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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.12.2005 - 4 U 276/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8074
OLG Zweibrücken, 01.12.2005 - 4 U 276/04 (https://dejure.org/2005,8074)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.12.2005 - 4 U 276/04 (https://dejure.org/2005,8074)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 4 U 276/04 (https://dejure.org/2005,8074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Bauvertrages durch Verweigerung der Mängelbeseitigung; Frist zur Mangelbeseitigung; Erläuterung des Gutachtens im Beweissicherungsverfahren durch den Einzelrichter

  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 485

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296 Abs. 1, 4 § 411 Abs. 4 § 485
    Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens als verspätetes Vorbringen im Sinne des § 296 ZPO ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzögerung zwischen Beweis- und Hauptverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2005 - VI ZB 84/04

    Mündliche Erläuterung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2005 - 4 U 276/04
    Darüber hinaus hätte bereits der Einzelrichter im Beweissicherungsverfahren eine Erläuterung des Gutachtens anordnen müssen, was auch dort möglich ist (BGH Urteil vom 13. September 2005, AZ. VI ZB 84/04).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 224/01

    Prüfung der Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2005 - 4 U 276/04
    Da der Pauschalvertrag gekündigt wurde, hat die Beklagte aber nur noch Anspruch auf Bezahlung eines Honorars im Wertverhältnis ihrer erbrachten Teilleistungen zur Gesamtleistung (BGH BauR 2003, 377; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdnr. 1206 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 12 U 56/08

    Verspätete Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages

    Es kann dahinstehen, ob es einen Verstoß gegen § 296 Abs. 1 ZPO darstellt, wenn das zur Entscheidung der Hauptsache berufene Gericht eine Beweiserhebung durch Beauftragung eines Sachverständigen durchführt, nachdem gegen ein im Rahmen eines dem Rechtsstreit vorangegangenen selbständigen Beweisverfahrens eingeholtes Gutachten innerhalb einer dort nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Stellungnahmefrist keine Einwendungen erhoben wurden (vgl. dazu OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2006, 408 ff., bei juris zu Rdnrn. 20-22, a. A. OLG Brandenburg, Urteil v. 15. Mai 2008 -5 U 88/07-, bei juris zu Rdnr. 44).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 15 U 163/12

    Hinweispflicht des Fachunternehmers auf mögliche Beschädigung von Fugen durch

    Zwar mag es grundsätzlich möglich sein, in einem selbständigen Beweisverfahren nicht erhobene Einwände im Hauptsacheverfahren nach den §§ 411 Abs. 4 Satz 2, 296 Abs. 1 und Abs. 4 ZPO als verspätet zurückzuweisen (in diesem Sinne etwa BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2876; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2008 - 5 U 88/07, BeckRS 2008, 11684; a. A. jedoch OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.12.2005 - 4 U 276/04, OLGR Zweibrücken 2006, 408, 409; OLG München, Beschluss vom 14.03.2007 - 28 W 1155/07, BeckRS 2008, 07140).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.11.2005 - 8 WF 184/05 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8009
OLG Naumburg, 02.11.2005 - 8 WF 184/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,8009)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.11.2005 - 8 WF 184/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,8009)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. November 2005 - 8 WF 184/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,8009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Untätigkeitsbeschwerde als statthafter Rechtsbehelf bei Untätigkeit des dem Instanzgericht untergeordneten Gerichts; Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur Anweisung des untergeordneten Gerichts zu bestimmten Handlungen

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 567
    Die Untätigkeitsbeschwerde ist als ein statthaftes Rechtsmittel angesehen für den Fall, dass das dem Instanzgericht untergeordnete Gericht untätig ist

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Untätigkeitsbeschwerde ein statthafter Rechtsbehelf?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Merseburg - 2 F 554/03
  • OLG Naumburg, 02.11.2005 - 8 WF 184/05 (PKH)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 967
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 19.07.2004 - 14 WF 38/04

    Sachentscheidung des Oberlandesgerichts über Einbenennung nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.11.2005 - 8 WF 184/05
    Das Rechtsmittelgericht darf das untergeordnete Gericht grundsätzlich nicht zu bestimmten Handlungen anweisen, sondern nur dahingehend, dem Verfahren Fortgang zu geben (BVerfG in FamRZ 2005, 173; a.A. nur OLG Naumburg 14. Senat in FGPrax 2005, 26).

    14. Zivilsenat OLG Naumburg, FGPrax 2005, Seite 26).

  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.11.2005 - 8 WF 184/05
    Das Rechtsmittelgericht darf das untergeordnete Gericht grundsätzlich nicht zu bestimmten Handlungen anweisen, sondern nur dahingehend, dem Verfahren Fortgang zu geben (BVerfG in FamRZ 2005, 173; a.A. nur OLG Naumburg 14. Senat in FGPrax 2005, 26).

    Dies bedeutet, selbst wenn man der hier nicht zutreffenden Auffassung wäre, dass eine Untätigkeit des Amtsgerichts vorläge, könnte der Senat nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur schließlich das Amtsgericht nur anweisen, dem Verfahren Fortgang zu geben (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2005, S. 173, 174 m. w. N.; Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2790/04 vom 10.06.2005, Absatz Nr. 27, 28, anders ledgl.

  • OLG Düsseldorf, 24.07.2006 - 23 W 35/06

    Zur Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen ein langdauerndes Verfahren

    Zwar ist nach herrschender Auffassung insbesondere im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren eine sofortige Beschwerde auch ohne Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts statthaft, wenn das Gericht das Bewilligungsverfahren aussetzt oder seine Entscheidung so verzögert, dass dies einer Ablehnung gleichkommt (OLG Naumburg, Beschl. v. 02.11.2005 - 8 WF 184/05, zitiert nach juris, Rdnr. 2; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 10.09.2002 - 4 W 65/02, NJW-RR 2003, S. 1653, 1654; OLG Köln, Beschl. vom 23.12.1998 - 14 WF 198/98, NJW-RR 1999, S. 649; OLG Hamburg, Beschl. v. 03.05.1989 - 2 UF 24/89, NJW-RR 1989, S. 1022; Zöller-Philippi, ZPO, 24. Aufl., 2004, § 127, Rdnr. 11; Musielak-Fischer, ZPO, 4. Aufl., 2005, § 118, Rdnr. 19; Büttner, Die Beschwerde gegen eine PKH-Entscheidung und PKH in der Rechtsmittelinstanz, FPR 2002, S. 498, 499; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 16.01.2003 - 1 BvR 2222/02, NVwZ 2003, S. 858).

    Auch dann könnte der Senat das Landgericht allerdings lediglich anweisen, dem Verfahren Fortgang zu geben (BVerfG, Beschl. v. 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04, NJW 2005, S. 2685, 2687; OLG Naumburg, Beschl. v. 02.11.2005 - 8 WF 184/05, zitiert nach juris, Rdnr.2(= FamRZ 2006, S. 967)).

  • OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    14 Zwar ist eine solche Beschwerde weder in der Zivilprozessordnung noch im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausdrücklich geregelt, nach herrschender Meinung aber gleichwohl als statthaftes Rechtsmittel für den Fall der Verweigerung oder unzumutbaren Verzögerung einer Rechtsgewährung anzusehen (vgl. Kammergericht MDR 2005, 455; OLG Naumburg FamRZ 2006, 967; Zöller-Gummer, ZPO, 26. Auflage, § 567 Rz. 21).

    Ob die seitens des Amtsgerichts gewählte Verfahrensweise angemessen, zweckmäßig und auf zügige Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, unterliegt im Rahmen einer Untätigkeitsbeschwerde grundsätzlich nicht der Überprüfung durch den Senat (vgl. OLG Karlsruhe OLG-Report 2004, 33, 34; OLG Naumburg FamRZ 2006, 967).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 5 W 46/08

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    Zwar ist der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass die Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 567ff. ZPO stattfindet, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende, sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (grundlegend zu Art. 13 EMRK: EGMR, Urt. v. 08.06.2006 - 75529/01 - Sürmeli/Deutschland, NJW 2006, 2389; BVerfG, FamRZ 2001, 783; NJW-RR 2002, 424; NJW 2005, 1105, 1106; aus der jüngeren Rspr. der Obergerichte: KG, NJW-RR 2008, 598; OLG München, FamRZ 2008, 704; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1723; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 53, 54; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 967 u. 1296; ebenso: Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rn 21 mwN; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 567 Rn 10; aA.: OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 769; KG, MDR 1998, 64, 65; Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl., § 567 Rn 14).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2006 - 1 W 58/06

    Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit und Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Zwar erachtet des Senat mit einer aus verfassungsrechtlichen Gründen im Vordringen befindlichen Auffassung eine Untätigkeitsbeschwerde bei Vorliegen besonderer Umstände als an sich statthaft (vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 567 Rn. 21; OLG Naumburg OLGR 2006, 408; KG MDR 2005, 455; OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 1653).
  • OLG Rostock, 04.09.2009 - 3 W 74/09

    Mietrechtsstreit: Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    Ob die Verfahrensweise eines Gerichts zweckmäßig und zügig ist oder auch nicht, unterliegt im Rahmen einer Untätigkeitsbeschwerde nicht der Überprüfung durch den Senat (vgl. OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschl. v. 02.11.2005, 8 WF 184/05 (PKH), 8 WF 184/05, FamRZ 2006, 967 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 22.10.2007 - 10 WF 237/07

    Untätigkeitsbeschwerde wegen Anberaumung eines Prozesskostenhilfe-Prüfungstermins

    Der Senat weist abschließend darauf hin, dass die Frage, ob die Verfahrensweise des Amtsgerichts zweckmäßig oder zügig ist oder nicht, ohnehin nicht seiner Überprüfung unterliegt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2006, 967).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.10.2005 - 8 WF 190/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17841
OLG Naumburg, 11.10.2005 - 8 WF 190/05 (https://dejure.org/2005,17841)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.10.2005 - 8 WF 190/05 (https://dejure.org/2005,17841)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 8 WF 190/05 (https://dejure.org/2005,17841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Untätigkeitsbeschwerde als statthaftes Rechtsmittel; Anweisung an Amtsgericht auf Erlass von Teilurteil

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 567
    Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2005 - 8 WF 190/05
    Eine darüber hinausgehende Entscheidungskompetenz besteht für das Gericht hingegen nicht (BVerfG v. 10.6.2005 Az. 1 BvR 2790/04 Rn. 27, 28; a.A. OLG Naumburg 3. Familiensenat in FGPraxis 2005, 26).

    Dies bedeutet, selbst wenn man der hier nicht zutreffenden Auffassung wäre, dass eine Untätigkeit des Amtsgerichts vorläge, könnte der Senat nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur schließlich das Amtsgericht nur anweisen, dem Verfahren Fortgang zu geben (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2005, S. 173, 174 m. w. N.; Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2790/04 vom 10.06.2005, Absatz Nr. 27, 28, anders ledgl. 14. Zivilsenat OLG Naumburg, FGPrax 2005, Seite 26).

  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2005 - 8 WF 190/05
    Dies bedeutet, selbst wenn man der hier nicht zutreffenden Auffassung wäre, dass eine Untätigkeit des Amtsgerichts vorläge, könnte der Senat nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur schließlich das Amtsgericht nur anweisen, dem Verfahren Fortgang zu geben (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2005, S. 173, 174 m. w. N.; Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2790/04 vom 10.06.2005, Absatz Nr. 27, 28, anders ledgl. 14. Zivilsenat OLG Naumburg, FGPrax 2005, Seite 26).
  • OLG Naumburg, 19.07.2004 - 14 WF 38/04

    Sachentscheidung des Oberlandesgerichts über Einbenennung nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2005 - 8 WF 190/05
    Dies bedeutet, selbst wenn man der hier nicht zutreffenden Auffassung wäre, dass eine Untätigkeit des Amtsgerichts vorläge, könnte der Senat nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur schließlich das Amtsgericht nur anweisen, dem Verfahren Fortgang zu geben (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2005, S. 173, 174 m. w. N.; Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2790/04 vom 10.06.2005, Absatz Nr. 27, 28, anders ledgl. 14. Zivilsenat OLG Naumburg, FGPrax 2005, Seite 26).
  • OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06

    Untätigkeitsbeschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde schließt sich der Senat der inzwischen auch von anderen Obergerichten vertretenen Meinung an, dass eine - gesetzlich nicht vorgesehene - Untätigkeitsbeschwerde dann als statthaft zu behandeln ist, wenn eine über das Normalmaß hinausgehende, den Parteien unzumutbare Verzögerung dargetan wird und die Untätigkeit des Gerichts sich bei objektiver Betrachtung als Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653; OLG Bamberg, FamRZ 2003, 1310; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.2005 und vom 1.11.2005, beide OLGR Naumburg 2006, 408; ebenso Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 565 Rdnr. 21 für das Verfahren nach der ZPO; anders noch OLG Stuttgart vom 20.01.1998, FamRZ 1998, 1128).
  • OLG Celle, 06.07.2009 - 4 W 101/09
    Allerdings wird im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG NJW 2008, 503) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zunehmend die Einführung einer solchen Beschwerdemöglichkeit durch den Gesetzgeber gefordert und von einigen Obergerichten die Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde angenommen (z.B. OLGR Naumburg 2006, 408; Einzelheiten vgl. Zöller/Heßler, ZPO , 27. Aufl., § 567, Rdnr. 21).
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