Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.07.2005 - 4 U 35/04   

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OLG Köln, 19.07.2005 - 4 U 35/04 (https://dejure.org/2005,2201)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.07.2005 - 4 U 35/04 (https://dejure.org/2005,2201)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 4 U 35/04 (https://dejure.org/2005,2201)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Ausfahren von einem Grundstück; Zeitpunkt der Beendigung des Einbiegevorgangs in den fließenden Verkehr einer öffentlichen Straße

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 § 17; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einem aus einem Grundstück ausfahrenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Grundstücksausfahrt

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Anscheinsbeweis spricht für das alleinige Verschulden eines ein Grundstück verlassenden Kfz-Führers

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Überwiegende Haftung des aus dem Grundstück Ausfahrenden auch dann, wenn er an der Kollisionsstelle bereits 2 bis 3 Minuten gestanden hat

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Haftpflicht: Reparaturverzögerung - Reparaturverzögerung durch Insolvenz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    aa) Zu § 9 Abs. 5 StVO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer spricht, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (statt vieler: OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, zit. nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; KG, VRS 108, 190; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 585 f.; OLG Köln, DAR 2006, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker aaO § 9 Rdn. 69; Hentschel/König/Dauer aaO § 9 Rdn. 55).

    Vielmehr entfällt der Anscheinsbeweis erst, wenn der rückwärts Fahrende zum Unfallzeitpunkt bereits längere Zeit zum Stehen gekommen war (vgl. KG, MDR 2010, 503; VRS 108, 190; OLG Köln, DAR 2006, 27; LG Bochum, VRR 2009, 304; LG Kleve, Urteil vom 11. November 2009 - 5 S 88/09, zit. nach juris; LG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 58 S 112/00, zit. nach juris; AG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 416; Nugel, jurisPR-VerkR 1/2010, Anm. 3).

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    aa) Zu § 9 Abs. 5 StVO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer spricht, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (statt vieler: OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, zit. nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; KG, VRS 108, 190; OLG Celle, OLG-Report 2007, 585; OLG Köln, DAR 2006, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 9 StVO Rn. 69; Hentschel aaO § 9 StVO Rn. 55).

    Vielmehr entfällt der Anscheinsbeweis erst, wenn der rückwärts Fahrende zum Unfallzeitpunkt bereits längere Zeit zum Stehen gekommen war (vgl. KG, MDR 2010, 503; VRS 108, 190; OLG Köln, DAR 2006, 27; LG Bochum, VRR 2009, 304; LG Kleve, Urteil vom 11. November 2009 - 5 S 88/09, zit. nach juris; LG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 58 S 112/00, zit. nach juris; AG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 416; Nugel, jurisPR-VerkR 1/2010, Anm. 3).

  • OLG Hamm, 04.02.2014 - 9 U 149/13

    Grenzen des "faktischen Überholverbots"

    Bei der Einfahrt vom Parkplatz auf die Straße hatte der Beklagte zu 1) die Gefährdung des Klägers als Teilnehmer des fließenden Verkehrs gem. § 10 StVO auszuschließen, wobei das Ausfahren erst endet, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Burmann: in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. A. 2012, § 10 StVO Rn.8).
  • LG Saarbrücken, 07.05.2010 - 13 S 14/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier

    Diese Auffassung, die in Übereinstimmung mit einer gefestigten Rechtsprechung steht (vgl. KG VRS 108, 190; OLG Köln DAR 2006, 27; LG Bochum VRR 2009, 304; LG Bonn, Urteil vom 21. Januar 2009 - 10 S 107/08, zitiert nach juris; LG Bad Kreuznach ZfSch 2007, 559; LG Arnsburg, Urteil vom 27.9.2005 - 5 S 58/05, zitiert nach juris; LG Kleve, Urteil vom 11. November 2009 - 5 S 88/09, zitiert nach juris; AG Hamburg Schaden-Praxis 2006, 416; Nugel jurisPR-VerkR 1/2010, Anm. 3), kann nach Auffassung der Kammer - wie hier - außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 5 StVO keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen.
  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 61/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Supermarktparkplatz mit

    Diese Auffassung, die in Übereinstimmung mit einer gefestigten Rechtsprechung steht (vgl. KG MDR 2010, 503; VRS 108, 190; OLG Köln DAR 2006, 27; LG Bochum VRR 2009, 304; LG Bonn, Urteil vom 21. Januar 2009 - 10 S 107/08, zitiert nach juris; LG Bad Kreuznach ZfSch 2007, 559; LG Arnsburg, Urteil vom 27.9.2005 - 5 S 58/05, zitiert nach juris; LG Kleve, Urteil vom 11. November 2009 - 5 S 88/09, zitiert nach juris; AG Hamburg Schaden-Praxis 2006, 416; Nugel jurisPR-VerkR 1/2010, Anm. 3), kann indes nach Auffassung der Kammer - wie hier - außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 5 StVO keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen (vgl. bereits Urteil vom 12.2.2010 - 13 S 239/09).
  • LG Bochum, 21.01.2009 - 10 S 107/08

    Anscheinsbeweis - Rückwärtsfahren - Schadensersatzthemen - Schadenspositionen -

    Denn der Grundsatz, dass im Falle einer Kollision der Anschein gegen den Zurücksetzenden spricht (vgl. Hentschel, 40. Auflage, Rn. 51 zu § 9 StVO), gilt auch dann, wenn der Zurücksetzende zum Kollisionszeitpunkt bereits zum Stehen gekommen ist, gleichwohl aber ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen gegeben ist (OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005, 4 U 35/04, BeckRS 2005 m.w.N., 09836; LG Berlin, Urteil vom 19.10.2000, 58 S 112/00, Juris; AG Hamburg, Urteil vom 16.02.2006, 51a C 121/05, Juris).
  • LG Bonn, 23.08.2019 - 1 O 483/18

    Zusammenstoß Golfcart/Pkw, Haftungsverteilung

    Kommt es im Anschluss an einen Auffahrvorgang dennoch zu einem Unfall, so wird vermutet, dass derjenige, der von einem Grundstück abgefahren und auf eine Straße aufgefahren ist, den Unfall fahrlässig verursacht hat (OLG Köln DAR 2006, 27).
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines von einem Parkplatz auf eine Zu- und

    cc) Der Vorgang des Einfahrens endet erst, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 35/04, juris Rn. 15).

    dd) Soweit es im unmittelbaren zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit dem Verlassen des Parkplatzes durch Einbiegen nach links in die bevorrechtigte Straße zu einer Kollision mit einem dort im fließenden Verkehr fahrenden Fahrzeug kommt, spricht der erste Anschein dementsprechend dafür, dass der einbiegende Fahrer die ihm nach § 10 StVO obliegende Sorgfalt nicht beachtet hat (KG NZV 2008, 622; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 35/04, juris Rn. 12 ff.).

  • OLG Dresden, 25.02.2020 - 4 U 1914/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Die Verantwortung für die Sicherheit des Vorgangs trifft vor allem ihn (vgl. BGH VRS 56, 203, OLG Köln, DAR 2006, 27; König, a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit eines Grundurteils

    Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Anschein gegen den vom Fahrbahnrand Anfahrenden (Brandenburgisches OLG, DAR 2002, 307 (Kollision mit gleichgerichtetem Verkehr); KG, VM 2001, 27; OLG Frankfurt VersR 1999, 864; vgl. auch OLG Köln DAR 2006, 27).
  • KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision

  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 100/11

    Schadensteilung erfolgt wegen eines Unfalls infolge einer Kollision zwischen

  • OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19

    Sonderrechte eines Fahrers eines Müllfahrzeugs

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2018 - 1 U 117/17

    Kollision Müllfahrzeug mit vorbeifahrendem Fahrzeug

  • OLG München, 18.05.2018 - 10 U 3516/17

    Die gesteigerte Sorgfaltspflicht eines Einfahrenden führt dazu, dass bei einem

  • LG Saarbrücken, 10.12.2010 - 13 S 80/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines rückwärts

  • OLG Köln, 13.03.2014 - 9 U 149/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsverhältnis

  • LG Itzehoe, 26.07.2019 - 6 O 336/17

    Verkehrsunfall bei Rückwärtsfahren aus Grundstücksausfahrt

  • OLG Dresden, 05.02.2020 - 4 U 2191/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

  • OLG München, 20.05.2011 - 10 U 3958/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Einfahren aus einer

  • KG, 29.10.2007 - 12 U 5/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen einem Grundstücksausfahrer und einem

  • KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Beendigung des Vorgangs des Ausfahrens aus einem

  • OLG München, 09.11.2012 - 10 U 834/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Wechsel von der Standspur

  • OLG Koblenz, 15.09.2021 - 12 U 1039/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Voraussetzungen für eine hälftige

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 1 U 150/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des

  • OLG Brandenburg, 14.10.2021 - 12 U 231/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kollision beim Ausfahren aus

  • OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines eine Einbahnstraße

  • LG Aschaffenburg, 02.07.2008 - 1 O 654/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim Einfahren aus einer

  • LG Essen, 05.05.2015 - 12 O 214/13

    Verkehrsunfall - Einfahren eines Unfallbeteiligten von anderen Straßenteilen auf

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5977
OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01 (https://dejure.org/2003,5977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2003 - 24 U 195/01 (https://dejure.org/2003,5977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2003 - 24 U 195/01 (https://dejure.org/2003,5977)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung und ersparte Aufwendungen nach Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsabrechnung: Was ist ein Füllauftrag? (IBR 2006, 435)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsabrechnung: Welche Kosten sind abzuziehen? (IBR 2006, 486)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1310
  • ZfBR 2006, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01
    Was er sich in diesem Sinne als ersparte Aufwendungen anrechnen läßt, hat der Unternehmer vorzutragen und zu beziffern, da in der Regel nur er dazu in der Lage ist (muß (BGH, NJW 1996, 1282)).

    Es ist dann Sache des Bestellers darzulegen und zu beweisen, daß höhere Ersparnisse oder mehr anderweitiger Erwerb erzielt wurden als der Unternehmer sich anrechnen läßt (BGH NJW 1996, 1282).

    Der Beklagten ist zwar einzuräumen, dass die wiederholt vom Bundesgerichtshof (BGH NJW 1996, 1282; NJW 1996, 1751; BGHZ 140, 365, 369) verwendeten Formulierungen, dass für die Feststellung der ersparten Aufwendungen diejenigen maßgebend seien, "die sich nach den Vertragsunterlagen unter Berücksichtigung der Kalkulation ergeben" (BGH NJW 1996, 1282) bzw., dass der Auftraggeber in die Lage versetzt werden müsse "zu überprüfen, ob der Auftragnehmer ersparte Kosten auf der Grundlage der konkreten, dem Vertrag zugrunde liegenden Kalkulation zutreffend berücksichtigt hat" (BGHZ 140, 365, 369; BGH NJW 1996, 1751) und schließlich, dass eine differenzierende Darstellung der Kalkulation nach Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses entbehrlich sei, "wenn Unter- oder Fehlkalkulationen einzelner Positionen den Auftraggeber nicht nennenswert berühren können" (BGH NJW-RR 1999, 1464; 1465) dahingehend verstanden werden können, dass ein Auftragnehmer an eine fehlerhafte Kalkulation gebunden ist.

    Das vertritt beispielsweise auch Glöckner (BauR 1998, 669, 672) im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (Baur 1996, 382, 383), wenn er meint, dass Grundlage für die ersparten Aufwendungen durchweg die Kalkulation des Unternehmers sein müsse.

    Nur so kann dem allgemeinen Grundsatz Rechnung getragen werden, dass sich für den Unternehmer aus der Kündigung des Vertrages weder Vor- noch Nachteile ergeben sollen ( vgl. dazu BGH NJW 1996, 1282).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 131, 362 = BauR 1996, 382 - NJW 1996, 1282), dass sogenannte Füllaufträge eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft des Klägers darstellen würden.

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 342/98

    Ermittlung der Herstellungskosten als ersparte Aufwendungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01
    Der Beklagten ist zwar einzuräumen, dass die wiederholt vom Bundesgerichtshof (BGH NJW 1996, 1282; NJW 1996, 1751; BGHZ 140, 365, 369) verwendeten Formulierungen, dass für die Feststellung der ersparten Aufwendungen diejenigen maßgebend seien, "die sich nach den Vertragsunterlagen unter Berücksichtigung der Kalkulation ergeben" (BGH NJW 1996, 1282) bzw., dass der Auftraggeber in die Lage versetzt werden müsse "zu überprüfen, ob der Auftragnehmer ersparte Kosten auf der Grundlage der konkreten, dem Vertrag zugrunde liegenden Kalkulation zutreffend berücksichtigt hat" (BGHZ 140, 365, 369; BGH NJW 1996, 1751) und schließlich, dass eine differenzierende Darstellung der Kalkulation nach Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses entbehrlich sei, "wenn Unter- oder Fehlkalkulationen einzelner Positionen den Auftraggeber nicht nennenswert berühren können" (BGH NJW-RR 1999, 1464; 1465) dahingehend verstanden werden können, dass ein Auftragnehmer an eine fehlerhafte Kalkulation gebunden ist.

    Der Bundesgerichtshof (vgl. etwa BauR 1999, 1292, 1293; BauR 1999, 1294, 1297) hat nämlich bereits ansatzweise zu erkennen gegeben, dass nicht ausschließlich auf die ursprüngliche Kalkulation abzustellen sei, vielmehr ist eine abweichende Kostenentwicklung zu berücksichtigen.

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01
    Der Beklagten ist zwar einzuräumen, dass die wiederholt vom Bundesgerichtshof (BGH NJW 1996, 1282; NJW 1996, 1751; BGHZ 140, 365, 369) verwendeten Formulierungen, dass für die Feststellung der ersparten Aufwendungen diejenigen maßgebend seien, "die sich nach den Vertragsunterlagen unter Berücksichtigung der Kalkulation ergeben" (BGH NJW 1996, 1282) bzw., dass der Auftraggeber in die Lage versetzt werden müsse "zu überprüfen, ob der Auftragnehmer ersparte Kosten auf der Grundlage der konkreten, dem Vertrag zugrunde liegenden Kalkulation zutreffend berücksichtigt hat" (BGHZ 140, 365, 369; BGH NJW 1996, 1751) und schließlich, dass eine differenzierende Darstellung der Kalkulation nach Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses entbehrlich sei, "wenn Unter- oder Fehlkalkulationen einzelner Positionen den Auftraggeber nicht nennenswert berühren können" (BGH NJW-RR 1999, 1464; 1465) dahingehend verstanden werden können, dass ein Auftragnehmer an eine fehlerhafte Kalkulation gebunden ist.

    Sie ergeben sich daraus, welche Angaben der Besteller zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt (BGHZ 140, 263, 267; BGHZ 140, 365, 369).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01
    Der Senat hat bereits auf S. 13 (Bl. 680 d.A.) seines Auflagen- und Hinweisbeschlusses vom 1.04.2003 darauf hingewiesen, dass der Kläger entsprechend den Anforderungen des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BauR 1999, 642) konkret dargelegt hat, bei welchem Lieferanten er das Material zu welchem Preis bezogen hätte.

    Sie ergeben sich daraus, welche Angaben der Besteller zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt (BGHZ 140, 263, 267; BGHZ 140, 365, 369).

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01
    Allerdings kann der Auftraggeber grundsätzlich nicht verlangen, daß der Auftragnehmer seine gesamte Geschäftsstruktur offenlegt, um ihm die Beurteilung zu ermöglichen, welche Aufträge ohne die Kündigung nicht akquiriert worden wären (BGH NJW 2000, 653; BGHZ 143, 81, 85; Kniffka/Koebele, Kompendium des Baurechts S. 352).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 222/96

    Berechnung ersparter Aufwendungen nach Vertragskündigung; Berücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01
    vorzunehmen (BGH BauR 1998, 185, 186), worauf der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluß vom 1.04.2003 auf Seite 15 (Bl. 682 d.A.) hingewiesen hat.
  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98

    Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01
    Der Bundesgerichtshof (vgl. etwa BauR 1999, 1292, 1293; BauR 1999, 1294, 1297) hat nämlich bereits ansatzweise zu erkennen gegeben, dass nicht ausschließlich auf die ursprüngliche Kalkulation abzustellen sei, vielmehr ist eine abweichende Kostenentwicklung zu berücksichtigen.
  • BGH, 08.02.1996 - VII ZR 219/94

    Berechnung der ersparten Aufwendungen bei einem vorzeitig beendeten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 24 U 195/01
    Der Beklagten ist zwar einzuräumen, dass die wiederholt vom Bundesgerichtshof (BGH NJW 1996, 1282; NJW 1996, 1751; BGHZ 140, 365, 369) verwendeten Formulierungen, dass für die Feststellung der ersparten Aufwendungen diejenigen maßgebend seien, "die sich nach den Vertragsunterlagen unter Berücksichtigung der Kalkulation ergeben" (BGH NJW 1996, 1282) bzw., dass der Auftraggeber in die Lage versetzt werden müsse "zu überprüfen, ob der Auftragnehmer ersparte Kosten auf der Grundlage der konkreten, dem Vertrag zugrunde liegenden Kalkulation zutreffend berücksichtigt hat" (BGHZ 140, 365, 369; BGH NJW 1996, 1751) und schließlich, dass eine differenzierende Darstellung der Kalkulation nach Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses entbehrlich sei, "wenn Unter- oder Fehlkalkulationen einzelner Positionen den Auftraggeber nicht nennenswert berühren können" (BGH NJW-RR 1999, 1464; 1465) dahingehend verstanden werden können, dass ein Auftragnehmer an eine fehlerhafte Kalkulation gebunden ist.
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    "Füllaufträge" können auch vorliegen, wenn sie später als derjenige in Rede stehende Auftrag ausgeführt werden, der gekündigt worden ist (vgl. BGH, Urteil 28.10.1999, VII ZR 326/98; BGH, Urteil vom 21.12.1995, VII ZR 198/94; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2003, 24 U 195/01; Kniffka-Schmitz, ibr-online-Kommentar, a.a.O., ,§ 648 n.F., Rn 104 mwN; Kniffka/Koeble, a.a.O., 9. Teil, Rn 31 mwN; vgl. auch Palandt-Sprau, a.a.O., § 649, Rn 11).
  • OLG Celle, 01.11.2012 - 16 U 200/11

    Ausführungsplanung widersprüchlich: Auftragnehmer kann kündigen!

    Allerdings ist hier zu beachten, dass von einem "Füllauftrag" nur ausgegangen werden kann, wenn ein Unternehmen zumindest im Grenzbereich von 100 % ausgelastet ist (OLG Hamm, IBR 2006, 435).
  • OLG Dresden, 29.06.2022 - 22 U 1689/20

    Ansprüche aus einem gekündigten Vertrag über eine Fassadenreinigung Vergütung für

    Ist der Betrieb des Unternehmers in der Lage gewesen, zur gleichen Zeit neben dem gekündigten Werkvertrag auch noch andere Aufträge auszuführen, die ihm unabhängig von der Kündigung von Dritten erteilt wurden, wovon in der Regel auszugehen ist, sind die Erträge aus diesen Aufträgen nicht anzurechnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2019 - I-22 U 62/18 -, juris Rn. 269; OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2003 - 24 U 195/01 -, juris Rn. 98 ff.; Busche, in: MünchKomm BGB, 8. Aufl. 2020, § 648 Rn. 27; Peters, a.a.O., § 648 BGB Rn. 40).
  • OLG Hamburg, 26.04.2019 - 11 U 46/11

    Werkvertrag: Abgrenzung zwischen vereinbarter Sonderkündigung und "freier"

    Der Anspruch ist deshalb auch bei einem Verlustgeschäft begründet, soweit die Abzüge geringer sind als der vereinbarte Vergütungsanspruch (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2003 - 24 U 195/01 -, Rn. 45, juris Revision vom BGH zurückgewiesen durch Urteil vom 22. September 2005 - VII ZR 63/04 -, juris; vgl. auch von Gelder NJW 1975, 189 [191]).

    Entscheidend sind die Kosten, die bei Fortführung des Vertrages für den Auftragnehmer tatsächlich entstanden wären, da nur diese Abrechnung dem Grundsatz der Vor- und Nachteilswahrung entspricht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2003 - 24 U 195/01 -, Rn. 43, juris).

  • OLG Naumburg, 24.11.2022 - 2 U 180/21

    Anspruch auf Sicherheit für Vergütungsansprüche aus Architektenvertrag;

    Ist der Betrieb des Unternehmers in der Lage gewesen, zur gleichen Zeit neben dem gekündigten Werkvertrag auch noch andere Aufträge auszuführen, die ihm unabhängig von der Kündigung von Dritten erteilt wurden, wovon in der Regel auszugehen ist, sind die Erträge aus diesen Aufträgen nicht anzurechnen (z. B. OLG Dresden, Urteil vom 29. Juni 2022 - 22 U 1689/20 -, zitiert nach juris, Rz. 65-66 unter Verweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2019 - I-22 U 62/18 -, juris Rn. 269; OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2003 - 24 U 195/01 -, juris Rn. 98 ff.; Busche, in: MünchKomm BGB, 8. Aufl. 2020, § 648 Rn. 27).
  • OLG Hamburg, 21.10.2015 - 1 U 206/14

    Zahlungsanspruch eines Subunternehmers gegen den Generalunternehmer bei

    Der dem von ihr zitierten Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 20.11.2003, 24 U 195/01, Juris Rn. 99 ) zugrunde liegende Sachverhalt weicht von dem streitgegenständlichen maßgeblich ab.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.03.2005 - 15 W 298/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5488
OLG Hamm, 31.03.2005 - 15 W 298/04 (https://dejure.org/2005,5488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.03.2005 - 15 W 298/04 (https://dejure.org/2005,5488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. März 2005 - 15 W 298/04 (https://dejure.org/2005,5488)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erzwingung einer Mindestbeheizung einer Wohnung durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung; Zuweisung eines Mindestanteils von 75 % des Durchschnittsverbrauchs aller Wohnungen auf jeden Miteigentümer bei der verbrauchsabhängigen Verteilung der ...

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 2; ; HeizkostenV § 9a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 15 Abs. 2; HeizkostenV § 9a
    Keine Erzwingung der Mindestbeheizung einer Wohnung durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft

  • ibr-online

    Kann Mindestbeheizung durch Beschluss erzwungen werden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindestbeheizung per Beschluß erzwingbar?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer geizt beim Heizen Eigentümergemeinschaft will ihm 75 Prozent vom Durchschnittsverbrauch berechnen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mindestbeheizung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 185
  • ZMR 2006, 148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2000 - 3 Wx 414/99

    Korrektur der Jahresabrechnung wegen Messfehlern; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2005 - 15 W 298/04
    Sie beruhen primär auf den baulichen Gegebenheiten, wobei der tatsächliche Umfang der Wärmeübertragung zudem angesichts der Vielzahl der relevanten Faktoren (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NZM 2000, 875, 876) mit einem vertretbaren Aufwand kaum objektivierbar sein dürfte.
  • OLG Hamburg, 22.04.1999 - 2 Wx 39/99

    Einbau eines nicht mit einem Meßgerät versehenen Konvektors durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2005 - 15 W 298/04
    In diesem Rahmen fällt es in die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft, mit Mehrheit Regelungen auch hinsichtlich der im Sondereigentum stehenden Heizkörper zu treffen, soweit diese Regelung die Funktion der Heizkörper für die gemeinschaftliche Heizungsanlage oder das gemeinschaftliche Verbrauchserfassungssystem sicherstellen soll (BayObLG WuM 1986, 26; OLG Hamburg ZMR 1999, 502ff).
  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Hinzu kommt, dass die HeizkostenV keine Möglichkeiten eröffnet, einen Mehrverbrauch, der aus Baumängeln oder so genannten Lagenachteilen resultiert, also durch ein sparsames Heizverhalten nicht beeinflusst werden kann, individuell zu berücksichtigen (BayObLG NJW-RR 1993, 663; Senat, Beschluss vom 31.03.2005 -15 W 298/04- veröffentlicht in juris- m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.04.2005 - 1 U 235/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7198
OLG Frankfurt, 11.04.2005 - 1 U 235/04 (https://dejure.org/2005,7198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2005 - 1 U 235/04 (https://dejure.org/2005,7198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2005 - 1 U 235/04 (https://dejure.org/2005,7198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 201 S 2 BGB, § 202 Abs 2 BGB
    Werkvertrag: Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts und dessen Ablösung durch eine Gewährleistungsbürgschaft

  • Judicialis

    BGB § 201; ; BGB § 202

  • rechtsportal.de

    BGB § 201 § 202
    Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes durch Bürgschaft bei einem Werkvertrag

  • ibr-online

    Behandlung eines Sicherheitseinbehalts im Werkvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stillschweigende Stundung eines Werklohns bei Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts; Fälligkeit eines Vergütungsanspruchs bei Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch eine Gewährleistungsbürgschaft; Verjährung einer Restlohnforderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarter Sicherheitseinbehalt: Stundung des Werklohns und Verjährungshemmung! (IBR 2005, 582)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1682 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 467/00

    Auslegung einer Sicherungsabrede über einen Sicherheitseinbehalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2005 - 1 U 235/04
    Hierdurch machte die Gemeinschuldnerin von dem ihr vertraglich eingeräumten Gestaltungsrecht, die Art der Sicherungsgewährung in dem vorgegebenen Rahmen zu bestimmen und zu verändern (BGH NJW 2001, 3629, 3630 m.w.N.) Gebrauch.
  • BGH, 18.05.2000 - VII ZR 178/99

    Schadensersatzanspruch des Sicherungsgebers bei abredewidriger Verwertung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2005 - 1 U 235/04
    Der Vergütungsanspruch der Gemeinschuldnerin wurde (auch) in Höhe des Sicherheitseinbehaltes fällig (BGH a.a.O.; NJW-RR 2000, 1259, 1260; Palandt-Sprau BGB 64. Aufl., § 641 Rdn. 9).
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Rechtsprechung
   KG, 08.08.2003 - 7 U 39/02   

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https://dejure.org/2003,5018
KG, 08.08.2003 - 7 U 39/02 (https://dejure.org/2003,5018)
KG, Entscheidung vom 08.08.2003 - 7 U 39/02 (https://dejure.org/2003,5018)
KG, Entscheidung vom 08. August 2003 - 7 U 39/02 (https://dejure.org/2003,5018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft folgendes Gemeinschaftsverhältnis zwischen benachbarten Eigentümern; Abweichung des tatsächlichen Flächenbestandes vom eingetragenen Eigentum; Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Berufungsverfahren in ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 985

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 985
    Wohnungseigentumsrecht: Zum Anspruch auf Herbeiführung einer Änderung bzw. Nutzungsentschädigung bei Abweichung des tatsächlichen Flächenbestandes vom eingetragenen Eigentum

  • ibr-online

    Herausgabe einer Teilfläche vom Nachbarn?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 985, 242 BGB
    Gemeinschaftsverhältnis benachbarter Wohnungseigentümer - Abweichung des Flächenbestandes vom eingetragenen Eigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 659
  • NZM 2006, 300
  • ZMR 2005, 723
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
    Auszug aus KG, 08.08.2003 - 7 U 39/02
    Aber selbst unterstellt der Kläger hätte insoweit Eigentum erworben, stände ihm der geltend gemachte Herausgabeanspruch nicht zu, denn der Beklagten steht ihrerseits ein Anspruch gegen den Kläger auf Anpassung der grundbuchlichen Situation an die tatsächlichen Verhältnisse aufgrund des Gemeinschaftsverhältnisses und den diesem innewohnenden Treuepflichten zur Seite, die es dem Kläger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben selbst dann verwehren (vgl. hierzu: BayObLG, NZM 1998, 973, 975), die Herausgabe der Teilfläche aus § 985 BGB zu verlangen, wenn er tatsächlich Eigentümer der Teilfläche geworden sein sollte.

    In der zitierten Entscheidung bestand die Besonderheit, dass schon bei dem Verkauf der Wohnung an den Erwerber zwischen dem Veräußerer und dem Nachbarn, der die Teilfläche tatsächlich nutzte, ein Rechtsstreit über diese Fläche anhängig war (BayObLG, NZM 1998, 973, 974).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus KG, 08.08.2003 - 7 U 39/02
    Bei deren Auslegung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 130, 159, 166) vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergeben.
  • BGH, 20.04.2005 - V ZR 349/03

    Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer

    Auszug aus KG, 08.08.2003 - 7 U 39/02
    (Nachfolgend: BGH - V ZR 349/03, Beschluss vom 20. April 2005: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 02.11.2005 - 2 U 384/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19233
OLG Jena, 02.11.2005 - 2 U 384/05 (https://dejure.org/2005,19233)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.11.2005 - 2 U 384/05 (https://dejure.org/2005,19233)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. November 2005 - 2 U 384/05 (https://dejure.org/2005,19233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch sowie Freistellungsanspruch wegen Anwaltskosten mangels Angabe des Grundpreises für eine Espressomaschine nach der Preisangabenverordnung; Annahme einer tatbestandsimmanenten Erheblichkeit bei einem Wettbewerbsverstoß; Sinn ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-jena.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bagatellklausel im UWG (Carsten T. Johne; GB 2/2006, S. 47)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

    Die Errechnung des Grundpreises durch einfache, gerade vom preisbewussten Verbraucher nachvollziehbare Rechenoperationen ist auch bei alltäglichen Produkten möglich (so auch OLG Jena, GRUR 2006, 246).

    Zudem macht das Kaffeeangebot der Beklagten nur einen geringen Anteil ihres Gesamtsortiments aus und betrifft damit ein für sie eher unbedeutendes Marktsortiment (so auch OLG Jena, GRUR 2006, 246 f.).

    cc) Schließlich kann ein Überschreiten der Bagatellgrenze nicht mit einer von der Klägerin hervorgehobenen, nicht unerheblichen Nachahmungsgefahr begründet werden (andere Auffassung: OLG Jena, GRUR 2006, 246 f.).

    Allein deshalb, weil zu demselben Konzern gehörende Schwestergesellschaften der Beklagten in mehreren gerichtsbekannten Parallelverfahren ebenfalls gegen die Verpflichtung zur Grundpreisangabe verstoßen haben (LG Karlsruhe 14 O 185/04, OLG Karlsruhe 6 U 4/05, LG Wuppertal 15 O 137/04, OLG Düsseldorf I-20 U 36/05, LG Gera 1 HKO 336/04, OLG Jena 2 U 384/05, LG Wiesbaden 12 O 7/05, OLG Frankfurt 6 U 99/05, LG Würzburg 1 IHO 188/05, OLG Bamberg 3 U 105/05, LG Bad Kreuznach 5 O 148/04), hat sich keine relevante Nachahmungsgefahr manifestiert.

  • OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11

    Wettbewerbsverstoß im Internetversandhandel: Unzureichende Plazierung der

    Das soll nach einer Auffassung in der Rechtsprechung gerade bei Verstößen gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe nach § 2 1, 111 PAngV in Betracht kommen, wenn der Verbraucher den Grundpreis leicht selbst errechnen kann (so etwa OLG Koblenz GRUR-RR 2007, 23, 24; aA OLG Jena GRUR 2006, 246, 247; vgl. Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 30. Aufl., § 3 UWG Rz.147a).
  • LG Koblenz, 24.10.2017 - 4 HKO 4/17

    Werbung für Kaffeekapseln erfordert vollständige Preisangaben

    Der Verstoß betraf auch nicht nur die Verbraucher, die bei der Beklagten eine Kaffeemaschine oder Kaffeekapseln erwerben wollten, sondern alle Verbraucher, die die Werbung zur Kenntnis nahmen (vgl. OLG Jena Urt. v. 02.11.2005 - 2 U 384/05).

    Der Umstand, dass die Beklagte, die einen Elektrofachmarkt betreibt, Kaffeekapseln nur als "Zusatzartikel" (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 25.04.2006 - 4 U 1219/05 - s. a. OLG Jena Urt. v. 02.11.2005 - 2 U 384/05) anbietet, genügt nicht, um die Spürbarkeit der Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen verneinen zu können.

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