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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3814
OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05 (https://dejure.org/2006,3814)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05 (https://dejure.org/2006,3814)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 5 U 1111/05 (https://dejure.org/2006,3814)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • nomos.de PDF, S. 26

    Immobilienerwerb, Arglisthaftung des Verkäufers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausverkauf - Feuchtigkeitsschäden verschwiegen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 281; BGB § 433; BGB § 437 Nr. 3; BGB § 442; BGB § 444; ZPO § 286
    Voraussetzungen für Arglist eines Immobilienverkäufers hinsichtlich Feuchtigkeit des Kellers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 437 Nr. 3 § 442 § 444 § 280 § 281
    Haftung des Hausverkäufers bei Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglisthaftung des Verkäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Feuchten Keller arglistig verschwiegen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Arglist bei Gebäude-Feuchtigkeitsschäden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hauskauf: arglistig verschwiegene Kellerfeuchtigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verschweigen feuchter Kellerwände: Hat der Käufer gegen den Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Sanierungskosten? (IBR 2006, 232)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1343
  • MDR 2008, 486
  • VersR 2006, 1262
  • ZfBR 2006, 350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05
    b) Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit; Senat VersR 2004, 1057).

    Der Eintritt von Feuchtigkeit in die Kellerwände wegen fehlender Außenabdichtung stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333 ).

  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05
    b) Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit; Senat VersR 2004, 1057).
  • OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02

    Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05
    b) Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit; Senat VersR 2004, 1057).
  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383 mit Anm. Baden).
  • OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Der Verkäufer ist auch verpflichtet, ungefragt einen solchen Mangel zu offenbaren oder wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Dabei stellen insbesondere Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232).

  • OLG Koblenz, 15.01.2013 - 4 U 874/12

    Marderbefall im Dach: - Wer den genauen Umfang eines Mangels beim Hausverkauf

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst dabei nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11

    Rücktritt vom Kauf eines alten Gebäudes: Arglist des Verkäufers wegen des

    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Verhalten des Veräußerers erfasst, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • OLG Rostock, 08.12.2011 - 3 U 16/11

    Wohnungskaufvertrag: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Verschweigen fehlender

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urt. v. 12.04.2002, V ZR 302/00, IBR 2002, 383 mit Anm. Baden; OLG Koblenz, Urt. v. 09.02.2006, 5 U 111/05, MDR 2006, 1343).
  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08

    Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06).

    Dabei stellen insbesondere Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232).

  • OLG Rostock, 06.04.2023 - 3 U 33/21

    Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen von Schwammbefall

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urt. v. 12.04.2002, V ZR 302/00, IBR 2002, 383 mit Anm. Baden; OLG Koblenz, Urt. v. 09.02.2006, 5 U 111/05, MDR 2006, 1343).
  • OLG Koblenz, 13.02.2013 - 3 U 1122/12

    Hauskaufvertrag: Arglisthaftung wegen Verschweigens eines Blitzeinschlags in den

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, ff. = BauR 2010, 668 f. = NZM 2011, 491 ff.; 19. Januar 2009, 2 U 422/08; 20. Februar 2009, 2 U 848/08; 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012, 2 U 1020/11 und 9. Februar 2006, 5 U 1111/05, IBR 2006, 232 = VersR 2006, 1262 = MDR 2006, 1343).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 ff. = BauR 2010, 668 f. = NZM 2011, 491 ff.; Beschlüsse vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08; Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12.2012 - 2 U 1020 /11; OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05 - IBR 2006, 232 = VersR 2006, 1262 = MDR 2006, 1343).

  • OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 145/09

    Grundstückskaufvertrag: Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen einer

    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Verhalten des Veräußerers erfasst, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • OLG Rostock, 02.02.2017 - 3 U 80/14

    Grundstückskauf: Inhaltskontrolle der vom Notar verwendeten vorformulierten

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urt. v. 12.04.2002, V ZR 302/00, IBR 2002, 383 mit Anm. Baden; OLG Koblenz, Urt. v. 09.02.2006, 5 U 111/05, MDR 2006, 1343).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 11 U 144/10

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von

    Ein arglistiges Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels setzt voraus, dass der Verkäufer den Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages entweder kennt oder mindestens für möglich hält (BGH NJW-RR 1992, 334; NJW 2007, 835; OLG Koblenz OLGR 2006, 527; VersR 2004, 1057), es genügt, dass der Verkäufer die den Fehler begründenden Umstände kennt oder für möglich hält (BGH NJW 2007, 835), ohne dass hiermit ein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.
  • OLG Koblenz, 04.10.2012 - 2 U 1020/11

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Kenntnis des Verkäufers vom Befall mit

  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15

    Eigentumswohnungskauf - Sachmangel bei Marderbefall

  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 848/08

    Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung an der Fäkalienhebeanlage

  • LG Essen, 06.02.2018 - 19 O 123/17

    Zur Arglist eines Verkäufers einer Immobilie bei Verschweigen von Bergbauschäden;

  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 252/11

    Kauf Eigentumswohnung - Marderbefall als Mangel

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Rechtsprechung
   KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3444
KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05 (https://dejure.org/2005,3444)
KG, Entscheidung vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 (https://dejure.org/2005,3444)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05 (https://dejure.org/2005,3444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Ersatzanspruchs des Geschädigten trotz Nachweis einer Schadensverursachung; Geltendmachung von nicht auf den behaupteten Unfall zurückzuführenden Schäden; Nichterhöhung eines vorhandenen Vorschadens durch die bei dem Unfall eingetretenen Beschädigungen; ...

  • Judicialis

    AuslPflVG § 2 Abs. 1 b; ; AuslPflVG § 6; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Zum Haftungsumfang für Schäden am Unfallfahrzeug - Nachweis der Schadensverursachung; Vorschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1559
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    a) Allerdings ist dem Kläger zuzugeben, dass das Landgericht verpflichtet gewesen wäre, auf seinen Antrag vom 22. September 2004 den Sachverständigen Hnn zur mündlichen Verhandlung zu laden um dem Kläger Gelegenheit zu geben, dem Sachverständigen Fragen zu stellen (vgl. BGHZ 6, 398; NJW-RR 2001, 1431; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 411 Rdnr.5 a m. w. N.).
  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    a) Allerdings ist dem Kläger zuzugeben, dass das Landgericht verpflichtet gewesen wäre, auf seinen Antrag vom 22. September 2004 den Sachverständigen Hnn zur mündlichen Verhandlung zu laden um dem Kläger Gelegenheit zu geben, dem Sachverständigen Fragen zu stellen (vgl. BGHZ 6, 398; NJW-RR 2001, 1431; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 411 Rdnr.5 a m. w. N.).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    Denn auf Grund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (OLG Köln, VM 1999, 94 Nr. 97 = MDR 1999, 1324 = VersR 1999, 856).
  • KG, 20.02.1995 - 12 U 451/94
    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    Hiernach ist ein Ersatzanspruch insbesondere dann nicht gegeben, wenn nachweislich das Fahrzeug des Geschädigten vorgeschädigt war, dieser aber den Vorschaden in Abrede stellt um auch diesen ersetzt zu erhalten und dadurch den in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer unberechtigt schädigen will (Senat, Urteile vom 20. Februar 1995 - 12 U 451/94 - vom 11. Juli 1996 - 12 U 3918/95 - ; vom 22. September 1997 - 12 U 1683/96 -).
  • LG Berlin, 09.07.2020 - 41 O 147/19

    Darlegungs- und Beweispflichten des Unfallgeschädigten bezüglich reparierter

    Bei der Überlagerung von mehreren Schadensereignissen lässt sich jedoch grundsätzlich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (KG, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 1 U 199/07

    Haftung eines Beklagten für die Unfallschäden aufgrund einer Kollision im

    Liegen (unbeseitigte) Vorschäden vor oder ist es dem Geschädigten nicht gelungen zu beweisen, dass alle geltend gemachten Beschädigungen mit dem Unfallereignis kompatibel sind, darf allerdings entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (KG Schaden Praxis 2008, 21; KG DAR 2006, 323; OLG Frankfurt ZfS 2005, 69; OLG Celle OLGR 2004, 175; OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Köln NZV 1996, 241), der das Landgericht folgt, die Klageforderung nicht mit dem Argument insgesamt abgewiesen werden, allein das Vorhandensein nicht kompatibler Vorschäden ließe es nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Unfallereignis verursacht worden sind.
  • KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz des Unfallschadens bei Bestehen eines

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. Senat, DAR 2006, 323 = KGR 2006, 527 = VersR 2006, 1559 = VRS 110, 258).

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. DAR 2006, 323 = VRS 110, 258 = KGR Berlin 2006, 527 = VersR 2006, 1559; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. November 2006 - 12 U 101/06).

  • OLG Hamm, 12.08.2013 - 6 U 154/12

    Umfang der Schadensersatzpflicht bei Vorschäden eines unfallgeschädigten

    Denn wegen des nicht kompatiblen Schadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch der kompatible Schaden durch ein früheres Ereignis verursacht worden ist (vgl. KG Berlin DAR 2006, 323; OLG Düsseldorf DAR 2006, 324; OLG Hamm SP 1999, 414; OLG Köln VersR 1999, 865; OLG Köln r+s 2013, 305; Lemcke in Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, 2. Aufl., Teil 6 Rz. 103 m.w.N.; Martis/Enslin MDR 2009, 848, 855 m. w. N.).
  • KG, 06.06.2007 - 12 U 57/06

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Beweislast bezüglich der Schadenskompatibilität

    Es entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass ein Anspruchsteller, der dem Gutachter, dem Anspruchsgegner und dem Gericht gegenüber Vorschäden in Abrede stellt, auch möglicherweise berechtigte Ansprüche nicht geltend machen kann (vgl. hierzu Senat, Urteile vom 22.September 1997- 12 U 1683/96; vom 15.Mai 2000 - 12 U 9704/98; vom 17.Oktober 2005 - 12 U 55/05 - KGR 2006, 527 = DAR 2006, 527; OLG Köln, Urteil vom 5.Februar 1996 - 16 U 54/95 - NZV 1996, 241; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.Juli 2004 - 16 U 195/03 - ZfS 2005, 69; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.Februar 2006 - 1 U 148/05 - DAR 2006, 324).
  • KG, 29.01.2007 - 12 U 207/06

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall: Anforderungen an die Darlegung der

    Daher ist die Klage insgesamt abzuweisen, weil bewiesen ist, dass ein Teil der vom Kläger geltend gemachten Schäden am Unfallfahrzeug nicht auf die Kollision zurückzuführen ist und der Kläger zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht oder er das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden bestreitet; in diesem Fall läßt sich nämlich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (Senat, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05 - , DAR 2006, 323).
  • AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Beweislast des Geschädigten für dem Unfallereignis

    20 Da die Klägerin keine hinreichenden Angaben zur sach- und fachgerechten Beseitigung der unstreitig vorhandenen Vorbeschädigungen gemacht hat, ist für einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz der behaupteten Kollisionsschäden kein Raum, da sich nicht verlässlich abgrenzen lässt, ob ein neuer wirtschaftlich wägbarer Schaden durch das hier behauptete Unfallereignis hinzugekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.04.1987 - 1 U 79/86 -, Versicherungsrecht 1988, 1191; OLG Köln vom 22.02.1999 - 16 U 33/98 -, Versicherungsrecht 1999, 865 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.03.2005 - 12 U 163/04 -, Schaden-Praxis 2005, 413 - 415; Kammergericht vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 -, DAR 2006, 323 - 324).

    Schadensersatzansprüche der Klägerin sind mithin insgesamt ausgeschlossen (vgl. Kammergericht vom 17.10.2005, a. a. O.), so dass das Klagebegehren unbegründet ist und das klageabweisende Versäumnisurteil aufrechtzuerhalten war.

  • OLG Schleswig, 21.12.2006 - 7 U 46/06

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Zweitschädigers: Aufeinander folgende

    Diese Schadenverteilung entspricht im Übrigen der gängigen Rechtsprechung in Verkehrsunfallsachen, wonach ein Schadensersatz ausscheidet, obgleich der Geschädigte den Nachweis einer Schadensverursachung durch den Unfallgegner geführt hat, wenn die bei dem Vorfall eingetretenen Beschädigungen entweder einen vorhandenen Vorschaden nicht mehr erhöhen oder die Folgen einer Zweitschädigung nicht mehr herausgerechnet werden können (vgl. beispielsweise Kammergericht VersR 2006, S. 1559 f.).
  • LG Berlin, 10.04.2019 - 42 O 123/18

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem

    Bei der Überlagerung von mehreren Schadensereignissen lässt sich jedoch grundsätzlich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (KG, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05 -).
  • LG Bonn, 05.03.2008 - 5 S 135/07

    Schadensersatz wegen Fahrzeugbeschädigung in einer Waschstraße; Anwendbarkeit des

    Das ist insofern nicht selbstverständlich, als der Geschädigte keinen Ersatzanspruch gegen den Zweitschädiger hat, wenn die in diesem Unfall verursachten Schäden den Vorschaden nicht erhöhen (KG v. 17.10.2005 - 12 U 55/05, VersR 2006, 1559).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 1 U 2/11

    Schadenersatzbegehren des Geschädigten aus einem Unfallereignis; Beweiserhebung

  • LG Berlin, 20.02.2007 - 24 O 732/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Bestreiten von nicht kompatiblen Vorschäden

  • AG Kaufbeuren, 24.01.2012 - 2 C 1353/11

    Verkehrsunfall: Ersatzpflicht bei Vorschäden

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7320
OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04 (https://dejure.org/2005,7320)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.03.2005 - 3 U 210/04 (https://dejure.org/2005,7320)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. März 2005 - 3 U 210/04 (https://dejure.org/2005,7320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aussagekraft der Werbeaussage "Einige Bekannte und Kunden waren fest der Meinung, ich habe mich liften lassen" für ein Anti-Falten Creme-Gel; Aussagekraft der Werbehinweise "Fast wie 10 Jahre jünger" und "Sichtbare Glättung bis zu 50 Prozent geringere Faltentiefe" und ...

  • Judicialis

    LMBG § 27 Abs. 1 Nr. 1 (jetzt: LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 2); ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de

    Verstoß einer Werbung gegen § 27 Abs. 1 Nr. 1 LMBG , wenn denn die behauptete Wirkung nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Auch Werbung mit "Schönheit" muss bei der Wahrheit bleiben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04
    Sie entsprechen dem Verkehrsverständnis des durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers bei situationsadäquater Aufmerksamkeit (vgl. dazu: BGH WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94

    Lifting-Creme - LMBG - Irreführung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04
    Das angesprochene Publikum stellt zwar in Rechnung, dass die Anwendung der so bezeichneten Creme nicht ebenso nachhaltig wirkt wie eine Operation, nimmt aber nicht an, dass die Wirkung nur von so kurzer Dauer ist, dass sich der ursprünglich faltige und schlaffe Zustand der Haut innerhalb (so war es im dortigen Sachverhalt) von Stunden nach Beendigung der Cremeanwendung wieder einstellt (BGH GRUR 1997, 537 - Lifting Creme).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88

    Incl. MwSt. II - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04
    Denn dann nimmt der Verkehr fälschlich einen Vorzug der beworbenen Ware vor vergleichbaren anderen Produkten an (BGH GRUR 1990, 1028 - incl. MWSt. II).
  • OLG Hamburg, 21.04.2005 - 3 U 23/05

    Irreführung durch die Angabe "Sichtbare Glättung bis zu 50 % geringere

    Die dagegen teilweise gerichteten Berufungen der Beklagten hatten hinsichtlich der Punkte zu 5.), 17.), 19.) und zu 20.) Erfolg, insoweit hat der Senat mit Urteil vom 17. März 2005 das landgerichtliche Urteil abgeändert, die Beschlussverfügung vom 6. Juli 2004 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Verfügungsantrag zurückgewiesen (OLG Hamburg, 3 U 210/04).

    Auf das Verfügungsverfahren Landgericht Hamburg 416 O 137/04 = OLG Hamburg, 3 U 210/04 (Beiakte) und insbesondere auf die genannten Entscheidungen wird Bezug genommen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 416 O 137/04 = OLG Hamburg 3 U 210/04 Bezug genommen.

    Die Beklagten selbst haben die Gewinn- und Verlustrechnung 2002 betreffend den Kläger vorgelegt (Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort die Schutzschrift Landgericht Hamburg 416 AR 179/04 mit der Anlage Schu ASt 3).

    Der Kläger hat hierzu vorgetragen, dass er in repräsentativem Umfang Mitglieder aus den Bereichen der Kosmetika- und der Pharmabranche hat (vgl. hierzu Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort Anlagen ASt BB 1-2); in der vorgelegten Mitgliederliste vom 7. Januar 2005 sind eine Vielzahl von Unternehmen, auch Herstellerfirmen aus diesen Branchen aufgeführt, und zwar 15 Unternehmen aus der Kosmetikbranche und 63 pharmazeutische Unternehmen (Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort Anlage ASt BB 1; vgl. vorliegend auch Anlage K 19.1).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2674
OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04 (https://dejure.org/2006,2674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2006 - 21 U 134/04 (https://dejure.org/2006,2674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2006 - 21 U 134/04 (https://dejure.org/2006,2674)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1031 Abs. 5 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer Schiedsabrede; Unwirksamkeit einer Schiedsvereinbarung wegen Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften; Zulässigkeit der Vereinbarung eines 5-prozentigen Gewährleistungseinbehalts; Anspruch auf Schadensersatz wegen ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsvertragsabrede mit Verbraucher: Auch Unternehmer kann sich auf Formunwirksamkeit berufen! (IBR 2007, 402)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitseinbehalt nur durch Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösbar: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam! (IBR 2007, 1247)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1165
  • NZBau 2007, 311
  • BauR 2006, 1787
  • ZfBR 2006, 567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Sicherheitseinbehalt, der nur durch eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern" ablösbar sein soll, nicht wirksam vereinbart werden (BGH BauR 2002, 1392; BauR 1997, 829).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    Die Verwaltung eigenen Vermögens durch Anlage in Mietshäusern ist keine gewerbliche Tätigkeit (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., Rn. 3 zu § 13, Rn. 2 zu § 14 m. w. N.; BGH NJW 2002, 368).
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    Nach seinem äußeren Erscheinungsbild ist er von dem Streithelfer der Beklagten zur mehrfachen Verwendung vorformuliert worden; daß speziell die Beklagten dieses Vertragsmuster ihrerseits möglicherweise nur einmal verwenden wollten, hindert die AGB-Eigenschaft nicht (vgl. Palandt/Heinrichs Rn. 9 zu § 305; BGH NJW 1991, 843).
  • OLG Hamm, 23.06.1995 - 12 U 25/95

    Pauschalvertrag - Einheitspreisvertrag; Leistungsverweigerungsrecht des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    Wenn auch allein durch den Annahmeverzug die Leistungsverweigerungsrechte jedenfalls nicht vollständig entfallen sind, die Restforderung also weiterhin nicht vollständig fällig war, stellte die Nichtannahme der Mängelbeseitigungsarbeiten aber zugleich einen Verstoß gegen die Kooperationspflicht des Bauherrn dar, der eine Zinspflicht unter dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung rechtfertigt (vgl. OLG Hamm BauR 1996, 123).
  • BGH, 11.01.1962 - VII ZR 188/60

    Rechtsfolgen des Auftretens als Kaufmann

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1962, 868) kann sich jedoch auch der Unternehmer auf die Unwirksamkeit einer Schiedsabrede berufen, die sich aus einer Verbraucherschutzvorschrift ergibt, weil die Beachtung der Zuständigkeitsgrenzen der staatlichen Gerichte auch im öffentlichen Interesse liegt.
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 432/00

    Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    Der Fall ist auch nicht mit demjenigen der Entscheidung BGH BauR 2002, 782 vergleichbar, weil dort der Baubeginn nachträglich einvernehmlich datumsmäßig festgelegt worden ist.
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 494/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2006 - 21 U 134/04
    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Sicherheitseinbehalt, der nur durch eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern" ablösbar sein soll, nicht wirksam vereinbart werden (BGH BauR 2002, 1392; BauR 1997, 829).
  • BGH, 19.05.2011 - III ZR 16/11

    Einrede des Schiedsvertrags: Berufung auf eine formunwirksame Schiedsabrede durch

    Folgerichtig ist ein Verstoß gegen § 1031 Abs. 5 ZPO nach der ganz herrschenden Meinung von Amts wegen auch dann zu berücksichtigen, wenn sich der Verbraucher auf die Schiedsabrede und dessen Vertragspartner (Unternehmer) auf deren Unwirksamkeit beruft (vgl. nur OLG Hamm, MDR 2006, S. 1165 f und OLGR 2008, 125, 127; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 1031 Rn. 9; Musielak/Voit, aaO Rn. 10, 16; Prütting in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 1031 Rn. 10; Saenger/Saenger, ZPO, 4. Aufl., § 1031 Rn. 10; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1031 Rn. 15; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 1031 Rn. 1; anders Bucher, AcP 1986, 1, 44 ff; siehe auch Kröll, SchiedsVZ 2007, 145, 148, nach dessen Auffassung dann, wenn die Schiedsklausel vom Verbraucher stammt, beiden Vertragsparteien die Berufung auf die Formunwirksamkeit verwehrt sei).
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