Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.06.2006 - 13 U 89/06, 13 U 89/2006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3800
OLG Stuttgart, 07.06.2006 - 13 U 89/06, 13 U 89/2006 (https://dejure.org/2006,3800)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.06.2006 - 13 U 89/06, 13 U 89/2006 (https://dejure.org/2006,3800)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 13 U 89/06, 13 U 89/2006 (https://dejure.org/2006,3800)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Räumungsurteil gegen den Wohnraummieter: Versagung einer Räumungsfrist wegen Unzumutbarkeit für den Vermieter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Zumutbarkeit der Gewährung einer Räumungsfrist für den Vermieter; Zumutbarkeit der Gewährung einer Räumungsfrist für den Vermieter, wenn die Zahlung der laufenden Miete bzw. Nutzungsentschädigung für die Dauer der Räumungsfrist nicht gewährleistet ist

  • Judicialis

    ZPO § 721

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 721
    Unzumutbarkeit der Gewährung einer Räumungsfrist, wenn die Zahlung der laufenden Miete/Nutzungsentschädigung für die Dauer der Räumungsfrist nicht gewährleistet ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht - Räumungsfrist unzumutbar bei fehlender Mietgewährleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versagung einer Räumungsfrist wegen Unzumutbarkeit für den Vermieter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wegen Mietrückstands gekündigt - Gericht hält Räumungsfrist für unzumutbar

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Unzumutbarkeit einer Räumungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Räumungsfrist für Gewerbemieter? (IMR 2006, 183)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 15
  • NZM 2006, 880 (Ls.)
  • ZMR 2006, 863
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Brandenburg, 10.09.2018 - 31 C 34/18

    Trotz fristloser Kündigung: Räumungsfrist von Amts wegen?

    Bei der im Rahmen des § 721 Abs. 3 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung hat das erkennende Gericht die Interessen der beiden Parteien gegeneinander abzuwägen ( KG Berlin , Beschluss vom 04.07.2008, Az.: 11 W 9/08, u.a. in: MDR 2008, Seiten 1090 f.; OLG Stuttgart , Beschluss vom 07.06.2006, Az.: 13 U 89/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 15 f.; OLG Hamm , Urteil vom 25.10.1994, Az.: 28 U 40/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seiten 526 f. LG Mannheim , Beschluss vom 26.11.1992, Az.: 4 T 314/92, u.a. in: NJW-RR 1993, Seiten 713 f. Seibel , in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Auflage 2018, § 721 ZPO, Rn. 6 ).

    Gläubigerinteressen können z.B. überwiegen, wenn Zahlung der laufenden Nutzungsentschädigung während der Räumungsfrist nicht gewährleistet ist ( OLG Stuttgart , Beschluss vom 07.06.2006, Az.: 13 U 89/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 15 f. ) - wovon hier jedoch unstreitig nicht auszugehen ist, da bisher ein Zahlungsverzug der Beklagten nicht vorliegt - oder bei Vorliegen eines unberechtigtem Besitzes der Wohnung ( AG München , Urteil vom 25.04.2018, Az.: 433 C 777/18 ) - welcher hier ebenso nicht vorliegt - bzw. wenn der Vermieterseite aufgrund der Gefährdung des Mietobjekts, des gesamten Hauses und seiner Bewohner eine weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann ( LG Konstanz , Urteil vom 08.12.2017, Az.: 11 S 83/17, u.a. in: WuM 2018, Seiten 201 f. ) - was hier wohl unstreitig auch nicht gegeben ist - oder bei nachgewiesener grober und nachhaltiger Pflichtverletzungen der (ehemaligen) Mieterin.

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 24 W 16/09

    Streitwert eines nicht anhängige Streitgegenstände miterledigenden

    Das Vollstreckungsschutzbegehren nach § 794a Abs. 1 ZPO wird gemäß § 3 ZPO in der Regel mit der vollen monatlichen Miete und entsprechend der beantragten Räumungsfristverlängerung bis zur Dauer von maximal einem Jahr bewertet (vgl. OLG Stuttgart NZM 2006, 880; OLG Zweibrücken MDR 1992, 1081 jew. zu dem rechtsähnlichen § 721 ZPO).
  • AG Köln, 29.07.2016 - 206 C 29/16

    Passivlegitimation des insolventen Mieters für Herausgabeanspruch

    Grundsätzlich ist es dem Vermieter nicht zuzumuten, eine Räumungsfrist hinnehmen zu müssen, wenn nicht gewährleistet ist, dass wenigstens für die Dauer der Räumungsfrist die laufende Miete/Nutzungsentschädigung gezahlt wird (OLG Stuttgart NZM 2006, 880).
  • LG Mönchengladbach, 13.02.2020 - 4 T 14/20
    Auch die Frage, ob eine laufende Nutzungsentschädigung gezahlt wird, kann berücksichtigt werden ( vgl. LG Stuttgart NJW-RR 2007, 15 ).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.07.2015 - 232 C 43/15

    Wohnraummietvertrag: Kündigung für ausgezogenen Mitmieter bei Mietermehrheit;

    In einem solchen Fall, wenn also die Zahlung der laufenden Nutzungsentschädigung während einer etwaigen Räumungsfrist nicht gewährleistet ist, ist dem Vermieter die Einräumung einer Räumungsfrist nicht zumutbar (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 15).
  • LG Tübingen, 07.05.2015 - 1 T 38/15

    Unzumutbarkeit einer Räumungsfrist für den Vermieter

    Die Gewährung einer Räumungsfrist ist für den Vermieter grundsätzlich unzumutbar, wenn die Zahlung der laufenden Miete/Nutzungsentschädigung für die Dauer der Räumungsfrist nicht gewährleistet ist (OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 15; Musielak/Lackmann § 721 ZPO Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.08.2006 - 2 WF 164/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7728
OLG Oldenburg, 31.08.2006 - 2 WF 164/06 (https://dejure.org/2006,7728)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.08.2006 - 2 WF 164/06 (https://dejure.org/2006,7728)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. August 2006 - 2 WF 164/06 (https://dejure.org/2006,7728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Isolierte Kostenbeschwerde: Isolierte Anfechtung der Nachholung der Kostenentscheidung einer mit der befristeten Beschwerde anfechtbaren Entscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung im Falle einer allein mit der befristeten Beschwerde anfechtbaren Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung im Falle einer allein mit der befristeten Beschwerde anfechtbaren Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 268
  • FGPrax 2006, 268 (Volltext mit amtl. LS)
  • FamRZ 2007, 744
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Rechtsprechung
   KG, 06.06.2006 - 7 U 197/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2707
KG, 06.06.2006 - 7 U 197/05 (https://dejure.org/2006,2707)
KG, Entscheidung vom 06.06.2006 - 7 U 197/05 (https://dejure.org/2006,2707)
KG, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 7 U 197/05 (https://dejure.org/2006,2707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der für die Trockenhaltung einer Tiefgarage anfallenden Wartungskosten an einer Innendrainage als Kosten einer Mängelbeseitigung oder als Folgekosten und Auswirkungen dieser Einordnung auf die Kostentragungspflicht; Bestehen einer Verpflichtung des ...

  • Judicialis

    EGBGB § 5; ; BGB § 635; ; ZPO § 411a; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de

    BGB § 633; BGB § 635
    Nachträgliche Wartungskosten für die Trockenhaltung einer Tiefgarage als Mängelbeseitigungskosten oder als Folgekosten zur Objekterhaltung?

  • ibr-online

    Folgekosten der Mangelbeseitigung nicht immer ersatzfähig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Mängelanspruch bei unzureichender Baubeschreibung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefgaragensanierung durch Innendrainage: Wer trägt Wartungskosten? (IBR 2006, 548)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1679
  • MDR 2007, 268
  • BauR 2006, 1757
  • ZfBR 2006, 673 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98

    Dichtigkeit eines Daches

    Auszug aus KG, 06.06.2006 - 7 U 197/05
    Der Auftragnehmer schuldet danach im Rahmen der getroffenen vertraglichen Vereinbarung ein zweckenentsprechendes und funktionstaugliches Werk (BGH NJW-RR 2000, 465).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.02.2006 - 17 W 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8558
OLG Köln, 16.02.2006 - 17 W 28/06 (https://dejure.org/2006,8558)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.02.2006 - 17 W 28/06 (https://dejure.org/2006,8558)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 17 W 28/06 (https://dejure.org/2006,8558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 13 O 70/05
  • OLG Köln, 16.02.2006 - 17 W 28/06
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Hierfür genügt nach allgemeiner Ansicht allein die Terminswahrnehmung durch den Rechtsanwalt, der in dem Termin lediglich vertretungsbereit anwesend sein muss, ohne dass es darauf ankommt, ob tatsächlich Anträge gestellt werden oder eine Erörterung stattfindet (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 4 W 13/07, BeckRS 2007, 04335; OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 17 W 28/06, OLGR 2006, 884; Beschluss vom 8. März 2007 - 17 W 37/07, BeckRS 15438; Bischof, RVG, 3. Aufl., Nr. 3104 VV Rn. 20, 22; Mayer, in: Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., Vorbem. 3 VV Rn. 28, 31; Müller-Rabe/Mayer, aaO, Vorbem. 3 VV Rn. 29, 61; Onderka/Schneider, in: Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl., Vorbem. 3 VV Rn. 99).

    Danach wäre bei Abgabe der Erledigungserklärung im Termin vom 10. September 2008 die Terminsgebühr grundsätzlich bereits in voller Höhe aus dem ursprünglichen Streitwert angefallen und bliebe gemäß § 15 Abs. 4 RVG erhalten, nachdem die Verhandlung mit dem Aufruf der Sache begonnen hatte, § 220 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 17 W 28/06, OLGR 2006, 884; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 14 W 30/09, OLGR 2009, 504; Riedel/Sußbauer/Keller, aaO Rn. 51; Onderka/Schneider, aaO Rn. 181; Enders, JurBüro 2005, 113 f.).

  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09

    Entstehung und Berechnung der Terminsgebühr bei Erledigung der Hauptsache

    Dass sich der Streitwert dann im Verlauf der Sitzung aufgrund der beiderseitigen Erledigungserklärungen auf das Kosteninteresse von 4.755,30 EUR ermäßigte, ist ohne Gewicht (OLGR Köln 2006, 884).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06

    Finanzierter Immobilienkauf: Rückabwicklung eines Vorausdarlehens wegen

    Entsprechendes gilt für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Beschl. v. 21. März 2007 - 17 W 28/06 (Kopie GA XI 2500 ff.), betreffend eine Zwei-Zimmer-Wohnung, ebenfalls belegen in der Anlage ... Straße in O..; dort fehlte es - ausweislich der Entscheidungsgründe (dort Bl. 20 f. = GA XI 2519 f.) - bereits an substanziiertem und fallbezogenen Vortrag zu überhöhten Mieteinnahmeprognosen und zum konkreten Wissensvorsprung der Bank.
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