Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03   

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https://dejure.org/2004,2586
OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03 (https://dejure.org/2004,2586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.06.2004 - 8 W 495/03 (https://dejure.org/2004,2586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 8 W 495/03 (https://dejure.org/2004,2586)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsfähigkeit von über Gelegenheitsgeschenke hinausgehenden Schenkungen aus dem Vermögen eines Betreuten; Genehmigungsfähigkeit eines Übergabevertrages über die Übergabe eines dem Betreuten gehörenden landwirtschaftlichen Unternehmens auf den Sohn gegen Zusage ...

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 148

    § 1908 BGB; § 1908i BGB; § 1804 BGB; § 1624 BGB
    Landwirtschaftliches Unternehmen des Betreuten - Übergabevertrag

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergabevertrag gegen Bestellung eines Altenteils

  • Judicialis

    BGB § 1624; ; BGB § 1804; ; BGB § 1908; ; BGB § 1908i

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1624; BGB § 1804; BGB § 1908; BGB § 1908i
    Zur Zulässigkeit der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für einen Hofübergabevertrag eines unter Betreuung stehenden Geschäftsunfähigen sowie zur Frage der Entgeltlichkeit der Übergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Übergabevertrag nicht genehmigungsfähig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 62
  • Rpfleger 2004, 695
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 590/99

    Genehmigung eines Hofübergabe-Vertrags durch Vormundschaftsgericht - Betreuung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Zutreffend ist zwar, dass der Sicherung des Vermögens des Betreuten zur Gewährleistung seiner angemessenen Versorgung und Pflege im Alter ein hoher Stellenwert zukommt, so dass eine gewissenhafte Prüfung all jener (beabsichtigten) Verfügungen - auch bei Übergabeverträgen - geboten ist, die zu einer weitgehenden Veränderung der Vermögenslage des Betreuten führen (vgl. SenBeschl. v. 6.5.1997, BWNotZ 1997, 147, und v. 4.10.2000, BWNotZ 2001, 64 mwNw).

    Zu Unrecht hat die Kammer die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 4.10.2000 (BWNotZ 2001, 64) auf den vorliegenden Fall übertragen, obwohl sich die Ausgestaltung der Verträge erheblich unterscheidet und die Vertragsteile hier den Anforderungen der Senatsrechtsprechung Rechnung getragen haben.

    Die in § 2 des Vertrages aufgeführten Gegenleistungen des Übernehmers mit Wohnungsrecht, Garagennutzungsrecht, Verköstigung und Pflegeleistungen bis zum Tode des Betreuten und der Betreuerin sind so weitgehend, dass dem Senat - anders als im Falle der Entscheidung vom 4.10.2000 (aaO) - eine gravierende Lücke zum Nachteil des Übergebers nicht ersichtlich ist.

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Bei der Prüfung der Angemessenheit ist Raum, den mutmaßlichen Willen des Betreuten (vgl. § 1908i Abs. 2 BGB; OLG Karlruhe Die Justiz 2001, 29) und seine erkennbaren Interessen zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96

    Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend sind zwar die Erwägungen des Landgerichts und des Vormundschaftsgerichts, dass Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten, die über die in § 1908i Abs. 2 S. 1 BGB genannten Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind, weshalb in solchen Fällen kein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers besteht, wenn der Betreuer durch § 1908i Abs. 1 iVm § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung des Betreuten gehindert ist (vgl. BayObLGZ 1996, 118 = FamRZ 1996, 1359 = RPfl 1996, 508; BayObLG RPfl 2003, 649; OLG Hamm FamRZ 1985, 206; Erman / Holzhauer, BGB 11.Aufl. 2004, § 1804 Rn 1, § 1908i Rn 37f; Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl. 2000, § 1804 Rn 2, 1908i Rn 17 f; Staudinger / Engler, 13. Bearb. 1999, § 1804 Rn 20).
  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89

    Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Dass ein solcher Übergabevertrag zugleich eine sog. vorweggenommene Erbfolge enthält (vgl. BGH FamRZ 1990, 1083; Lange / Kuchinke, Erbrecht 5.Aufl. 2001, § 25 XI 1), steht der Qualifizierung als Aussteuer und damit der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit - entgegen der Annahme des Notariats - nicht zwingend entgegen.
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Es ist anerkannt, dass die in Übergabeverträgen vom Übernehmer zugesagten "Gegenleistungen" in Gestalt von Wohnrecht sowie Versorgung und Pflege im Alter dem Vertrag im Ansatz den Charakter der Unentgeltlichkeit nehmen (BGH NJW 1995, 1349 = MDR 1995, 500 = FamRZ 1995, 479; BayObLGZ 1996, 20 = DNotZ 1996, 647 = MittBayNot 1996, 195; OLG Hamm FamRZ 1987, 751; vgl. auch MünchKomm / Schwab, BGB 4. Aufl. 2002, § 1908 Rn 4; Soergel / Zimmermann, aaO Rn 5).
  • LG Detmold, 02.07.1997 - 2 S 241/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Auch der Fall des § 1908i Abs. 2 BGB ist hier zu Recht verneint worden, weil die beabsichtigte Vermögensübertragung den Rahmen eines "Gelegenheitsgeschenks" weit überschreitet (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 47 = BtPrax 1998, 72) und auch nicht einer "sittlichen Pflicht" des Betroffenen entspricht.
  • OLG Hamm, 16.04.1984 - 15 W 105/84

    Änderung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung als Schenkung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend sind zwar die Erwägungen des Landgerichts und des Vormundschaftsgerichts, dass Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten, die über die in § 1908i Abs. 2 S. 1 BGB genannten Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind, weshalb in solchen Fällen kein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers besteht, wenn der Betreuer durch § 1908i Abs. 1 iVm § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung des Betreuten gehindert ist (vgl. BayObLGZ 1996, 118 = FamRZ 1996, 1359 = RPfl 1996, 508; BayObLG RPfl 2003, 649; OLG Hamm FamRZ 1985, 206; Erman / Holzhauer, BGB 11.Aufl. 2004, § 1804 Rn 1, § 1908i Rn 37f; Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl. 2000, § 1804 Rn 2, 1908i Rn 17 f; Staudinger / Engler, 13. Bearb. 1999, § 1804 Rn 20).
  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Es ist anerkannt, dass die in Übergabeverträgen vom Übernehmer zugesagten "Gegenleistungen" in Gestalt von Wohnrecht sowie Versorgung und Pflege im Alter dem Vertrag im Ansatz den Charakter der Unentgeltlichkeit nehmen (BGH NJW 1995, 1349 = MDR 1995, 500 = FamRZ 1995, 479; BayObLGZ 1996, 20 = DNotZ 1996, 647 = MittBayNot 1996, 195; OLG Hamm FamRZ 1987, 751; vgl. auch MünchKomm / Schwab, BGB 4. Aufl. 2002, § 1908 Rn 4; Soergel / Zimmermann, aaO Rn 5).
  • OLG Hamm, 23.05.1991 - 22 U 160/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Nur dann, wenn die zugesagte Gegenleistung des Übernehmers deutlich hinter den absehbaren Bedürfnissen des Übergebers (und seiner unterhaltsberechtigten Ehefrau) zurückbleibt, wenn also das Maß der Angemessenheit iSv § 1624 Abs. 1 BGB überschritten wird, kann Schenkungsrecht und damit das Verbot des § 1804 BGB zur Anwendung kommen (BGH und BayObLG aaO; OLG Hamm NJW-RR 1992, 1170; Senat aaO; vgl. auch Böhmer, MittBayNot 1996, 405 ff).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 8 W 196/97

    Rechtsgeschäft zu Lasten des Betreuten bzw. ohne erforderliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
    Zutreffend ist zwar, dass der Sicherung des Vermögens des Betreuten zur Gewährleistung seiner angemessenen Versorgung und Pflege im Alter ein hoher Stellenwert zukommt, so dass eine gewissenhafte Prüfung all jener (beabsichtigten) Verfügungen - auch bei Übergabeverträgen - geboten ist, die zu einer weitgehenden Veränderung der Vermögenslage des Betreuten führen (vgl. SenBeschl. v. 6.5.1997, BWNotZ 1997, 147, und v. 4.10.2000, BWNotZ 2001, 64 mwNw).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03

    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus

  • LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12

    Betreuung: Zulässigkeit von Anstandsschenkungen durch einen Betreuer; Betreuung:

    Die Übertragung eines Vermögensanteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge steht der Annahme einer Ausstattung im Sinne von § 1908 BGB nicht entgegen (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 62).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07

    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines

    Bereits aus diesem Grunde fehlt es an der Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, welcher der von der weiteren Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Stuttgart (FamRZ 2005, 62) zugrunde lag.
  • LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04

    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

    Anmerkung: Zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 30.6.2004, 8 W 495/03, MittBayNot 2005, 229 (in diesem Heft) sowie zum vorstehenden Beschluss des LG Traunstein vom 7.4.2004, 4 T 1365/04: Die Praxis weicht vor unentgeltlichen Zuwendungen aus dem Vermögen eines Betreuten vielfach wegen des Schenkungsverbots gemäß § 1908 i Abs. 2 BGB i. V. m. § 1804 BGB zurück.
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2006 - 2 UF 50/06

    Ergänzungspflegschaft: Entbehrlichkeit familiengerichtlicher Genehmigung durch

    Infolgedessen fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis für die Anordnung einer entsprechenden Ergänzungspflegschaft (vgl. Palandt/Diederichsen aaO § 1909 Rdn. 7; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 62 jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 21 U 116/03

    Abnahme von zur Sondernutzung zugewiesenen Gemeinschaftseigentums

    OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.6.2004, 8 W 495/03 Rechtsprechung 04-Umbruch03.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04   

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https://dejure.org/2004,6438
OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04 (https://dejure.org/2004,6438)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.11.2004 - 4 W 201/04 (https://dejure.org/2004,6438)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. November 2004 - 4 W 201/04 (https://dejure.org/2004,6438)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung in anfechtbar übertragene Miteigentumshälfte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 77 GBO; § 7 AnfG; § 1114 BGB; § 864 Abs. 2 ZPO
    Anfechtung der Übertragung einer Miteigentumshälfte; Duldung der Zwangsvollstreckung in die übertragene Grundstückshälfte; Eintragung einer Sicherungshypothek auf einen als fortbestehend fingierten Miteigentumsanteil

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Übertragung einer Miteigentumshälfte; Duldung der Zwangsvollstreckung in die übertragene Grundstückshälfte; Eintragung einer Sicherungshypothek auf einen als fortbestehend fingierten Miteigentumsanteil

  • Judicialis

    BGB § 1114; ; ZPO § 864 Abs. 2; ; AnfG § 7

  • rechtsportal.de

    BGB § 1114; ZPO § 864 Abs. 2; AnfG § 7
    Anfechtung der Übertragung eines Miteigentumsanteils, Zwangshypothek an fingiertem Miteigentumsanteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Übertragung eines Miteigentumsanteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04
    Die in dem vorbezeichneten Beschluss des Senats noch offen gelassene Frage, ob der von der Antragstellerin erwirkte Duldungstitel mit Rücksicht auf den zwischenzeitlichen Untergang des darin bezeichneten Bruchteilseigentums als ausreichend anzusehen ist, ist zu bejahen, weil nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 90, 217 = NJW 1984, 1968; BGH WM 1972, 363, 364; WM 1982, 1259) § 7 AnfG den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die von dem Anfechtungsgegner erworbene Grundstückshälfte zulässt, obwohl Bruchteilseigentum nach der Eintragung des Anfechtungsgegners als Alleineigentümer nicht mehr besteht.

    Entgegen der von dem Landgericht offenbar geteilten Ansicht des Grundbuchamtes hat der BGH in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung (BGH NJW 1984, 1968) nicht nur ausgeführt, dass es für einen Anfechtungsgläubiger möglich sei, den Anspruch des früheren Miteigentümers auf Aufhebung der Gemeinschaft zu pfänden und auf eine Teilungsversteigerung mit dem Ziel der Beteiligung am Erlös hinzuwirken, sofern er auch Klage auf Duldung der Zwangsversteigerung erhebt (vgl. BGH NJW 1984, 1968, 1970).

  • OLG Frankfurt, 14.01.1987 - 20 W 4/87
    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04
    Dieser Grundsatz erfährt allerdings Einschränkungen, wenn der gesondert belastete Bruchteil eine gewisse rechtliche Selbständigkeit hat (vgl. Palandt-Bassenge, BGB, 63. Aufl. § 1114 Rdnr. 2; OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 463).
  • BGH, 12.01.1972 - VIII ZR 170/70

    Berechtigung zur Vollstreckung wegen ausstehenden Unterhaltsforderungen -

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04
    Die in dem vorbezeichneten Beschluss des Senats noch offen gelassene Frage, ob der von der Antragstellerin erwirkte Duldungstitel mit Rücksicht auf den zwischenzeitlichen Untergang des darin bezeichneten Bruchteilseigentums als ausreichend anzusehen ist, ist zu bejahen, weil nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 90, 217 = NJW 1984, 1968; BGH WM 1972, 363, 364; WM 1982, 1259) § 7 AnfG den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die von dem Anfechtungsgegner erworbene Grundstückshälfte zulässt, obwohl Bruchteilseigentum nach der Eintragung des Anfechtungsgegners als Alleineigentümer nicht mehr besteht.
  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04
    Die tatsächlichen Feststellungen sind für das Gericht der weiteren Beschwerde bindend und müssen für dieses also erkennbar gemacht werden (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12

    Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten

    Ist der Miteigentumsanteil in anfechtbarer Weise (nach §§ 3 ff. AnfG) erworben worden, so wird für die von dem Schuldner zu duldenden Vollstreckungsmaßnahmen der übertragene Miteigentumsanteil als fortbestehend fingiert und die Zwangsvollstreckung in diesen Anteil zugelassen (BGH, Urteil vom 23. Februar 1984 - IX ZR 26/83, BGHZ 90, 207, 214; OLG Celle, OLGR 2005, 15, 16).
  • OLG Naumburg, 21.07.2017 - 12 Wx 12/17

    Grundbuchsache: Belastung eines abstrakt existierenden Anteils an einer

    Allerdings lässt die Rechtsprechung im Rahmen des § 7 AnfG den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die von dem Anfechtungsgegner erworbene Grundstückshälfte zu, obwohl Bruchteilseigentum nach der Eintragung des Anfechtungsgegners als Alleineigentümer nicht mehr besteht, auch wenn nach § 1114 BGB ein Bruchteil eines Grundstücks außer in den in § 3 Abs. 6 GBO bezeichneten Fällen mit einer Hypothek nur belastet werden kann, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht (z. B. BGH, NJW 1984, 1968, OLG Celle, OLGR 2005, 15).
  • OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10

    Zwangssicherungshypothek auf ehemaligem Miteigentumsanteil

    Insbesondere ist die Vollstreckung in einen als fortbestehend fingierten Miteigentumsanteil möglich, wenn der Alleineigentümer nur diesen Anteil anfechtbar nach dem Anfechtungsgesetz erworben hat (vgl. nur BGHZ 90, 207; OLGR Celle 2005, S. 15 ff. - jeweils m. w. N.; Eickmann, a. a. O., Rn. 33) oder wenn er nur den betroffenen Bruchteil im Rahmen einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB a. F. erlangt hat, so dass auch nur dieser nach § 419 Abs. 2 S. 1 BGB a. F. haftet (Eickmann, a. a. O., Rn. 34, m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 20.07.2017 - 12 Wx 12/17

    Streitwert der Klage eines Miterben gegen einen anderen Miterben auf Mitwirkung

    Allerdings lässt die Rechtsprechung im Rahmen des § 7 AnfG den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die von dem Anfechtungsgegner erworbene Grundstückshälfte zu, obwohl Bruchteilseigentum nach der Eintragung des Anfechtungsgegners als Alleineigentümer nicht mehr besteht, auch wenn nach § 1114 BGB ein Bruchteil eines Grundstücks außer in den in § 3 Abs. 6 GBO bezeichneten Fällen mit einer Hypothek nur belastet werden kann, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht (z. B. BGH, NJW 1984, 1968 , OLG Celle, OLGR 2005, 15).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5880
OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04 (https://dejure.org/2004,5880)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2004 - 1 AR 40/04 (https://dejure.org/2004,5880)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2004 - 1 AR 40/04 (https://dejure.org/2004,5880)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des gemeinsamen nächsthöheren Gerichts für die Zuständigkeitsbestimmung ; Fälle, in denen einem Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen und dem anderen Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der Zivilkammer begründet ist ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 59; ; ZPO § 60; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; GVG § 95; ; GVG § 100

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Bestimmung der funktionellen Zuständigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 231
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 26.04.1996 - 13 S 30/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04
    Hieraus folgt für die II. Instanz, dass der Berufungskläger den Verweisungsantrag bereits in der Berufungsschrift gestellt haben muss, um eine Verweisung erreichen zu können (s. Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 100 GVG Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 100 GVG Rdnr. 2; Kissel, GVG, 3. Aufl. 2001, § 100 Rdnr.4; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15 Aufl. 1993, § 33 II 3; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 25. Aufl. 2003, § 100 Rdnr. 1; MüKo-Wolf, ZPO, 2. Aufl. 2001, § 100 GVG Rdnr. 2; Wieczorek/Schütze/Schreiber, ZPO, 3. Aufl. 1995, § 100 GVG, Rdnr. 2; E. Schneider, NJW 1997, S. 992; a.A. LG Köln, NJW 1996, S. 2737).

    Letzteres freilich hat das Landgericht Köln (NJW 1996, S. 2737 f.) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung vertreten und darauf abgestellt, dass erst die Berufungsbegründung Anträge des Berufungsklägers und Gründe der Anfechtung enthalten müsse.

  • OLG Karlsruhe, 18.02.1998 - 4 AR 3/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04
    Nach Ansicht des Senats umfaßt der Anwendungsbereich der Bestimmung - zumindest in entsprechender Anwendung - ferner auch Fälle, in denen einem Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen und dem anderen Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der (allgemeinen) Zivilkammer begründet ist (vgl. Senat, NJW-RR 2001, S. 63; OLG Braunschweig NJW-RR 1995, S. 1535; OLG Düsseldorf MDR 1996, S. 524; OLG Nürnberg NJW 1993, S. 3208; OLG Karlsruhe MDR 1998, 558; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 29 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 35; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003, § 36 Rdnr. 26 und § 102 GVG Rdnr. 6).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2000 - 1 AR 8/00

    Bindungswirkung der Verweisung an die Kammer für Handelssachen nach Ablauf der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04
    Nach Ansicht des Senats umfaßt der Anwendungsbereich der Bestimmung - zumindest in entsprechender Anwendung - ferner auch Fälle, in denen einem Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen und dem anderen Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der (allgemeinen) Zivilkammer begründet ist (vgl. Senat, NJW-RR 2001, S. 63; OLG Braunschweig NJW-RR 1995, S. 1535; OLG Düsseldorf MDR 1996, S. 524; OLG Nürnberg NJW 1993, S. 3208; OLG Karlsruhe MDR 1998, 558; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 29 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 35; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003, § 36 Rdnr. 26 und § 102 GVG Rdnr. 6).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1996 - 19 Sa 63/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04
    Nach Ansicht des Senats umfaßt der Anwendungsbereich der Bestimmung - zumindest in entsprechender Anwendung - ferner auch Fälle, in denen einem Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen und dem anderen Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der (allgemeinen) Zivilkammer begründet ist (vgl. Senat, NJW-RR 2001, S. 63; OLG Braunschweig NJW-RR 1995, S. 1535; OLG Düsseldorf MDR 1996, S. 524; OLG Nürnberg NJW 1993, S. 3208; OLG Karlsruhe MDR 1998, 558; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 29 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 35; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003, § 36 Rdnr. 26 und § 102 GVG Rdnr. 6).
  • OLG Braunschweig, 28.03.1995 - 1 W 5/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04
    Nach Ansicht des Senats umfaßt der Anwendungsbereich der Bestimmung - zumindest in entsprechender Anwendung - ferner auch Fälle, in denen einem Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen und dem anderen Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der (allgemeinen) Zivilkammer begründet ist (vgl. Senat, NJW-RR 2001, S. 63; OLG Braunschweig NJW-RR 1995, S. 1535; OLG Düsseldorf MDR 1996, S. 524; OLG Nürnberg NJW 1993, S. 3208; OLG Karlsruhe MDR 1998, 558; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 29 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 35; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003, § 36 Rdnr. 26 und § 102 GVG Rdnr. 6).
  • OLG Nürnberg, 16.09.1993 - 3 AR 2355/93

    Willkür bei Verweisung eines Rechtsstreits von der Zivilkammer an die Kammer für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04
    Nach Ansicht des Senats umfaßt der Anwendungsbereich der Bestimmung - zumindest in entsprechender Anwendung - ferner auch Fälle, in denen einem Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen und dem anderen Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der (allgemeinen) Zivilkammer begründet ist (vgl. Senat, NJW-RR 2001, S. 63; OLG Braunschweig NJW-RR 1995, S. 1535; OLG Düsseldorf MDR 1996, S. 524; OLG Nürnberg NJW 1993, S. 3208; OLG Karlsruhe MDR 1998, 558; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 29 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 35; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003, § 36 Rdnr. 26 und § 102 GVG Rdnr. 6).
  • BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83

    Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04
    Der Bestimmung nach § 36 Abs. 1 ZPO unterliegt zwar vom Wortlaut und der Stellung der Vorschrift im Gesetz her nur die örtliche Zuständigkeit; allerdings ist nach überwiegender Auffassung auch die sachliche Zuständigkeit erfasst (BGH NJW 1984, S. 1624; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 14 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.06.2004 - 2 W 51/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11154
OLG Bremen, 01.06.2004 - 2 W 51/04 (https://dejure.org/2004,11154)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.06.2004 - 2 W 51/04 (https://dejure.org/2004,11154)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 2 W 51/04 (https://dejure.org/2004,11154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entstehen einer Erörterungsgebühr bei Nichterscheinen oder nicht ordnungsgemäßer Vertretung einer Partei; Anrechnung einer Erörterungsgebühr auf eine Verhandlungsgebühr bei Vorliegen desselben Gegenstands; Entstehung einer halben Verhandlungsgebühr bei Nichtvertretung im ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
    Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO bei Versämnisurteil nach Einschränkung des Klageantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 19.06.2001 - 1 W 1125/00

    Keine Erörterungsgebühr bei Säumnis der Gegenpartei

    Auszug aus OLG Bremen, 01.06.2004 - 2 W 51/04
    Der gegenteiligen Ansicht, die den Anfall einer Erörterungsgebühr ablehnt, haben sich das OLG Karlsruhe in AnwBl 1997, 502, das Kammergericht in JurBüro 2001, 529 und das OLG Hamm in JurBüro 2002, 640, 641 angeschlossen.
  • LAG Köln, 07.09.1995 - 5 Ta 99/95

    Absetzung der Erörterungsgebühr im Kostenfestsetzungsbeschluss; Begriff der

    Auszug aus OLG Bremen, 01.06.2004 - 2 W 51/04
    Für die erstere Auffassung haben sich ausgesprochen das OLG Koblenz in JurBüro 1994, 671 und das LArbG Köln in JurBüro 1996, 356.
  • OLG Koblenz, 25.10.1993 - 14 W 656/93
    Auszug aus OLG Bremen, 01.06.2004 - 2 W 51/04
    Für die erstere Auffassung haben sich ausgesprochen das OLG Koblenz in JurBüro 1994, 671 und das LArbG Köln in JurBüro 1996, 356.
  • OLG Karlsruhe, 04.09.1996 - 16 WF 150/95
    Auszug aus OLG Bremen, 01.06.2004 - 2 W 51/04
    Der gegenteiligen Ansicht, die den Anfall einer Erörterungsgebühr ablehnt, haben sich das OLG Karlsruhe in AnwBl 1997, 502, das Kammergericht in JurBüro 2001, 529 und das OLG Hamm in JurBüro 2002, 640, 641 angeschlossen.
  • OLG Hamm, 04.07.2002 - 23 W 203/02

    Keine Erörterungsgebühr, wenn eine Partei im Verhandlungstermin nicht

    Auszug aus OLG Bremen, 01.06.2004 - 2 W 51/04
    Der gegenteiligen Ansicht, die den Anfall einer Erörterungsgebühr ablehnt, haben sich das OLG Karlsruhe in AnwBl 1997, 502, das Kammergericht in JurBüro 2001, 529 und das OLG Hamm in JurBüro 2002, 640, 641 angeschlossen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.04.2004 - 10 WF 48/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11385
OLG Hamm, 16.04.2004 - 10 WF 48/04 (https://dejure.org/2004,11385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2004 - 10 WF 48/04 (https://dejure.org/2004,11385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2004 - 10 WF 48/04 (https://dejure.org/2004,11385)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - I-10 W 26/04, I-10 W 27/04, 10 W 26/04, 10 W 27/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18683
OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - I-10 W 26/04, I-10 W 27/04, 10 W 26/04, 10 W 27/04 (https://dejure.org/2004,18683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2004 - I-10 W 26/04, I-10 W 27/04, 10 W 26/04, 10 W 27/04 (https://dejure.org/2004,18683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - I-10 W 26/04, I-10 W 27/04, 10 W 26/04, 10 W 27/04 (https://dejure.org/2004,18683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Beschwerdeverfahrens bei Ablehnung eines Richters

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 61 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 46 Abs. 2
    Umfang einer Kostenregelung im Vergleich; Kosten der Beschwerde des Richterablehnungsverfahrens

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 33 O 186/01
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - I-10 W 26/04, I-10 W 27/04, 10 W 26/04, 10 W 27/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 05.06.2002 - 11 W 1477/02

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - 10 W 26/04
    Zur Frage der Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren betreffend die Richterablehnung werden unterschiedliche Ansichten vertreten (vgl. Übersicht bei Schneider, Befangenheitsablehnung - Gebühren, Streitwert und Kostenerstattung, MDR 2001, 130, 133 f): Nach einer - auch vom hier maßgeblichen 11. Zivilsenat vertretenen - Ansicht werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens grundsätzlich nicht für erstattungsfähig gehalten, weil es sich beim Ablehnungsverfahren nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handele (vgl. OLG München AGS 2003, 370 f; Rpfleger 1994, 382 f; OLG Düsseldorf (11. ZS.) OLGR 1993, 63; OLG Düsseldorf (10. ZS.) Rpfleger 1975, 257).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 10 WF 31/02

    Reichweite der Kostenregelung eines gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - 10 W 26/04
    Auch hier ist von dem Grundsatz auszugehen, dass eine vergleichsweise Kostenregelung nicht ohne weiteres die für einen abgeschlossenen Teil des Rechtsstreits angefallenen Kosten erfasst (vgl. auch Senatsbeschluss vom 11.03.2003 - 10 WF 31/02).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1992 - 11 W 51/91

    Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren über eine Richterablehnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - 10 W 26/04
    Zur Frage der Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren betreffend die Richterablehnung werden unterschiedliche Ansichten vertreten (vgl. Übersicht bei Schneider, Befangenheitsablehnung - Gebühren, Streitwert und Kostenerstattung, MDR 2001, 130, 133 f): Nach einer - auch vom hier maßgeblichen 11. Zivilsenat vertretenen - Ansicht werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens grundsätzlich nicht für erstattungsfähig gehalten, weil es sich beim Ablehnungsverfahren nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handele (vgl. OLG München AGS 2003, 370 f; Rpfleger 1994, 382 f; OLG Düsseldorf (11. ZS.) OLGR 1993, 63; OLG Düsseldorf (10. ZS.) Rpfleger 1975, 257).
  • OLG München, 16.02.1994 - 11 W 698/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - 10 W 26/04
    Zur Frage der Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren betreffend die Richterablehnung werden unterschiedliche Ansichten vertreten (vgl. Übersicht bei Schneider, Befangenheitsablehnung - Gebühren, Streitwert und Kostenerstattung, MDR 2001, 130, 133 f): Nach einer - auch vom hier maßgeblichen 11. Zivilsenat vertretenen - Ansicht werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens grundsätzlich nicht für erstattungsfähig gehalten, weil es sich beim Ablehnungsverfahren nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handele (vgl. OLG München AGS 2003, 370 f; Rpfleger 1994, 382 f; OLG Düsseldorf (11. ZS.) OLGR 1993, 63; OLG Düsseldorf (10. ZS.) Rpfleger 1975, 257).
  • OLG Frankfurt, 21.10.1996 - 24 W 45/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - 10 W 26/04
    Nach einer dritten Lösungsmöglichkeit sollen die Kosten des Beschwerdeverfahrens stets nach der Kostenentscheidung der Hauptsache zu verteilen sein (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGR 1996, 261, 263; JurBüro 1986, 762).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09

    Kostenfestsetzung: Kosten einer erfolgreichen Beschwerde im

    Soweit das OLG Düsseldorf (AGS 2004, 306 mit Anm. N. Schneider) sich im Falle der Erfolglosigkeit der Beschwerde auf den Standpunkt gestellt hat, dass eine vergleichsweise Kostenregelung der Parteien die außergerichtlichen Kosten für eine Beschwerde im Richterablehnungsverfahren nur erfasst, wenn es besondere Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen der Parteien gibt, so wurde diese Entscheidung getroffen zu einem Zeitpunkt, als die Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren über eine Richterablehnung (Sachverständigenablehnung) noch höchst umstritten war.
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