Rechtsprechung
   OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1843
OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 (https://dejure.org/2006,1843)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 (https://dejure.org/2006,1843)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 33 Wx 237/05 (https://dejure.org/2006,1843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerhonorar und pauschalierter Stundensatz

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 Abs. 1, 2
    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei Neubestellung nach Tod des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stundensatz bei Erstbestellung und Neubestellung des Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründetheit einer sofortigen weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts in einer Betreuungssache; Maßgeblichkeit der erstmaligen Bestellung eines Betreuers für die Anwendung des pauschalen Stundenansatzes; Rechtmäßigkeit der Gleichstellung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 932
  • FamRZ 2006, 647
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05
    b) Bereits der Gesetzeswortlaut legt die Auslegung nahe, dass hierbei - ebenso wie für die jeweiligen Stundenansätze in den übrigen Fallkonstellationen des § 5 VBVG - auf den Lauf der Betreuung als solcher abzustellen ist, unabhängig davon, ob diese von Anfang an von dem anspruchstellenden Betreuer geführt wurde (ebenso Schleswig-Holst. OLG Beschluss vom 25.1.2006 - 2 W 240/05; Palandt/Diederichsen BGB 65. Aufl. Anh. zu § 1836 - § 5 VBVG Rn. 6 f.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 61, 291/312 m.w.N.; 76, 196/207; 82, 18/28; 83, 1/16).
  • Drs-Bund, 11.01.2000 - BT-Drs 14/2494
    Auszug aus OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05
    Zwar ist bei Unterbrechungen einer Betreuung in der Regel danach wieder von einer Erstbetreuung auszugehen (Palandt/Diederichsen § 5 VBVG Rn. 7; vgl. auch BT-Drucks 14/2494 S. 35), doch kann dies bei verhältnismäßig kurzen Zeiträumen nicht gelten.
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem

    aa) Zu Recht ist das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass die Berechnung der Dauer der Betreuung nach § 5 VBVG mit der Anordnung der Erstbetreuung beginnt und bei einem sich daran anschließenden Betreuerwechsel - auch von einem ehrenamtlichen zu einem Berufsbetreuer - nicht neu beginnt, sondern weiter läuft (OLG Saarbrücken OLGR 2007, 904; OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - juris; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 169; OLG Stuttgart Beschluss vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - juris; OLG Hamm OLGR 2006, 686; OLG Schleswig FamRZ 2006, 649; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 7 f.; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 11 f.; Knittel Betreuungsrecht Stand 1. Juni 2010 § 5 VBVG Rn. 27 mwN; aA Deinert JurBüro 2005, 285, 286).

    Denn insoweit ist - ebenso wie bei der erstmaligen Betreuung durch einen Berufsbetreuer - von dem aus der Studie des ISG gewonnenen Erfahrungswert auszugehen, dass der Betreuungsaufwand mit der Dauer der Betreuung abnimmt (OLG München FamRZ 2006, 647, 648; OLG Hamm OLGR 2006, 686, 687; vgl. auch BT-Drucks. 15/2494 S. 34).

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines

    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).

    Nach Ansicht des OLG München kann der Stundenansatz einer Erstbestellung nicht gewährt werden, wenn nach dem Tod des Betreuers ein neuer Betreuer bestellt wird und die zeitliche Lücke innerhalb der Betreuung drei Monate nicht überschreitet (FamRZ 2006, 647); im Einzelfall soll sogar eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der endgültigen Betreuerbestellung nicht zur Annahme einer Erstbetreuung führen (FGPrax 2006, 213).

    Durch die erhöhten Stundenansätze im ersten Betreuungsjahr soll pauschaliert der höhere Arbeitsaufwand bei Neubetreuungen abgegolten werden (OLG München FamRZ 2006, 647, 649).

    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).

  • OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser

    Insofern folgen das Amtsgericht und das Landgericht der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (für mittellose Betreute: OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff; OLG Schleswig Beschluss vom 2.2.2006 FGPrax 2006, 166f = SchlHA 2006, 241f; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff; offen, ob Betreuter mittellos: OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.5.2006 Justiz 2006, 342 zitiert nach Juris; für nicht mittellose Betreute: OLG Hamm Beschluss vom 11.4.2006 FamRZ 2006, 1066 (dort nur Leitsatz) = FGPrax 2006, 209ff).

    In der Rechtsprechung wird für den Fall längerer Unterbrechungen der Betreuung, insbesondere zwischen einer vorläufigen Betreuung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung und der dauerhaften Anordnung einer Betreuung, angenommen, dass dann die Fristen in § 5 VBVG nach der Unterbrechung neu laufen (jeweils für mittellose Betreute: OLG Zweibrücken Beschluss vom 21.2.2006 NJW-RR 2006, 725f = FGPrax 2006, 121f = MDR 2006, 932 für eine Unterbrechung von 9 Monaten; OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff erwogen, für eine Unterbrechung von weniger als 3 Monaten nach Tod des Betreuers jedoch abgelehnt; OLG München Beschluss vom 28.7.2006 FGPrax 2006, 213ff erwogen, für eine Unterbrechung von 6 Monaten bei besonderen Umständen abgelehnt).

    Eine solche erhöhte Vergütung sei danach zwar nicht in den Fällen des Todes des Betreuers (Fall des OLG München Beschluss vom 9.2.2006 FamRZ 2006, 647ff = MDR 2006, 932ff) oder bei einem Betreuerwechsel wegen einer (bloßen) mangelnden Eignung des vorherigen Betreuers (Fall des OLG Schleswig Beschluss vom 25.1.2006 FamRZ 2006, 649f = BtPrax 2006, 74ff = SchlHA 2006, 239ff) gerechtfertigt.

  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (BtPrax 2007, 136), Stuttgart (FGPrax 2007, 131 und vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - zitiert nach [...]), Köln (vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 - und vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - jeweils zitiert nach [...]), Karlsruhe (OLGR 2006, 667), Hamm (FGPrax 2006, 209), München (FamRZ 2006, 647) und Schleswig (FamRZ 2006, 649) gehindert.
  • OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütung eines nach Ende einer ehrenamtlichen

    In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136).

    Dem steht nicht entgegen, dass das OLG München (MDR 2006, 932) das Vorliegen einer Erstbestellung mit entsprechend erhöhtem Stundenansatz für den Fall verneint hat, dass nach dem Tod eines Betreuers ein neuer Betreuer bestellt wird, wenn die zeitliche Lücke innerhalb der Betreuung drei Monate nicht überschreitet.

    Gleiches gilt, soweit das OLG München in einem anderen Einzelfall (FamRZ 2006, 647) einer Berufsbetreuerin, die zunächst zur vorläufigen Betreuerin bestellt war und sodann nach einer zeitlichen Lücke von sechs Monaten endgültig zur Betreuerin bestellt wurde, vergütungsrechtlich nicht von einer erneuten Betreuung ausgegangen war.

  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Im Regelfall ist bei einer Unterbrechung einer Betreuung danach wieder von einer Erstbetreuung auszugehen (Palandt/Diederichsen § 5 VBVG Rn. 7; BT-Drucks. aaO.), doch kann dies bei verhältnismäßig kurzen Zeiträumen nicht gelten (vgl. Senatsbeschluss vom 9.2.2006 - 33 Wx 237/05 = BtPrax 2006, 73).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Für die Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Beteuerbestellung abzustellen (wie OLG München BtPrax 2006, 73 und OLG Schleswig OLGR 2006, 201).

    Zu dieser Frage hat zwischenzeitlich der 33.Zivilsenat des OLG München (Beschluss vom 29.02.2006 - 33 Wx 237/05-; BtPrax 2006, 73f) Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Diese nicht nur kurzfristige Unterbrechung der Betreuung (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. Februar 2006 - Az.: 33 Wx 237/05 - zu einer Unterbrechungsdauer von weniger als drei Monaten) rechtfertigt die Annahme einer (erneuten) Erstbetreuung, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung begründet.
  • OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 11 Wx 24/07

    Höhe der Betreuervergütung nach dem Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz bei

    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2006 (16 Wx 109/06) insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) angeschlossen und hierzu ausgeführt:.
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 9. Februar 2006 - 33 Wx 237/05 - und des Oberlandesgerichts Schleswig in seinem Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 W 240/05 - (vgl. auch LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Gießen, Beschluss vom 25. November 2005 7 T 5651/05; LG Göttingen, Beschluss vom 5. Januar 2006 5 T 236/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 3. November 2005 5 T 445/05; LG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2006 5 T 1091/05; LG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2005 7 T 1086/05; LG Regensburg, Beschluss vom 4. Januar 2006 7 T 757/05; a.A: vgl. Bestelmeyer RPfleger 2005, 583, 590; Deinert RPfleger 2005, 304, 305; Dodegge NJW 2005, 1896 ff; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Heilbronn, Beschluss vom 9. Januar 2006 1 T 14/01; LG Kiel, Beschluss vom 11. November 2005 3 T 483/05).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06

    Vergütung des auf einen ehrenamtlichen Betreuer folgenden Berufsbetreuers:

  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 406/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

  • OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08

    Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e.

  • OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz eines Berufsbetreuers bei vorheriger Betreuung

  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06

    Kein Untätigkeitseinwand bei Pauschalvergütung des Betreuers

  • LG Koblenz, 28.11.2006 - 2 T 846/06

    Erstbetreuung nach Ende der vorläufigen Betreuung

  • OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

  • OLG München, 12.10.2006 - 33 Wx 163/06

    Verfassungsmäßige Pauschalisierung des Stundensatzes der Betreuervergütung

  • OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

  • OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 5 W 297/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähiger Zeitaufwand bei Wechsel von

  • OLG Schleswig, 22.03.2006 - 2 W 40/06

    Auslegung des Heimbegriffs i.S.v. § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Vergütung von

  • LG Köln, 08.05.2012 - 1 T 205/11

    Festsetzung einer pauschalen Vergütung für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers

  • LG Freiburg, 25.07.2006 - 4 T 173/06

    Vergütung bei Betreuerwechsel: Maßgeblichkeit der Erstbestellung

  • LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07

    Festsetzung der Vergütung einer berufsmäßig tätigen Betreuerin; Vorliegen der

  • LG Siegen, 23.02.2006 - 4 T 38/06

    Vergütung des Berufsbetreuers bei Übernahme der Betreuung von ehrenamtlichen

  • LG Halle, 08.01.2008 - 1 T 155/07

    Übernahme der Betreuung - Keine Erstbetreuervergütung

  • LG Bückeburg, 02.04.2009 - 4 T 116/07
  • LG Frankenthal, 04.05.2006 - 1 T 157/06

    Betreuervergütung: Stundensatz nach dem Wechsel vom ehrenamtlichen zum

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.01.2006 - 5 U 1172/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5708
OLG Koblenz, 05.01.2006 - 5 U 1172/05 (https://dejure.org/2006,5708)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.01.2006 - 5 U 1172/05 (https://dejure.org/2006,5708)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 5 U 1172/05 (https://dejure.org/2006,5708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 433; BGB § 1004; BGB § 823 Abs. 2; NachbG RP § 34 Abs. 4
    Voraussetzungen für Anspruch auf Beseitigung einer Freifläche im Grenzbereich zum Nachbargrundstück

  • rechtsportal.de

    Rechte des Grundstückseigentümers bei Nichteinhaltung des Grenzabstandes durch eine Terrasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terrassenabstand bei fehlender Sicht zum Nachbargrundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beseitigung einer Terrasse im Grundstücksgrenzbereich bei Sichtmöglichkeit zum ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer ist Zustandsstörer im Nachbarstreit: "Noch-Eigentümer" oder Erwerber? (IMR 2006, 34)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1103 (Ls.)
  • VersR 2006, 1418
  • ZfBR 2006, 350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1977 - V ZR 71/75

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2006 - 5 U 1172/05
    Eine etwa verbleibende geringfügige Beeinträchtigung ist aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis heraus hinzunehmen (vgl. BGHZ 68, 350, 353).
  • BGH, 12.11.1999 - V ZR 229/98

    Schadensersatzansprüche wegen vom Nachbargrundstück herüberdringender

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2006 - 5 U 1172/05
    Da eine Handlung der Beklagten selbst nicht im Raum steht und es auch nicht darum geht, eine aus ihrem Eigentum erwachsene Störungsfolge zu beseitigen (vgl. dazu BGH NJW 1984, 2207, 2208; BGH NJW-RR 2000, 537 ; BGH NJW 2001, 1865, 1866), sondern es sich darum handelt, dass die Beklagte für ein Fehlverhalten Dritter einstehen soll, ist eine Haftung allein über § 831 BGB (zu dessen Grenzen im vorliegenden Fall vgl. freilich BGH MDR 1994, 1119 ; BGH NJW 2001, 1865, 1866; OLG Bremen MDR 1960, 495) oder, wie der Kläger neuerlich unter Behauptung einer zwischen den Parteien vorhandenen schuldrechtlichen Beziehung geltend macht, über § 278 BGB möglich.
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2006 - 5 U 1172/05
    Da eine Handlung der Beklagten selbst nicht im Raum steht und es auch nicht darum geht, eine aus ihrem Eigentum erwachsene Störungsfolge zu beseitigen (vgl. dazu BGH NJW 1984, 2207, 2208; BGH NJW-RR 2000, 537 ; BGH NJW 2001, 1865, 1866), sondern es sich darum handelt, dass die Beklagte für ein Fehlverhalten Dritter einstehen soll, ist eine Haftung allein über § 831 BGB (zu dessen Grenzen im vorliegenden Fall vgl. freilich BGH MDR 1994, 1119 ; BGH NJW 2001, 1865, 1866; OLG Bremen MDR 1960, 495) oder, wie der Kläger neuerlich unter Behauptung einer zwischen den Parteien vorhandenen schuldrechtlichen Beziehung geltend macht, über § 278 BGB möglich.
  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2006 - 5 U 1172/05
    Da eine Handlung der Beklagten selbst nicht im Raum steht und es auch nicht darum geht, eine aus ihrem Eigentum erwachsene Störungsfolge zu beseitigen (vgl. dazu BGH NJW 1984, 2207, 2208; BGH NJW-RR 2000, 537 ; BGH NJW 2001, 1865, 1866), sondern es sich darum handelt, dass die Beklagte für ein Fehlverhalten Dritter einstehen soll, ist eine Haftung allein über § 831 BGB (zu dessen Grenzen im vorliegenden Fall vgl. freilich BGH MDR 1994, 1119 ; BGH NJW 2001, 1865, 1866; OLG Bremen MDR 1960, 495) oder, wie der Kläger neuerlich unter Behauptung einer zwischen den Parteien vorhandenen schuldrechtlichen Beziehung geltend macht, über § 278 BGB möglich.
  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2006 - 5 U 1172/05
    Da eine Handlung der Beklagten selbst nicht im Raum steht und es auch nicht darum geht, eine aus ihrem Eigentum erwachsene Störungsfolge zu beseitigen (vgl. dazu BGH NJW 1984, 2207, 2208; BGH NJW-RR 2000, 537 ; BGH NJW 2001, 1865, 1866), sondern es sich darum handelt, dass die Beklagte für ein Fehlverhalten Dritter einstehen soll, ist eine Haftung allein über § 831 BGB (zu dessen Grenzen im vorliegenden Fall vgl. freilich BGH MDR 1994, 1119 ; BGH NJW 2001, 1865, 1866; OLG Bremen MDR 1960, 495) oder, wie der Kläger neuerlich unter Behauptung einer zwischen den Parteien vorhandenen schuldrechtlichen Beziehung geltend macht, über § 278 BGB möglich.
  • LG Frankenthal, 22.04.2010 - 4 O 477/09

    Klage auf Einhaltung eines Grenzabstandes von 2,50 m zwischen der Dachterrasse

    Auf die Behauptung des Klägers, die Dachterrasse sei von den Voreigentümern der Beklagten nicht genutzt worden, kommt es vorliegend nicht an, da es für den Anspruch gem. § 34 Abs. 4 sowie für den Lauf der Frist des § 36 NachbarG RP maßgeblich auf den Bestand und die Eignung der Einrichtung als Dachterrasse ankommt, nicht jedoch auf die konkrete Nutzung (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05.01.2006, 5 U 1172/05 ).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8533
OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05 (https://dejure.org/2005,8533)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.12.2005 - 10 U 10/05 (https://dejure.org/2005,8533)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 10 U 10/05 (https://dejure.org/2005,8533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Prüfungsumfanges bei der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Streit eines geschiedenen Ehepaares um den Ausgleich einer Bankforderung als Gesamtschuldner; Prüfung der Rechtmäßigkeit des ersten Versäumnisurteiles

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zweites Versäumnisurteil auch bei fehlerhaftem ersten Versäumnisurteil statthaft, § 345 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 333; ; ZPO § 345; ; ZPO § 514

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 § 333 § 345 § 514 Abs. 2
    Prüfungsumfang bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteils

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zur Prüfung des Berufungsgerichts bei zweitem Versäumnisurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05
    Die Partei kann gerade nicht mehr darauf vertrauen, dass das Gericht in dem auf den Einspruch bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung die Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage nunmehr anders beurteilen werde (vgl. BGH NJW 1999, 2599, 2600).

    Über die Frage, ob es für die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil auf die Rechtmäßigkeit des ersten Versäumnisurteils ankommt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (vgl. BGH NJW 1999, 2599).

  • OLG Dresden, 04.08.1999 - 8 U 2159/99

    Begriff des Verhandelns zur Hauptsache; Auslegung eines Rechtsbehelfs

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05
    Entscheidend ist dabei, dass die Parteien über einen außerhalb des Prozessgeschehens liegenden Streitpunkt materiell- oder prozessrechtlicher Art verhandeln (vgl. BGH NJW 1967, S. 728; OLG Dresden, NJW-RR 2001, 792).
  • BGH, 19.01.1967 - VII ZB 13/66
    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05
    Entscheidend ist dabei, dass die Parteien über einen außerhalb des Prozessgeschehens liegenden Streitpunkt materiell- oder prozessrechtlicher Art verhandeln (vgl. BGH NJW 1967, S. 728; OLG Dresden, NJW-RR 2001, 792).
  • BGH, 23.11.1964 - II ZR 200/62

    Wirksame Erhebung einer Widerklage - Entscheidung über die Widerklage ohne

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2005 - 10 U 10/05
    An dieser Beurteilung ändert auch das Urteil BGH NJW 1965, 397 nichts.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 10 U 145/06

    Zur Ermittlung des Mietausfallschadens bei verzögerter Weitervermietung infolge

    Macht der Kläger wie hier abstrakten Schadensersatz in Form fiktiver Reparaturkosten geltend (vgl. Urteil vom 19.07.2005, Bl. 97 f BA 1 O 109/04 LG Düsseldorf = I-10 U 10/05 OLG Düsseldorf), bedurfte es keiner weiteren Zeit zur Durchführung der erforderlichen Reparaturen (vgl. Scheuer, in: Bub/Treier, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 10 U 10/06
    Ohne Berücksichtigung dieser Tatsache und ohne die sich daraus notwendig ergebende Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Forderungen werden in den genannten Abtretungen Teilbeträge abgetreten, und zwar in der Abtretung vom 04.07.2007 bezogen auf "aus dem Verfahren A gegen B, Az.: 10 U 10/06, vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Forderung" (Abtretung vom 04.07.2007) bzw. (unter Addierung der beiden vorstehend genannten einzelnen Forderungen) eine "Forderung in Höhe von 138.785,27 Euro"/ eine "Forderung aus dem Verfahren A gegen B, Az: 10 U 10/05, vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main" (Abtretung vom 10.07.2007).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4590
OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04 (https://dejure.org/2006,4590)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2006 - 11 U 199/04 (https://dejure.org/2006,4590)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2006 - 11 U 199/04 (https://dejure.org/2006,4590)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Übermäßiger Verschleiß eines Kfz als Sachmangel; Beweislast des Verkäufers bei Geltendmachung eines Sachmangels

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zur Frage der Beweis- und Darlegungslast des Käufers für Mängel beim Gebrauchtwagenkauf.

  • Judicialis

    BGB § 476

  • rewis.io
  • RA Kotz

    PKW-Kauf: Beweis- und Darlegungslast des Käufers für Mängel

  • rechtsportal.de

    BGB § 476
    Beweislast bei übermäßigem Verschleiß der Kaufsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Käufer muss übermäßigen Verschleiß beweisen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motor verschlissen? - Gebrauchtwagenkäufer muss Sachmangel beweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1391
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04
    Macht der Käufer - wie hier der Kläger - unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels Rechte gem. § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn auch nach neuem Schuldrecht die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (BGHZ 159, 215, 217 ff. = NJW 2004, 2299; NJW 2005, 3490, 3491 f., NJW 2006, 434, 436 = Betriebs-Berater 2006, 68, 69 = BGHReport 2006, 205 m. Anm. Mankowski).

    Der Käufer hat daher den Beweis zu führen, dass die von ihm als Mangel geltend gemachten Erscheinungen Ausdruck übermäßigen Verschleißes sind und nicht auf sonstigen Ursachen beruhen (Roth a. a. O.; vgl. auch BGH NJW 2006, 434, 436 = Betriebs-Berater 2006, 68, 69 = BGHReport 2006, 205 m. Anm. Mankowski).

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04
    Macht der Käufer - wie hier der Kläger - unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels Rechte gem. § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn auch nach neuem Schuldrecht die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (BGHZ 159, 215, 217 ff. = NJW 2004, 2299; NJW 2005, 3490, 3491 f., NJW 2006, 434, 436 = Betriebs-Berater 2006, 68, 69 = BGHReport 2006, 205 m. Anm. Mankowski).
  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04
    Macht der Käufer - wie hier der Kläger - unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels Rechte gem. § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn auch nach neuem Schuldrecht die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (BGHZ 159, 215, 217 ff. = NJW 2004, 2299; NJW 2005, 3490, 3491 f., NJW 2006, 434, 436 = Betriebs-Berater 2006, 68, 69 = BGHReport 2006, 205 m. Anm. Mankowski).
  • OLG Köln, 11.11.2003 - 22 U 88/03

    Dauerbruch einer Ventilfeder als Sachmangel; Nachweis des Vorhandenseins des

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04
    Im Schrifttum wird diese Rechtsprechung des BGH insoweit kritisiert, als der BGH bei der Anwendung des § 476 BGB allein auf den zu Tage getretenen Endmangel (dort: Motordefekt) abgestellt hat, nicht aber darauf, dass dessen Ursache (dort: Lockerung des Zahnriemens) selbst schon einen Mangel darstellt (vgl. Lorenz, NJW 2004, 3020, 3021; Roth, ZIP 2004, 2025, 2026; Gsell, JuS 2005, 967, 971; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 1305, S. 850 f., jew. m.w.N.; sowie den Fall OLG Köln - 22. ZS - NJW-RR 2004, 268).
  • LG Dortmund, 21.12.2007 - 22 O 212/06

    GW-Handel - Kein Rücktritt bei "Schadensausweitung" durch Kunden

    Soweit eine Gegenauffassung eine Ausnahme von der grundsätzlich gegebenen Beweislastumkehr bei gebrauchten Sachen annehmen will, bei denen die von vornherein anzunehmende unterschiedliche Abnutzung zu berücksichtigen sei (LG Hanau, NJW-RR 2003, 1561; Palandt, BGB, 65. Aufl., § 476, Rdn. 10, nicht mehr vertreten in der 66. Auflage; unklar: OLG Köln MDR 2006, 1391) ist diese durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt klarstellend BGH NJW 2007, 2621) überholt.
  • LG Dessau-Roßlau, 23.06.2011 - 1 S 42/11

    Klageänderung in der Berufungsinstanz: Übergang vom erstinstanzlich geltend

    Denn eine geltungserhaltende Reduktion der hier als AGB gestalteten Klausel dahin, dass jedenfalls der gemäß § 475 Abs. 3 BGB mögliche Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wirksam bliebe, kommt nicht in Betracht (vgl. OLG Bremen OLGR 2004, 117, 118; zitiert nach: OLG Köln, Urteil vom 01.03.2006, 11 U 199/04; zitiert nach juris), zumal sie auch gegen das in § 307 Abs. 1 BGB normierte Klarheitsgebot verstieße; denn dem Vertragspartner erschließt sich eine Aufteilung in nach § 475 Abs. 1 BGB unzulässige und nach § 475 Abs. 3 BGB zulässige Vereinbarungen zu seinem Nachteile nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.12.2005 - 8 U 1084/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24500
OLG Jena, 06.12.2005 - 8 U 1084/04 (https://dejure.org/2005,24500)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.12.2005 - 8 U 1084/04 (https://dejure.org/2005,24500)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 8 U 1084/04 (https://dejure.org/2005,24500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Abtretung des Kaufpreisanspruchs aus einem Bauträgervertrag an die finanzierende Bank

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02

    Anforderungen an die Sicherheiten nach MaBV

    Auszug aus OLG Jena, 06.12.2005 - 8 U 1084/04
    Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf BGH MDR 2003, 1064 und die dort zitierte weitere BGH-Entscheidung der Ansicht ist, dass die MaBV nicht im Verhältnis zwischen Bauträger und Bank gelte, kann dies den genannten Entscheidungen nicht entnommen werden.
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Jena, 06.12.2005 - 8 U 1084/04
    Hinsichtlich des Verbotsgesetzcharakters des § 12 MaBV nimmt der Senat Bezug auf das oben genannte Urteil aus dem Parallelverfahren (AktZ. 8 U 827/03) und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. ferner BGHZ 146, 250 ff.; 139, 387 ff.; NotBZ 2001, 102 f.; OLG Jena, 5 U 1115/98, NZM 2000, 56 mit zust. Anm. Vogel IBR 2000, 25).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 99/97

    BGH erklärt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in Bauträgerverträgen für

    Auszug aus OLG Jena, 06.12.2005 - 8 U 1084/04
    Hinsichtlich des Verbotsgesetzcharakters des § 12 MaBV nimmt der Senat Bezug auf das oben genannte Urteil aus dem Parallelverfahren (AktZ. 8 U 827/03) und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. ferner BGHZ 146, 250 ff.; 139, 387 ff.; NotBZ 2001, 102 f.; OLG Jena, 5 U 1115/98, NZM 2000, 56 mit zust. Anm. Vogel IBR 2000, 25).
  • OLG Jena, 04.05.1999 - 5 U 1115/98

    Nachweis der Bautenstandsanzeige durch den bauleitenden Architekten bei

    Auszug aus OLG Jena, 06.12.2005 - 8 U 1084/04
    Hinsichtlich des Verbotsgesetzcharakters des § 12 MaBV nimmt der Senat Bezug auf das oben genannte Urteil aus dem Parallelverfahren (AktZ. 8 U 827/03) und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. ferner BGHZ 146, 250 ff.; 139, 387 ff.; NotBZ 2001, 102 f.; OLG Jena, 5 U 1115/98, NZM 2000, 56 mit zust. Anm. Vogel IBR 2000, 25).
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 235/05

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts für das Betreiben der Eigentumsumschreibung

    (2) Es bedarf nicht der ausdrücklichen Vereinbarung einer Zweckbindungsklausel im Abtretungsvertrag mit dem Zessionar (so aber OLG Jena, OLGR 2006, 381; vgl. dazu Basty, ZfIR 1997, 587, 589 und Everts in: Grziwotz (Hrsg.), MaBV, § 5 Rdn. 5).
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