Rechtsprechung
   OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04   

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https://dejure.org/2004,6831
OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04 (https://dejure.org/2004,6831)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.09.2004 - 21 UF 70/04 (https://dejure.org/2004,6831)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. September 2004 - 21 UF 70/04 (https://dejure.org/2004,6831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Vaterschaft; Vaterschaftsausschluss nach Erstattung eines Abstammungsgutachtens; Mehrverkehr innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit; Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht durch Einholung eines Abstammungsgutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1599
    Anforderungen an die Darlegung von Umständen in einer Vaterschafts-Anfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1491
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 02.07.2002 - 18 UF 251/00

    Vaterschaftsanfechtung: Begin der Anfechtungsfrist und privates

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
    c) Insgesamt vermittelte die Beweisaufnahme dem Senat die Überzeugung, dass die Frist des § 1600 b Abs. 1 Satz 2 BGB für den Kläger erst mit Zugang des auf 29. Juli 2002 datierten und auf Betreiben seiner Mutter eingeholten privaten Abstammungsgutachtens zu laufen begann (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 52).

    b) Der Senat lässt die Revision zum Bundesgerichtshof zu, weil er mit Mutschler (FamRZ 2004, 74; 2004, 825 ; vgl. auch LG München I FamRZ 2003, 1580) der Auffassung ist, dass auch ein unter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beklagten eingeholtes Abstammungsgutachten geeignet ist, die Schlüssigkeit der Anfechtungsklage zu begründen (ebenso: OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 52): Die vorgetragenen Gründe müssen nur geeignet sein, bei objektiver Betrachtung Zweifel zu wecken (BGH FamRZ 1998, 955 ), eine Wahrscheinlichkeit ist nicht vorausgesetzt.

  • OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03

    Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft; Schlüssige Darlegung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
    b) Der Senat lässt die Revision zum Bundesgerichtshof zu, weil er mit Mutschler (FamRZ 2004, 74; 2004, 825 ; vgl. auch LG München I FamRZ 2003, 1580) der Auffassung ist, dass auch ein unter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beklagten eingeholtes Abstammungsgutachten geeignet ist, die Schlüssigkeit der Anfechtungsklage zu begründen (ebenso: OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 52): Die vorgetragenen Gründe müssen nur geeignet sein, bei objektiver Betrachtung Zweifel zu wecken (BGH FamRZ 1998, 955 ), eine Wahrscheinlichkeit ist nicht vorausgesetzt.

    Der Senat setzt sich damit in Widerspruch zu den Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 = OLG-NL 2003, 110) und des OLG Celle (Urteil vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 = JAmt 2004, 140).

  • OLG Brandenburg, 23.10.2003 - 15 UF 33/03

    Beginn der Vaterschaftsanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
    Diese lösen die Anfechtungsfrist nicht aus (OLG Brandenburg FamRZ 2004, 480 ); hierfür ist vielmehr die Kenntnis von Tatsachen erforderlich, aus denen sich - aus der objektiven Sicht eines verständigen Betrachters - die nicht ganz fern liegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung erschließt (BGH aaO.; FamRZ 1978, 494).
  • OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02

    Vaterschaftsanfechtung: Gerichtliches Verwertungsverbot einer privaten

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
    Der Senat setzt sich damit in Widerspruch zu den Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 = OLG-NL 2003, 110) und des OLG Celle (Urteil vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 = JAmt 2004, 140).
  • OLG Rostock, 02.06.2003 - 11 UF 14/03

    Anforderungen an die Kenntnis der die Nichtvaterschaft begründenden Umstände

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
    b) Diesen Nachweis konnte der hierfür beweispflichtige (BGH FamRZ 1990, 507, 509; OLG Rostock FamRZ 2004, 479 ) Beklagte nicht führen.
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
    b) Der Senat lässt die Revision zum Bundesgerichtshof zu, weil er mit Mutschler (FamRZ 2004, 74; 2004, 825 ; vgl. auch LG München I FamRZ 2003, 1580) der Auffassung ist, dass auch ein unter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beklagten eingeholtes Abstammungsgutachten geeignet ist, die Schlüssigkeit der Anfechtungsklage zu begründen (ebenso: OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 52): Die vorgetragenen Gründe müssen nur geeignet sein, bei objektiver Betrachtung Zweifel zu wecken (BGH FamRZ 1998, 955 ), eine Wahrscheinlichkeit ist nicht vorausgesetzt.
  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77

    In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
    Diese lösen die Anfechtungsfrist nicht aus (OLG Brandenburg FamRZ 2004, 480 ); hierfür ist vielmehr die Kenntnis von Tatsachen erforderlich, aus denen sich - aus der objektiven Sicht eines verständigen Betrachters - die nicht ganz fern liegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung erschließt (BGH aaO.; FamRZ 1978, 494).
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auf die Berufung des Klägers holte das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 1491 f. veröffentlicht ist, ein Blutgruppengutachten eines öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten ein.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01   

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https://dejure.org/2004,4452
OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01 (https://dejure.org/2004,4452)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.09.2004 - 8 U 86/01 (https://dejure.org/2004,4452)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. September 2004 - 8 U 86/01 (https://dejure.org/2004,4452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauprozess: Erlass eines Vorbehaltsurteils nach neuem Recht; unwirksame Vertragsstrafenklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauvertrages und Voraussetzungen des "Aushandelns"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 302 ZPO; § 9 AGBG; § 6 Nr. 6 VOB/B; § 321 BGB
    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei anhängigen Rechtsstreitigkeiten nach der Fassung des § 302 Zivilprozessordnung (ZPO) vom 31.03.2000; Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 Prozent in einem ...

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei anhängigen Rechtsstreitigkeiten nach der Fassung des § 302 Zivilprozessordnung (ZPO) vom 31.03.2000; Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 Prozent in einem ...

  • Judicialis

    ZPO § 302; ; BGB § 307; ; BGB § 305 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 302; BGB § 307; BGB § 305 Abs. 1 S. 3
    Zur Anwendbarkeit neuer Prozessgesetze auf anhängige Rechtsstreitigkeiten; Zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel mit Obergrenze von 10%

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe: Obergrenze v. 10% d. Auftragssumme in AGB unwirksam

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe bei Auftrag über 30 Mio. DM: AGB oder Individualvereinbarung? (IBR 2005, 305)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 766 (Ls.)
  • BauR 2005, 887
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01; BGHZ 153, 311, 324 ff = NZBau 2003, 321, 323 f.), auf die der Senat die Parteien mit prozessleitender Verfügung vom 27. April 2004 hingewiesen hat, benachteiligt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel in einem Bauvertrag den Auftragnehmer unangemessen, wenn sie eine Höchstgrenze von über 5 % der Auftragssumme vorsieht.

    Das Aushandeln einer Vertragsklausel im Einzelnen setzt grundsätzlich voraus, dass der Verwender die Klausel inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner die reale Möglichkeit eröffnet, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingung zu beeinflussen (vgl. BGH NZBau 2003, 321, 323 m. w. N.).

  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 24/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe mit einer Obergrenze von 10 %;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Der Bundesgerichtshof (a. a. O., S. 326 f.) hat zwar bei bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens seiner Entscheidung getroffenen Vertragsstrafenvereinbarungen mit einer Obergrenze von 10 % der Auftragssumme den Auftraggebern Vertrauensschutz gewährt; dies gilt jedoch nur für Verträge bis zu einem Auftragsvolumen von bis zu ca. 13 Millionen DM (vgl. BGH NZBau 2004, 609 f.), das hier mit einem Pauschalpreis von netto 29.355.000,00 DM deutlich und um mehr als das Doppelte überschritten ist.
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Abnahme, auch nicht derjenige der Fertigstellungsanzeige, sondern lediglich derjenige der Fertigstellung (vgl. BGH BauR 1999, 645).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Einen Anspruch aus § 6 Nr. 6 VOB/B auf Ersatz eines konkreten Bauverzögerungsschadens (vgl. dazu BGHZ 97, 163 ff.; Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 15. Aufl., B § 6 Rdnr. 36 ff.) hat die Beklagte nicht dargelegt, obwohl ihr dazu vom Senat mit prozessleitender Verfügung vom 27. April 2004 Gelegenheit gegeben worden ist.
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGHZ 114, 1, 3 f) richtet sich die Anwendbarkeit neuer Prozessgesetze auf anhängige Rechtsstreitigkeiten in erster Linie nach den vom Gesetzgeber - regelmäßig in Gestalt von Überleitungsvorschriften - getroffenen positiven Regelungen.
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 9/97

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 86/01
    Eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe ist allerdings dem Gesetz fremd; eine solche Regelung wäre damit nur als Individualvereinbarung wirksam, nicht hingegen als Allgemeine Geschäftsbedingung, weil eine derartige Ausgestaltung der Vertragsstrafe mit § 9 AGBG unvereinbar wäre (vgl. BGH NJW 1998, 3488, 3489).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.09.2004 - 3 WF 146/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6190
OLG Naumburg, 13.09.2004 - 3 WF 146/04 (https://dejure.org/2004,6190)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.09.2004 - 3 WF 146/04 (https://dejure.org/2004,6190)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. September 2004 - 3 WF 146/04 (https://dejure.org/2004,6190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf § 2 Regelbetrag-Verordnung (RegelbetragVO) für die Kindergeldanrechnung im Beitrittsgebiet; Zweck des § 1612b Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Höhe des Barexistenzminimums minderjähriger Kinder

  • Judicialis

    RegelbetragVO § 1; ; RegelbetragVO § 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 655 Abs. 5; ; UTAG § 2; ; BGB § 1612b Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Kindergeldanrechnung im Beitrittsgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1008
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 8 WF 104/01

    Unterhaltspflicht - Bestimmtheit des Urteilstenors - Prozent- und Betragsangaben

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2004 - 3 WF 146/04
    Das anzurechnende Kindergeld muss betragsmässig ausgewiesen werden (im Anschluss an 8 WF 103/01 und 8 WF 104/01).

    Abstrakte Titel sind, und insoweit teilt der Senat die Auffassung des 8. Zivilsenats und 2. Familiensenats des Oberlandesgerichts Naumburg im angeführten Urteil vom 23.10.2003 (vgl. insoweit auch OLG Naumburg, Beschlüsse vom 04.07.2001 [Az. 8 WF 103/01] und vom 23.07.2001 [Az. 8 WF 104/01]) nicht zur Vollstreckung geeignet.

  • OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 WF 103/01

    Kindergeldanrechnung - Betragsangabe im Tenor

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2004 - 3 WF 146/04
    Das anzurechnende Kindergeld muss betragsmässig ausgewiesen werden (im Anschluss an 8 WF 103/01 und 8 WF 104/01).

    Abstrakte Titel sind, und insoweit teilt der Senat die Auffassung des 8. Zivilsenats und 2. Familiensenats des Oberlandesgerichts Naumburg im angeführten Urteil vom 23.10.2003 (vgl. insoweit auch OLG Naumburg, Beschlüsse vom 04.07.2001 [Az. 8 WF 103/01] und vom 23.07.2001 [Az. 8 WF 104/01]) nicht zur Vollstreckung geeignet.

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2004 - 3 WF 146/04
    Für die Antragstellerin streitet auch nicht, dass § 1612b Abs. 5 BGB die Sicherung des Barexistenzminimums von Kindern bezweckt und deshalb nicht an die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners anknüpft (BVerfG FuR 2003, 535, 542).

    Auf eine "autonome Definition des Barexistenzminimums" in § 1612b Abs. 5 BGB - die aber nahegelegen hätte, hätte er eine einheitliche Bezugsgröße für die Anrechnung von Kindergeld schaffen wollen - hat der Gesetzgeber dagegen bewusst verzichtet (BverfG FuR 2003, 535, 544)...".

  • OLG Naumburg, 23.10.2003 - 8 UF 100/03

    Anrechnung des Kindergeldes und Höhe des Unterhaltes nach der

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2004 - 3 WF 146/04
    "...Entgegen der Auffassung des 8. Zivilsenats und 2. Senats für Familiensachen im rechtskräftigen Urteil vom 23.10.2003 zu Az. 8 UF 100/03 vertritt der erkennende Senat nämlich die Ansicht, dass im Beitrittsgebiet für die Kindergeldanrechnung auf § 2 RegelbetragVO abzustellen ist, weil der Gesetzeswortlaut weder in § 2 des Unterhaltstitelanpassungsgesetzes noch in § 1612b Abs. 5 BGB eine Festlegung auf § 1 RegelbetragVO enthält.
  • OLG Naumburg, 05.02.2004 - 3 WF 199/03

    Unterhalt: Berechnung des anzurechnenden Kindergeldes im Beitrittsgebiet

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2004 - 3 WF 146/04
    Insoweit hat der Senat bereits unter den 5.2.2004 (3 WF 199/03) in Abweichung vom 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg entschieden, dass es für die Frage der Kindergeldanrechnung darauf ankommt, ob § 1 oder § 2 RegelbetragsVO anzuwenden ist.
  • OLG Naumburg, 12.07.2007 - 3 WF 213/07

    Anforderungen an auf Regelbetrag Ost basierenden Unterhaltstitel zwecks

    In seiner früheren Rechtsprechung hat der Senat bei Titeln mit derartigem Inhalt (übrigens auch der 2. Familiensenat) ausgesprochen, dass das anzurechnende Kindergeld betragsmäßig auszuweisen ist (vgl. 3 WF 146/04 in FamRZ 2005, 1008).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 09.12.2004 - 2 U 96/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8856
OLG Bremen, 09.12.2004 - 2 U 96/03 (https://dejure.org/2004,8856)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.12.2004 - 2 U 96/03 (https://dejure.org/2004,8856)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 2 U 96/03 (https://dejure.org/2004,8856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Kündigung eines Mietvertrages; Kündigung eines Mietvertrages über ein Kopiergerät auf Grund einer Gewährleistungsklausel; Vertragsuntreues Verhalten als Kündigungsgrund; Kündigung eines Vertrages bei nicht fristgerechter Beseitigung einer Störung ...

  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 543 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 535; BGB § 543 Abs. 3
    Notwendigkeit einer Abmahnung vor Kündigung eines Mietvertrages über Farbkopierer, wenn Kündigung nicht nach dem ersten zur Kündigung berechtigten Störfall erfolgt

  • ibr-online

    Mietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8480
OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00 (https://dejure.org/2004,8480)
OLG München, Entscheidung vom 15.12.2004 - 16 UF 1410/00 (https://dejure.org/2004,8480)
OLG München, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 16 UF 1410/00 (https://dejure.org/2004,8480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1375 § 1578
    Begriff des unterhaltsrechtlichen Einkommens; Berücksichtigung einer Abfindung im Rahmen einer Vorruhestandsregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dem Zugewinn entzogene Abfindungen mit Versorgungscharakter ; Bedeutung der Notwendigkeit der Deckung des eigenen Unterhalts durch eine Ablösesumme; Berücksichtigung von Abfindungen aus der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses im Zugewinnausgleich; Prognoseentscheidung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 714
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.08.2003 - XII ZR 300/01

    Berücksichtigung eines Bankguthabens auf dem laufenden Girokonto beim Endvermögen

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00
    (BGH FamRZ 2003, 432; 2003, 1544; 2004, 1352) und hat deshalb das Urteil des Senats vom 21.06.2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00

    Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00
    (BGH FamRZ 2003, 432; 2003, 1544; 2004, 1352) und hat deshalb das Urteil des Senats vom 21.06.2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00
    Der BGH hat früher die Auffassung vertreten (BGH FamRZ 1982, 148; 1998, 362), dass die am Stichtag noch vorhandene Abfindung, bzw. hier der gesicherte Anspruch auf die Abfindungszahlung, stets im Endvermögen anzusetzen ist, auch wenn damit künftiger Unterhalt gedeckt werden soll.
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 185/01

    Rechtsfolgen der Einbeziehung einer arbeitsrechtlichen Abfindung in die

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00
    (BGH FamRZ 2003, 432; 2003, 1544; 2004, 1352) und hat deshalb das Urteil des Senats vom 21.06.2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 94/80

    Einbeziehung einer als Schadensersatz für Verdienstausfall gezahlten Abfindung

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00
    Der BGH hat früher die Auffassung vertreten (BGH FamRZ 1982, 148; 1998, 362), dass die am Stichtag noch vorhandene Abfindung, bzw. hier der gesicherte Anspruch auf die Abfindungszahlung, stets im Endvermögen anzusetzen ist, auch wenn damit künftiger Unterhalt gedeckt werden soll.
  • OLG Dresden, 25.06.2010 - 24 UF 800/09

    Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen in den Zugewinnausgleich

    Daran anschlie- ßend hat das Oberlandesgericht München (FamRZ 2005, 714) hinsichtlich der Handhabung von Abfindungen differenziert.Sofern eine Abfindung zielgerichtet als Ersatz für einen infolge einer Betriebsstilllegung zukünftig entstehenden Lohnausfall und damit als vorweggenommenes Einkommen für einen bestimmten (Übergangs-)Zeitraum geleistet werde, unterliege sie - aus diesem Grund - von vornherein nicht dem güterrechtlichen Ausgleich des Zugewinns (so auch BGH, FamRZ 2001, 278; offen gelassen BGH, FamRZ 2004, 1352).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21

    Die einem Ehegatten anlässlich der Auflösung eine Arbeitsvertrages zugeflossene

    Hiernach bleibt die Berücksichtigung der Abfindung im Zugewinnausgleich aber jedenfalls möglich, wenn und soweit der Abfindungsbetrag unterhaltsrechtlich weder zur Sicherung des Bedarfs des anderen Ehegatten oder sonstiger Unterhaltsberechtigter noch des Abfindungsempfängers selbst benötigt wird, was aufgrund einer auf den jeweiligen Stichtag bezogenen Prognoseentscheidung zu beurteilen ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 942; OLG München FamRZ 2005, 714; BeckOGK/Preisner BGB, a.a.O., § 1376, Rz. 34).
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