Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1268
OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04 (https://dejure.org/2005,1268)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.06.2005 - 8 U 182/04 (https://dejure.org/2005,1268)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 8 U 182/04 (https://dejure.org/2005,1268)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzung für die Annahme der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls; Erhöhung der Diebstahlsgefahr durch Abstellen eines Pkw auf dem frei befahrbaren Gelände eines Autohauses und Einwerfen des zugehörigen Fahrzeugschlüssels in den in der Nähe ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Annahme der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls; Erhöhung der Diebstahlsgefahr durch Abstellen eines Pkw auf dem frei befahrbaren Gelände eines Autohauses und Einwerfen des zugehörigen Fahrzeugschlüssels in den in der Nähe ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Wurde eine PKW-Diebstahl dadurch ermöglicht, dass die Schlüssel in einen Werkstattbriefkasten geworfen wurden, so wird Versicherung von Leistung frei.

  • Judicialis

    VVG § 61

  • RA Kotz

    Fahrzeugdiebstahl durch Fahrzeugschlüsseleinwurf in Briefkasten der Vertragswerkstatt - Leistungsfreiheit des Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei Einwurf des entwendeten Fahrzeugschlüssels in den Briefkasten einer Vertragswerkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bei Einwurf des Fahrzeugschlüssels in Außenbriefkasten: Versicherung muss für Fahrzeugdiebstahl nicht zahlen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsprobleme im Werkstattalltag (Teil 1) - Auftragsannahme und Kostenvoranschlag

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkstattrecht - Schlüssel im Briefkasten grobe Fahrlässigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht: Schlüssel im Briefkasten - grobe Fahrlässigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Versicherung - Schlüssel im Briefkasten - grobe Fahrlässigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mit dem Autoschlüssel sorgsam umgehen!

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Werkstattbriefkasten muss besonders sicher sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autoschlüssel in Briefkasten der Kfz-Werkstatt geworfen - Kaskoversicherung muss nach Diebstahl des Wagens nicht zahlen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Werkstatt-Briefkasten muss sicher sein

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung, Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, Diebstahlsermöglichung durch Schlüsselverlust

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Werkstatt-Briefkasten muss sicher sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einwurf des Fahrzeugschlüssels in Außenbriefkasten ist grob fahrlässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Einwurf des Fahrzeugschlüssels in Außenbriefkasten: Versicherung muss für Fahrzeugdiebstahl nicht zahlen - Einwurf des Autoschlüssels in Briefkasten ist grob fahrläsig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.7.2005)

    Autoschlüssel im Außenbriefkasten: Versicherungsschutz nicht sicher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1192
  • NZV 2005, 479
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (Kfz-Diebstahl)

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04
    Damit war der Briefkasten - auch für den Kläger ersichtlich - kein geeigneter und sicherer Aufbewahrungsort für Fahrzeugschlüssel, die das Ingangsetzen und ungestörte teilweise Zerlegen des wertvollen Fahrzeugs ermöglichten (wie hier OLGR Köln, 2001, 29, OLGR Düsseldorf 2001, 160).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04
    c) Voraussetzung für die Annahme der grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls ist, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr objektiv deutlich unterschritten hat (vgl. BGH VersR 1989, 141).
  • OLG Hamm, 14.09.2005 - 20 U 117/05

    Grobe Fahrlässigkeit für den Diebstahl des Fahrzeuges ist zu bejahen, wenn der

    Diese Umstände können einen potentiellen Dieb leichter veranlassen, sich den Fahrzeugschlüssel zu beschaffen und den Wagen zu entwenden (so auch OLG Köln, MDR 2001, 449; OLG Celle, Urteil vom 09. Juni 2005, 8 U 182/04).
  • OLG Hamm, 14.11.2005 - 20 U 117/05
    Diese Umstände können einen potentiellen Dieb leichter veranlassen, sich den Fahrzeugschlüssel zu beschaffen und den Wagen zu entwenden (so auch OLG Köln, MDR 2001, 449; OLG Celle, Urteil vom 09. Juni 2005, 8 U 182/04).
  • AG Düsseldorf, 29.06.2010 - 230 C 14977/09

    Kürzung eines Erstattungsanspruchs um 50% bei Diebstahl eines Mietwagens durch

    So ist richtigerweise, und zwar noch zu Zeiten der Geltung des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" das Zurücklassen des Schlüssels im unverschlossenen Handschuhfach, in einer Tasche einer unbeaufsichtigten Jacke oder in einem nicht weiter gesicherten Außenbriefkasten einer Kfz-Werkstatt oder eines Kfz-Vermieters (vgl. die Nachweise bei Burmann, a.a.O., Rn. 22 ff sowie Prölls/Martin, VVG, 27. Auflage, § 12 AKB, Rn. 114; OLG Celle, NJW-RR 2005, 1192 m.w.N.; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 897 m.w.N.) als grob fahrlässig erachtet worden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.07.2005 - 19 U 194/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7457
OLG Köln, 01.07.2005 - 19 U 194/04 (https://dejure.org/2005,7457)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.2005 - 19 U 194/04 (https://dejure.org/2005,7457)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 19 U 194/04 (https://dejure.org/2005,7457)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    HGB analog § 89 b; ; Schweizer OGB analog Art. 418u; ; ZPO § 293

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Ausgleichsanspruch des Vertriebshändlers nach türkischem Recht - Umfang der Ermittlung ausländischen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Objektive Anknüpfung, Anwendung türkischen Rechts auf VHV

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wirksame Einbeziehung von AGB gegenüber ausländischem Geschäftspartner

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 211/93

    Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2005 - 19 U 194/04
    Die unzureichende Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Quellen, um sich die für die Beurteilung des Falles erforderlichen Kenntnisse des maßgebenden ausländischen Rechts zu verschaffen, stellt einen Verfahrensfehler dar (vgl. BGH NJW 1995, 1032; MünchKommZPO-Prütting, 4. Auflage, § 293 Rdnr. 67).
  • OLG Köln, 05.04.2012 - 19 U 119/09

    Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers nach türkischem Recht

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 01.07.2005 - 19 U 194/04 - entschieden hat, auf dessen Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, richten sich gemäß Art. 28 EGBGB der Bestand und die Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs nach türkischem Recht.
  • LG Aachen, 17.07.2009 - 43 O 21/04

    Ausgleichsanspruch; Vertragshändler; Türkei

    Das Urteil vom 13.08.2004, mit dem die Kammer die Klage abgewiesen hat, ist durch Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 01.07.2005 (19 U 194/04)aufgehoben worden; die Sache ist zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zurückverwiesen worden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.01.2005 - 11 WF 316/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9315
OLG Hamm, 28.01.2005 - 11 WF 316/04 (https://dejure.org/2005,9315)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2005 - 11 WF 316/04 (https://dejure.org/2005,9315)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 11 WF 316/04 (https://dejure.org/2005,9315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Änderung der Bestimmung zur Unterhaltsgewährung ; Am Wohnsitz des Schuldners auszutragendes Unterhaltsverfahren

  • Judicialis

    BGB § 1612; ; ZPO § 13

  • rechtsportal.de

    BGB § 1612 Abs. 2; ZPO § 13
    Gerichtsstand bei Streitigkeit zwischen volljährigem Kind und seinen Eltern über Unterhaltsbestimmung nach § 1612 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Prozessrecht - Zuständigkeit des Gerichts: Rechtsstreit über eine Bestimmung zur Unterhaltsgewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1259
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 8 UF 180/00

    Bestimmung des Unterhalts durch Eltern - Abänderung durch Gestaltungsklage im

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2005 - 11 WF 316/04
    Streitigkeiten zwischen einem volljährigen Kind und seinen Eltern über eine nach § 1612 BGB getroffene Bestimmung zur Unterhaltsgewährung betreffen - anders als bei minderjährigen Kindern - nicht mehr zugleich das Sorgerecht und sind deshalb reine Unterhaltsverfahren, die gemäß § 13 ZPO am Wohnsitz des Schuldners auszutragen sind (OLG Dresden, NJW-RR 2003, S. 1162; OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1306).
  • OLG Dresden, 25.04.2003 - 10 UF 284/03

    Gerichtliche Abänderung einer Unterhaltsbestimmung durch die Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2005 - 11 WF 316/04
    Streitigkeiten zwischen einem volljährigen Kind und seinen Eltern über eine nach § 1612 BGB getroffene Bestimmung zur Unterhaltsgewährung betreffen - anders als bei minderjährigen Kindern - nicht mehr zugleich das Sorgerecht und sind deshalb reine Unterhaltsverfahren, die gemäß § 13 ZPO am Wohnsitz des Schuldners auszutragen sind (OLG Dresden, NJW-RR 2003, S. 1162; OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1306).
  • OLG Hamburg, 03.06.1999 - 12 WF 74/99
    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2005 - 11 WF 316/04
    Die abweichende Auffassung des OLG Hamburg (FamRZ 2000, Seite 246), wonach zur Änderung der Unterhaltsbestimmung auch bei volljährigen Kindern das Amtsgericht am Wohnsitz des Kindes zuständig sein soll, schafft eine unvernünftige Spaltung der Zuständigkeit und führt zu nicht praktikablen Ergebnissen.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5105
OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00 (https://dejure.org/2005,5105)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.04.2005 - 1 UF 232/00 (https://dejure.org/2005,5105)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. April 2005 - 1 UF 232/00 (https://dejure.org/2005,5105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1587a Abs. 2; VAÜG § 1 Abs. 2
    Versorgungswerk, Rechtsanwälte, Dynamik, angleichungsdynamische Anrechte

  • Wolters Kluwer

    Durchführung des Versorgungsausgleichs und Rentensplitting; Vorliegen eines "offenen Deckungsplanverfahrens"

  • Judicialis

    BGB § 1587a Abs. 2; ; VAÜG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Versorgungsausgleich - Bewertung der Anrechte aus Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    BGB § 1587a Abs. 2; VAÜG § 1 Abs. 2
    Versorgungswerk, Rechtsanwälte, Dynamik, angleichungsdynamische Anrechte

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Anrechte aus Versorgungswerk der Rechtsanwälte sind als angleichungsdynamisch zu bewerten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00
    Eine solche Umrechnung kommt nicht in Betracht, wenn die Versorgung sowohl im Anwartschafts- wie im Leistungsstadium regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst wird und ihr Wert daher in gleicher oder nahezu gleicher Weise steigt wie der Wert von Anwartschaften in der Beamtenversorgung oder in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BGHZ 85, 194, 198 und BGH, FamRZ 1985, 1236).

    Für die Bejahung des (angleichungs-)dynamischen Charakters eines Anrechts genügt es nach Ansicht des BGH (BGHZ 85, 194, 202), wenn sein jährlicher Zuwachs mit demjenigen nur einer der vom Gesetz als volldynamisch anerkannten Versorgungen Schritt hält.

    Diese Voraussetzung kann nämlich nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 85, 194, 202) schon dann als erfüllt angesehen werden, wenn die Wertsteigerung einer Versorgung um durchschnittlich nicht mehr als etwa einen Prozentpunkt hinter der einer der Vergleichsversorgungen zurückbleibt, was vorliegend der Fall ist.

  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 184/82

    Ermittlung der auszugleichenden Versorgungsanwartschaften bei einer Notarkasse

    Auszug aus OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00
    Eine solche Umrechnung kommt nicht in Betracht, wenn die Versorgung sowohl im Anwartschafts- wie im Leistungsstadium regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst wird und ihr Wert daher in gleicher oder nahezu gleicher Weise steigt wie der Wert von Anwartschaften in der Beamtenversorgung oder in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BGHZ 85, 194, 198 und BGH, FamRZ 1985, 1236).
  • OLG Naumburg, 28.08.2003 - 3 UF 20/02

    Keine Angleichungsdynamik im Sinne des VAÜG für Anrechte aus der Ärzteversorgung

    Auszug aus OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00
    Der Senat schließt sich nicht der Auffassung des OLG Naumburg (FamRZ 2004, 641) an, wonach die Angleichungsdynamik einen besonderen strukturellen Angleichungsvorgang verlange, der gerade bei berufsständischen Versorgungen nicht existiere.
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 81/87

    Bewertung von Versorgungsanrechten beim Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00
    Hieraus kann die Prognose abgeleitet werden, dass auch in Zukunft die Leistungen nicht hinter denen der gesetzlichen Rentenversicherung zurückbleiben (vgl. BGH, FamRZ 1990, 382).
  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 884/80

    Bewertung von Anwartschaften aus der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

    Auszug aus OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00
    Dieses sogenannte "offene Deckungsplanverfahren" ermöglicht die Anpassung in der Weise, dass Renten und Anwartschaften jeweils im gleichen Umfang gemäß den vorhandenen Mitteln erhöht werden; dieses System entspricht daher auch insoweit dem der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. dazu BGH, FamRZ 1983, 265, 266 f, betreffend die Nordrheinische Ärzteversorgung, BGH FamRZ 1983, 998, 999 betreffend die Ärztliche Versorgung Westfalen-Lippe, BGH, FamRZ 1992, 382 betreffend das Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, jeweils m.w.N.).
  • OLG Rostock, 19.09.2003 - 10 UF 96/01

    Aussetzung eines Versorgungsausgleichs; Regeldynamische und

    Auszug aus OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (Beschluss vom 18.07.2001, 1 UF 414/00; FamRZ 2002, 397 zur Ärzteversorgung Thüringen) fest, wonach Anrechte, die ausschließlich auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erworben worden und diese in einer den angleichungsdynamischen Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Weise steigen, als angleichungsdynamische Anwartschaften zu charakterisieren sind (so auch OLG Rostock, FamRZ 2004, 884 für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern).
  • OLG Jena, 18.07.2001 - 1 UF 414/00

    Anwendbarkeit des Rentenwertes "Ost" zur Berechnung des Höchstbetrages gemäß §

    Auszug aus OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (Beschluss vom 18.07.2001, 1 UF 414/00; FamRZ 2002, 397 zur Ärzteversorgung Thüringen) fest, wonach Anrechte, die ausschließlich auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erworben worden und diese in einer den angleichungsdynamischen Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Weise steigen, als angleichungsdynamische Anwartschaften zu charakterisieren sind (so auch OLG Rostock, FamRZ 2004, 884 für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 684/81

    Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften in der Ärzteversorgung in

    Auszug aus OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00
    Dieses sogenannte "offene Deckungsplanverfahren" ermöglicht die Anpassung in der Weise, dass Renten und Anwartschaften jeweils im gleichen Umfang gemäß den vorhandenen Mitteln erhöht werden; dieses System entspricht daher auch insoweit dem der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. dazu BGH, FamRZ 1983, 265, 266 f, betreffend die Nordrheinische Ärzteversorgung, BGH FamRZ 1983, 998, 999 betreffend die Ärztliche Versorgung Westfalen-Lippe, BGH, FamRZ 1992, 382 betreffend das Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03

    Einfluss eines Karrieresprungs auf Höhe des Unterhalts

    Auszug aus OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00
    Denn einerseits setzt, worauf Gutdeutsch zutreffend (in FamRZ 2004, 1114) verweist, das Gesetz einen solchen nicht voraus und andererseits ist ein solcher auch nicht notwendig, da anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegend das Versorgungswerk nicht zwei strukturell verschiedene Versichertenbestände verwalten muss, da seine Versicherten sich nur in einem Bundesland befinden.
  • BGH, 25.03.1992 - XII ZB 88/89

    Dynamische Versorgung durch Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und

    Auszug aus OLG Jena, 11.04.2005 - 1 UF 232/00
    Dies entspricht einer linearen Steigerung (nach BGH, FamRZ 1992, 1051) im Durchschnitt von jährlich 8, 75%.
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZB 260/03

    Bewertung von Versorgungsanrechten bei der Sächsischen Ärzteversorgung;

    Aus diesem Grunde kann es nicht gegen die Beurteilung eines Versorgungsanrechtes als angleichungsdynamisch sprechen, wenn das Versorgungsniveau zwar in einer den angleichungsdynamischen Anrechten der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Weise angepasst wird, aber im Übrigen keine höhere Dynamik aufweist als ähnliche Versorgungssysteme in den alten Bundesländern (zutreffend OLG Thüringen OLGR 2005, 538, 540; Gutdeutsch FamRZ 2004, 1114).
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