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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05   

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https://dejure.org/2005,8830
OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05 (https://dejure.org/2005,8830)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.06.2005 - 11 W 49/05 (https://dejure.org/2005,8830)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 11 W 49/05 (https://dejure.org/2005,8830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert einer Verbandsklage gegen Reiseveranstalter-AGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Streitwert der Verbandsklage gegen einen Reiseveranstalter mit mehreren streitgegenständlichen Klauseln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert der Verbandsklage gegen einen Reiseveranstalter mit mehreren streitgegenständlichen Klauseln

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; GKG § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; GKG § 63
    Streitwert der Verbandsklage gegen einen Reiseveranstalter mit mehreren streitgegenständlichen Klauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 24.10.2002 - 11 U 331/01

    Preiserhöhungsklausel im Reiserecht; Nachträgliche Erhöhung des Reisepreises;

    Auszug aus OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat den Gegenstandswert eines Rechtsstreits im Verbandsprozess gegen die sogenannte "Kerosinklausel" eines großen Reiseveranstalters auf 40.000 DM festgesetzt (11 U 331/01, Beschluss vom 1. November 2002)).
  • BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 12/00

    Rechtsmittelbeschwer bei Verbandsklage gegen AGB-Klauseln

    Auszug aus OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05
    Der Streitwert sei daher regelmäßig mit einem Betrag von 3.000 DM je angegriffener Klausel zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2000, Az. VIII ZR 12/00, NJW-RR 2001, 352 m. w. N. auf die ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 17.09.2003 - IV ZR 83/03

    Wert des Beschwerdegegenstands einer Verbandsklage

    Auszug aus OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05
    In seiner Entscheidung vom 19. September 2003 (Az. IV ZR 83/03, NJW-RR 2003, 1694) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Rechtsprechung und Literatur Regelstreitwerte von 3.000 DM, 5.000 DM und 10.000 DM je Klausel gebilligt worden seien, was im Einzelfall einen höheren Wert nicht ausschließe.
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 208/11

    Beschränkung der Revisionszulassung; Umdeutung der unzulässigen Revision in eine

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 203/11

    Anspruch eines gemeinnütziger Verbraucherschutzvereins auf Unterlassung der

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 204/11

    Regelstreitwert von pro zu kontrollierender Klausel bei Klage eines

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2011 - 7 W 25/11

    Streitwert für Verbraucherschutz-Angelegenheit nach § 1 UKlaG

    6 In Verbraucherschutz-Angelegenheiten nach § 1 UKlaG, d.h. in Verfahren, in denen eine nach § 4 UKlaG qualifizierte Einrichtung einen Verwender von AGB auf die Unterlassung der Verwendung einer Klausel in Anspruch nimmt, ist nach ständiger Rechtsprechung bei der Streitwertfestsetzung darauf Rücksicht zu nehmen, dass die ausschließlich Interessen der Allgemeinheit wahrnehmenden Kläger keinen für sie nicht verkraftbaren Kostenrisiken ausgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2007, 497 f., Rn 2 in juris; BGH VersR 2004, 131 Rn 4 in juris; BGH NJW-RR 2001, 352 Rn 4 in juris; OLG Celle OLGR 2005, 703 f. Rn 5 in juris; OLG Frankfurt [6.
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 4 W 19/10

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen beim

    Der Senat hat bei dieser Bewertung zudem berücksichtigt, dass die Wertschätzung einer verbreiteten Praxis der Streitwertfestsetzung in etwa entspricht, wenn gleichartige Verstöße im Internet von einem Verbraucherschutzverband nach den Regeln des Unterlassungsklagengesetzes gerügt werden (vgl. zum Streitwert von Unterlassungsanträgen nach dem Unterlassungsklagengesetz beispielsweise BGH, NJW-RR 2007, 497 ; OLG Celle, OLGR 2005, 703).
  • LG Freiburg, 04.01.2013 - 12 O 127/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsprozess:

    Zur Begründung hat sich das Oberlandesgericht ausdrücklich auf die Streitwertbemessung bei der Verfolgung von Verstößen im Internet durch einen Verbraucherschutzverband nach den Regeln des Unterlassungsklagengesetzes bezogen (unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 2007, 497; OLG Celle, OLGR 2005, 703).
  • LG Freiburg, 14.04.2014 - 12 O 72/13

    Wettbewerbsverstoß bei Kfz-Angeboten in Werbeanzeigen: Qualifikation des

    Zur Begründung hat sich das Oberlandesgericht ausdrücklich auf die Streitwertbemessung bei der Verfolgung von Verstößen im Internet durch einen Verbraucherschutzverband nach den Regeln des Unterlassungsklagengesetzes bezogen (unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 2007, 497; OLG Celle, OLGR 2005, 703).
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.05.2004 - 1 U 1566/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6717
OLG München, 13.05.2004 - 1 U 1566/04 (https://dejure.org/2004,6717)
OLG München, Entscheidung vom 13.05.2004 - 1 U 1566/04 (https://dejure.org/2004,6717)
OLG München, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 1 U 1566/04 (https://dejure.org/2004,6717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erörterung eines beruflich versicherter Weges; Vorliegen eines Unfalls in einem eingeschränkten Gefahrenkreis; Verantwortlichkeit des Dienstherrn

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Zur Frage des Vorliegens eines nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versicherten Weges über das Kriterium des inneren Zusammenhangs mit der Arbeitsstätte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 54/03

    Beamtentrecht - Unfall in der Mittagspause: Dienstunfall?

    Auszug aus OLG München, 13.05.2004 - 1 U 1566/04
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Beurteilung, ob ein Unfall bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eingetreten ist, maßgeblich das Verhältnis zu dem in Anspruch genommenen Schädiger in den Blick zu nehmen sei (BGH, Urteil vom 27.11.2003, III ZR 54/03 = MDR 2004, 275, m.w.N.).

    So hat der Bundesgerichtshof In dem bereits zitierten Fall (MDR 2004, 275) entschieden, der Umstand, dass auch andere Personen, die mit der Dienststelle keine Berührung hatten, diese Zuwegung nutzten, ändere nichts daran, dass der dortige Kläger nicht als "normaler Verkehrsteilnehmer", sondern als Bediensteter des beklagten Landes im Gefahrenkreis seiner Dienststelle den Unfall erlitten habe.

  • BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00

    Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus OLG München, 13.05.2004 - 1 U 1566/04
    Ähnlich sieht es das Bundesarbeitsgericht, das in der Entscheidung vom 14.12.2000 (8 AZR 92/00 = NJW 2001, 2039) ausführt, der Weg nach dem Ort der Tätigkeit ende im allgemeinen mit dem Durchschreiten oder Durchfahren des Werkstores.
  • LG Erfurt, 05.04.2011 - 10 O 1383/10

    Schadensersatzanspruch wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung bei

    Die Abgrenzung ist die gleiche wie zwischen Betriebsweg im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII und versichertem Weg im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII. Als Betriebsweg, der zur Haftungsbeschränkung nach § 104 Abs. 1 SGB VII führt, ist dabei der Weg auf dem Werksgelände bis zum Werkstor angesehen worden (BGH, VersR 2006, 221; OLG München, Urteil vom 13.05.2004, Az.: 1 U 1566/04, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 05.09.2005 - 2 W 70/2005, 2 W 70/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22682
OLG Bremen, 05.09.2005 - 2 W 70/2005, 2 W 70/05 (https://dejure.org/2005,22682)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.09.2005 - 2 W 70/2005, 2 W 70/05 (https://dejure.org/2005,22682)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. September 2005 - 2 W 70/2005, 2 W 70/05 (https://dejure.org/2005,22682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Tatsächlich geleistete Zahlungen als zu berücksichtigende Belastungen; Berechnung des einzusetzenden Einkommens; Wohnkosten und weitere Verbindlichkeiten als Belastungen; Absetzbarkeit der Kosten für Unterkunft und Heizung

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Koblenz, 03.01.2001 - 6 T 134/00

    Abzugsfähigkeit von Kosten für Unterkunft und Heizung

    Auszug aus OLG Bremen, 05.09.2005 - 2 W 70/05
    Wird ein die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnender Beschluss mit der Begründung angegriffen, die Vorinstanz habe zu Unrecht angenommen, der Antragsteller könne die anfallenden Kosten mittels dreier Monatsraten begleichen, weil unberücksichtigt geblieben sei, dass der Antragsteller die von ihm nach dem Mietvertrag zu entrichtenden Mieten nicht zahle, so ist diesem Angriff der Erfolg zu versagen, weil es im Rahmen der nach § 115 Abs. 1 Satz 2 und 3 Nr. 3 ZPO zu berücksichtigenden Belastungen nur auf tatsächlich geleistete Zahlungen ankommt (wie LG Koblenz FamRZ 2001, 1153/1154 und Zöller-Philippi, § 115 Rand-Nr. 37).

    Damit liegt ein Fall vor, der im Ergebnis demjenigen vergleichbar ist, den das LG Koblenz mit seinem Beschluss vom 3. Januar 2001 - 6 T 134/00 - FamRZ 2001, 1153/1154, zu stimmend zitiert von Zöller/Philippi, Zivilprozessordnung, § 115 Rand-Nr. 37, entschieden hat: Auch hier wohnt der Beklagte, wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss richtig erkannt hat, faktisch mietfrei.

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