Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.08.2005 - 5 U 25/05   

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https://dejure.org/2005,5908
OLG Hamm, 11.08.2005 - 5 U 25/05 (https://dejure.org/2005,5908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2005 - 5 U 25/05 (https://dejure.org/2005,5908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2005 - 5 U 25/05 (https://dejure.org/2005,5908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung eines Gäste-WCs als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks; Erledigung eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Einfügen eines Unterschrankes und eines Spiegels in ein Gebäude; Prägung des Charakters eines Gebäudes

  • Judicialis

    BGB § 93; ; BGB § ... 94 Abs. 1; ; BGB § 94 Abs. 2; ; BGB § 97; ; BGB § 97 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 903; ; BGB § 926; ; BGB § 926 Abs. 1 Satz 1 a. E.; ; BGB § 929; ; BGB § 932; ; BGB § 935; ; BGB § 940; ; BGB § 985; ; BGB § 1011; ; BGB § 1120 2. Alt.; ; ZVG § 55 Abs. 2; ; ZVG § 90 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waschunterschrank und Spiegel eines Gäste-WC als Zubehör gem. § 97 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanitäre Einrichtung eines Gäste-WC: Eigentumserwerb bei Hauskauf?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mitverkauf von Sanitäreinrichtungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1220
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 24.11.1988 - 27 U 68/88

    Zur Bestandteilsbzw. Zubehöreigenschaft von in einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2005 - 5 U 25/05
    Trotz Vorliegens einer wirtschaftlichen Zweckbindung der fraglichen Sachen an das Gebäude als Hauptsache und eines entsprechenden räumlichen Verhältnisses (wie sie hier jeweils gegeben sein dürften) ist danach ein Zubehörscharakter zu verneinen, wenn die betreffenden Sachen nicht mit dem Grundstück, auf dem sie sich befinden, mitverkauft zu werden pflegen (v. Staudinger ebenda; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1989, 333 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3099
OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05 (https://dejure.org/2005,3099)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.06.2005 - 4 U 83/05 (https://dejure.org/2005,3099)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 4 U 83/05 (https://dejure.org/2005,3099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Festsetzung des Streitwerts für die Rechtsmittelinstanz entsprechend der zum Zeitpunkt der Einlegung zu erwartenden Quote; Festsetzung des Streitwerts auf die niedrigste Stufe bei fehlender Quotenaussicht; Bindungswirkung der Festsetzung des Streitwertes durch das ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts für die Rechtsmittelinstanz entsprechend der zum Zeitpunkt der Einlegung zu erwartenden Quote; Festsetzung des Streitwerts auf die niedrigste Stufe bei fehlender Quotenaussicht; Bindungswirkung der Festsetzung des Streitwertes durch das ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1571
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 197/99

    Streitwert bei Besteheneiner aufrechenbaren Gegenforderung gegen den Kläger einer

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
    Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9).

    Diese Frage ist bei der Festsetzung des Streitwertes und der Beschwer gemäß § 182 InsO für eine Insolvenzfeststellungsklage gegen den bestreitenden Insolvenzverwalter oder einen bestreitenden Insolvenzgläubiger, bei der es nicht um eine Klage gegen den Widerspruch des Schuldners geht, ohne Bedeutung (s. auch BGH, ZInsO 2000, 99, 100; Kübler / Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 6 f.; Uhlenbruck, § 182 Rz. 10).

    Soweit der BGH angenommen hat, dass eine Gegenforderung der Insolvenzmasse zu einer Streitwerterhöhung führt, wenn sich durch Erhöhung der Teilungsmasse die Klageforderung des Insolvenzgläubigers erhöht (BGH, ZInsO 2000, 99), spielt dieser Fall vorliegend keine Rolle, weil aufrechenbare Gegenforderungen nicht ersichtlich sind.

  • OLG Hamm, 12.04.1984 - 2 W 5/84
    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
    Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9).

    Für die Festsetzung des Streitwertes muss deshalb die Sicherung der Forderung durch sonstige Rechte ebenso außer Betracht bleiben, wie etwa die Möglichkeit der späteren Vollstreckung gegen den Schuldner aus einem Auszug aus der Insolvenztabelle gemäß § 201 InsO (s. auch BGH, ZIP 1993, 50, 51; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 3; MünchKommInsO/Schumacher, § 182 Rz. 7; Uhlenbruck, InsO, § 182 Rz. 5).

  • BGH, 09.09.1999 - IX ZR 80/99

    Gerichtliche Wertbestimmung nach § 148 KO , § 152 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
    Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9).

    Das Berufungsgericht hat die Beschwer bei einer Insolvenzfeststellungsklage unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten von Amts wegen festzustellen und festzusetzen, die Wertfestsetzung durch das Erstgericht entfaltet keinerlei Bindungswirkung (so bereits BGH, ZIP 1999, 1811, 1812).

  • BGH, 12.11.1992 - VII ZB 13/92

    Streitwert der Konkursfeststellungsklage

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
    Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9).

    Für die Festsetzung des Streitwertes muss deshalb die Sicherung der Forderung durch sonstige Rechte ebenso außer Betracht bleiben, wie etwa die Möglichkeit der späteren Vollstreckung gegen den Schuldner aus einem Auszug aus der Insolvenztabelle gemäß § 201 InsO (s. auch BGH, ZIP 1993, 50, 51; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 3; MünchKommInsO/Schumacher, § 182 Rz. 7; Uhlenbruck, InsO, § 182 Rz. 5).

  • BGH, 19.02.1964 - Ib ZR 155/62

    Klage auf Feststellung einer Forderung im Konkursverfahren gegen den ihr

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
    Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9).
  • OLG Frankfurt, 14.05.1986 - 8 U 240/85
    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
    Auffassungen, nach denen trotz fehlender Quotenaussicht der Streitwert pauschal auf einen Bruchteil der Forderung festzusetzen sein soll (so etwa OLG Frankfurt a. M., ZIP 1986, 1063), sind auch für die Insolvenzordnung abzulehnen.
  • BVerfG, 26.04.1990 - 2 BvR 331/90

    Zwangsversteigerung - Verfahren - Grundstückserwerb durch Meistgebot -

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
    Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9).
  • BGH, 14.01.2016 - IX ZB 57/15

    Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur

    Mithin kommt es im Streitfall für die Frage, ob die Mindestbeschwer erreicht ist, darauf an, welche Quote für die Forderung zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung zu erwarten war (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 1994 - VIII ZR 28/94, ZIP 1994, 1193, 1194; Urteil vom 9. September 1999 - IX ZR 80/99, ZIP 1999, 1811, 1812; OLG Celle ZIP 2005, 1571 f.; MünchKomm-InsO/Schumacher, aaO; Jaeger/Gerhardt, InsO, § 182 Rn. 26; Pape/Schaltke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2010, § 182 Rn. 4).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15

    Insolvenzverfahren: Streitwert der Tabellenfeststellungsklage

    Dies gilt selbst dann, wenn ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung geltend macht und er sie nach Insolvenzaufhebung und nach Restschuldbefreiung gemäß § 302 Nr. 1 InsO als ausgenommene Forderung gegen den Schuldner durchsetzen könnte (vgl. OLG Celle, ZIP 2005, 1571, 1572).
  • OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06

    Feststellungsklage; Insolvenzrecht; vorsätzliche unerlaubte Handlung:

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts war als Wert allerdings nicht die zu erwartende Insolvenzquote anzusetzen, weil es nicht um die Berücksichtigung des Anspruchs im Insolvenzverfahren, sondern in der Zeit danach geht (vgl. OLG Celle OLGR 2005, 558).
  • OLG Celle, 26.09.2006 - 4 W 178/06

    Anspruch eines Insolvenzgläubigers aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten

    Insoweit soll zwar nach einer Entscheidung des LG Mülhausen (ZVI 2004, 504) im Verfahren der vorliegenden Art der volle Wert der Forderung maßgeblich sein, weil es nicht um die Berücksichtigung des Anspruchs im Insolvenzverfahren gehe - dies hätte zur Folge, dass als Wert lediglich die zu erwartende Insolvenzquote anzusetzen wäre (dazu Senat, Beschl. v. 23.06.2005 - 4 U 83/05, ZIP 2005, 1571 = ZInsO 2005, 776 = OLGR Celle 2005, 558) - sondern vielmehr ein anderer Betrag zu wählen ist, der der Tatsache Rechnung trägt, dass sich der Gläubiger die Forderung auch im Fall der Erteilung einer Restschuldbefreiung erhalten will.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5659
OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04 (https://dejure.org/2004,5659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.2004 - 26 U 28/04 (https://dejure.org/2004,5659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 2004 - 26 U 28/04 (https://dejure.org/2004,5659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 607 BGB, § 781 BGB, § 531 Abs 1 ZPO, § 531 Abs 2 ZPO
    Berufungsverfahren: Berücksichtigung neuen unstreitigen Vorbringens

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Art beim deklaratorischen Schuldanerkenntnis; Begründung einer neuen Schuld durch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Eingeschränkte Reichweite des § 531 Absatz 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Zulassung eines neuen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03

    Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Er hat allerdings in dem Beschluss vom 22.01.2004 (NJW 2004, 1458 ff) darauf hingewiesen, dass es jedenfalls im Revisionsverfahren nicht zu überprüfen sei, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung neuen Tatsachenvortrags die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat.

    Die Revision gegen dieses Urteil war nicht zuzulassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§§ 543 Abs. 1 Ziffer 1, Abs. 2 Ziffer 1, 2 ZPO n.F.; 26 Ziffer 7 EGZPO); dies gilt auch im Hinblick auf die Reichweite des § 531 Abs. 2 ZPO, da der Bundesgerichtshof insoweit bereits entschieden hat, dass die Zulassung neuen Vorbringens über die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO hinaus im Revisionsverfahren nicht zu überprüfen ist (vgl. BGH, NJW 2004, 1458 ff).

  • OLG Oldenburg, 04.09.2002 - 2 U 149/02

    Pflicht des Berufungsklägers zur Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Während zum Teil die Ansicht vertreten wird, unstreitiger neuer Tatsachenvortrag sei stets zuzulassen (vgl. Hannich/Meyer-Seitz, ZPO-Reform 2002, § 531 Rz. 8; Crückeberg, MDR 2003, 10, 11; MüKo-ZPO, Aktualisierungsband, § 531 Rz. 33; OLG Nürnberg MDR 2003, 1133), lehnen andere Oberlandesgerichte eine Berücksichtigung solcher Behauptungen ab, wenn nicht die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen (OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556; OLG Celle, OLGR 2003, 303, 307).
  • OLG Nürnberg, 07.05.2003 - 13 U 615/03

    Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Während zum Teil die Ansicht vertreten wird, unstreitiger neuer Tatsachenvortrag sei stets zuzulassen (vgl. Hannich/Meyer-Seitz, ZPO-Reform 2002, § 531 Rz. 8; Crückeberg, MDR 2003, 10, 11; MüKo-ZPO, Aktualisierungsband, § 531 Rz. 33; OLG Nürnberg MDR 2003, 1133), lehnen andere Oberlandesgerichte eine Berücksichtigung solcher Behauptungen ab, wenn nicht die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen (OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556; OLG Celle, OLGR 2003, 303, 307).
  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 18 U 93/02

    Zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Nach einer vermittelnden Auffassung soll unstreitiges neues Vorbringen jedenfalls dann zuzulassen sein, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts andernfalls evident unrichtig wäre (OLG Hamm, NJW 2003, 2325).
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Allerdings galt mit § 528 Abs. 3 ZPO a.F. auch im früheren Berufungsrecht eine Präklusionsbestimmung, die auf das Erfordernis einer Verzögerung verzichtete und für die gleichwohl anerkannt war, dass in der Berufungsinstanz unstreitig gewordener Tatsachenvortrag Berücksichtigung finden musste (vgl. nur BGHZ 76, 133, 141).
  • BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Das Berufungsgericht soll das erstinstanzliche Urteil primär mit dem Ziel der Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung überprüfen; das Berufungsverfahren ist damit keine vollwertige Tatsacheninstanz (vgl. BGH, NJW 2003, 2531 f).
  • OLG Koblenz, 17.07.2003 - 5 U 18/03

    Zur Exculpation der Haftung und zum Ausgleich des Bauherren für baubedingte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Die von ihm zitierte Entscheidung des OLG Koblenz (NJW-RR 2003, 1457) ist dem vorliegenden Sachverhalt jedoch nicht vergleichbar.
  • LG Köln, 05.04.2006 - 28 O 567/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 28/04
    Nach der durchgeführten Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass die Fa. A AG und die Beklagte die Rückzahlung des Darlehens von einem Prozesserfolg der Beklagten in dem Rechtsstreit gegen die V 1-Versicherung (LG Köln - 28 O 567/01) abhängig gemacht hätten.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.03.2005 - 8 UH 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7285
OLG Rostock, 11.03.2005 - 8 UH 1/05 (https://dejure.org/2005,7285)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.03.2005 - 8 UH 1/05 (https://dejure.org/2005,7285)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. März 2005 - 8 UH 1/05 (https://dejure.org/2005,7285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes auf Grund eines Verkehrsunfalls; Bestimmung des zuständigen Gerichts durch einen Senat; Beachtung der verfahrensrechtlichen Bindungswirkungen bei der Bestimmung eines zuständigen Gerichts; Vorgehen der verfahrensrechtlichen ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 12 ff; ; ZPO § 21; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 36 Abs. 1 Ziff. 6; ; ZPO § 36 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 281
    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

  • rechtsportal.de

    Entscheidung eines negativen Zuständikeitsstreits durch das nächst höhere Gericht - hier: Oberlandesgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1306
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.03.2005 - 8 UH 1/05
    dd) Die aus den genannten Gründen fehlende Bindungswirkung des amtsgerichtlichen Beschlusses steht der entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Ziff. 6 ZPO durch den Senat nicht entgegen, weil insofern die tatsächliche beiderseitige Kompetenzleugnung genügt (vgl. Vollkommer in: Zöller a.a.O., § 36 RndNr. 25; BGHZ 104, 363, 366; BayOblGZ 91, 387, 388).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus OLG Rostock, 11.03.2005 - 8 UH 1/05
    bb) Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Verweisung objektiv willkürlich ist, ihr insbesondere jegliche gesetzliche Grundlage fehlt (BayObLG NJW-RR 1994, 891), sie auf mehreren groben Rechtsirrtümern beruht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 383), wenn der entsprechende Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist oder wenn er keine Begründung enthält und deshalb nicht erkennen lässt, ob er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht (vgl. Greger in: Zöller, a.a.O., § 281 RndNr. 17, 17 a).
  • BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91

    Gerichtszuständigkeit für eine Vollstreckungsabwehrklage, hilfsweise

    Auszug aus OLG Rostock, 11.03.2005 - 8 UH 1/05
    bb) Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Verweisung objektiv willkürlich ist, ihr insbesondere jegliche gesetzliche Grundlage fehlt (BayObLG NJW-RR 1994, 891), sie auf mehreren groben Rechtsirrtümern beruht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 383), wenn der entsprechende Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist oder wenn er keine Begründung enthält und deshalb nicht erkennen lässt, ob er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht (vgl. Greger in: Zöller, a.a.O., § 281 RndNr. 17, 17 a).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17

    Zuständigkeit des Registergerichts für Vollstreckungshandlungen

    Der Verweisungsbeschluss war daher aufzuheben und die Sache an das zunächst angerufene Amtsgericht Langen zur Ermittlung seiner Zuständigkeit zurückzuverweisen(vgl. BGH, NJW 1995, 534; BayObLGZ 99, 94; OLGR Rostock 2005, 558).

    Der Verweisungsbeschluss war daher aufzuheben und die Sache an das zunächst angerufene Amtsgericht Langen zur Ermittlung seiner Zuständigkeit zurückzuverweisen (vgl. BGH, NJW 1995, 534; BayObLGZ 99, 94; OLGR Rostock 2005, 558).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 14 SV 12/15

    Zuständigkeitsbestimmung: Ausschließliche örtliche Zuständigkeit nach § 32 b Abs.

    Aus Gründen der Prozessökonomie kann ausnahmsweise ein drittes, am Kompetenzkonflikt nicht beteiligtes Gericht bestimmt werden, wenn dieses ausschließlich zuständig und der Verweisungsantrag gestellt ist (BGH Beschluss vom 24.7.1996 - X ARZ 683/96 - zit. n. Juris Rdn. 4; OLG Rostock, Beschluss vom 11.3.2005 - 8 UH 1/05 - zit. n. Juris Rdn. 12).

    Einem Verweisungsbeschluss kommt jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt oder wenn sie auf einer Versagung des rechtlichen Gehörs beruht und daher als willkürlich zu beurteilen ist (Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl., § 281 Rdn. 17; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 16.6.2014, 11 SV 46/14 und vom 10.6.2014, 11 SV 114/13, zit. n. Juris; OLG Rostock Beschluss vom 11.3.2005 - 8 UH 1/05 3, zit. n. Juris).

  • OLG Rostock, 23.04.2008 - 1 UH 3/08

    Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Girovertrag

    Dabei kann Willkür u.a. dann anzunehmen sein, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar, offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, OLG Brandenburg, BayObLG, KG, jeweils a.a.O.; KG, MDR 2007, 173; OLG Rostock - 8. Zivilsenat -, OLGR 2005, 558; Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 17; MK/Prütting, a.a.O., Rn. 56, 57, alle m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 1 AR 6/07

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei negativem Zuständigkeitsstreit:

    Im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren ist es nicht Sache des bestimmenden Gerichts, die tatsächlichen Umstände zu ermitteln, die für die Klärung der Gerichtszuständigkeit maßgeblich sind, sondern Aufgabe des zunächst befassten Prozessgerichts, an welches die Sache wegen der weiteren Ermittlungen zurückzugeben ist (s. BGH NJW 1995, S. 534; BayObLGZ 1999, S. 94, 96 f.; OLG Rostock, VersR 2005, S. 1306, 1307; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36 Rdn. 27 und § 37 Rdn. 3; Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 36 Rdn. 39 und § 37 Rdn. 5; Musielak/Heinrich, a.a.O., § 37 Rdn. 5).
  • KG, 17.07.2008 - 2 AR 36/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Ruhegehaltansprüche eines Vorstandsmitglieds gegen eine

    Letzteres ergibt sich aus dem Umstand, dass im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO weder eine Amtsermittlung stattfindet noch - anders als im Sachverfahren des vorlegenden Gerichts - die Parteien durch gerichtliche Auflagenerteilung zu sachverhaltsaufklärendem Vortrag anzuhalten sind (ebenso für den Fall der möglichen Zuständigkeit eines dritten Gerichts: OLG Schleswig, OLGR 2007, 960; OLG Brandenburg, OLGR 2007, 560; OLG Rostock, OLGR 2005, 558; OLG Naumburg, OLGR 2007, 563).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 20 VA 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9084
OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 20 VA 6/04 (https://dejure.org/2004,9084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.12.2004 - 20 VA 6/04 (https://dejure.org/2004,9084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 20 VA 6/04 (https://dejure.org/2004,9084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 DRiG, § 23 Abs 1 S 1 GVGEG
    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung: Unzulässigkeit eines Antrages auf befristeten Rückruf eines Richters am Landgericht aus dem Ruhestand

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch des Richters auf den vorzeitigen Ruhestand; Rechtsnatur der Zurruhesetzung eines Richters

  • Judicialis

    DRiG § 48; ; EGGVG § 23; ; HRiG § 7

  • rechtsportal.de

    DRiG § 48 Abs. 3; EGGVG § 23; HRiG § 7
    Befristeter Rückruf eines Richters aus dem Ruhestand zur Wahrnehmung eines anberaumten mündlichen Termins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 494
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