm, BGB, 11. Aufl., § 168 Rz. 20; Staudinger/Schilken, BGB, Stand Oktober 2003, § 168 Rz. 5; Soergel/Leptien, BGB, 13. Aufl., § 168 Rz. 20; Bamberger/Roth/Habermeier, BGB, § 168 Rz. 19; OLG Düsseldorf, WuM 2003, 526).
  • AG Neuss, 10.09.1993 - 27 II 158/92

    Unwirksamkeit der Wahl eines Verwalters durch Eigentümerversammlung;

  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83

    Zurückweisungsrecht des Verwalters von Wohnungseigentum gegenüber einem Vertreter

  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80

    Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer

  • OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht zur Vertretung in der

    Anders als in den vom Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 15.10.2004, 20 W 370/03 = OLGR 2005, 423) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (Beschluss vom 23.12.2002, 2Z BR 93/02 = FGPrax 2003, 67) entschiedenen Fällen ist die Entscheidung des Amtsgerichts für die Antragsgegnerin zu 1 nicht rechtskräftig geworden, da sie nicht nur Verwalterin, sondern gleichzeitig auch Teileigentümerin ist, die gegen den Beschluss des Amtsgerichts, gemeinsam mit den übrigen Wohnungseigentümern, sofortige Beschwerde eingelegt hatte.
  • LG Karlsruhe, 27.07.2010 - 11 S 70/09

    Transparenz bei Sonderhonoraren der WEG-Verwalter

    Ob der Vertreter zur Erteilung einer Untervollmacht berechtigt ist, ist eine Frage der Auslegung, wobei für oder gegen die Zulässigkeit der Erteilung einer Untervollmacht keine Vermutung spricht (BayObLG ZMR 2003, 283, 284; OLGR Frankfurt 2005, 423, 426; Elzer, a.a.O., § 25 Rn. 53; Bassenge, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung einer Regelung in der

    Er hätte dann nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit wäre für ihn die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. Senat OLGR 2005, 423; BayObLG FGPrax 2003, 67; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 43; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 78).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - I-3 Wx 311/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4471
OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - I-3 Wx 311/04 (https://dejure.org/2004,4471)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.2004 - I-3 Wx 311/04 (https://dejure.org/2004,4471)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - I-3 Wx 311/04 (https://dejure.org/2004,4471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Regelungen über die Tierhaltung in einer Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Entscheidung über eine Einschränkung der Tierhaltung in einem Wohnungseigentümerbeschluss; Verwirkbarkeit der Durchsetzung eines Hundehaltungsverbotes

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tierhaltungsverbot per Mehrheitsbeschluß

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 345
  • FGPrax 2005, 112
  • ZMR 2005, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 81/01

    Unzulässige Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbots gegenüber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - 3 Wx 311/04
    Der Bundesgerichtshof hat indes in der vorgenannten Entscheidung ausgeführt, dass für Gebrauchsregelungen an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach in diesen Angelegenheiten bestandskräftige - vereinbarungsersetzende - Beschlüsse gültig sind, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung erfordert hätte ( vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.07.2002, NZM 2002, 872 = ZMR 2002, 775 sowie BayObLG NJW-RR 2002, 226 ).

    Es liegt auch nicht der Ausnahmefall einer Änderung der Teilungserklärung vor ( vgl. hierzu Bay ObLG NJW-RR 2002, 226 ).

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - 3 Wx 311/04
    Zwar betrifft ein generelles Verbot der Hundehaltung in der Wohnanlage den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums, den die Wohnungseigentümer grundsätzlich nur durch Vereinbarung regeln können ( vgl. BGHZ 129, 329 ).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 3 Wx 173/02

    Keine Begrenzung des Sondereigentums durch Mehrheitsbeschluss, der einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - 3 Wx 311/04
    Der Bundesgerichtshof hat indes in der vorgenannten Entscheidung ausgeführt, dass für Gebrauchsregelungen an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach in diesen Angelegenheiten bestandskräftige - vereinbarungsersetzende - Beschlüsse gültig sind, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung erfordert hätte ( vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.07.2002, NZM 2002, 872 = ZMR 2002, 775 sowie BayObLG NJW-RR 2002, 226 ).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08

    Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der WEG zur Hunde- und Katzenhaltung

    Daher hat trotz der Entscheidung vom 20.09.2000 die zum Verbot der Hundehaltung ergangene Entscheidung des BGH vom 04.05.1995 - V ZB 5/95- (FGPrax 1995, 147=ZMR 1995, 416), der sich der Senat anschließt, weiter Bestand (so auch Oberlandesgericht Hamm ZMR 2005, 897 und Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 303).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06

    Generelles Haustierverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

    Sie wirkt mit dem Eintritt ihrer Bestandskraft mit Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist "vereinbarungsersetzend" (BGH a.a.O. und diesem folgend BayObLG, Beschluss vom 25.10,2001 - 2 Z BR 81/01-, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2004 -I-3 Wx 311/04-, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.2.2005 - 15 W 507/04- , zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.01.2005 - 4 U 190/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25969
OLG Schleswig, 19.01.2005 - 4 U 190/04 (https://dejure.org/2005,25969)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.01.2005 - 4 U 190/04 (https://dejure.org/2005,25969)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 4 U 190/04 (https://dejure.org/2005,25969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,25969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.08.2000 - 1 K 205/97

    Über Putz in einer Diskothek installierte mehrteilige Videoüberwachungsanlage

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.01.2005 - 4 U 190/04
    In der Rechtsprechung der Finanzgerichte (BFH, Urteil vom 28.10.1999, BStBl Teil II, 2000, 150; BFH vom 15.08.2000, EFG 2001, 96 - 97) werden Alarmanlagen und Videoanlagen als wesentliche Bestandteile des zu sichernden Gebäudes nach § 94 Abs. 2 BGB angesehen.

    Wie eine Alarmanlage soll eine Videoanlage Überwachungs-, Sicherungs- und Abschreckungszwecke erfüllen (vgl. BFH vom 15.08.2000, aaO.).

  • OLG Köln, 14.07.1993 - 2 U 149/91

    Folgeunternehmer beschädigt Leistung des Vorunternehmers: Schadensersatz?

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.01.2005 - 4 U 190/04
    Vor Abnahme des Werkes können deshalb dingliche Rechtsposition und Gefahrtragungsrisiken (§ 644 BGB ) auseinanderfallen (vgl. OLG Köln vom 14.07.1993, OLGR 1993, 292, 293, 294).
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