Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05   

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https://dejure.org/2005,778
OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall beim Einordnen in rechte Autobahnspur; Reichweite der Reißverschlussregel beim Einfädeln von der Beschleunigungsspur; Beweis des ersten Anscheins bezüglich Verschulden des Einfädelnden; Zusammenstoß zwischen einem die durchgehende ...

  • Judicialis

    StVO § 7 IV; ; StVO § 18 III; ; ZPO § 286

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 7 Abs. 4 § 18 Abs. 3; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall beim Einfahren auf die Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einfahren in die Autobahn

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Reißverschlußverfahren auf dem Beschleunigungsstreifen

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Einfädeln auf der Autobahn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall beim Einfädeln auf der Autobahn - Wer auf der Beschleunigungsspur fährt, ist "wartepflichtig"

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Autobahn: "Reißverschlussverfahren" gilt nicht beim Einfädeln

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Auch bei Zähfluss kein Reißverschluss

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss auf der Autobahn

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Auch bei Zähfluss kein Reißverschluss

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss auf der Autobahn

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein sog. Reißschlußverfahren beim Einfädeln auf die Autobahn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschlussverfahren bei der Einfahrt auf eine Autobahn

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein sog. Reißschlußverfahren beim Einfädeln auf die Autobahn

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein "Reißverschlussverfahren" beim Einfädeln auf die Autobahn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein „Reißverschlussverfahren“ beim Einfädeln auf die Autobahn - Verkehr auf durchgehender Fahrbahn hat Vorfahrt

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kein "Reißverschluss" beim Einfädeln auf die Autobahn

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Haftung - Kein Reißverschlussverfahren an Autobahnauffahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 420
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05
    Nach dieser Vorschrift hat auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht - Vorfahrt (BGH NJW 1986, 1044).
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 186/20

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln von der

    Wenn es in dieser Situation zu einem Zusammenstoß zwischen einem die durchgehende Fahrbahn benutzenden Kraftfahrzeug und einem einfädelnden Verkehrsteilnehmer kommt, spricht für das Verschulden des Einfädelnden der Beweis des ersten Anscheins (OLG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2005 - 16 U 24/05 -, Rn. 14, juris).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer

    - Das sog. Reißverschlussverfahren nach § 7 IV StVO gilt nicht (OLG Köln NZV 2006, 420 = DAR 2006, 324 = VRS 110 [2006] 181 = VerkMitt 2006 Nr. 37 = SP 2006, 163 = OLGR 2006, 183).

    Alle Einfahrenden müssen sich mit größter Sorgfalt eingliedern (OLG Köln VerkMitt 1998, 87; NZV 2006, 420= DAR 2006, 324 = VRS 110 [2006] 181 = VerkMitt 2006 Nr. 37 = SP 2006, 163 = OLGR 2006, 183).

    - Gegen den Einfahrenden spricht der Beweis des ersten Anscheins (OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Hamm VersR 2001, 654 [655]; KG KGR 2001, 176 = MDR 2001, 986 = VerkMitt 2001, Nr. 88 = VersR 2002, 628 f.; VRS 113 [2008] 413 ff.; OLG Köln NZV 2006, 420 = DAR 2006, 324), nicht gegen den Bevorrechtigten (BGH NJW 1982, 1595; KG VersR 2002, 628).

  • OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei

    Zwar mag dann, wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden sprechen; diese Situation lag bei der von dem Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 24.10.2005, 16 U 24/05, DAR 2006, 324) vor.
  • AG Essen, 20.03.2017 - 14 C 188/16

    Auffahren auf die BAB, Stop-and-Go, Reißverschlussverfahren

    Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrbahnen Vorrang mit der Folge, dass bei einem Unfall zwischen einem Verkehrsteilnehmer, der vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfährt, und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur dieser Autobahn ein Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden des Einfädelnden spricht (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005 - 16 U 24/05, NZV 2006, 420; LG Essen 15 S 48/13, Beschluss vom 08.04.2013).
  • OLG Celle, 20.05.2020 - 14 U 193/19

    Kollision eines Pkw beim Fahrstreifenwechsel mit einem Lkw

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Alleinhaftung desjenigen in Betracht kommt, der den Fahrstreifen wechselt [Hentschel/König/Dauer-Dauer, § 17 StVG Rn. 16; KG Berlin, VRS 109, 10; OLG Hamm, DAR 2005, 285; OLG Naumburg, VRS 129, 124; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236; OLG Jena, NZV 2006, 147; OLG Naumburg, NZV 2008, 618; OLG Köln, DAR 2006, 324; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Auflage, Rn. 151 a. E.].
  • LG Essen, 24.11.2017 - 13 S 44/17

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel beim Einfahren auf die

    Ereignet sich im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren auf die Autobahn ein Auffahrunfall, so kann dies einen Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Einfahrenden begründen, der geeignet ist den Anscheinsbeweis zulasten des Auffahrenden zu entkräften (OLG Köln, Urt. v. 24.10.2005, 16 U 24/05, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2020 - 1 U 108/19

    Bemessung der Haftungsanteile mehrerer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfall auf

    Steht fest, dass es im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Einfahren in die BAB zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte unfallursächliche Vorfahrtsverletzung des Einfahrenden (vgl. OLG Köln, Urt. v. 24.10.2005, Az. 16 U 24/05, DAR 2006, 324).
  • OLG Hamm, 19.05.2020 - 9 U 23/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Unfallereignis beim Einfädeln

    Wenn feststeht, dass sich ein Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Fahrbahn der Kraftfahrstraße ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden, vgl. OLG Köln vom 24.10.2005 - 16 U 24/05 - juris Rn. 15.
  • AG Göttingen, 07.05.2009 - 18 C 8/09

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Sattelschleppers auf ein sich von der

    Alle Einfahrenden müssen sich mit äußerster Sorgfalt eingliedern (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005, Aktenzeichen 16 U 24/05).

    Alle Einfahrenden müssen sich mit äußerster Sorgfalt eingliedern (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005, Aktenzeichen 16 U 24/05, zitiert nach Juris).

  • LG Essen, 08.04.2013 - 15 S 48/13

    Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf vollen Schadensersatz nach einem

    Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrbahnen Vorrang mit der Folge, dass bei einem Unfall zwischen einem Verkehrsteilnehmer, der vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfährt, und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur dieser Autobahn ein Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden des Einfädelnden spricht (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005 - 16 U 24/05, NZV 2006, 420).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

  • AG Frankenthal, 30.08.2018 - 3a C 364/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Auffahren vom Beschleunigungsstreifen über

  • AG Braunschweig, 29.01.2008 - 116 C 3848/07

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln auf die Autobahn

  • LG Bremen, 05.06.2018 - 7 O 1158/17

    Autobahnunfall mit Personenschaden auf Beschleunigungsstreifen

  • LG Köln, 07.08.2013 - 26 O 391/12

    Autobahn - fließender Verkehr hat Vorfahrt!

  • AG Montabaur, 04.06.2012 - 19 C 413/11
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.2005 - 15 W 296/05   

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https://dejure.org/2005,5635
OLG Hamm, 27.10.2005 - 15 W 296/05 (https://dejure.org/2005,5635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2005 - 15 W 296/05 (https://dejure.org/2005,5635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 15 W 296/05 (https://dejure.org/2005,5635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts; Voraussetzungen für die nicht ausreichende Begründung der Verweigerung; Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde

  • Judicialis

    ErbbauVO § 7 Abs. 1

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbbaurecht - Veräußerung: Wann muss Grundstückseigentümers zustimmen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 656
  • NZM 2006, 278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.07.1995 - 15 W 187/95

    Voraussetzungen für die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2005 - 15 W 296/05
    Die vom Gesetzgeber gewollte Freizügigkeit und wirtschaftliche Freiheit des Erbbauberechtigten darf durch eine willkürliche Verweigerung der Zustimmung nicht beeinträchtigt werden (Senat NJWE-MietR 1996, 58; Ingenstau/Hustedt, ErbbauVO, 8. Aufl., § 7 Rdnr. 6; von Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 3. Aufl., Kap. 4 Rdnr. 191).
  • OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 84/07

    Ausreichender Grund zur Verweigerung der Zustimmung zur Erbbaurechtsveräußerung

    Die vom Gesetzgeber gewollte Freizügigkeit und wirtschaftliche Freiheit des Erbbauberechtigten darf durch eine willkürliche Verweigerung der Zustimmung nicht beeinträchtigt werden (Senat NJW-RR 2006, 656 = JMBl NW 2006, 91; DNotZ 2006, 206 = Rpfleger 2006, 259; Ingenstau/ Hustedt, ErbbauVO, 8. Aufl., § 7 Rn. 6; von Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 3. Aufl., Kap. 4 Rn. 191).
  • OLG München, 19.01.2015 - 34 Wx 283/12

    Erbbaurecht: Veräußerung des Erbbaurechts an eine Projektgesellschaft bei

    38 Die Ersetzung der Zustimmung durch gerichtliche Entscheidung setzt eine Abwägung der beiderseitigen Interessen hinsichtlich der in § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG genannten Kriterien voraus (OLG Hamm NJW-RR 2006, 656/657).

    Denkbar ist dies etwa durch eine Bürgschaft des bisherigen Erbbauberechtigten für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag durch den Nachfolger (OLG Hamm NJW-RR 2006, 656/658; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 308).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.12.2005 - 5 U 111/05   

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https://dejure.org/2005,5571
OLG Celle, 22.12.2005 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2005,5571)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.12.2005 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2005,5571)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2005,5571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 244 Abs. 1 ZPO; § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO; § 249 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Voraussetzungen des Eintritts einer Verfahrensunterbrechung im Sinne des § 244 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Anforderungen an die Wirksamkeit einer während der Unterbrechung vorgenommen Prozesshandlung des Gerichts; Anforderungen an das Vorliegen eines Verfahrensmangels ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Eintritts einer Verfahrensunterbrechung im Sinne des § 244 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Anforderungen an die Wirksamkeit einer während der Unterbrechung vorgenommen Prozesshandlung des Gerichts; Anforderungen an das Vorliegen eines Verfahrensmangels ...

  • Judicialis

    ZPO § 78 Nr. 1 S. 1; ; ZPO § 244; ; ZPO § 249

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78 Nr. 1 S. 1 § 244 § 249
    Unterbrechung des Verfahrens bei Löschung eines Rechtsanwalts aus der Liste derzugelassenen Anwälte während eines laufenden Verfahrens

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Verlust der Rechtsanwalts-Zulassung: Folgen für den Prozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlust der Rechtsanwalts-Zulassung: Folgen für den Prozess? (IBR 2006, 1049)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1010
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89

    Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2005 - 5 U 111/05
    Dies ist der Fall, wenn er an der Fortführung des Mandats rechtlich gehindert wird (vgl. BGHZ 111, 104, 106).
  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 398/04

    Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Angabe der Anschrift des

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2005 - 5 U 111/05
    Die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts bei einem Gericht ist Prozesshandlungsvoraussetzung und muss im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung gegeben sein (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 398/04).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 16 U 6/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5833
OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 16 U 6/05 (https://dejure.org/2005,5833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.06.2005 - 16 U 6/05 (https://dejure.org/2005,5833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 16 U 6/05 (https://dejure.org/2005,5833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Unwesentliche Beeinträchtigung durch den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BlmSchV

  • ibr-online

    Nachbarrecht - Unterlassen des Betriebs einer Mobilfunkanalge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen einer wesentlichen Beeinträchtigung von Rechtsgütern bei Einhaltung der Grenzwerte elektromagnetischer Strahlungen; Aufstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse der weltweiten Forschung hinsichtlich schädlicher Folgen von elektromagnetischen Strahlen durch eine ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1544
  • NZM 2005, 838
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04

    Ermittlung der maßgeblichen Grenzwerte für Lärm-Immissionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 16 U 6/05
    Die indizielle Bedeutung hat nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH MDR 2005, Seite 328) der Tatrichter zu beachten.

    Darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen sind solche die Indizwirkung erschütternden Umstände von demjenigen, der trotz Einhaltung der Grenzwerte eine wesentliche Beeinträchtigung geltend macht (BGH MDR 2005, 328 und NJW 2004, 1317, 1318).

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 16 U 6/05
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 1317 ff.) von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und davon ab, was diesem auch unter Würdigung andere öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist.

    Darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen sind solche die Indizwirkung erschütternden Umstände von demjenigen, der trotz Einhaltung der Grenzwerte eine wesentliche Beeinträchtigung geltend macht (BGH MDR 2005, 328 und NJW 2004, 1317, 1318).

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 16 U 6/05
    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2002, 1638, 1639) das Gericht nicht verpflichtet, den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Gefährlichkeit hochfrequenter elektromagnetischer Felder durch Einholung von Sachverständigenbeweisen zu ermitteln.
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 74/05

    Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung des Betriebs einer

    Hierfür bestehen auch im Übrigen keine Anhaltspunkte; insbesondere wird laufend eine Risikobewertung durch internationale und nationale Fachkommissionen vorgenommen (vgl. dazu BVerfG, aaO, unter I 1 und III 1 c m.w.Nachw.; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1544 f.; Wahlfels, DRiZ 2006, 51, 52).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03

    Arrestgrund der Vollstreckungsgefährdung im Ausland: Verbürgung der

    Er ist damals in Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Köln (Entscheidung vom 18.2. 2005 - Az 16 U 6/05) und München (Entscheidung vom 13.9. 2004 - Az.: 5 W 2219/04) zu dem Ergebnis gekommen, dass die argentinischen zivilprozessualen Vorschriften den deutschen Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln entsprechen und dass keine Anzeichen vorliegen, dass sich die argentinischen Gerichte nicht daran orientieren würden (zur Maßgeblichkeit der tatsächlichen Rechtspraxis vgl. BGH NJW 2001, 524, 525).
  • OLG Dresden, 07.03.2013 - 10 U 1953/11

    Gefahr von einem Funkmast?

    Ergänzend kann auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 2004 verwiesen werden (BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, S. 1317 ff.; BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 218/13, PatR 2005, S. 9 ff.; dem BGH folgend: OLG Frankfurt, Urteil vom 23. Juni 2005 - 16 U 6/05, NJW-RR 2005, S. 1544 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.09.2005 - 8 U 88/04   

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https://dejure.org/2005,22867
OLG Rostock, 23.09.2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,22867)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.09.2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,22867)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. September 2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,22867)
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.08.2004 - 1 U 3245/04   

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https://dejure.org/2004,12621
OLG München, 03.08.2004 - 1 U 3245/04 (https://dejure.org/2004,12621)
OLG München, Entscheidung vom 03.08.2004 - 1 U 3245/04 (https://dejure.org/2004,12621)
OLG München, Entscheidung vom 03. August 2004 - 1 U 3245/04 (https://dejure.org/2004,12621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftungsanspruch bei Schädigung durch Straftat eines mehrfachen jugendlichen Straftäters; Unterlassene Unterbringung in eine sozialpädagogische Einrichtung; Drittschützender Charakter von Unterbringungsmaßnahmen; Begriff des Dritten i.S.d. § 839 Abs. 1 S. 1 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1666; ; BGB § 1666 a; ; BGB § 839 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; BGB § 1666; BGB § 1666 a; GG Art. 34
    Pflicht des Jugendamts zur Unterbringung jugendlicher Straftäter hat keine drittschützende Wirkung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1666 § 1666a; BGB § 839 Abs. 1
    Amtshaftungsanspruch des späteren Opfers wegen unterlassener Unterbringung eines jugendlichen mehrfachen Straftäters in sozialpädagogischer Einrichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Deggendorf - 3 O 736/03
  • OLG München, 03.08.2004 - 1 U 3245/04

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 272
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 07.08.1995 - 18 W 5/95
    Auszug aus OLG München, 03.08.2004 - 1 U 3245/04
    Ihre Unterlassung kann daher in aller Regel nicht eine Amtspflicht gegenüber dem durch die Straftat Geschädigten verletzen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.8.1995, 18 W 5/95 = NJW 1996, 530).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 204/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 03.08.2004 - 1 U 3245/04
    Soweit der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus der Nachkriegszeit (BGH, Urteil vom 30.4.1953, III ZR 204/52 = LM § 839 (Fg) BGB Nr. 5) die Pflicht der Polizei zur Verhütung strafbarer Handlungen als Amtspflicht angesehen hat, die gegenüber jedem besteht, dessen Rechtskreis durch eine Verletzung dieser Pflicht gefährdet ist, lässt sich dies bereits im Hinblick auf die ganz andere Zielrichtung des Wirkens der Jugendämter nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.
  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 141/95

    Amtspflichten der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG München, 03.08.2004 - 1 U 3245/04
    Eine Amtspflicht der Staatsanwaltschaft zum Einschreiten im Interesse der möglicherweise von einer Straftat Betroffenen ist danach nicht gegeben (BGH, Beschluss vom 28.3.1996, III ZR 141/95 = NJW 1996, 2373).
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