Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 05.07.2005

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   OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05 - 30   

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https://dejure.org/2005,3046
OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05 - 30 (https://dejure.org/2005,3046)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.09.2005 - 8 W 204/05 - 30 (https://dejure.org/2005,3046)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. September 2005 - 8 W 204/05 - 30 (https://dejure.org/2005,3046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Besitz: Besitzstörung; Unterbrechen der Wasserzufuhr durch den Vermieter von Gewerberäumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeiten zum Gebrauch als Wesensmerkmal der Rechtsposition "Besitz"; Wegnahme von Gebrauchsmöglichkeiten und Nutzungsmöglichkeiten des Besitzes als Störung des Besitzes; Nichtbelieferung einer Mietwohnung mit Versorgungsleistungen als Besitzstörung (hier: Kosten für ...

  • Judicialis

    BGB § 273; ; BGB § ... 854 Abs. 1; ; BGB § 229; ; BGB § 273; ; BGB § 320; ; BGB §§ 854 ff.; ; BGB § 858 Abs. 1; ; BGB § 859; ; BGB §§ 861 ff; ; BGB § 862; ; BGB § 862 Abs. 1; ; BGB § 868; ; BGB § 869; ; ZPO § 91 a Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Belieferung einer Mietwohnung mit Versorgungsleistungen als "Besitzstörung" - Zurückbehaltungsrecht des Vermieters hinsichtlich der Wasserversorgung bei Mietrückständen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter darf säumigem Mieter nicht Versorgungsleistungen abstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versorgungsleistungen unterbrechen?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Versorgung unterbrechen?

  • streifler.de (Leitsatz)

    Vermieter darf säumigem Mieter nicht Versorgungsleistungen abstellen

Besprechungen u.ä.

  • kloth-neuhaus.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Versorgungssperre im Mietrecht (RA Kai-Jochen Neuhaus; ZAP 2009, 1273)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04

    Gewerberaummietvertrag: Unterbrechung der Wasserversorgung durch den Vermieter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
    Der Senat vermag deshalb der von dem Kammergericht vertretenen Auffassung (KG ZMR 2004, 905 ff = GuT 2004, 228 ff = KGReport Berlin 2004, 540 f) nicht zu folgen.

    Er hält es nicht für zulässig, bei der Prüfung der Frage, ob der Mieter gegen die Unterbrechung der Versorgung mit Wasser und anderen Versorgungsleistungen Besitzschutz genießt, "zwischen dem Besitz des Mieters und dem Gebrauch der Mietsache, den der Vermieter dem Mieter aufgrund des Mietvertrages schuldet" (KG ZMR 2004, 905, 907), zu unterscheiden.

  • BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Belieferung mit Wasser und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
    Der Beklagten stand schließlich nicht wie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die ein säumiges Mitglied von der weiteren Belieferung mit Energie ausschließen kann (KG NJW-RR 1991, 1307 f; BayObLG MDR 1992, 967 f; OLG Hamm MDR 1994, 163 f), das Recht auf Unterbrechung der Wasserversorgung zu.
  • BGH, 19.06.1991 - IV ZR 169/90

    Voraussetzungen für die Repräsentanteneigenschaft - Bloße Überlassung der Obhut

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
    Der Beklagten stand schließlich nicht wie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die ein säumiges Mitglied von der weiteren Belieferung mit Energie ausschließen kann (KG NJW-RR 1991, 1307 f; BayObLG MDR 1992, 967 f; OLG Hamm MDR 1994, 163 f), das Recht auf Unterbrechung der Wasserversorgung zu.
  • OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 79/93

    Ausschluß eines Wohnungseigentümers von der Energie- und Wasserversorgung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
    Der Beklagten stand schließlich nicht wie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die ein säumiges Mitglied von der weiteren Belieferung mit Energie ausschließen kann (KG NJW-RR 1991, 1307 f; BayObLG MDR 1992, 967 f; OLG Hamm MDR 1994, 163 f), das Recht auf Unterbrechung der Wasserversorgung zu.
  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

    Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
    Dem ist jedoch nur für den Fall zu folgen, dass der Mieter der Leistungseinstellung für den Fall des Zahlungsverzugs zugestimmt hat, wie etwa im Abschluss des (Kauf-)Vertrages mit einem Versorgungsunternehmen, in den Versorgungsbedingungen einbezogen sind, die ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmens für den Fall des Zahlungsverzugs regeln (vgl. z.B. §§ 33 AVBGasV, AVBEltV, AVBWasserV und die Entscheidung BGH NJW 1991, 2645 f).
  • OLG Köln, 26.04.2004 - 1 U 67/03

    Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Vermieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
    In allen sonstigen Fällen hat dagegen das allgemeine Zurückbehaltungsrecht zurückzutreten, da es dem Schutzzweck der Besitzvorschriften, den Rechtsfrieden und das Interesse des Besitzers am Erhalt des gegebenen Bestandes sowie an ungestörter Herrschaftsausübung zu wahren, zuwider liefe (ebenso OLG Köln OLGReport 2004, 281 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Für eine unterschiedliche besitzrechtliche Betrachtung der Liefersperre des Versorgungsunternehmens und der Liefersperre eines Vermieters besteht kein Grund (Herrlein NZM 2006, 527, 528; MünchKomm/Schilling BGB 4. Aufl. § 535 Rdn. 153; a. A. OLG Köln NZM 2005, 67 ; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 889).
  • LG Heilbronn, 18.12.2007 - 2 O 448/07

    Einstellung der Wasser- und Wärmeversorgung

    Auf OLG Saarbrücken (Urteil vom 25.09.2005, 8 W 204/05 und die Anmerkung hierzu in Juris PR-Miet R 12/06 von Eisenschmidt) wird verwiesen, ebenso auf OLG Celle, NZM 2005, 741 und OLG Köln NZM 2005, 67 mit jeweils weiteren Hinweisen.
  • AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10

    Versorgungssperre: Unterbrechung der Stromleitungen

    Als Besitzstörung ist jede Beeinträchtigung anzusehen, durch die dem Besitzer Ausschnitte aus den Gebrauchs- und Nutzungsmöglichkeiten genommen werden, die ihm der Besitz der Sache gewährt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.09.2005, Aktenzeichen 8 W 204/05).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.07.2005 - 3 U 191/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3766
OLG Rostock, 05.07.2005 - 3 U 191/04 (https://dejure.org/2005,3766)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.07.2005 - 3 U 191/04 (https://dejure.org/2005,3766)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 3 U 191/04 (https://dejure.org/2005,3766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • verkehrsrechtsforum.de

    Erfordernis der Schriftform des Leasingvertrages nach dem Verbraucherkreditgesetz.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leasingvertrag - Schriftformerfordernis nach dem Verbraucherkreditgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verbraucherkredit bei Existenzgründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbraucherkredit bei Existenzgründung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kfz-Leasing: Verspätete Unterschrift des Leasinggebers; Wahrung der Schriftform bei Abschluss eines Finanzierungsleasingvertrags mit einem Verbraucher; Vorliegen von Unternehmerhandeln bei Geschäften im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit; ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fehlende Unterschrift bei Leasingvertrag führt zur Nichtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 341
  • ZIP 2005, 1835
  • MDR 2006, 323
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

    Auszug aus OLG Rostock, 05.07.2005 - 3 U 191/04
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.4.2004, wonach § 4 VerbrKrG einem konkludenten Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung gem. § 151 BGB nicht entgegensteht ( ZIP 2004, 1303 = NJW-RR 2004, 1683f. , dazu EWiR 2004, 1071 (Armbrüster) ), stellt sich die ... in der genannten Entscheidung ausdrücklich offen gelassene ... Frage, ob der mit § 4 VerbrKrG verfolgte Zweck die schriftliche Manifestation des Annahmewillens durch den Leasinggeber erfordert oder nicht.

    Das Schriftformerfordernis des § 4 Abs. 1 VerbrKrG hat Informations- und Warnfunktion für den Verbraucher (BGH ZIP 1999, 1169 = NJW 1999, 2664 , dazu EWiR 1999, 761 (Graf v. Westphalen) ; BGH ZIP 2000, 1523 = NJW 2000, 3496 , dazu EWiR 2000, 1031 (Vortmann) ; BGH ZIP 2004, 1303 = NJW-RR 2004, 1683, 1684).

  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Auszug aus OLG Rostock, 05.07.2005 - 3 U 191/04
    3.Der Verstoß gegen das Schriftformerfordernis hat die Nichtigkeit des Leasingvertrages nach § 125 BGB zur Folge (vgl. BGH ZIP 1997, 1694 = NJW 1997, 3169 , dazu EWiR 1997, 1047 (Heinrichs), für den Schuldbeitritt eines Verbrauchers; BGH ZIP 1999, 1169 = NJW 1999, 2664, 2666 für den Fall der Vertragsübernahme durch einen Verbraucher).

    Nur ausnahmsweise kann der Verstoß gegen das Schriftformerfordernis nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unbeachtlich sein, wenn eine Vertragspartei sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer Verpflichtung entziehen will, obwohl sie für längere Zeit aus dem formnichtigen Vertrag Vorteile gezogen hat (BGH ZIP 1997, 1694 = NJW 1997, 3169).

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Rostock, 05.07.2005 - 3 U 191/04
    Das Schriftformerfordernis des § 4 Abs. 1 VerbrKrG hat Informations- und Warnfunktion für den Verbraucher (BGH ZIP 1999, 1169 = NJW 1999, 2664 , dazu EWiR 1999, 761 (Graf v. Westphalen) ; BGH ZIP 2000, 1523 = NJW 2000, 3496 , dazu EWiR 2000, 1031 (Vortmann) ; BGH ZIP 2004, 1303 = NJW-RR 2004, 1683, 1684).

    3.Der Verstoß gegen das Schriftformerfordernis hat die Nichtigkeit des Leasingvertrages nach § 125 BGB zur Folge (vgl. BGH ZIP 1997, 1694 = NJW 1997, 3169 , dazu EWiR 1997, 1047 (Heinrichs), für den Schuldbeitritt eines Verbrauchers; BGH ZIP 1999, 1169 = NJW 1999, 2664, 2666 für den Fall der Vertragsübernahme durch einen Verbraucher).

  • BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder

    Auszug aus OLG Rostock, 05.07.2005 - 3 U 191/04
    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.2.2005 ( ZIP 2005, 622 = NJW 2005, 1273) darauf verweist, dass bereits dann Unternehmerhandeln i.S.v. § 14 BGB und nicht Verbraucherhandeln i.S.v. § 13 BGB vorliege, wenn das betreffende Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit geschlossen wird, scheitert hieran die Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes nicht.
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 322/98

    Schriftform des Beitritts zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 05.07.2005 - 3 U 191/04
    Das Schriftformerfordernis des § 4 Abs. 1 VerbrKrG hat Informations- und Warnfunktion für den Verbraucher (BGH ZIP 1999, 1169 = NJW 1999, 2664 , dazu EWiR 1999, 761 (Graf v. Westphalen) ; BGH ZIP 2000, 1523 = NJW 2000, 3496 , dazu EWiR 2000, 1031 (Vortmann) ; BGH ZIP 2004, 1303 = NJW-RR 2004, 1683, 1684).
  • OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07

    Mangel der Schriftform beim Verbraucherleasing - Unwirksame formularmäße

    Sie deckt sich im Übrigen mit der Vorläuferregelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG a.F., die die Folgen- und Heilungsvorschrift des § 6 VerbrKrG a.F. ebenfalls von den auf Finanzierungsleasingverträge anwendbaren Vorschriften ausnahm (vgl. dazu OLG Rostock NJW-RR 2006, 341; vgl. ferner BGH, Urteil vom 12.09.2001 - VIII ZR 109/00, WM 2001, 2162 unter II 2 a aa, wo lediglich für den atypischen Fall des vorgesehenen Eigentumserwerbs des Leasingnehmers eine richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG a.F. die Heranziehbarkeit der Regelungen in § 6 Abs. 2, Abs. 3 VerbrKrG a.F. ergab).
  • OLG Schleswig, 16.08.2017 - 5 U 72/17

    Prozesskostenhilfe: Bezugnahme auf einen in der Vorinstanz vorgelegten Vordruck;

    Soweit die Klägerin den Kreditantrag tatsächlich nicht schriftlich (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, Rn. 40; OLG Rostock, Urteil vom 5. Juli 2005 - 3 U 191/04, juris Rn. 23), sondern nur konkludent durch Auszahlung auf das im - vom Berufungskläger genehmigten (siehe oben) - Kreditantrag genannte Konto angenommen haben sollte, wäre ein daraus folgender Mangel der Schriftform gemäß § 494 Abs. 2 Satz 1 BGB durch die Inanspruchnahme des Darlehens geheilt.
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