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   OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 10/04   

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https://dejure.org/2004,3248
OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 10/04 (https://dejure.org/2004,3248)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.08.2004 - 7 U 10/04 (https://dejure.org/2004,3248)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. August 2004 - 7 U 10/04 (https://dejure.org/2004,3248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kostenerstattung für ein vorgerichtlich eingeholtes unfallanalytisches Sachverständigengutachten und zur Berechnung des Nutzungsausfalls bei einem Oldtimer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlich eingeholten unfallanalytischen Sachverständigengutachtens; Übernahme der Kosten für einen Mietwagen; Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung; Hinweispflicht des Gerichts bei Nebenforderungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsausfallentschädigung und Ersatz von Mietwagenkosten

  • Judicialis

    BGB §§ 249 ff; ; ZPO § 139 II; ; ZPO § 531 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO § 139 Abs. 2 § 531 Abs. 2
    Höhe des Nutzungsausfalls für einen Oldtimer; Ersatz von Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Gutachterkosten; Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Ersatzfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlich eingeholten unfallanalytischen Sachverständigengutachtens und zur Höhe der Nutzungsausfallentschädigung für einen "Oldtimer"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall bei Oldtimer

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 10/04
    Denn die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss in unmittelbarer Beziehung zu dem Rechtsstreit stehen und gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden sein (vgl. BGH DAR 2003, S. 267 f.), um dessen Kosten entweder als materiellen Schaden ersetzt zu verlangen oder diese über §§ 91, 92 ZPO als notwendige Prozesskosten geltend zu machen.
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11

    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

    Eine derartige Nutzungsausfallentschädigung wird nicht nur für neuere Fahrzeuge, sondern auch für Oldtimer grundsätzlich anerkannt (Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 107/08 - veröffentlicht in NJW-RR 2011, 898 - mit Hinweis auf Senat, Urteil vom 19. Januar 1998, Az.: 1 U 178/96; LG Berlin, Urteil vom 8. Januar 2007, Az.: 58 S 142/06; Schleswig-Holsteines Oberlandesgericht, Urteil vom 12. August 2004, Az.: 7 U 10/04).

    Dementsprechend komme eine Nutzungsausfallentschädigung für die entgangene Nutzung eines Oldtimers nur in Betracht, wenn der Wagen als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt werde und dem Halter kein anderes Kraftfahrzeug zur Verfügung stehe (Senat a.a.O., Rdnr. 65 zitiert nach juris mit Hinweis auf Senat, Urteil vom 19. Januar 1998, Az.: 1 U 178/96; LG Berlin, Urteil vom 8. Januar 2007, Az.: 58 S 142/06 sowie Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, U. v. 12. August 2004, Az.: 7 U 10/04).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 107/08

    Höhe des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Oldtimers

    Eine solche Nutzungsausfallentschädigung wird nicht nur für neuere Fahrzeuge, sondern auch für Oldtimer grundsätzlich anerkannt (vgl. Senat, Urteil vom 19.01.1998, Az. 1 U 178/96; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007, Az. 58 S 142/06; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.08.2004, Az. 7 U 10/04).

    Dementsprechend kommt eine Nutzungsausfallentschädigung für die entgangene Nutzung eines Oldtimers nur in Betracht, wenn der Oldtimer als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel genutzt wird und dem Halter kein anderes Kraftfahrzeug zur Verfügung steht (so lag der Fall jeweils in OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1998, Az. 1 U 178/96; LG Berlin, Urteil vom 08.01.2007, Az. 58 S 142/06; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.08.2004, Az. 7 U 10/04).

  • LG Bremen, 12.04.2019 - 4 O 365/18

    Dieselskandal, Schadensersatz, Minderwert

    Soweit Nebenforderungen abgewiesen werden, war ein vorheriger Hinweis nach § 139 BGB entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2011, Az.: I ZR 20/10, Rn. 22 zit. n. juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2011, Az.: 5 U 103/10, Rz. 51, zit. n. juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2010, Az.: 5 U 51/10, Rz. 48, zit. n. juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.04.2009, Az.: 3 U 78/04, Rz. 26, zit. n. juris; OLG Schleswig, Urteil vom 12.08.2004, Az.: 7 U 10/04, Rz. 21, zit. n. juris; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 139 Rn. 8; Musielak/Stadler, ZPO, 15. Aufl., § 139 Rn. 20; Beck'scher Online Kommentar zur ZPO/Vorwerk/Wolf, Edition 12, § 139 Rn. 37).
  • LG Hagen, 19.10.2015 - 4 O 267/13

    Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls durch Frontkollision

    Für separate Zeiträume kann neben dem Ersatz von Mietwagenkosten Nutzungsausfall verlangt werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.08.2004, Az.: 7 U 10/04).
  • KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des Linksabbiegers bei Kollision mit einem

    Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, das Landgericht habe versäumt, sie auf Bedenken hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs auf Ersatz der vorprozessualen Anwaltskosten hinzuweisen, übersieht sie, dass ein entsprechender Hinweis nach § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht erforderlich war (vgl. hierzu auch Schleswig-Holsteinische OLG, Urteil vom 12. August 2004 - 7 U 10/04 - OLGR Schleswig, 2005, 99; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 3 U 200/05 -), weil die nicht anzurechnende hälftige Anwaltsgebühr unstreitig als Nebenforderung geltend gemacht wurde.
  • LG Bremen, 12.04.2019 - 4 O 574/18

    Diesel-Skandal - Haftung des Motorenherstellers - Feststellungsklage bzgl.

    Da es insoweit um eine Nebenforderung geht, war ein vorheriger Hinweis auf die Unbegründetheit dieser Position nach § 139 BGB entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2011, Az.: I ZR 20/10, Rn. 22 zit. n. juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2011, Az.: 5 U 103/10, Rz. 51, zit. n. juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2010, Az.: 5 U 51/10, Rz. 48, zit. n. juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.04.2009, Az.: 3 U 78/04, Rz. 26, zit. n. juris; OLG Schleswig, Urteil vom 12.08.2004, Az.: 7 U 10/04, Rz. 21, zit. n. juris; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 139 Rn. 8; Musielak/Stadler, ZPO, 11. Aufl., § 139 Rn. 20; Beck'scher Online Kommentar zur ZPO/Vorwerk/Wolf, Edition 12, § 139 Rn. 37).
  • LG Itzehoe, 25.03.2013 - 11 S 88/12

    Nutzungsausfallentschädigung: Anspruch bei fehlender Verfügbarkeit einer

    Auch aus der klägerseits zitierten Entscheidung des OLG Schleswig vom 12.08.2004 (7 U 10/04, SchlHA 2005, 346) lässt sich nichts Gegenteiliges herleiten.
  • LG Bremen, 15.07.2022 - 4 O 2347/20

    Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen,

    Soweit die Nebenforderung (Zinsen auf vorg. RVG-Kosten) teilweise abgewiesen worden ist, war ein vorheriger Hinweis auf die Unbegründetheit dieser Position nach § 139 ZPO entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2011, Az.: I ZR 20/10, Rn. 22 zit. n. juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2011, Az.: 5 U 103/10, Rz. 51, zit. n. juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2010, Az.: 5 U 51/10, Rz. 48, zit. n. juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.04.2009, Az.: 3 U 78/04, Rz. 26, zit. n. juris; OLG Schleswig, Urteil vom 12.08.2004, Az.: 7 U 10/04, Rz. 21, zit. n. juris; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 139 Rn. 8; Musielak/Stadler, ZPO, 11. Aufl., § 139 Rn. 20; Beck"scher Online Kommentar zur ZPO/Vorwerk/Wolf, Edition 12, § 139 Rn. 37).
  • LG Bremen, 31.07.2020 - 4 O 1076/19

    Verkehrsunfall bei Ausparkvorgang auf Parkplatz

    Soweit die Nebenforderung (Zinsen auf vorg. RVG-Kosten) teilweise abgewiesen worden ist, war ein vorheriger Hinweis auf die Unbegründetheit dieser Position nach § 139 ZPO entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2011, Az.: I ZR 20/10, Rn. 22 zit. n. juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2011, Az.: 5 U 103/10, Rz. 51, zit. n. juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2010, Az.: 5 U 51/10, Rz. 48, zit. n. juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.04.2009, Az.: 3 U 78/04, Rz. 26, zit. n. juris; OLG Schleswig, Urteil vom 12.08.2004, Az.: 7 U 10/04, Rz. 21, zit. n. juris; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 139 Rn. 8; Musielak/Stadler, ZPO, 11. Aufl., § 139 Rn. 20; Beck'scher Online Kommentar zur ZPO/Vorwerk/Wolf, Edition 12, § 139 Rn. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.03.2004 - 1 UF 354/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5508
OLG Jena, 22.03.2004 - 1 UF 354/03 (https://dejure.org/2004,5508)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.03.2004 - 1 UF 354/03 (https://dejure.org/2004,5508)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. März 2004 - 1 UF 354/03 (https://dejure.org/2004,5508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1696 Abs. 1
    Abänderung einer Sorgerechtsregelung, Abänderungsgründe, entwürdigende Erziehungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts eines Kindes auf gewaltfreie Erziehung; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind; Gründe zur gerichtlichen Abänderung einer Sorgerechtsregelung

  • Judicialis

    BGB § 1696 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1696 Abs. 1
    Zu den Voraussetzungen für Abänderungsgründe bei Änderung einer Sorgerechtsregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02

    Zur Frage der Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen - nicht bewiesenen -

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2004 - 1 UF 354/03
    Die Entwürdigung kann in der Art der Maßnahme begründet sein oder in dem Ausmaß und ihrer Dauer bzw. in den Begleitumständen, z. B. Einsperren im Dunkeln (Senatsbeschluss vom 10.03.2003 = FamRZ 2003, 1319, 1320 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 202/97

    Abänderung bei vorherigem gemeinsamen Sorgerecht

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2004 - 1 UF 354/03
    Abänderungsgründe i. S. des § 1696 Abs. 1 BGB müssen nach der Erstentscheidung eingetreten oder bekannt geworden sind und die mit einer Änderung verbundenen Nachteile deutlich überwiegen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 1046-1047; OLG Stuttgart, FamRZ 1978, 827-829, Palandt/ Diederichsen, BGB, 62. Auflage 2003, § 1696 Rdn. 16; FA-FamR/ Oelkers, 4. Auflage 2002, 4. Kap. Rdn. 438).
  • OLG Bamberg, 20.03.1990 - 2 UF 49/90

    Befristete Beschwerde der deutschen Mutter gegen die ablehnende Entscheidung des

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2004 - 1 UF 354/03
    Die Umstände, die für die Erstregelung maßgebend gewesen waren, müssen sich somit erheblich geändert haben oder aber wichtige Umstände nachträglich bekannt geworden oder neu eingetreten sein (OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 940-941; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 1135, 1136; FA-FamR/ Oelkers, a.a.O., 4. Kap. Rdn. 439).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04   

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https://dejure.org/2004,2510
OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04 (https://dejure.org/2004,2510)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.2004 - 16 Wx 195/04 (https://dejure.org/2004,2510)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 16 Wx 195/04 (https://dejure.org/2004,2510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; FEVG § 13 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; OBG NW § 24; OBG NW § 14 Abs. 2; PolG NW § 35 Abs. 1 Nr. 2
    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, unerlaubter Aufenthalt, Abschiebungshaft, Haftgründe, Untertauchen, Abschiebungsvereitelung, Ingewahrsamnahme, Ausländerbehörde, Feststellungsantrag, Rechtsschutzinteresse, Sofortige weitere Beschwerde

  • Judicialis

    AuslG § 49; ; AuslG § 57; ; AuslG § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; ; AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; FGG § 27 A... bs. 1; ; ZPO § 546; ; FEVG § 11; ; FEVG § 13 Abs. 1; ; FEVG § 13 Abs. 2; ; OBG NW § 14; ; OBG NW § 14 Abs. 2; ; OBG NW § 24; ; PolG NW §§ 35 ff.; ; PolG NW § 35 Abs. 1; ; PolG NW § 35 Abs. 1 Nr. 2; ; NGefAG § 18; ; StPO § 127

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die Ausländerbehörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3361
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 28.05.1998 - 3Z BR 66/98

    Zulässigkeit des polizeilichen Gewahrsams zur Verhinderung einer Straftat oder

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
    Das Merkmal der "erheblichen Bedeutung für die Allgemeinheit" schließlich, bezieht sich nur auf Fälle ordnungswidrigen Handelns, während es bei Straftaten nicht auf deren Gewicht ankommt (vgl. BayObLG NVwZ 1999, 106; OLG Schleswig a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1997 - 20 W 365/96

    Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsmaßnahme wegen Freiheitsentziehung vor Erlass

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
    eine einstweilige Anordnung des Richters nach § 11 FEVG zu erwirken (OLG Frankfurt in st. Rspr., z. B. InfAuslR 1998, 313 = NVwZ 1998, 213; OLG Hamburg InfAuslR 2002, 288; OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.02.2004 - 6 W 32/04 - bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 256 in einer Strafsache; Marschner/Volkart a. a. O. § 13 Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1994 - 3 Wx 1/94
    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
    Ob auch dieser Fall von der Norm erfasst wird, oder ob der Haftgrund sich nur auf einen Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist bezieht wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.1994 - 3 Wx 1/94 [Juris-Dokument Nr. KOR462089400]: auch vorher; OLG Dresden InfAuslR 1995, 162 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813: nur nach Ablauf der Frist; offengelassen von BayObLG InfAuslR 1998, 65 = BayObLGReport 1997, 86).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.1993 - 4 W 20/93

    Abschiebung eines Ausländers; Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
    Ob auch dieser Fall von der Norm erfasst wird, oder ob der Haftgrund sich nur auf einen Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist bezieht wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.1994 - 3 Wx 1/94 [Juris-Dokument Nr. KOR462089400]: auch vorher; OLG Dresden InfAuslR 1995, 162 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813: nur nach Ablauf der Frist; offengelassen von BayObLG InfAuslR 1998, 65 = BayObLGReport 1997, 86).
  • BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97

    Abschiebungshaft bei Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisepflicht

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
    Ob auch dieser Fall von der Norm erfasst wird, oder ob der Haftgrund sich nur auf einen Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist bezieht wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.1994 - 3 Wx 1/94 [Juris-Dokument Nr. KOR462089400]: auch vorher; OLG Dresden InfAuslR 1995, 162 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813: nur nach Ablauf der Frist; offengelassen von BayObLG InfAuslR 1998, 65 = BayObLGReport 1997, 86).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01

    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Strafverfahren, Festnahme, Polizei,

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
    eine einstweilige Anordnung des Richters nach § 11 FEVG zu erwirken (OLG Frankfurt in st. Rspr., z. B. InfAuslR 1998, 313 = NVwZ 1998, 213; OLG Hamburg InfAuslR 2002, 288; OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.02.2004 - 6 W 32/04 - bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 256 in einer Strafsache; Marschner/Volkart a. a. O. § 13 Rdn. 2).
  • OLG Dresden, 28.10.1994 - 3 W 845/94
    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
    Ob auch dieser Fall von der Norm erfasst wird, oder ob der Haftgrund sich nur auf einen Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist bezieht wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.1994 - 3 Wx 1/94 [Juris-Dokument Nr. KOR462089400]: auch vorher; OLG Dresden InfAuslR 1995, 162 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813: nur nach Ablauf der Frist; offengelassen von BayObLG InfAuslR 1998, 65 = BayObLGReport 1997, 86).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
    Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht vertreten die Auffassung, dass sich jedenfalls aus dem AuslG keine Ermächtigungsgrundlage für ein eigenes Festnahmerecht der Ausländerbehörde herleiten lasse, wobei das Bundesverwaltungsgericht eine landesrechtliche Befugnis für möglich hält (BGH NJW 1993, 3069; BVerwG NJW 1982, 536).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
    Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht vertreten die Auffassung, dass sich jedenfalls aus dem AuslG keine Ermächtigungsgrundlage für ein eigenes Festnahmerecht der Ausländerbehörde herleiten lasse, wobei das Bundesverwaltungsgericht eine landesrechtliche Befugnis für möglich hält (BGH NJW 1993, 3069; BVerwG NJW 1982, 536).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Beschluss vom 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00 - (= NJW 2002, 3161) offen gelassen, ob sich eine Eingriffsbefugnis der Behörde aus § 49 AuslG, also der allgemeinen Regelung über die Abschiebung als Vollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung der Ausreisepflicht, oder aus § 57 AuslG oder aus allgemeinem Polizeirecht, im konkreten Fall aus § 18 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes ergeben könne.
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

  • OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 8 Wx 32/02

    Abschiebungshaft, Dauer, Antragserfordernis, Antrag, Schutz von Ehe und Familie,

  • OLG Celle, 08.04.2002 - 17 W 16/02

    Unterlassende Berücksichtigung von Umständen für Vorliegen von Fluchtgefahr bei

  • LG Bonn, 25.01.2002 - 4 T 52/02

    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Abgelehnte Asylbewerber,

  • OLG München, 17.05.2006 - 34 Wx 25/06

    Vollzug der Abschiebehaft nur bei Erfolg versprechender Abschiebung - keine

    Die herrschende Meinung verneint dies (OLG Braunschweig InfAuslR 2004, 166; OLG Frankfurt a.M. InfAuslR 1997, 313; OLG Köln v. 1.10.2004, 16 Wx 195/04; LG Göttingen InfAuslR 2006, 204; siehe auch BGH NJW 1993, 3069; Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. § 2 Rn. 5 und § 13 FreihEntzG Rn. 2; a.A. wohl OLG Celle InfAuslR 2005, 58).

    (2) Offen bleiben kann, ob das Landgericht über den Antrag überhaupt erstinstanzlich entscheiden konnte (so aber OLG Köln v. 1.10.2004, 16 Wx 195/04 bei Melchior/Abschiebungshaft/Anhang).

    Es handelt sich somit um einen selbständigen Verfahrensgegenstand (so auch OLG Hamm FGPrax 2005, 90; OLG Köln v. 1.10.2004, 16 Wx 195/04 bei Melchior/ Abschiebungshaft/Anhang).

    Es gibt keine Regel dahingehend, dass bei einem Ausländer, der freiwillig vorspricht, keine Entziehungsabsicht im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG vorliegt (vgl. OLG Köln v. 1.10.2004, 16 Wx 195/04).

  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine

    2) Verbindet der Betroffene seine sofortige Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Haftanordnung mit einem solchen Feststellungsantrag, ist das Landgericht nicht gezwungen, zugleich mit der Entscheidung über die Beschwerde eine erstinstanzliche Entscheidung über diesen Feststellungsantrag zu treffen (Abgrenzung zu OLG Köln, Beschl. vom 01.10.2004 - 16 Wx 195/04 -).

    Darüber hinausgehend hat es allerdings das OLG Köln (Beschluss vom 01.10.2004 - 16 Wx 195/04 -) für zulässig erachtet, dass das Landgericht gleichzeitig mit der sofortigen Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Haftanordnung auch über den nunmehr erstmals gestellten Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der vorausgehenden behördlichen Ingewahrsamnahme entscheidet.

  • OLG Köln, 29.06.2005 - 16 Wx 76/05

    Vorherige richterliche Entscheidung über die Ingewahrsamnahme eines Ausländers

    Insbesondere besteht im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen des § 13 Abs. 2 FEVG ein Rechtsschutzinteresse für die nachträgliche Feststellung einer bereits beendeten Ingewahrsamnahme durch die Ausländerbehörde (vgl. z.B. KG KGReport 2003, 174; Marschner/Volkart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Auflage, § 13 FEVG Rdn. 4; Senat, Beschluss vom 1.10.2004 - 16 Wx 195/04).

    Eine solche Befugnis kann sich zwar nach der Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 1.10.2004 - 16 Wx 195/04 = JMBl NRW 2005, 34) grundsätzlich aus § 24 OBG NW i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NW ergeben.

  • OLG Köln, 31.07.2006 - 16 Wx 115/06

    Rechtswidrigkeit einer vorläufigen behördlichen Ingewahrsamnahme

    Insbesondere besteht im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen des § 13 Abs. 2 FEVG ein Rechtsschutzinteresse für die nachträgliche Feststellung einer bereits beendeten Ingewahrsamnahme durch die Ausländerbehörde (vgl. Senatsbeschluss vom 01.10.2004 - 16 Wx 195/04 mwN).

    Eine solche Befugnis kann sich zwar nach der Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 1.10.2004 - 16 Wx 195/04 = JMBl NRW 2005, 34) grundsätzlich aus § 24 OBG NW i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NW ergeben.

  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von

    Auch der Senat hat sich dieser Sichtweise in anderem rechtlichen Zusammenhang bereits angeschlossen (Senat FGPrax 2004, 306; im Erg. ebenso OLG Köln NJW 2005, 3361f).
  • OLG Hamm, 08.03.2007 - 15 W 58/07

    Vorbeugender Rechtsschutz im Freiheitsentziehungsverfahren

    Eine grundsätzliche Befugnis der Ausländerbehörde, den Betroffenen bis zur richterlichen Entscheidung über seinen Antrag auf Anordnung von Sicherungshaft gem. § 62 Abs. 2 AufenthG vorläufig festzunehmen und gegebenenfalls auch in Gewahrsam zu nehmen, ergibt sich in Nordrhein-Westfalen aus § 24 OBG NRW in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW (OLG Köln NJW 2005, 3361; FGPrax 2005, 275 = InfAuslR 2005, 422 = OLGR Köln 2006, 29; Senatsbeschluss vom 08.01.2007 - 15 W 285/06 -).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 20 W 108/05

    Abschiebehaft: Rechtmäßigkeit der Festnahme eines Ausländers ohne richterliche

    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass es eine auf Bundesrecht beruhende ausländerrechtliche Ermächtigungsgrundlage dafür, einen Ausländer festzunehmen und bis zur Anordnung der Abschiebungshaft festzuhalten, also in Verwaltungsgewahrsam zu nehmen, nicht gibt (vgl. dazu OLG Köln Beschluss vom 29. Juni 2005 in der Sache 16 Wx 76/05 dok. bei Melchior = FGPrax 2005, 275 und Beschluss vom 1. Oktober 2004 in der Sache 16 Wx 195/04 dok. bei Melchior = NJW 2005, 3361; OLG Celle Beschluss vom 20. Januar 2005 in der Sache 16 W 182/04 = InfAuslR 2005, 149 und vom 22. Dezember 2004 in der Sache 16 W 155/04 = InfAuslR 2005, 111; OLG Oldenburg Beschluss vom 3. Mai 2004 in der Sache 13 W 18/04 dok.
  • OLG Hamm, 08.01.2007 - 15 W 285/06

    Spontanfestnahme; Haftzeitberechnung

    Die Befugnis der Ausländerbehörde, den Betroffenen bis zur richterlichen Entscheidung über seinen Antrag auf Anordnung von Sicherungshaft gem. § 57 AuslG vorläufig festzunehmen (und gegebenenfalls auch in Gewahrsam zu nehmen), ergibt sich, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, in NRW aus § 24 OBG NRW i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW (OLG Köln NJW 2005, 3361 = JMBl NRW 2005, 34; FGPrax 2005, 275 = InfAuslR 2005, 422 = OLGR Köln 2006, 29).
  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 2 Wx 129/06

    D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Landgericht, Anhörung, Verzicht,

    Die im Streitfall vorliegende Konstellation entspricht der einer Entscheidung des OLG Köln (16 Wx 195/04, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.12.2004 - 4 U 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7462
OLG Köln, 14.12.2004 - 4 U 24/04 (https://dejure.org/2004,7462)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.12.2004 - 4 U 24/04 (https://dejure.org/2004,7462)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 4 U 24/04 (https://dejure.org/2004,7462)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung auf Grundlage der Zivilprozessordnung (ZPO); Gesetzliche Erfassung der Rechtsprechung zur Notwendigkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme im Sinne eines gebundenen Ermessens; Erhebung der angebotenen Beweismittel durch das Gericht ...

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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08

    Widerruf

    Wenn eine Partei im erstinstanzlichen Verfahren auf einen Zeugen verzichtet und diesen Zeugen im Berufungsverfahren erneut benennt, kann dieses Beweismittel nicht berücksichtigt werden, denn diese Anbringung des Beweisantrages in der Berufungsinstanz beruht auf Nachlässigkeit (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.06.2003, Az.: 1 U 118/03; OLG Köln, Urteil vom 14.12.2004, Az.: 4 U 24/04).
  • OLG Hamburg, 21.07.2009 - 9 U 58/09

    Lastschriftbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren: Widerruf durch den

    Es handelt sich insofern um neue Verteidigungsmittel, die im Hinblick auf die Vorschrift des § 531 Abs. 2 ZPO nicht zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Köln, OLGR 2005, 99f.).
  • KG, 08.05.2009 - 7 U 67/06

    Zur Höhe des Pauschalhonorars für Ingenieurleistungen

    Nachlässigkeit im Sinne des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO bedeutet einfache Fahrlässigkeit (vergl. OLGR Köln 2005, 99).
  • KG, 26.02.2010 - 7 U 100/09

    Kostenentscheidung: Kostentragungspflicht bei einer Anschlussberufung und

    Nachlässigkeit im Sinne des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO bedeutet einfache Fahrlässigkeit (vergl. OLGR Köln 2005, 99).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13273
OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04 (https://dejure.org/2004,13273)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.11.2004 - 6 U 19/04 (https://dejure.org/2004,13273)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. November 2004 - 6 U 19/04 (https://dejure.org/2004,13273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht und Rechtscheinsvollmacht; Wirksamkeit eines Darlehensvertrags; Wirksamkeit von Treuhandauftrag und Vollmacht

  • Judicialis

    RBerG § 1; ; BGB § 134; ; BGB §§ ... 171 ff.; ; BGB § 172; ; BGB § 242; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1; ; VerbrkrG § 4 Abs. 1 S. 5 Nr. 1; ; VerbrkrG § 6 Abs. 2 S. 1; ; VerbrkrG § 9; ; VerbrkrG § 9 Abs. 3; ; HGB § 128; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Nichtigkeit eines Treuhandauftrags und des damit verbundenen Darlehensvertrags bei Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04
    Eine Duldungsvollmacht kommt nur dann in Betracht, wenn das Vertrauen des Dritten an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und wenn diese Umstände bei oder vor Vertragsschluss vorgelegen haben (BGHZ 102, 60; BGH ZIP 2002, 1191; BGH WM 2004, 922; BGH WM 2004, 1529).

    Die Kenntnis von dem Inhalt der Vollmacht ist schon deswegen nicht ausreichend, weil die gesetzliche Wertung der §§ 171, 172 BGB, wonach nur die Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original oder in notarieller Ausfertigung für eine Rechtsscheinvollmacht ausreicht, nicht umgangen werden darf (BGH WM 2004, 1529 ff.).

    Die Berufung auf eine bestehende Rechtslage kann nur dann wegen widersprüchlichen Verhaltens unzulässig sein, wenn eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zu dem Ergebnis führt, dass die Interessen der einen Seite im Hinblick auf das Verhalten der anderen Seite als schutzwürdig erscheinen und deshalb ein Abweichen von der an sich bestehenden Rechtslage geboten ist (BGHZ 47, 184; 87, 169; BGH WM 2004, 1529 ff.).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04
    Nach inzwischen herrschender Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat bereits früher angeschlossen hat, ist sowohl der Treuhandauftrag wie auch die darin enthaltene Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz in Verbindung mit § 134 BGB nichtig (BGHZ 145, 265; BGH NJW 2002, 66; BGH NJW-RR 2003, 1203; Urteile des 11. Zivilsenats vom 20.4.2004 sowie Urteile des 2. Zivilsenats vom 14.Juni 2004, WM 2004, 1518 ff.).

    Bei dieser Sachlage spricht nichts dafür, das Risiko der Unwirksamkeit der Treuhändervollmacht allein dem Kläger aufzuerlegen (so auch BGH 2. Zivilsenat vom 14.6.2004, WM 2004, 1518 ff.).

    Mit dem 2. Senat des Bundesgerichtshofs (Entscheidungen vom 14.6.2004, WM 2004, 1518 ff.) ist der erkennende Senat der Meinung, dass der Kläger nicht Rückzahlung der Darlehensvaluta nach § 812 BGB schuldet, weil er nicht um die Darlehensvaluta, die er niemals erlangt hat, sondern allenfalls um seine wirtschaftliche Beteiligung am Immobilienfonds bereichert ist, weil Darlehensvertrag und Fondsbeitritt verbundene Geschäfte im Sinne des § 9 VerbrkrG bilden.

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04
    Nach inzwischen herrschender Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat bereits früher angeschlossen hat, ist sowohl der Treuhandauftrag wie auch die darin enthaltene Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz in Verbindung mit § 134 BGB nichtig (BGHZ 145, 265; BGH NJW 2002, 66; BGH NJW-RR 2003, 1203; Urteile des 11. Zivilsenats vom 20.4.2004 sowie Urteile des 2. Zivilsenats vom 14.Juni 2004, WM 2004, 1518 ff.).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04
    Eine Duldungsvollmacht kommt nur dann in Betracht, wenn das Vertrauen des Dritten an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und wenn diese Umstände bei oder vor Vertragsschluss vorgelegen haben (BGHZ 102, 60; BGH ZIP 2002, 1191; BGH WM 2004, 922; BGH WM 2004, 1529).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04
    Nach inzwischen herrschender Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat bereits früher angeschlossen hat, ist sowohl der Treuhandauftrag wie auch die darin enthaltene Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz in Verbindung mit § 134 BGB nichtig (BGHZ 145, 265; BGH NJW 2002, 66; BGH NJW-RR 2003, 1203; Urteile des 11. Zivilsenats vom 20.4.2004 sowie Urteile des 2. Zivilsenats vom 14.Juni 2004, WM 2004, 1518 ff.).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04
    Nach inzwischen herrschender Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat bereits früher angeschlossen hat, ist sowohl der Treuhandauftrag wie auch die darin enthaltene Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz in Verbindung mit § 134 BGB nichtig (BGHZ 145, 265; BGH NJW 2002, 66; BGH NJW-RR 2003, 1203; Urteile des 11. Zivilsenats vom 20.4.2004 sowie Urteile des 2. Zivilsenats vom 14.Juni 2004, WM 2004, 1518 ff.).
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04
    Eine Duldungsvollmacht kommt nur dann in Betracht, wenn das Vertrauen des Dritten an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und wenn diese Umstände bei oder vor Vertragsschluss vorgelegen haben (BGHZ 102, 60; BGH ZIP 2002, 1191; BGH WM 2004, 922; BGH WM 2004, 1529).
  • BGH, 07.04.1983 - IX ZR 24/82

    Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer künstlicher Samenübertragung

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04
    Die Berufung auf eine bestehende Rechtslage kann nur dann wegen widersprüchlichen Verhaltens unzulässig sein, wenn eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zu dem Ergebnis führt, dass die Interessen der einen Seite im Hinblick auf das Verhalten der anderen Seite als schutzwürdig erscheinen und deshalb ein Abweichen von der an sich bestehenden Rechtslage geboten ist (BGHZ 47, 184; 87, 169; BGH WM 2004, 1529 ff.).
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03

    Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04
    Eine Duldungsvollmacht kommt nur dann in Betracht, wenn das Vertrauen des Dritten an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und wenn diese Umstände bei oder vor Vertragsschluss vorgelegen haben (BGHZ 102, 60; BGH ZIP 2002, 1191; BGH WM 2004, 922; BGH WM 2004, 1529).
  • BGH, 15.03.1967 - V ZR 127/65

    Formlose Übergabeverträge

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2004 - 6 U 19/04
    Die Berufung auf eine bestehende Rechtslage kann nur dann wegen widersprüchlichen Verhaltens unzulässig sein, wenn eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zu dem Ergebnis führt, dass die Interessen der einen Seite im Hinblick auf das Verhalten der anderen Seite als schutzwürdig erscheinen und deshalb ein Abweichen von der an sich bestehenden Rechtslage geboten ist (BGHZ 47, 184; 87, 169; BGH WM 2004, 1529 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 04.07.2003 - 6 U 223/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11473
OLG Rostock, 04.07.2003 - 6 U 223/02 (https://dejure.org/2003,11473)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.07.2003 - 6 U 223/02 (https://dejure.org/2003,11473)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. Juli 2003 - 6 U 223/02 (https://dejure.org/2003,11473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Honoraransprüchen aus der Tätigkeit als Steuerberater; Schadensersatz infolge fehlerhafter Steuerberatung; Hinweis des Steuerberaters auf außerhalb seines Auftrags liegende steuerliche Fehlentscheidungen

  • Judicialis

    BGB § 273; ; ZPO § 314; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 n.F.

  • rechtsportal.de

    Pflicht zum Hinweis auf steuerliche Fehlentscheidungen des Mandanten; Haftung des Steuerberaters für Erfüllungsgehilfen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2003 - 6 U 223/02
    Auch der Einwand des Beklagten, aus der angeführten Entscheidung des BGH (BGHZ 128, 358 [362]) ergebe sich zumindest, dass ihm die Klägerin deshalb Aufklärung über die steuerliche Fehlentscheidung zur Organschaft des Beklagten für das Bauunternehmen G. GmbH geschuldet habe, weil sie für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich gewesen sei, trägt nicht.
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 48/57

    Neuer Tatsachenvortrag - Berufungsinstanz - Tatbestand des erstinstanzlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2003 - 6 U 223/02
    Der Tatbestand ergibt insoweit auch, ob ein Vortrag in der Berufungsinstanz neu ist oder nicht (vgl. BAG, NJW 1960, 166; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
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