Rechtsprechung
   KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1994
KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05 (https://dejure.org/2005,1994)
KG, Entscheidung vom 29.11.2005 - 1 W 17/05 (https://dejure.org/2005,1994)
KG, Entscheidung vom 29. November 2005 - 1 W 17/05 (https://dejure.org/2005,1994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Testierfreiheit des überlebenden Ehegatten bei nur für den Fall des gemeinsamen Versterbens gewollter Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten; Anforderungen an die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Ersetzung ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 2084 § 2265
    Testierfreiheit des überlebenden Ehegatten, wenn Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten nur für den Fall des gemeinsamen Versterbens gewollt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten - Schlusserbeneinsetzung im Falle eines "plötzlichen Todes" der Eheleute

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsauslegung - Auslegung einer Schlusserbeneinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 511
  • Rpfleger 2006, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05
    Dabei kommt es auf den Willen des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments an (BayObLG NJW 1996, 133).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05
    Bei gemeinschaftlichen Testamenten kommt nur eine Auslegung in Betracht, die dem Willen beider Testierenden entsprochen hat (vgl. BGHZ 112, 229, 233 = MJW 1991, 169, 170; BayObLGZ 1981, 79).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05
    b) Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass eine Testamentsauslegung zwar vom Wortlaut der Erklärung auszugehen hat, zur Ermittlung des Inhalts der Verfügung aber der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments heranzuziehen und zu würdigen ist (vgl. BGH NJW 1993, 256; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2084 Rn. 2).
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05
    Bei gemeinschaftlichen Testamenten kommt nur eine Auslegung in Betracht, die dem Willen beider Testierenden entsprochen hat (vgl. BGHZ 112, 229, 233 = MJW 1991, 169, 170; BayObLGZ 1981, 79).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.12.2005 - 15 UF 85/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3850
OLG Schleswig, 21.12.2005 - 15 UF 85/05 (https://dejure.org/2005,3850)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.12.2005 - 15 UF 85/05 (https://dejure.org/2005,3850)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 15 UF 85/05 (https://dejure.org/2005,3850)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ehescheidung bei Suiziddrohung eines psychisch Kranken; Eingreifen der Härteklausel trotz Scheitern der Ehe; Erfordernis der Kontrolle über Suizidimpulse

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Härteklausel des § 1568 BGB

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Scheidung unter allen Umständen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Scheidung bei suizidgefährdetem Ehegatten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Depressive Ehefrau suizidgefährdet - Scheidungsantrag des Mannes scheitert trotz langer Trennung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Scheidungsrecht: Die Scheidung von einem suizidgefährdeten psychisch Kranken kann verweigert werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheidung gegenüber suizidgefährdeter Ehefrau kann verweigert werden - Zunächst muss ausreichende medizinische Betreuung für die Ehefrau gesichert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 874
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2005 - 15 UF 85/05
    Aus diesem Grund hat der Senat auf die Entscheidung des BGH NJW 2005, 1859 hingewiesen.

    Ist ein Angehöriger betroffen, kann auch vom Schuldner selbst erwartet werden, dass er das ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für dessen Leben und Gesundheit möglichst auszuschließen (BGH NJW 2005, 1859).

  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 606/80

    Abweisung eines Scheidungsantrags - Ausnahmsloser Ausspruch der Ehescheidung nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2005 - 15 UF 85/05
    Als außergewöhnlich kann es dabei schon angesehen werden, wenn die Fähigkeit des betroffenen Ehegatten zu einem eigenverantwortlichen Handeln durch die psychische Störung erheblich eingeschränkt ist (BGH FamRZ 1981, 1161).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04   

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https://dejure.org/2005,6193
OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04 (https://dejure.org/2005,6193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.2005 - 20 W 282/04 (https://dejure.org/2005,6193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 2005 - 20 W 282/04 (https://dejure.org/2005,6193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835 Abs 3 BGB, § 1 Abs 2 S 2 BRAGebO, § 1 Abs 1 S 2 Nr 2 BVormVG, § 67 Abs 3 S 2 FGG
    Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    (Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung eines zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalt

  • Judicialis

    BGB § 1835 III; ; BRAGO § 1 II 2; ; BVormG § 1 I 2 Nr. 2; ; FGG § 67 III 2

  • rechtsportal.de

    Vergütung eines zur Überprüfung der Betreuervergütung bestellten Rechtsanwaltes zum Verfahrenspfleger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung eines zur Überprüfung der Betreuervergütung bestellten Rechtsanwalts zum Verfahrenspfleger; Bezahlung des Aufwendungsersatzes und der Vergütung des Verfahrenspflegers aus der Staatskasse nach Maßgabe der Stundensätze des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    Eine solche Abrechnung auf der Grundlage der BRAGO als Ausnahmefall ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originär anwaltliche Dienstleistung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309/312).

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    Eine solche Abrechnung auf der Grundlage der BRAGO als Ausnahmefall ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originär anwaltliche Dienstleistung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309/312).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vergütung von Verfahrenspflegern nach FGG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass als rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten in der Regel die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen sowie die außergerichtliche Vertretung in rechtlich besonders schwierig gelagerten Fällen oder Verhandlungen anzusehen sind (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1284; BayObLGZ 2001, 386; HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1835 BGB, Rn. 51).
  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99

    Nutzbarkeit von Fachkenntnissen aufgrund Ausbildung zur Arzthelferin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).
  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger mit der Aufgabe der Überprüfung eines Antrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Die Überprüfung der Plausibilität und Angemessenheit des Zeitaufwandes sowie des geltend gemachten Stundensatzes erfordert entgegen der vereinzelt gebliebenen Auffassung des Landgerichts Berlin (FamRZ 2001, 1029) im Regelfall keine vertieften spezifischen Rechtskenntnisse, die über die Fähigkeiten und das Standardwissen eines erfahrenen Berufsbetreuers der höchsten Vergütungsstufe hinausreichen (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 2003, 1372).
  • LG Berlin, 20.09.2000 - 87 T 551/99

    Vergütung des Verfahrenspflegers bei Überprüfung der Betreuervergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Die Überprüfung der Plausibilität und Angemessenheit des Zeitaufwandes sowie des geltend gemachten Stundensatzes erfordert entgegen der vereinzelt gebliebenen Auffassung des Landgerichts Berlin (FamRZ 2001, 1029) im Regelfall keine vertieften spezifischen Rechtskenntnisse, die über die Fähigkeiten und das Standardwissen eines erfahrenen Berufsbetreuers der höchsten Vergütungsstufe hinausreichen (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 2003, 1372).
  • Drs-Bund, 30.12.1994 - BT-Drs 13/158
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
    Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 1 UF 71/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9013
OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 1 UF 71/05 (https://dejure.org/2005,9013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2005 - 1 UF 71/05 (https://dejure.org/2005,9013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 1 UF 71/05 (https://dejure.org/2005,9013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EGZPO § 30; ; ZPO § 115 I 3

  • rechtsportal.de

    EGZPO § 30; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3
    Prozesskostenhilfe: Für die Höhe des Erwerbstätigenbonus ist das Datum des Bewilligungsbeschlusses maßgeblich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhe des Erwerbstätigenbonus bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anwendung des bisherigen Rechts für einen Rechtszug bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Partei vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 22. März 2005; Maßgeblichkeit des Datums des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 5 WF 75/05

    Prozesskostenhilfe: Höhe des Erwerbstätigenbonus nach Übergangsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 1 UF 71/05
    Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main -AZ: 5 WF 75/05- jedoch mit Beschluss vom 21. April 2005 bereits entschieden hat, ist nach § 30 EGZPO das bisherige Recht für einen Rechtszug anzuwenden, als einer Partei vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl.2005 I S. 837 ff.) für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8384
OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05 (https://dejure.org/2005,8384)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.2005 - 17 W 253/05 (https://dejure.org/2005,8384)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 2005 - 17 W 253/05 (https://dejure.org/2005,8384)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 91 I 1; ; PatG § 143; ; UWG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    PatG § 143; UWG § 1; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Kostenerstattung für Mitwirkung des Patentanwaltes im Vollstreckungsverfahren des Wettbewerbsprozess nur bei besonderer Schwierigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 10.05.1996 - 8 W 250/96
    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05
    Jedenfalls hat das Gericht zu prüfen, ob überhaupt technische Fragen streitig waren, mithin das typische Arbeitsfeld des Patentanwaltes überhaupt tangiert war (OLG Frankfurt JB 1997, 599; OLG Jena NJW-RR 2003, 105; OLG Stuttgart Rpfleger 1996, 371; OLG Zweibrücken OLGR 1999, 249; Senat, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 17 W 293/03 - Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 17 W 271/04 - Beschluss vom 30. Dezember 2004 - 17 W 227/03 -, stdg.
  • OLG München, 17.06.2005 - 6 W 1198/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für Mitwirkung eines Patentanwalts im

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05
    Zwar dürften die Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwaltes im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich erstattungsfähig sein (OLG München OLGR 2005, 599 m. w. N.; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Auflage, § 140 Rn. 4; Fezer, Markenrecht, 3. Auflage, § 140 Rn. 18 m. w. N.).
  • OLG Jena, 12.03.2002 - 2 W 45/02

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2005 - 17 W 253/05
    Jedenfalls hat das Gericht zu prüfen, ob überhaupt technische Fragen streitig waren, mithin das typische Arbeitsfeld des Patentanwaltes überhaupt tangiert war (OLG Frankfurt JB 1997, 599; OLG Jena NJW-RR 2003, 105; OLG Stuttgart Rpfleger 1996, 371; OLG Zweibrücken OLGR 1999, 249; Senat, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 17 W 293/03 - Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 17 W 271/04 - Beschluss vom 30. Dezember 2004 - 17 W 227/03 -, stdg.
  • OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 8 W 457/08

    Patentanwaltsgebühren: Mitwirkung wegen der Verwendung eines

    Wegen des urheber-/wettbewerbsrechtlichen Teils des Rechtsstreits sind Patentanwaltskosten nur nach § 91 Abs. 1 ZPO zu erstatten, also dann, wenn die Mitwirkung eines Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (OLG Frankfurt GRUR 1993, 161 und JurBüro 1997, 599; KGR 1999, 374; OLGR Zweibrücken 1999, 249; OLG Köln JurBüro 2000, 650; OLGR München 2002, 96; OLG Jena NJW-RR 2003, 105; OLGR Köln 2006, 131).

    Diese Notwendigkeit kommt z. B. ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es um die Beurteilung patent- oder markenrechtlicher Vorfragen bei Schutzrechtsberühmungen innerhalb des § 1 UWG geht oder zum Verfahrensgegenstand schwierige technische Streitfragen zu beantworten sind, die auf der Grundlage des Wettbewerbs- oder Urheberrechts ausgetragen werden (OLGR Zweibrücken 1999, 249; OLG Jena NJW-RR 2003, 105; OLGR Köln 2006, 131; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rdnr. 2.121 m. w. N.).

  • LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14

    Rohrkupplung

    Im vorliegenden Fall wären die Kosten der vorprozessualen Mitwirkung eines Patentanwalts auch dann erstattungsfähig, wenn insoweit der Maßstab für einen bloßen Wettbewerbsprozess angelegt würde: Auch in einem Wettbewerbsprozess ist die Mitwirkung von Patentanwälten notwendig und daher Teil der Kostenerstattungspflicht, sofern der Streitfall schwierige technische Fragen aufwirft, deren Beantwortung vernünftigerweise die Mandatierung eines Patentanwalts erfordert (OLG Köln OLGRep. 2006, 131 und 810; OLG Stuttgart GRUR-RR 2004, 279; Ahrens, a.a.O. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9454
OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05 (https://dejure.org/2006,9454)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2006 - 13 Wx 17/05 (https://dejure.org/2006,9454)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 13 Wx 17/05 (https://dejure.org/2006,9454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Tragung der durch einer Eigentümergemeinschaft beschlossenen Sonderumlage im Verhältnis des Anteils; Haftung des "werdenden Eigentümers"; Notwendigkeit einer Eintragung ins Grundbuch; Bedeutung des Besitzes einer Eigentümerinhaberschaft; Hinreichende ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2; FGG § 12
    Lasten- und Kostentragung gemäß § 16 Abs. 2 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur der "echte" Eigentümer haftet nach § 16 Abs. 2 WEG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Der BGH hat entschieden, dass der "werdende Eigentümer" nicht analog § 16 Abs. 2 WEG für Verbindlichkeiten haftet, die noch vor seinen Eigentumserwerb durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung, in der er kein eigenes Stimmrecht hatte, begründet worden sind und Fälligkeit erlangt haben (vgl. BGHZ 107, 285 ff = NJW 1989, 2697, 2698).
  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Verpflichtet ist danach, wer materieller Inhaber des Wohnungseigentums ist, also grundsätzlich derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist und damit rechtlich der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (vgl. BGHZ 87, 138 ff = NJW 1983, 1615, 1616).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2001 - 14 Wx 37/01

    Mündlichkeitsprinzip im WEG-Verfahren; Wohnungseigentumserwerb vom Bauträger;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2002 - 5 W 368/01

    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Wohnungserwerbers; Anfechtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Die Rechtsfigur des "werdenden Eigentümers" gibt weder für den Fall der Veräußerung/Versteigerung einer Wohnung nach Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft noch für den Erwerbs- oder Erstehensfall in "werdender Gemeinschaft" eine taugliche Grundlage für eine Haftung vor dem Eigentumsübergang ab (vgl. BGHZ 107 a.a.O.; NJW 1994 a.a.O., BGHZ 142, 290 ff = NJW 1999, 3731, 3715; MünchKomm-Engelhardt BGB, 4. Aufl., WEG § 16 Rn 20).
  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Die Eintragung im Wohnungsgrundbuch bewirkt die auf dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs beruhenden Rechtswirkungen (§ 891 ff BGB), rechtfertigt aber nicht eine allein auf der Eigentümerstellung beruhende Haftung, wie es bei der Lasten- und Kostentragung gemäß § 16 Abs. 2 WEG der Fall ist (vgl. BGH NJW 1994, 3352, 3353).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03

    Nebeneinander von "werdender WEG " und in Vollzug gesetzter WEG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05
    Zwar wurde und wird von Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass als Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 WEG auch der sogenannte "werdende" (oder "faktische" oder "wirtschaftliche") Eigentümer anzusehen sei, für den aufgrund eines Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen ist und auf den Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergegangen sind (BayObLG NJW 1990, 3216 ff; OLG Hamm FGPrax 2003, 111 ff; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., vor § 43 Rn 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 10 Anh Rn 3 ff; mit Einschränkungen: OLG Köln ZMR 2004, 859 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Es sieht sich daran durch den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 9. Januar 2006 (ZWE 2006, 447) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Eine Vorverlagerung dieser Pflicht auf den werdenden Eigentümer wird abgelehnt (so OLG Brandenburg, ZWE 2006, 447; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1094; NZM 2002, 610; Sauren, WEG, 4. Aufl., Vor § 1 Rdn. 14; Belz, Festschrift für Merle, 2000, S. 51 ff.).

    Dass ein Erwerber - zumindest im Innenverhältnis - wie ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft behandelt wird, obwohl er noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, steht entgegen der Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (ZWE 2006, 447) mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang.

    Gleichzeitig ergäbe sich eine unterschiedliche Behandlung von Ersterwerbern, deren sachliche Berechtigung sich bezweifeln lässt (vgl. OLG Brandenburg ZWE 2006, 447, 448).

  • LG München I, 27.04.2009 - 1 S 20171/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Fensteraustausch als

    Wohnungseigentümer ist in der Regel derjenige, der zu Recht im Wohnungsgrundbuch eingetragen ist (OLG Brandenburg ZWE 2006, 447).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07

    Vorlage zum BGH: Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers nach

    Er sieht sich jedoch an einer Entscheidung im Sinne der Vorinstanzen gehindert durch den Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 9. Januar 2006, Az. 13 Wx 17/05, veröffentlicht in OLG-NL 2006, 131.
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