Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2440
OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04 (https://dejure.org/2004,2440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2004 - 20 U 132/04 (https://dejure.org/2004,2440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 20 U 132/04 (https://dejure.org/2004,2440)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstand der Zuwendung bei Lebensversicherungen zugunsten eines Dritten im Bereich der Pflichtteilsergänzung und des Ehegüterrechts; Keine Übertragbarkeit der Besonderheiten der Pflichtteilsergänzung und des Ehegüterrechts auf das bereicherungsrechtliche Verhältnis ...

  • erbrechtsiegen.de

    Können die Erben das Bezugsrecht einer Lebensversicherung widerrufen bzw. ändern?

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812
    Nach Eintritt des Versicherungsfalls von den Erben des VN erklärter Widerruf eines dem Begünstigten nicht zugegangenen Schenkungsangebots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bezugsrecht einer Lebensversicherung von den Erben widerrufbar?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Geschenkte Lebensversicherung und Widerruf der Erben

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung bei Einsetzung eines nicht informierten Dritten

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Leitsatz)

    Fehlender Rechtsgrund für Bezugsberechtigung aus Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 465
  • MDR 2005, 574
  • VersR 2005, 819
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 18 U 65/94

    Amtspflicht; Notar; Testament; Lebensversicherung; Anderweitige

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
    Auf das bereicherungsrechtliche Verhältnis zwischen Erben und Bezugsberechtigtem sind sie nicht übertragbar (so ausdrücklich bereits BGH, VersR 1987, 659 unter 4; vgl. ferner BGH, VersR 1995, 282 unter III 2; BGHZ 91, 288 unter 2 b - dort letzter Absatz - und 3 a; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 590; Kollhosser, in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ALB 86 § 13 Rn. 28).
  • BGH, 29.05.1984 - IX ZR 86/82

    Registerschutz und Bereicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
    Auf das bereicherungsrechtliche Verhältnis zwischen Erben und Bezugsberechtigtem sind sie nicht übertragbar (so ausdrücklich bereits BGH, VersR 1987, 659 unter 4; vgl. ferner BGH, VersR 1995, 282 unter III 2; BGHZ 91, 288 unter 2 b - dort letzter Absatz - und 3 a; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 590; Kollhosser, in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ALB 86 § 13 Rn. 28).
  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86

    Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
    Auf das bereicherungsrechtliche Verhältnis zwischen Erben und Bezugsberechtigtem sind sie nicht übertragbar (so ausdrücklich bereits BGH, VersR 1987, 659 unter 4; vgl. ferner BGH, VersR 1995, 282 unter III 2; BGHZ 91, 288 unter 2 b - dort letzter Absatz - und 3 a; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 590; Kollhosser, in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ALB 86 § 13 Rn. 28).
  • OLG Hamm, 13.03.2002 - 20 U 6/01

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Zuwendung eines Bezugsrechts aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
    Dies ergibt sich richtigerweise schon daraus, dass Gegenstand der Zuwendung in einem Fall wie dem vorliegenden das Bezugsrecht ist (Senat, VersR 2002, 1409 unter II 1 c aa), jedenfalls aber daraus, dass der Kläger die Ansprüche auf Kosten der Erbmasse erlangt hat.
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 16/94

    Einbeziehung einer aufgrund des Todes eines Dritten zugeflossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Bereich der Pflichtteilsergänzung und des Ehegüterrechts die Frage nach dem Gegenstand der Zuwendung bei Lebensversicherungen zugunsten eines Dritten anders beurteilt (vgl. BGH, FamRZ 1976, 616; BGHZ 130, 377 unter 2 b aa; vgl. dazu jetzt aber auch - für den Bereich des Anfechtungsrechts - BGHZ 165, 350).
  • BGH, 04.02.1976 - IV ZR 156/73

    Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen geminderten Nachlassvermögens infolge zu

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Bereich der Pflichtteilsergänzung und des Ehegüterrechts die Frage nach dem Gegenstand der Zuwendung bei Lebensversicherungen zugunsten eines Dritten anders beurteilt (vgl. BGH, FamRZ 1976, 616; BGHZ 130, 377 unter 2 b aa; vgl. dazu jetzt aber auch - für den Bereich des Anfechtungsrechts - BGHZ 165, 350).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04
    Auf das bereicherungsrechtliche Verhältnis zwischen Erben und Bezugsberechtigtem sind sie nicht übertragbar (so ausdrücklich bereits BGH, VersR 1987, 659 unter 4; vgl. ferner BGH, VersR 1995, 282 unter III 2; BGHZ 91, 288 unter 2 b - dort letzter Absatz - und 3 a; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 590; Kollhosser, in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ALB 86 § 13 Rn. 28).
  • OLG Dresden, 09.10.2018 - 4 U 808/18

    Geltendmachung des Anspruchs auf Auszahlung einer Versicherungssumme aus einem

    Wegen des Grundsatzes der Relativität der Schuldverhältnisse ist ein hieraus folgender Bereicherungsanspruch aber nicht im Deckungsverhältnis zum Versicherer, sondern im Valutaverhältnis der Erben gegenüber den Bezugsberechtigten zu verfolgen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 29.11.2016 - 6 W 112 /16 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2004, 20 U 132/04 - juris).
  • OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08

    Begriff der beeinträchtigenden Schenkung; Rückabwicklung der Zuwendung einer

    Im Rahmen des Bereicherungsrechts sei aber anerkannt, dass die Versicherungssumme herauszugeben sei (Bezugnahme auf OLG Hamm NJW-RR 2005, 465).

    c) Da es vorliegend um die erbrechtlichen Besonderheiten im Rahmen des § 2287 Abs. 1 BGB geht, veranlasst auch der Hinweis des Klägers auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. NJW-RR 2005, 465) im Zusammenhang mit einem "normalen" Bereicherungsausgleich keine abweichende Beurteilung.

  • KG, 29.11.2016 - 6 W 112/16

    Lebensversicherung: Geltendmachung der Todesfallleistung durch den

    zu verweisen, der - solange eine Zahlung seitens der Beklagten noch nicht erfolgt ist - darauf gerichtet ist, das ohne Rechtsgrund erlangte Bezugsrecht mittels Abtretung herauszugeben (OLG Hamm VersR 2005, 819, zitiert nach juris, dort Leitsatz 2 und 10).
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 W 14/14

    Widerruf der Bezugsberechtigung hinsichtlich einer Kapitallebensversicherung

    Denn auch bei unterbliebener Auszahlung der Versicherungsleistung durch die Antragsgegnerin würde dem Antragsteller allenfalls gegen die Begünstigte ein auf Abtretung des Anspruches gegen die Antragsgegnerin auf Auszahlung der Versicherungssumme gerichteter Bereicherungsanspruch zugestanden haben (vgl. Senat, VersR 2005, 819; Reiff/Schneider, a.a.O., Rn. 41 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4327
OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03 (1) (https://dejure.org/2004,4327)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.2004 - 20 U 16/03 (1) (https://dejure.org/2004,4327)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 2004 - 20 U 16/03 (1) (https://dejure.org/2004,4327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer zweiten Anfechtungsklage; Zulässigkeit der Erweiterung einer Anfechtungsklage in der Berufung; Möglichkeit eines Bestätigungsbeschlusses; Wirksamkeit der Bestätigung der Wahlbeschlüsse zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung; Mitteilungspflichten für ...

  • Judicialis

    ZPO § 261; ; ZPO § 263; ; ZPO § 531; ; ZPO § 533; ; AktG § 241; ; AktG § 244; ; AktG § 246; ; AktG § 250; ; AktG § 130; ; KAGG § 10; ; KAGG § 6; ; WpHG § 21; ; WpHG § 22; ; WpHG § 28

  • rechtsportal.de

    Zur Wahrung der Anfechtungsfrist gem. § 246 Abs. 1 AktG durch unzulässige Klage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlust der Befugnis für eine Anfechtungsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss und Ruhen der Stimmrechte wegen nicht erfüllter Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 1 WpHG hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 241, 244, 246, 250, 130; KAGG §§ 10, 6; WpHG §§ 21, 22, 28; ZPO §§ 261, 263, 531, 533
    Bestätigungsbeschluss auch bei Unklarheit über die Wirksamkeit der Beschlussfeststellung wegen Zurechnung von Stimmrechten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2232
  • DB 2005, 100
  • NZG 2005, 432
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 25.06.2004 - WpÜG 5/03

    Kontrollerwerb an einer Aktiengesellschaft: "Acting in concert" von Aktionären im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
    Wie die gesetzliche Ausnahme zeigt, ist eine Nachhaltigkeit und Beständigkeit der Einflussnahme erforderlich (OLG Frankfurt NZG 2004, 865).

    Die Vereinbarung der Wahl eines oder mehrerer Aufsichtsratsmitglieder genügt dazu nicht (OLG Frankfurt NZG 2004, 865; Schneider in Assmann/Schneider, WpHG, 3. Aufl., § 22 Rn. 165; Weiler/Meyer NZG 2003, 909, 910; aA Casper ZIP 2003, 1469, 1476).

    Dass handelnde Personen miteinander bekannt sind, begründet keine Vermutung (OLG Frankfurt NZG 2004, 865).

    Ebenso wenig wie die gleichzeitige Übernahme von Aktien (OLG Frankfurt NZG 2004, 865) hat der Aktienerwerb durch eine Holdinggesellschaft, an der mehrere Personen beteiligt sind, zwingend eine Absprache im Hinblick auf das Verhalten in dieser Gesellschaft zur Folge.

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 79/02

    Zur Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
    Auch wenn man eine Pflicht des Notars zur summarischen Rechtsmäßigkeitskontrolle annimmt (OLG Düsseldorf AG 2003, 510; OLG Hamburg NZG 2003, 978; Kubis in MünchKomm. AktG § 130 Rn. 31; Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 130 Rn. 12), führt ein Verstoß nicht zum Fehlen der Beurkundung und der Nichtigkeit des Beschlusses.

    Die Pflicht des Notars zur Rechtmäßigkeitskontrolle ist keine aktienrechtliche Pflicht, sondern eine beurkundungsrechtliche Verpflichtung, deren Rechtsfolgen sich nach dem BeurkG und der BNotO richten (OLG Düsseldorf NZG 2003, 816; OLG Hamburg NZG 2003, 978; Kubis in MünchKomm. AktG § 130 Rn. 31).

    Dem Wortlaut der Norm ist nicht zu entnehmen, dass sich die zu protokollierenden eigenen Wahrnehmungen des Notars nicht auf das vom Versammlungsleiter verkündete Abstimmungsergebnis beziehen dürfen, sondern sich auch auf dessen Ermittlung erstrecken müssten (OLG Düsseldorf NZG 2003, 816; Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 130 Rn. 19; a.A. Kubis in MünchKomm. AktG § 130 Rn. 35).

  • OLG Hamburg, 08.08.2003 - 11 U 45/03

    Verfassungsmäßigkeit des Squeeze-out ("Volksfürsorge Holding AG")

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
    Auch wenn man eine Pflicht des Notars zur summarischen Rechtsmäßigkeitskontrolle annimmt (OLG Düsseldorf AG 2003, 510; OLG Hamburg NZG 2003, 978; Kubis in MünchKomm. AktG § 130 Rn. 31; Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 130 Rn. 12), führt ein Verstoß nicht zum Fehlen der Beurkundung und der Nichtigkeit des Beschlusses.

    Die Pflicht des Notars zur Rechtmäßigkeitskontrolle ist keine aktienrechtliche Pflicht, sondern eine beurkundungsrechtliche Verpflichtung, deren Rechtsfolgen sich nach dem BeurkG und der BNotO richten (OLG Düsseldorf NZG 2003, 816; OLG Hamburg NZG 2003, 978; Kubis in MünchKomm. AktG § 130 Rn. 31).

  • OLG München, 21.05.2003 - 7 U 5347/02

    Abstimmung über die Bestellung eines Sonderprüfers in einer ordentlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
    Die Übereinstimmung fehlt nicht, weil bei einer anderen Stimmenmehrheit, wie sie mit der Anfechtungsklage gegen den Ausgangsbeschluss gerade behauptet wurde, ein anfechtbarer Beschluss, der bestätigt werden könnte, gerade nicht gefasst wurde (Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 244 Rn. 2; Habersack/Schürnbrand in FS Hadding, 391, 394; a.A. OLG München AG 2003, 645).

    Die Zulassung der Revision erfolgt nach § 542 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, weil der Senat von der Entscheidung des OLG München AG 2003, 645 abweicht.

  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 194/01

    Rechtswirkungen eines Bestätigungsbeschlusses nach § 244 Satz 1 AktG;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
    Die Bestätigung macht die Anfechtungsklage über den Ausgangsbeschluss materiell-rechtlich unbegründet (BGH NJW 2004, 1165).

    Die Anfechtungsklage wird mit der Bestätigung unbegründet (BGH NJW 2004, 1165).

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
    Für einen beherrschenden Einfluss ist danach eine gesellschaftsrechtlich vermittelte Einflussmöglichkeit kraft Beteiligung erforderlich (BGHZ 90, 381; Hüffer, AktG, 6. Aufl. § 17 Rn. 9; Schneider in Assmann/Schneider, WpHG, 3. Aufl., § 22 Rn. 30; Schwark in Schwark, Kapitalmarktrechtskommentar, 3. Aufl., § 22 Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 6 U 27/03

    Verletzung eines Mitwirkungs- oder Partizipationsrechts durch fehlerhafte Auswahl

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
    Über die Anfechtungsklage gegen die Ausgangsbeschlüsse kann gleichzeitig mit der Entscheidung über die Anfechtungsklage gegen die Bestätigungsbeschlüsse entschieden werden, obwohl die Bestätigungswirkung erst mit der Rechtskraft der Entscheidung feststeht (OLG Düsseldorf NZG 2003, 975).
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
    Die Einführung eines neuen Streitgegenstandes ist als nachträgliche objektive Klagehäufung dagegen ein Fall des § 263 ZPO (BGH NJW 1985, 1841; Greger in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 264 ZPO Rn. 3).
  • KG, 27.11.1998 - 14 U 2892/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
    Wenn sich die Stimmen des Meldepflichtigen und zugerechnete Stimmen auf das Ergebnis ausgewirkt haben, macht dies die Beschlüsse anfechtbar (KG NZG 2000, 42; KG NZG 1999, 508; Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 20 Rn. 17).
  • KG, 20.04.1999 - 14 U 1209/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
    Wenn sich die Stimmen des Meldepflichtigen und zugerechnete Stimmen auf das Ergebnis ausgewirkt haben, macht dies die Beschlüsse anfechtbar (KG NZG 2000, 42; KG NZG 1999, 508; Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 20 Rn. 17).
  • OLG Dresden, 31.08.1999 - 13 U 1215/99

    Beschlussfassung über Beschlussvorlagen zur Vorbereitung der Hauptversammlung

  • BGH, 10.10.2017 - II ZR 375/15

    Aktiengesellschaft: Berichtigung der notariellen Niederschrift über die

    Die aktienrechtlichen Protokollierungspflichten des Notars sind in § 130 AktG abschließend geregelt (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 2002, 1147, 1149; OLG Stuttgart, NZG 2005, 432, 437).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/05

    Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein "acting in concert" nach dem WpÜG

    aa) Das gilt ersichtlich dann, wenn man mit der h.M. in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur das Vorliegen des Einzelfalls - jedenfalls in erster Linie - formal, d.h. bezogen auf die Häufigkeit des Abstimmungsverhaltens, bestimmt (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 2232, 2236 f. - zu § 22 WpHG; OLG Frankfurt ZIP 2004, 1309, 1314; Diekmann aaO § 30 Rdn. 75, 80; Kuthe/Brockhaus aaO S. 1266; Lange, ZBB 2004, 22, 27; Casper aaO S. 1476 - "punktuell"; v. Bülow aaO § 30 Rdn. 137 ff.; v. Bülow/Bücker, ZGR 2004, 700, 714; Seibt aaO S. 1833; für die Wahl zum Aufsichtsrat differenzierend: U. H. Schneider in Assmann/Pötzsch/U. H. Schneider aaO § 30 Rdn. 111).
  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 9/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    Kein Käufer investiere sehenden Auges in eine Außenseiterstellung, so dass er sich durch Stimmrechtskonzertierung absichere, wenn die mit ihm kontrahierende Partei die Schwelle des § 29 Abs. 2 WpÜG erreichen könne (Beurskens/Oechsler in Beurskens/Ehricke/Ekkenga, WpÜG, 2. Aufl., § 30 Rn. 161; aA Frankfurter Kommentar zum WpÜG/Schüppen/Walz, 2. Aufl., § 30 Rn. 60; vgl. auch OLG Stuttgart, ZIP 2004, 2232, 2237).
  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 14/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    Kein Käufer investiere sehenden Auges in eine Außenseiterstellung, so dass er sich durch Stimmrechtskonzertierung absichere, wenn die mit ihm kontrahierende Partei die Schwelle des § 29 Abs. 2 WpÜG erreichen könne (Beurskens/Oechsler in Beurskens/Ehricke/Ekkenga, WpÜG, 2. Aufl., § 30 Rn. 161; aA Frankfurter Kommentar zum WpÜG/Schüppen/Walz, 2. Aufl., § 30 Rn. 60; vgl. auch OLG Stuttgart, ZIP 2004, 2232, 2237).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    Haben sich die Stimmen des Meldepflichtigen oder die ihm zugerechneten Stimmen auf das Ergebnis ausgewirkt, ist der Beschluss wegen Gesetzesverletzung nach § 243 Abs. 1 AktG anfechtbar (OLG Stuttgart NZG 2005, 432, 435 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 167, 204, 213 zu § 20 Abs. 7 AktG).

    Soweit die X-Konzern als Tochterunternehmen im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG ihrer Gesellschafter anzusehen ist, sind auch diese meldepflichtig (vgl. OLG Stuttgart NZG 2005, 432, 435).

    Deshalb unterliegen auch natürliche Personen unabhängig davon, ob sie unternehmerisch tätig sind, der Meldepflicht für die Stimmrechte aus Aktien, die ihren Tochterunternehmen im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG gehören oder diesen zuzurechnen sind (OLG Stuttgart NZG 2005, 432, 435 m.w.N.).

    Daraus folgt aber kein Rechtsverlust für die betroffenen Aktien zum Zeitpunkt der Hauptversammlung vom 17.04.2007, weil der Rechtsverlust nach § 28 WpHG endet, wenn die versäumte Mitteilung durch eine richtige Meldung nachgeholt und damit die Transparenz hergestellt wird (Schneider in Assmann/Schneider, a.a.O. § 28 Rn. 27; Kremer/Oesterhaus in KölnKomm-WpHG, § 28 Rn. 73; Opitz in Schäfer/Hamann, a.a.O. § 28 WpHG Rn. 39 ff; vgl. BGHZ 167, 204, 213 zu § 20 Abs. 7 AktG; OLG Stuttgart NZG 2005, 432, 437).

  • BGH, 25.09.2018 - II ZR 190/17

    Anfechtung mehrerer Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft;

    Nach diesem formalen Verständnis sind als Einzelfall daher alle Abstimmungen zu verstehen, deren Umsetzung nur eine einmalige Handlung der Aktionäre erfordert (OLG Stuttgart, ZIP 2004, 2232, 2236 f.; v. Bülow in KK-WpHG, 2. Aufl., § 22 Rn. 228 f.; v. Bülow/Stephanblome, ZIP 2008, 1797, 1799; v. Bülow in Veil, Übernahmerecht in Praxis und Wissenschaft, 2009, S. 137, 144; Opitz in Schäfer/Hamann, Kapitalmarktgesetze, 2. Aufl., § 22 WpHG Rn. 91a; Petersen in Spindler/Stilz, AktG, §§ 21-30 WpHG Rn. 57; Wehowsky in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 22 WpHG Rn. 26; Zimmermann in Fuchs, WpHG, 2. Aufl., § 22 Rn. 103; Süßmann in Assmann/Schütze, Hdb KapitalanlageR, 4. Aufl., § 14 Rn. 34 f.; Düchting, Acting in Concert, 2009, S. 256; Kocher, Der Konzern 2010, 162, 166; Zimmermann, ZIP 2009, 57, 58 f.; Pluskat, DB 2009, 383, 385 f.; Schockenhoff/ Wagner, NZG 2008, 361, 364; Gätsch/Schäfer, NZG 2008, 846, 850; Drinkuth, ZIP 2008, 676, 679; Diekmann, DStR 2007, 445, 447; Gesell in FS Maier-Reimer, S. 123, 136 ff.; Kocher, BB 2006, 2436; Saenger/Kessler, ZIP 2006, 837, 839 ff.; Schumann/Schockenhoff, ZGR 2005, 568, 588 f.; Liebscher, ZIP 2002, 1005, 1008; zu § 30 Abs. 2 Satz 2 WpÜG: OLG Frankfurt am Main, ZIP 2004, 1309, 1314; LG Hamburg, ZIP 2007, 427, 429; v. Bülow in KK-WpÜG, 2. Aufl., § 30 Rn. 234 ff.; Diekmann in Baums/Thoma, WpÜG, 12. Lfg., § 30 Rn. 75 f., 80; Noack/Zetzsche in Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Aufl., § 30 WpÜG Rn. 46; Steinmeyer in Steinmeyer, WpÜG, 3. Aufl., § 30 Rn. 60; Süßmann in Angerer/Geibel/ Süßmann, WpÜG, 3. Aufl., § 30 Rn. 32; Drinkuth in Marsch-Barner/Schäfer, Hdb börsennotierte AG, 4. Aufl., Rn. 60.211; Rothenfußer in Paschos/Fleischer, Hdb ÜbernahmeR, 2017, § 11 Rn. 342; v. Bülow, FS Uwe H. Schneider, 2011, S. 141, 150 f.; Krause in FS Uwe H. Schneider, 2011, S. 669, 697 ff.; Kuthe/Brockhaus, DB 2005, 1266; Lange, ZBB 2004, 22, 27; v. Bülow/Bücker, ZGR 2004, 669, 700, 714; Seibt, ZIP 2004, 1829, 1833; Weiler/Meyer, NZG 2003, 909, 910; Casper, ZIP 2003, 1469, 1476).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2006 - 5 U 158/05

    Aktiengesellschaft: Befugnis zur Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung

    Der - temporäre - Rechtsverlust umfasst die Anfechtungsbefugnis des Aktionärs nach § 245 Nr. 2 AktG (vgl. nun BGH, Urteil vom 24. April 2006 - II ZR 30/05, AG 2006, 501, Juris Rz. 10, 11, 14 für § 20 Abs. 7 Satz 1 AktG; Schwark/Noack, Kapitalmarktrechtskommentar, 3. Aufl., § 59 WpÜG, Rz. 9; Uwe H. Schneider in Assmann/Uwe H. Schneider (Hrsg), WpHG, 4. Aufl., § 28, Rz. 30; Hüffer, a. a. O., § 20, Rz. 14; Schwark/Schwark, a.a.O., WpHG, § 28, Rz. 7; OLG Stuttgart AG 2005, 125, Juris Rz. 41; OLG Dresden AG 2005, 247, Juris Rz. 143 (für § 20 AktG); OLG Schleswig AG 2006, 52, Juris Rz. 118; a. A. Steinmeyer/Häger, WpÜG, § 59, Rz. 15).

    Aus der familiären Verbundenheit der Klägerin zu 2. als Ehefrau des Klägers zu 1. lässt sich eine Vermutung für ein abgestimmtes Verhalten zunächst noch nicht herleiten, Absprachen innerhalb von Familien können nicht vermutet werden (vgl. OLG Stuttgart, AG 2005, 125, Juris Rz. 62, Uwe H. Schneider in Assmann/Uwe H. Schneider (Herausgeber) WpHG, 4. Aufl. § 22, Rz. 167), weil die familiäre Verbundenheit nicht zu einem übereinstimmenden Verhalten der Beteiligten führen muss.

  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 5 U 33/06

    Aktiengesellschaft: Befugnis zur Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung

    Den Klägern fehlt die Anfechtungsbefugnis, weil ihnen sämtlich gemäß § 59 Satz 1 WpÜG bei der Hauptversammlung vom 12. Juli 2005 die Rechte aus den von ihnen gehaltenen Aktien nicht zugestanden haben und der - temporäre - Rechtsverlust die Anfechtungsbefugnis des Aktionärs nach § 245 Nr. 2 AktG umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2006 - II ZR 30/05, AG 2006, 501, Juris Rz. 10, 11, 14 für § 20 Abs. 7 Satz 1 AktG; Senatsurteil vom 14. November 2006 - 5 U 158/05, Urteilsumdruck S. 13, Juris-Rz. 64; Schwark/Noack, Kapitalmarktrechtskommentar, 3. Aufl., § 59 WpÜG, Rz. 9; Uwe H. Schneider in Assmann/Uwe H. Schneider (Hrsg), WpHG, 4. Aufl., § 28, Rz. 30; Hüffer, a. a. O., § 20, Rz. 14; Schwark/Schwark, a.a.O., WpHG, § 28, Rz. 7; OLG Stuttgart AG 2005, 125, Juris Rz. 41; OLG Dresden AG 2005, 247, Juris Rz. 143 (für § 20 AktG); OLG Schleswig AG 2006, 52, Juris Rz. 118; a. A. Steinmeyer/Häger, WpÜG, § 59, Rz. 15).

    Aus der familiären Verbundenheit der Klägerin zu 3. als Ehefrau des Klägers zu 2. lässt sich eine Vermutung für ein abgestimmtes Verhalten zunächst noch nicht herleiten, Absprachen innerhalb von Familien können nicht vermutet werden (vgl. OLG Stuttgart, AG 2005, 125, Juris Rz. 62, Uwe H. Schneider in Assmann/Uwe H. Schneider (Herausgeber) WpHG, 4. Aufl. § 22, Rz. 167), weil die familiäre Verbundenheit nicht zu einem übereinstimmenden Verhalten der Beteiligten führen muss.

  • OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 20 U 1/16

    Hauptversammlungsbeschluss einer börsennotierten Gesellschaft im Generalstandard:

    Der Verstoß gegen Meldepflichten aus § 21 WpHG führt gemäß § 28 WpHG zum temporären Verlust der Aktionärsrechte, wozu auch die Befugnis zur Erhebung der Anfechtungsklage gehört (OLG Stuttgart, U. v. 10.11.2004, 20 U 16/03, Rn. 41, Zimmermann in Fuchs, WpHG, 2. Aufl. § 28, Rn. 33).

    Die bloße Vereinbarung der Wahl eines oder mehrerer Aufsichtsratmitglieder genügt dafür nicht (OLG Stuttgart, U. v. 10.11.2004, 20 U 16/03; OLG Frankfurt NZG 2004, 865).

  • OLG Köln, 06.06.2012 - 18 U 240/11

    Voraussetzungen der Meldepflicht gem. § 21 Abs. 1 WpHG

    14/4051, S. 16 zum Ausdruck komme ( OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2004 - 20 U 16/03 -, Juris-Tz. 45; Nolte in: Heidelberger Komm. zum AktG, Anh. § 22/§ 21 WpHG, Rn. 3, Dehlinger/Zimmermann in: Fuchs, WpHG, § 21, Rn. 32 ).

    In der entscheidungserheblichen Frage, ob den Legitimationsaktionär eine Mitteilungspflicht nach § 21 Abs. 1 WpHG trifft, weicht der Senat von der Auffassung des OLG Stuttgart im Urteil vom 10.11.2004 - 20 U 16/03 - (Juris-Tz. 45) ab.

  • OLG München, 27.04.2005 - 7 U 2792/04

    Wahlen des Aufsichtsrates unter Vorabstimmung nach Übernahme

  • LG Köln, 05.10.2007 - 82 O 114/06

    Meldepflichten nach WphG bei Umfirmierung bzw. Namensänderung des Aktionärs

  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

  • LG Hamburg, 22.12.2010 - 318 S 207/09

    Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB unterliegt der Regelverjährung

  • OLG Hamm, 04.03.2009 - 8 U 59/01

    Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen

  • OLG Hamm, 25.02.2002 - 8 U 59/01

    Aussetzung eines Verfahrens zur Amtslöschung einer GmbH & Co. KG

  • LG Köln, 18.07.2008 - 82 O 63/07

    Übertragung von Stückaktien auf eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft unter

  • LG Köln, 01.12.2017 - 82 O 66/17
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.11.2004 - 16 U 82/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6508
OLG Köln, 17.11.2004 - 16 U 82/04 (https://dejure.org/2004,6508)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.2004 - 16 U 82/04 (https://dejure.org/2004,6508)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 2004 - 16 U 82/04 (https://dejure.org/2004,6508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1; ; GVG § 119 I Nr. 1 b; ; ZPO § 85; ; ZPO § 233; ; ZPO § 233 Abs. 1; ; ZPO § 517

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1
    Versäumung der Berufungsfrist infolge unrichtiger Beurteilung der Berufungszuständigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unkenntnis über Berufungsgericht kein Entlastungsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 890
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 160/84

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei handschriftlichen Änderungen des

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 16 U 82/04
    Es ist hierbei auf die übliche Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts in der jeweiligen Prozesssituation abzustellen (BGH NJW-RR 1999, 1664; NJW 1985, 1710).
  • OLG Köln, 28.10.2002 - 16 U 69/02

    Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 16 U 82/04
    Die Unkenntnis von der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts als Berufungsgericht gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG entlastet die anwaltlich vertretene Partei nicht (vgl. Senatsurteil vom 28.10.2002 - 16 U 69/02 - NJW-RR 2003, 864).
  • BGH, 01.07.1999 - III ZB 47/98

    Einhaltung von Rechtsmittelfristen - Anforderungen an die eigene Sorgfalt des

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 16 U 82/04
    Es ist hierbei auf die übliche Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts in der jeweiligen Prozesssituation abzustellen (BGH NJW-RR 1999, 1664; NJW 1985, 1710).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 3 U 249/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10266
OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,10266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.10.2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,10266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,10266)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB
    Haftung bei Verkehrsunfall: Abbiegen einer Straßenbahn trotz Durchfahrtsverbot und Grünlicht für Fußgänger; Mitverschulden des Fußgängers

  • Wolters Kluwer

    Haftunsbedingungen für eine Straßenbahn, die trotz eines Durchfahrtsverbots abbiegt; Regelgerechtes Überqueren einer Fußgängerampel; Verhaltensregelnfür einen Fußgänger beim Überqueren der Straße; Voraussetzung für Verschulden; Beweiswürdigung im Rahmen der ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch bei grün nicht einfach über die Straße!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.1966 - III ZR 184/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 3 U 249/03
    Denn auch an einem durch Ampeln gesicherten Übergang darf ein Fußgänger die Straße nicht !"blindlings" überqueren, sondern er muss sich jedenfalls durch einen beiläufigen Blick nach den Seiten hin vergewissern, ob er die Fahrbahn gefahrlos überschreiten kann; er muss auch in dieser Situation Vorsicht walten lassen, wenn auch nicht die gespannte Aufmerksamkeit, die beim Überschreiten der Straße an anderen Stellen während des ganzen Vorganges erforderlich ist (vgl. BGH NJW 66, 1211).
  • BGH, 25.05.1976 - VI ZR 101/75

    Pflichten der Führer von Schienenfahrzeugen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 3 U 249/03
    Ein erneutes Anfahren und Überfahren der Fußgängerfurt wäre dann nur zulässig gewesen, wenn nach dieser Orientierung eine Überquerung von Fußgängern ausgeschlossen gewesen wäre (vgl. auch BGH NJW 76, 2014; OLG Düsseldorf MDR 69, 392).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.12.2004 - 15 W 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6105
OLG Oldenburg, 08.12.2004 - 15 W 23/04 (https://dejure.org/2004,6105)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.12.2004 - 15 W 23/04 (https://dejure.org/2004,6105)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 15 W 23/04 (https://dejure.org/2004,6105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gerichtsbesetzung bei Entscheidung über die Befangenheitsablehnung des obligatorischen Einzelrichters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 1 ZPO; § 348a ZPO; § 348 Abs. 1 S. 2 ZPO
    Ablehnung eines Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung über das gegen einen Einzelrichter angebrachte Ablehnungsgesuch durch den gesamten Spruchkörper ohne Mitwirkung des betroffenen Einzelrichters

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung über das gegen einen Einzelrichter angebrachte Ablehnungsgesuch durch den gesamten Spruchkörper ohne Mitwirkung des betroffenen Einzelrichters

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 15.11.1977 - 7 W 40/77
    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2004 - 15 W 23/04
    Mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht der Senat davon aus, dass über ein gegen einen Einzelrichter angebrachtes Ablehnungsgesuch der gesamte Spruchkörper ohne dessen Mitwirkung zu entscheiden hat (OLG Karlsruhe, OLGZ 78, 256; OLG Düsseldorf, JMBlNW 1978, 68; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 45 Rn.2; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann , ZPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 4 Musielak/Smid, ZPO, 3. Aufl., § 45 Rn. 2; Stein/Jonas, ZPO, 3.Aufl. § 45 Rn 1).
  • KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04

    Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2004 - 15 W 23/04
    Der Ansicht des Kammergerichts ( NJW 2004, 2104), über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter habe nicht der Spruchkörper in Gänze, sondern wiederum ein Einzelrichter zu entscheiden, vermag der Senat jedenfalls für den hier vorliegenden Fall des obligatorischen Einzelrichters nach § 348 a ZPO nicht zu folgen.
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05

    Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der

    Zudem "(stehe) der Justiz gut an", wegen der Bedeutung des gesetzlichen Richters, dem Ansehen der Justiz und der höheren Richtigkeitsgewähr von Kollegialentscheidungen, Befangenheitsgesuche durch den vollbesetzten Spruchkörper und nicht durch einen Vertreterkollegen des abgelehnten Einzelrichters entscheiden zu lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. April 2004 - 1 W 26/04 -, OLGR 2004, 271; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. September 2004 - 16 W 97/04 -, OLGR 2005, 10; OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 15 W 23/04 -,OLGR 2005, 82 und Beschluss vom 15. Juli 2005 - 14 W 8/05 -, veröffentlicht in juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2005 - 8 W 4/05 -, OLGR 2005, 481; ebenso - wenn auch zumeist unter Berufung auf ältere Rechtsprechung vor der Zivilprozessreform 2002 - die Kommentarliteratur: Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 45 Rdnrn. 1,2; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rdnr. 4; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 45 Rdnrn. 1, 9; Hk-ZPO/Kayser, § 45 Rdnr. 2; zweifelnd: Feiber in MünchKomm.
  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen

    Der Senat schließt sich jedenfalls für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch, das sich gegen den gemäß §§ 526, 527 Abs. 4 ZPO obligatorischen Einzelrichter am Oberlandesgericht richtet, der bisher herrschenden Ansicht an, die trotz der Einführung des originären Einzelrichters und der Neufassung von § 45 ZPO durch das ZPO-RG weiterhin Geltung beanspruchen kann (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2004, 271 f; OLG Schleswig OLGR 2005, 10 f; OLG Oldenburg - 14. ZS - NJW-RR 2005, 1660; OLG Köln OLGR 2005, 481 ff; OLG Oldenburg - 15. ZS - OLGR 2005, 82 für den Fall des obligatorischen Einzelrichters).
  • OLG Karlsruhe, 07.07.2006 - 19 W 23/06

    Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen die Zurückweisung eines

    Die Frage, ob in den Fällen des mit Zivilprozessreformgesetz geänderten § 45 ZPO für den Fall der landgerichtlichen Zuständigkeit der Einzelrichter oder die Kammer für das Ablehnungsgesuch zuständig ist, ist sowohl für die Fälle des § 45 Abs. 1 ZPO als auch des § 45 Abs. 3 ZPO von den Obergerichten in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden (Köln OLGR 2005, 481; Frankfurt OLGR 2004, 271; Schleswig OLGR 2005, 10; Oldenburg OLGR 2005, 82 und NJW-RR 2005, 1660; Karlsruhe OLGR 2003, 523 und 2004, 490; KG NJW 2004, 2104).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.11.2004 - 11 W 97/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8454
OLG Celle, 22.11.2004 - 11 W 97/04 (https://dejure.org/2004,8454)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.11.2004 - 11 W 97/04 (https://dejure.org/2004,8454)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. November 2004 - 11 W 97/04 (https://dejure.org/2004,8454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 3 ArbGG; § 92a HGB
    Rechtsweg bei Inanspruchnahme aus einem Handelsvertretervertrag; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Fall eines Tätigwerdens als Handelsvertreter; Voraussetzung der Unabhängigkeit eines Handelsvertreters nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei Inanspruchnahme aus einem Handelsvertretervertrag; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Fall eines Tätigwerdens als Handelsvertreter; Voraussetzung der Unabhängigkeit eines Handelsvertreters nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtswegzuständigkeit, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, faktischer Einfirmenvertreter, Darlegungs- und Beweislast

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2004 - 11 W 97/04
    Für die Frage, in welchem Rechtsweg über einen Rechtsstreit zu entscheiden ist, kommt es allein auf den Klägervortrag ggfs. unter Hinzunahme des unstreitigen Parteivortrages an (vgl. BGHZ 133, 240 ff.; ferner BGH v. 3. April 1998, NJW 1998, 2057 f.).

    Die Festsetzung des Wertes des Beschwerdeverfahrens erfolgte in Anlehnung an BGH NJW 1998, 2057 f. auf etwa 1/5 des Streitwerts der Hauptsache.

  • OLG Celle, 12.03.2003 - 11 W 14/03

    Bestimmung des Rechtswegs; Rechtsstreitigkeiten des Prinzipals gegen früheren

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2004 - 11 W 97/04
    Für Rechtsstreitigkeiten, die der Unternehmer gegen seinen früheren Handelsvertreter führen will, führt dies zur Zuweisung des Rechtsstreits zu den Arbeitsgerichten nur, wenn entweder die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG gegeben sind oder aus dem Vortrag der klagenden Partei folgt, dass der Inanspruchgenommene Arbeitnehmerstatus hatte, d. h. nicht selbständig war und mithin nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen konnte (§§ 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG, 84 Abs. 2 HGB, vgl. insoweit die ständige Rechtsprechung des Senats zuletzt Beschluss v. 12. März 2003, 11 W 14/03, OLG Rep 2004, S. 160).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2004 - 11 W 97/04
    Für die Frage, in welchem Rechtsweg über einen Rechtsstreit zu entscheiden ist, kommt es allein auf den Klägervortrag ggfs. unter Hinzunahme des unstreitigen Parteivortrages an (vgl. BGHZ 133, 240 ff.; ferner BGH v. 3. April 1998, NJW 1998, 2057 f.).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06

    Rechtswegeröffnung: Ermittlung der Bezüge eines Ein-Firmen-Vertreters im Hinblick

    Der Beschwerdewert war auf ein Fünftel des Hauptsachewertes festzusetzen (OLGR Celle 2005, 82 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2005 - 16 W 24/05

    Zusatändigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung von

    Für die Frage, in welchem Rechtsweg über einen Rechtsstreit zu entscheiden ist, kommt es anerkanntermaßen auf den Klägervortrag ggf. unter Heranziehung des unstreitigen Parteivortrages an (vgl. BGHZ 133, 240 ff. = NJW 1996, 3012; BGH, NJW 1998, 2057 f.; Senat, v. 10.5.2005 - I-16 W 27/05; OLG Celle, OLGR 2004, 160, 161; OLGR 2005, 82; OLG Schleswig, OLGR 1999, 269, 270; vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 13 GVG, Rdnr. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.05.2003 - 11 U 11/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11320
OLG Schleswig, 22.05.2003 - 11 U 11/01 (https://dejure.org/2003,11320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.05.2003 - 11 U 11/01 (https://dejure.org/2003,11320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 11 U 11/01 (https://dejure.org/2003,11320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen verzögerter Bearbeitung eines Antrags auf Bauvorbescheid; Bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Gartenbaubetriebes; Amtshaftungsanspruch wegen Versagung eines Baubescheides; Anerkennung eines landwirtschaftlichen Gartenbaubetriebs als ...

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; BauGB a.F. § 35 Abs. 1 Nr. 1; ; LBO a.F. § 65; ; LBO a.F. § 72; ; BauVorlVO § 10

  • rechtsportal.de

    Amtspflicht der Baugenehmigungsbehörde bei Stellung einer Bauvoranfrage

  • ibr-online

    Umfang der Prüfungspflicht bei Bauvoranfrage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2003 - 11 U 11/01
    Auch muss die Zuordnung auf Dauer gewollt und gesichert sein (BVerwG DÖV 1979, 905).
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2003 - 11 U 11/01
    Andernfalls ergeben sich unüberwindliche Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstandes (BGH NJW 1984, 2346, 2347).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.05.2003 - 11 U 11/01
    Es muss auch äußerlich erkennbar dem konkreten Betrieb zugeordnet sein, wobei darauf abzustellen ist, ob ein vernünftiger Betriebsinhaber - unter Beachtung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit gleichem Verwendungszweck und gleicher Ausgestaltung errichten würde (BVerwG 41, 138 ff; vgl. auch Berliner Kommentar aaO).
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Rechtsprechung
   AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16515
AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02 (https://dejure.org/2004,16515)
AGH Thüringen, Entscheidung vom 22.07.2004 - AGH 8/02 (https://dejure.org/2004,16515)
AGH Thüringen, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - AGH 8/02 (https://dejure.org/2004,16515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 46 (Leitsatz)

    §§ 84, 89 BRAO; Art. 3 GG
    Kammerbeitrag - zur Rechtmäßigkeit einer Beitragsordnung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 25/01

    Erhebung von festen Beiträgen zur Notarkammer

    Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
    Der weitgehenden Gestaltungsfreiheit der Kammer wird durch den allgemeinen Gleichheitssatz erst dort eine Grenze gezogen, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für eine Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt und diese deshalb willkürlich wäre (BGH NJW 2002, 3026, 3027; BGHZ 112, 163, 173).

    Dieser besteht vor allem darin, dass die Kammer die berufsständischen Interessen aller Rechtsanwälte des Kammerbezirkes wahrt, also die Gesamtbelange des Berufsstandes zu beachten hat (BGH NJW 2002, 3026 ).

    Verletzung von Verfassungsrecht im Übrigen, insbesondere Art. 12 GG (Berufsausübung) liegt aufgrund der obigen Ausführungen zur Angemessenheit des Beitrages und zum Nutzen der Kammermitgliedschaft nicht vor (vgl. hierzu näher BGH NJW 2002, 3026 ) und wird von der Antragstellerin auch nicht geltend gemacht.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 2 ZU 9/01

    Kammerbeitrag - zur Höhe des Kammerbeitrags für eine RA-GmbH

    Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
    Dieser Nutzen für den Zeitraum einer Mitgliedschaft von etwa sieben Monaten ist von dem einer Mitgliedschaft von zwölf Monaten nicht vernünftig zu unterscheiden (vgl. hierzu auch BVerwG NJW 1962, 1311, 1312 und AGH NRW BRAK-Mitt. 2002, 284, 285) Daher verstößt der durch die Beitragsordnung gewählte Veranlagungsmaßstab nicht gegen das Äquivalenzprinzip.

    Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und der Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein, solange die dadurch entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den durch den Beitrag erlangten Vorteilen steht (BGH BRAK-Mitt. 2002, 284, 285).

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 2/90

    Abschluß einer Gruppenanschluß- und einer Vertrauensschadenversicherung durch die

    Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
    Der weitgehenden Gestaltungsfreiheit der Kammer wird durch den allgemeinen Gleichheitssatz erst dort eine Grenze gezogen, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für eine Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt und diese deshalb willkürlich wäre (BGH NJW 2002, 3026, 3027; BGHZ 112, 163, 173).
  • BVerwG, 13.03.1962 - I C 155.59

    Rechtsgültigkeit von Beitragspflichten für eine mit einer Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
    Dieser Nutzen für den Zeitraum einer Mitgliedschaft von etwa sieben Monaten ist von dem einer Mitgliedschaft von zwölf Monaten nicht vernünftig zu unterscheiden (vgl. hierzu auch BVerwG NJW 1962, 1311, 1312 und AGH NRW BRAK-Mitt. 2002, 284, 285) Daher verstößt der durch die Beitragsordnung gewählte Veranlagungsmaßstab nicht gegen das Äquivalenzprinzip.
  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 16/70

    Kammerbeitrag der Simultananwälte

    Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
    Dies ist ausreichend (vgl. ähnlich BGHZ 55, 244, 247).
  • AGH Niedersachsen, 24.06.1997 - AGH 2/96

    Beitragsordnung einer RAK

    Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
    Denn bei der geringen Höhe des Jahresbeitrages von nur DM 480, 00 war eine Differenzierung nach Dauer der Berufszugehörigkeit oder Einkommensverhältnissen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht zwingend geboten (vgl. für einen höheren Jahresbeitrag, nämlich von DM 600, 00: AGH Celle BRAK-Mitt. 1998, 201, 202; Feuerich/Weyland, BRAO , 6. Auflage, § 89 Rn. 18; Jessnitzer/Blumberg, BRAO , 9. Auflage, § 89 Rn. 4; Henssler/Prütting/Hartung, BRAO , 2. Auflage, § 89 Rn. 8).
  • BGH, 05.02.1971 - I ZR 118/69

    Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
    Die vollstreckbare Zahlungsaufforderung ist ein "Verwaltungsakt" im Sinne von § 223 Abs. 1 Satz 1 BRAO (vgl. BGH NJW 1971, 705, 707 = BGHZ 55, 255, 259).
  • BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81

    Anwaltsberatung

    Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVErfGE 83, 130, 145; OVG Weimar NJW 1984, 791, 792).
  • AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 2/03

    Zur Frist eines Nichtigkeitsantrags

    Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
    Dies ergibt sich aus den von der Rechtsanwaltskammer in dem Verfahren AGH 2/03 vorgelegten Anlagen (vgl. dort Bl. 31 - 72).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus AGH Thüringen, 22.07.2004 - AGH 8/02
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVErfGE 83, 130, 145; OVG Weimar NJW 1984, 791, 792).
  • BGH, 22.08.2023 - AnwZ (Brfg) 7/23

    Vollstreckung eines Säumniszuschlags für den Kammerbeitrag; Freiheit der

    Der Erlass eines Bescheids bzw. eine Zahlungsaufforderung durch die Kammer ist demnach nach der gesetzlichen Systematik erst vorgesehen, wenn der Beitrag (bereits) "rückständig" ist, d.h. zu dem von der Kammerversammlung beschlossenen Fälligkeitstermin nicht geleistet wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2022 - AnwZ (Brfg) 22/21, juris Rn. 8 f.; AGH Jena, Beschluss vom 22. Juli 2004 - AGH 8/02, juris Rn. 10, 24; AGH Hamm, BRAK-Mitt 2019, 104, 106; Lauda in Gaier/ Wolf/Göcken, BRAO, 3. Aufl., § 84 Rn. 3b).

    Dabei können auch Typisierungen und Pauschalierungen auch durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein, soweit die dadurch entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den durch den Beitrag erlangten Vorteilen steht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2002 - NotZ 25/01, NJW 2002, 3026, 3027 für die Notarkammer; AGH Jena, Beschluss vom 22. Juli 2004, AGH 8/02, Rn. 20 zwar in OLGR Jena 2005, 82 abgedruckt; aber Vorschlag: einheitliche Zitierweise (s. S. 14 Abs. 1) juris Rn. 20 mwN).

    Dass die Beitragspflicht nach § 89 Abs. 2 Nr. 2, § 84 Abs. 1 Satz 1 BRAO unmittelbar mit der wirksamen Beschlussfassung der Kammerversammlung entsteht und - jedenfalls bei klarer Bestimmung von Höhe und Fälligkeit des Beitrags - keines weiteren Umsetzungsakts der Kammer in Form eines Beitragsbescheids oder einer individuellen Zahlungsaufforderung bedarf, entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2022 - AnwZ (Brfg) 22/21, juris Rn. 8 f.; AGH Jena, Beschluss vom 22. Juli 2004 - AGH 8/02, juris Rn. 10, 24; AGH Hamm, BRAK-Mitt 2019, 104, 106) und wird - soweit ersichtlich - auch in der einschlägigen Literatur nicht in Frage gestellt (vgl. Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 84 BRAO Rn. 3b; Hartung in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 84 Rn. 4 f.; Weyland/Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 84 Rn. 1, 4).

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