Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2332
OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06 (https://dejure.org/2006,2332)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.08.2006 - 10 U 84/06 (https://dejure.org/2006,2332)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. August 2006 - 10 U 84/06 (https://dejure.org/2006,2332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Abgrenzung zwischen Sachmangel und normalem Verschleiß bei "Serienfehler"

  • openjur.de

    Rücktritt des Gebrauchtwagenkäufers: Abgrenzung zwischen Sachmangel und normaler Verschleißerscheinung bei einem als sog. Serienfehler auftretenden Getriebeschaden an einem amerikanischen Van

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Mangels bei sog. Serienfehlern oder Konstruktionsfehlern an Kraftfahrzeugen; Anwendung eines herstellerübergreifenden Vergleichs; Annahme des Vorliegens eines Sachmangels bei Gefahrübergang bei Auftreten eines Getriebeschadens nach 3 Monaten; Begriff der ...

  • Judicialis

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • gebrauchtwagenrecht.de

    Beurteilung der Frage, ob ein Serien- oder Konstruktionsfehler ein Sachmangel ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Maßstab für die Ermittlung eines Mangels bei sog. Serienfehlern oder Konstruktionsfehlern an Gebrauchtwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Konstruktionsfehler - nicht nur auf dem gleichen Typ kommt es an!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Totalschaden am Getriebe - Käufer eines Gebrauchtwagens kann das Geschäft rückgängig machen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Maßstab für die Ermittlung eines Mangels bei so genannten Serien oder Konstruktionsfehlern an Gebrauchtwagen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Getriebeschaden nach 100.000 km

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 612 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1720
  • NZV 2007, 248 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Es geht dabei hier um die Frage, ob es sich bei dem drei Monate nach dem Erwerb des Fahrzeugs aufgetretenen Getriebeschaden um eine normale Verschleiß-, Abnutzungs- oder Alterungserscheinung gehandelt hat, die regelmäßig keinen Mangel darstellt und für die der Käufer das Risiko trägt (vgl. BGH NJW 2006, 434), oder ob ein übermäßiger oder ungewöhnlicher Verschleiß vorlag, der als Abweichung vom durchschnittlichen Zustand zu beurteilen ist und vom Käufer regelmäßig nicht hingenommen werden muss.
  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Eine Sachmängelhaftung der Beklagten kommt daher nur in Betracht, wenn der Getriebeschaden seinerseits auf eine Ursache zurückzuführen ist, die eine vertragswidrige Beschaffenheit des Fahrzeugs darstellt und bei Gefahrübergang bereits vorhanden war (vgl. BGHZ 159, 215).
  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 62/03

    Mängel der Klimaanlage eines fabrikneuen Pkw

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Es ist daher ein Vergleich mit anderen typgleichen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04

    Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Es ist daher ein Vergleich mit anderen typgleichen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Auch das OLG Düsseldorf hat sich vielmehr auf den Standpunkt gestellt, bei solchen Serienfehlern sei ein "weiter herstellerübergreifender Vergleich" anzustellen und Maßstab müsse das faktische Niveau sein, das vergleichbare Waren anderer Hersteller erreichten und das der Markterwartung entspreche (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2006, Az.: I-1 U 38/06).
  • EGMR, 02.02.2016 - 11/05

    GÜRBÜZ AND ÖZÇELIK v. TURKEY

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 10.03.2006 (Az.: 11/05) wird zurückgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktrittsrecht bei hohem Ölverbrauch:

    Der Käufer eines Gebrauchtwagens erwartet aber ebenfalls (und kann grundsätzlich auch erwarten), dass das Fahrzeug dem Stand der Technik zur Zeit der Herstellung des Fahrzeugs entspricht, weshalb auch insoweit ein fabrikatsübergreifender Vergleich vorzunehmen ist (ebenso etwa OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858, 2860; OLG Stuttgart - 10. Zivilsenat - NJW-RR 2006, 1720, 1722; OLG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2011, 6 U 243/10, zitiert bei Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 441; aus der Literatur Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 3007 ff., insbesondere Rn. 3008 und Rn. 3012; Palandt-Weidenkaff, a. a. O., § 434 Rn. 29 und Staudinger/Matusche-Beckmann, a. a. O., § 434 Rn. 90).
  • BGH, 16.05.2017 - VIII ZR 102/16

    Gewährleistung bei Kraftfahrzeugkauf: Vergleichsmaßstab zur Beurteilung der

    Diese fabrikatsübergreifende Sichtweise entsprach zuvor schon der Spruchpraxis der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2858, 2860; vom 30. April 2007 - 1 U 252/06, juris Rn. 14 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2006, 1720, 1722; OLG Saarbrücken, OLGR 2005, 698, 699); sie ist im Anschluss an die genannte Rechtsprechung des Senats einhellig so fortgesetzt worden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - 1 U 141/07, juris Rn. 61 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2016, 178, 179).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2007 - 1 U 252/06

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug;

    Auch ein gebrauchtes Kraftfahrzeug ist nicht allein deshalb frei von einem Sachmangel, weil es einen Defekt hat, der auch anderen Fahrzeugen derselben Marke und desselben Typs als sogenannter Serienfehler oder "konstruktive Schwäche" anhaftet (grundlegend Senatsurteil vom 19.06.2006, I-1 U 38/06, NJW 2006, 2858 = DAR 2006, 634; ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2006, 10 U 84/06, NJW-RR 2006, 1720 - jeweils Getriebedefekte).
  • LG Dortmund, 21.12.2007 - 22 O 212/06

    GW-Handel - Kein Rücktritt bei "Schadensausweitung" durch Kunden

    Soweit es - wie hier - nicht um einen sogenannten "Serienfehler" geht, ist zur Ermittlung des Maßstabes für die übliche Beschaffenheit auf ein Fahrzeug abzustellen, das bauart-und typengleich ist und nach Alter und Laufleistung dem Kaufobjekt soweit wie möglich entspricht (Reinking/Eggert, a.a.O., Rdn. 1235; OLG Stuttgart NJW-RR 2006, 1720).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 1 U 264/07

    Zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen eines Mangels der Kaufsache

    Auf der Grundlage dieser Beurteilung, die sich mit Gutachten in Streitigkeiten um Getriebeschäden vor anderen Gerichten deckt (vgl. LG Köln DAR 2007, 34; OLG Stuttgart NJW-RR 2006, 1720), hat der Senat in der Entscheidung vom 19.06.2006 (1 U 38/06) das Vorhandensein eines Sachmangels im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB bejaht.
  • OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17

    Rückabwicklung eines Wohnmobilkaufvertrages: Erheblichkeit eines Mangels bei

    Diese am Stand der Technik orientierte Betrachtung ist dabei nicht auf das streitgegenständliche Modell verengt, sondern hat die nach der Verkehrsauffassung berechtigte Erwartungshaltung eines Käufers in den Blick zu nehmen, welcher ein Wohnmobil vergleichbarer Bauart, Größe und Preisklasse - gleich welchen Herstellers - erwirbt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.05.2017 - VIII ZR 102/16, juris Rn. 3; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2006 - 10 U 84/06, NJW-RR 2006, 1720, 1722).
  • AG Brandenburg, 18.06.2012 - 31 C 133/10

    Rücktritt wegen Mängeln vom Kaufvertrag einer Lederpolstergarnitur

    Maßstab muss das zu ermittelnde Niveau sein, das diese Lederpolstergarnitur nach Typ und Gebrauchsdauer vergleichbarer Lederpolstergarnituren (auch anderer Hersteller) erreichen kann und das der Markterwartung entspricht ( OLG Stuttgart , NJW-RR 2006, Seiten 1720 ff. = OLG-Report 2006, Seiten 809 ff.; LG Dortmund , Urteil vom 21.12.2007, Az.: 22 O 212/06, u. a. in: BeckRS 2008, Nr.: 01078 und in "juris" ).

    Soweit es - wie hier - nicht um einen so genannten "Serienfehler" geht, ist insofern zur Ermittlung des Maßstabes für die übliche Beschaffenheit auf eine Lederpolstergarnitur abzustellen, die qualitäts- und typengleich ist und dem hiesigen Kaufobjekt soweit wie möglich entspricht ( OLG Stuttgart , NJW-RR 2006, Seiten 1720 ff. = OLG-Report 2006, Seiten 809 ff.; LG Dortmund , Urteil vom 21.12.2007, Az.: 22 O 212/06, u. a. in: BeckRS 2008, Nr.: 01078 und in: "juris" ).

  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 28 U 162/13

    Spürbares Schalten und Bremsen ist beim Porsche 981 Boxter S kein Mangel

    Maßstab ist dabei das Niveau, das nach Typ, Alter und Laufleistung vergleichbarer Fahrzeuge anderer Hersteller erreicht wird und das der Markterwartung entspricht (OLG Köln OLG Köln, Urt. v. 27.04.2010, 15 U 185/09, NJW-RR 2011, 61; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.2008, 17 U 2/07, NJW-RR 2008, 1230, OLG Stuttgart, Urt. v. 15.08.2006, 10 U 84/06, NJW-RR 2006, 1720).
  • LG Stade, 27.04.2016 - 5 S 5/16

    Serienfehler als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Vielmehr ist auch beim Gebrauchtwagenkauf grundsätzlich ein herstellerübergreifender Vergleich anzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Urt . v. 15.08.2006 - 10 U 84/06).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 07.12.2016 - 7 C 114/16

    Möbelkauf - Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Mängeln

    Dieses ergibt sich aus einem herstellerübergreifenden Vergleich von Couchgarnituren mit ähnlicher Qualitätsgruppierung (vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 18.06.2012, 31 C 133/10, juris Rn. 26; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.8. 2006, 10 U 84/06, NJW-RR 2006, S. 1720 ff.).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 14 U 227/19

    Diesel-Skandal: Kein Schadenersatz aus § 826 BGB bei Gebrauchtwagenkauf im April

  • LG Kassel, 04.08.2010 - 6 O 778/10

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Rücktritt wegen Einfrieren der Fahrzeugtüren

  • AG Eisenach, 14.03.2013 - 54 C 502/12

    Anspruch auf Nachbesserung durch Anbringung verlängerter Scheibenwischerarme an

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5437
OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05 (https://dejure.org/2006,5437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2006 - 27 U 190/05 (https://dejure.org/2006,5437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 27 U 190/05 (https://dejure.org/2006,5437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 143 InsO, 818, 819, 291, 288, 849 BGB

  • Wolters Kluwer

    Verzinsung eines Rückgewähranspruchs auf Grund einer Insolvenzanfechtung ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Definition der Entziehung als körperliche Entziehung einer gegenständlichen Sache ; Frage der Behandlung gewöhnlicher Buchgeldforderungen in den Wirkungsbereich ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 143; BGB §§ 818, 819, 291, 288, 849
    Verzinsung des Rückgewähranspruchs wegen Insolvenzanfechtung erst nach Verfahrenseröffnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2006, 642
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZR 116/03

    Anfechtbarkeit einer einer Vorpfändung nachfolgenden Hauptpfändung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05
    Der Rückgewähranspruch aufgrund einer Insolvenzanfechtung ist erst ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verzinsen (entgegen BGH 2005, 1888, 1889 und ZIP 2006, 916).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof mit seinen Urteilen vom 23. März 2006 (IX ZR 116/03) und vom 22. September 2005 - IX ZR 271/01 - (ZIP 2005, 1888, 1889) die abweichende Auffassung vertreten - ohne dass es im Ergebnis darauf ankam -, die Zinsen eines Anfechtungsanspruch seien vom Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung an zu berechnen.

    Sie ist auch noch klärungsbedürftig, weil der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 23. März 2006 (IX ZR 116/03) und vom 22. September 2005 (IX ZR 271/01) zwar einen anderen, jedoch nicht näher begründeten Standpunkt eingenommen hat, der dort jeweils für die Entscheidung nicht tragend war.

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 271/01

    Umfang des Rückgewähranspruchs nach Konkursanfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mit seinen Urteilen vom 23. März 2006 (IX ZR 116/03) und vom 22. September 2005 - IX ZR 271/01 - (ZIP 2005, 1888, 1889) die abweichende Auffassung vertreten - ohne dass es im Ergebnis darauf ankam -, die Zinsen eines Anfechtungsanspruch seien vom Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung an zu berechnen.

    Sie ist auch noch klärungsbedürftig, weil der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 23. März 2006 (IX ZR 116/03) und vom 22. September 2005 (IX ZR 271/01) zwar einen anderen, jedoch nicht näher begründeten Standpunkt eingenommen hat, der dort jeweils für die Entscheidung nicht tragend war.

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1989 - 24 U 9/89
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05
    So hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 8, 288) die Wegnahme von Geldscheinen durch Unterschlagung als eine Entziehung im Sinne des § 849 BGB angesehen - diese Feststellung aber bereits einen Leitsatz für wert gehalten -, ähnlich das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vorenthaltung eines entgegengenommenen Versteigerungserlöses (ZIP 1990, 1014).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05
    Da der Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters frühestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht (vgl. BGH, NJW 1995, 2783 ff. für das Konkursverfahren) und erst dann fällig wird, ist die nach § 143 Abs. 1 InsO zurückzufordernde Geldleistung ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen.
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 21 U 9/03

    Insolvenzanfechtung: Inhalt des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs bei

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05
    Demgegenüber wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung des Senats geteilt (etwa OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 433).
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05
    So hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 8, 288) die Wegnahme von Geldscheinen durch Unterschlagung als eine Entziehung im Sinne des § 849 BGB angesehen - diese Feststellung aber bereits einen Leitsatz für wert gehalten -, ähnlich das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vorenthaltung eines entgegengenommenen Versteigerungserlöses (ZIP 1990, 1014).
  • OLG München, 09.03.1970 - 19 EU 298/69
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05
    Weitergehend hat zwar das OLG München (OLGZ 1970, 457) einen Zinsanspruch aus § 849 BGB bei Schadenersatz aus Betrug anerkannt, in der Begründung allerdings selbst bereits darauf hingewiesen, dass die Gesetzmaterialien zum BGB dieses insoweit nicht tragen, als dort lediglich gestohlenes Geld als Beispiel für einen Fall aufgeführt wird, bei dem § 849 BGB auf Geld anzuwenden sei.
  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    § 849 BGB ist nicht durch § 90 BGB, wonach nur körperliche Gegenstände Sachen im Sinne des Gesetzes sind, auf die Entziehung von Bargeld beschränkt (a.A. OLG Hamm NZI 2006, 642).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Der vom Berufungsgericht eingenommene Standpunkt, aus der in § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgten Bezugnahme auf die Vorschriften der § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4 BGB folge die Anwendbarkeit des für § 291 BGB maßgeblichen Zinssatzes von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wird überwiegend für zutreffend erachtet (OLG Hamm NZI 2006, 642; FK-InsO/Dauernheim, 4. Aufl. § 143 Rn. 24; Eckardt, Festschrift Gerhardt, S. 145, 181 ff; Bork, Einführung in das Insolvenzrecht 4. Aufl. Rn. 226; Bork/Jacoby, Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts Kap. 12 Rn. 49; Müller-Feyen EWiR 2005, 33, 34).
  • LG Mönchengladbach, 27.06.2019 - 1 O 248/18

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; Thermofenster

    § 849 BGB ist nicht durch § 90 BGB, wonach nur körperliche Gegenstände Sachen im Sinne des Gesetzes sind, auf die Entziehung von Bargeld beschränkt (BGH NJW 2008, 1084; a. A. OLG Hamm NZI 2006, 642).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 116/06

    Haftung wegen Existenzvernichtung - Zahlung von Verzugszinsen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NZI 2006, 642 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der Kläger könne Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4, §§ 291, 288 BGB verlangen.
  • LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    § 849 BGB ist nicht durch § 90 BGB, wonach nur körperliche Gegenstände Sachen im Sinne des Gesetzes sind, auf die Entziehung von Bargeld beschränkt (BGH Versäumnisurteil v. 26.11.2007 - II ZR 167/06, beckonline; a. A. OLG Hamm NZI 2006, 642).
  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06

    Benachteiligung der Insolvenzgläubiger durch Zahlung von Baugeld an einen

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 16.5.2006 - 27 U 190/05 - NZI 2006, 642 (die im Urteil zugelassene Revision wird beim BGH unter dem Az. IX ZR 116/06 geführt) entschieden, dass aus § 291 BGB folge, dass die Verzinsung mit der Fälligkeit des Anfechtungsanspruchs beginne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.04.2006 - 6 U 86/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3833
OLG Brandenburg, 04.04.2006 - 6 U 86/05 (https://dejure.org/2006,3833)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2006 - 6 U 86/05 (https://dejure.org/2006,3833)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2006 - 6 U 86/05 (https://dejure.org/2006,3833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Gesellschafter zur Leistung von Ansprüchen auf Leistung von Nachschüssen; Folgen des Beitritts einer BGB-Gesellschaft zu einer Genossenschaft; Abgabe einer Beitrittserklärung ausdrücklich im Namen der BGB-Gesellschaft oder im eigenen Namen; Beschränkung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GenG § 15 Abs. 1; ; GenG § ... 22 Abs. 1; ; GenG § 29 Abs. 1; ; GenG § 105 Abs. 1 Satz 1; ; GenG § 106; ; GenG § 107; ; GenG § 108; ; GenG § 111; ; GenG § 111 Abs. 1; ; GenG § 112; ; GenG §§ 119 ff.; ; GenG § 120; ; GenG § 121; ; GenG § 121 Satz 1; ; GenG § 121 Satz 3; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; HGB § 128

  • rechtsportal.de

    GenG § 29 § 119 § 121
    Rechts- und Parteifähigkeit der BGB -Gesellschaft - Maßgeblicher Zeitpunkt für Wirksamkeit einer Kündigung - Haftsumme bei mehr als einem Geschäftsanteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1733
  • WM 2006, 2360
  • NZG 2007, 458 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Neuruppin, 09.06.2005 - 1 O 85/05
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2006 - 6 U 86/05
    Die Berufungen der Kläger zu 2.) und 3.) gegen das am 9.6.2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin - 1 O 85/05 - , berichtigt durch Beschluss vom 22.7.2005, werden zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 04.04.2008 - 11 U 208/06
    Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben in § 121 Satz 1 GenG, der im Falle einer Haftungsbeschränkung - wie vorliegend - grundsätzlich eine Mindesthaftung in Höhe des Gesamtbetrags der Geschäftsanteile vorsieht, und des § 121 Satz 3 GenG, der für eine Haftung nach Köpfen eine entsprechende, notwendigerweise unmissverständliche (OLG Brandenburg vom 04.04.2006 - 6 U 86/05, WM 2006, 2360, juris-Rz. 66, 67; Pöhlmann/Fandrich/Bloehs, GenG, § 121, Rz. 2) Regelung in der Satzung voraussetzt, verbleibt somit keine andere Auslegung der Klausel als im Sinne einer Haftsumme pro Geschäftsanteil.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 134/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13513
OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 134/05 (https://dejure.org/2006,13513)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2006 - 12 U 134/05 (https://dejure.org/2006,13513)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2006 - 12 U 134/05 (https://dejure.org/2006,13513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Auslegung und Voraussetzungen des Eingreifens der Haftungsbeschränkung gemäß § 46 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) zu Gunsten des Beamten; Eingreifen der Haftungsbeschränkung schon bei einer lediglich dienstlichen Interessen dienenden Fahrt des Beamten im ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsbeschränkung gemäß § 46 Abs. 2 BeamtVG - Dienstunfall bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr

  • Judicialis

    BeamtVG § 46 Abs. 2; ; BeamtVG § ... 31; ; BeamtVG § 46 Abs. 2 Satz 1; ; BeamtVG § 46 Abs. 2 Satz 2; ; PflichtVersG § 3 Nr. 1; ; ErwZulG § 1; ; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 10; ; SGB VII § 105; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Eingreifen der Haftungsbeschränkung nach § 46 Abs. 2 BeamtVG bei einem Dienstunfall im Rahmen des allgemeinen Straßenverkehrs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 134/05
    Nach der Zielsetzung des hier anzuwendenden § 1 ErwZulG sollen die Haftungsbefreiungen des § 46 Abs. 2 BeamtVG für einen Bereich entfallen, in dem der Verletzte jedem anderen Verkehrsteilnehmer gleichsteht, so dass es unbillig wäre, ihn insoweit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu benachteiligen (BGHZ 116, 30, 33 ff.).

    Ein Grund zur Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor, nachdem der rechtlichen Maßstab höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BGHZ 116, 30, 33 ff.).

  • OLG München, 12.11.1992 - 1 U 2190/92

    Verantwortlichkeit für Baustellenabsicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 134/05
    Die Haftungsbeschränkung gemäß § 46 Abs. 2 BeamtVG greift vielmehr dann nicht ein, wenn der Dienstunfall im Rahmen des allgemeinen Verkehrs und ohne dienstliches Verhältnis des Beamten zum Schädiger geschehen ist (vgl. OLG München VersR 1993, 1546 f.).
  • LG Erfurt, 05.04.2011 - 10 O 1383/10

    Schadensersatzanspruch wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung bei

    Von dieser rechtlichen Bewertung, auf die das Gericht im Hinweisbeschluss vom 24.02.2011 hingewiesen hat, ist auch nicht Abstand zu nehmen auf Grund des von der Klägerin zitierten Urteils des OLG Koblenz vom 24.04.2006, Az.: 12 U 134/05.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht