Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.12.2004 - 3 W 4006/04   

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https://dejure.org/2004,1718
OLG Nürnberg, 15.12.2004 - 3 W 4006/04 (https://dejure.org/2004,1718)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.12.2004 - 3 W 4006/04 (https://dejure.org/2004,1718)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 3 W 4006/04 (https://dejure.org/2004,1718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfall einer Terminsgebühr im Falle eines Gerichtsvergleichs vor der mündlichen Verhandlung; Einverständnis der Parteien mit dem Vergleichsvorschlag; Absetzen der beantragten Termingebühr; Erheben einer Beschwerde mit dem Ziel der Festsetzung der Gebühr; Grundinteresse ...

  • Judicialis

    ZPO § 278 Abs. 6; ; RVG Nr. 3104 VV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 278 Abs. 6; ZPO § 128 Abs. 2; ZPO § 495a
    Zur Entstehung einer Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleiches gem. § 278 Abs. 6 ZPO )

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV entsteht nicht, wenn im normalen Prozessverfahren vor einer mündlichen Verhandlung ein Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 278 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 655
  • MDR 2005, 599
  • AnwBl 2005, 222
  • Rpfleger 2005, 249
  • Rpfleger 2005, 333
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.2004 - VI ZB 81/03

    Entstehen einer Terminsgebühr bei schriftlichem Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.12.2004 - 3 W 4006/04
    Die gegen den Beschluss gerichtete Gegenvorstellung hatte keinen Erfolg (BGH, Beschluss vom 30.6.2004 - VI ZB 81/03, NJOZ 2004, 4083).
  • BGH, 30.03.2004 - VI ZB 81/03

    Anwaltsgebühren für die einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.12.2004 - 3 W 4006/04
    Der BGH hat unter Geltung der BRAGO entschieden, dass eine Erörterungsgebühr für den Fall eines Vergleichsabschlusses gem. § 278 Abs. 6 ZPO außerhalb einer mündlichen Verhandlung nicht anfalle (BGH, NJW 2004, 2311 = MDR 2004, 965 = JurBüro 2004, 481).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 42/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Das Beschwerdegericht (vgl. auch OLG Nürnberg NJW-RR 2005, 655 mit kritischen Anmerkungen Henke AnwBl. 2005, 222; Enders JurBüro 2005, 250; Schons AGS 2005, 145) nimmt auf den zur Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2004 (VI ZB 81/03 - NJW 2004, 2311) Bezug.

    Zwar stünde der Wortlaut dieser Bestimmung einer Auslegung nicht entgegen, nach der der Abschluss eines schriftlichen Vergleichs nur dann eine Terminsgebühr auslöst, wenn er in einem schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder nach § 495a ZPO geschlossen wird (so im Bewusstsein des einengenden Charakters dieser Auslegung OLG Nürnberg NJW-RR 2005, 655, 656; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, VV 3104 Rn. 30).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2005 - 10 WF 11/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr

    ohne mündliche Verhandlung .." (vgl. OLG Nürnberg MDR 2005, 599 f; wohl auch Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 278 Rn. 27).

    Mit "Einverständnis der Parteien" im Sinne des Gebührentatbestandes ist die in § 128 Abs. 2 ZPO genannte Zustimmung zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren gemeint (vgl. auch OLG Nürnberg MDR 2005, 599 f; Hartmann, RVG-VV Nr. 3104 Rn. 30).

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2005 - 13 W 124/05

    Terminsgebühr bei Vergleichsschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO

    Mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 26.09.2005 hat das Landgericht Konstanz die Terminsgebühr unter Hinweis auf Beschlüsse des BGH vom 30.06.2004 (VI ZB 81/03) und des OLG Nürnberg vom 15.12.2004 (3 W 4006/04) abgesetzt.

    Der Wortlaut von Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG ergibt, dass bei Abschluss eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO ohne mündliche Verhandlung eine Terminsgebühr nur dann anfällt, wenn es sich um Verfahren handelt, die nach § 128 Abs. 2 oder § 495 a ZPO keine mündliche Verhandlung erfordern (so OLG Nürnberg Beschluss vom 15.12.2004, OLGR 2005, S. 179).

  • OLG Koblenz, 12.10.2005 - 14 W 620/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich auf gerichtlichen

    Für diesen Fall schließt sich der Senat der Auffassung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg an (JurBüro 2005, 249) an.
  • OLG Nürnberg, 01.06.2005 - 1 W 692/05

    Kostenerstattung - Terminsgebühr wegen außergerichtlicher Vergleichsgespräche?

    Bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO fällt eine 1, 2 Terminsgebühr an, wenn die Parteivertreter außergerichtliche Vergleichsgespräche führen (Abgrenzung zu OLG Nürnberg, 3 W 4006/04; 2 W 208/05).

    b) Strittig ist, ob der Fall eines schriftlichen Vergleiches nach § 278 Abs. 6 ZPO generell eine Terminsgebühr auslöst (weil sich der Verweis "in einem solchen Verfahren" auf ein "Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist" bezieht) oder ob die Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleiches (nur) entsteht, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, "im Einverständnis mit den Parteien oder gem. § 307 Abs. 2 oder § 495 a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden ... wird (erstere Auffassung vertreten: Zöller/Greger, ZPO, 25. Auflage, § 278 Rdnr. 27; Musielak, ZPO, 4. Auflage, § 2 78 Rdnr. 19; Müller-Raabe in Gerold/Schmidt, RVG, 16. Auflage, VV 3104, Rdnrn. 54 und 60; Göttlich/Mümmler, RVG, 1. Auflage, T 4.3.2; letztere Auffassung vertreten: OLG Nürnberg, 3. Senat, AnwBl. 2005, 222 mit Anm. Henke; 2. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2 005, Az.: 2 W 208/05; Hartmann, Kostengesetze, 34. Auflage, RVG VV 3104, Rdnr. 3 0; dahin tendierend: BGH NJW 2 004, 2311 mit - zur Gegenvorstellung - NJOZ 2004, 4083 zum alten Recht nach BRAGO).

  • LG Bonn, 29.04.2005 - 8 T 39/05

    Anfallen einer anwaltlichen Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs;

    In der Rechtsprechung und vereinzelt auch im Schrifttum wird diese Frage verneint (OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.12.2004 - 3 W 4006/04 -, AnwBl. 2005, 222 m. abl. Anm. Henke ; obiter dicta auch der BGH, Beschl. v. 30.03.2004 - VI ZB 81/03 -, AnwBl. 2004, 593, 594 m. abl.

    Die überwiegende Literatur zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vertritt dagegen den Standpunkt, dass auch der schriftliche Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO die Terminsgebühr i. S. d. Nr. 3104 VV RVG zum Entstehen bringt ( Gebauer/Wahlen in Gebauer/Schneider, RVG, 2. Aufl. 2004, VV 3104 Rz. 7, 31; Goebel , RVG-B 2004, 25, 26; ders. , RVG-B 2005, 8, 9 f.; Henke , AnwBl. 2004, 594; ders. , AnwBl. 2005, 222 f.; Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 1. Aufl. 2004, VV 3104 Rz. 22; Mock , AGS - RVG-Spezial - 2004, 27; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Aufl. 2004, VV 3104 Rz. 58; Schneider/Mock , Das neue Gebührenrecht für Anwälte, 1. Aufl. 2004, § 14 Rz. 76; Zöller- Greger , 25. Aufl. 2005, § 278 Rz. 27).

    Diese Auslegung trägt überdies auch der Intention des Gesetzgebers Rechnung, der mit dieser Regelung den Anwendungsbereich der Terminsgebühr gegenüber der früheren Verhandlungs- und Erörterungsgebühr erweitern und unter der Ägide des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch solche auf Herbeiführung einer gütlichen Einigung abzielenden Besprechungen erfasst wissen wollte, die nach alter Rechtslage nicht honoriert wurden (vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 209; siehe insofern ferner Henke , AnwBl. 2005, 222 f. sowie - dort unter Berufung auf eine entsprechende Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz - Goebel , RVG-B 2005, 8, 9, 10).

  • LAG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 Ta 282/05

    Entstehen einer anwaltlichen Terminsgebühr durch einen Beschluss nach § 278 Abs.

    Ob bei Abschluss eines Vergleiches nach § 278 Abs. 6 ZPO für den Rechtsanwalt eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG anfällt, ist streitig (zum Streitstand siehe OLG Nürnberg, 15.12.2004, 3 W 4006/04, NJW-RR 2005, S. 655 sowie Enders, Anm. zum o.g. Beschluss, JurBüro 2005, 250).

    Nur durch eine solche Auslegung lassen sich zudem die dem gesetzgeberischen Ziel der Entlastung der Gerichte zuwiderlaufende Vermeidungstaktiken, wie sie aus der Anmerkung von Enders zu der Entscheidung des OLG vom 15.12.2004, 3 W 4006/04 (JurBüro 2005, 250 f.) ersichtlich sind, vermeiden.

  • OLG Koblenz, 20.09.2005 - 14 W 537/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfallen der Terminsgebühr bei einem gerichtlich

    Die Bezugnahme auf § 307 Abs. 2 und § 495 a ZPO lege es nahe, dass in der ersten Alternative das Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO und nicht § 278 Abs. 6 ZPO gemeint sei (vgl. die Entscheidung auf Gegenvorstellung vom 30. Juni 2005 NOJZ 2004, 4083; vgl. auch OLG Nürnberg AnwBl 2005, 222 mit Anm. Henke im Anschluss an den BGH bei einem Vorschlag des Beklagten, Unterbreitung des Vergleichsvorschlags durch das Gericht und Feststellung des Zustandekommens nach § 278 Abs. 6 S. 1 2. Alt. ZPO).

    Die wohl ganz h.M. in der Literatur vertritt hingegen den Standpunkt, dass auch der schriftliche Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO die Terminsgebühr zur Entstehung bringt (vgl. die Nachw. bei LG Bonn a.a.O.), wobei nur fraglich sein kann, ob auch eine Besprechung mit dem Gericht (vgl. Goebel a.a.O.) oder Dritten (vgl. Enders in Anm. zu BGH JurBüro 2004, 481/482; vgl. auch Enders in Anm. zu OLG Nürnberg, JurBüro 2005, 249/250) ausreichend sein kann.

  • OLG Naumburg, 01.08.2005 - 12 W 78/05

    Terminsgebühr für Mitwirkung des Rechtsanwalts an Vergleichsabschluss nach § 278

    Dieser Auffassung hat sich nachfolgend das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 15.12.2004, Az. 3 W 4006/04, veröffentlicht: OLGR Nürnberg 2005, 179) mit der weiteren Begründung angeschlossen, die Ausdehnung von Nr. 3401 der Anlage 1 zum RVG auch auf das Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO widerspreche dem Kosteninteresse der Parteien.
  • OLG München, 25.10.2005 - 11 W 2523/05

    Ausgestaltung des Honoraranspruchs eines Rechtsanwalts in Form einer

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  • LAG Düsseldorf, 10.01.2006 - 16 Ta 668/05

    Terminsgebühr im Falle des § 278 Abs. 6 ZPO

  • LAG Hamburg, 16.08.2010 - 4 Ta 16/10

    Terminsgebühr - privatschriftlicher Vergleich vor Klageeinreichung

  • LG Wuppertal, 09.06.2005 - 6 T 338/05

    Anspruch auf Berücksichtigung einer Terminsgebühr nach Abschluss eines

  • VG Minden, 27.12.2006 - 6 K 472/04

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss mangels Berücksichtigung der

  • OVG Hamburg, 10.01.2006 - 1 So 177/05

    Keine Terminsgebühr für Rechtsanwalt bei einseitiger telefonischer

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 17 W 29/05

    Festsetzung einer Terminsgebühr in einem Prozessvergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO

  • OLG Nürnberg, 11.05.2005 - 5 W 512/05

    Zur Entstehung einer Terminsgebühr bei gütlicher Einigung nach Gerichtsbeschluss

  • VG Minden, 06.07.2005 - 8 K 4029/04

    Entstehung einer Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

  • OLG Köln, 11.01.2006 - 17 W 192/05

    Terminsgebühr bei Vergleichsabschluss ohne mündliche Verhandlung

  • LAG Berlin, 27.07.2005 - 17 Ta 6024/05

    Terminsgebühr bei gerichtlich festgestelltem Vergleich

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2005 - 2 W 192/05

    Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr bei einem

  • KG, 27.10.2005 - 27 W 65/05

    Anwaltsgebühren: Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.06.2005 - Lw W 55/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10915
OLG Jena, 23.06.2005 - Lw W 55/05 (https://dejure.org/2005,10915)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.06.2005 - Lw W 55/05 (https://dejure.org/2005,10915)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - Lw W 55/05 (https://dejure.org/2005,10915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    LwAnpG § 28 Abs. 2, ZPO § 114, LwVG § 9, FGG § 14
    Landwirtschaftsanpassungsgesetz; bare Zuzahlung; GmbH

  • Wolters Kluwer

    Hinderung der Veräußerung der Gesellschaftsanteile frei zum Marktwert durch Satzung; Ansprüche auf bare Zuzahlung gegen eine aus einer Umwandlung hervorgegangenen GmbH

  • Judicialis

    LwAnpG § 28 Abs. 2; ; ZPO § 114; ; LwVG § 9; ; FGG § 14

  • rechtsportal.de

    LwAnpG § 28 Abs. 2
    Zum Anspruch auf bare Zuzahlung aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz gegen eine aus Umwandlung einer LPG hervorgegangene GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2005 - Lw W 55/05
    Derartige Regelungen sind entgegen der Auffassung des Amtsgerichts nach § 15 Abs. 5 GmbHG grundsätzlich zulässig (vgl. etwa für sogenannte Buchwertklauseln BGH WM 2002, 289 ff., BGHZ 123, 281 ff.).
  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 348/99

    Anwendung der Auseinandersetzungsregelung in einem Gesellschaftsvertrag auf den

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2005 - Lw W 55/05
    Derartige Regelungen sind entgegen der Auffassung des Amtsgerichts nach § 15 Abs. 5 GmbHG grundsätzlich zulässig (vgl. etwa für sogenannte Buchwertklauseln BGH WM 2002, 289 ff., BGHZ 123, 281 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4162
OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4162)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.05.2004 - 4 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4162)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 4 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anspruchs auf Zahlung einer Invaliditätsleistung aus einer Versicherung; Hinweis auf das Rechnen mit Dauerschäden als ärztliche Feststellung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer ärztlichen Feststellung der Invalidität als ...

  • Judicialis

    ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § ... 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; BGB § 1922; ; VVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 179 Abs. 1; ; GUB 95 § 1; ; GUB 95 § 7; ; GUB 95 § 7 I (1) Satz 2; ; AUB 88 § 7; ; AUB 61 § 8 II (1)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7
    Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung

  • rechtsportal.de

    GUB 95 § 7 I (1) Satz 2
    Unfallversicherung: Anforderungen an den Nachweis, dass ein Verkehrsunfall Ursache für Schäden an der Bandscheibe ist und nicht degenerative Veränderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 970
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03
    Der Versicherer handelt grundsätzlich auch nicht treuwidrig, wenn er sich auf eine Fristversäumung, die zum Verlust des Versicherungsanspruchs führt, beruft (BGH VersR 1978, 1036); dies gilt im vorliegenden Fall erst recht deshalb, weil die Beklagte frühzeitig mit Schreiben vom 17.02.1999 ausdrücklich auf diese Fristen hingewiesen hat.

    Auch wenn in zahlreichen Gerichtsentscheidungen die Rede davon ist, dass der Versicherer ggf. gegen Treu und Glauben verstoße, wenn er sich auf die Nichteinhaltung der Fristen des § 7 AUB (bzw. GUB) berufe, ändert diese Formulierung nichts daran, dass die Wahrung der Fristen nach ganz herrschender Auffassung, die vom erkennenden Senat geteilt wird, eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung darstellt (z. B. BGH VersR 1978, 1036).

  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03
    Bei der Einhaltung dieser Fristen handelt es sich um eine echte Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 65, 505; NJW 1995, 2854, 2855), sodass die Nichteinhaltung grundsätzlich zum Verlust des Anspruchs führt.

    In diesem Sinne dürfte auch die Entscheidung BGH NJW 95, 2854 ff. zu verstehen sein.

  • OLG Frankfurt, 16.04.1992 - 16 U 107/91

    Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03
    Während Wussow/Pürckhauer (AUB 6. Aufl. 1990, § 7 Rn. 21) sowie Prölss/Martin/Knappmann (VVG 26. Aufl., § 7 AUB 88 Rn. 10) diese Formulierung für ausreichend halten, vertritt Grimm (Unfallversicherung 3. Aufl., § 7 Rn. 11) unter Berufung auf BGH VersR 81, 160 und OLG Frankfurt VersR 93, 174 die gegenteilige Auffassung, weil diese Erklärung nur besage, dass die Invalidität in der Zukunft voraussichtlich festgestellt werden könne.

    Es genügt danach nicht die Erhebung von Befunden, sondern es ist eine Wertung der Befunde dahin erforderlich, dass der Arzt aus ihnen tatsächlich die dauernde Arbeitsunfähigkeit geschlossen hat (OLG Frankfurt, VersR 93, 174; Grimm a.a.O., § 7 Rn. 11).

  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 263/63

    Klage gegen die Unfallversicherung auf Versicherungsschutz - Dauernde

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03
    Bei der Einhaltung dieser Fristen handelt es sich um eine echte Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 65, 505; NJW 1995, 2854, 2855), sodass die Nichteinhaltung grundsätzlich zum Verlust des Anspruchs führt.
  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 173/80

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallversicherungsschutzes - Antrag auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03
    Während Wussow/Pürckhauer (AUB 6. Aufl. 1990, § 7 Rn. 21) sowie Prölss/Martin/Knappmann (VVG 26. Aufl., § 7 AUB 88 Rn. 10) diese Formulierung für ausreichend halten, vertritt Grimm (Unfallversicherung 3. Aufl., § 7 Rn. 11) unter Berufung auf BGH VersR 81, 160 und OLG Frankfurt VersR 93, 174 die gegenteilige Auffassung, weil diese Erklärung nur besage, dass die Invalidität in der Zukunft voraussichtlich festgestellt werden könne.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05

    Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei

    Es muss sich die ärztlicherseits angenommene Ursache der Invalidität und die Art der Auswirkung auf den Gesundheitszustand des Versicherten entnehmen lassen, unabhängig davon, ob die Feststellungen zutreffend sind (BGH RuS 1997, 84; Naumburg OLGR 2005, 179 - 180).
  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Nach alledem fehlt es an einer bedingungsgemäß vereinbarten Anspruchsvoraussetzung für die vom Kläger begehrte Invaliditätsleistung, so dass die Klage unschlüssig ist (vergleiche insoweit OLG Hamm MDR 2006, 1045; OLG Naumburg VersR 2005, 970).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15

    Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Lässt die ärztliche Bescheinigung - wie hier - mithin allenfalls auf die Möglichkeit des Eintritts eines Dauerschadens schließen, genügt das mangels einer konkreten Prognose im Hinblick auf eine bereits eingetretene oder zu erwartende Invalidität für die Annahme einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung nicht (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1980 - IVa ZR 173/80 - VersR 1981, 160: die Formulierung "mit einem Dauerschaden ist zu rechnen" soll nicht genügen; OLG Hamm, RuS 2012, 195; OLG Naumburg, VersR 2005, 970; OLG Bremen, RuS 2002, 483; OLG Celle, RuS 2002, 260; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 186 Rdn. 6; Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 47 Rdn. 167; Schubach in Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung, 2010, Ziff. 2.1 AUB 2008 Rdn. 25; Grimm, Unfallversicherung, 5. Auflage 2013, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 13).
  • OLG Köln, 08.03.2013 - 20 U 204/12

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität in der privaten

    Ärztliche Befundberichte, die lediglich die Verletzungsfolge beschreibende Diagnosen enthalten oder Formulierungen wie "mit einem Dauerschaden ist zu rechnen" (vgl. BGH VersR 81, 160; OLG Naumburg VersR 2005, 970 f.; OLG Frankfurt VersR 1993, 174) oder "ein Dauerschaden ist zu erwarten" reichen dafür nicht aus (Senat, Beschluss vom 23.04.2010, 20 U 7/10, juris; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., 2013, AUB 2 Rdnr. 13 mwN).
  • OLG Köln, 23.08.2010 - 20 U 5/10

    Anspruch auf weitere Invaliditätsleistung und Unfallrente aus einer

    Ärztliche Befundberichte, die lediglich die Verletzungsfolge beschreibende Diagnosen beinhalten oder Formulierungen enthalten wie "mit einem Dauerschaden ist zu rechnen" (vgl. BGH VersR 81, 160; OLG Naumburg VersR 2005, 970 f.; OLG Frankfurt VersR 1993, 174) oder "ein Dauerschaden ist zu erwarten" (vgl. OLG Karlsruhe ZfS 1993, 32; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl. 2006, § 2 AUB 99 Rdnr. 11 mwN) reichen als ärztliche Feststellung der Invalidität nicht aus.
  • OLG Rostock, 24.04.2009 - 5 U 263/08

    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität als

    Es muss sich daraus die ärztlicherseits angenommene Ursache der Invalidität und die Art der Auswirkungen auf den Gesundheitszustand des Versicherten entnehmen lassen, unabhängig davon, ob die Feststellungen zutreffend sind (BGH VersR 1997, 442; OLG Naumburg VersR 2005, 970).
  • LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08

    Wirksamkeit einer Fristenregelung unter Berücksichtigung des Transparenzgebotes

    Somit fehlt es an einer bedingungsgemäß vereinbarten Anspruchsvoraussetzung für die vom Kläger begehrte Invaliditätsleistung, so dass die Klage unschlüssig ist (OLG Hamm, MDR 2006, 1045; OLG Naumburg, VersR 2005, 970).
  • LG Dortmund, 25.03.2009 - 2 O 351/08

    Eine schriftliche ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität als

    Somit fehlt es an einer bedingungsgemäß vereinbarten Anspruchsvoraussetzung für die vom Kläger begehrt Invaliditätsleistung, so dass die Klage unschlüssig ist (OLG Hamm, MDR 2006, 1045; OLG Naumburg, VersR 2005, 970).
  • OLG Köln, 23.04.2010 - 20 U 7/10

    Notwendigkeit einer fristgerechten ärztlichen Invaliditätsfeststellung für einen

    Ärztliche Befundberichte, die lediglich die Verletzungsfolge beschreibende Diagnosen beinhalten oder Formulierungen enthalten wie "mit einem Dauerschaden ist zu rechnen" (vgl. BGH VersR 81, 160; OLG Naumburg VersR 2005, 970 f.; OLG Frankfurt VersR 1993, 174) oder "ein Dauerschaden ist zu erwarten" (vgl. OLG Karlsruhe ZfS 1993, 32; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl. 2006, § 2 AUB 99 Rdnr. 11 mwN) reichen dafür nicht aus.
  • LG Göttingen, 27.01.2011 - 8 O 192/10

    Unfallversicherung - Anforderungen an ärztliche Feststellung der Invalidität als

    Die ärztliche Feststellung ist Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 1978, 1036-1038; OLG Naumburg VersR 2005, 970-971).
  • LG Darmstadt, 11.11.2008 - 1 O 81/08
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.01.2005 - 3 U 568/03 - 53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7551
OLG Saarbrücken, 03.01.2005 - 3 U 568/03 - 53 (https://dejure.org/2005,7551)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.01.2005 - 3 U 568/03 - 53 (https://dejure.org/2005,7551)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Januar 2005 - 3 U 568/03 - 53 (https://dejure.org/2005,7551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berechnung des Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung eines Elternteils: Einwand der Kindergeldanrechnung

  • Wolters Kluwer

    Absetzung von Kindergeld vom Schadensersatzanspruch gem. § 844 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Sinn und Zweck des § 1612b Abs. 1 BGB

  • Judicialis

    BGB § 844; ; BGB § 1612b Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Keine Anrechnung des Kindergeldes auf den Schadensersatzanspruch gem. § 844 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater getötet - Schädiger will Kindergeld vom Anspruch auf "Unterhaltsersatz" abziehen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16

    Arzthaftung: Nicht vorgenommener Schwangerschaftsabbruch wegen unterlassener

    bb) Bei der Höhe ist das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen (vgl. BGH vom 18.03.1980 - VI ZR 247/78, juris Rn. 49; OLG Oldenburg vom 04.03.2003 - 12 U 36/02, juris Rn. 21; Martis/Winkart, a.a.O., Rn. S 257; a.A. OLG Saarbrücken vom 03.01.2005 - 3 U 568/03, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.11.2004 - 6 WF 269/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4138
OLG Hamm, 25.11.2004 - 6 WF 269/04 (https://dejure.org/2004,4138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2004 - 6 WF 269/04 (https://dejure.org/2004,4138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2004 - 6 WF 269/04 (https://dejure.org/2004,4138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RVG § 46; ZPO § 121 Abs. 3, 4
    Beiordnung eines nicht am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalts; Umfang der Erstattung von Reisekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 538
  • FamRZ 2005, 1264
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2004 - 6 WF 269/04
    Ist das der Fall, kommt eine einschränkende Beiordnung nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 2749 ).

    Ferner ist zu beachten, dass bei verfassungsgemäßer Auslegung "besondere Umstände" im Sinne von § 121 Abs. 4 ZPO auch dann vorliegen, wenn die Kosten des weiter beizuordnenden Rechtsanwalts die sonst entstehenden und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BRAGO (seit dem 01. Juli 2004 nach § 46 RVG) zu erstattenden Reisekosten des nicht am Prozessgericht zugelassenen Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH, NJW 2004, 2749 ).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2004 - 6 WF 269/04
    Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO anzusehen (BGH, NJW 2003, 898).

    Eine solche Ausnahme liegt selbst dann noch nicht vor, wenn es sich um einen einfach gelagerten Rechtsstreit handelt, der keinen umfangreichen Tatsachenvortrag erfordert (vgl. BGH, NJW 2003, 898 ).

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2004 - 6 WF 269/04
    Im Rahmen der hiernach stets erforderlichen Prüfung des § 121 Abs. 4 ZPO ist nach der durch Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Rechtstaatsprinzip gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (BVerfG, NJW 2004, 1789) bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "besonderen Umstände" auch die neuere Rechtsprechung des BGH zur Erstattung von Kosten für Verkehrsanwälte zu beachten (vgl. BGH a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort

    Dabei hat auch die PKH-Partei einen Anspruch darauf, einen an ihrem Wohnort ansässigen Rechtsanwalt beigeordnet zu bekommen (Fischer in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 121 Rdnr. 18 m. w. N.; OLG Hamm NJOZ 2005, 767).

    Deswegen könne jener, auch wenn er nicht damit einverstanden sei, nur zu den Bedingungen eines zugelassenen Rechtsanwalts beigeordnet werden (Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 121 Rdnr. 13 m. w. N.; OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Hamm AGS 2005, 71 und NJW 2005, 1724; OLG Köln MDR 2005, 1130; OLG Düsseldorf AGS 2005, 513; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800).

    Deren Notwendigkeit ist vielmehr gem. § 46 Abs. 1 RVG im Vergütungsfestsetzungsverfahren des § 55 RVG zu überprüfen (Philippi, a. a. O., § 121 Rdnr. 41; Fischer, a. a. O.; KG RPfleger 2005, 200; OLG Hamm NJOZ 2005, 767; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 2007; von Eicken/Müller-Rabe, a. a. O., § 46 RVG Rdnr. 30d zum Meinungsstreits; entgegen OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718: zugelassene Rechtsbeschwerde anhängig gem. Fischer, a. a. O., § 121 Fußnote 171).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Die Begrenzung darf auch nicht über § 46 Abs. 1 RVG ins Festsetzungsverfahren verlagert werden (entgegen OLG Hamm MDR 2005, 538).

    Der Senat ist allerdings, anders als das OLG Hamm (NJOZ 2005, 767; NJW 2005, 1724) und wohl auch das OLG Nürnberg (NJW 2005, 687), der Auffassung, dass in einem solchen Fall keine uneingeschränkte Beiordnung auszusprechen ist auf der Basis einer bei der Entscheidung über die Beiordnung des Rechtsanwalts zu treffenden Prognose der voraussichtlichen Reisekosten.

    Denn eine ihre Belange vernünftig und kostenbewusst wahrnehmende Partei darf für das zur Verfolgung ihrer Interessen notwendige persönliche Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt den für sie einfacheren und nahe liegenden Weg wählen und einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten beauftragen (BGH NJW 2003, 898, 901; OLG Hamm NJOZ 2005, 767, 769; für eine Lösung über die eingeschränkte Beiordnung mit zusätzlicher Anordnung der Erstattung von Fahrtkosten: OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 500).

  • LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten

    Es hat so zumindest ein Kostenvergleich stattzufinden, mit der Folge, dass diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht zu erstatten sind (vgl. OLG Hamm v. 25.11.2004 - 6 WF 269/04, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20 4.2005 - 5 WF 66/05, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12.6.2003 - 11 WF 332/03, FamRZ 2003, 1939; LAG Köln v. 30.7.1999 - 13 Ta 180/99, MDR 1999, 1469; LAG München v. 12.6.2007 - 10 Ta 229/05, juris m.w.N.; LAG München v. 20.2.2002 - 10 Ta 325/00, MDR 2002 1277; wohl auch Schoreit/Groß , a.a.O., § 121 ZPO Rz. 24).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2005 - 5 WF 190/05

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Soweit das Amtsgericht ausgeführt hat, gemäß § 121 Abs. 3 ZPO komme nur die Beiordnung mit der angefochtenen Maßgabe in Betracht, ist diese Auslegung der Vorschrift zu eng, denn bei der Frage, ob durch die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts Mehrkosten im Sinne von § 121 Abs. 3 ZPO entstehen, ist auch im Wege einer Gesamtbetrachtung zu prüfen, ob neben einem Prozessbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts zusätzlich ein Verkehrsanwalt gemäß § 121 Abs. 4 ZPO am Wohnort des Antragsgegners beizuordnen wäre (BGH, NJW 2004, 2749, 2750, OLG Hamm 5 WF 66/05, NJW 2005, 1724 f., und 6 WF 269/04, MDR 2005, 538, OLG Nürnberg MDR 2005, 539 f, OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2005, 567, OLG Karlsruhe, NJW 2005, 2718 f.).

    Es kann deswegen hier dahingestellt bleiben, ob eine Beiordnung mit der vorgenannten Einschränkung - eventuell sogar ohne vorherige Rückfrage - erfolgen könnte (so OLG Karlsruhe, NJW 2005, 2718 f., Rechtsbeschwerde zum BGH ist eingelegt, Az. II ZA 12/05) oder die Beachtung des § 121 Abs. 3 ZPO im so verstandenen Sinne einer späteren Vergleichsberechnung im Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten bleiben soll, wofür die Neuregelung des § 46 RVG spricht (vgl. OLG Hamm, MDR 2005, 538, OLG Nürnberg MDR 2005, 539 f.) und der § 48 RVG nicht entgegensteht.

  • OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, wenn also auch sonst nur Kosten eines am Prozessgericht niedergelassenen Anwalts entstehen könnten, darf der auswärtige Anwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (so auch neuerdings OLG Hamm - Beschluss vom 25.11.2004 - 6 WF 269/04 - AGS 2005, 71f.).
  • OLG Zweibrücken, 24.04.2006 - 2 WF 68/06

    Prozesskostenhilfe: Uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

    Eine Partei, die auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, hat in der Regel einen Anspruch darauf, dass ihr im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung der von ihr ausgewählte und an ihrem Wohnort ansässige Rechtsanwalt beigeordnet wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1264; BGH NJW aaO).
  • LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21

    PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Es hat aber zumindest ein Kostenvergleich stattzufinden, mit der Folge, dass diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht zu erstatten sind (vgl. OLG Hamm v. 25.11.2004 - 6 WF 269/04, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20 4.2005 - 5 WF 66/05, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12.6.2003 - 11 WF 332/03, FamRZ 2003, 1939; ferner Groß, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, 14. Aufl., § 121 ZPO Rz. 42, § 46 RVG Rz. 3).
  • ArbG München, 07.09.2021 - 21 Ca 164/21

    Beiordnung, Festsetzung, Abwesenheitsgeld, Reisekosten, Mehrkostenverbot,

    Gemäß Kostenvergleich können diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht erstattet werden (vgl. OLG Hamm v. 25. November 2004 - 6 WF 269/04 -, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20. April 2005 - 5 WF 66/05 -, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12. Juni 2003 - 11 WF 332/03 -, FamRZ 2003, 1939; LAG Köln v. 30. Juli 1999 - 13 Ta 180/99 -, MDR 1999, 1469; LAG München v. 12. Juni 2007 - 10 Ta 229/05 - mwN.; LAG München v. 20. Februar 2002 - 10 Ta 325/00 -, MDR 2002 1277; wohl auch Schoreit/Groß, a.a.O., § 121 ZPO Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.06.2004 - 6 WF 75/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8484
OLG Zweibrücken, 11.06.2004 - 6 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,8484)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.06.2004 - 6 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,8484)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Juni 2004 - 6 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,8484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von einstweiligen Anordnungen in selbstständigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung vor der Entscheidung in der Hauptsache bei besonderer Dringlichkeit; Anspruch des ...

  • Judicialis

    BGB § 1632; ; BGB § 1696; ; FGG § 19; ; FGG § 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1632; BGB § 1696; FGG § 19; FGG § 33 Abs. 2
    Zur Zulässigkeit einstweiliger Anordnungen - hier: Herausgabe eines Kindes - im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 745
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 31.05.2006 - 5 WF 113/06

    Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    a) Der Erlass der vorläufigen Maßnahme war erforderlich, weil - jedenfalls zum Zeitpunkt der Beschlussfassung - ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten des Familiengerichts bestand, welches ein Abwarten bis zur Beendigung der notwendig erscheinenden Ermittlungen nicht gestattete und eine sofortige Maßnahme zur Abwendung der den Kindern drohenden Gefahren durch unverschuldetes Versagen (Erziehungsfehlverhalten) der Beschwerdeführerin und Kindesmutter erforderte (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2004, 210; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 745).
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.01.2005 - 11 W 686/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23756
OLG München, 10.01.2005 - 11 W 686/04 (https://dejure.org/2005,23756)
OLG München, Entscheidung vom 10.01.2005 - 11 W 686/04 (https://dejure.org/2005,23756)
OLG München, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 11 W 686/04 (https://dejure.org/2005,23756)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MarkenG § 140 Abs. 3 § 141 Abs. 3
    Erfallen der Erörterungsgebühr des Patentanwalts

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 383
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.01.2005 - 11 W 2823/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,36620
OLG München, 10.01.2005 - 11 W 2823/04 (https://dejure.org/2005,36620)
OLG München, Entscheidung vom 10.01.2005 - 11 W 2823/04 (https://dejure.org/2005,36620)
OLG München, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 11 W 2823/04 (https://dejure.org/2005,36620)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MarkenG § 141 Abs. 3
    Entstehung der Gebühren eines Patentanwalts

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