Rechtsprechung
OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Nebeneinander von ehrenamtlichem und berufsmäßigem Betreuer, Entlassung des Betreuers
- Judicialis
BGB § 1897; ; BGB § 1899 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; FGG § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersetzung der für verschiedene Aufgabenkreise bestellten ehrenamtlichen und berufsmäßigen Betreuer durch einen berufsmäßigen Betreuer - Beschwerdebefugnis der bisherigen Betreuer - Auswahl des neuen Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beschwerde, wenn der gleichzeitig bestellte ehrenamtliche Betreuer entlassen werden soll?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestellung mehrerer ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer für verschiedene Aufgabenkreise; Entlassung des ehrenamtlichen Betreuers als wichtiger Grund für die Entlassung eines anderen Betreuers; Beschwerdebefugnis der bisherigen Betreuers; Anforderungen an die ...
Verfahrensgang
- AG München - 713 XVII 831/01
- LG München I, 10.08.2005 - 13 T 17184/05
- OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 506 (Ls.)
- Rpfleger 2006, 123
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01
Entlassung eines von mehreren Betreuern
Auszug aus OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05
Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445).
- OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung
Waren mehrere berufsmäßig tätige Betreuer bereits vor dem 1.7.2005 bestellt, so stellt gleichwohl die durch § 1899 Abs. 1 Satz 3 BGB eingeführte Gesetzesänderung einen wichtigen Grund zur Entlassung eines dieser Betreuer dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).
- OLG Hamm, 09.10.2006 - 15 W 141/06
Vergütung mehrerer Berufbetreuer
Es liegt lediglich ein wichtiger Grund für die Entlassung eines der beiden vor (vgl. OLG München, BtPrax 2006, 34; FGPrax 2006, 434).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 28.02.2006 - 5 W 2/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe bei der Geltendmachung rückständiger Stammeinlagen und der Verletzung von Kapitalaufbringungsvorschriften oder Kapitalerhaltungsvorschriften seitens eines Insolvenzverwalters; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei zweifelhafter Realisierbarkeit eines ...
- Judicialis
ZPO § 114; ; InsO § 135; ; GmbHG § 7; ; GmbHG § 19; ; GmbHG §§ 30 ff.
Verfahrensgang
- LG Kiel, 12.12.2005 - 2 O 339/05
- OLG Schleswig, 28.02.2006 - 5 W 2/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 07.01.1997 - 8 W 43/96
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Konkursverwalter; Begriff der …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2006 - 5 W 2/06
Schon insoweit würde es aber die Aufgaben des Insolvenzverwalters verfehlen, wenn dieser aus bloßen momentanen Zweifeln auf eine auch künftige völlige Unrealisierbarkeit berechtigter Forderungen schließen würde und deshalb zu Lasten der Insolvenzgläubiger auf die Erlangung geeigneter Titel verzichten würde (ebenso im Ergebnis auch OLG Hamm, ZIP 1997, 248). - BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2006 - 5 W 2/06
Ungeachtet dessen nimmt der Insolvenzverwalter bei der Abwicklung eines geordneten Gesamtvollstreckungsverfahrens auch eine öffentliche Aufgabe wahr, so dass jedenfalls für die Durchsetzung der dem Insolvenzverwalter kraft Amtes zugewiesenen Anfechtungsrechte Prozesskostenhilfe nicht allein wegen zweifelhafter Einbringlichkeit verweigert werden darf (BGH ZIP 2003, 2036).