Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 02.02.2006 | OLG Karlsruhe, 14.10.2005

Rechtsprechung
   KG, 18.05.2005 - 13 UF 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12049
KG, 18.05.2005 - 13 UF 12/05 (https://dejure.org/2005,12049)
KG, Entscheidung vom 18.05.2005 - 13 UF 12/05 (https://dejure.org/2005,12049)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 13 UF 12/05 (https://dejure.org/2005,12049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit geschiedener Eltern über Impfungen ihres gemeinsamen Kindes; Voraussetzungen für die Übertragung des Entscheidungsrechts über die Durchführung von Impfungen des Kindes an einen Elternteil; Konflikt der Eltern über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung ...

  • Judicialis

    BGB § 1628; ; BGB § 1687; ; BGB § 1697a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1628 § 1687 § 1697a
    Entscheidung des Familiengerichts über die Impfung eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Impfungen: Eltern sollen einvernehmlich entscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 142
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02

    Zur Entscheidung nach BGB § 1628 bei Uneinigkeit der Eltern über die für die

    Auszug aus KG, 18.05.2005 - 13 UF 12/05
    Für die Entscheidung ist gemäß § 1697a BGB maßgebend, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 511).

    Bei Konflikten der Eltern über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung eines Kindes hat das zu entscheidende Familiengericht grundsätzlich keine Befugnis zu einer eigenen Sachentscheidung, sondern kann nur die Entscheidungskompetenz einem der beiden Elternteile übertragen (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 511).

  • OLG Bamberg, 26.08.2002 - 7 UF 94/02

    Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge; Entziehung eines

    Auszug aus KG, 18.05.2005 - 13 UF 12/05
    Medizinische Eingriffe und Behandlungen werden mit der Ausnahme von Routineuntersuchung oder häufig vorkommende nicht ungewöhnliche Erkrankungen wie Erkältungen oder gewöhnliche Kinderkrankheiten regelmäßig zu den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind gezählt, weil sie mit der Gefahr von Komplikationen und Nebenwirkungen, mögen diese auch statistisch betrachtet gering sein, verbunden sind (vgl. Jaeger in Johanssen/Henrich, Eherecht 4. Aufl., § 1687 Rdnr. 4; Schwab/Motzer, Handbuch des Scheidungsrechts, 5 Aufl., Kap. III Rdnr. 55; OLG Bamberg FamRZ 2003, 1403).
  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16

    Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes

    Demgegenüber sind andere der Meinung, die Durchführung von Schutzimpfungen stelle durchweg eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind dar (KG Berlin FamRZ 2006, 142; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 834; OLG Karlsruhe Beschluss vom 2. Juni 2015 - 18 UF 117/15 - juris; Staudinger/Peschel-Gutzeit BGB [2015] § 1628 Rn. 29; MünchKommBGB/Huber 7. Aufl. § 1628 Rn. 14; Palandt/Götz BGB 76. Aufl. § 1687 Rn. 7; BeckOGK/Mehrle BGB [Stand: 15. November 2016] § 1687 Rn. 63; jurisPK-BGB/Poncelet [Stand: 15. Oktober 2016] § 1687 Rn. 21; Zuck MedR 2008, 410, 414; Brissa JR 2012, 401, 404; Osthold FamRZ 2016, 1179).
  • OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15

    Zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen sorgerechtlichen

    (2) Im Gegensatz dazu stellt nach Auffassung des Kammergerichts Berlin die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang ein Kind geimpft werden soll, eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 S. 1 BGB dar, weil sie mit der Gefahr von Komplikationen und Nebenwirkungen verbunden sei (KG, Beschluss vom 18.05.2005 - Az. 13 UF 12/05 = FamRZ 2006 [juris], 142: ebenso Viefhues in: jurisPK-BGB, hrsg. von Herberger/Martinek/ Rüßmann/Weth, 7. Aufl. 2014, § 1628 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2015 - 6 UF 150/15

    Fehlende Einigung der Eltern über Impfung des Kindes

    Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang ein Kind geimpft werden soll, betrifft keine Angelegenheit des täglichen Lebens i. S. d. § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB, sondern eine Angelegenheit, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (§ 1628 BGB), weil sie mit der Gefahr von Risiken und Komplikationen verbunden ist (Anschluss an KG FamRZ 2006, 142).

    Die Regelung des Ob und des Wie der Impfung betrifft eine Frage von erheblicher Bedeutung für beide Kinder, weil sie mit der Gefahr von gesundheitlichen Risiken und Komplikationen verbunden ist (ebenso KG FamRZ 2006, 142-143; B. Hamdan in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1628 BGB, Rn. 7, zit. n. juris; a. A. OLG Frankfurt FamRZ 2011, 47; Schwab in FamRZ 1998, 457, 469 zu "Routineimpfungen").

  • OLG Brandenburg, 05.07.2022 - 13 UF 42/22

    Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis bezüglich der Impfung von

    Bei der Frage, ob die Zustimmung zur Immunisierung durch eine Schutzimpfung erteilt wird, handelt es sich, darüber sind die Eltern einig, um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung (vgl. OLG Rostock, NZFam 2022, 69, 72; OLG Frankfurt a. M., NZFam 2021, 872; OLG München BeckRS 2021, 33306; auch BGH NZFam 2017, 561; KG BeckRS 2008, 26040).

    Für die Entscheidung ist gemäß § 1697a BGB maßgebend, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen (KG Beschl. v. 18.5.2005 - 13 UF 12/05, BeckRS 2008, 26040; BVerfG, FamRZ 2003, 511).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17

    KJV SH; Kindeswohl; Steuerungserwägungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers

    Zwar ist umstritten, ob die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang ein Kind geimpft werden soll, eine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne des § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB ist (so für empfohlene Schutzimpfungen: OLG Frankfurt - 2 WF 117/10 -, juris Rn. 13) oder eine Angelegenheit, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (§ 1628 BGB), weil sie mit der Gefahr von Risiken und Komplikationen verbunden ist (so: OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.09.2015 - 6 UF 150/15 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 8; KG Berlin, Beschl. v. 18.05.2005 - 13 UF 12/05 -, juris Orientierungssatz 1).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2015 - 18 UF 117/15

    Alleinsorgerecht der Mutter bei Getrenntleben: Übertragung der

    Die Frage, ob bei dem Kind die Tetanusimpfung durchgeführt wird, stellt keine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne des § 1687 Abs. 1 BGB dar, die von der Mutter - oder aber vom Vater gemäß § 1687a BGB - allein entschieden werden könnte (KG Berlin FamRZ 2006, 142: Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Tetanus, Diphtherie, Hib und Polio; a.A. OLG Frankfurt FamRZ 2011, 47, juris Rn. 13 (Schweinegrippe); OLG Dresden FamRZ 2011, 48, juris Rn. 5).
  • AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20

    Der Nutzen der von der STIKO empfohlenen Impfungen überwiegt das Impfrisiko.

    Medizinische Eingriffe und Behandlungen werden mit der Ausnahme von Routineuntersuchungen oder häufig vorkommende nicht ungewöhnliche Erkrankungen wie Erkältungen oder gewöhnliche Kinderkrankheiten regelmäßig zu den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind gezählt, weil sie mit der Gefahr von Komplikationen und Nebenwirkungen, mögen diese auch statistisch betrachtet gering sein, verbunden sind (BGH, a.a.O.;KG, Beschluss vom 18.05.2005 - 13 UF 12/05 - FamRZ 2006, 142).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10426
OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06 (https://dejure.org/2006,10426)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 (https://dejure.org/2006,10426)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 2 W 12/06 (https://dejure.org/2006,10426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Betreuervergütung eines nachträglich bestellten Gegenbetreuers; Unterscheide und Abgrenzung zwischen ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuern; Aufgabenkreise derVermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Behörden sowie ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Gegenbetreuers, Betreuervergütung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stundensatz und Stundenansatz eines nachträglich bestellten Gegenbetreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 166
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06
    Für die Bemessung der Betreuervergütung eines nachträglich bestellten Gegenbetreuers ist die erstmalige Begründung des Betreuerverhältnisses durch Bestellung des Betreuers maßgeblich (Ergänzung zum Senatsbeschluss vom 25.01.2006 - 2 W 240/05).

    Für die Bemessung der Betreuervergütung ist nach Auffassung des Senats die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch in den Fällen maßgebend, in denen der zunächst tätige ehrenamtliche Betreuer wegen mangelnder Eignung nach § 1908b Abs. 1 Satz 1 BGB entlassen und stattdessen ein Berufsbetreuer (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 25.01.2006 - 2 W 240/05 - 3 T 553/05 LG Kiel) oder - wie vorliegend - nachträglich ein Gegenbetreuer nach §§ 1908i, 1792, 1799 BGB bestellt worden ist.

  • LG Kiel, 11.11.2005 - 3 T 483/05

    Betreuervergütung: Nichtberücksichtigung der ehrenamtlichen Betreuungszeiten nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06
    Das Landgericht hat im Wesentlichen ausgeführt: In der Entscheidung vom 11.11.2005 - 3 T 483/05 - habe die Kammer die Auffassung vertreten, dass jedenfalls in den Fällen, in denen ein ehrenamtlicher Betreuer wegen fehlender Eignung nachträglich durch einen Berufsbetreuer abgelöst werde, die Bestellung des Berufsbetreuers als erstmalige Bestellung anzusehen sei, weil in derartigen Fällen in der Regel ein Sachverhalt vorliege, welcher der Ersteinrichtung der Betreuung entspreche.
  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 406/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

    Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln, Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342).
  • OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 214/06

    Vergütung des Gegenbetreuer

    Mithin ist für dessen Stundenansatz ebenfalls auf den Zeitpunkt der Einrichtung der Betreuung abzustellen (ebenso Schleswig-Holsteinisches OLG vom 2.2.2006 - 2 W 12/06).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

    Dieser Zeitpunkt ist auch bei einem Betreuerwechsel vom ehrenamtlichen zum Berufsbetreuer entscheidend (Schleswig-Holsteinisches OLG - Beschluss vom 25.1.2006 - 2 W 240/05; Beschluss vom 2.2.2006 - 2 W 12/06; LG Heidelberg - Beschluss vom 12.12.2005 - 2 T 69/05 - alles zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Der Senat schließt sich insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) an: .
  • OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2006 (16 Wx 109/06) insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) angeschlossen und hierzu ausgeführt: .
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 5 W 297/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähiger Zeitaufwand bei Wechsel von

    Mit der Problematik der Vergütung im Fall eines Betreuerwechsels haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt ( OLG Stuttgart 30.11.2006 8W407/06 und 8W406/06 ; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166 ; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213 ; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209 ; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln; Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06 ; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342 ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 15 U 58/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9583
OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 15 U 58/04 (https://dejure.org/2005,9583)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.10.2005 - 15 U 58/04 (https://dejure.org/2005,9583)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Oktober 2005 - 15 U 58/04 (https://dejure.org/2005,9583)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Paketbeförderung: Wirksamer Verzicht auf Schnittstellenkontrollen in den Vertragsbedingungen eines Paketdienstes; Zustandekommen eines Transportvertrages trotz einer Vertragsabwehrklausel; Anscheinsbeweis für den Inhalt verlorener Pakete durch eine Rechnung des Absenders

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ersatz des Schadens für den Verlust beim Transport von 15 Paketen mit Schmuckwaren; Anrechnung eines Mitverschuldensanteils wegen der Unterlassung der Wertangabe einer Schmucksendung; Vereinbarung eines Haftungsausschlusses für Schmucksendungen im Rahmen Allgemeiner ...

  • Judicialis

    HGB § 425 Abs. 1; ; ... HGB § 429 Abs. 1; ; HGB § 429 Abs. 3 S. 2; ; HGB § 459 S. 1; ; HGB § 431 Abs. 1; ; HGB § 435; ; HGB § 449 Abs. 1; ; HGB § 449 Abs. 2; ; HGB § 449 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 305 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1

  • RA Kotz

    Paketversand/Paketverlust - Schadensersatzpflicht - Mitverschulden

  • rechtsportal.de

    HGB § 425 Abs. 1 § 431 Abs. 1 § 435 § 449 Abs. 2
    Formularmäßiger Verzicht auf Schnittstellenkontrollen in den Beförderungsbedingungen eines Paketdienstunternehmens; Rechtsfolgen eines Beförderungsausschlusses; Anforderungen an den Nachweis für den Inhalt eines in Verlust geratenen Pakets

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 15 U 58/04
    Damit bleibt für eine der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, NJW 2001, 2635, 2636).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15

    Unbeschränkte Frachtführerhaftung eines Paketdienstes: Abhandenkommen einer

    Die Beklagte kann solches in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam festschreiben (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.10.2005 - 15 U 58/04 - juris).

    Hieraus hat die Rechtsprechung die Schlussfolgerung gezogen, dass der Versender in einen nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten könne, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandele, von einer Wertdeklaration absehe und bei Verlust gleichwohl den vollen Schadensersatz verlange (OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.10.2005 - 15 U 58/04 - juris; Herber in: MünchKommHGB, Transportrecht, 3. Aufl. 2014, § 435 Rdn. 38).

    Der Kläger kann, da er im Falle eines qualifizierten Verschuldens durch die Regelung des § 435 HGB besser gestellt werden soll als in sonstigen Schadensfällen, stattdessen aber auch den in § 429 HGB geregelten Wertersatz als den in jedem Fall zu ersetzenden Mindestschaden verlangen (Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2009, § 435 Rdn. 14; OLG Stuttgart, TranspR 2002, 23; zur Anwendung des § 429 Abs. 1 HGB auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.10.2005 - 15 U 58/04 - juris).

  • OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04

    Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 3 Satz 2 WA 1955 bei Transport zum

    Ein Lieferschein hätte in einem derartigen Fall keinen zusätzlichen Beweiswert (vgl. Senat, Urteil vom 14.10.2005 - 15 U 58/04 -).
  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1521/05

    Transportrecht: Schadensersatz wegen Verlust von Transportsendungen; Nachweis des

    § 449 Abs. 2 HGB verlangt bei gewerblichen Versendern einen derartigen Verzicht auf Kontrollen bei der Paketbeförderung nur durch eine qualifizierte Individualvereinbarung, nicht jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (OLG Karlsruhe OLGR 2006, 438; BGH TransportR 2002, 306 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 15 U 70/04

    Frachtvertrag: Beweiserleichterungen des kaufmännischen Versenders gegenüber

    (Vergleiche hierzu die tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Senats vom heutigen Tag im Parallelverfahren 15 U 58/04.) Jedenfalls nach dieser Vorgeschichte ist davon auszugehen, dass die Beklagte im Rahmen ihrer weiteren Geschäftsbeziehung mit der VN wusste, dass sich in den Paketen der VN - deren Wert weiterhin nicht angegeben wurde - zumindest vielfach Schmuck mit entsprechenden höheren Werten befand.
  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1522/05

    Zur Haftung des Transportunternehmens bei Sendungsverlust

    § 449 Abs. 2 HGB verlangt bei gewerblichen Versendern einen derartigen Verzicht auf Kontrollen bei der Paketbeförderung nur durch eine qualifizierte Individualvereinbarung, nicht jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (OLG Karlsruhe OLGR 2006, 438; BGH TransportR 2002, 306 ff.).
  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1523/05

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Wertpaketen mit einer Wertdeklaration von

    § 449 Abs. 2 HGB verlangt bei gewerblichen Versendern einen derartigen Verzicht auf Kontrollen bei der Paketbeförderung nur durch eine qualifizierte Individualvereinbarung, nicht jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (OLG Karlsruhe OLGR 2006, 438; BGH TransportR 2002, 306 ff.).
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