Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05   

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https://dejure.org/2006,7198
OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05 (https://dejure.org/2006,7198)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2006 - 6 U 222/05 (https://dejure.org/2006,7198)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2006 - 6 U 222/05 (https://dejure.org/2006,7198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 140 Abs. 1; ; MarkenG § 140 Abs. 3; ; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 4; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten des bei Abmahnung in Kennzeichenstreitsachen mitwirkenden Patentanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05
    Auch der Verletzungstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG setzt nämlich einen markenmäßigen Gebrauch des angegriffenen Zeichens voraus (vgl. BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05
    Gemäß § 140 Abs. 3 MarkenG sind in Kennzeichenstreitsachen i.S. von Absatz 1 der Vorschrift die Gebühren eines Patentanwalts unabhängig davon erstattungsfähig, ob seine Mitwirkung im konkreten Fall notwendig i.S. des § 91 Abs. 1 ZPO war (vgl. BGH GRUR 2003, 639, 640 - Kosten des Patentanwalts).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 50/03

    Begriff der Kennzeichenstreitsache in § 140 Abs. 1 MarkenG

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05
    Der Begriff der Kennzeichenstreitsache ist hierbei weit auszulegen: erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Bezug zum Markengesetz dergestalt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen des Gesetzes unterliegt (BGH GRUR 2004, 622).
  • BGH, 09.05.2019 - I ZB 83/18

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit eines durch die Mitwirkung eines

    (3) Allerdings wird die Ansicht vertreten, dass Patentanwaltskosten auch dann nach § 140 Abs. 3 MarkenG erstattungsfähig sind, wenn die Klage auf nichtkennzeichenrechtlicher Grundlage Erfolg hat und über einen hilfsweise geltend gemachten kennzeichenrechtlichen Anspruch nicht entschieden wird (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 735, 736 f. [juris Rn. 11]; zu § 52 Abs. 4 DesignG: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 184 [juris Rn. 3]) oder wenn ein Anspruch nur auf nichtkennzeichenrechtlicher (wettbewerbsrechtlicher), nicht dagegen auf kennzeichenrechtlicher (markenrechtlicher) Grundlage besteht (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 735, 737 [juris Rn. 12 und Rn. 19]).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09

    Abwendbarkeit des § 140 III MarkenG auf die Erstattung vorgerichtlicher

    Diese Auffassung wird - zum Teil ohne nähere Begründung - von einigen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Karlsruhe, 26.8.1998 - 6 U 36/98; OLG Köln, 28.4.2006 - 6 U 222/05; OLG Hamburg, 19.7.2007 - 3 U 241/06; OLG Stuttgart, 9.8.2007 - 2 U 23/07) geteilt und ist auch in der Literatur (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Rdz. 61 zu § 140; einschränkend: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., Rdz. 53 zu § 140) auf Zustimmung gestoßen.
  • LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08

    Kennzeichenverletzung: Erstattungsfähigkeit sowohl der vorgerichtlich

    Begründet wird dies mit einer analogen Anwendung von § 140 Abs. 3 MarkenG (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1999, 343 - REPLAY-Jeans ; OLG Hamburg, OLGR 2008, 751; OLG Köln OLGR 2006, 735; LG Berlin, Urt. v. 18.09.2007, MittdtschPatAnw 2008, 372; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. A., 2006, § 140 Rn 63; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. A., 2003, § 140 Rn 61; Fezer, Markenrecht, 3. A., 2001, § 140 Rn 15; vgl. zum Streitstand auch Omsels, MarkenR 2009, 27).
  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Beruft sich der Kläger ausdrücklich auf kennzeichenrechtliche Anspruchsgrundlagen, so liegt eine Kennzeichenstreitsache nur dann nicht vor, wenn dem streitgegenständlichen Sachverhalt jeglicher Bezug zu den angeführten Normen des MarkenG fehlt und zweifelsfrei feststeht, dass ihre Erwähnung in der Klage nur der Zuständigkeitserschleichung dienen kann (Ingerl/Rohnke, aaO Rn 6 mwN, u.a. auf OLG Köln - 6 U 222/05 -, OLGR 2006, 735 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7117
OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06 (https://dejure.org/2006,7117)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.07.2006 - 12 U 36/06 (https://dejure.org/2006,7117)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 12 U 36/06 (https://dejure.org/2006,7117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung: Anrechnung des den Eltern zugeflossenen Kindergeldes auf die dem Kind gewährten Sozialhilfeleistungen und Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung wegen rechtswidriger Kürzung von Sozialhilfeleistungen bzw. Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz um das den Eltern zugeflossene Kindergeld; Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen des Kindes; Ersetzung der Feststellung einer zweckorientierten ...

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BSHG § 16 Abs. 1; ; GSiG § 3 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 839; BSHG § 16 Abs. 1; GSiG § 3 Abs. 2
    Amtshaftung bei Kürzung der Sozialhilfeleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78

    Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
    Wenn eine solche Zuwendung erfolgte, war das Kindergeld sozialhilferechtlich als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen (BVerwGE 60, 18-25).

    Dabei hatte das Bundesverwaltungsgericht, worauf der Kläger zu Recht verweist, festgestellt, dass es eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Kindergeldberechtigte den Unterhalt des Kindes gerade aus dem Kindergeld bestreite und deshalb diese Leistungen an das Kind weiterleite, nicht gebe (BVerwGE 60, 18-25).

    Immerhin kam aber insoweit ein Beweis des ersten Anscheins in Betracht, wenn das Kind im elterlichen Haushalt lebte, von seinen Eltern Naturalunterhalt erhielt und eine Gefährdung des sozialhilferechtlich notwendigen Bedarfs des Elternteils selbst nicht bestand (BVerwGE 60, 18-25).

    "[...] Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass im allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass Kinderzuschüsse zur Rente (vgl. § 270 SGB VI) im Einklang mit ihrer Zweckbestimmung an das Kind weitergereicht werden, soweit nicht der sozialhilferechtlich notwendige Lebensunterhalt des Leistenden gefährdet wäre (BVerwGE 60, 6ff; BVerwGE 60, 18ff.).

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
    Weder bestehe eine diesbezügliche Vermutung noch reiche hierfür die Feststellung aus, dass das Geld in eine gemeinsame Haushaltskasse fließe (BVerwGE 60, 6f).

    Diese Erwägungen, die nicht im Widerspruch zu den zitieren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts stehen (BVerwGE 60, 6f; 18-25), finden sich unter anderem in folgenden Entscheidungen: Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied mit Beschluss vom 04.04.1991 (ZfSH/SGB 1992, 16ff.):.

    "[...] Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass im allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass Kinderzuschüsse zur Rente (vgl. § 270 SGB VI) im Einklang mit ihrer Zweckbestimmung an das Kind weitergereicht werden, soweit nicht der sozialhilferechtlich notwendige Lebensunterhalt des Leistenden gefährdet wäre (BVerwGE 60, 6ff; BVerwGE 60, 18ff.).

    Kindergeld dient wesentlich dazu, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung wenigstens teilweise zu decken, also zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (BVerwGE 60, 6ff.).

  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt dabei voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (BGHZ 119, 365-372; BGH VersR 2001, 1108; vgl. auch Senat Urteil v. 14. Juni 2005 12 U 398/04).

    Denn wenn die nach sorgfältiger Prüfung unter Inanspruchnahme der zu Gebote stehenden Hilfsmittel gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers vertretbar ist, kann aus der späteren Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH MDR 2005, 1166-1167; BGHZ 119, 365.).

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.12.2003 (NJW 2004, 2541-2542) ausgeführt hat, ist Kindergeld danach stets sozialhilferechtlich Einkommen desjenigen, an den es ausgezahlt wird.

    Anders als das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.12.2003 (NJW 2004, 2541- 2542) war der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, dass sich die zwischenzeitliche Neuregelung des Kindergeldrechts in diesem Zusammenhang nicht auswirke.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1992 - 8 B 1577/92

    Prozeßkostenhilfe: Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt bei Beschwerde -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
    Schließlich fehlen auch Anhaltspunkte dafür, dass die Vermutung gem. § 16 S. 2 BSHG widerlegt wäre, weil tatsächlich keine Bedarfsdeckung durch die Mutter des Klägers erfolgt wäre (vgl. hierzu OVG Münster, FEVS 44, 198-204).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
    Hierfür wäre der Beklagte darlegungs- und beweispflichtig gewesen, da er sich auf einen besonderen, das Verschulden ausschließenden Umstand, nämlich einen entschuldbaren Rechtsirrtum, beruft (BGHZ 69, 128), was der Beklagte ausweislich seiner Schriftsätze auch nicht verkennt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02

    Zulässigkeit einer Anrechnung des Kindergeldes auf das Einkommen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
    Soweit der Kläger eine gegenteilige Rechtsauffassung aus den Entscheidungen des Hanseatischen OVG (NVwZ 2002, 63-65) und des OVG Rheinland-Pfalz (NVwZ-RR 2003, 44-46) herleiten will, überzeugt dies nicht.
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
    Zu fragen ist, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von einem Angehörigen dieses Verkehrskreises erwartet werden kann (BGHZ 113, 17-26).
  • VG Dresden, 27.07.2004 - 6 K 3987/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
    Angesichts der selektiven Verweisung auf das BSHG im Rahmen einer spezialgesetzlichen Regelung fehlt auch jeder Anhalt für eine Regelungslücke als Voraussetzung einer Analogie, zumal die entsprechende Anwendung von § 16 BSHG aus der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes gestrichen worden war (vgl. hierzu VG Braunschweig, SAR 2004, 15-18; VG Ansbach SAR 2003, 126-129; VG Dresden, Urteil vom 27.07.2004, Az. 6 K 3987/03).
  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 264/04

    Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunft über das zukünftige Gehalt eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
    Denn wenn die nach sorgfältiger Prüfung unter Inanspruchnahme der zu Gebote stehenden Hilfsmittel gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers vertretbar ist, kann aus der späteren Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH MDR 2005, 1166-1167; BGHZ 119, 365.).
  • VGH Hessen, 17.02.2000 - 1 TG 444/00

    Zurechnung von Kindergeld von in Haushaltsgemeinschaft lebenden Hilfesuchenden

  • BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99

    Pflicht des Amtsarztes bei Anhaltspunkten für einen Impfschaden

  • VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 183.06

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 1992 - III ZR 220/90 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2006 - 12 U 36/06 - LG Leipzig, Urteil vom 15. Februar 2008 - 07 O 7667/03 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 1992 - III ZR 220/90 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juli 2006 - 12 U 36/06 - LG Leipzig, Urteil vom 15. Februar 2008 - 07 O 7667/03 -, jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.03.2006 - 14 WF 38/06   

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https://dejure.org/2006,15645
OLG Naumburg, 02.03.2006 - 14 WF 38/06 (https://dejure.org/2006,15645)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.03.2006 - 14 WF 38/06 (https://dejure.org/2006,15645)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. März 2006 - 14 WF 38/06 (https://dejure.org/2006,15645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Folgen des Fehlens stichhaltiger Einwendungen und Einreden außerhalb des Gebührenrechts gegen den Vergütungsanspruch des Prozessbevollmächtigten aus dem erstinstanzlichen Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § ... 568 Satz 2; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; RVG § 11 Abs. 2 Satz 3; ; RVG § 61 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 61 Abs. 1 Satz 2; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 21 Nr. 2; ; BRAGO § 19 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Widerspruch gegen Vergütungsfestsetzung mit behaupteten Ansprüchen außerhalb des Gebührenrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1473
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 23.07.2014 - 5 W 202/14

    Vergütungsfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen eine Erbengemeinschaft:

    Es ist aber allgemein anerkannt, dass trotz der geringen Substantiierungspflicht und trotz der unterbleibenden Schlüssigkeitsprüfung Einwendungen nicht zu beachten sind, wenn sie offensichtlich unbegründet sind (OLGR Frankfurt 2006, 940; OLG München, MDR 1997, 597; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1473; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 11 Rn. 144).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.05.2006 - 3 W 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33376
OLG Brandenburg, 22.05.2006 - 3 W 17/06 (https://dejure.org/2006,33376)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2006 - 3 W 17/06 (https://dejure.org/2006,33376)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 3 W 17/06 (https://dejure.org/2006,33376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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