Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.06.2005 - 9 UF 141/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfähigkeit im Sinne des § 1603 Abs. 1 BGB; Höhe des Selbstbehaltes nach Nr. 21.3.2 der Hammer Leitlinien; Anrechnung des Vorteiles mietfreien Wohnens; Anrechenbarkeit der Einkünfte aus fiktiver Vermietung einer Wohnung an ein uneheliches Kind; Senkung des ...
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 1365; ; BGB §§ 1601 ff; ; BGB § 1602 Abs. 1; ; BSHG § 91; ; SGB II § 19; ; SGB II § 22
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Anspruch des Trägers der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht auf Elternunterhalt gem. §§ 1601 ff BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lemgo, 29.09.2004 - 8 F 210/03
- OLG Hamm, 10.06.2005 - 9 UF 141/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 885
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96
Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2005 - 9 UF 141/04
Soweit der Eigentümer billiger als der Mieter lebt, ist ihm dies als Einkommen anzurechnen (BGH FamRZ 1998, 87). - BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2005 - 9 UF 141/04
Es handelt bei dem Gesamtselbstbehalt von 2.200 EUR um einen Mindestselbstbehaltssatz (BGH FamRZ 2004, 366 [367]; FamRZ 2004, 370 [373]; FamRZ 2004, 443). - BGH, 15.10.2003 - XII ZR 122/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2005 - 9 UF 141/04
Es handelt bei dem Gesamtselbstbehalt von 2.200 EUR um einen Mindestselbstbehaltssatz (BGH FamRZ 2004, 366 [367]; FamRZ 2004, 370 [373]; FamRZ 2004, 443). - BGH, 17.12.2003 - XII ZR 224/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2005 - 9 UF 141/04
Es handelt bei dem Gesamtselbstbehalt von 2.200 EUR um einen Mindestselbstbehaltssatz (BGH FamRZ 2004, 366 [367]; FamRZ 2004, 370 [373]; FamRZ 2004, 443). - OLG München, 11.05.2004 - 30 UF 303/03
Zur Inanspruchnahme des unterhaltspflichtigen Kindes durch Sozialhilfeträger bei …
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2005 - 9 UF 141/04
Insbesondere die vom Kläger in Bezug genommen Entscheidung des OLG München (FamRZ 2005, 299) zur Frage des Schonvermögens stellt sich hier nicht, da im Unterschied zum Fall des OLG München gar kein Vermögen vorhanden ist, das nicht für den eigenen Bedarf benötigt wird.
Rechtsprechung
OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Unverhältnismäßigkeit der vollständigen Sorgerechtsentziehung; Bestellung eines Ergänzungspflegers bei teilweiser Entziehung der elterlichen Sorge; Kindeswohlgefährdung ohne Schuldvorwurf an die Eltern; Eigenverantworliche Erziehung der Kinder durch die Eltern als Ziel ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 1666 § 1666a; GG Art. 6
Unverhältnismäßiger Entzug des Sorgerechts bei mangelhafter Kooperation der Eltern mit Jugendamt - vollständiger Entzug des Sorgerechts nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten der Eltern und nicht anders abwendbarer Gefährdung des Kindeswohls - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 15.06.2005 - 46 F 236/01
- OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 877 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat, diese von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 f. = NJW 1968, 2233).Diese Verpflichtung des Staates ergibt sich in erster Linie daraus, dass das Kind als Grundrechtsträger Anspruch auf den Schutz des Staates hat (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 = NJW 1968, 2233 ff).
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
Diese Beurteilung ihrer Persönlichkeit berührt die Eltern in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 171, 181 = NJW 1981, 217 ff). - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfG, NJW 1982, 1375 ).
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
Die strikte Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Trennung des Kindes von der Familie ist somit oberstes Verfassungsgebot, nach dem sich die Familiengerichte bei der Auswahl der zu treffenden sorgerechtlichen Entscheidung zu richten haben ( vgl. zu Vorstehendem: BVerfG NJW 1982, 1379, 1380 ). - BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98
Entziehung des elterlichen Sorgerechts
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
Die Aufgaben des JA C sowie des SKF C waren daher auf die Bestellung als Pfleger im Aufgabenbereich der Personensorge - soweit diese den Eltern zu entziehen war - einschließlich der Vertretung ( § 1629 Abs. 1 BGB ) in diesen Angelegenheiten zu beschränken ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 316 ff ). - BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99
Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 4 UF 129/05
Dabei hat die grundsätzlich freigestellte mündliche Verhandlung der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht die Funktion und Bedeutung des § 128 Abs. 1 ZPO, wie das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohnehin nicht den strengen Regeln des zivilprozessualen Verfahrens folgt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 877 m. w. N.).
- OLG Köln, 07.11.2007 - 4 UF 110/07
Voraussetzungen der umfassenden Sorgerechtsentziehung
Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung und ohne erneute Anhörung der Beteiligten und der betroffenen Kinder im schriftlichen Verfahren entscheiden, nachdem der Sachverhalt in erster Instanz umfänglich aufgeklärt worden ist, dem Senat dieser darüber hinaus aufgrund des Vorverfahrens 4 UF 129/05 umfänglich bekannt ist und zudem dem Senat die häusliche familiäre Situation der Antragsgegner aufgrund zweier Fernsehberichte des WDR, welche die Senatsmitglieder gesehen haben, vor Augen steht.Dieser ist dem Senat insbesondere auch aus dem Verfahren 4 UF 129/05 OLG Köln bekannt.
Dabei verkennt der Senat nicht, wie er bereits in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln - deutlich und ausführlich hervorgehoben hat, dass eine Entscheidung des Familiengerichts, nach der die Trennung der Kinder von ihren Eltern vollzogen wird, mit dem in Artikel 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG gewährleisteten Elternrecht nur dann vereinbar ist, wenn ein schwerwiegendes - auch unverschuldetes - Fehlverhalten der Eltern und entsprechend eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohles vorliegt, denen nicht anders als durch Entzug der elterlichen Sorge zu begegnen ist.
Bezüglich L war der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln- zu der Überzeugung gelangt, dass die Entziehung des Personensorgerechts notwendig war, um eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden.
Schon in seiner Entscheidung vom 28.10.2005 - 4 UF 129/05 OLG Köln - hatte der Senat auf die schweren Entwicklungsstörungen von E hingewiesen.
- OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09
Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege …
Erforderlich ist der Eintritt eines sich mit einiger Sicherheit abzeichnenden Schadens, eine nur zukünftig drohende Gefahr genügt nicht (…Senat, aaO, m.w.N.; BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359; OLG Köln, FamRZ 2006, 877; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 63, m.w.N. sowie OLGR Brandenburg 2004, 114, m.w.N.). - OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 9 UF 5/08
Sorgerecht: Entziehung des einer Kindesmutter zustehenden Sorgerechts
Erforderlich ist der Eintritt eines sich mit einiger Sicherheit abzeichnenden Schadens, eine nur zukünftig drohende Gefahr genügt nicht (BGB, FamRZ 1996, 1031; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359; OLG Köln, FamRZ 2006, 877). - OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 9 UF 146/10
Alleinsorge der getrenntlebenden Kindesmutter: Sorgerechtsrechtentzug bei …
Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf (Wieder-)Herstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1092; OLGR Hamm 2009, 795; OLG Köln, Beschluss vom 28. Oktober 2005, Az. 4 UF 129/05).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 8 U 129/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Werkvertrags- und Verjährungsrecht: Fälligkeit eines Restwerklohnanspruchs; Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen und Rechtsverfolgung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 203 BGB; § 204 BGB; § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Hemmung der Verjährung eines Werklohnanspruches; Streitigkeit über Berechnung von Umbauarbeiten; Definition einer "Verhandlung" im Sinne des § 203 BGB; Abschlagszahlung als typische Anerkennungshandlung bezüglich Anspruch - Wolters Kluwer
Hemmung der Verjährung eines Werklohnanspruches; Streitigkeit über Berechnung von Umbauarbeiten; Definition einer "Verhandlung" im Sinne des § 203 BGB; Abschlagszahlung als typische Anerkennungshandlung bezüglich Anspruch
- Judicialis
- rechtsportal.de
Zur Verjährung eines Werklohnanspruchs - Hemmung durch Verhandlungen bzw. Mahnbescheid?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was sind verjährungshemmende "Verhandlungen"?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
BGB-Bauvertrag: Wann verjährt Werklohnforderung? (IBR 2006, 1039)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 15.04.2005 - 9 O 238/04
- OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 8 U 129/05
Papierfundstellen
- BauR 2006, 1314
- BauR 2006, 418 (Ls.)
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 15.09.2005 - 6 UF 97/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Durchführung von Versorgungsausgleich nach der Scheidung einer Ehe; Ausgleich von Zusatzversorgungsanwartschaft durch analoges Quasisplitting
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1587b Abs. 1, Abs. 6; VAHRG § 1 Abs. 3
Vorliegen einer volldynamischen ausgleichspflichtigen Versorgungsanwartschaft in einer Zusatzversorgungseinrichtung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Grünstadt, 27.04.2005 - F 174/04
- OLG Zweibrücken, 15.09.2005 - 6 UF 97/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 271 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
Zur Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften auf betriebliche …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.2005 - 6 UF 97/05
Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und der besonderen allgemein bekannten wirtschaftlichen Situation der staatlichen Rentenkassen, bei denen jedenfalls kurzfristig nicht mit einer Erhöhung der Anstiegsraten zu rechnen ist (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 112 ff), kann die Prognose gestellt werden, dass es der Beschwerdeführerin auch zukünftig gelingen wird, einen Überschuss zu erwirtschaften, welcher einen Anstieg der Versorgungsanwartschaft mindestens in dem Maße wie bei der gesetzlichen Renten- und/oder Beamtenversorgung zulässt.
- BGH, 05.11.2008 - XII ZB 181/05
Aussetzung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich bei Verfügung eines Ehegatten …
Die Zurückverweisung gibt dem Oberlandesgericht Gelegenheit, ggf. auch Feststellungen zu der Frage zu treffen, ob die Anwartschaft des Ehemannes bei der PKDEuS im Anwartschaftsstadium volldynamisch ist (bejahend OLG Zweibrücken OLGR 2006, 117 f.; OLG Hamburg Beschluss vom 18. April 2007 - 2 UF 72/07 - nicht veröffentlicht). - BGH, 06.02.2008 - XII ZB 180/05
Beurteilung der Dynamik eines Versorgungsanrechts
a) Die Zurückverweisung gibt dem Oberlandesgericht Gelegenheit, auch Feststellungen zur Beantwortung der Frage zu treffen, ob das Anrecht des Ehemannes bei der PKDEuS im Anwartschaftsstadium volldynamisch ist (bejahend OLG Zweibrücken OLGR 2006, 117 f.; OLG Hamburg Beschluss vom 18. April 2007 - 2 UF 72/07 - nicht veröffentlicht). - BGH, 05.03.2008 - XII ZB 196/05
Bewertung von bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen …
a) Die Zurückverweisung gibt dem Oberlandesgericht Gelegenheit, auch Feststellungen zur Beantwortung der Frage zu treffen, ob das Anrecht des Ehemannes bei der PKDEuS im Anwartschaftsstadium volldynamisch ist (bejahend OLG Zweibrücken OLGR 2006, 117 f.; OLG Hamburg Beschluss vom 18. April 2007 - 2 UF 72/07 - nicht veröffentlicht).
Rechtsprechung
KG, 23.08.2005 - 14 U 125/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist durch Zugang bei unzuständigem Gericht; Weiterleitung des Begehrens an zuständiges Gericht von Amts wegen; Überprüfung der Zulässigkeit der Berufung nach Ablauf der Fristen; Fristwahrung durch Eingang der Berufung bei ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 233 § 517 § 519
Zur Frage der Wiedereinsetzung bei Addressierung der Berufung an ein unzuständiges Gericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 23.03.2005 - 14 C 417/04
- KG, 23.08.2005 - 14 U 125/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.06.2004 - VI ZB 9/04
Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung der Berufungsbegründung
Auszug aus KG, 23.08.2005 - 14 U 125/05
Im Hinblick auf den übrigen Geschäftsanfall ist es nicht zu beanstanden, wenn der Richter erst bei der Bearbeitung des Falles und damit nach Ablauf der Fristen die Zulässigkeit der Berufung überprüft (BGH NJW-RR 2004, S. 1364). - BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus KG, 23.08.2005 - 14 U 125/05
Nach der Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass es keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Gerichts gibt, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen rechtzeitig eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern; selbst dann, wenn der fristgebundene Schriftsatz bei einem unzuständigen, mit der Sache befasst gewesenen Gericht einging, kommt es nur darauf an, ob die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, weil insoweit eine ins Gewicht fallende Belastung des Gerichts nicht eintritt (BGH NJW 2004, S. 1655f. m. w .Nachw.).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 25.03.2003 - 2 Ws 101/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 08.05.2001 - 7 StVK 34/01
- LG Chemnitz, 22.01.2003 - I StVK 1225/02
- OLG Dresden, 25.03.2003 - 2 Ws 101/03