Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05   

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https://dejure.org/2005,1221
OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05 (https://dejure.org/2005,1221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2005 - 15 W 188/05 (https://dejure.org/2005,1221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2005 - 15 W 188/05 (https://dejure.org/2005,1221)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 119 Abs. 1; 1954; 1956; 2306 Abs. 1 S. 2
    Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlvorstellung über die rechtlichen Auswirkungen der Erbschaftsannahme auf das Pflichtteilsrecht als Inhaltsirrtum i.S.d § 119 Abs. 1 1. Alt. BGB; Maßgeblichkeit der durch die Vorschrift des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB hergestellten rechtlichen Verknüpfung zwischen der Ausschlagung ...

  • Judicialis

    BGB § 119 Abs. 1; ; BGB § 1954; ; BGB § 1956; ; BGB § 2306 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119 § 2306 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 2
    Beachtlichkeit der Fehlvorstellung über die rechtlichen Auswirkungen der Erbschaftsannahme auf das Pflichtteilsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anfechtung - In welchen Fällen kann die Annahme der Erbschaft angefochten werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3808 (Ls.)
  • FGPrax 2006, 24
  • FamRZ 2006, 578
  • Rpfleger 2006, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    2) Wegen Abweichung von den Entscheidungen des BayObLG in NJW-RR 1995/904 sowie FGPrax 1998, 146 wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH vorgelegt.

    Einer dahingehenden Entscheidung stehen jedoch die auf weitere Beschwerde ergangenen Beschlüsse des 1. Zivilsenats des BayObLG vom 16.03.1995 - 1Z BR 82/94 - (veröffentlicht u.a. in NJW-RR 1995, 904) und vom 28.04.1998 - 1Z BR 26/93 - (veröffentlicht u.a. in FGPrax 1998, 146) entgegen.

    Folglich ist sie auch berechtigt, die Einziehung eines von ihr als unrichtig erachteten Erbscheins zu betreiben, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass dieser zunächst auf ihren eigenen Antrag erteilt worden ist (BayObLG NJW-RR 1995, 904; Senat FGPrax 2002, 239).

    Der gegenteilige Standpunkt wird von dem BayObLG eingenommen, das in zeitlich zwei vorausgegangenen Entscheidungen (NJW-RR 1995, 904, 906 sowie FGPrax 1998, 146) jeweils für die Fallkonstellation, dass in einer nach bayerischem Landesrecht durchgeführten Nachlassverhandlung ausdrücklich die Annahme der Erbschaft erklärt worden war, die Fehlvorstellung, die Erklärung führe (entgegen § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB) nicht zu einem Verlust des Pflichtteilsrechts, zu den ferneren Rechtswirkungen des Rechtsgeschäfts gerechnet und demzufolge als unbeachtlichen Motivirrtum behandelt hat.

  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Die Annahme der Erbschaft kann zwar auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, setzt jedoch voraus, dass der Erbe Dritten gegenüber objektiv eindeutig zu erkennen gibt, Erbe sein und die Erbschaft behalten zu wollen (BayObLG FamRZ 1999, 1172, 1173).

    Die Anfechtungserklärung selbst muss nicht notwendig eine Begründung enthalten, vielmehr können die Anfechtungsgründe auch später noch näher vorgetragen werden (BayObLG FamRZ 1999, 1172, 1173).

  • BGH, 18.11.1977 - V ZR 172/76

    § 419 BGB im Verhältnis des Übergebers zum Übernehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Dagegen genügt es nicht, wenn sie außer der erstrebten Wirkung zusätzlich weitere, nicht erkannte und nicht gewollte Nebenwirkungen hat (RGZ 93, 3, 9; BGHZ 70, 47, 48 = NJW 1978, 370; NJW 1997, 653).
  • BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Der Beginn des Laufs dieser Ausschlagungsfrist ist entsprechend dem unzweideutigen Gesetzeswortlaut ausschließlich davon abhängig, dass der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von dem ihm zugedachten Erbteil sowie von den Beschränkungen bzw. Beschwerungen erhält, entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 1) nicht jedoch auch zusätzlich davon, dass er den für die Anwendung des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB maßgebenden Größenvergleich zwischen dem hinterlassenen Erbteil und dem Pflichtteil zutreffend nach dem quotenmäßigen Anteil am Gesamtnachlass ohne Rücksicht auf die Beschränkungen bzw. Beschwerungen (BGH LM Nr. 6 zu § 2306 BGB; NJW 1983, 2378) nachvollzogen hat.
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich um eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB auch dann, wenn es um die Belastung des Nachlasses mit einer wesentlichen Verbindlichkeit geht, deren rechtlicher Bestand ungeklärt ist, und zwar im Hinblick auf das Wahlrecht nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB jedenfalls dann, wenn der Irrtum eine Verbindlichkeit betrifft, die den Nachlass derart belastet, dass der Pflichtteilsanspruch des (vorläufigen) Erben gefährdet wäre (NJW 1989, 2885 f.).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 16/96

    Umfang eines Erbverzichts im Anwendungsbereich der HöfeO; Anpassung des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Dagegen genügt es nicht, wenn sie außer der erstrebten Wirkung zusätzlich weitere, nicht erkannte und nicht gewollte Nebenwirkungen hat (RGZ 93, 3, 9; BGHZ 70, 47, 48 = NJW 1978, 370; NJW 1997, 653).
  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93

    Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Das Nachschieben eines neuen Anfechtungsgrundes setzt allerdings eine form- und fristgerecht abgegebene weitere Anfechtungserklärung voraus (BayObLG FamRZ 1994, 848, 849).
  • RG, 25.04.1918 - IV 76/18

    Ermittlung des erbrechtlichen Plichtteils bei Bestehen von Anrechnungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Dagegen genügt es nicht, wenn sie außer der erstrebten Wirkung zusätzlich weitere, nicht erkannte und nicht gewollte Nebenwirkungen hat (RGZ 93, 3, 9; BGHZ 70, 47, 48 = NJW 1978, 370; NJW 1997, 653).
  • OLG Hamm, 10.06.1985 - 15 W 131/85

    Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    Dabei erfasst § 1956 BGB sowohl die bewusste als auch die unwissentliche Versäumung der Ausschlagungsfrist (RGZ 143, 419, 423; BayObLG RhNotK 1979, 159; Senat OLGZ 1985, 286).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 3 Wx 229/00

    Beachtlicher Rechtsirrtum bei Annahme der Erbschaft - Pflichtteilsanspruch des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
    In dieselbe Richtung weist eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZEV 2001, 109 = FamRZ 2001, 946), das in einem Fall, in dem der Pflichtteilsberechtigte als Alleinerbe eingesetzt, jedoch durch Vermächtnisse beschwert war (Fallkonstellation des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB), die Fehlvorstellung bei der durch den Antrag auf Erbscheinserteilung erklärten Annahme der Erbschaft, ihm werde neben seiner Stellung als Alleinerbe in jedem Fall sein Pflichtteil erhalten bleiben, als beachtlichen Rechtsfolgenirrtum behandelt hat.
  • OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02

    Grundbuchberichtigung auf den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

  • OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81

    Rechtsirrtum bei der Erbschaftausschlagung im Falle des § 2306 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96

    Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption

  • BayObLG, 23.07.1993 - 1Z BR 26/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zum Erben durch formwirksames

  • OLG Hamm, 07.01.1993 - 15 W 341/92
  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

  • RG, 19.02.1934 - IV 394/33

    Ist die Versäumung der Ausschlagungsfrist auch anfechtbar, wenn der als Erbe

  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auf ihre weitere Beschwerde hat das Oberlandesgericht die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (vgl. FamRZ 2006, 578 = ZEV 2006, 168).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 19 U 58/05

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

    ee) Keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob der Klägerin ein Recht zur Anfechtung wegen Rechtsfolgenirrtums zustünde, soweit sie die Annahme in der irrigen Rechtsansicht erklärt haben sollte, sie könne auch im Falle des § 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB den Pflichtteil trotz Annahme der Erbschaft verlangen (str., vgl. einerseits BayObLG NJW-RR 1995, 904 ; andererseits OLG Hamm, FamRZ 2006, 578 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.12.2005 - 14 U 147/05   

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https://dejure.org/2005,1698
OLG Celle, 20.12.2005 - 14 U 147/05 (https://dejure.org/2005,1698)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2005 - 14 U 147/05 (https://dejure.org/2005,1698)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 14 U 147/05 (https://dejure.org/2005,1698)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung des Waldbesitzers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadenersatzpflicht des Waldbesitzers wegen infolge der Umgehung eines umgestürzten Baumes entstandenen, durch Sturz vermittelten Verletzungen; Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers hinsichtlich offensichtlicher Gefahrenquellen

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzpflicht des Waldbesitzers wegen infolge der Umgehung eines umgestürzten Baumes entstandenen, durch Sturz vermittelten Verletzungen; Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers hinsichtlich offensichtlicher Gefahrenquellen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verkehrssicherungspflicht für Trampelpfade

  • Judicialis

    NWaldLG § 14; ; NWaldLG § 30; ; BGB § 823

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    LWaldG ND § 30; BWaldG § 14; BGB § 823
    Keine Haftung des Waldbesitzers für Sturz eines Wanderers bei der Umgehung eines umgestürzten Baums

  • deutsche-landwirte.de

    Waldbesitzer; Verkehrssicherungspflicht; Haftungsausschluss

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vereister Trampelpfad

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BWaldG § 14; NWaldLG § 30
    Zur Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 931
  • VersR 2006, 100
  • VersR 2006, 1423
  • VersR 2006, 1423 (Volltext mit red./amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Dies entspricht der in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz, NZV 1990, 391, 392; NJW-RR 2003, 1253, 1254; OLG Celle, VersR 2006, 1423 unter Bezugnahme auf LG Hannover, NuR 2006, 597; OLG Hamm, NuR 2007, 845; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1247, 1248; OLG Karlsruhe, NuR 2011, 823, 824; LG Braunschweig, NuR 2007, 778; LG Tübingen, NuR 2007, 780 f.; siehe auch OLG Nürnberg, MDR 1976, 222; OLG Düsseldorf, VersR 1998, 1166; OLG Naumburg, OLGR 2007, 224, 226; vgl. Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 2. Aufl., § 60 Rn. 6 ff.; Gebhard, NuR 2008, 754, 763; Staudinger/Hager, BGB, Neubearb.

    Sie umfassen die Gefahren, die von lebenden oder toten Bäumen ausgehen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 19. Juni 2007, GV. NW. S. 234; LG Hannover, aaO S. 597 f., bestätigt durch OLG Celle, VersR 2006, 1423).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - 19 U 28/07

    Eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers gegenüber dem

    Damit ergebe sich das Betretungsrecht des Waldbenutzers originär aus dem Gesetz und folge nicht aus einer Widmung oder Verkehrseröffnung seitens des Waldeigentümers, die besondere Maßnahmen zum Schutz der Waldbenutzer nach sich zögen (vgl. OLG Hamm VersR 1985, 597; OLG Celle VersR 2006, 1423).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2014 - 13 U 56/12

    Ausschluss der Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren

    Der Ausschluss der Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren entspricht der in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1987, 988; OLG Koblenz, NZV 1990, 391, 392; NJW-RR 2003, 1253, 1254; OLG Celle, VersR 2006, 1423 unter Bezugnahme auf LG Hannover, NuR 2006, 597; OLG Hamm, NuR 2007, 845; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1247, 1248; OLG Karlsruhe, NuR 2011, 823, 824; LG Braunschweig, NuR 2007, 778; LG Tübingen, NuR 2007, 780 f.; siehe auch OLG Nürnberg, MDR 1976, 222; OLG Düsseldorf, VersR 1998, 1166, OLG Naumburg, OLGR 2007, 224, 226; vgl. Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 2. Aufl., § 60 Rn. 6 ff.; Gebhard, NuR 2008, 754, 763; Staudinger/Hager, BGB, Neubearb.
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6077
OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05 (https://dejure.org/2005,6077)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.2005 - 34 Wx 50/05 (https://dejure.org/2005,6077)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 34 Wx 50/05 (https://dejure.org/2005,6077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Beschwer bei Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über Kreditaufnahme der Gemeinschaft - Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abänderung eines Kostenverteilungsschlüssels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgebliche Komponenten hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Antrags auf Ungültigerklärung des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Kreditaufnahme der Gemeinschaft; Zulässigkeit der Beauftragung des Verwalters einer Eigentümergemeinschaft mit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 89
  • NZM 2006, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Der Wert der einzelnen Anträge ist dabei zusammenzurechnen (BGH NJW 2003, 3124/3125).

    Die Wohnungseigentümer haben ein berechtigtes und im Allgemeinen schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse, so dass grundsätzlich ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis nicht geprüft werden muss (BGH NJW 2003, 3124; Merle in Bärmann/ Pick/Merle § 43 Rn. 100).

  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Zu Recht hat das Landgericht festgestellt, dass die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss dem Verwalter eine Kreditaufnahme in limitierter Höhe genehmigen kann (zuletzt BayObLG Beschluss vom 17.8.2005, 2Z BR 229/04; Niedenführ/Schulze § 27 Rn. 29).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Vielmehr muss der Einberufungsmangel ursächlich für die Beschlussfassung sein (BGHZ 150, 109/122).
  • OLG Stuttgart, 24.03.2005 - 8 W 112/05

    Kostenfestsetzung: Verzichtsvertrag über Vergleichskosten bei Anerkenntnis statt

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Eine mögliche Vollstreckung der Bank müsste sich, nach Anerkennung der Wohnungseigentümergemeinschaft als insoweit rechtsfähig, (BGH NJW 2005, 2161), gegen das Vermögen der Gemeinschaft richten.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Nur in Ausnahmefällen ist ein richterlicher Eingriff zur Revision des Kostenschlüssels zulässig (vgl. BGH NJW 2004, 3413; Pick in Bärmann/ Pick/ Merle § 16 Rn. 119).
  • OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01

    WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05
    Diese unterstellte Mehrbelastung der Antragstellerin rechtfertigt unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände des Einzelfalls keine Abänderung des Verteilungsschlüssels (vgl. OLG Köln OLGR 2002, 38, für den Fall der Mehrbelastung von 30%).
  • LG Karlsruhe, 07.10.2014 - 11 S 8/14

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Kurzfristige Ansetzung einer

    Die Kreditaufnahme ist dabei nicht bloß zur Überbrückung kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zulässig, sondern kann auch längerfristig wie vorliegend zur Finanzierung eines Sanierungsvorhaben erfolgen (Urteil der Kammer vom 19. Juli 2011 - 11 S 75/10 - ZMR 2012, 660; LG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2013 - 25 S 152/12 - ZMR 2013, 823; Bärmann/Merle WEG 12. Auflage 2013 § 27 Rn. 242; Jennißen WEG 3. Auflage 2012 § 16 Rn. 10a; Dötsch, MDR 2013, 1441, 1444; Elzer NZM 2009, 57; anderer Ansicht OLG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 15 Wx 251/11 - ZMR 2012, 800; LG Köln, Urteil vom 26. August 2010 - 29 S 177/09 - ZWE 2011, 45; Spielbauer/Then WEG 2. Auflage 2012 § 21 Rn. 27; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 10. Auflage 2013 § 21 Rn. 36 Fn. 86 und Rn. 73; Jennißen/Heinemann WEG 3. Auflage 2012 § 21 Rn. 106; Krebs, jurisPR-MietR 16/2012 Anm. 4 mit pointierter Kritik; anderer Ansicht wohl auch LG München I, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 1 T 13364/09 -, juris Rn. 56, obiter dictum, und OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 34 Wx 50/05 - NZM 2006, 229; skeptisch auch Lafontaine in: jurisPK-BGB, 6. Auflage 2012, § 16 WEG Rn. 108.5 und MüKoBGB/Engelhardt 6. Auflage 2013 § 27 WEG Rn. 37).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    a) Soweit es die Anfechtung des Beschlusses zu TOP 3 betrifft, bemisst sie sich nach den Grundsätzen, die für die Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, durch die Zahlungspflichten begründet werden, entwickelt worden sind: Maßgebend ist grundsätzlich die anteilige Verpflichtung zur Kostentragung, die sich aus dem Eigentümerbeschluss für den Beschwerdeführer ergibt (OLG Hamm , Beschluss vom 23.03.2006 - 15 W 434/05; BayObLG NJW-RR 2006, 89; ZMR 2000, 49 = ZWE 2001, 157; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Aufl. § 45 Rz 31 mwN; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 21.08.2006 -62 T 140/05 - die sofortige weitere Beschwerde wurde vom OLG Karlsruhe durch Beschluss vom 19.01.2007 zurückgewiesen).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6223
OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05 (https://dejure.org/2005,6223)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.10.2005 - 5 W 656/05 (https://dejure.org/2005,6223)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 5 W 656/05 (https://dejure.org/2005,6223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Arzthaftungsprozesses im Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren in derselben Sache; Ermessensfehlerhaftigkeit der Aussetzung wegen nicht ausreichender Bedeutung der strafrechtlichen Erkenntnisse für die zivilrechtliche Haftungsfrage; Gegenstandswert einer ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 3; ZPO § 149; ZPO § 252; BGB § 823; BGB § 847; StPO § 152; StPO § 160
    Grundsätzlich keine Aussetzung eines Arzthaftungsprozesses wegen eines staatsanwaltlichen Emittlungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 § 149 § 252; BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
    Aussetzung eines Arzthaftungsprozesses im Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 289
  • VersR 2006, 1140
  • VersR 2006, 140
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99

    Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05
    Aber der Anspruch der Parteien, dass unmittelbar im Zivilprozess zu dem maßgeblichen Geschehen Sachverständige befragt und Zeugen gehört werden, wird dadurch nicht berührt (BGH, NJW-RR 1997, 3096 f.; BGH, NJW 2000, 3072, 3073; BGH, NJW-RR 2002, 1653 ).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1990 - 14 W 5/90

    Verursachung einer cerebralen Schädigung durch ein Versagen einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05
    Hier kommt eine Aussetzung regelmäßig nicht in Betracht (Senat, OLGR Koblenz 2004, 522 f.; OLG Köln, VersR 1989, 518 f.; OLG Köln, VersR 1989, 1201; OLG Stuttgart, NJW 1991, 1556).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 167/01

    Rechtsfolgen des Einverständnisses mit der beweismäßigen Verwertung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05
    Aber der Anspruch der Parteien, dass unmittelbar im Zivilprozess zu dem maßgeblichen Geschehen Sachverständige befragt und Zeugen gehört werden, wird dadurch nicht berührt (BGH, NJW-RR 1997, 3096 f.; BGH, NJW 2000, 3072, 3073; BGH, NJW-RR 2002, 1653 ).
  • OLG Köln, 08.05.1989 - 27 W 15/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05
    Hier kommt eine Aussetzung regelmäßig nicht in Betracht (Senat, OLGR Koblenz 2004, 522 f.; OLG Köln, VersR 1989, 518 f.; OLG Köln, VersR 1989, 1201; OLG Stuttgart, NJW 1991, 1556).
  • OLG Dresden, 19.12.2014 - 5 W 1291/14

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Zivilverfahrens bis zum Abschluss der

    Der Senat setzt insoweit ein Fünftel des Streitwerts der Hauptsache an (ebenso OLG Koblenz, Beschl. v. 24.10.2005, 5 W 656/05, MDR 2006, 289; OLG Frankfurt/M., aaO.).
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    (4) Das abschließende Argument der Begründung, nach Vorliegen rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen ließen sich "die Zivilverfahren ... relativ einfach lösen ", läßt jede Auseinandersetzung mit § 14 II Nr. 1 EGZPO vermissen (vgl. dazu BAG NJW 1968, 565 = DB 1968, 272 = AP Nr. 11 zu § 394 BGB; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 80 = NJW-RR 2003, 176 = MDR 2003, 631; OLG Koblenz MDR 2006, 289 = OLGR 2006, 83 = VersR 2006, 1140).

    Der Streitwert des Aussetzungsverfahrens beträgt i.d.R. 1/5 des Hauptsachewerts (vgl. OLG Koblenz MDR 2006, 289 = OLGR 2006, 83 = VersR 2006, 1140).

  • OLG Dresden, 15.08.2019 - 4 W 653/19

    Keine Aussetzung einer Arzthaftungssache wegen eines anhängigen Strafverfahrens

    Hier kommt eine Aussetzung regelmäßig nicht in Betracht (OLG Koblenz, Beschluss vom 24.10.2005, VersR 2006, 1140; derselb.

    Aus begleitenden Strafverfahren können nämlich durchweg keine Erkenntnisse erwartet werden, die so gewichtig sind, dass der Zivilrechtsstreit zunächst nicht weiter betrieben zu werden braucht (OLG Koblenz, a.a.O., VersR 2006, 1140; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Anmerk.

  • OLG Dresden, 18.12.2014 - 5 W 1326/14

    Wirksamkeit der Niederlegung des Geschäftsführeramts durch den Betreuer des

    Das Interesse der Beklagten an der Aufhebung des Beschlusses bewertet der Senat mit einem Fünftel des Hauptsachestreitwertes (ebenso OLG Koblenz, Beschl. v. 24.10.2005, 5 W 656/05, MDR 2006, 289; Senatsbeschluss vom 29.09.2014, 5 W 1066/14).
  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 7/06

    Erstattung der Kosten eines ortsfernen Verkehrsanwalts im Arzthaftungsprozess;

    Das gilt umso mehr, als ein Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die Beklagten keine vorgreifliche Bedeutung für den Zivilrechtsstreit hatte (OLG Koblenz GesR 2005, 550).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5309
OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05 (https://dejure.org/2005,5309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.04.2005 - 20 W 139/05 (https://dejure.org/2005,5309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. April 2005 - 20 W 139/05 (https://dejure.org/2005,5309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 FrhEntzG, § 10 Abs 2 FrhEntzG, § 18 Abs 2 FGG
    Abschiebehaft: Gegenstand des Aufhebungsverfahrens und Anforderungen an die Aufhebung der Abschiebehaftanordnung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FEVG § 10; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    D (A), Abschiebungshaft, Haftgründe, Aufhebungsverfahren, Prüfungsgegenstand

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer ursprünglichen Haftandrohung als Gegenstand eines Aufhebungsverfahrens; Gründe für die Aufhebung einer Freiheitsentziehung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 10.12.1976 - 1 W XX B 3920/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05
    Gegenstand der Entscheidung nach § 10 Abs. 1 FEVG ist allein die Frage, ob die ursprüngliche Entscheidung, über deren Rechtsmäßigkeit nicht gestritten wird, für die Zukunft aufrechterhalten bleiben kann oder wegen einer Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse aufzuheben ist (KG Berlin, OLGZ 1977, 161 ff.).

    Insoweit beruft sich das Landgericht zu Recht auf den Beschluss des Kammergerichts vom 10. Dezember 1976 in der Sache 1 W XX B 3920/76 (= OLGZ 1977, 161 ff.).

  • OLG Celle, 19.05.2003 - 17 W 40/03

    Abänderbarkeit einer Entscheidung in Freiheitsentziehungssachen; Verlängerung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05
    Weil Entscheidungen in Freiheitsentziehungssachen zwar der formellen, nicht aber der materiellen Rechtskraft fähig sind, bedeutet dies zugleich, dass die Aufhebung sowohl auf eine unveränderte Sachlage als auch auf neue Tatsachen gestützt werden kann (vgl. dazu BayOblG a.a.O.; OLG Celle Beschluss vom 19. Mai 2003 in der Sache 17 W 40/03 - dokumentiert bei Melchior; Beschluss des OLG Stuttgart vom 27. November 1995 in der Sache 8 W 614/95 = FGPrax 1996, 40; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 31 Rn. 22).
  • OLG Stuttgart, 27.11.1995 - 8 W 614/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05
    Weil Entscheidungen in Freiheitsentziehungssachen zwar der formellen, nicht aber der materiellen Rechtskraft fähig sind, bedeutet dies zugleich, dass die Aufhebung sowohl auf eine unveränderte Sachlage als auch auf neue Tatsachen gestützt werden kann (vgl. dazu BayOblG a.a.O.; OLG Celle Beschluss vom 19. Mai 2003 in der Sache 17 W 40/03 - dokumentiert bei Melchior; Beschluss des OLG Stuttgart vom 27. November 1995 in der Sache 8 W 614/95 = FGPrax 1996, 40; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 31 Rn. 22).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 129/08

    Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung

    Nach der Gegenmeinung sind gegen Entscheidungen über die Zurückweisung der Haftaufhebung die allgemeinen Rechtsmittel gegeben (BayObLG, Beschl. v. 3. August 2004, 4Z BR 32/04; KG OLGZ 1977, 161, 162; OLG Stuttgart FGPrax 1996, 40; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Oktober 2004, 3 Wx 255/04, juris; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2006, 83 [Ls], Volltext bei juris; OLG Köln OLG-Report 2007, 792, 793).

    Nach anderer Ansicht, der das vorlegende Oberlandesgericht folgt, können nicht nur neue Tatsachen, sondern auch Einwände gegen die Anordnung der Haft zu ihrer Aufhebung nach § 10 FreihEntzG führen (BayObLG Beschl. v. 3. August 2004, 4Z BR 32/04; OLG Stuttgart, FGPrax 1996, 40; OLG Celle NdsRpfl 2004, 16; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2006, 83 [Ls], Volltext bei juris; Marschner in Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringungen, 4. Aufl., § 10 FreihEntzG Rdn. 2).

  • BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei Ablehnung eines Feststellungsantrags im

    Durch Verfassungsrecht ist nicht festgelegt, ob die Prüfung auch hinsichtlich aller während des gesamten Haftzeitraums neu eingetretener Umstände innerhalb des Rechtsmittelverfahrens gegen die Haftanordnung zu erfolgen hat oder ob sie auf mehrere gerichtliche Verfahren verteilt, etwa auch in Anknüpfung an einen späteren Haftaufhebungsantrag, stattfinden kann (vgl. zu diesem Problemkreis KG, OLGZ 1977, 161 ; OLG Stuttgart, FGPrax 1996, S. 40; LG Lüneburg, InfAuslR 2001, S. 294 ; Brandenburgisches OLG, FGPrax 2002, S. 278; OLG Celle, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 17 W 40/03; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. April 2005 - 20 W 139/05 -, juris).
  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 15 Wx 254/08

    Anfechtbarkeit der Ablehnung einer Haftaufhebung mit der sofortigen Beschwerde

    Verfahrensgegenstand der Entscheidung über einen Haftaufhebungsantrag nach § 10 Abs. 2 FEVG ist deshalb nach zutreffender Auffassung die Rechtmäßigkeit des Fortbestandes der Haftanordnung für die Zukunft, wobei die zu treffende Sachentscheidung sowohl die bisherige Sachlage als auch neu hinzugetretene Tatsachen zu berücksichtigen hat (BayObLG a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.04.2005 - 20 W 139/05 - zitiert nach juris; OLG Celle InfAuslR 2003, 392).
  • VG Saarlouis, 26.06.2013 - 10 K 161/12

    Erstattung von Abschiebekosten durch den betroffenen Ausländer

    etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.04.2005, 20 W 139/05, zitiert nach juris.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 289/09

    Abschiebungshaft, Zuständigkeit, Haftaufhebungsverfahren, Sicherungshaft

    Im Rahmen des Haftaufhebungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 FEVG ist die Frage zu überprüfen, ob die Anordnung der Freiheitsentziehung für die Zukunft weiter aufrecht zu erhalten ist, denn Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist die Prüfung, ob die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufrechterhaltung und Fortsetzung der bisher vollzogenen Sicherungshaft weiter bestehen (Senat OLGR Frankfurt 2006, 83).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.01.2005 - 6 W 8/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4891
OLG Brandenburg, 25.01.2005 - 6 W 8/05 (https://dejure.org/2005,4891)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2005 - 6 W 8/05 (https://dejure.org/2005,4891)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 6 W 8/05 (https://dejure.org/2005,4891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung eines in Form eines Verstoßes gegen das Verbot geschäftsmäßiger Rechtsberatung liegenden wettbewerbswidrigen Verhaltens; Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs eines Mitbewerbers; Begriff der "Wettbewerbshandlung"

  • OLG Brandenburg PDF
  • urteile-network.de PDF

    Versicherungsverstoß UWG / GWB

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 256 I; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; UWG § 8 V; ; UWG § 13 V a. F.; ; BGB § 12; ; BGB § 249; ; BGB § 823; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; RBerG § 1; ; PflVG § 3 Nr. 2

  • VersR (via Owlit)

    UWG § 1; UWG § 2; UWG § 3; UWG § 8; BGB § 823; BGB § 824; BGB § 1004; RBerG Art. 1 § 1
    Zulässige Aufforderung des Versicherers an VN zur Weiterleitung eines Mahnbescheids oder einer Klageschrift wegen Sachverständigengebühren

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 2 § 4 § 8
    Wettbewerb zwischen Rechtsanwälten und Kfz-Haftpflichtversicherer bei Rechtsberatungsleistungen - Rechtshinweise eines Kfz-Haftpflichtversichereres an den Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2091
  • GRUR-RR 2005, 322 (Ls.)
  • VersR 2005, 1158
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94

    "Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2005 - 6 W 8/05
    Er nimmt mit der Schadensersatzleistung die eigene Rechtsangelegenheit war, soweit es um die Erfüllung der nach § 249 BGB bestehenden Schadensersatzverpflichtung geht (vgl. BGH NJW 1996, 1965, 1966).
  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2005 - 6 W 8/05
    Der in Betracht zu ziehende Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs setzt eine Handlung der Klägerin voraus, die sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Beklagten richtet (vgl. BGH NJW 1999, 279, 281 m.w.N.; Palandt/Thomas BGB, 62 Aufl. § 823 Rn 21).
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