Rechtsprechung
   OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9480
OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06 (https://dejure.org/2006,9480)
OLG München, Entscheidung vom 23.08.2006 - 34 Wx 90/06 (https://dejure.org/2006,9480)
OLG München, Entscheidung vom 23. August 2006 - 34 Wx 90/06 (https://dejure.org/2006,9480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fensterinstandsetzung im Wohnungseigentum abweichend vom vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel; Teilungserklärung; Instandsetzung; Reparatur; Umlageschlüssel

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtiger Eigentümerbeschluss zu Instandsetzungskosten für Fenster im Wohnungsbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Abweichung vom Kostenschlüssel durch Mehrheitsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Neuverteilung der Instandsetzungskosten für Fenster

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verantwortlichkeit für die Instandhaltung der Fenster der einzelnen Wohnungen in einer Wohnanlage; Auslegung des Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Ungültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nichtiger Beschluss über Neuverteilung der Instandsetzungskosten für Fenster

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 952
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
    Zwar sei er schon vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158) gefasst worden.

    b) Der mehrheitlich gefasste Beschluss der Eigentümer in der Versammlung vom 9.6.2005 zu TOP 8 a ist nichtig, da die Eigentümer nicht die notwendige Kompetenz für die Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels im Beschlusswege haben (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500).

    Falls in dem Beschluss eine Regelung zum Kostenverteilungsschlüssel enthalten sein sollte, ergibt sich aus den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158), dass der Eigentümerbeschluss insoweit nichtig ist.

  • BayObLG, 03.08.2000 - 2Z BR 184/99

    Glas als Gemeinschaftseigentum oder Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
    Dies gilt sowohl für die Innen- und Außenseite wie für die Verglasung als auch für die Rahmen (BayObLG NZM 2001, 1081; KK-WEG/Förth § 5 Rn. 36).

    Dies gilt jedenfalls auch für die Kostenverteilung für die Instandhaltung/Instandsetzung der gemeinschaftlichen Fenster (BayObLG NZM 2001, 1081).

  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
    Denn selbst wenn ein solcher Anspruch bestünde, könnte er nicht einredeweise für die Zeit vor Abschluss dieser Vereinbarung geltend gemacht werden (KG WuM 1992, 560).
  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06

    Stimmrechtsvermehrung und Stimmrechtsausschluss bei Verkauf von

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
    Demgemäß hat der Senat die abweichende Instanzenentscheidung abgeändert (vgl. auch Beschluss des Senats vom 23.8.2006, 34 Wx 58/06).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
    Ein Beschlussanfechtungsantrag ist daher immer auch auf die Feststellung der Nichtigkeit des angefochtenen Beschlusses gerichtet, falls dieser an einem als Nichtigkeitsgrund einzuordnenden Mangel leiden sollte (BGH NJW 2003, 3550/3554).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5228
OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.04.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. April 2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104 Nr 2 BGB, § 105 BGB, § 1896 Abs 1 BGB, § 1896 Abs 1a BGB, § 1896 Abs 2 BGB
    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht; Rechtskontrolle im Rechtsbeschwerdeverfahren hinsichtlich der Betreuerauswahl und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei Geschäftsunfähigkeit des Betreuten

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rechtskontrolle im dritten Rechtszug hinsichtlich der Betreuerauswahl; Zulässigkeit der Bestellung eines Betreuers trotz erteilter Vollmacht; Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei Geschäftsunfähigkeit des Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Betreuers trotz erteilter Vollmacht

  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 105; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1a; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1897 Abs. 1; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1903; ; FGG § 27 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Rechtliche Betreuung bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsbetreuung gegen den Willen des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1710
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03

    Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04

    Betreuung: Notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Rechtsanwältin S...... hat insoweit rechtswirksam als gesetzliche Vertreterin (§ 1902 BGB) der zur Kontrolle des Vollmachtnehmers krankheitsbedingt unfähigen Betroffenen gehandelt (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 BGB Rdnrn. 117, 118).

    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).

  • OLG Zweibrücken, 08.12.2004 - 3 W 187/04

    Betreuerbestellung: Differenzierung zwischen Betreuungsbedürftigkeit und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Das Bestehen einer Vollmacht oder das Vorhandensein anderer Hilfen (Angehörige, Freunde, Nachbarn etc.) kann nach dem in § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB verankerten Grundsatz der Subsidiarität die Erforderlichkeit der Betreuung ausschließen, wenn dadurch die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können (vgl. zum Ganzen etwa: Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 249 m. w. N. = FamRZ 2005, 748).

    Die Würdigung von Gutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Überzeugungsbildung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 249, 250).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04

    Betreuung: Eignung einer Person als Vermögensbetreuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 203/01

    Auslagen im gebührenfreien Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Die Verfahrensfähigkeit der Betroffenen folgt ohne Rücksicht auf ihre Geschäftsfähigkeit aus § 66 FGG; dementsprechend konnte sie ihre anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten auch selbst wirksam mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen (BayObLG FamRZ 2002, 764).
  • BayObLG, 12.05.2004 - 3Z BR 93/04

    Verhältnis von Betreuerbestellung zur Möglichkeit einer Vollmachtserteilung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Entfällt jedoch die freie Willensbestimmung und damit zugleich die Geschäftsfähigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB), ist einerseits unter den übrigen Voraussetzungen des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB die Ablehnung einer Betreuung durch die Betroffene unbeachtlich, andererseits nach § 105 BGB aber auch nicht mehr die Möglichkeit gegeben, eine wirksame rechtsgeschäftliche Vollmacht als "andere Hilfe" i. S. v. § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB neu zu erteilen (BayObLG FamRZ 2005, 63, 64).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04

    Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (vgl. BGH NJW 1996, 918, 919 m. w. N.; BayObLG BtPrax 2004, 239, 240).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Eine solche Anordnung kommt grundsätzlich nur bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln vorliegender Gutachten in Betracht, ferner bei Zweifeln an der Sachkunde des bisherigen Gutachters, wenn dessen Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder Widersprüche enthält oder wenn ein neuer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren überlegen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921 m. w. N.).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

  • OLG Köln, 16.06.2009 - 16 Wx 19/09

    Voraussetzungen der Einsetzung eines Kontrollbetreuers

    Eine Kontrolle ist bei Zweifeln an der Redlichkeit oder den Fähigkeiten des Bevollmächtigten anzuordnen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB Rdnr. 158).

    Für diese erheblichen Zweifel an der Geeignetheit des Bevollmächtigten, die die Einrichtung einer Kontrollvollmacht rechtfertigen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG , FamRZ 2003, 1219), reicht wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs bereits das geschilderte Verhalten, ohne dass es darauf ankommt, ob sich darüber hinaus tatsächlich Verdachtsmomente zu einem Missbrauch der Vollmacht ergeben.

  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn die Beteiligten zu 3 und 4 zur Wahrung der Interessen der Betroffenen tauglich erschienen (OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729).

    Die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers war deshalb nicht ausreichend, um die Betroffene ausreichend zu schützen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; BtPrax 2001, 163; Schwab, in: Münchener-Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1896, Rdn. 237).

  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH FamRZ 2011, 630; OLG Hamm FamRZ 2009, 1439, Rn.9, OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117, Rn. 5).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Auch ist die Betroffene nicht in der Lage, sich in der Frage der Erforderlichkeit einer Betreuung einen freien Willen zu bilden (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Dem entspricht es, wenn das Landgericht den Bevollmächtigten Rechtsanwalt L. wegen erheblicher Bedenken an dessen Redlichkeit für ungeeignet gehalten hat (vgl. OLG Zweibrücken, OLGReport 2006, 729, 730).
  • LG Würzburg, 26.03.2018 - 3 T 614/18

    Beschwerderecht im Betreuungsverfahren (hier: Lebensgefährte als

    Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11; Rn. 11, 12; BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 m.w.N.; KG FamRZ 2010, 924, 925; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 729, 730; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 12 m.w.N.).
  • AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132

    Anhörung; Aufschub; Berufsbetreuer; Betreuung; Betreuungseinrichtung;

    Auch deswegen macht die vorliegende Vorsorgevollmacht - ihre Wirksamkeit unterstellt - die Einrichtung einer Betreuung nicht entbehrlich (vgl. insofern OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 1996, 968).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.03.2006 - 4 UF 294/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4729
OLG Hamm, 23.03.2006 - 4 UF 294/05 (https://dejure.org/2006,4729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2006 - 4 UF 294/05 (https://dejure.org/2006,4729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2006 - 4 UF 294/05 (https://dejure.org/2006,4729)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Abänderung eines Sorgerechtsausspruchs; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für gemeinsame Kinder auf die Mutter; Anforderungen an einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge; Stellenwert der gemeinsamen elterlichen Sorge

  • Judicialis

    BGB § 1628 S. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 623 Abs. 4

  • rewis.io
  • fr-blog.com

    Teil-Sorgerechtsübertragung zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft

  • fr-blog.com

    Übertragung der elterlichen Sorge für Teilbereich

  • rechtsportal.de

    BGB § 1628 S. 1 § 1671 Abs. 2
    Entziehung der gemeinsamen elterlichen Sorge für gewisse Teilbereiche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1058
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2006 - 4 UF 294/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht weder eine gesetzliche Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge noch eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel dem Kindeswohl am besten entspricht (BGH FamRZ 1999, 1646 ff; vgl. auch zum Streitstand Palandt-Diederichsen, BGB, 65. Auflage, § 1671 Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Maßgeblich für die Sorgerechtszuweisung ist in diesem Fall also das Kindeswohl, nicht dagegen die fehlende Willensübereinstimmung der Eltern, die erst im Rahmen der Würdigung des Einzelfalls Berücksichtigung findet, wenn zu klären ist, ob sie auf einer Unfähigkeit der Eltern zur Kooperation beruht, die negative Auswirkungen auf das Kind befürchten lässt (so z.B. auch OLG Köln, FamRZ 2009, S. 62 ; OLG Hamm, FamRZ 2006, S. 1058 ).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 24.04.2006 - 3 W 20/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11671
OLG Rostock, 24.04.2006 - 3 W 20/06 (https://dejure.org/2006,11671)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.04.2006 - 3 W 20/06 (https://dejure.org/2006,11671)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. April 2006 - 3 W 20/06 (https://dejure.org/2006,11671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896
    Gericht der weiteren Beschwerde kann Entscheidung des Beschwerdegerichts über Betreuungsbedürftigkeit nur auf Rechtsfehler überprüfen, aber nicht dessen Überzeugung durch seine eigene ersetzen

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Auflösung eines Betreuungsverhältnisses; Betreuungsbedürftigkeit als zwingende Anforderung an die Anordnung einer Betreuung; Möglichkeit der Vornahme von Verfahrenshandlungen durch einen beauftragten Richter; Möglichkeit der telefonischen Anhörung durch ein ...

  • Bt-Recht

    Beschwerden in Betreuungssachen, Verfahrensrechtliche Fragen

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § ... 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1897; ; FGG § 12; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 68; ; FGG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 68 a; ; FGG § 68 b; ; FGG § 69 g Abs. 5; ; ZPO §§ 114 ff.

  • rechtsportal.de

    Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Bestellung eines Betreuers - Voraussetzungen für eine Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1630 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Soweit sich die Beklagten mit Schriftsatz vom 4.5.2007 in Ablehnung an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 - darauf berufen, dass in Nordrhein-Westfalen "der Betreiber des öffentlichen Wettunternehmens seinen Internet-Vertrieb an einen gewerblichen Spielevermittler weiterreicht und auf seiner Internet-Seite hierauf hinweist", ist damit ein Verstoß gegen die zu stellenden Anforderungen nicht belegt.

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten;

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06

    Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06

    Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit;

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06
    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
  • VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07

    Zulässigkeit privater Sportwetten (hier: Abänderungsklage wegen Änderung der

    7 Zwar gibt es neuere Eilentscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (vom 04.04.2007, Az.: 3 W 18/06 und 3 W 20/06), mit denen die sofortige Vollziehbarkeit von Untersagungs- bzw. Schließungsverfügungen betreffend das Angebot und die Vermittlung von Sportwetten im Saarland ausgesetzt wurde.
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