Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05   

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https://dejure.org/2005,8291
OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05 (https://dejure.org/2005,8291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.03.2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05 (https://dejure.org/2005,8291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. März 2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05 (https://dejure.org/2005,8291)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden Motorradfahrers mit einem auf der Fahrbahn wendenden Fahrzeugführer; Schmerzensgeld für HWS- Distorsion ersten Grades sowie Claviculafraktur und Prellungen des Motorradfahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schadensersatz wegen eines beim Wenden auf einer Fahrbahn entstandenen Verkehrsunfalls; Festsetzung einer Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall unter Rekonstruktion des Geschehens; Anspruch auf Schmerzensgeld ...

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schadensersatz wegen eines beim Wenden auf einer Fahrbahn entstandenen Verkehrsunfalls; Festsetzung einer Haftungsquote bei einem Verkehrsunfalls unter Rekonstruktion des Geschehens; Bestehen eines Anspruchs auf ...

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § ... 91; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 533; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; StVG § 17 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 18 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 254; ; BGB § 249; ; BGB § 823; ; BGB § 847 a. F.; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § ... 91; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 533; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; StVG § 17 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 18 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 254; ; BGB § 249; ; BGB § 823; ; BGB § 847 a. F.; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen wendendem und geradeaus fahrendem Fahrzeug; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 25 %

  • rechtsportal.de

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen wendendem PKW und zu schnell fahrendem Motorrad - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 25 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ereignet sich ein Unfall beim Wenden, so spricht gegen den Wendenden der Anscheinsbeweis, dass er den gesteigerten Sorgfaltsanforderungen gem. § 9 Abs. 5 StVO nicht genügt hat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall beim Wenden - wer ist schuld?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1287
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Diesen Anscheinsbeweis kann der Betroffene nur widerlegen, wenn er Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Unfallverlaufs ergibt (BGH, Urt. v. 4.6.1985 - VI ZR 15/84, DAR 1985, 316, 317; Hentschel, aaO., § 9 StVO Rdn. 50; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 9 Rdn. 59; KG, Urt. v. 1.10.2001 - 12 U 2139/00, NZV 2002, 230, zit. nach juris).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 25.3.1969 - VI ZR 263/67, VersR 1969, 614; VersR 1982, 442; KG, NZV 2002, 230) sind bei der Bestimmungen der Haftungsquote nur solche Tatsachen zu berücksichtigen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.

    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).

  • OLG Hamm, 27.03.2000 - 13 U 192/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegen kommenden Fahrzeug beim

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • OLG Köln, 26.03.1999 - 19 U 139/98

    Haftungsverteilung bei einem durch ein Wendemanöver entstandenen Unfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Zieht man weiterhin in Betracht, dass der Wendende mit einer gewissen Überschreitung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch den Herannahenden rechnen muss und er sein Fahrverhalten so auszurichten hat, dass auch einem mäßig zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmer keine Gefahren drohen, so wird eine Haftungsquote von 25 % den beiderseitigen Verursacherbeiträgen selbst unter Beachtung der technischen Eigenheiten eines Motorrades gerecht (vgl. OLG Köln, VersR 1999, 993).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1982 - 24 U 92/82

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Zuge eines Wendemanövers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01

    Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision eines Motorradfahrers mit einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Diesen Anscheinsbeweis kann der Betroffene nur widerlegen, wenn er Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Unfallverlaufs ergibt (BGH, Urt. v. 4.6.1985 - VI ZR 15/84, DAR 1985, 316, 317; Hentschel, aaO., § 9 StVO Rdn. 50; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 9 Rdn. 59; KG, Urt. v. 1.10.2001 - 12 U 2139/00, NZV 2002, 230, zit. nach juris).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Dieser gebotene rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einem Verkehrsunfall ist nur dann zu bejahen, wenn der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrslage vermeidbar gewesen wäre (BGH, Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Alle erforderlichen Tatsachen sind unstreitig (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2004 - IX ZR 229/03, NJW 2005, 291).
  • BGH, 25.03.1969 - VI ZR 263/67

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen von einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 25.3.1969 - VI ZR 263/67, VersR 1969, 614; VersR 1982, 442; KG, NZV 2002, 230) sind bei der Bestimmungen der Haftungsquote nur solche Tatsachen zu berücksichtigen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Auch die nachgewiesene Geschwindigkeitsüberschreitung des Klägers um 13, 5 km/h erschüttert den Anscheinsbeweis noch nicht, da der Wendende mit verkehrsüblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen rechnen muss und eine nicht selten anzutreffende Geschwindigkeitsüberschreitung um 13, 5 km/h nicht darauf schließen lässt, dass der Kläger zu Beginn des Wendevorgangs so weit von der Beklagten zu 1) entfernt gewesen sein mag, dass diese - eine vernünftige Fahrweise des Klägers unterstellt - eine Gefährdung des Klägers für ausgeschlossen hätte halten dürfen (zur Erschütterung des Anscheinsbeweises bei grober Geschwindigkeitsüberschreitung: BGH, DAR 1985, 317; Hentschel, aaO., § 9 StVO Rdnr. 50; OLG Celle, VRS 100, 289).
  • OLG Celle, 12.10.2000 - 14 U 265/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

  • OLG Stuttgart, 08.11.1974 - 2 U 82/74

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem wendenden

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden

    Sie wird durch die Schäden bestimmt, die dadurch Dritten drohen, und hängt insbesondere von der Fahrzeuggröße, der Fahrzeugart und dem Gewicht des Fahrzeugs ab (Senat, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 - 17/05, MDR 2005, 1287; König, a.a.O., § 17 StVG Rn. 6).

    Ihre Höhe ist nicht abstrakt zu berechnen; vielmehr ist die Betriebsgefahr, weil sie sich erst im Unfallgeschehen manifestiert, als Faktor bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge, bezogen auf den konkreten Schadensfall, zu beurteilen (Senat, Urteil vom 15. März 2005, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 25.02.2020 - 4 U 1914/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Bei einem Zusammenstoß des Wendenden mit dem fließenden Verkehr spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis für ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache; ihn trifft im Allgemeinen die Alleinhaftung (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2005, 1287; Geigel/Zieres a. a. O. Rn. 300; s. auch die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen 10. Aufl. 2007, S. 260).

    Da der Wendende aber mit verkehrsüblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen rechnen muss, reicht eine festgestellte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit für sich genommen noch nicht aus, um den Anscheinsbeweis zu entkräften (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 -, Rn. 37, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 U 149/10 -, Rn. 26, juris).

    Dies gilt besonders dann, wenn sich der Wendeunfall - wie hier - beim Anfahren ereignet, da dieses Fahrmanöver für andere Verkehrsteilnehmer kaum erkennbar ist (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 -, Rn. 44, juris Grüneberg, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 150/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kausalität des Geschwindigkeitsverstoßes für

    aa) Ein Geschwindigkeitsverstoß wird zum einen dann ursächlich für den Schadensfall, wenn der Unfall bei Einhaltung der zulässigen vermieden worden wäre (Senat, MDR 2005, 1287; BGH, Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision mit einem ausschwenkenden Entsorgungsfahrzeug an

    Die Höhe der Betriebsgefahr kann nicht losgelöst von der konkreten Unfallsituation, vor allem nicht ohne Blick auf das Fahrverhalten des Unfallgegners bestimmt werden (Senat, MDR 2005, 1287; Hentschel/König/Dauer, aaO. § 17 StVG Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit

    Bei einem Zusammenstoß des Wendenden mit dem fließenden Verkehr spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis für ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache; ihn trifft im Allgemeinen die Alleinhaftung (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2005, 1287; Geigel/Zieres a. a. O. Rn. 300; s. auch die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen 10. Aufl. 2007, S. 260).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 79/06

    Haftungsverteilung bei Sturz eines einen Linksabbieger überholenden

    Zwar begründet die bauartbedingte Instabilität eines Zweirades nicht von vorneherein eine höhere Betriebsgefahr im Vergleich mit einem PKW (OLG Saarbrücken, MDR 2005, 1287).
  • KG, 29.03.2012 - 22 U 131/11

    Zur Bewertung der Betriebsgefahr bei einem Verkehrsunfall zwischen LKW und PKW

    Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges wird durch die Gesamtheit aller Umstände definiert, die geeignet sind, Gefahr in den Verkehr zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04, juris Rn. 43, MDR 2005, 1287 f zu § 17 Abs. 1 StVG a.F. m. w. N.).
  • LG Dresden, 12.01.2006 - 9 O 2879/05

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund eines

    Soweit das Gericht von diesem Standpunkt aus den Parteien ausweislich eines ins Protokoll aufgenommenen Vermerks vorgeschlagen hat, dass die Beklagten den Schaden des Klägers zu 70 Prozent regulieren, insoweit unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, MDR 2005, 1287 , ist die Quote allerdings fehlerhaft angegeben worden.
  • AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17

    Haftung bei Einbiegen in Grundstückseinfahrt

    Die Höhe der Betriebsgefahr kann nicht losgelöst von der konkreten Unfallsituation, vor allem nicht ohne Blick auf das Fahrverhalten des Unfallgegners bestimmt werden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2005 - Az. 4 U 102/04 -, Rn. 43, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5520
OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,5520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,5520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,5520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    UWG § 1 (a. F.); StGB § 284
    Online-Casino

  • Wolters Kluwer

    Werbung für ein verbotenes Glücksspiel; Konnektierthalten einer auf ihren Websites für ausländische Online-Casinos werbende Internet-Domain ; Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbsrechtlicher Störerhaftung; Prüfungspflichten bei der Erstregistrierung eines Domain-Namens

  • online-und-recht.de

    Keine Verpflichtung der DENIC bei falschen Admin-C-Einträgen

  • webhosting-und-recht.de

    Keine Verpflichtung der DENIC bei falschen Admin-C-Einträgen

  • Judicialis

    UWG a.F. § 1; ; StGB § 284

  • rechtsportal.de

    Unterlassungsanspruch gegen DENIC aus wettbewerbsrechtlicher Störerhaftung wegen Werbung auf Websites einer Domain für ausländische Online-Casinos

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine DENIC-Haftung bei Glücksspiel-Domains / fehlerhaftem Admin-C

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine DENIC-Haftung bei Glücksspiel-Domains/fehlerhaftem Admin-C

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2005, 392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Eine Störerhaftung der DENIC für die Inhalte auf der Website eines Dritten besteht bei der Erstregistrierung der Domain mangels Prüfungspflicht nicht (Fortführung von BGH GRUR 2001, 1038 - "ambiente.de"), etwaige Versäumnisse der DENIC nach positiver Kenntnis von Verstößen betreffen einen anderen Streitgegenstand.

    (a) Nach den Grundsätzen der Störerhaftung kann gemäß § 1004 BGB analog, § 1 UWG auch derjenige, der ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist, zur Unterlassung verpflichtet sein, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente, GRUR 2002, 618 - Meißener Dekor, WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. April 2004 (I ZR 317/01 - Schöner Wetten m. w. Nw.; die Entscheidung ist zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt, es könne für das (dortige) Revisionsverfahren davon ausgegangen werden, dass ein Glücksspielunternehmen dadurch wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG handele, dass es über das Inland dafür werbe, an ihren Glücksspielen teilzunehmen, und solche Glücksspiele auch im Inland veranstalte, weil sie damit gegen § 284 StGB verstoße; denn diese gegen die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen gerichtete Strafvorschrift sei eine wettbewerbsbezogene Norm, die auch dem Schutz der Verbraucher diene (BGH GRUR 2002, 636).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    (a) Nach den Grundsätzen der Störerhaftung kann gemäß § 1004 BGB analog, § 1 UWG auch derjenige, der ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist, zur Unterlassung verpflichtet sein, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente, GRUR 2002, 618 - Meißener Dekor, WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    (a) Nach den Grundsätzen der Störerhaftung kann gemäß § 1004 BGB analog, § 1 UWG auch derjenige, der ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist, zur Unterlassung verpflichtet sein, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente, GRUR 2002, 618 - Meißener Dekor, WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen).
  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. April 2004 (I ZR 317/01 - Schöner Wetten m. w. Nw.; die Entscheidung ist zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt, es könne für das (dortige) Revisionsverfahren davon ausgegangen werden, dass ein Glücksspielunternehmen dadurch wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG handele, dass es über das Inland dafür werbe, an ihren Glücksspielen teilzunehmen, und solche Glücksspiele auch im Inland veranstalte, weil sie damit gegen § 284 StGB verstoße; denn diese gegen die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen gerichtete Strafvorschrift sei eine wettbewerbsbezogene Norm, die auch dem Schutz der Verbraucher diene (BGH GRUR 2002, 636).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Auch auf völlig eindeutige, für jedermann erkennbare Verstöße braucht die Antragsgegnerin in dieser Phase der Erstregistrierung nicht zu achten (BGH a. a. O. - ambiente, BGH NJW 2004, 1793 - kurt-biedenkopf.de).
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 55/04

    Keine Klagebefugnis einer bloßen Komplementärin ohne aktive eigene

    Der Senat hat in einem anderen Verfahren (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, Beschluss vom 1. Juli 2004, 3 U 5/04) den Unterlassungsanspruch aus materiellrechtlichen Gründen verneint und zu der - dort nicht bestrittenen - Klagebefugnis der Antragstellerin nicht Stellung genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.2005 - 8 W 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8334
OLG Köln, 23.03.2005 - 8 W 4/05 (https://dejure.org/2005,8334)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2005 - 8 W 4/05 (https://dejure.org/2005,8334)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2005 - 8 W 4/05 (https://dejure.org/2005,8334)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2005 - 8 W 4/05
    Das Beschwerdegericht kann aber auch - insbesondere in bei gänzlich fehlender oder nicht begründeter Nichtabhilfeentscheidung - das Verfahren zur ordnungsgemäßen Abhilfeprüfung an die Ausgangsinstanz zurückgeben (vgl. Zöller/Gummer aaO § 572 Rdn. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO, jeweils m. weit. Nachw.; enger - "in der Regel nicht" - BayObLG FamRZ 1996, 1023).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Die Oberlandesgerichte Köln (OLGR 2005, 481, 482), Frankfurt (OLGR 2004, 271), Schleswig (OLGR 2005, 10, 11) sowie der 14. Zivilsenat (NJW-RR 2005, 1660) und der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 82) vertreten die Auffassung, dass auch nach den Änderungen durch das Zivilprozessrechtsreformgesetz weiterhin die Kammer nach § 45 Abs. 1 ZPO zur Entscheidung berufen sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2010 - 6 S 2429/09

    Zu den Auswirkungen eines formellen Fehlers des Abhilfeverfahrens oder des

    3 Entgegen der Ansicht des Antragstellers zwingt ein formeller Fehler des Abhilfeverfahrens oder des Abhilfebeschlusses auch nicht dazu, den ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss oder den Nichtabhilfebeschluss aufzuheben und das Verfahren zur ordnungsgemäßen Abhilfeprüfung an die Ausgangsinstanz zurückzugeben (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2005 - 8 W 4/05 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05

    Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der

    Zudem "(stehe) der Justiz gut an", wegen der Bedeutung des gesetzlichen Richters, dem Ansehen der Justiz und der höheren Richtigkeitsgewähr von Kollegialentscheidungen, Befangenheitsgesuche durch den vollbesetzten Spruchkörper und nicht durch einen Vertreterkollegen des abgelehnten Einzelrichters entscheiden zu lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. April 2004 - 1 W 26/04 -, OLGR 2004, 271; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. September 2004 - 16 W 97/04 -, OLGR 2005, 10; OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 15 W 23/04 -,OLGR 2005, 82 und Beschluss vom 15. Juli 2005 - 14 W 8/05 -, veröffentlicht in juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2005 - 8 W 4/05 -, OLGR 2005, 481; ebenso - wenn auch zumeist unter Berufung auf ältere Rechtsprechung vor der Zivilprozessreform 2002 - die Kommentarliteratur: Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 45 Rdnrn. 1,2; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rdnr. 4; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 45 Rdnrn. 1, 9; Hk-ZPO/Kayser, § 45 Rdnr. 2; zweifelnd: Feiber in MünchKomm.
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Rechtsprechung
   KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4193
KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04 (https://dejure.org/2005,4193)
KG, Entscheidung vom 25.04.2005 - 8 U 236/04 (https://dejure.org/2005,4193)
KG, Entscheidung vom 25. April 2005 - 8 U 236/04 (https://dejure.org/2005,4193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Individualisierung eines Mietzinsanspruchs in einem Mahnbescheid; Auswirkungen der Angabe eines falschen Vertragsdatums bei Bestehen mehrer Verträge zwischen den Parteien; Notwendigkeit der Kenntlichmachung abgetretener Ansprüche im Mahnbescheid; Rechte des ...

  • Judicialis

    ZPO § 690; ; ZPO § ... 690 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 195; ; BGB § 197; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 201 a.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 252; ; BGB § 398; ; BGB § 404; ; BGB § 535 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6

  • mieterschutzbund-berlin.de PDF
  • rechtsportal.de

    Individualisierungsanforderungen an Mahnbescheidsantrag zur Geltendmachung restlicher Mietzinsansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Individualisierung von Mietzinsanspruch in Mahnbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 859
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 16.09.2002 - 8 U 62/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erlass eines Mahnbescheides; Anforderungen an

    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
    Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, Urteil vom 7. August 2003, 8 U 266/02; KG, KGR Berlin 2003, 161).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 183/00

    Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag

    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
    Die Angabe des falschen Datums könnte allenfalls dann für die Individualisierung des geltend gemachten Anspruch unerheblich sein, wenn zwischen der nnnn Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objektverwaltungs KG - nnnnnn - und der Beklagten keine weiteren Verträge geschlossen worden wären (BGH, NJW 2002, 520).
  • KG, 07.08.2003 - 8 U 266/02

    Mietrechtsstreit: Verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz zu überhöhtem

    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
    Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, Urteil vom 7. August 2003, 8 U 266/02; KG, KGR Berlin 2003, 161).
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
    Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, Urteil vom 7. August 2003, 8 U 266/02; KG, KGR Berlin 2003, 161).
  • KG, 23.02.2006 - 8 U 164/05

    Mietzahlungsklage: Wirkung der Streitverkündung des auf Mietzahlung in Anspruch

    Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (s. etwa BGH NJW 2001, 305, 306; NJW 1996, 2152; Urt. vom 17.11.2005, IX ZR 8/04 -JURIS-; Senat, MDR 2005, 859 für die fehlende Individualisierung einer Mietzinsforderung) .
  • OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzungen von Vertragspflichten durch einen

    Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht werden kann, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305; KG, MDR 2005, 859).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16443
OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05 (https://dejure.org/2005,16443)
OLG München, Entscheidung vom 11.05.2005 - 33 Wx 45/05 (https://dejure.org/2005,16443)
OLG München, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 33 Wx 45/05 (https://dejure.org/2005,16443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung der Hauptsache durch Entlassung im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Durch Beschwerdeentscheidung begrenzter Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde in Unterbringungssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1589 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Es kann nur dann auch die Rechtmäßigkeit der Unterbringungsmaßnahme des VormG und/oder die Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung überprüfen, wenn dies auch Gegenstand der Beschwerdeentscheidung war (Anschluss BayObLG München, 14. Oktober 2002, 3Z BR 149/02) .

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLG, Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002 ,137/138).

    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Rechtmäßigkeit der Genehmigung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Dennoch fehlt der sofortigen Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).

    Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (vgl. BayObLGZ 2002, 304/309 f.).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLG, Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002 ,137/138).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02

    Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Für die Frage, ob eine Betreuung notwendig ist, kommt es auf die genaue Klassifizierung nicht an, solange nur feststeht, dass es sich um eine psychische Erkrankung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB handelt (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 14.10.2002, 3Z BR 172/02).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
    Die Wiedereinsetzung konnte auch ohne ausdrücklichen Antrag gewährt werden, weil die versäumte Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt wurde und die Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung offenkundig sind (BayObLG NJW-RR 2003, 211/212).
  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Denn der Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde wird begrenzt durch den Gegenstand, über den das Beschwerdegericht eine Entscheidung getroffen hat (OLG München OLG-Report 2005, 481).
  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    (3) Eine engere Auffassung hält grundsätzlich daran fest, dass Gegenstand der Überprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (nur) die Entscheidung des Beschwerdegerichts und damit das ist, was Gegenstand der Beschwerdeentscheidung war (BayObLG OLG-Report 2005, 481; OLG Zweibrücken FGPrax 2004, 95).
  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002, 3Z BR 149/02 m.w.N.; OLG München OLG-Report 2005, 481; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter

    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Rechtmäßigkeit der Genehmigung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (vgl. Senatsbeschluss vom 11.5.2005 - 33 Wx 045/05; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02).
  • OLG München, 18.05.2005 - 33 Wx 13/05

    Versäumung der Beschwerdefrist im Unterbringungsverfahren bei zumutbarer

    Die in Art. 19 Abs. 4 FGG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossenen Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses der Betroffenen an der Feststellung einer Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLG a.a.O; Senatsbeschluss vom 11.5.2005 - 33 Wx 045/05).
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Rechtsprechung
   KG, 25.04.2005 - 8 U 131/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11389
KG, 25.04.2005 - 8 U 131/04 (https://dejure.org/2005,11389)
KG, Entscheidung vom 25.04.2005 - 8 U 131/04 (https://dejure.org/2005,11389)
KG, Entscheidung vom 25. April 2005 - 8 U 131/04 (https://dejure.org/2005,11389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Bestimmung der aus den gezogenen Nutzungen zu bestreitenden Erhaltungskosten; Bestehen einer Rechtspflicht zur Vornahme von Instandsetzungsmaßnahmen bezüglich eines maroden Daches; Bestehen eines Anspruchs auf Erstattung der für ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitution; Rückübertragung; Verfügungsberechtigter; Unterlassungsgebot; Erhaltungskosten

  • Judicialis

    VermG § 1; ; VermG § ... 3 Abs. 3; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 a; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 b; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 3; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 4; ; VermG § 30 Abs. 1; ; DÜG § 1; ; SchfG § 13 Abs. 1; ; SchfG § 13 Abs. 3; ; WoAufG Bln § 2 a; ; WoAufG Bln § 3; ; WoAufG Bln § 3 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 397; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Kostenerstattung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG; Erforderlichkeit der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 283/00

    Erstattung von Modernisierungsaufwendungen

    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 131/04
    Dass Modernisierungsmaßnahmen, auch wenn sie zu einer Mieterhöhung geführt haben, nicht der Bestimmung des § 3 Abs. 3 Satz 3 VermG unterliegen, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGH, WM 2001, 1346).

    Da es sich bei der Installation einer Gemeinschaftsantennenanlage nicht um eine Instandsetzungsmaßnahme, sondern um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, liegen auch die Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruches gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 VermG nicht vor (BGH, WM 2001, 1346).

  • BGH, 12.06.1997 - III ZR 105/96

    Kostenerstattungsanspruch bei Erfüllung einer Rechtspflicht des Eigentümers durch

    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 131/04
    Eine rechtsgeschäftliche Erklärung ist in dem Übergabeprotokoll nicht enthalten (so auch BGH, VIZ 1998, 87).
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