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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.03.2006 - 20 U 236/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3423
OLG Hamm, 05.03.2006 - 20 U 236/05 (https://dejure.org/2006,3423)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2006 - 20 U 236/05 (https://dejure.org/2006,3423)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2006 - 20 U 236/05 (https://dejure.org/2006,3423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung aus einer privaten Unfallversicherung ; Anforderungen an die Festsetzung des Invaliditätsgrades; Anspruch eines Versicherungsnehmers auf eine Kapitalleistung im Fall einer Invalidität ; Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; VVG § 12 Abs. 1; ; VVG § 12 Abs. 3; ; BGB § 209 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 249 Abs. 2; ; BGB § 251; ; BGB § 252

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 1; VVG § 12 Abs. 3
    Verdeckte Teilklage unterbricht nicht die Verjährung für den nicht eingeklagten Teil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 1, Abs. 3
    Verjährung eines Leisutnganspruchs gegen den Versicherer nach Erhebung einer Teilklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1410
  • VersR 2006, 1527
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 27.05.1987 - 20 U 335/86

    Berufung auf Fristversäumung; Lebensversicherung; Zusatzversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2006 - 20 U 236/05
    Fehlerhaft im übrigen auch beruft sich das OLG Nürnberg auf die Entscheidung des Senats vom 27.05.1987 (20 U 335/86 - VersR 1988, 458), die ebenfalls nur zur Ausschlußfrist des § 12 Abs. 3 VVG ergangen ist und in der sich der Senat mit der Frage der Verjährung nicht zu befassen hatte und sich dazu auch nicht geäußert hat.
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZR 130/00

    Einhaltung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2006 - 20 U 236/05
    Der BGH hat für die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG entschieden, daß diese auch für den gesamten Leistungsanspruch durch eine Teilklage gewahrt werden kann (Urteil vom 27.05.2001 - IV ZR 130/00 - VersR 2001, 1013).
  • OLG Nürnberg, 21.03.2002 - 8 U 2788/01

    Unfallversicherung: Rechtzeitige Geltendmachung eines gesundheitlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2006 - 20 U 236/05
    Sie vermengt - ebenso übrigens wie auch das OLG Nürnberg in dem angeführten Urteil vom 21.03.2002 (8 U 2788/01 - VersR 2003, 846) - in unzulässiger Weise die Verjährung (§ 12 Abs. 1 VVG) mit der Ausschlußfrist des § 12 Abs. 3 VVG.
  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2006 - 20 U 236/05
    Ein Sonderfall, wie ihn der III. Senat des Bundesgerichtshofs im Schadensersatzrecht für die Fälle einer Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse dargestellt hat (vgl. Urt. v.02.05.2002 - III ZR 135/01 - VersR 2002, 1253), liegt hier nicht vor.
  • RG, 25.04.1921 - VI 94/21

    Verjährung nach § 852 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2006 - 20 U 236/05
    Die vom III. Senat des BGH angeführte Entscheidung des Reichsgerichts vom 25.04.1921 (RGZ 102, 143) ist nicht einschlägig.
  • OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 52/07

    Verjährung einer Mehrforderung bei (verdeckter) Teilklage; Annahme einer

    Wenn der gerichtliche Sachverständige eine Bewertung vorgenommen hat, die zu einem höheren Invaliditätsgrad führen als von dem vorgerichtlichen Sachverständigen angenommen und vom Kläger geltend gemacht, geht dies zu Lasten des Klägers (vgl. auch OLG Hamm VersR 2006, 1527 = MDR 2006, 1410).

    Der Senat schließt sich - wie sich aus dem oben Ausgeführten ergibt - vielmehr der vom Oberlandesgericht Hamm (VersR 2006, 1527) in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Auffassung an.

    Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Rechtsfrage, ob die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Schadenersatzansprüche entwickelten Ausnahmen von dem Grundsatz, dass durch Erhebung einer bezifferten oder verdeckten Teilklage die Verjährung nur im beantragten Umfang gehemmt wird, auch für Invaliditätsleistungen in der Unfallversicherung gelten (vgl. dazu OLG Hamm VersR 2006, 1527).

  • BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer

    Die Anwendung der vom Senat zur Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. entwickelten Grundsätze, wonach eine Teilklage diese Frist auch bezüglich des gesamten, weitergehenden Anspruchs wahrt, kommt für die hier zu entscheidende Frage einer Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 BGB nicht in Betracht (Senatsurteil vom 27. Juni 2001 - IV ZR 130/00 - VersR 2001, 1013 unter II 2 b; a.A. OLG Nürnberg VersR 2003, 846, 848 ; dagegen mit Recht schon OLG Hamm VersR 2006, 1527).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4546
OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4546)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.03.2006 - 3 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4546)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. März 2006 - 3 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft gegen Minderjährige; Pflicht zur Klärung einer eventuellen Minderjährigkeit von Amts wegen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 80 Abs. 3 S. 1; FGG § 12
    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Minderjährige, Sachaufklärungspflicht, Wechsel des Aufenthaltsorts, Mitteilung, Ausländerbehörde, Belehrung, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot, Sachverständigengutachten, Alter, Altersfeststellung

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 62 Abs. 2; FGG § 12
    Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft gegen Minderjährige - Feststellung der Minderjährigkeit durch den Tatrichter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 188
  • FamRZ 2006, 1375
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05

    Abschiebungshaft gegen Minderjährige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06
    a) Allerdings schließt die Minderjährigkeit eines abzuschiebenden Ausländers nicht generell die Anordnung von Haft aus (BayObLGZ 2000, 203; OLG München OLGR München 2005, 393).

    Das Fehlen einer derartigen Möglichkeit muss die Ausländerbehörde im jeweiligen Einzelfall nachvollziehbar darlegen (OLG München, OLGR München 2005, 393, 394 m.w.N.).

    c) Sollte das Landgericht danach erneut zu dem Ergebnis gelangen, der Betroffene sei tatsächlich noch minderjährig, wird die antragstellende Behörde darzulegen haben, warum für sie - auch mit Amtshilfe des zuständigen Jugendamts - keine Möglichkeit besteht, als milderes Mittel gegenüber der Abschiebungshaft den Betroffenen z.B. in einem Jugendheim - ggfs. auch außerhalb von Rheinland-Pfalz - unterzubringen (vgl. OLG München OLGR München 2005, 393, 394; Renner, Ausländerrecht 8. Aufl. § 62 AufenthG Rdnr. 11, jeweils m.w.N.).

  • OLG München, 09.11.2005 - 34 Wx 148/05

    Indizwirkung des Verheimlichens der zur Ausreise notwendigen Papiere durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06
    Voraussetzung hierfür wäre, dass der Betroffene über seine Verpflichtung, den Ausländerbehörden Mitteilung von einem Verlassen der ihm zugewiesenen Unterkunft zu machen, belehrt worden ist (OLG München, Beschluss vom 09.11.2005 - 34 Wx 148/05 - Melchior, Internetkommentar zur Abschiebungshaft, zu § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG m.w.N.).
  • BayObLG, 07.07.2000 - 3Z BR 197/00

    Asylverfahren minderjähriger Ausländer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06
    a) Allerdings schließt die Minderjährigkeit eines abzuschiebenden Ausländers nicht generell die Anordnung von Haft aus (BayObLGZ 2000, 203; OLG München OLGR München 2005, 393).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011- V ZB 16/11 Rn. 8, juris; OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR München 2007, 144, 145; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, AuslR, 61. Aktualisierung, § 62 AufenthG Rn. 44 a.E.).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei

    Der Vorrang des Strafverfolgungsinteresses hat umgekehrt zur Folge, dass die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Ausländers ausscheidet, solange die Staatsanwaltschaft der von der Ausländerbehörde beabsichtigten Abschiebung nicht zugestimmt hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; OLG Zweibrücken InfAuslR 2003, 157; FGPrax 2006, 188; OLG Hamburg InfAuslR 2006, 27).
  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    a) Allerdings kommt bei minderjährigen Ausländern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von Sicherungshaft wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. August 2004 - 20 W 245/04, juris, Rn. 3; OLG Köln, OLGR 2003, 193; OLG München, OLGR 2005, 393, 394; OLG Rostock, OLGR 2006, 993, 994; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, 599; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand, 61. Aktual.
  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (vgl. OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR 2007, 144; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 61. Aktual.
  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 15 Wx 254/08

    Anfechtbarkeit der Ablehnung einer Haftaufhebung mit der sofortigen Beschwerde

    Weitere Voraussetzung für die Bejahung dieses Haftgrundes ist allerdings, dass der Betroffene über seine Verpflichtung, der Ausländerbehörde Mitteilung von einem Aufenthaltswechsel zu machen, belehrt worden ist (OLG München OLGR 2006, 112; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 20 W 124/06

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Haft zur Sicherung der

    Dieser Rechtsprechung haben sich zwischenzeitlich auch das Kammergericht (Beschlüsse vom 18. März 2005 in der Sache 25 W 64/04 = InfAuslR 2005, 268 und vom 14. Oktober 2005 in der Sache 25 W 66/05 dok. bei Melchior) sowie das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 28. April 2005 in der Sache 34 Wx 045/05 dok. bei Melchior= OLGR München 2005, 393) und das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 9. März 2006 in der Sache 3 W 36/06 dok. bei Melchior) angeschlossen.
  • LG Ingolstadt, 22.05.2019 - 22 T 2423/18

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Asylanerkennung sowie

    Zwar kommt bei minderjährigen Ausländern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von Sicherungshaft wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.8. 2004 - 20 W 245/04, BeckRS 2004, 08997; OLG Köln, OLG-Report 2003, 193; OLG München, OLGR 2005, 393 [394]; OLG Rostock, OLGR 2006, 993, 994; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 599; Hailbronner, AusländerR, Stand: 61. Aktual.
  • OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06

    Erstattungsschuldner für außergerichtliche Auslagen des Betroffenen in

    Die Anordnung von Abschiebungshaft darf als "ultima ratio" nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel zur Sicherung der Abschiebung nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1475; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.1.2006, Az. 20 W 565/05, OLG München, OLGR 2005, 393/394; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.03.2005 - 5 U 44/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8784
OLG Hamburg, 10.03.2005 - 5 U 44/04 (https://dejure.org/2005,8784)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.2005 - 5 U 44/04 (https://dejure.org/2005,8784)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 2005 - 5 U 44/04 (https://dejure.org/2005,8784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung im Domainrecht; Anforderungen an das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung aus einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung durch den Domain-Inhaber ; ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 339; ; BGB § 276; ; BGB § 278

  • rechtsportal.de

    BGB § 276 § 278 § 339
    Pflichten eines Domain-Inhabers, der die vertragstrafenbewehrte Verpflichtung übernommen hat, gegenüber der DENIC die Löschung einer Domain zu erklären

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Muss ein Domain-Inhaber aufgrund einer Unterlassungserklärung eine Domain bei der DENIC löschen, so muss er den zeitlichen Rahmen einhalten, sonst wird die Vertragsstrafe fällig

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 416 O 182/03
  • OLG Hamburg, 10.03.2005 - 5 U 44/04

Papierfundstellen

  • K&R 2006, 286
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