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   OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05   

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https://dejure.org/2005,4450
OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2005,4450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2005 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2005,4450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2005,4450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Erfüllungsort

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art 5, 23 EuGVVO, Art. 17 EuGVU
    Erfüllungsort

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit eines Landgerichts; Bestimmung des Erfüllungsortes bei einem Vertrag über den Kauf beweglicher Sachen; Abschluss einer wirksamen Gerichtsstandvereinbarung; Gerichtsstandvereinbarung durch einen Handelsbrauch; Besonderer Gerichtsstand des ...

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 5; ; EuGVVO Art. 23; ; EuGVU Art. 17

  • rewis.io
  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 5, Art. 23; EuGVU Art. 17
    Erfüllungsort beim Verkauf beweglicher Sachen nach Art. 5 Nr. 1b Hs. 1 EuGVVO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstandsvereinbarung nach EuGVVO: Erfüllungsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 19 U 40/05

    Wirksamkeit einer Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit deutscher

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Allerdings hat der Senat in einem Urteil vom 28.06.1994 - 19 U 179/93 - EwiR 1994, 1189 entschieden, dass eine in AGB enthaltene Gerichtsstandsklausel auch dann eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art. 17 Abs. 1 S. 2 1. Alt. EuGVÜ begründen kann, wenn die Gegenpartei des Verwenders eine Annahmeerklärung unterschreibt, in der auf die rückseitig abgedruckten AGB hingewiesen wird, obwohl diese in einer Sprache abgefasst sind, welche die Gegenpartei nicht versteht (so fortgeführt mit Urteil des Senats vom 20.09.2005 - 19 U 40/05).
  • OLG Hamm, 28.06.1994 - 19 U 179/93
    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Allerdings hat der Senat in einem Urteil vom 28.06.1994 - 19 U 179/93 - EwiR 1994, 1189 entschieden, dass eine in AGB enthaltene Gerichtsstandsklausel auch dann eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art. 17 Abs. 1 S. 2 1. Alt. EuGVÜ begründen kann, wenn die Gegenpartei des Verwenders eine Annahmeerklärung unterschreibt, in der auf die rückseitig abgedruckten AGB hingewiesen wird, obwohl diese in einer Sprache abgefasst sind, welche die Gegenpartei nicht versteht (so fortgeführt mit Urteil des Senats vom 20.09.2005 - 19 U 40/05).
  • BGH, 31.10.1989 - VIII ZR 330/88

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Annahmeerklärung - Sprache - Stempelaufdruck -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Dieses Senatsurteil basiert aber auf der Rechtsprechung des BGH, der zufolge eine Sprachunkenntnis des Gegners der Einbeziehung von AGB nur dann nicht entgegensteht, wenn der Hinweis auf die AGB in der Verhandlungssprache erfolgt ist (BGH IPRax 1991, 326; OLG Hamm IPRax 1991, 324, 325).
  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

    Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Nicht ausreichend ist auch dabei, dass der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechnungen mit dem Hinweis auf seine rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen versendet (BGH BB 04, 853; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., EuGVVO, Art. 23 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 19.05.2015 - 7 U 26/15

    Anforderungen an die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im

    Werden die Verhandlungen in ausländischer Sprache geführt, muss auf die Bedingungen in der Verhandlungssprache hingewiesen werden (OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005, 19 U 120/05, juris, Rz. 41), was vorliegend erfolgt ist.
  • OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09

    Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO

    Vielmehr ist der Geschäftssitz der Beklagten in W./ Österreich, an den die Waren auch tatsächlich geliefert wurden, als Erfüllungsort anzusehen (vgl. auch OLG Hamm OLGR 2006, 327, 329).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Vor diesem Hintergrund kommt es auch nicht weiter darauf an, ob eine in spanischer Sprache gehaltene Bezugnahme auf Allgemeine Einkaufsbedingungen, wie in der von der Verfügungsbeklagten zu 3) als Anlage 21 vorgelegten Bestellung vom 26. Januar 2018 enthalten, ausgereicht hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31.10.1989, VIII ZR 330/88 , Rn. 1 bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005, 19 U 120/05 , Rn. 23 ff. bei juris; Schiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 27.02.1998, 3 U 176/96 BSch , Rn. 51 bei juris; Münchener Kommentar zur ZPO/Gottwald 5. Aufl. 2017, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 35; Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015, Rn. 8.68).
  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 184/07

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betreffend die

    Während die Oberlandesgerichte Hamm und Köln die Auffassung vertreten, dass zuständigkeitsbegründender Erfüllungsort bei einem Vertrag über den Verkauf beweglicher Sachen derjenige Ort sei, an dem der Käufer die Sache körperlich entgegennehme und damit die Verfügungsgewalt über sie erlange (OLG Hamm, OLGR 2006, 327, 330; OLG Köln, IHR 2007, 164, 166), ist das Oberlandesgericht Stuttgart der Ansicht, dass bei Versendungskäufen der Erfüllungsort im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Spiegelstrich EuGVVO an dem Ort liege, an dem der Verkäufer die Ware dem mit dem Transport zum Käufer beauftragten Spediteur übergeben habe (OLGR 2008, 350; ebenso OLG Oldenburg IHR 2008, 112, 118).
  • OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Anforderungen an die Form

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Anfangsphase mindestens einmal ausdrücklich vereinbart worden ist und die Parteien sich in der Praxis nach ihnen gerichtet haben (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522).

    Da Art. 23 EuGVVO gewährleisten soll, dass die Einigung zwischen den Parteien zweifelsfrei feststeht und sie somit vor überraschenden Gerichtsständen schützen soll (vgl. Musielak/ Stadler , ZPO, 8. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 6), genügt der laufende Abdruck von Gerichtsstandsvereinbarungen auf Rechnungen oder Auftragsbestätigungen allein nicht ( Rauscher , Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Rn 1809; BGH, NJW-RR 2004, 1292, 1293; OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522).

  • OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 5 U 99/07

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Die beiden Autoren sehen in ihren Ausführungen, zwischenzeitlich gefolgt durch OLG Hamm (6.12.2005 - 19 U 120/05, Nr. 43 = NJOZ 2006, 520), den Erfolgsort kaufvertraglicher Verpflichtungen in der Konstellation des Versendungskaufs grundsätzlich beim Empfänger der Lieferleistung, d.h. beim Käufer.
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

    Schließlich liegt auch die weitere Voraussetzung der Formalternative des Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. b EuGVVO, dass die Vertragsparteien sich zumindest zum Beginn ihrer Geschäftsbeziehung einmal über die Geltung der Gerichtsstandsklausel geeinigt haben müssen (OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522; Kropholler, Europ. ZivilprozessR, 8. Aufl. 2005, Art. 23 EuGVVO RN 50; Stein/Jonas/Wagner, a.a.O., Art. 23 EuGVVO RN 74; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl. 2012, Art. 23 EuGVVO RN 10; Hau, IPRax 2005, 301, 304; ders., IPRax 2009, 44; Staudinger/Hausmann, a.a.O., RN 278), vor.
  • OLG Schleswig, 24.10.2008 - 14 U 4/08

    Rechtsscheinshaftung bei Zeichnung einer ausländischen Firma ohne Formzusatz

    Insofern liegt die Sache anders als in dem vom OLG Hamm (OLGReport 2006, 327 ff.) entschiedenen Fall, in dem die Vertragssprache französisch war.
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 19 U 5/08

    Internationale Zuständigkeit: Zahlungsanspruch aus der Herstellung und Lieferung

    Sowohl der Begriff "Verkauf beweglicher Sachen" als auch der Begriff der Erbringung von "Dienstleistungen" gemäß Art. 5 Nr. 1 b EuGVO sind prozessrechtlich autonom, d.h. anhand der Zielsetzung und der Systematik der EuGVO zu ermitteln (OLG Köln, OLGR 2005, 380; OLG Hamm OLG Report 2006, 327; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2005, Art. 5 Rdn. 38).
  • OLG Koblenz, 13.03.2008 - 6 U 947/07

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Urkundenklage eines deutschen

    Wo der Ort der vertragscharakteristischen Leistung liegt, wird dabei prozessrechtlich autonom unmittelbar in Art. 5 Nr. 1 Buchst. b bestimmt (BGH, Urt. v. 02.03.2006 - IX ZR 15/05 -, NJW 2006, 1806; OLG Köln, Urt. v. 12.01.2007 - 19 U 11/07 -, juris; OLG Hamm, Urt. v. 06.12.2005 - 19 U 120/05 -, OLGR 2006, 327).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2010 - 4 U 150/09

    Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bürgen

  • OLG Köln, 30.04.2007 - 16 U 50/06

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort bei gemischtem Vertrag

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5872
OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05 (https://dejure.org/2005,5872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.06.2005 - 20 W 135/05 (https://dejure.org/2005,5872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 20 W 135/05 (https://dejure.org/2005,5872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 WoEigG, § 21 WoEigG, § 28 WoEigG, § 43 Abs 1 WoEigG, § 44 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Begründung der Verbindlichkeit eines Wohnungseigentümers

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Begründung der Verbindlichkeit eines Wohnungseigentümers)

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § 21; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2 § 21 § 28
    Wirtschaftsplan als Grundlage für Beitragspflicht der Wohnungseigentümer - Zahlungsverpflichtung hinsichtlich rückständiger Wohngelder; Fortgeltung des Wirtschaftsplans

  • ibr-online

    Allgemeine Beitragspflicht durch Wirtschaftsplan konstituiert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründung von Verbindlichkeiten eines einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber anderen durch einen Beschluss von Wohnungseigentümern über einen Wirtschaftsplan; Beschlussfassung über die Fortgeltung eines Wirtschaftsplans über das Wirtschaftsjahr hinaus; Bestehen eines ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 117/02

    Vorschusspflicht des Wohnungseigentümers nur aufgrund Beschlusses über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05
    Erst durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Wirtschaftsplan werden im Rahmen der in § 16 Abs. 2 WEG vorgesehenen allgemeinen Beitragspflicht die Verbindlichkeiten jedes einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber dem anderen begründet (vgl. BayObLG WuM 2003, 293; OLG Köln WuM 1995, 733; BGH NJW 1994, 1866; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 16 Rz. 54 m. w. N.).

    Vorschusszahlungen für das folgende Wirtschaftsjahr oder gar für weitere folgende Wirtschaftsjahre setzen neue Pläne und deren Genehmigung durch die Gemeinschaft für diese Jahre voraus (vgl. etwa OLG Köln WuM 1995, 733; BayObLG WuM 2003, 293; OLG Düsseldorf WuM 2003, 590).

    Zwar dürfte es zumindest in der Regel zulässig sein, die Fortgeltung eines Wirtschaftsplanes bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan durch Eigentümerbeschluss festzulegen (vgl. BayObLG WuM 2003, 293; vgl. weiter Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 13 m. w. N.).

    Es könnte aber vorliegend immerhin zweifelhaft erscheinen, ob für die von den Vorinstanzen darin gesehene offensichtliche "Dauerregelung", die dazu führen würde, dass sogar noch Wohngeldzahlungen aus dem Jahr 2003 auf einen Beschluss aus dem Jahr 1996 gestützt werden könnten, durch bestandskräftigen Eigentümerbeschluss überhaupt getroffen werden könnte oder aber einer Vereinbarung bedürfte, insbesondere nach der oben zitierten dieser Praxis entgegenstehenden Regelung in der Teilungserklärung (vgl. etwa auch BayObLG WuM 2003, 293).

  • OLG Köln, 30.08.1995 - 16 Wx 119/95

    Konkludente Beschlussfassung einer Eigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05
    Erst durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Wirtschaftsplan werden im Rahmen der in § 16 Abs. 2 WEG vorgesehenen allgemeinen Beitragspflicht die Verbindlichkeiten jedes einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber dem anderen begründet (vgl. BayObLG WuM 2003, 293; OLG Köln WuM 1995, 733; BGH NJW 1994, 1866; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 16 Rz. 54 m. w. N.).

    Vorschusszahlungen für das folgende Wirtschaftsjahr oder gar für weitere folgende Wirtschaftsjahre setzen neue Pläne und deren Genehmigung durch die Gemeinschaft für diese Jahre voraus (vgl. etwa OLG Köln WuM 1995, 733; BayObLG WuM 2003, 293; OLG Düsseldorf WuM 2003, 590).

    Im Übrigen kann offen bleiben, ob hierfür grundsätzlich etwa eine längere entsprechende Handhabung in der Eigentümergemeinschaft ausreichend wäre (so OLG Köln WuM 1995, 733; OLG Hamburg WuM 2003, 105; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 48).

    Es kann dann ebenso offen bleiben, ob nicht durch eine dem Wirtschaftsplan von 1996 nachfolgende Abrechnung dieses Wirtschaftsjahres der Grund für die Fortgeltung des Wirtschaftsplans - wollte man eine solche denn annehmen - ohnehin entfallen wäre (so OLG Köln WuM 1995, 733).

  • OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 4/99

    Wohnungseigentumsrecht: Belastung des unterlegenen Antragsgegners mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05
    Wollte man aber überhaupt eine derartige Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer annehmen, kann dahinstehen, ob es für eine derartige Beschlussregelung durch die Wohnungseigentümer eines ausdrücklichen Beschlusses bedürfte (so BayObLG NZM 2004, 711) oder ob sich ein derart erklärter Wille auch aus anderweitigen hierfür sprechenden Anhaltspunkten ergeben kann (vgl. hierzu OLG Hamburg WuM 2003, 105; zum Streitstand: Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 13; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 48 m. w. N.).

    Im Übrigen kann offen bleiben, ob hierfür grundsätzlich etwa eine längere entsprechende Handhabung in der Eigentümergemeinschaft ausreichend wäre (so OLG Köln WuM 1995, 733; OLG Hamburg WuM 2003, 105; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 48).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03

    Wohnungseigentum: Fortgeltung des Wirtschaftsplans und Vorschusspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05
    Vorschusszahlungen für das folgende Wirtschaftsjahr oder gar für weitere folgende Wirtschaftsjahre setzen neue Pläne und deren Genehmigung durch die Gemeinschaft für diese Jahre voraus (vgl. etwa OLG Köln WuM 1995, 733; BayObLG WuM 2003, 293; OLG Düsseldorf WuM 2003, 590).

    Der vom Amtsgericht vorgebrachte Umstand, dass es grundsätzlich dem Interesse von Wohnungseigentümern entspreche, dass die Weiterzahlung der Vorschüsse gewährleistet ist, auch wenn das Wirtschaftsjahr, für das ein Wirtschaftsplan beschlossen ist, bereits verstrichen ist, rechtfertigt dies nämlich grundsätzlich nicht (vgl. OLG Düsseldorf WuM 2003, 590).

  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 193/03

    Grenzen der Einwendungsbefugnis bei bestandskräftiger Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05
    Wollte man aber überhaupt eine derartige Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer annehmen, kann dahinstehen, ob es für eine derartige Beschlussregelung durch die Wohnungseigentümer eines ausdrücklichen Beschlusses bedürfte (so BayObLG NZM 2004, 711) oder ob sich ein derart erklärter Wille auch aus anderweitigen hierfür sprechenden Anhaltspunkten ergeben kann (vgl. hierzu OLG Hamburg WuM 2003, 105; zum Streitstand: Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 13; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 48 m. w. N.).

    Gegebenenfalls kann aber der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur genehmigten Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch oder nur den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfasst (vgl. BayObLG NZM 2004, 711; OLG Hamm ZMR 2004, 54; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 125a).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05
    Erst durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Wirtschaftsplan werden im Rahmen der in § 16 Abs. 2 WEG vorgesehenen allgemeinen Beitragspflicht die Verbindlichkeiten jedes einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber dem anderen begründet (vgl. BayObLG WuM 2003, 293; OLG Köln WuM 1995, 733; BGH NJW 1994, 1866; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 16 Rz. 54 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 20 W 7/03

    Wohnungseigentumssache: Erfordernis der mündlichen Verhandlung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05
    Dabei kann zunächst dahinstehen, ob ein Verfahrensfehler insoweit bereits darin zu sehen wäre, dass das Landgericht entgegen § 44 Abs. 1 WEG - ebenso wie das Amtsgericht - zumindest zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung nicht mündlich verhandelt hat (vgl. hierzu zuletzt Senat, Beschluss vom 22.01.2004, 20 W 7/03).
  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03

    Zum Entstehen des Anspruchs auf Wohngeldzahlungen gegenüber neu eingetretenem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05
    Gegebenenfalls kann aber der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur genehmigten Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch oder nur den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfasst (vgl. BayObLG NZM 2004, 711; OLG Hamm ZMR 2004, 54; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 125a).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 3713), der sich der Senat angeschlossen hat, sind Eigentümerbeschlüsse, die - wie die Vorinstanzen meinen - Dauerregelungen enthalten, anhand des Beschlusswortlauts unter Berücksichtigung des sonstigen Protokollinhalts auszulegen; auf die subjektiven Vorstellungen der Abstimmenden kommt es nicht an.
  • OLG Frankfurt, 19.06.2007 - 20 W 403/05

    Wohnungseigentum: Beschluss über die nächtliche Nutzung von gemeinschaftlichen

    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selbst auslegen (vgl. Senat OLGR 2006, 327; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 45 Rdnr. 87; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 23, Rdnr. 4 und § 45, Rdnr. 42; Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl., § 10 Rdnr. 15).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 152/04

    Wohnungseigentümerbeschluss: Statthaftigkeit von Beschlüssen im Hinblick auf

    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selber auslegen (vgl. zuletzt Senat OLGR 2006, 327; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 42; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 87; Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 10 WEG Rz. 15, jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selbst auslegen (vgl. Senat NJW-RR 2008, 320 und OLGR 2006, 327; BayObLG ZMR 2005, 301; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 87; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 23 Rz. 4 und § 45 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 15; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 23 WEG Rz. 176 ff., 182).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07

    Wohnungseigentumsverwaltung: Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selbst auslegen (vgl. Senat NJW-RR 2008, 320 und OLGR 2006, 327; BayObLG ZMR 2005, 301; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 87; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 23 Rz. 4 und § 45 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 15; Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 176 ff., 182).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2008 - 20 W 398/05

    Wohnungseigentümerversammlung: Abänderbarkeit eines Prozessvergleichs durch

    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selbst auslegen (vgl. Senat OLGR 2006, 327; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 45 Rdnr. 87; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 23, Rdnr. 4 und § 45, Rdnr. 42; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 10 Rdnr. 18).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10398
OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05 (https://dejure.org/2006,10398)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2006 - 34 Wx 118/05 (https://dejure.org/2006,10398)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 34 Wx 118/05 (https://dejure.org/2006,10398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BGB § 626; WEG § 26 Abs. 1
    Abberufung des Verwalters bei fehlerhafter Information über Einlagensicherung der auf offenem Treuhandkonto geführten Instandhaltungsrücklage

  • ibr-online

    Vorzeitige Abberufung des Verwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 593
  • ZMR 2006, 637
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von dem Beschluss über die Abberufung des Verwalters die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden (BGHZ 151, 164; siehe auch BayObLGZ 2004, 15 ); die Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Kündigung des mit dem Verwalter abgeschlossenen Vertrags betrifft nicht die Gültigkeit des Beschlusses zu dessen Kündigung, sondern erfordert die Überprüfung der materiellen Voraussetzungen eines Kündigungsrechts.

    Dazu steht dem abberufenen Verwalter das Feststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG i.V.m. § 256 Abs. 1 ZPO offen; für eine nach § 23 Abs. 4 WEG fristgebundene Anfechtung des Beschlusses über die Kündigung des Verwaltervertrags besteht kein Rechtsschutzinteresse (BGHZ 151, 164).

    (2) Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit diesem nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGHZ 151, 164/172 f.; BayObLGZ 2004, 15 ; BayObLG NZM 2000, 341 ).

    Fehlt es aber an einem wichtigen Grund für die Abberufung, besteht in der Regel, so auch hier, kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Verwaltervertrags gemäß § 626 BGB (vgl. BGHZ 151, 164/175).

  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 181/03

    Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters bei eigenmächtiger Beauftragung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von dem Beschluss über die Abberufung des Verwalters die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden (BGHZ 151, 164; siehe auch BayObLGZ 2004, 15 ); die Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Kündigung des mit dem Verwalter abgeschlossenen Vertrags betrifft nicht die Gültigkeit des Beschlusses zu dessen Kündigung, sondern erfordert die Überprüfung der materiellen Voraussetzungen eines Kündigungsrechts.

    (2) Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit diesem nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGHZ 151, 164/172 f.; BayObLGZ 2004, 15 ; BayObLG NZM 2000, 341 ).

    Maßgeblich für die Wertbemessung bei Streitigkeiten über die Verwalterabberufung und die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags ist die Vergütung des Verwalters für die restliche Vertragslaufzeit (ständige Rechtsprechung; z.B. BayObLGZ 2004, 15/21 m.w.N.).

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
    (2) Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit diesem nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGHZ 151, 164/172 f.; BayObLGZ 2004, 15 ; BayObLG NZM 2000, 341 ).

    (3) Es kann unter diesen Umständen dahinstehen, ob nach Bekanntwerden der Fehlinformation und nach Richtigstellung durch die Antragstellerin Anfang Juni 2003 die Verwalterabberufung erst vier Monate später Anfang Oktober 2003 noch innerhalb angemessener Frist lag oder verspätet war mit der Folge, dass das Kündigungsrecht ohnehin verwirkt war (siehe Weitnauer/Lüke § 26 Rn. 35; auch BayObLG NZM 2000, 341 ), zumal das Abstimmungsergebnis darauf hindeutet, dass die Antragsgegner das Quorum für die Einberufung einer Eigentümerversammlung gemäß § 24 Abs. 2 WEG problemlos erreichen konnten.

  • BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00

    Gründe gegen die Wiederbestellung eines Hausverwalters

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
    Ein Nachschieben von Kündigungsgründen nach Ausspruch der entsprechenden Erklärung ist nämlich nicht möglich (vgl. BayObLG ZWE 2001, 105; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl.
  • BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02

    Einberufung der Eigentümerversammlung durch Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats -

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
    Die dafür tragenden Überlegungen beruhen im Wesentlichen auf einer tatsächlichen Würdigung durch das Beschwerdegericht, die für den Senat grundsätzlich bindend sind (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 559 Abs. 2 ZPO ; BayObLG WuM 2002, 386).
  • OLG Köln, 18.02.2008 - 16 Wx 219/07

    WEG -Recht: Abberufung eines Verwalters

    Das Verfahren des Landgerichts leidet schon deshalb an einem Verfahrensfehler, weil der neu bestellte Verwalter ebenfalls am Verfahren hätte beteiligt werden müssen, wie dies § 43 I Nr. 4, IV Nr. 2 WEG a. F. vorsieht (vgl. auch OLG München, ZMR 2006, 637).
  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer

    Ein wichtiger, gegen die Wiederbestellung eines Verwalters bzw. für dessen Abberufung sprechender Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände das Vertrauensverhältnis zerstört ist und deshalb den Wohnungseigentümern oder dem Verwaltungsbeirat eine Zusammenarbeit mit dem Verwalter nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2002; V ZB 39/01, zitiert nach juris; vgl. auch OLG München, ZMR 2006, 637; OLG Hamm, ZMR 2004, 852).
  • OLG München, 26.06.2006 - 34 Wx 3/06

    Umdeutung des Antrags auf Ungültigerklärung des in der Niederschrift

    Unerheblich ist, ob die Folgerungen des Landgerichts aus der Beweisaufnahme die einzig möglichen sind und eine andere Würdigung ebenso vertretbar oder gar näher liegend erschiene (Senat, Beschluss vom 22.2.2006, 34 Wx 118/05; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14147
OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05 (https://dejure.org/2006,14147)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.01.2006 - 9 WF 349/05 (https://dejure.org/2006,14147)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - 9 WF 349/05 (https://dejure.org/2006,14147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Tragung der Kosten des Rechtsstreits durch die unterliegende Partei; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines während des laufenden Prozesses eingeholten Privatgutachtens

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; FGB/DDR § 39; ; FGB/DDR § 40; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 § 104 Abs. 3 Satz 1
    Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht - Notwendige Kosten gemäß § 91 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81

    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05
    Hinzu kommt, dass die Kosten für die Wertermittlung durch Sachverständige von dem Auskunftsberechtigten zu tragen sind (BGHZ 84, 31, 34).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sachverständigengutachten; Zugewinnausgleich; Kosten,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05
    Insoweit war die Klägerin verpflichtet, zunächst die entsprechenden Angaben des Beklagten abzuwarten, diese sodann gegebenenfalls zu bestreiten und die gerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens auf Antrag des darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten abzuwarten (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 175, 176 am Ende).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 10 W 21/97

    Prozeßrecht; Aufwendungen für ein Privatgutachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05
    An die Notwendigkeit im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind daher bezüglich Privatgutachten, die während des Rechtsstreits eingeholt wurden, besonders hohe Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1990, 123; OLG Hamm Rechtspfleger 2001, 616; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1431 f; Musielak-Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 91 Rn. 60; Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rn. 81 m. w. N.).
  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05
    Dies folgt zwar nicht aus den §§ 39, 40 FGB/DDR bzw. aus sonstigen Regelungen des vormaligen Rechts, entsprach aber bereits zu DDR-Zeiten allgemeiner Auffassung und wird nunmehr aus § 242 BGB hergeleitet (BGH FamRZ 1999, 1197, 1199; Götsche, Die Anwendung der §§ 39, 40 FGB/DDR bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Scheidungsfall, FamRB 2003, 258).
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05
    Notwendig sind alle Kosten, die man in der konkreten Lage vernünftigerweise als voraussichtlich sachdienlich ansehen darf und muss (BGH FamRZ 2004, 866; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 91 Rn. 29 m. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.08.2005 - 8 WF 158/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17656
OLG Naumburg, 10.08.2005 - 8 WF 158/05 (https://dejure.org/2005,17656)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.08.2005 - 8 WF 158/05 (https://dejure.org/2005,17656)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. August 2005 - 8 WF 158/05 (https://dejure.org/2005,17656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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