Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 26.06.2006 | OLG Köln, 19.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.02.2006 - 1 U 241/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4208
OLG Bamberg, 08.02.2006 - 1 U 241/05 (https://dejure.org/2006,4208)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.02.2006 - 1 U 241/05 (https://dejure.org/2006,4208)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 1 U 241/05 (https://dejure.org/2006,4208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen einer Verkantung und einem Rohrbruch im Rahmen des Versicherungsschutzes; Bestimmung der Grenzen der Hinweispflicht des Versicherungsgebers hinsichtlich des Ausschlusses des Versicherungsschutzes bei verkanteten Rohren

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 88 § 2; VGB 88 § 4; VGB 88 § 6; VGB 88 § 7; VGB 88 § 11
    Abgrenzung von Rettungs- und Instandsetzungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungen - Einstandspflicht des Gebäudeversicherers bei einem Rohrschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeversicherung: Was ist ein versicherter Rohrbruch? (IMR 2006, 137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1213
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Trier, 05.10.2021 - 6 O 362/19

    Wohngebäude- und Hausratversicherung - Wasserschaden durch starke Niederschläge

    Erforderlich ist eine Substanzverletzung im Material der jeweiligen Leitung (OLG Hamm, NJW-RR 2016, 1313, OLG Bamberg, NJOZ 2006, 2396).

    Nicht ausreichend sind Einwirkungen ohne Substanzbeeinträchtigung, die lediglich zu einer Funktionsveränderung der intakten Rohrleitung führen (OLG Bamberg, NJOZ 2006, 2396 = VersR 2006, 1213; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., A § 3 VGB Rn. 1).

  • LG Köln, 08.07.2009 - 20 O 51/08

    Ersatz von Schadenermittlungskosten und Schadenbehebungskosten aus einem

    Auch das Vorliegen von Muffenversatz stellt keinen bedingungsgemäßen Rohrbruch dar, weil es an der Beschädigung des Rohes selbst fehlt (OLG Bamberg VersR 2006, 1213; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002, 4 U 210/01).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.06.2006 - 4 W 103/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5520
OLG Celle, 26.06.2006 - 4 W 103/06 (https://dejure.org/2006,5520)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.06.2006 - 4 W 103/06 (https://dejure.org/2006,5520)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 4 W 103/06 (https://dejure.org/2006,5520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung nicht vertretbarer Handlungen: Notwendiger Gläubigerantrag vor Zwangsmittelfestsetzung; Voraussetzungen wiederholter Zwangsmittelfestsetzung; notwendiger Inhalt einer Nichtabhilfeentscheidung bei Beschwerde des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 ZPO; § 91 Abs. 1 ZPO; § 793 Abs. 1 ZPO; § 567 Abs. 1 ZPO; § 569 ZPO; § 574 ZPO; § 888 Abs. 1 ZPO; § 891 ZPO; § 133 BGB; § 157 BGB; § 242 BGB; § 21 GKG
    Antragserfordernis für die Zwangsmittelfestsetzung nach § 888 Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung); Schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsgeldfestsetzung nach erfolgter Vollstreckung eines zuvor angeordneten Zwangsgeldes; Anforderung an eine lediglich auf den ...

  • Wolters Kluwer

    Antragserfordernis für die Zwangsmittelfestsetzung nach § 888 Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung); Schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsgeldfestsetzung nach erfolgter Vollstreckung eines zuvor angeordneten Zwangsgeldes; Anforderung an eine lediglich auf den ...

  • Judicialis

    ZPO § 572 Abs. 1; ; ZPO § 888

  • rechtsportal.de

    ZPO § 572 Abs. 1; ZPO § 888
    Keine Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Amts wegen - Schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung - Nichtabhilfeentscheidung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zwangsmittelfestsetzung nur auf Antrag des Gläubigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1689
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 25.02.2005 - 10 WF 58/05

    Zulässigkeit der Wiederholung der Androhung bzw. Festsetzung eines Zwangsgeldes

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2006 - 4 W 103/06
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nämlich nur dann gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld vollstreckt ist (OLG Celle MDR 2005, 768f.; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 180; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 1274; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 888 Rz. 8; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 888 Rz. 12; Heidelberger Kommentar zur ZPO-Pukall, 1. Aufl., § 888 Rz. 13; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, Bd. 8, 22. Aufl., § 888 Rz. 23).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.1993 - 16 WF 24/93
    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2006 - 4 W 103/06
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nämlich nur dann gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld vollstreckt ist (OLG Celle MDR 2005, 768f.; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 180; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 1274; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 888 Rz. 8; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 888 Rz. 12; Heidelberger Kommentar zur ZPO-Pukall, 1. Aufl., § 888 Rz. 13; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, Bd. 8, 22. Aufl., § 888 Rz. 23).
  • OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 W 37/96

    Zwangsvollstreckung eines Anspruchs auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses;

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2006 - 4 W 103/06
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nämlich nur dann gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld vollstreckt ist (OLG Celle MDR 2005, 768f.; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 180; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 1274; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 888 Rz. 8; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 888 Rz. 12; Heidelberger Kommentar zur ZPO-Pukall, 1. Aufl., § 888 Rz. 13; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, Bd. 8, 22. Aufl., § 888 Rz. 23).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

    a) Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur dann gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld entweder gezahlt oder vollstreckt ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1274; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 180; OLG Celle, MDR 2005, 768; FamRZ 2006, 1689; Zöller/Seibel, ZPO, 32. Aufl., § 888 Rn. 8; Saenger/Kießling, ZPO, 7. Aufl., § 888 ZPO Rn. 19; Stein/Jonas/Bartels, ZPO, 23. Aufl., § 888 Rn. 23).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11

    Prozessvergleich im Verfügungsverfahren: Erforderlichkeit einer nachträglichen

    Der Nichtabhilfebeschluss muss begründet werden und kann sich nicht auf die bloße Nichtabhilfe- und Vorlageformel beschränken, wenn der Beschwerdeführer neue Tatsachen vorgebracht hat, deren Erheblichkeit verneint wird (Senat MDR 2003, 110 [juris Tz. 4]; Frankfurt OLG-Report 2004, 116 [juris Tz. 8]; Karlsruhe OLG-Report 2004, 313 [juris Tz. 4]; Saarbrücken OLG-Report 2006, 600 [juris Tz. 5]; OLG Celle FamRZ 2006, 1689 [juris Tz. 10]; Köln OLG-Report 2007, 570 [juris Tz. 1]; Thüringer OLG MDR 2010, 832 [juris Tz. 5]; Heßler in Zöller, ZPO, 29. Aufl. [2012], § 572, 11; Ball in Musielak, ZPO, 8. Aufl. [2011], § 572, 9; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. [2011], § 572, 10; Wulf in BeckOK-ZPO [Stand 01.10.2011], § 572, 7; Lipp in MünchKomm-ZPO, 3. Aufl. [2007], § 572, 14; generell die Notwendigkeit einer Begründung bejahend: OLG München MDR 2004, 291 [juris Tz. 2], es sei denn, die Beschwerde selbst sei ohne oder nur mit einer formelhaften Begründung).
  • OLG Celle, 22.08.2016 - 2 W 184/16

    Umfang der vom Vollstreckungsgläubiger zu tragenden Vollstreckungskosten; Pflicht

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beschwerde keine neue Begründung enthält oder in der angefochtenen Entscheidung schon auf sämtliche von beiden Parteien vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen worden ist (vgl. OLG Celle (4. Zivilsenat) OLGR 2006, 848).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 1 W 37/10

    Amtshaftung: Überprüfungsmaßstab für PKH-Beschluss; Maßstab grober Fehler im

    Denn anders als in anderen Fällen, in denen Beschwerdegerichte von der Möglichkeit der Aufhebung und Zurückverweisung Gebrauch gemacht haben, und in denen bereits der Ausgangsbeschluss keine Begründung enthielt (s. OLG Celle, Beschl. v. 20.06.2006, FamRZ 2006, 1689 [juris Rn. 10]; OLG Rostock, Beschl. v. 02.11.2005, MDR 2006, 538 [juris Rn. 2]), hat sich das Landgericht in dem mit der Beschwerde angefochtenen Beschluss vom 19.02.2010 mit dem Vorbringen des Antragstellers auseinandergesetzt, wenn auch in einer vom Antragsteller zur Überprüfung durch das Beschwerdegericht gestellten Weise.
  • OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 193/09

    Notwendigkeit einer hinreichenden Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses;

    Enthält der Beschluss keine Begründung, ist er allein schon deshalb aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht zurückzugeben (vgl. OLG Rostock OLGR 2006, 193, OLG Celle OLGR 2006, 848), Der Senat sieht allerdings ausnahmsweise von einer Aufhebung und Zurückverweisung ab und entscheidet sogleich in der Sache.
  • OLG Brandenburg, 18.01.2019 - 7 W 109/18

    Zwangsvollstreckung in Nachlasssachen: Anordnung von Ersatzzwanghaft zur

    Die vom Landgericht im angefochtenen Beschluss verhängte Zwangshaft bis zu 6 Monaten stellt die Verhängung eines zweiten Zwangsmittels dar, an dessen Verhängung erst dann ein rechtlich geschütztes Interesse besteht, wenn ein Zwangsmittel vollstreckt wurde, ohne dass die zu erzwingende Handlung vorgenommen wurde (OLG Celle, FamRZ 2006, 1689; MDR 2005, 768; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 888 Rz. 8).
  • OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11

    Vergütungsfestsetzung: Erforderlicher Zeitaufwand zu ermitteln

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beschwerde keine neue Begründung enthält oder in der angefochtenen Entscheidung schon auf sämtliche von beiden Parteien vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen worden ist (vgl. OLG Celle (4. Zivilsenat) OLGR 2006, 848).
  • OLG Köln, 02.08.2013 - 20 W 42/13

    Vollstreckung einer Auskunftsverpflichtung

    Wiederholte Zwangsmittelfestsetzungen sind mit Blick auf ihren Beugecharakter grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, NZI 2005, 391, 392; Zöller/Stöber, aaO, Rn. 8), bedürfen aber eines entsprechenden Antrags (OLG Celle, FamRZ 2006, 1689).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.05.2006 - 4 WF 49/06, 4 WF 75/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9045
OLG Köln, 19.05.2006 - 4 WF 49/06, 4 WF 75/06 (https://dejure.org/2006,9045)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.2006 - 4 WF 49/06, 4 WF 75/06 (https://dejure.org/2006,9045)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 4 WF 49/06, 4 WF 75/06 (https://dejure.org/2006,9045)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Entstehung einer Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Folgen einer Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages mit der Folge der Beseitigung eines Streits oder einer Beseitigung der Ungewissheit der Parteien über ein ...

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 1000

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    RVG -VV 1000
    Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung im FGG -Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 15.08.2005 - 4 WF 110/05

    Keine Einigungsgebühr bei übereinstimmender Hauptsacheerledigung

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2006 - 4 WF 49/06
    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 15. August 2005 - 4 WF 110/05 - = 44 F 259/04 (PKH II) Amtsgericht Bonn - entschieden, dass dann, wenn die Parteien lediglich nach ausgiebiger Erörterung des Sach- und Streitstandes den Rechtsstreit in der Hauptsache gemäß § 91 a ZPO übereinstimmend für erledigt erklärt haben, darin allein noch keine vertragliche Regelung der Parteien zu sehen ist, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt worden ist.

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich jedoch von dem, der dem Senat in seinem Beschluss vom 15. August 2005 - 4 WF 110/05 - zugrunde gelegen hat.

  • OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 78/11

    Erfallen der Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zustande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OVG Münster NJW 2009, 2840; OLG Köln MDR 2006, 539; JB 2006, 588 = OLGR 2006, 848; FamRZ 2009, 539; Hartmann, a. a. O.; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 1000 VV RVG Rn. 83).
  • OLG Köln, 11.11.2010 - 17 W 229/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei einseitiger Erledigungserklärung

    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zustande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OVG Münster NJW 2009, 2840; OLG Köln MDR 2006, 539; JB 2006, 588 = OLGR 2006, 848; FamRZ 2009, 539; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; Hartmann, a. a. O.; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl., Nr. 1000 VV RVG Rn. 83).
  • VG Berlin, 25.01.2008 - 36 X 5.06

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, Dorfschützer, PKK, Verdacht der

    Nach ihrer ständigen Rechtsprechung ist die Kammer der Auffassung, dass die Reformen in der Türkei noch nicht zu einer solch nachhaltigen Verbesserung der Menschenrechtslage geführt haben, dass früher von Verfolgung Bedrohte bei ihrer Rückkehr nur mit rechtsstaatlichen Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätten (vgl. zur weiteren Begründung das (rechtskräftige) Urteil der Kammer vom 20. Juni 2007 im Verfahren VG 36 X 75/06).
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