Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - I-3 U 12/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- autokaufrecht.info
Optisch kaum wahrnehmbarer Türversatz als unerheblicher Mangel
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- verkehrsrechtsforum.de
Die Tatsache, dass Seitentüren nicht bündig schliessen führt beim Neuwagenkauf nicht ohne weiteres zu einem Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.
- rewis.io
- RA Kotz
Neuwagenkauf: Rücktritt weil Seitentüren nicht bündig schliessen?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Allgemeines Vertragsrecht- Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Neuwagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- IWW (Kurzinformation)
Autokauf - Unbündiger Türschluss bei Kleinwagen nur eine Bagatelle
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Rücktritt vom Neuwagenkauf bei Bagatellmängeln
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Kfz-Mangel: Auf die Erheblichkeit kommt es an
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auto-Vordertüren stehen minimal aus der Karosserie heraus - Wegen so einer Bagatelle kann der Käufer einen Neuwagen nicht zurückgeben
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Fahrzeugmangel: Erheblichkeit entscheidet
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Auf die Erheblichkeit kommt es an
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kleinlicher Neuwagenkäufer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rücktrittsrecht vom Neuwagenkauf bei nicht bündigem Türanschluss
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 23.02.2005 - 8 O 424/03
- OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - I-3 U 12/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2235
- MDR 2006, 442
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 19.04.1991 - 19 O 205/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341). - OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 3 W 21/04
Zum Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
Denn auch wenn relativ geringe Reparaturkosten dafür sprechen, dass ein Mangel unerheblich ist (Senat NJW-RR 2004, 1060), so ist dies nicht das einzige Kriterium. - OLG Oldenburg, 10.02.2000 - 8 U 211/99
Abgetretenes Wandlungsrecht des Leasingnehmers bei Vorliegen von erheblichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341). - OLG Düsseldorf, 23.02.1996 - 22 U 202/95
Begriff des Standes der Technik; Kurzfristige Veränderung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341).
- OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler
Mit der obergerichtlichen Judikatur, der in diesem Punkt durch die Neubestimmung des Sachmangelbegriffs im Rahmen der Schuldrechtsreform nicht der Boden entzogen ist, ist ein Vergleich mit anderen, typgleichen Fahrzeugen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380). - AG Halle/Saale, 08.12.2011 - 93 C 2126/10
Gebrauchtwagenkauf: Übermäßiger Ölverbrauch als Sachmangel
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2005, Az. 3 U 12/04, zitiert nach juris). - OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
Rücktritt des Gebrauchtwagenkäufers: Abgrenzung zwischen Sachmangel und normaler …
Es ist daher ein Vergleich mit anderen typgleichen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
- OLG Düsseldorf, 18.01.2008 - 17 U 2/07
Serienfehler als Mangel an einem PKW
Maßstab ist das Niveau, das nach Typ, Alter und Laufleistung vergleichbare Fahrzeuge anderer Hersteller erreichen und das der Markterwartung entspricht (OLG Düsseldorf MDR 2006, 442; OLG Oldenburg DRR 2000, 219; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln MDR 1991, 943 = NJW-RR 1991, 1340).Die Prüfung der Erheblichkeit erfordert eine umfassende Interessenabwägung (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2006, 442).
- OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 9 U 239/06
Käufer eines neuen Geländewagens kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der …
Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235 ; NJW-RR 1997, 1211 ; OLG Oldenburg DAR 2000, 219 ; DAR 1995, 161 f; OLG Köln DAR 1986, 320 ; NJW-RR 1991, 1340; VersR 1993, 888 ; VersR 1992, 584 ; VersR 1995, 420 ). - KG, 29.03.2007 - 27 U 133/06
Sachmängelhaftung: Ausschluss des Rücktrittsrechts bei geringfügigem unbehebbarem …
Auch unbehebbare Mängel können unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB sein, wenngleich dies die Ausnahme sein dürfte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2005, 2235f. = MDR 2006, 442f.). - OLG Bamberg, 10.04.2006 - 4 U 295/05
Gewährleistung beim Kauf eines Jahreswagens; Zumutbarkeit für …
b) Im Rahmen der Erheblichkeitsprüfung, für die es einer umfassenden Interessenabwägung bedarf (…MK, Staudinger und Bamberger/Roth jeweils aaO.), kommt es nicht auf einen Verstoß gegen Verhaltenspflichten und dessen Erheblichkeit, sondern auf die objektive Störung, also das konkrete Mängelbild an (OLG Nürnberg NJW 2005, 2019 ; OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235 im Anschluss an MK- BGB aaO.). - AG Brandenburg, 11.05.2018 - 31 C 14/16
Hund mit Wasserkopf ein Sachmangel
Vergleichsmaßstab ist hierbei die übliche Beschaffenheit von Tieren gleicher Art, d.h. hier von Hunden der Rasse Golden Retriever, aber auch von anderen Züchtern ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 24.01.2013, Az.: 3 U 142/11, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 01863 = "juris"; OLG Köln , Urteil vom 27.04.2010, Az.: I-15 U 185/09, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 61 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 18.01.2008, Az.: I-17 U 2/07, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 1230 ff.; OLG Karlsruhe , Urteil vom 28.06.2007, Az.: 9 U 239/06, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 137 f.; OLG Stuttgart , Urteil vom 08.11.2007, Az.: 19 U 52/07, u.a. in: BeckRS 2012, Nr.: 05403 = "juris" OLG Düsseldorf , Urteil vom 08.06.2005, Az.: I-3 U 12/04, u.a. in: NJW 2005, Seiten 2235 f. OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 14.02.2008, Az.: 15 U 5/07, u.a. in: ZGS 2008, Seiten 315 ff.; LG Hagen/Westfalen , Urteil vom 18.09.2009, Az.: 8 O 344/08, u.a. in: BeckRS 2009, Nr.: 27556 = "juris" ); jede andere Betrachtung würde nämlich zu dem widersinnigen Ergebnis führen, dass man bei Fehlern, die den ganzen Wurf einer Hündin oder ggf. sogar allen Welpen dieser einen Züchterin anhaften, einen Sachmangel verneinen müsste ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 24.01.2013, Az.: 3 U 142/11, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 01863 = "juris"; OLG Hamm , Urteil vom 15.05.2008, Az.: 28 U 145/07, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 485 ff.; OLG Stuttgart , Urteil vom 08.11.2007, Az.: 19 U 52/07, u.a. in: BeckRS 2012, Nr.: 05403 = "juris"; OLG Köln , Urteil vom 19.04.1991, Az.: 19 O 205/90, u.a. in: NJW-RR 1991, Seiten 1340 f.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 14.02.2008, Az.: 15 U 5/07, u.a. in: ZGS 2008, Seiten 315 ff.; LG Hagen/Westfalen , Urteil vom 18.09.2009, Az.: 8 O 344/08, u.a. in: BeckRS 2009, Nr.: 27556 = "juris" ). - OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 21 U 110/14
Mangelhaftigkeit eines gebrauchten Diesel-Pkw
Zur Beantwortung der Frage, ob eine Kaufsache die nach Nr. 2 geschuldete übliche Beschaffenheit aufweist, ist auf das redliche und vernünftige Verhalten eines Durchschnittskäufers abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.6.2005, I-3 U 12/04, NJW 2005, 2235; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2007 - 9 U 239/06, NJW-RR 2008, 137). - LG Stuttgart, 15.12.2014 - 27 O 324/13
Kauf einer Ledercouchgarnitur: Sachmangel bei hohem Gehalt von Ameisensäure im …
Maßgebend ist vielmehr, ob die Kaufsache dem Stand der Technik entspricht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08. Juni 2005 - I-3 U 12/04, 3 U 12/04, juris Rn. 25). - OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Reichweite der gesetzlichen Vermutung bei …
- OLG Hamm, 15.05.2008 - 28 U 145/07
Zur Fehlerhaftigkeit eines Fahrzeugs (hier: Motorrad)
- AG Brandenburg, 20.02.2020 - 31 C 140/18
Reitpferdkauf - Sachmangel bei Kronbein-Zyste
- OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs; Anforderungen an ein …
- LG Dortmund, 17.06.2011 - 2 O 151/10
Kantige Abknickungen im Bereich der Eckrundungen eines Wohnwagens sind erhebliche …
- LG Kassel, 04.08.2010 - 6 O 778/10
Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Rücktritt wegen Einfrieren der Fahrzeugtüren …
- LG München I, 14.09.2009 - 15 O 10266/08
Gummi-Brandgeruch bei Neuwagen der gehobenen Mittelklasse
- AG Eisenach, 14.03.2013 - 54 C 502/12
Anspruch auf Nachbesserung durch Anbringung verlängerter Scheibenwischerarme an …
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - I-24 U 147/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgabe der Mietsache in verschlechtertem oder beschädigtem Zustand ; Renovierungsbedarf und Reparaturbedarf
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Voraussetzungen der Rückgabe der Mietsache
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 535; BGB § 546; BGB § 546a
Zur Erfüllung der Rückgabepflicht einer Mietsache in verschlechtertem oder beschädigten Zustand - ibr-online
Rückgabepflicht bei verschlechterter Mietsache erfüllt?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Nutzungsentschädigung bei Rückgabe eines heruntergekommenen Grundstückes
Verfahrensgang
- LG Kleve - 1 O 666/03
- OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - I-24 U 147/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72
Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - 24 U 147/04
a) Trotz Rückgabe der Mietsache in verschlechtertem oder beschädigtem Zustand kommt der Mieter seiner gesetzlichen Rückgabeverpflichtung nach, und das auch dann, wenn der Zustand der Sache eine Weitervermietung oder -benutzung nicht zulässt (vgl. BGH WM 1974, 260 sowie Senat ZMR 2003, 23 = MDR 2002, 1244). - OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01
Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - 24 U 147/04
a) Trotz Rückgabe der Mietsache in verschlechtertem oder beschädigtem Zustand kommt der Mieter seiner gesetzlichen Rückgabeverpflichtung nach, und das auch dann, wenn der Zustand der Sache eine Weitervermietung oder -benutzung nicht zulässt (vgl. BGH WM 1974, 260 sowie Senat ZMR 2003, 23 = MDR 2002, 1244).
- OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 200/10
Mietobjekt ist im Übergabezustand zurückzugeben!
Wenn es sich nur um wenige Gegenstände bzw. Einrichtungen handelt, die geringen Raum einnehmen und deren Beseitigung nur einen unerheblichen Aufwand an Mühe, Transport und Kosten erfordert (Bagatellgrenze), ist vielmehr von einer bloßen Schlechterfüllung auszugehen (BGH NJW 1994, 3232, 3234; NJW 1988, 2665, 2666; Senat NJOZ 2004, 2086 = ZMR 2004, 27; GE 2005, 796 = BeckRS 2005, 06745;… Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 10. Aufl., § 546 Rn. 43).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04 - 94/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bankenhaftung: Verschuldetes Unmöglichwerden der Erfüllung des schuldrechtlichen Grundschuldrückgewähranspruchs durch Erteilung einer Löschungsbewilligung an den Grundstücksersteigerer; Verneinung eines Erstattungsanspruchs hinsichtlich der Kosten eines erfolglosen ...
- Wolters Kluwer
Schadensersatzpflichtigkeit einer Bank als Sicherungsnehmerin bei schuldhafter Unmöglichkeit der Erfüllung des schuldrechtlichen Anspruchs des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld ; Schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen ...
- Judicialis
BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § ... 276 a.F.; ; BGB § 280; ; BGB § 1169; ; BGB § 1192 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 546; ; ZVG § 49 Abs. 1
- rechtsportal.de
BGB § 1169; BGB § 1192 Abs. 1
Schadensersatzanspruch gegen Bank bei Unmöglicheit der Rückgewähr einer Grundschuld - ibr-online
Rückgewähr von Grundschuld durch Bank unmöglich: Schadensersatz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 08.04.2004 - 3 O 485/03
- OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04 - 94/04
- OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 94/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02
Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
Insoweit besteht eine dingliche Haftung der Ersteher unabhängig von der Sicherungsabrede; eine Einwendung gemäß §§ 1169, 1192 Abs. 1 BGB hätten diese ihrer dinglichen Inanspruchnahme nicht entgegensetzen können (vgl. BGH NJW 2003, 2673/2674).Ist - wie im vorliegenden Fall - eine Grundschuld bei der Feststellung des geringsten Gebotes (§ 44 Abs. 1 ZVG) berücksichtigt und von den neuen Eigentümern übernommen worden (§§ 182, 52 Abs. 1 ZVG), ist nämlich ein Teil des nach den Versteigerungsbedingungen zu erbringenden Kaufpreises durch den nominalen Grundschuldbetrag ersetzt worden; die Ersteher haben insoweit ein belastetes Grundstück erworben, dafür aber ein entsprechend geringeres Bargebot nach § 49 Abs. 1 ZVG entrichtet (vgl. BGH NJW 2003, 2673).
- BGH, 17.05.1988 - IX ZR 5/87
Rechtsfolgen der Verzichtserklärung des Erstehers und eines weiteren Gläubigers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der - nach den Umständen (vgl. Nr. 12 der Grundschuldbestellungsurkunde vom 15.04.1959) lediglich auf die Forderung zahlenden - Klägerin (und ihrem Ehemann, dem Zedenten) nach vollständiger Zahlung ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen die Beklagte als Sicherungsnehmerin aus der Sicherungsabrede zustand, der hier durch den Zuschlag nicht untergegangen war, sich vielmehr auf einen Anspruch auf Abtretung der Grundschuld beschränkt hatte, was der Beklagten dann infolge der von ihr später bewilligten Löschung der Grundschuld schuldhaft unmöglich geworden ist, mit der Folge einer grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß § 280 BGB a.F. Dies entspricht herrschender Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1989, 2536/2538; NJW-RR 1988, 1146/1149; NJW 1974, 2279/2280; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 579). - OLG Koblenz, 25.03.1999 - 10 W 72/99
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der - nach den Umständen (vgl. Nr. 12 der Grundschuldbestellungsurkunde vom 15.04.1959) lediglich auf die Forderung zahlenden - Klägerin (und ihrem Ehemann, dem Zedenten) nach vollständiger Zahlung ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen die Beklagte als Sicherungsnehmerin aus der Sicherungsabrede zustand, der hier durch den Zuschlag nicht untergegangen war, sich vielmehr auf einen Anspruch auf Abtretung der Grundschuld beschränkt hatte, was der Beklagten dann infolge der von ihr später bewilligten Löschung der Grundschuld schuldhaft unmöglich geworden ist, mit der Folge einer grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß § 280 BGB a.F. Dies entspricht herrschender Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1989, 2536/2538; NJW-RR 1988, 1146/1149; NJW 1974, 2279/2280; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 579).
- OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03
Berufung: Zulassung erstmals vorgebrachter Angriffsmittel bei eigener Möglichkeit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht die weitergehende Schadensersatzklage wegen der Kosten des Vorprozesses (3 O 454/02 = 7 U 230/03-49) abgewiesen. - BGH, 11.07.1991 - VII ZR 315/90
Klage gegen vermeintlichen Schädiger aufgrund Beweissicherung; Prozeßkosten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der BGH-Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW-RR 1991, 1428/1429; VersR 1984, 846/848), auf welche sich die Klägerin in der Berufungsinstanz berufen hat, da dort die Inanspruchnahme der "falschen Partei" auf einer fehlerhaften "Weichenstellung" als Ergebnis des vorgelagerten Beweissicherungsverfahrens beruht hat, im Übrigen aus tatsächlichen Gründen letztlich nur ein Schädiger für den Schaden verantwortlich war (…OLG Nürnberg, a.a.O., S. 1370). - BGH, 11.10.1974 - V ZR 231/73
Bewilligung der Löschung einer Grundschuld durch den Gläubiger gegen Zahlung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der - nach den Umständen (vgl. Nr. 12 der Grundschuldbestellungsurkunde vom 15.04.1959) lediglich auf die Forderung zahlenden - Klägerin (und ihrem Ehemann, dem Zedenten) nach vollständiger Zahlung ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen die Beklagte als Sicherungsnehmerin aus der Sicherungsabrede zustand, der hier durch den Zuschlag nicht untergegangen war, sich vielmehr auf einen Anspruch auf Abtretung der Grundschuld beschränkt hatte, was der Beklagten dann infolge der von ihr später bewilligten Löschung der Grundschuld schuldhaft unmöglich geworden ist, mit der Folge einer grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß § 280 BGB a.F. Dies entspricht herrschender Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1989, 2536/2538; NJW-RR 1988, 1146/1149; NJW 1974, 2279/2280; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 579). - BGH, 07.06.1984 - I ZR 47/82
Prüfungspflichten des Lagerhalters bei Herausgabe des Lagerguts an den …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der BGH-Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW-RR 1991, 1428/1429; VersR 1984, 846/848), auf welche sich die Klägerin in der Berufungsinstanz berufen hat, da dort die Inanspruchnahme der "falschen Partei" auf einer fehlerhaften "Weichenstellung" als Ergebnis des vorgelagerten Beweissicherungsverfahrens beruht hat, im Übrigen aus tatsächlichen Gründen letztlich nur ein Schädiger für den Schaden verantwortlich war (…OLG Nürnberg, a.a.O., S. 1370). - OLG Nürnberg, 04.12.1995 - 5 U 2480/95
Umfang des Schadensersatzanspruchs aus deliktischer Eigentumsverletzung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
Davon ausgehend, dass es für die Klägerin vorliegend von vornherein zwei unterschiedliche und voneinander zu trennende Möglichkeiten gab, gegen zwei verschiedene "Schädiger" vorzugehen, es der freie Entschluss der Klägerin war, zunächst nicht die Beklagte, sondern die Grundstücksersteher zu verklagen und der Ausgang dieses Prozesses in das allgemeine Prozessrisiko fiel, das jeder Kläger grundsätzlich selbst zu tragen hat, bestand zwischen dem Verhalten der Beklagten und der nachteiligen Kostenfolge des klägerischen Unterliegens im Vorprozess als Folge einer in zwei Instanzen getroffenen rechtskräftigen - wenn auch von der Klägerin nach wie vor für unzutreffend gehaltenen - gerichtlichen Entscheidung nur mehr ein bloß zufälliger Zusammenhang; der Zurechnungszusammenhang ist somit unterbrochen worden (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 1369/1370 m.w.N). - BGH, 06.07.1989 - IX ZR 277/88
rechtsgrundlos erteilte Grundschuld - § 1191 BGB, Pfändung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 222/04
Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der - nach den Umständen (vgl. Nr. 12 der Grundschuldbestellungsurkunde vom 15.04.1959) lediglich auf die Forderung zahlenden - Klägerin (und ihrem Ehemann, dem Zedenten) nach vollständiger Zahlung ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld gegen die Beklagte als Sicherungsnehmerin aus der Sicherungsabrede zustand, der hier durch den Zuschlag nicht untergegangen war, sich vielmehr auf einen Anspruch auf Abtretung der Grundschuld beschränkt hatte, was der Beklagten dann infolge der von ihr später bewilligten Löschung der Grundschuld schuldhaft unmöglich geworden ist, mit der Folge einer grundsätzlichen Schadensersatzpflicht der Beklagten gemäß § 280 BGB a.F. Dies entspricht herrschender Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1989, 2536/2538; NJW-RR 1988, 1146/1149; NJW 1974, 2279/2280; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 579).
- BGH, 19.04.2013 - V ZR 47/12
Rechte nachrangiger Grundpfandgläubiger
b) Nach Maßgabe des allgemeinen Schuldrechts ist der Sicherungsnehmer als Schuldner des Rückgewähranspruchs zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Anspruch nach Eintritt der Bedingung schuldhaft nicht erfüllt (OLG Saarbrücken, OLGR 2005, 627;… Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2009], vor § 1191 Rn. 164;… Erman/F. Wenzel, BGB, 13. Aufl., § 1191 Rn. 61 aE;… Clemente, Recht der Sicherungsgrundschuld, 4. Aufl., Rn. 603;… Gaberdiel/Gladenbeck, Kreditsicherung durch Grundschulden, 8. Aufl., Rn. 776, 781;… Schoppmeyer in Lwowski/Fischer/Langenbucher, Das Recht der Kreditsicherung, 9. Aufl., § 15 Rn. 272;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2337a;… F. Wenzel, Sicherung von Krediten durch Grundschulden, Rn. 2485, 2487; Freckmann, BKR 2012, 133, 140; Gnamm, ZIP 1986, 822, 824 f.; im Ergebnis offen gelassen von BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 - IX ZR 5/87, NJW-RR 1988, 1146, 1149; Urteil vom 6. Juli 1989 - IX ZR 277/88, BGHZ 108, 237, 247). - OLG Saarbrücken, 21.04.2005 - 8 U 94/04
Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Grundschuldrückgewähr!
8 U 222/04 8 U 94/04.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.03.2005 - 6 U 90/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Abberufung als Gesellschafter durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung; Vorliegen einer kassatorischen Nichtigkeitsklage; Kein Erfordernis eines individuellen Rechtsschutzinteresses
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 256; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; AktG § 241 Nr. 1; ; AktG § 242 Abs. 2; ; AktG § 248; ; AktG § 249 Abs. 1
- rechtsportal.de
Zur Erhebung einer gesellschaftlichen Nichtigkeitsklage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 16.06.2004 - 6 O 111/03
- OLG Brandenburg, 15.03.2005 - 6 U 90/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.05.1980 - II ZR 27/79
Haftung des selbst führenden Schiffseigner für einen eigenen nautischen Fehler …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.03.2005 - 6 U 90/04
Die Nichtigkeitsfeststellungsklage kann in entsprechender Anwendung von § 242 Abs. 2 AktG jedenfalls bis zu drei Jahre nach Beschlussfassung noch erhoben werden (BGH, Urteil vom 23.3.1981, II ZR 27/79, zitiert nach Juris). - BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92
Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.03.2005 - 6 U 90/04
Da der Kläger zu 2.) in der Gesellschafterversammlung nicht nur abberufen worden ist, sondern dort auch sein Amt niedergelegt hat, hat er jedenfalls durch die Amtsniederlegung seine Organstellung als Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung verloren (BGH, Urteil vom 8.2.1993, II ZR 58/92, zitiert nach Juris).
- OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 1 W 71/21
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines …
Dennoch gefasste Beschlüsse wären gemäß §§ 241 Nr. 1 i.V.m. 121 Abs. 4 AktG analog nichtig (…MHLS/Römermann, 3. Aufl. 2017, GmbHG § 51 Rn. 101;… Seibt in: Scholz, GmbHG , 12. Aufl. 2018 ff., § 51 GmbHG , Rn. 26; BGH…, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207 -211, Rn. 9; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. März 2005 - 6 U 90/04 -, Rn. 54, juris).