Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 16 Abs. 2
Anspruch auf Abänderung der in der Gemeinschaftsordnung geregelten Kostenverteilung nur unter außergewöhnlichen Umständen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung der Teilungserklärung über die anteilige Belastung mit den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer und der Sondereigentümer; Anwendbarkeit des Verteilungsschlüssels auf Eigentümer von Garagen mit selbstständigen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verteilungsschlüsselumlegung auf alle Sondereigentümer - auch auf Garageneigentümer
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10 Abs. 1 S. 2; WEG § 16 Abs. 2
Auslegung des Kostenverteilungsschlüssels einer Teilungserklärung - Belastung von Garageneigentümern - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Unterscheidung zwischen Wohnungs- u. Garageneigentümern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Korrektur der Teilungserklärung durch jahrelange Praxis der Wohnungseigentümer? (IMR 2006, 16)
Verfahrensgang
- AG Hagen - 30 II 1/03
- LG Hagen, 15.03.2005 - 3 T 515/04
- OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Papierfundstellen
- DNotZ 2006, 692
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Dabei müssen jedoch die oben beschriebenen Grenzen beachtet werden, die für die Auslegung einer Teilungserklärung allgemein bestehen: Aus dem Zusammenhang der Teilungserklärung selbst muss sich deshalb eine planwidrige Regelungslücke sowie der hypothetische Parteiwille, der für die Ergänzung der getroffenen Regelungen maßgebend ist, in einer Weise ergeben, dass sich das Ergebnis einer solchen Auslegung für den unbefangenen Betrachters als das nächstliegende erschließt (vgl. BGH NJW 2004, 3413).Im Vordergrund steht dabei der Gesichtspunkt, jeder Wohnungseigentümer solle sich darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte grundsätzlich weiterhin Geltung hat und alle bindet; außerdem ist jeder Wohnungseigentümer in der Regel bei Erwerb der Wohnung in der Lage, sich über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich darauf einzustellen (vgl. BGHZ 156, 192 = NJW 2003, 3476; NJW 2004, 3413; Senat ZMR 2003, 286).
Bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen unbestimmten Rechtsbegriff ist dem Tatrichter deshalb ein von dem Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zuzubilligen (BGH NJW 2004, 3413).
- BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
Rechtsschutzinteresse bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Eintritt des …
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Dabei kann auch dahin stehen, ob für die Anfechtung der unter TOP 14 gefassten Negativbeschlüsse überhaupt ein Rechtsschutzinteresse besteht; daran fehlt es nämlich, wenn diese für eine erneute Beschlussfassung der Wohnungseigentümer keine Sperrwirkung entfalten (BGH NZM 2002, 995; BayObLG FGPrax 2005, 106).Im Verfahren nach § 43 WEG hat das Gericht grundsätzlich ohne Bindung an den Wortlaut der Sachanträge die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161; FGPrax 2005, 106).
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Aber auch wenn man annimmt, dass es sich bei den beiden Beschlüssen um anfechtbare Negativbeschlüsse handelt (vgl. BGH NJW 2001, 3339), hat der Antrag auf Feststellung ihrer Unwirksamkeit keinen Erfolg.
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Denn der Gemeinschaft fehlt mangels einer Öffnungsklausel in der Teilungserklärung die Beschlusskompetenz zu einer die Gemeinschaftsordnung abändernden Kostenverteilung (vgl. BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500). - BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Dabei kann auch dahin stehen, ob für die Anfechtung der unter TOP 14 gefassten Negativbeschlüsse überhaupt ein Rechtsschutzinteresse besteht; daran fehlt es nämlich, wenn diese für eine erneute Beschlussfassung der Wohnungseigentümer keine Sperrwirkung entfalten (BGH NZM 2002, 995; BayObLG FGPrax 2005, 106). - KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90
Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten …
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Eine gerichtliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Regelung in der Teilungserklärung im Zusammenleben der Wohnungseigentümer als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist (vgl. Senat FGPrax 1996, 176, 177; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170). - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Für die Auslegung maßgebend sind dabei, wovon auch das Landgericht ausgegangen ist, allein der Wortlaut der Eintragung und ihr Sinn, wie sie sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergeben; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713, 3714). - BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Im Vordergrund steht dabei der Gesichtspunkt, jeder Wohnungseigentümer solle sich darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte grundsätzlich weiterhin Geltung hat und alle bindet; außerdem ist jeder Wohnungseigentümer in der Regel bei Erwerb der Wohnung in der Lage, sich über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich darauf einzustellen (vgl. BGHZ 156, 192 = NJW 2003, 3476; NJW 2004, 3413; Senat ZMR 2003, 286). - OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Im Vordergrund steht dabei der Gesichtspunkt, jeder Wohnungseigentümer solle sich darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte grundsätzlich weiterhin Geltung hat und alle bindet; außerdem ist jeder Wohnungseigentümer in der Regel bei Erwerb der Wohnung in der Lage, sich über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich darauf einzustellen (vgl. BGHZ 156, 192 = NJW 2003, 3476; NJW 2004, 3413; Senat ZMR 2003, 286). - OLG Hamm, 13.10.1989 - 15 W 314/89
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Die Auslegung obliegt daher dem Tatrichter und bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie nach den Denkgesetzen und der feststehenden Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (Senat OLGZ 1990, 57). - BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
- OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der …
Unerheblich ist daher auch, ob die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung in der Vergangenheit von den Wohnungseigentümern und früheren Verwaltern anders verstanden worden und dementsprechend anders als nach ihrem maßgeblichen Wortlaut umgesetzt worden ist (vgl. Senat ZWE 2006, 433 = DNotZ 2006, 692; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2006 - 20 W 241/05 -, zitiert nach Juris; Hans.OLG Hamburg ZMR 2004, 614 = OLGR 2004, 495; ZMR 2005, 69 = OLGR 2005, 127; ZMR 2005, 72 = OLGR 2005, 151). - AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18
Welchen Anforderungen muss ein individueller Verteilerschlüssel genügen?
Dafür spricht eine Auslegung der Teilungserklärung (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation: OLG Hamm, Beschluss v. 23.02.2006 - 15 W 135/05; ferner etwa: OLG Hamburg, Beschluss v. 25.10.2004 - 2 Wx 12/02; OLG Frankfurt, Beschluss v. 20.09.2006 - 20 W 241/05).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG §§ 53, 54c Abs. 3; BNotO § 15 Abs. 2; BGB § 323
Einseitiger Widerruf der Vollzugsanweisung bei strittigem Rücktritt unbeachtlich
- Wolters Kluwer
Beachtlichkeit des einseitigen Widerrufs einer Vollzugsanweisung; Streit der Parteien eines Vertrages über die Wirksamkeit des von dem Verkäufer nach Fristsetzung gem. § 323 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erklärten Rücktritts vom Vertrag; Weiterführung des Vollzugs ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
Amtspflichten des Notars beim Vollzug eines Grundstückskaufvertrages
- ibr-online
Notarrecht - Vollzugsanweisung: Unbeachtlichkeit des einseitigen Widerrufs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BeurkG §§ 53, 54c Abs. 3; BNotO § 15 Abs. 2; BGB § 323
Einseitiger Widerruf der Vollzugsanweisung bei strittigem Rücktritt unbeachtlich
Verfahrensgang
- LG Essen, 01.06.2005 - 7 T 685/04
- OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05
Papierfundstellen
- DNotZ 2006, 682
- FGPrax 2006, 176
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 16.01.1998 - 3Z BR 514/97
Einreichung einer Urkunde beim Grundbuchamt durch einen Notar entgegen einer …
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05
Ein Urkundsnotar, zu dessen Urkundstätigkeit auch das sich anschließende Vollzugsverfahren gehört (BayObLGZ 1998, 6 = FGPrax 1998, 78; Senat FGPrax 1995, 171), kann durch einen Vorbescheid ankündigen, eine bestimmte Amtshandlung vorzunehmen; ein solcher Vorbescheid ist nach ganz überwiegender Auffassung beschwerdefähig (…vgl. BayObLG, a.a.O., m.w.N.; Thüringer-OLG FGPrax 2001, 32;… Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 3. Aufl., § 15 Rn. 85;… Keidel/Winkler, Beurkundungsgesetz, 15. Aufl., § 53 Rn. 43).Nur unter besonderen Umständen ist der Notar noch berechtigt, auf den einseitigen Widerspruch eines von mehreren Beteiligten seine Vollzugstätigkeit aufzuschieben, nämlich dann, wenn ihm ein Beteiligter einen ausreichend substantiierten und glaubhaft erscheinenden Anfechtungs- oder Unwirksamkeitsgrund des notariell beurkundeten Vertrages oder einen wirksam erklärten Rücktritt von dem notariellen Vertrag vorträgt, dem der andere Beteiligte nicht oder nur mit fadenscheinigen Behauptungen zu begegnen versucht (…vgl. Senat a.a.O. m.w.N.; BayObLGZ 1998, 6 = FGPrax 1998, 78;… Winkler, a.a.O., § 53 Rn. 34;… Huhn/von Schuckmann/Preuß, BeurkG, 4. Aufl., § 53 Rn. 27).
- OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 398/02
Auslegung einer Weisung zum Antrag auf Eigentumsumschreibung nach …
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05
Der Senat hält in diesem Zusammenhang an seiner Auffassung (FGPrax 2003, 186) fest, dass eine Vollzugsweisung, die den Notar ihrem Wortlaut nach lediglich zur Prüfung der Kaufpreiszahlung verpflichtet, nicht dahin ausgelegt werden kann, dass sich der zu erbringende Nachweis auch auf Nebenforderungen, insbesondere Verzugszinsen und etwaige Rechtsverfolgungskosten, zu erstrecken hat. - OLG Köln, 13.06.1990 - 2 Wx 16/90
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05
Es ist auch sachgerecht, dass derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages berufen will, eine der Urkunde entgegenstehende Rechtslage im Prozesswege geltend machen und zur Verhinderung des Vollzuges der Urkunde gegebenenfalls im Wege der einstweiligen Verfügung ein Erwerbsverbot erwirken muss (…vgl. Senat a.a.O.; Köln OLGZ 1990, 397, 401;… Jansen, FG, 2. Aufl., § 53 BeurkG Rn. 17).
- OLG Hamm, 11.01.1989 - 15 W 529/86
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05
Der Notar nimmt in dem Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 1 S. 2 BNotO die Stelle einer ersten Instanz nach Maßgabe der Vorschriften des FGG und nicht die eines Beschwerdegegners und auch nicht die eines Verfahrensbeteiligten ein (vgl. Senat DNotZ 1989, 648; OLGZ 1994, 495) . - OLG Hamm, 24.06.1986 - 28 U 349/85
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05
Nach Vollzugsreife darf der Notar von der Einreichung der Urkunde nicht schon dann Abstand nehmen, wenn nur einer der Beteiligten den Vollzugsauftrag zurücknimmt oder widerruft (vgl. OLG Hamm, 28. ZS, DNotZ 1987, 166;… Senat OLGZ 1994, a.a.O.; Köln OLGZ 1990, 347, 401;… Winkler, a.a.O., § 53 Rn. 24 ff). - OLG Hamm, 26.11.2001 - 15 W 329/01
Bindungswirkung einer Verwahrungsanweisung
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05
Der Notar müsste dann seine neutrale Stellung aufgeben und würde Gefahr laufen, sich Schadensersatzansprüchen des jeweils Benachteiligten auszusetzen (KG OLGZ 1987, 273, 275; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45; Senat FGPrax 2002, 83 m.w.N.). - OLG Hamm, 01.02.1994 - 15 W 38/94
Pflicht des Notars zur Stellung von Eintragungsanträgen bei Vollzugsreife
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05
Der Notar nimmt in dem Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 1 S. 2 BNotO die Stelle einer ersten Instanz nach Maßgabe der Vorschriften des FGG und nicht die eines Beschwerdegegners und auch nicht die eines Verfahrensbeteiligten ein (vgl. Senat DNotZ 1989, 648; OLGZ 1994, 495) . - KG, 19.12.1986 - 1 W 5529/85
Einseitiger Widerruf einer übereinstimmenden Hinterlegungsanweisung
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05
Der Notar müsste dann seine neutrale Stellung aufgeben und würde Gefahr laufen, sich Schadensersatzansprüchen des jeweils Benachteiligten auszusetzen (KG OLGZ 1987, 273, 275; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45; Senat FGPrax 2002, 83 m.w.N.). - OLG Schleswig, 26.09.1991 - 2 W 62/91
Widerruf der Hinterlegungsanweisung
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05
Der Notar müsste dann seine neutrale Stellung aufgeben und würde Gefahr laufen, sich Schadensersatzansprüchen des jeweils Benachteiligten auszusetzen (KG OLGZ 1987, 273, 275; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45; Senat FGPrax 2002, 83 m.w.N.).
- BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18
Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter …
§ 53 BeurkG soll den Notar von schwierigen, im Ergebnis oft zweifelhaften und für ihn mit erheblichem Risiko verbundenen Prüfungen entbinden (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 1231, 1232; OLG Köln, OLGZ 1990, 397, 401; OLG Hamm, OLGZ 1994, 495, 498; DNotZ 2006, 682, 683; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 85;… Eylmann/Vaasen/Limmer, BNotO/BeurkG, 4. Aufl., § 53 BeurkG Rn. 12;… Winkler, BeurkG, 19. Aufl., § 53 Rn. 37).Solche Fragen sind nicht in einem Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO, sondern in einem Zivilprozess der Beteiligten untereinander zu klären (vgl. BayObLG, DNotZ 1998, 645, 646; DNotZ 1998, 648, 650; NJW-RR 2000, 1231, 1232; OLG Köln, OLGZ 1990, 397, 401; OLG Hamm, OLGZ 1994, 495, 498; DNotZ 2006, 682, 683).
Das rechtfertigt den Umkehrschluss, dass es in den Fällen des § 53 BeurkG bei dem eingeschränkten Prüfungsmaßstab verbleiben sollte (vgl. OLG Hamm, DNotZ 2006, 682, 684; OLG München, FGPrax 2008, 130, 131;… Lerch, BeurkG, 5. Aufl., § 54c Rn. 9;… gegen eine Anwendung von § 60 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 und 3 BeurkG auch Eylmann/Vaasen/Limmer, BNotO/BeurkG, 4. Aufl., § 53 BeurkG Rn. 13;… Seger in Armbrüster/Preuß/Renner, BeurkG, 7. Aufl., § 53 Rn. 40).
- OLG Köln, 20.11.2006 - 2 Wx 20/06
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen notariellen Vorbescheid; Ankündigung …
Zur Urkundstätigkeit des Notars im Sinne von § 15 BNotO gehört auch das sich anschließende Vollzugsverfahren (vgl. Senat, OLGZ 1990, 379 [380]; Senat, JurBüro 2000, 212; BayObLG FGPrax 1998, 78 [79]; OLG Hamm, FGPrax 2006, 176; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 82).Ob diese Auffassung richtig ist, ist eine Frage der Begründetheit des Rechtsmittels (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2006, 176).
In dem Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO nimmt der Notar die Stelle der ersten Instanz im Sinne der Bestimmungen des FGG, nicht die eines Beschwerdegegners oder sonstigen Verfahrensbeteiligten ein (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2006, 176; OLG Naumburg, FGPrax 2005, 272).
Die Auslegung der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen einschließlich der Auslegung der darin enthaltenen gemeinsamen Weisungen für die Vollzugstätigkeit des Notars ist Aufgabe des Tatrichters (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2006, 176 [177]).
Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann die Auslegung des Tatrichters somit nur auf Rechtsfehler, mithin nur daraufhin überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der feststehenden Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht, dem klaren Sinn und Wort der Erklärung nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2006, 176 [177];… Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27, Rdn. 49 mit weit. Nachw.).
Deshalb kann eine Vollzugsanweisung, die den Notar ihrem Wortlaut nach lediglich zur Prüfung der Kaufpreiszahlung verpflichtet, nicht dahin ausgelegt werden, daß sich der zu erbringende Nachweis auch auf Nebenforderungen, wie Verzugszinsen, Rechtsverfolgungskosten oder sonstige Schadensersatzansprüche zu erstrecken hat (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2003, 186; OLG Hamm, FGPrax 2006, 176 [177]).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 02.05.2006 - 4 U 360/05 - 163 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht: Haftung des - saarländischen - Straßenbaulastträgers für eine circa 3 cm tiefe, gut sichtbare Vertiefung in einem Bordstein
- Wolters Kluwer
Verletzung eines Fußgängers beim Überqueren des Bordsteins; Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand bezüglich öffentlicher Wege und Plätze; Wahrnehmung der Verkehrssicherung öffentlicher Straßen als Amtspflicht in hoheitlicher Tätigkeit
- Judicialis
ZPO §§ 263 ff; ; ZPO § ... 264 Nr. 2; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 839 Abs. 1; ; SaarlStrG § 9 Abs. 3a
- ra.de
- rechtsportal.de
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den zuständigen Träger hoheitlicher Gewalt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Sturz wegen 3 cm tiefem Loch im Bordstein
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 07.06.2005 - 4 O 105/05
- OLG Saarbrücken, 02.05.2006 - 4 U 360/05 - 163
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.05.2006 - 4 U 360/05
Sie umfasst die notwendigen Maßnahmen zur Herbeiführung und Erhaltung eines für den Benutzer hinreichend sicheren Straßenzustandes (BGH, VersR 1979, 1055;… Staudinger-Schäfer, aaO., § 839 BGB, Rdnr. 131), wobei jedoch absolute Gefahrlosigkeit nicht gefordert werden kann.Der Verkehrssicherungspflichtige muss daher in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl. BGH, VersR 1979, 1055;… Palandt-Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Auflage, § 823 BGB, Rdnr. 51;… Geigel-Schlegelmilch, aaO., 14. Kap., Rdnr. 44).
- BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.05.2006 - 4 U 360/05
Die hoheitlich ausgeübte Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Straßen entspricht dabei inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB (BGHZ 60, 54 (58 ff);… Staudinger-Schäfer, aaO., § 839 BGB, Rdnr. 124;… Geigel-Schlegelmilch, aaO., 14. Kap., Rdnr. 42;… Kodal/Krämer-Grote, aaO., Kap. 40, Rdnr. 6). - BGH, 19.05.1958 - III ZR 211/56
Gemeindehaftung bei unterbliebener Wegereinigung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.05.2006 - 4 U 360/05
In diesem Fall handelt es sich bei der Verkehrssicherungspflicht um eine hoheitliche Aufgabe, also um eine Amtspflicht i. S. d. § 839 Abs. 1 BGB (vgl. BGHZ 27, 278 (281 f);… Geigel-Schlegelmilch, aaO., 14. Kap., Rdnr. 40;… Kodal/Krämer-Grote, aaO., Kap. 40, Rdnr. 27).
- BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79
Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.05.2006 - 4 U 360/05
Vielmehr sind die öffentlichen Verkehrswege grundsätzlich in dem Zustand hinzunehmen, wie sie sich dem Benutzer erkennbar darbieten, wobei sich der Benutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen muss (vgl. BGH, NJW 1980, 2194 (2195);… Staudinger-Schäfer, aaO., § 839 BGB, Rdnr. 131). - BGH, 30.04.1953 - III ZR 377/51
Verkehrssicherung bei Wasserstraßen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.05.2006 - 4 U 360/05
Als Haftungstatbestand kommt daher grundsätzlich § 823 BGB i. V. m. §§ 89, 31 BGB in Betracht (vgl. BGHZ 9, 373 (374 f); BGH, NJW 1968, 443;… Staudinger-Schäfer, 12. Auflage, § 839 BGB, Rdnr. 124;… Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, 14. Kap., Rdnr. 40;… Kodal/Krämer-Grote, Straßenrecht, 6. Auflage, Kap. 40, Rdnr. 6). - BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67
Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.05.2006 - 4 U 360/05
Als Haftungstatbestand kommt daher grundsätzlich § 823 BGB i. V. m. §§ 89, 31 BGB in Betracht (vgl. BGHZ 9, 373 (374 f); BGH, NJW 1968, 443;… Staudinger-Schäfer, 12. Auflage, § 839 BGB, Rdnr. 124;… Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, 14. Kap., Rdnr. 40;… Kodal/Krämer-Grote, Straßenrecht, 6. Auflage, Kap. 40, Rdnr. 6).
- OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08
Verkehrssicherungspflichten eines Parkplatzbetreibers
Der Benutzer muss sich den vorgegebenen Verhältnissen anpassen (Senatsurteil v. 2.5.2006 - 4 U 360/05; OLG Stuttgart NZV 90, 286; OLG Hamm VersR 83, 466 ). - OLG Saarbrücken, 18.09.2019 - 5 U 7/19
Kommt es zum Sturz einer Patientin, die sich auf der ihr bekanntermaßen …
Sie verließ dabei bewusst den ausgeleuchteten Bereich und trat, wie der weitere Geschehensablauf zeigt, in die Dunkelheit hinein, ohne beim Gehen die nunmehr gebotene Vorsicht, etwa im Sinne eines "tastenden" Weiterbewegens, walten zu lassen (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 02.05.2006 - 4 U 360/05 - juris). - OLG Saarbrücken, 22.12.2022 - 4 U 116/21 Ansonsten muss sich der Benutzer den vorgegebenen Verhältnissen anpassen (…vgl. BGH, Urt. v. 10.07.1980 - III ZR 58/79, NJW 1980, 2194 - 2196, juris Rdn. 17; Senat, Urt. v. 02.05.2006 - 4 U 360/05, OLGR Saarbrücken 2006, 679 - 681, juris Rdn. 36;… OLG Hamm, Urt. v. 06.04.1982 - 9 U 170/81, VersR 1983, 466, zitiert nach juris).
- LG Bonn, 22.03.2023 - 1 O 222/22
Amtshaftung, Verkehrssicherungspflicht, Sturz, Gehweg
Denn beim Überschreiten von Randsteinen sind Verkehrsteilnehmer gehalten, besondere Vorsicht walten zu lassen, da bei Flächen, die über den Gehweg hinausgehen nach allgemeiner Lebenserfahrung mit einem Höhenunterschied, anderen Materialien oder Hindernissen gerechnet werden muss (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 2.5.2006 - 4 U 360/05, BeckRS 2006, 6216 Rn. 34, beck-online).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.03.2006 - 6 W 20/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verfahrensaussetzung wegen Strafverfahrens: Berücksichtigung der voraussichtlichen Verfahrensdauer im Aussetzungsbeschluss; Niederschlagung der Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren
- Wolters Kluwer
Umfang der Pflicht zur Prognose über den Abschluss eines Strafverfahrens bei der Entscheidung über eine Aussetzung; Prognose der Verfahrensdauer bei Haftsachen; Nachträgliche Begründung eines Aussetzungsbeschlusses; Kosten des Beschwerdeverfahren bei Rücknahme der ...
- Judicialis
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 17.02.2006 - 1 O 49/06
- LG Ravensburg, 17.02.2006 - 6 O 7/06
- OLG Stuttgart, 30.03.2006 - 6 W 20/06
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 2 W 10/08
Verfahrensaussetzung wegen Strafverfahren: Voraussichtliche Dauer des …
Außerdem stehe der Klägerin ein Antrag nach § 149 Abs. 2 ZPO offen, wobei das Gericht nach einer Fortsetzung des Verfahrens auf die bis dahin im Strafverfahren gewonnenen zusätzlichen Erkenntnisse zurückgreifen könne (OLG Stuttgart - 6 W 20/06).Bestehe Grund zu der Besorgnis, dass dieses vor Ablauf eines Jahres nicht beendet werde, komme eine Aussetzung bei Beachtung der berechtigten Interessen des Klägers an einer alsbaldigen Entscheidung nicht in Betracht (…OLG Zweibrücken, a.a.O., bei Juris Rz. 4 m.w.N.;… vgl. Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 149 Rn. 11; kritisch OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.03.2006 - 6 W 20/06 - OLGR 2006, 679, bei Juris Rz. 6).
Die Dauer eines Strafverfahrens wird, zumal nach dem Wortlaut des § 149 ZPO und dem oben genannten Normzweck nicht auf das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren abzustellen ist, sondern auf das Strafverfahren im Ganzen, nur selten abgeschätzt werden können (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2006, 679, bei Juris Rz. 6), so dass ein an ihr ausgerichtetes Aussetzungshindernis häufig unpraktikabel wäre.
Rechtsprechung
KG, 30.03.2006 - 22 W 22/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Berichtigung einer Kollegialentscheidung durch den Einzelrichter; Berichtigung eines Rubrums
- Judicialis
ZPO § 319; ; ZPO § 319 Abs. 3; ; ZPO § 568 Satz 1; ; ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2
- ibr-online
Verfahrensrecht - Kollegialentscheidung: keine Berichtigung durch Einzelrichter!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.09.2005 - 22 O 153/94
- KG, 30.03.2006 - 22 W 22/06