Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04   

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https://dejure.org/2005,3425
OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04 (https://dejure.org/2005,3425)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.09.2005 - 6 U 221/04 (https://dejure.org/2005,3425)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. September 2005 - 6 U 221/04 (https://dejure.org/2005,3425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb: Keine Nachahmung bei Eigenentwicklung; Designpreis "red dot 2004" als Indiz für Abgrenzung vom Marktüblichen; Änlichkeit von Schreibtischmodellen; Erheblichkeit des Käufersegments für Unterscheidung von Modellen

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 9 lit. a
    Büroschreibtisch - Unlauterkeit des Vertriebs eines verwechselbaren Produkts trotz Eigenentwicklung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine wettbewerbswidrige Nachahmung bei Eigenentwicklung eines Produkts

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 14.06.2002 - 6 U 175/01

    UWG -Recht; Verbraucherrecht

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04
    a) Die wettbewerbliche Eigenart ist gegeben, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale der Ware geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft der Ware oder ihre Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2003, 359, 360 = WRP 2003, 496 - Pflegebetten; OLG Köln GRUR-RR 2003, 183 - Designerbrille).

    Der Preis ist daher ein Indiz dafür, dass sich das Design in seiner Gesamtwirkung von dem bisher am Markt Bekannten abhebt (OLG Köln GRUR-RR 2003, 183, 184 - Designerbrille) und damit auch geeignet ist, im Rechtsverkehr auf die Herkunft des Schreibtisches hinzuweisen.

    Da es allein erforderlich ist, dass das Gesamterscheinungsbild des Erzeugnisses, d.h. die Merkmale, die in ihrer Kombination dem Erzeugnis ein Gesicht verleihen, dem Verkehr einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft ermöglicht (OLG Köln GRUR-RR 2003, 183, 185 - Designerbrille), kann - selbst wenn einzelne oder alle Gestaltungsmerkmale schon bekannt oder sogar üblich waren - gerade deren bisher nicht bekannte Zusammenstellung einem Produkt ein besonderes Erscheinungsbild verleihen, das es aus der Menge der Konkurrenzprodukte heraushebt.

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66

    Buntstreifensatin II

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04
    Grundsätzlich kann der Vorwurf der Unlauterkeit nach § 3 UWG auch daran anknüpfen, dass jemand mit einem selbständig hergestellten, aber verwechslungsfähigen Produkt zeitlich nach einem Konkurrenten auf den Markt kommt (BGH GRUR 1969, 292 - Buntstreifensatin II, BGH GRUR 1959, 289, 292 - Rosenthal-Vase).

    Des Weiteren hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Buntstreifensatin II" (BGH GRUR 1969, 292) ein unlauteres Verhalten in einem Fall bejaht, in dem die Beklagte ein Muster selbstständig entworfen hatte und mit diesem auf den Markt gekommen war, ohne sich zu vergewissern, ob dieses Muster genügenden Abstand zu den Mustern der schon auf dem Markt befindlichen Klägerin hatte.

  • BGH, 09.12.1958 - I ZR 112/57

    Form von Gebrauchsgegenständen. Ausstattungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04
    Grundsätzlich kann der Vorwurf der Unlauterkeit nach § 3 UWG auch daran anknüpfen, dass jemand mit einem selbständig hergestellten, aber verwechslungsfähigen Produkt zeitlich nach einem Konkurrenten auf den Markt kommt (BGH GRUR 1969, 292 - Buntstreifensatin II, BGH GRUR 1959, 289, 292 - Rosenthal-Vase).

    In der Entscheidung "Rosenthal-Vase" (BGH GRUR 1959, 289, 292) hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass ein solcher Vorwurf erhoben werden kann, wenn dem Zweitanbieter mehrere selbständig entworfene Produkte von Formgestaltern angeboten werden und er daraus ein Modell auswählt, das dem des Erstherstellers ähnlich ist, um sich an die damit verbundenen Gütevorstellungen anzuhängen.

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04
    (BGH GRUR 1971, 305, 308 - Konservenzeichen; Baumbach/Hefermehl-Köhler, 23. Aufl. 2004, § 4 UWG Rn. 9.68; Harte/Hennig-Sambuc, 2004, § 4 Nr. 9 Rn. 15).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00

    "Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04
    a) Die wettbewerbliche Eigenart ist gegeben, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale der Ware geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft der Ware oder ihre Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2003, 359, 360 = WRP 2003, 496 - Pflegebetten; OLG Köln GRUR-RR 2003, 183 - Designerbrille).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04
    (vgl. BGH GRUR 2004, 693, 694 - Schöner Wetten; BGH GRUR 2003, 622, 623 - Abonnementvertrag).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00

    Präzisionsmessgeräte

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (BGH GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; GRUR 2004, 941, 943 = WRP 2004, 1498 - Metallbett; GRUR 2003, 356, 357 - Präzisionsmessgeräte).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (BGH GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; GRUR 2004, 941, 943 = WRP 2004, 1498 - Metallbett; GRUR 2003, 356, 357 - Präzisionsmessgeräte).
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 132/59

    Hummelfiguren II

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04
    Bei der Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen ist zu berücksichtigen, dass derjenige, der unabhängig vom fremden Erzeugnis ein Modell geschaffen hat - eben anders als derjenige, der nur nachbaut - ein berechtigtes Interesse hat, dieses auch auf den Markt zu bringen (BGH GRUR 1961, 581, 582 - Hummelfiguren II).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04
    (vgl. BGH GRUR 2004, 693, 694 - Schöner Wetten; BGH GRUR 2003, 622, 623 - Abonnementvertrag).
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Köln OLG-Rep 2006, 319 = MD 2005, 1393).
  • OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07

    "Bigfoot" - Schutz eines Holztisches gegen fast identische Nachahmung

    Eine solche Auszeichnung ist ein Indiz dafür, dass sich das Design des Erzeugnisses in seiner Gesamtwirkung von dem bisher am Markt Bekannten abhebt und geeignet ist, im Verkehr herkunftshinzuweisend zu wirken (Senat, GRUR-RR 2003, 183 [184] - Designerbrille; MD 2005, 1393 [1395 f.] = OLGR 2006, 319 - Büroschreibtisch).

    Eine trotz der bestehenden objektiven Übereinstimmung unabhängige Eigenentwicklung der Beklagten, wie sie vom Senat in einem anderen, einen Büroschreibtisch betreffenden Fall (MD 2005, 1393 = OLGR 2006, 319) angenommen worden ist, hat die Beklagte mit ihrem diesbezüglichen pauschalen Vorbringen in der Berufung nicht hinreichend dargelegt und unter Beweis gestellt.

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

    Zum einen sind die aktenkundigen Design- und Innovationspreise für die zu Grunde liegenden Bodeneinbau-Leuchten C.X und XX ein Indiz dafür, dass sich das derart ausgezeichnete Design vom bisher Bekannten abhebt (vgl. Senat, GRUR-RR 2003, 183 [184] - Designerbrille; MD 2005, 1393 [1395 f.] = OLGR 2006, 319 - Büroschreibtisch).
  • OLG Köln, 12.09.2008 - 6 U 59/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung des Vertriebs einer durch ein

    a) Zwar kann davon ausgegangen werden, dass die Kunststofftasche der Klägerin über wettbewerbliche Eigenart verfügt, also infolge ihrer besonderen Gestaltung geeignet ist, beim angesprochenen Verkehr die Vorstellung auszulösen, sie könne nur von (irgend-) einem bestimmten Anbieter oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen stammen (vgl. BGH, GRUR 2007, 984 [985 f.] - Gartenliege m.w.N.), wofür schon die Beachtung spricht, die sie in Fachkreisen mit der Nominierung für einen Designpreis gefunden hat (vgl. Senat, GRUR-RR 2003, 183 [184] - Designerbrille; MD 2005, 1393 [1395 f.] = OLGR 2006, 319 - Büroschreibtisch).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 55/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11821
OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 55/05 (https://dejure.org/2005,11821)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2005 - 15 W 55/05 (https://dejure.org/2005,11821)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 15 W 55/05 (https://dejure.org/2005,11821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Voraussetzungen einer Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung

  • Wolters Kluwer

    Anfallende Gebühr bei Besprechungen ohne die Beteiligung des Gerichts als Kosten eines Rechtsstreits; Berücksichtigung einer außergerichtlichen Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 3104; ZPO § 91 Abs. 1
    Festsetzung der bei einer außergerichtlichen Besprechung entstandenen Terminsgebühr; Begriff der gerichtlichen Erledigungsbesprechung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 14 W 366/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Beweislast für das Entstehen einer Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 55/05
    Gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO kann eine Terminsgebühr nur berücksichtigt werden, wenn ihre Voraussetzungen glaubhaft gemacht sind (vgl. OLG Koblenz, MDR 2005, 1194).

    Gleichzeitig ergibt sich daraus, dass beide Seiten dieses konkrete Gesprächsziel verfolgen müssen; denn ein Telefongespräch, bei dem lediglich einer der beiden Gesprächspartner an einer Erledigung des Verfahrens interessiert ist, ist keine auf "Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung" (anders offenbar OLG Koblenz, NJW 2005, 2162).

  • LG Mannheim, 04.08.2005 - 9 O 524/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 55/05
    Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mannheim vom 04. August 2005 - 9 O 524/03 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte hat am 17.02.2005 gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim im Verfahren 9 O 524/03 Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt.

  • OLG Jena, 14.09.2005 - 9 W 466/05

    Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG);

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 55/05
    Die Bedenken des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena (Beschluss vom 14.09.2005 - 9 W 466/05 - gegen eine Berücksichtigung der (außergerichtlichen) Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren teilt der Senat nicht.

    Dass die Gesprächspartner demgegenüber bei der Besprechung vom 24.02.2005 die Absicht gehabt hätten, schon in dem Gespräch zu einem Ergebnis für den vorliegenden Rechtsstreit zu kommen, kann der Senat nicht feststellen (vgl. zu den Anforderungen für das Entstehen der Terminsgebühr ähnlich Thüringer Oberlandesgericht in Jena, Beschluss vom 14.09.2005 - 9 W 466/05 -, S. 5).

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 55/05
    Die abweichende Argumentation des Bundesgerichtshofs bei der Frage eines materiell-rechtlichen Vergleichs (BGH, NJW 2002, 3713) lässt sich aus den angegebenen Gründen nach Auffassung des Senats auf die Frage der Festsetzung einer (außergerichtlichen) Terminsgebühr nicht übertragen (vgl. Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, 25. Aufl. 2005, § 104 ZPO Rn. 21 "Außergerichtliche Anwaltskosten"; anders Zöller/Herget, a.a.O., § 104 ZPO Rn. 21 "Terminsgebühr"; von einer Berücksichtigung der außergerichtlichen Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren geht offenbar auch BGH, Beschluss vom 27.10.2005 - III ZB 42/05 - aus).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 42/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 55/05
    Die abweichende Argumentation des Bundesgerichtshofs bei der Frage eines materiell-rechtlichen Vergleichs (BGH, NJW 2002, 3713) lässt sich aus den angegebenen Gründen nach Auffassung des Senats auf die Frage der Festsetzung einer (außergerichtlichen) Terminsgebühr nicht übertragen (vgl. Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, 25. Aufl. 2005, § 104 ZPO Rn. 21 "Außergerichtliche Anwaltskosten"; anders Zöller/Herget, a.a.O., § 104 ZPO Rn. 21 "Terminsgebühr"; von einer Berücksichtigung der außergerichtlichen Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren geht offenbar auch BGH, Beschluss vom 27.10.2005 - III ZB 42/05 - aus).
  • OLG Naumburg, 19.12.2006 - 6 W 78/06

    Erstattungspflicht einer anwaltlichen Terminsgebühr für außergerichtlichen

    Das Interesse lediglich eines Gesprächspartners an einer Erledigung des Verfahrens reicht nicht aus (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.12.2005, 15 W 55/05, JurBüro 2006, 192 ff.).

    Gleichzeitig ergibt sich daraus, dass beide Seiten dieses konkrete Gesprächsziel verfolgen müssen; denn ein Telefongespräch, bei dem lediglich einer der beiden Gesprächspartner an einer Erledigung des Verfahrens interessiert ist, ist keine auf "Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung" (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 2. Dezember 2005 - 15 W 53/05, RVGReport 2006, 61 ff., zitiert nach juris Rn. 11; 15 W 55/05, JurBüro 2006, 192 ff., zitiert nach juris Rn. 11).

  • LAG Hessen, 01.03.2006 - 13 Ta 81/06

    Terminsgebühr für telefonische Besprechung - Erledigung des Verfahrens

    Damit zielt z. B. auch ein Versuch des Rechtsanwalts, den Gegner zu einer Klagerücknahme oder einem Annerkenntnis zu bewegen, auf die Erledigung des Verfahrens (OLG Koblenz vom 29. April 2005, NJW 2005, 2162; Gerold/.../, a. a. O., Randziffer 92; zu streng deshalb OLG Karlsruhe vom 02. Dezember 2005 - 15 W 55/05 -, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2011 - 7 W 4/11

    Kostenfestsetzung im Berufungsverfahren: Entstehen einer Terminsgebühr durch

    Dem Tatbestand der vorinstanzlichen Entscheidung (OLG Karlsruhe NJOZ 2006, 3962 f.) ist zu entnehmen, dass die Berufung dort einen Monat nach Einlegung zurückgenommen worden war, sodass das Stadium der Terminierung nach § 523 Abs. 1 ZPO noch nicht erreicht gewesen sein kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 4 S 1308/16

    Zur Entstehung der Terminsgebühr nach RVG-VV

    Eine "Besprechung" setzt den Austausch von mündlichen Erklärungen mit dem Ziel voraus, eine Erledigung des Rechtsstreits unmittelbar herbeizuführen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.01.2012 - 5 W 267/11 -, JurBüro 2012, 191; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.12.2005 - 15 W 55/05 -, JurBüro 2006, 192) oder zumindest Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung abzuklären (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.2007 - XI ZB 38/05 -, NJW 2007, 2858).
  • OLG Naumburg, 28.12.2006 - 6 W 68/06

    Erstattungsfähigkeit einer anwaltlichen Termins- und Einigungsgebühr bei

    bb) Andererseits stellt sich dieses Problem in gleicher Weise bei einer Vielzahl anderer außergerichtlicher Aufwendungen der Parteien, deren Berücksichtigungsfähigkeit bei der Kostenfestsetzung außer Streit ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02. Dezember 2005 - 15 W 55/05, JurBüro 2006, 192 ff., zitiert nach juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2012 - 1 K 54.09

    Kostenfestsetzung; Terminsgebühr; Erledigungsgebühr; Beschwerde; Erteilung eines

    Führt man sich nochmals den Zweck dieser Gebühr vor Augen, die es nämlich den Rechtsanwälten ermöglichen soll, bei einem außergerichtlich ausgehandelten Vergleich auf einen gerichtlichen Verhandlungstermin zur "Erörterung der Sach- und Rechtslage" zu verzichten, so soll dem Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Terminsgebühr ein angemessenes Honorar in erster Linie bei einer erfolgreichen außergerichtlichen Verhandlung gesichert werden (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 15 W 55/05 -, Juris, Rdn. 11 ff., 14), jedenfalls aber dann, wenn die Erledigungsbesprechung zumindest von einer dem nahekommenden inhaltlich-qualitativen Konsistenz war.
  • VGH Bayern, 14.07.2010 - 2 M 08.1906

    Kostenerinnerung; Terminsgebühr; Glaubhaftmachung

    Dass es tatsächlich zu einer Erledigung kommt, ist dabei nach der Rechtsprechung nicht Voraussetzung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2.12.2005 - 15 W 55/05 - juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, VV Vorb. 3, RdNr. 108).
  • LG Karlsruhe, 30.03.2022 - 9 T 12/22

    Gebührenrecht

    Gleichzeitig ergibt sich daraus, dass beide Seiten dieses konkrete Gesprächsziel verfolgen müssen; denn ein Telefongespräch, bei dem lediglich einer der beiden Gesprächspartner an einer Erledigung des Verfahrens interessiert ist, ist keine auf "Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung" (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.12.2005, 15 W 55/05).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.12.2005 - 21 WF 217/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22302
OLG Celle, 20.12.2005 - 21 WF 217/05 (https://dejure.org/2005,22302)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2005 - 21 WF 217/05 (https://dejure.org/2005,22302)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 21 WF 217/05 (https://dejure.org/2005,22302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wohnungszuweisung: Sicherungsinteresse des Vermieters hinsichtlich Mietkaution

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 HausratsV
    Ehescheidung; Familiensache; Hausratsteilung; Herausgabeanspruch; Mietkaution; Sicherungsinteresse; Vermieterinteresse; Wohnungszuweisung

  • rechtsportal.de

    HausratsVO § 5
    Familienrecht: Zuweisung der Ehewohnung und Vermieterrechte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 27.06.2001 - 10 UF 278/00
    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2005 - 21 WF 217/05
    Das Gericht hat im Rahmen seiner Entscheidung nach § 5 Hausratsverordnung das Sicherungsinteresse des Vermieters von Amts wegen zu berücksichtigen (OLG Celle FamRZ 2002, 340).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.04.2005 - 4 UF 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20660
OLG Bremen, 11.04.2005 - 4 UF 9/05 (https://dejure.org/2005,20660)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.04.2005 - 4 UF 9/05 (https://dejure.org/2005,20660)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. April 2005 - 4 UF 9/05 (https://dejure.org/2005,20660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Bemessung der Unterhaltsansprüche einer Mutter gegenüber zwei unterhaltspflichtigen Vätern; Berechnung eines familienrechtlichen Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung von Trennungsunterhalt sowie des Betreuungsunterhalts nach der Scheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 723
  • FamRZ 2006, 1207
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

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  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 26/03

    Höhe des Selbstbehalts des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht

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  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03

    Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht

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  • BGH, 17.01.2007 - XII ZR 104/03

    Zum Unterhalt einer Ehefrau, die ein eheliches und ein nichteheliches Kind

    Im Anschluss daran kann - je nach den Umständen des Einzelfalls - der Haftungsanteil des Verpflichteten nach oben oder nach unten korrigiert werden (vgl. hierzu auch OLG Bremen FamRZ 2006, 1207, 1208).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07

    Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 -

    Da sowohl der Beklagte als auch der Vater des nichtehelichen Kindes analog § 1606 Abs. 3, S. 1 BGB gleichrangig für den Bedarf der Klägerin haften (vgl. BGH FamRZ 2005, 357, 358; 2007, 1303 ff.; OLG Bremen FamRZ 2006, 1207, 1208), verringert sich ihre Bedürftigkeit im Verhältnis zum Beklagten entsprechend der auf den Vater des nichtehelichen Kindes und den Beklagten entfaltenden Haftungsquoten.

    (2) Die nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls gebotene Korrektur der Haftungsanteile (vgl. BGH FamRZ 2007, 1303 ff.; OLG Bremen FamRZ 2006, 1207) führt jedoch dazu, dass sowohl der Beklagte als auch der Vater des nichtehelichen Kindes D2 bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit für den Betreuungsunterhalt der Klägerin haften.

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