Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 22.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8368
OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05 (https://dejure.org/2005,8368)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.04.2005 - 2 W 49/05 (https://dejure.org/2005,8368)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. April 2005 - 2 W 49/05 (https://dejure.org/2005,8368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung einer Betreuerbestellung; Bestellung der vom zu Betreuenden vorgeschlagenen Person; Erfordernis der Feststellung eines zu befürchtenden Interessenkonflikts ist an Hand konkreter Tatsachen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswahl des Betreuers bei Interessenkonflikt

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4
    Zu befürchtender Interessenkonflikt bei der Auswahl eines Betreuers - Spannungen zwischen Betreuer und Geschwistern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 262
  • FamRZ 2005, 1860 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
    Soweit die Spannungen zwischen der Beteiligten zu 2. und dem Beteiligten zu 4. betroffen sind, sind bisher keine konkreten Tatsachen festgestellt, dass hierdurch bei einer Betreuung durch die Beteiligte zu 2. das Wohl der Betroffenen nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 117, 118).
  • AG Groß-Gerau, 18.02.2003 - 72 F 164/03
    Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob er von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG FamRZ 2004, 197).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
    Ein zu befürchtender Interessenkonflikt ist an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährdet ist (OLG Brandenburg NJWE-FER 2003, 628, 630; 2001, 208; BayObLG FPR 2003, 486f; OLG Köln NJWE-FER 1998, 227; OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164, 165).
  • OLG Zweibrücken, 03.03.1997 - 3 W 9/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
    Ein zu befürchtender Interessenkonflikt ist an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährdet ist (OLG Brandenburg NJWE-FER 2003, 628, 630; 2001, 208; BayObLG FPR 2003, 486f; OLG Köln NJWE-FER 1998, 227; OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164, 165).
  • OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 9/07

    Betreuungsverfahren: Aufhebung einer Betreuungserweiterung einschließlich der

    Es lässt sich nicht ausschließen, dass die hier vermisste Aufklärung zu Gunsten der Beteiligten zu 2. zur Beseitigung des "Verdachts" und Verneinung eines Interessenkonfliktes, der ebenfalls an Hand konkreter Tatsachen festzustellen ist und das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährden muss (Senat BtPrax 2005, 194 m.w.Nw.), geführt hätte.
  • OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 10/07

    Gutachterqualifikation im Betreuungsverfahren

    Es lässt sich nicht ausschließen, dass die hier vermisste Aufklärung zu Gunsten der Beteiligten zu 2. zur Beseitigung des "Verdachts" und Verneinung eines Interessenkonfliktes, der ebenfalls an Hand konkreter Tatsachen festzustellen ist und das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährden muss (Senat BtPrax 2005, 194 m.w.Nw.), geführt hätte.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.03.2005 - 9 WF 67/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3822
OLG Brandenburg, 22.03.2005 - 9 WF 67/05 (https://dejure.org/2005,3822)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2005 - 9 WF 67/05 (https://dejure.org/2005,3822)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2005 - 9 WF 67/05 (https://dejure.org/2005,3822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1296
  • FamRZ 2005, 1914
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 WF 114/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2005 - 9 WF 67/05
    In umgangsrechtlichen Verfahren muß die bedürftige Partei daher im Grundsatz zunächst das Jugendamt einschalten, bevor sie ein gerichtliches Verfahren einleitet (Brandenburgisches OLG JAmt 2003, 374; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • BFH, 27.09.2007 - III R 41/04

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

    Lediglich für die Gewährung von Prozesskostenhilfe verlangen einige Gerichte, dass die Beteiligten zuvor die Beratung des Jugendamtes in Anspruch genommen haben (vgl. Beschlüsse des Brandenburgischen OLG vom 22. März 2005 9 WF 67/05, FamRZ 2005, 1914, und des OLG Koblenz vom 16. August 2004 9 WF 791/04, FamRZ 2005, 1915; a.A. Beschlüsse des OLG Hamm vom 2. September 1998 8 UF 346/98, FamRZ 1998, 1303; vom 20. März 2003 3 WF 44/03, FamRZ 2003, 1758; vom 18. Dezember 2003 2 WF 420/03, FamRZ 2004, 1116, sowie des OLG Karlsruhe vom 14. Februar 2003 2 WF 142/02, FamRZ 2004, 1115).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 9 WF 197/07

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für den Beklagten im Unterhaltsprozess:

    Diese Grundsätze gelten nicht allein für den Antragsteller bzw. Kläger eines Verfahrens, sondern gleichermaßen wie für den Antragsgegner bzw. Beklagten (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 1914).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 79/05

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Nichtabgabe einer Erklärung zum

    Diese Grundsätze gelten nicht allein für den Antragsteller bzw. Kläger eines Verfahrens, sondern gleichermaßen wie für den Antragsgegner bzw. Beklagten (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22. März 2005 - 9 WF 67/05 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Möglichkeit

    Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch das Jugendamt nach § 18 SGB VIII. In vielen Fällen wird das Jugendamt in der Lage sein, zwischen den Eltern/ Kindern zu vermitteln, so dass es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung einer Partei, bevor sie staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, zuzumuten ist, zunächst auf diese Weise den Versuch einer gütlichen Einigung zu machen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914; OLG Brandenburg, JAmt 2003, 374; OLG Koblenz, OLGR 2005, 113; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne

    Zum Teil wird angenommen, dass vor der Inanspruchnahme des Gerichts regelmäßig der Versuch einer außergerichtlichen Klärung mit Hilfe des Jugendamtes erfolgen müsse, sofern diese nicht ausnahmsweise aussichtslos bzw. als bloße Förmelei erscheine, da der vernünftige bemittelte Beteiligte zuerst die ihm eröffneten Möglichkeiten einer kostenlosen Streitbeilegung nutzen werde (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FPR 2003, 675; FamRZ 2005, 1914; BeckRS 2008, 12817; OLG Rostock, ZFE 2011, 271, 272; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 310; OLG Koblenz, BeckRS 2005, 01271; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 149, 150; Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Auflage, § 114 ZPO Rn. 28; Münchener Kommentar/Viefhues, ZPO, 3. Auflage, § 76 FamFG Rn. 32 f.; Keuter, FamRZ 2009, 1891 ff.).
  • OLG Bamberg, 18.11.2019 - 7 WF 241/19

    Verfahrenskostenhilfe (hier: Anrechnung des bayerischen Familiengelds als

    Das Beschwerdegericht teilt die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass in umgangsrechtlichen Verfahren es dem bedürftigen Beteiligten obliegt, grundsätzlich zunächst durch Vermittlung des Jugendamtes eine Lösung der Umgangsstreitigkeit herbeizuführen, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914).
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